Betriebsreglement Mittagstisch

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1 Betriebsreglement Mittagstisch Schwerzenbach,

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Grundlage Angebot Pädagogisches Konzept Pädagogische Zielsetzungen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben Zusammenwirken von Schule und Betreuung Betriebskonzept Personal Räumlichkeiten und Umgebung Verpflegung Öffnungszeiten Sicherheit Aufnahme von Kindern Grundsätze der Aufnahme Anmeldung/Betreuungsvertrag Betreuungsvertrag Einzelbesuche Betreuung bei unregelmässigen Arbeitszeiten Absenzen Austritt/Kündigung Versicherung und Haftung Ausschluss aus der Mittagsbetreuung Qualitätssicherung Interne Qualitätssicherung Aufsicht durch Schulleitung Konfliktfälle Elternbeiträge Berechnungsgrundsätze Verrechnungsmodus Inkraftsetzung... 9

3 1 Einleitung 1.1 Grundlage Die Mittagstischbetreuung in der Primarschule Schwerzenbach ist Bestandteil des Konzepts Tagesstrukturen der Primarschulgemeinde Schwerzenbach. Die darin formulierten Leitgedanken, Ziele und Grundsätze liegen dem nachfolgenden Betriebskonzept zugrunde. 1.2 Angebot Der Mittagstisch steht allen Kindern vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Primarschule offen, die in Schwerzenbach wohnen und/oder die Schule oder den Kindergarten besuchen. Die Kinder werden am Mittag nach Unterrichtsschluss von den Betreuungspersonen im Mehrzweckraum des Schulhauses Steinbrunnen empfangen und nehmen gemeinsam das Mittagessen ein. Die Kinder haben, ihrem Alter entsprechend, kleine Ämtli zu übernehmen und der Betreuungspersonen zu helfen. Sie haben genügend Zeit, anschliessend ein wenig auszuruhen, zu spielen oder Aufgaben zu erledigen. Es stehen Spiele, Bücher, Bastelmaterialien etc. zur Verfügung. Ebenso besteht die Möglichkeit, unter Aufsicht die Aussenanlagen der Schule zu benutzen. 2 Pädagogisches Konzept Grundlage für das pädagogische Konzept bilden die Rahmenbedingungen des kantonalen Volksschulgesetzes, seiner Verordnungen, das Konzept Familienergänzende Betreuungsangebote sowie das Leitbild der Primarschule Schwerzenbach. Die darin beschriebenen pädagogischen Grundhaltungen stellen sicher, dass die Mittagsbetreuung die Kinder im sozialen Verhalten, in der Freizeitgestaltung und im Lernen fördert. Sie trägt den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder und der Kindergruppen Rechnung. 2.1 Pädagogische Zielsetzungen Die Betreuerinnen und Betreuer schaffen ein anregendes und altersentsprechendes Umfeld, welches lebendiges Lernen und sinnstiftende Erfahrungen im Alltag ermöglicht. Die Betreuerinnen und Betreuer leiten die Kinder zu solidarischem Handeln in der Gemeinschaft an. Die Kinder akzeptieren und respektieren einander, erfahren soziale Regeln, lernen mit Konflikten gewaltfrei umzugehen, erleben Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung. Die Betreuerinnen und Betreuer fördern die Kompetenz und Selbständigkeit der Kinder und beziehen sie bei der Gestaltung während der Betreuung mit ein. Sie unterstützen die Kinder bei individuellen Lern- und Erfahrungsbedürfnissen. Die Betreuungsperson ist während der Betreuung im Rahmen der familienergänzenden Angebote die Hauptbezugsperson für das Kind und zuständig für den Kontakt zu den Eltern. Damit sich die Kinder orientieren können, wird auf Kontinuität, Verbindlichkeit und möglichst konstante Bezugspersonen geachtet. 2.2 Betreuungs- und Erziehungsaufgaben Pädagogisch geschultes Personal leistet die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im Auftrag der Erziehungsberechtigten. Die Betreuungspersonen sind kompetente, verlässliche und vertrauenerweckende Partner. Sie sind mit ihrem Verhalten Vorbild für die Kinder. Gespräche mit Erziehungsberechtigten oder Lehrpersonen sowie wichtige Ereignisse werden schriftlich dokumentiert. Die Leitung des Mittagstisch wird bei Bedarf bei Standortgesprächen einbezogen.

