SOZIAL AGENDA. Nr. 37. Der neue Europäische Sozialfonds 06/2014 ISSN Im Fokus. Ein EU-Qualitätsrahmen. Eine öffentliche Konsultation

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1 06/2014 ISSN Nr. 37 SOZIAL AGENDA Der neue Europäische Sozialfonds Im Fokus 12 EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Eine öffentliche Konsultation 24 Praktika Ein EU-Qualitätsrahmen Soziales Europa

2 2 / SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 E DITORIAL Europäische Union Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben bis zum 31. Oktober 2014 die Möglichkeit, sich an der öffentlichen Online- Konsultation zu beteiligen, die die Europäische Kommission zu den ersten vier Jahren der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum lanciert hat. Ebenfalls Gegenstand der Konsultation ist die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die dort vorgegebenen Wachstumsund Beschäftigungsziele in Europa nach der Krise erreicht werden. Die Konsultation wird die Grundlage für eine Halbzeitbewertung der Strategie im Jahre 2015 bilden. Angesichts der ersten Anzeichen für eine Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es wichtig, die langfristigen Ziele von Europa 2020 wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Dies wird den EU-Mitgliedstaaten wieder zu mehr Konvergenz verhelfen insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit. Unabhängig davon, welche Ergebnisse die Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020 hervorbringen wird, wurden die Mitgliedstaaten von uns bereits aufgefordert, sich mithilfe zweier Neuerungen stärker auf die Ziele von Europa 2020 zu konzentrieren. Die erste Neuerung betrifft das Europäische Semester zur wirtschaftspolitischen Steuerung, das nunmehr in sein viertes Jahr geht. Im Rahmen dieses gemeinsamen Prozesses erhalten die einzelnen EU-Mitgliedstaaten vom Europäischen Rat spezifische Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Strategie Europa Im Folgenden berichten die Langfristige Ziele stärker in den Mittelpunkt rücken Mitgliedstaaten, wie sie die Empfehlungen in ihren einzelstaatlichen Haushalten berücksichtigt haben. Das laufende Europäische Semester 2014 wurde um die Einführung eines Scoreboards erweitert. Dieses Scoreboard umfasst und nuanciert wichtige beschäftigungs- und sozialpolitische Indikatoren. Letztere tragen in hohem Maße dazu bei, dass die EU voll von den ersten Anzeichen eines Wirtschaftsaufschwungs profitieren kann. Die zweite Entwicklung betrifft den neuen mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum In dem Finanzrahmen wird die Verteilung und Verwaltung von EU-Geldern ausdrücklich davon abhängig gemacht, wie die Strategie Europa 2020 in den einzelnen Ländern umgesetzt wird. Wenn Europa seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt wiederherstellen will, muss es in Menschen investieren. Der neue MFR stärkt das wichtigste Finanzinstrument der EU d. h. den Europäischen Sozialfonds für diese Aufgabe. Mehr denn je wird der Sozialfonds ergebnisorientiert arbeiten. Erstmals wird die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auffordern dürfen, ihre Pläne zur Verwendung der ESF-Gelder zu gegebener Zeit zu überprüfen, sofern sie die EU-Empfehlungen zur Umsetzung der einzelnen Ziele der Strategie Europa 2020 nicht beherzigen. Michel Servoz Generaldirektor der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission Sozial Agenda, ein Magazin mit Informationen über die europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik, wird von der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission herausgegeben und erscheint viermal jährlich in Englisch, Französisch und Deutsch. Chefredakteur: Michel Servoz, Generaldirektor, GD Beschäftigung, Soziales und Integration, Europäische Kommission, B-1049 Brüssel Abonnement kostenlos auf Anforderung Bitte füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus: Hinweis: Weder die Europäische Kommission noch Personen, die im Namen der Kommission handeln, sind für die Verwendung der in dieser Publikation enthaltenen Informationen oder für irgendwelche Fehler, die trotz sorgfältiger Vorbereitung und Prüfung auftreten können, verantwortlich. Europäische Union, 2014 Nachdruck zu nicht kommerziellen Zwecken mit Quellenangabe gestattet. Die Verwendung oder der Abdruck von Fotos, deren Copyright nicht bei den Europäischen Union liegt, ist nur zulässig, wenn direkt bei dem/den Copyright-Inhaber(n) eine entsprechende Erlaubnis eingeholt wurde. Umschlag: Maud Millecamps Europäische Union

