Ausbildungsinteressierte Jugendliche aus der EU - FAQ für Unternehmen

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1 Die Förderleistungen des Sonderprogramms zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und jungen Fachkräften aus Europa sowie die Vermittlungsdienstleistung der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen zur Umsetzung des Programms werden anhand konkreter Fragestellungen beschrieben: Beratung und Vermittlungsdienstleistung Wer kann zu Möglichkeiten und Wegen, auch Jugendliche aus der EU als Bewerber zu gewinnen, unterstützen und beraten? Welche Besonderheiten muss ich berücksichtigen, wenn ich erstmals Jugendliche aus der EU als Auszubildende in meinem Unternehmen eingliedern möchte? Welche Unterstützung bietet das Sonderprogramm für Unternehmen? Wie kann die Vermittlungsdienstleistung in Anspruch genommen werden? Der Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit unterstützt bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen, wenn die offene Ausbildungsstelle bei der Agentur gemeldet ist. Er berät auch über die Möglichkeiten und Besonderheiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen mit Bewerbern aus der EU. Der Arbeitgeber-Service kann die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) einbinden, die mit ihren Netzwerkpartnern in der EU nach geeigneten Bewerbern sucht und über die Förderleistungen des Programms informiert. an ausbildungswillige Unternehmen des Bundeswirtschaftsministeriums tätig sind, beraten und informieren Unternehmen, welche Besonderheiten bei der Ausbildung von Jugendlichen aus der EU berücksichtigt werden müssen. Wer diese Beratung anbietet, ist in der Übersicht Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen - Projektstandorte 2012 zusammengestellt. Für die neue ESF-Förderperiode ab 2014 hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass die Beratung von Unternehmen, die Auszubildende aus der EU erfolgreich integrieren wollen, weiterhin gefördert werden soll. Unternehmen können die Vermittlungsdienstleistung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen um in Kontakt mit ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus der EU zu kommen. Die finanziellen Leistungen des Sonderprogramms können zwar ausschließlich von den ausbildungsinteressierten Jugendlichen bzw. Auszubildenden aus der EU, die das 18. Lebensjahr und noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Sie können jedoch von Unternehmen in die Planung des Rekrutierungs- und Integrationsprozesses (z. B. Sprachförderung) von Auszubildenden aus der EU einbezogen werden. Der Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit unterstützt bei der Bewerbersuche, wenn die offene Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Soll sich die Bewerbersuche auf Jugendliche aus dem EU-Ausland erstrecken, schaltet der Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit die Zentrale

2 Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ein, die in Zusammenarbeit mit ihren Netzwerkpartnern in der EU geeignete Kandidaten sucht und Bewerber vorschlägt. Die Aktivitäten der ZAV konzentrieren sich insbesondere auf Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Ist die Vermittlungsdienstleistung auf bestimmte Ausbildungsberufe beschränkt? Sind für die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienstleistung Fristen zu beachten? Zwei offene Ausbildungsstellen konnte ich bisher nicht besetzen. Ich möchte jetzt Jugendlichen aus der EU eine Chance geben. Können mir über das Sonderprogramm /Bewerber aus der EU für diese beiden Ausbildungsstellen vorgeschlagen werden? Ich habe aktuell noch unbesetzte Ausbildungsstellen für den Ausbildungsbeginn Herbst Kann ich über das Förderprogramm unterstützt werden diese Ausbildungsplätze zu besetzen, an wen muss ich mich wenden und sind Fristen zu beachten? Wer unterstützt und berät zu Fragen der Integration von Jugendlichen aus der EU und steht ggf. als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung? Nein. Eine Beschränkung auf bestimmte Ausbildungsberufe besteht nicht. Offene Ausbildungsstellen, die mit einem Jugendlichen aus der EU besetzt werden sollen, müssen mit Blick auf die Dauer des Auswahl- und Vorbereitungsprozesses spätestens sechs Monate vor Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Der Auswahl- und Vorbereitungsprozess umfasst für ausbildungsinteressente Jugendliche aus der EU die Rekrutierung und Auswahl im Herkunftsland, das Absolvieren eines Deutschsprachkurses im Herkunftsland sowie ein Praktikum im Unternehmen einschließlich Vertiefung der Deutschsprachkenntnisse. Offene Ausbildungsstellen mit Ausbildungsbeginn Herbst 2014 müssen bis spätestens bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Die Vermittlungsdienstleistung der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung steht Unternehmen offen, die selbst mindestens fünf Ausbildungsstellen besetzen wollen oder gemeinsam in einem Projekt mit anderen Arbeitgebern mindestens fünf offene Ausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Die Vermittlungsdienstleistung der Bundesagentur für Arbeit kann für den Ausbildungsbeginn Herbst 2013 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ausbildungsinteressente aus dem EU-Ausland können unabhängig von der Vermittlungsdienstleistung bei Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen und einem konkreten Ausbildungsplatzangebot in Deutschland Leistungen aus dem Förderprogramm beantragen. Der Antrag auf Förderleistungen muss jeweils vor dem leistungsbegründenden Ereignis gestellt werden. an ausbildungswillige Unternehmen des Bundeswirtschaftsministerium tätig sind, unterstützen Unternehmen bei der Integration von Jugendlichen. Sie stehen in Notfällen und Konflikten bei der betrieblichen und privaten Integration den Unternehmen und den Jugendlichen während des ausbildungsvorbereitenden