4 2.3 Zusammenwirken von Schule und Betreuung Schule und familienergänzende Betreuung sollen ineinander greifen und von den Kindern und den Erziehungsberechtigten ganzheitlich erlebt werden. Dafür ist ein regelmässiger Austausch zwischen den Betreuungspersonen und den Lehrpersonen erforderlich. Die Leitung Mittagstisch nimmt an den Schulkonferenzen teil. Die Lehrpersonen unterstützen die Kinder, sich zurechtzufinden und erinnern die Kinder daran, direkt in die Mittagsbetreuung zu gehen. Die Regeln der Schulordnung der Primarschule Schwerzenbach gelten auch für den Mittagstisch. Diese werden konsequent durchgesetzt und eingehalten. Die Kinder können während der Betreuungszeit Hausaufgaben erledigen. Ruhige Plätze stehen zur Verfügung. Die Betreuungspersonen sind jedoch nicht zur Unterstützung verpflichtet. Das Bindeglied zwischen dem Mittagstisch und den Lehrpersonen ist die Schulleitung. 3 Betriebskonzept Der Mittagstisch ist ein Dienstleistungs- und Betreuungsangebot der Primarschule Schwerzenbach. Die Nutzung des Mittagstisch ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten gemäss dem Elternbeitragsreglement der Primarschule Schwerzenbach. Das Betriebskonzept des Mittagstisch der Primarschule Schwerzenbach orientiert sich an den Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten (Hortrichtlinien) vom 4. Juni 2007 der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Der Mittagstisch untersteht der Aufsicht der Primarschulpflege Schwerzenbach. Die Schulleitung ist Vorgesetzter der Leitung Mittagstisch und verantwortlich für die Qualitätskontrolle und sicherung sowie Bindeglied zwischen Schule und Betreuung. 3.1 Personal Alle im Mittagstisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich für die jeweilige Tätigkeit anerkannte Ausbildung. Die Gesamtleitung übernimmt eine pädagogisch ausgebildete Fachperson. Bei mehr als 25 Kindern am Mittagstisch erfolgt die Betreuung der Kinder neben der Mittagstischleitung durch eine weitere pädagogische Fachperson. Das übrige Personal verfügt über mindestens pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern. Das gesamte Betreuungspersonal ist gemeinsam verantwortlich für die Kinder. Zu jeder Stelle besteht eine Stellenbeschreibung. Sie gibt Auskunft über Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und Stellvertretungen.

5 Organigramm Mittagstisch Schulpflege Schulleitung Schulverwaltung Leitung Mittagstisch Betreuerinnen/Betreuer 3.2 Räumlichkeiten und Umgebung Für den Mittagstisch steht der Mehrzweckraum im Schulhaus Steinbrunnen mit dem angrenzenden Küchen-/Essraum zur Verfügung. Der Pausenplatz bietet umfangreiche Spielmöglichkeiten im Freien. 3.3 Verpflegung Die Mittagstischbetreuung achtet auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung: Die Mittagsmahlzeiten werden durch eine externe Institution angeliefert. Die Kinder erhalten ein warmes Mittagessen mit Getränk. 3.4 Öffnungszeiten Der Mittagstisch findet während der Schulwochen an allen Tagen mit Unterricht statt. Die Schüler/innen und Kindergartenkinder werden in der Zeit von Uhr betreut. An Tagen allgemeiner Schuleinstellung (Schulferien, gesetzliche Fest- und Feiertage, unterrichtsfreie Tage) ist der Mittagstisch geschlossen. 3.5 Sicherheit und Versicherung Es gilt das Sicherheits- und Notfallkonzept der Primarschule Schwerzenbach. Die medizinische Beratung und Versorgung im Notfall ist gewährleistet. Die Verantwortung für den Weg vom und zum Mittagstischangebot liegt bei den Eltern. Am Ende der Mittagstischzeit schickt die Mittagstischleitung die Kinder auf den Weg. Muss ein Kind den Mittagstisch vorzeitig verlassen, müssen die Eltern die Mittagstischleitung schriftlich darüber informieren. Es ist Sache der Eltern, ihr Kind gegen Unfall und Sachbeschädigung (Haftpflicht) zu versichern.