3 SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 / 3 I NHALT BESCHÄFTIGUNG EURES bekannter machen 6 UMSTRUKTURIERUNGEN Vorausschau und gutes Management 8 INTEGRATIONSFÖRDERNDES UNTERNEHMERTUM Die fehlenden Unternehmer 10 STRATEGIE EUROPA 2020 Neu ins Visier nehmen 12 6 THEMA SPEZIAL Der ESF und der EGF 14 Der neue Europäische Sozialfonds 15 Nauras und Ebrahim, zwei Kochlehrlinge 19 Der EGF hält weiter dagegen 21 Kriterien für EGF-Unterstützung PRAKTIKA Ein EU-Qualitätsrahmen 24 ANDERE STIMMEN Pierre Baussand, Leiter der Sozialplattform 26 INTERVIEW Michel Servoz, neuer Generaldirektor der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission 27 Europäische Krankenversicherungskarte Sozialplattform

4 4 / SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 KURZ- NACHRICHTEN 5. Mai: öffentliche Konsultation zu Europa 2020 Vielversprechender Sektor: Worauf sollte sich die EU-Wachstumsstrategie nach 2015 konzentrieren? Die Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation zur Strategie Europa 2020, dem langfristigen Plan der EU für Wachstum und Beschäftigung, lanciert. Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2014 und soll interessierte Personen und Organisationen dazu befragen, was die Strategie in den letzten vier Jahren bewirkt hat und welche Akzente in den nächsten Jahren gesetzt werden sollten. Sie folgt auf eine Mitteilung vom 5. März zu einer Bestandsaufnahme der Strategie Europa Der Mitteilung zufolge bietet sich bei der Verwirklichung der fünf Kernziele ein gemischtes Bild (siehe Seite 12). 28. April: mehr Zusammenarbeit mit der IAO Kommissar László Andor und IAO-Generaldirektor Guy Ryder haben sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verständigt, um mehr Synergie und Kohärenz beim globalen Umgang mit diesem Thema zu schaffen und um diese zentrale Herausforderung weltweit besser zu bewältigen. Je besser die Arbeitsbedingungen sind, desto engagierter können die Menschen zu wirtschaftlichem Wohlstand beitragen. Darüber hinaus können bessere Arbeitsbedingungen Effizienz und Produktivität im Unternehmen erhöhen und im weitesten Sinne die Wettbewerbsfähigkeit fördern. 24. April: Arbeitnehmer weniger zufrieden Während knapp mehr als die Hälfte aller europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen in ihrem Land als gut einstufen (53 %), ist eine Mehrheit (57 %) noch immer der Auffassung, dass sich ihre Arbeitsbedingungen in den letzten fünf Jahren verschlechtert haben. Dies ist das Ergebnis einer Eurobarometer-Umfrage, die klären sollte, wie sich die Arbeitsqualität durch die Krise verändert hat. Obschon die meisten Arbeitnehmer mit ihren eigenen Arbeitsbedingungen zufrieden sind (in der EU durchschnittlich 77 %), besteht zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ein großes Gefälle, das von 94 % in Dänemark bis zu 38 % in Griechenland reicht. 24. April: Arbeitnehmerrechte besser durchsetzen Der EU-Ministerrat hat eine neue Richtlinie verabschiedet, die das Recht der EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, auf nationaler Ebene besser umsetzen soll. Die neuen Vorschriften sollen die Kluft zwischen Rechten und Realität überwinden und Menschen, die in einem anderen Land arbeiten möchten, helfen, ihre Rechte in der Praxis auszuüben. Grenzüberschreitende Reisen: Neue EU-Richtlinie gewährleistet bessere nationale Umsetzung des Rechtes der EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. 10. April: 26,2 Millionen Arbeitslose Die EU-Bevölkerung zwischen 15 und 74 lässt sich in drei Gruppen einteilen: 2013 standen 216,4 Mio. Menschen in Arbeit, derweil 26,2 Mio. arbeitslos und 137,2 Mio. Nichterwerbspersonen waren. Von den Erwerbstätigen waren 43,7 Mio. in Teilzeit beschäftigt. Davon waren jedoch 9,9 Mio. (23 % der Teilzeitbeschäftigten) unterbeschäftigt, d. h. sie würden gerne mehr Stunden arbeiten und wären hierzu auch verfügbar.