3 Praktikums und während der Ausbildung als Ansprechpartner zur Seite. Wer diese Beratung anbietet, ist in der Übersicht Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen - Projektstandorte 2012 zusammengestellt. Für die neue ESF-Förderperiode ab 2014 hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass die Beratung von Unternehmen, die Auszubildende aus der EU erfolgreich integrieren wollen, weiterhin gefördert werden soll. Förderleistungen des Sonderprogramms Welche Leistungen können über das Förderprogramm gezahlt werden und wie werden die Leistungen beantragt? Durch die Förderleistungen des Sonderprogramms soll Jugendlichen aus dem EU-Ausland der Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland erleichtert werden. Das Sonderprogramm sieht für Jugendliche aus der EU, die das 18. Lebensjahr nicht jedoch das 35. Lebensjahr vollendet haben, diese Leistungen vor: Sprachbarrieren abbauen Kosten für einen Deutschsprachkurs im Herkunftsland, einen Vollzeitdeutschsprachkurs sowie einen praktikumsbegleitenden Deutschsprachkurs während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums in Deutschland Lebensunterhalt sichern ergänzende finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums und der Ausbildung Ausbildung erfolgreich absolvieren Pauschale für Aufwendungen für die ausbildungsbegleitende Förderung und die sozial- und berufspädagogische Begleitung für die gesamte Dauer der Ausbildung Fahrkosten Pauschale für Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt zum Bewerbungsgespräch sowie zum ausbildungsvorbereitenden Praktikum und für die Anreise zu Beginn der Ausbildung; ggf. Rückreise bei Abbruch der Ausbildung Informationen zu den Förderleistungen des Sonderprogramms sind auch unter eingestellt. Die einzelnen Leistungen sind von den Jugendlichen/Ausbzubildenden frühzeitig (z. B. vor Beginn des Sprachkurses oder vor der Anreise zum Vorstellungsgespräch) bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung zu beantragen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, Team 101

4 Villemombler Straße Bonn, Deutschland Tel: , Fax: Die Anträge werden durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bearbeitet. Wann muss ich die Förderung beantragen? Setzt die Förderung der Bewerberin/des Bewerbers voraus, dass ich offene Ausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit melde? Ich möchte einen Jugendlichen aus Polen als Auszubildenden einstellen. Der Kontakt wurde über einen Arbeitnehmer vermittelt (Alternative: über eine regionale Initiative) und kam ohne Beteiligung der BA zustande. Die finanziellen Leistungen des Sonderprogramms wenden sich an ausbildungsinteressierte Jugendliche bzw. Auszubildende aus der EU und können deshalb nur vom Jugendlichen selbst beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Anträge jeweils frühzeitig, d. h. z. B. vor Beginn des Sprachkurses oder vor der Anreise zum Vorstellungsgespräch, gestellt werden müssen. Nein. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) prüft jedoch in diesem Fall vor der Bewilligung der Förderleistung die Seriosität der Ausbildungsstelle. Hierzu werden Informationen zur zu besetzenden Ausbildungsstelle beim Unternehmen eingeholt und wird das Vorliegen einer gültigen Ausbildungsberechtigung hinterfragt. Die Meldung der offenen Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit ist nur erforderlich, wenn die Vermittlungsdienstleistung in Anspruch genommen werden soll. Die Fachkraft kann Förderleistungen bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten sich der Jugendliche oder das Unternehmen frühzeitig an die ZAV (Tel / oder per wenden und sich beraten lassen. Können Förderleistungen nach dem Sonderprogramm gezahlt werden und was muss ich bzw. der Auszubildende tun? Muss der im Sonderprogramm vorgesehene Ablauf mit Vollzeitsprachkurs im Heimatland, praktikumsvorbereitendem Vollzeitsprachkurs oder praktikumsbegleitenden Sprachkurs in Deutschland, Praktikum im Unternehmen und Beginn der Ausbildung eingehalten werden, um den Anspruch auf Mit dem Deutschsprachkurs im Herkunftsland und Praktikum in Deutschland begleitet von einer weiteren Förderung der Deutschsprachkenntnisse soll der Jugendliche in die Lage versetzt werden zu entscheiden, ob eine Ausbildung in Deutschland für ihn in Frage kommt und diesen auf die Ausbildung (Berufsschulunterricht) in Deutschland vorbereiten. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass diese Bestandteile des Programms durchlaufen werden. Einzelfallbezogene Ausnahmen sind jedoch möglich. Lediglich das Absolvieren des ausbildungsvorbereitenden Praktikums ist stets verpflichtend.

