Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)
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- Oskar Bäcker
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1 Schule Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Betreuungsgrundsätze Das Betreuungsteam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und sinnvolle Erfahrungen im Alltag ermöglicht. Die Kinder können die Freizeit, ihren Bedürfnissen entsprechend miteinander gestalten, spielen, malen, Hausaufgaben erledigen und kreativ sein. Hierzu wird eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt. 1. Organisation Für Schülerinnen und Schüler der Schule Pfungen werden während den Schulwochen Tagesstrukturen (Schulergänzende Betreuung) angeboten. Für die strategische Leitung ist die Schulpflege zuständig. Die operative Leitung obliegt der Leitung Betreuung. Das Betreuungsteam sorgt für einen reibungslosen Betrieb und koordiniert diesen mit der Schulleitung. Erste Ansprechperson für die Erziehungsberechtigten ist die Leitung Betreuung. Bei Problemen, die nicht im Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten und der Leitung Betreuung gelöst werden können, wird die Schulleitung beigezogen. In unklaren strittigen Fällen entscheidet die Schulpflege als Rekursinstanz. Für die administrativen Aufgaben unterstützt die Schulverwaltung die Leitung Betreuung. 2. Betrieb 2.1. Angebot und Öffnungszeiten Die Schulergänzende Betreuung wird wie folgt angeboten: während den Schulwochen Martinimärt Freitag vor den Sommerferien Vor gesetzlichen Feiertagen schliessen wir um Uhr. Zeit Montag + Dienstag Mittwoch Donnerstag + Freitag Uhr mit Morgenessen mit Morgenessen mit Morgenessen Uhr mit Mittagessen mit Mittagessen mit Mittagessen Uhr mit Zvieri mit Zvieri mit Zvieri Uhr mit Zvieri mit Zvieri Seite 1/5 Tritt in Kraft per Schuljahr: 2016/2017
2 Die Schulpflege behält sich vor, ein Angebot bei weniger als 5 Kindern (Fixanmeldungen) nicht durchzuführen. Möchte ein Kind die Betreuung regelmässig früher verlassen, ist dies der Leitung Betreuung vorgängig schriftlich mitzuteilen. An schulfreien Tagen infolge Weiterbildung der Lehrpersonen und am Fasnachtsmontag bieten wir eine Ganztagesbetreuung von 7.00 bis Uhr an. Für Kinder, die an den entsprechenden Tagen fix für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, entstehen keine Zusatzkosten, ausser wenn noch die zusätzliche Morgenbetreuung gewünscht wird. Für die anderen ist dieses Zusatzangebot kostenpflichtig. Es ist in jedem Fall eine separate Anmeldung notwendig. Diese hat mindestens eine Woche vorher zu erfolgen. Das Anmeldeformular ist bei der Schulverwaltung oder der Leitung Betreuung erhältlich. Das Formular kann auch unter herunter geladen werden. Erziehungsberechtigte, deren Kinder fix angemeldet sind, erhalten dieses Anmeldeformular direkt von der Schulverwaltung und müssen dies in jedem Fall retournieren. Kein Angebot an Schulergänzender Betreuung: während den Schulferien an gesetzlichen Feiertagen am Freitag nach Auffahrt 2.2 Aufnahmebedingungen/Anmeldung Der Anmeldetermin für ein neues Schuljahr wird jährlich frühzeitig im Bindestrich und auf der Homepage der Schule Pfungen publiziert. Innerhalb zwei Wochen nach Erhalt des Stundenplans können nach Absprache mit der Leitung Betreuung noch Anpassungen vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres und gilt für ein Semester (halbes Jahr) oder für ein ganzes Schuljahr. Für Kinder, die bereits die Betreuung besuchen, muss jeweils auf das neue Schuljahr eine Neuanmeldung erfolgen. Das entsprechende Formular erhalten Sie von der Schulverwaltung. Bei noch vorhandenem Platzangebot ist nach Absprache mit der Leitung Betreuung ein Eintritt während des Schuljahres möglich. Anmeldeformulare sind auf der Schulverwaltung oder bei der Leitung Betreuung erhältlich. Das Formular kann auch unter heruntergeladen werden. Die Anmeldung ist der Schulverwaltung abzugeben. Spontanmeldungen, das heisst unregelmässige bzw. kurzfristige Anmeldungen, sind möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Anmeldung geht an die Leitung Betreuung und die Barzahlung hat vor Ort zu erfolgen. Mit der Anmeldung anerkennen die Erziehungsberechtigen das Reglement Schulergänzende Betreuung und die Tarifordnung (siehe Anhang). Seite 2/5 Tritt in Kraft per Schuljahr: 2016/2017