5 SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 / 5 KURZNACHRICHTEN 9. April: nicht angemeldete Erwerbstätigkeit verhindern Die Europäische Kommission hat die Schaffung einer Europäischen Plattform angeregt, um künftig die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit besser und effektiver zu gestalten (siehe Sozial Agenda Nr. 36). Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit senkt die Arbeitsstandards, untergräbt den fairen Wettbewerb und schadet den öffentlichen Finanzen. 8. April: Konferenz über die Jugendgarantie Jobsuche: Wie steht es um die Umsetzung der EU-Jugendgarantie in den EU-Ländern? Im Rahmen der Konferenz mit dem Titel Youth Guarantee: Making it Happen, die von der Europäischen Kommission in Brüssel veranstaltet wurde, bewerteten Kommissionspräsident Barroso und Kommissar Andor mit nationalen und internationalen Organisationen die Fortschritte bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit über die Jugendgarantie (siehe Sozial Agenda Nr. 36). Ebenso wurde untersucht, wie die EU-Mitgliedstaaten die Programme umsetzen und ob sie sich dabei an die Empfehlungen der Kommission halten. 7. April: Umgang mit Stress am Arbeitsplatz Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat die Kampagne Gesunde Arbeitsplätze den Stress managen lanciert, um das Bewusstsein für die psychologischen, physischen und sozialen Risiken von Stress bei der Arbeit zu schärfen. Stress ist eines der am häufigsten genannten arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in Europa und dürfte die Ursache der Mehrzahl der ausgefallenen Arbeitstage insgesamt sein. 4. April: Situation der Roma bessert sich langsam Durch die Maßnahmen der EU wurde die Integration der Roma zum festen Bestandteil der politischen Agenda in Europa. Inzwischen sind erste Anzeichen für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma zu erkennen. Zu diesem Schluss kommt ein neuer Kommissionsbericht, der die Fortschritte in den 28 EU-Mitgliedstaaten unter dem EU-Rahmen zur Integration der Roma seit 2011 bewertet. In dem Bericht werden positive Beispiele genannt und Gebiete aufgezeigt, in denen die Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen unternehmen müssen. Der Bericht wird veröffentlicht, während auf dem dritten EU-Roma-Gipfel Politiker mit Verantwortung auf lokaler, nationaler oder europäischer Ebene mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammentreffen, um die Fortschritte bei der Integration der Roma zu erörtern. 10. März: neuer EU-Fonds für die am stärksten von Armut Betroffenen Der neue EU-Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) wurde für den Zeitraum angenommen. Der Fonds wird über 3,8 Mrd. an Hilfsgeldern bereitstellen. Die Mitgliedstaaten werden bei ihren Maßnahmen unterstützt, unterschiedliche nicht finanzielle Hilfsgüter, darunter Nahrungsmittel und Kleidung und sonstige grundlegende Konsumgüter für den persönlichen Gebrauch wie Schuhe, Seife und Shampoo, für die am stärksten von Armut betroffenen Personen bereitzustellen. Auf diese Weise stellt der Fonds sicher, dass bis zu 4 Mio. Menschen unmittelbare Hilfe erhalten. Nahrung: Ein neuer EU-Fonds könnte bis Mio. Menschen mit Hilfsgütern, Nahrungsmitteln und sonstigen grundlegenden Konsumgütern unterstützen.