5 Förderleistungen nicht zu verlieren? Werden ergänzende Leistungen, die ich während des Praktikums bzw. der Ausbildung erbringe (z. B. Bereitstellung von Wohnraum und Verpflegung) auf die Unterstützungsleistung nach dem Sonderprogramm angerechnet? Über das Sonderprogramm werden auch Deutschsprachkurse gefördert. Werden auch ausbildungsbegleitende Deutschsprachkurse gefördert? Das Sonderprogramm sieht eine ausbildungsbegleitende Förderung vor (vgl. Ziffer I. Nr. 9 - Anlage zur Richtlinie). Welche Art von Unterstützung wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen kann diese Leistung in Anspruch genommen werden? An wen kann ich mich wenden, wenn sich während der Ausbildung Schwierigkeiten ergeben und diese Unterstützungsleistung erforderlich wird? Die Förderleistungen können nur in der Reihenfolge Sprachkurs im Herkunftsland und anschließendes Praktikum in Deutschland gefördert werden. Aufgrund des engen Zeitfensters zum Ausbildungsbeginn 2013 werden die Förderinstrumente nicht in vollem zeitlichem Umfang (z. B. Praktikum bis zu max. 3 Monate) in Anspruch genommen werden können, was sich verkürzend auf Sprachkurs im Herkunftsland und Praktikum in Deutschland auswirken kann. Darüber hinaus kann der individuelle Bedarf des Ausbildungsinteressenten aufgrund z. B. bereits vorhandener guter Deutschsprachkenntnisse geringer sein. Die weiteren Bestandteile des Förderkatalogs können vom Auszubildenden jeweils nach seinen individuellen Bedarfen beantragt werden. Der geldwerte Vorteil dieser Leistungen wird bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes berücksichtigt. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen des Sonderprogramms (abh-eu) ermöglichen eine Sprachförderung von höchstens 8 Unterrichtseinheiten wöchentlich. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen des Sonderprogramms (abh-eu nach Ziffer I. 9 der Richtlinie) sehen Leistungen für einen berufsschulbegleitenden Sprachunterricht und / oder Nachhilfe zum Berufsschulunterricht vor. Die Leistung muss vom Auszubildenden vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Mit dem Antrag soll eine Bedarfs- und Leistungsbeschreibung sowie ein Kostenvoranschlag des Trägers, der die Maßnahme durchführt, beigefügt werden. an ausbildungswillige Unternehmen des Bundeswirtschaftsministerium tätig sind, unterstützen Unternehmen bei der Bereitstellung von zu Unterstützungsmaßnahmen (abh-eu). Wer diese Unterstützung anbietet, ist in der Übersicht Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen - Projektstandorte 2012 zusammengestellt. Für die neue ESF-Förderperiode ab 2014 hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass die Beratung von Unternehmen, die Auszubildende aus der EU erfolgreich integrieren wollen, weiterhin gefördert werden soll.

6 Das Sonderprogramm umfasst auch die sozial- / berufspädagogische Ausbildungsbegleitung während der gesamten Dauer der Ausbildung (vgl. Ziffer I. Nr Anlage zur Richtlinie). Welche Art von Unterstützung wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen kann diese Leistung in Anspruch genommen werden? An wen kann ich mich wenden und wer übernimmt diese Unterstützungsleistungen? Die sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung ist bedarfsorientiert und kann über die gesamte Ausbildungsdauer eingesetzt werden. Zu den Angeboten gehören unter anderem: - Alltagshilfen - Angebote zur Förderung der Selbständigkeit - Hilfestellung bei Problemlagen - Konfliktbewältigung - Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den an der Ausbildung Beteiligten - Abstimmung der notwendigen Unterstützungsleistungen - Ansprechpartner für Betriebe bei ggf. auftretenden Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis Die Leistung muss vom Auszubildenden vor Beginn der Ausbildungsbegleitung beantragt werden. Mit dem Antrag soll eine Bedarfs- und Leistungsbeschreibung sowie ein Kostenvoranschlag des Trägers beigefügt werden. an ausbildungswillige Unternehmen des Bundeswirtschaftsministerium tätig sind, unterstützen im Jahr 2013 Unternehmen bei der Bereitstellung von Unterstützungsmaßnahmen. Wer diese Unterstützung anbietet, ist in der Übersicht Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen - Projektstandorte 2012 zusammengestellt. Für die neue ESF-Förderperiode ab 2014 hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass die Beratung von Unternehmen, die Auszubildende aus der EU erfolgreich integrieren wollen, weiterhin gefördert werden soll.

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