6 4 Aufnahme von Kindern 4.1 Grundsätze der Aufnahme Der Mittagstisch steht allen Kindern vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Primarschule offen, die in Schwerzenbach wohnen und/oder die Schule oder den Kindergarten besuchen. Die Kinder müssen in der Lage sein, den Weg zum Mittagstisch und zurück ohne Hilfe des Personals zurückzulegen. In der Regel erfolgt die Aufnahme für den Mittagstisch auf Beginn eines Schuljahrs. Eintrittsgesuche im laufenden Schuljahr können berücksichtigt werden, sofern es die Infrastruktur erlaubt. 4.2 Anmeldung/Betreuungsvertrag Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten und gilt für ein Schuljahr. Sie muss jedes Jahr erneuert werden. Sporadische Besuche sind in Absprache mit der Leitung je nach Platzangebot möglich. Die Anmeldeformulare können bei der Schulverwaltung bezogen oder von der Homepage heruntergeladen werden. Für die Erneuerung von bestehenden Betreuungsverträgen werden die Anmeldeformulare rechtzeitig automatisch verschickt. Für jedes angemeldete Kind wird ein Betreuungsvertrag mit den Eltern abgeschlossen. 4.3 Betreuungsvertrag Im Betreuungsvertrag werden der Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistungen des Mittagstisch und die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge sowie der gewünschte Zahlungsrhythmus festgehalten. Die Elternbeiträge unterliegen dem Elternbeitragsreglement der Primarschule Schwerzenbach. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären sich die Eltern mit dem Betriebsreglement einverstanden und verpflichten sich die Betreuungsbeiträge Termingerecht zu bezahlen. 4.4 Einzelbesuche Es besteht die Möglichkeit, ein Kind bei aussergewöhnlichen Situationen an einzelnen Tagen während des Schuljahres zum Mittagstisch zu schicken. Die Anmeldung ist spätestens vier Arbeitstage vor Besuch des Mittagstisch bei der Leitung vorzunehmen. 4.5 Betreuung bei unregelmässigen Arbeitszeiten Nach Rücksprache mit der Leitung Mittagstisch besteht für Eltern mit festem Arbeitspensum, jedoch unregelmässigen Arbeitszeiten die Möglichkeit, lediglich die Gesamtzahl der monatlichen Betreuungstage zu definieren und die jeweiligen Wochentage monatlich zu variieren. In diesem Fall sind die konkreten Betreuungstage jeweils spätestens 2 Wochen im Voraus für den nachfolgenden Monat bekanntzugeben. Im Betreuungsvertrag wird in diesem Fall nur die Zahl der Betreuungstage je Monat festgelegt. 4.6 Absenzen Wenn ein angemeldetes Kind nicht zum Mittagstisch erscheinen kann (Krankheit, Schulausflüge, Jokertage, etc.), muss es durch die Erziehungsberechtigten umgehend bei der Leitung abgemeldet werden. Bei längerer Abwesenheit haben die Eltern die Leitung zu informieren, wann das Kind wieder kommt.

7 Bei einer Abmeldung, welche spätestens eine Woche im Voraus geschieht, wird der durchschnittliche Tagespreis des Mittagessens unter Berücksichtigung des vereinbarten Subventionsansatzes zurückerstattet. Dies gilt auch für Abwesenheiten von mehr als 1 Woche infolge Krankheit oder Unfall ab der 2. Woche. Rückerstattungen erfolgen jeweils semesterweise. Erscheint ein angemeldetes Kind ohne Abmeldung nicht zur Mittagsbetreuung, werden die Eltern umgehend telefonisch kontaktiert. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Mittagstischleitung über aktuelle Telefonnummern verfügt, unter denen sie oder eine vorgängig benannte Drittperson erreichbar sind. 4.7 Austritt/Kündigung Der Austritt aus dem Mittagstisch während des laufenden Semesters ist nicht vorgesehen. Die Zahlungspflicht besteht grundsätzlich für das ganze Semester. In Härtefällen kann die Schulpflege auf Antrag über die Dispensation der Zahlungspflicht entscheiden. Spätester Termin für die Kündigung von Betreuungsverträgen auf das Ende des 1. Semesters eines Schuljahres ist der 30. November eines Jahres (Posteingangsstempel). Bei Wegzug ist eine Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Zuviel bezahlte Beiträge werden zurück erstattet. Alle Betreuungsverträge enden automatisch am Ende eines Schuljahres. Es ist dafür keine Kündigung erforderlich. 4.8 Versicherung und Haftung Die Unfall- (in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten) und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Die Schulgemeinde haftet nicht für Diebstähle. Es gilt die Schulordnung. 4.9 Ausschluss aus der Mittagsbetreuung Die Primarschule Schwerzenbach behält sich das Recht vor, Schüler/innen auszuschliessen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtige Gründe gelten: Gewalttaten an Mitschüler/innen oder Betreuungspersonen jegliches strafrechtlich relevantes Verhalten durch Schüler/innen wiederholte grobe Verstösse gegen die Mittagstischregeln / Hausordnung unkooperatives Verhalten der Eltern oder das Vorliegen unüberbrückbarer Differenzen mit den Eltern die Nichtbezahlung der geschuldeten Elternbeiträge nach erfolgloser Mahnung Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Wird ein Kind aus disziplinarischen Gründen vom Mittagstischangebot ausgeschlossen, werden keine Elternbeiträge zurückerstattet bzw. ist unabhängig vom Zeitpunkt des Ausschlusses der gesamte Semesterbeitrag des laufenden Semesters geschuldet.