3 2.3 Absenzen, Krankheit und Unfall Die Erziehungsberechtigten melden voraussehbare Absenzen wie Schulausflüge, Jokertage, Klassenlager etc. der Leitung Betreuung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis Uhr des Vortages. Bei Krankheit oder Unfall muss die telefonische Abmeldung an die Leitung bis spätestens Uhr des jeweiligen Tages erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten infolge Abwesenheit. Ausnahmen sind in Art. 23 des Elternbeitragsreglements für die Betreuung von Kindern in familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten der Gemeinde Pfungen geregelt. Kranke Kinder dürfen die Schulergänzende Betreuung nicht besuchen. 2.4 Kündigungen, Änderungen Kündigungen oder Änderungen der Betreuungsvereinbarung sind auf das Ende des 1. Semesters eines Schuljahres möglich. Diese haben bis zum 30. November schriftlich an die Schulverwaltung zu erfolgen. Alle Betreuungsvereinbarungen enden automatisch am Ende des Schuljahres, es ist dafür keine Kündigung erforderlich. 2.5 Ausschluss Bei Nichtbezahlung der Kosten, bei disziplinarischen Schwierigkeiten oder bei wiederholten unentschuldigten Absenzen kann nach schriftlicher Verwarnung der Ausschluss des Kindes durch die Schulleitung beschlossen werden. 2.6 Verpflegung Es wird auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung geachtet. Das Mittagessen wird von Extern geliefert. Das Frühstück und die Zwischenmahlzeiten werden vor Ort zubereitet. Die Mahlzeiten werden von den Kindern und Betreuerinnen gemeinsam eingenommen. 3. Finanzielles Die Tarifordnung ist dem Anhang 1 zu entnehmen. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil des Reglements Schulergänzende Betreuung. Die Kosten werden den Erziehungsberechtigten im Voraus von der Finanzverwaltung der Gemeinde Pfungen halbjährlich in Rechnung gestellt. 4. Versicherung und Haftung Die Unfall- (in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten) und Haftpflichtversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den weiteren Einrichtungen Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Erziehungsberechtigten. Die Schule Pfungen haftet nicht für Diebstähle. Seite 3/5 Tritt in Kraft per Schuljahr: 2016/2017
4 . 5. Inkraftsetzung/Änderungschronik Genehmigt am Tritt in Kraft per Beschluss der Schulpflege Schuljahr 2013/2014 Nr Schuljahr 2014/2015 Nr Schuljahr 2016/2017 Nr. 16 NAMENS DER SCHULPFLEGE: Die Präsidentin: Die Schulsekretärin: Seite 4/5 Tritt in Kraft per Schuljahr: 2016/2017
5 Anhang 1 zum Reglement Schulergänzende Betreuung Tarife Betreuungsangebote Tarife pro Kind und Tag Angebot Zeit Fixanmeldungen pro Tag und Kind (gilt für 1 Semester = ½ Jahr) Spontan- Anmeldungen pro Tag und Kind Frühstückstisch (Betreuung vor Schulbeginn) Mittagsbetreuung (Betreuung über Mittag) Nachmittagsbetreuung (Betreuung ganzer Nachmittag) Spätnachmittagsbetreuung (Betreuung nach der Schule) Uhr Fr Fr Uhr Fr Fr Uhr Fr Fr Uhr Fr Fr Für eine allfällige Ermässigung gilt das Elternbeitragsreglement (EBR) der Gemeinde Pfungen. Die Einzelheiten dazu sowie einen Tarifrechner finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Pfungen unter Die Antragsformulare sind auf der Gemeindeverwaltung Pfungen erhältlich. Weiterbildungstage, Fasnachtsmontag etc. Tarife pro Kind und Tag Angebot Morgen Uhr Vormittag Uhr Mittag Uhr Nachmittag Uhr Fr gratis Fr Fr Tarife gültig ab Schuljahr 2014/2015 Seite 5/5 Tritt in Kraft per Schuljahr: 2016/2017
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