8 5 Qualitätssicherung Die strategischen Ziele für die familienergänzende Betreuung sind von der Schulpflege im Konzept Familienergänzende Betreuungsangebote festgelegt. Für die Umsetzung des Konzepts und die Qualitätssicherung ist die Schulleitung verantwortlich. Dabei werden Rückmeldungen der Anspruchsgruppen ausdrücklich berücksichtigt. 5.1 Interne Qualitätssicherung Die Betreuungsqualität im Mittagstisch wird sichergestellt durch jährliche Mitarbeitergespräche regelmässigen Austausch im Team Zeitgefässe für fachlichen Austausch gezielte Weiterbildung des gesamten Betreuungsteams sowie der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dabei werden auch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ggfs. eine interne Elternbefragung sowie die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen mit einbezogen. Alle personenbezogenen Daten werden von der Mittagsbetreuung mit grösster Sorgfalt behandelt und sind für Drittpersonen nicht zugänglich. 5.2 Aufsicht durch Schulleitung Unabhängig von der internen Qualitätssicherung durch die Leitung Mittagstisch, wird die Zufriedenheit der Erziehungsberechtigten, Schüler/innen und Lehrpersonen in regelmässigen Abständen auch durch die Schulleitung erhoben. Die Resultate werden mit dem Betreuungsteam ausgewertet und allfällige Massnahmen werden definiert. Die Gesamtergebnisse werden den Erziehungsberechtigten jeweils schriftlich mitgeteilt, um so dem Informationsbedarf und der nötigen Transparenz gerecht zu werden. Ebenfalls wird die Schulpflege informiert. 5.3 Konfliktfälle Erste Ansprechperson in Konfliktfällen ist immer die Mittagstischleitung. Ist auf dieser Ebene keine Lösungsfindung möglich bzw. besteht ein Konflikt mit der Mittagstischleitung steht die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung. Kann auch dort keine Lösung gefunden werden, ist die Schulpflege beizuziehen. 6 Elternbeiträge 6.1 Berechnungsgrundsätze Die Elternbeiträge für den Mittagstisch sind abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und unterliegen dem Elternbeitragsreglement der Primarschule Schwerzenbach. Der maximale Elternbeitrag beträgt CHF Die Subventionsbeiträge werden durch die Schulverwaltung direkt dem Mittagstisch verrechnet.

9 6.2 Verrechnungsmodus Die Elternbeiträge sind immer für ein ganzes Semester geschuldet. Die Elternbeiträge je Kind basieren auf 39 Schulwochen pro Schuljahr und werden in 12 Monatsraten je Schuljahr aufgeteilt. Der gewünschte Zahlungsmodus (monatlich, quartalsweise, semesterweise) kann durch die Eltern bei Abschluss des Betreuungsvertrages gewählt werden. Die Elternbeiträge sind jeweils im Voraus zu zahlen. 7 Inkraftsetzung Dieses Betriebsreglement tritt ab Schuljahr 2013/14 in Kraft. Schwerzenbach, PRIMARSCHULPFLEGE Schwerzenbach Präsidentin Ressortleiterin Tagesstrukturen Susanne Magistris Christiane Dasen

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