6 6 / SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 BESCHÄFTIGUNG EURES bekannter machen Europäische Kommission schlägt neues Gesetz vor Klarstellung erforderlich: Die EU-Mitgliedstaaten legen den Zustand ihrer jeweiligen Arbeitsmärkte nicht transparent genug dar. Am 17. Januar 2014 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung (EU-Rechtsvorschrift, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt) vor, die das EURES- Netzwerk zu einem proaktiveren Instrument für die EU-weite Stellenvermittlung machen soll. EURES ist ein 1993 gegründetes Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsvermittlungen der EU-Länder sowie Norwegens, Islands und Liechtensteins. Es richtet sich an Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren wollen. Die vorgeschlagene Verordnung verleiht EURES einen umfassenden Rechtsrahmen und stärkt seine Funktion im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Mehr Sichtbarkeit Die Verordnung erhöht die Sichtbarkeit von EURES. Gegenwärtig zählt das Netz über 1200 Beraterinnen und Berater, die täglich mit Arbeitsuchenden und Arbeitgebern aus ganz Europa kommunizieren. Dessen ungeachtet gilt es, die allgemeine Öffentlichkeit besser über EURES aufzuklären. So erhalten Arbeitsuchende und Arbeitgeber bei ihrem ersten Kontakt mit einer öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht systematisch alle Informationen, die sie benötigen. Für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die innerhalb von Europa umziehen möchten, müssen die EURES-Unterstützungsdienste verstärkt werden und konkret bei Abgleich von Angebot und Nachfrage, Einstellung und Vermittlung helfen. Hierzu zählen auch Informationen über aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und Ansprüche der sozialen Sicherheit in allen betroffenen Ländern. Die Zahl der im EURES-Online-Portal registrierten Arbeitssuchenden ist zwischen 2007 und 2013 von auf gewachsen. Allerdings ist dessen Kapazität für den Abgleich zwischen Stellenangeboten und Lebensläufen auf europäischer Ebene begrenzt. Grund hierfür sind die Schwierigkeiten beim Abgleich der Daten, die die nationalen Arbeitsplatzvermittlungssysteme der EURES- Staaten übermitteln. Neue Funktionen Die Kommission entwickelt derzeit eine europaweite Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe. Jedoch sind die Mitgliedstaaten gegenwärtig nicht verpflichtet, die Abstimmung zwischen ihren nationalen Systemen und der europäischen Klassifizierung sicherzustellen. Doch genau diese Abstimmung ist jedoch unverzichtbar, um die Abgleichfunktion des Portals zu automatisieren. Zudem ist zwischen den Mitgliedstaaten eine mangelnde Transparenz zu beklagen, was den Zustand ihrer jeweiligen Arbeitsmärkte angeht. Über EURES ist nur ein Teil der

7 SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 / 7 Potenzial für EU-interne Mobilität: Griechische Ärzte und Krankenschwestern treffen mit Vertretern deutscher Krankenhäuser zusammen. nationalen Stellenangebote (ca. 30 %) und Lebensläufe zugänglich. Gegenwärtig sind der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu Arbeitskräftemangel und -überschüssen ineffizient. Neue Partner Durch die neue Rechtsvorschrift würde sich EURES anderen Partnern öffnen, wie Zeitarbeitsfirmen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Industrie- und Arbeitgeberverbänden. Hierzu müssten sie jedoch bestimmten (bzw. einer Kombination von) Aufgaben gerecht werden und einige Regeln einhalten (z. B. die kostenlose Erbringung von Dienstleistungen für Arbeitsuchende, Transparenz, Chancengleichheit usw.). Die Kommission würde in diesem Fall als europäisches Koordinierungsbüro fungieren und für gemeinsame Informationen, Schulungsaktivitäten, Instrumente und Leitfäden verantwortlich zeichnen neben dem Aufbau und der Verwaltung des EURES-Portals. Die Mitgliedstaaten wiederum würden nationale Koordinierungsbüros aufbauen. Diese hätten die Aufgabe, allen Organisationen, die für EURES und mit ihren Pendants in anderen Ländern sowie dem europäischen Koordinierungsbüro zusammenarbeiten, allgemeine Unterstützung und Hilfe zu bieten. Alle Arbeitsuchenden und Arbeitgeber, die sich bei einem Arbeitsvermittlungsdienst registrieren, würden über EURES aufgeklärt und bei Interesse an einem Umzug zur weiteren Unterstützung ein klares EURES-Angebot erhalten. Die Mitgliedstaaten würden alle auf nationaler Ebene veröffentlichten Stellenangebote zur Verfügung stellen, darunter auch jene, die derzeit nur auf lokaler oder regionaler Ebene zugänglich sind, sowie Stellenangebote von privaten Arbeitsvermittlungsdiensten und sonstigen Organisationen. Neben den Lebensläufen, die direkt von Arbeitsuchenden eingestellt werden, würde das EURES-Portal ebenfalls Lebensläufe erhalten, die über Organisationen verfügbar sind. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften würden einen wirksamen Abgleich zwischen Stellenangeboten und Bewerbern auf europäischer Ebene ermöglichen. Freizügigkeit EURES könnte hierdurch das europaweite Mobilitätspotenzial besser ausschöpfen und die Transparenz auf dem europäischen Arbeitsmarkt erhöhen. Derzeit ziehen jährlich im Durchschnitt ca Menschen um, um in einem anderen europäischen Land zu arbeiten. Studien zufolge haben etwa 2,9 Mio. Bürgerinnen und Bürger der EU den Wunsch, dies in den nächsten zwölf Monaten tun. Grundsätzlich zielt die EURES-Reform darauf ab, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere zu Arbeitskräftemangel und -überschüssen auf den nationalen Arbeitsmärkten zu verstärken. Mit derartigen Daten besäße EURES eine bessere Ausgangslage, um Vermittlung und Einstellung zu organisieren und zu koordinieren. Auch würde dies den EURES-Ländern helfen, ihre Sozial- und Beschäftigungspolitik um Mobilitätsmaßnahmen zu erweitern. Insgesamt würde die vorgeschlagene Verordnung viel mehr Klarheit schaffen, d. h. eine gemeinsame Vision zu einer EU-internen Arbeitskräftemobilität, einen eindeutigen operativen Rahmen für die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten, einen systematischen und intensiven Informationsaustausch, gemeinsame Instrumente sowie die eindeutige Aufteilung von Zuständigkeiten. Arbeitsuchende und Arbeitgeber wären in der Lage, eine fundierte Mobilitätsentscheidung zu treffen, sich besser vorzubereiten und damit die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Integration am Arbeitsplatz und im Gastland zu erhöhen. Schließlich würde dies ebenfalls zum Ziel der EU beitragen, bis 2020 eine Erwerbsquote von 75 % zu erreichen. Mehr dazu: wsid=2014&furthernews=yes EURES-Portal für berufliche Mobilität: eures.europa.eu

8 8 / SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 UMSTRUKTURIER- UNGEN Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern: Überprüfung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in absehbarer Zeit nicht ausgeschlossen. >> Vorausschau und gutes Management Kommission hat Qualitätsrahmen verabschiedet Allgemeine Auswirkungen: Untersuchung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen auf die betroffenen Städte und Regionen. Seit 2002 wurden in der EU über Umstrukturierungen durchgeführt, die zu einem Nettoverlust von über 2 Mio. Arbeitsplätzen geführt haben. Allein im dritten Quartal 2013 kam es zu 250 Umstrukturierungsmaßnahmen (Reorganisationen und Schließungen von Unternehmen, Fusionen und Übernahmen, Verkleinerungen, Auslagerungen, Standortverlagerungen usw.). Ergebnis waren verlorene Arbeitsplätze gegenüber neu geschaffenen Stellen. Am 13. Dezember 2013 verabschiedete die Kommission einen EU-Qualitätsrahmen für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen. Damit ergänzt sie ihre in diesem Bereich seit mehreren Jahren durchgeführte Arbeit (wie das Grünbuch von Januar 2012 [siehe Sozial Agenda Nr. 29]) um eine weitere Maßnahme. Der Qualitätsrahmen beruht auf praktischen Erfahrungen von Unternehmen und enthält Leitlinien in Form einzelner Empfehlungen, die aufzeigen, wie Umstrukturierungen antizipiert und konkrete Umstrukturierungsprozesse gehandhabt werden können. Im Einzelnen geht es um das strategische langfristige Monitoring von Marktentwicklungen, die fortlaufende Erfassung der Anforderungen des Arbeitsmarkts und des Qualifikationsbedarfs (z. B. Ausbildung, Laufbahnberatung, Hilfe bei beruflichen Übergängen), die frühzeitige Einbeziehung externer Akteure (z. B. Behörden, Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und Lieferkette), die umfassende Ausschöpfung der EU-Strukturfonds (z. B. des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, vgl. hierzu das Thema Spezial auf Seite 14) in den betroffenen Regionen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und Übergänge zu fördern. Der Qualitätsrahmen zeigt, welche Bedeutung die beschäftigungspolitischen und sozialen Dimensionen des Strukturwandels für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen besitzen. Auch die allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen auf die betroffenen Städte und Regionen werden berücksichtigt, und die Rolle der industrie- und regionalpolitischen Strategien bei der Antizipation der Anpassung an den Strukturwandel wird hervorgehoben. Massenentlassungen Antizipation und Management sind die Schlüsselwörter des Kommissionsansatzes in Bezug auf Umstrukturierungen. Nur so lassen sich Massenentlassungen und der Niedergang ganzer Regionen bzw. die Verlagerung ganzer Branchen, häufig mit weitreichenden grenzüberschreitenden Auswirkungen, vermeiden. Sie erleichtern die wirtschaftliche Umstellung und den erfolgreichen Übergang zu Wirtschaftszweigen, die in den nächsten Jahren ein großes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen besitzen. Beispiele sind die grüne Wirtschaft sowie der digitale und der Gesundheitssektor. Die bessere Vorausschau und Steuerung von Umstrukturierungen ist ebenfalls ein Mittel, um umfassende gesellschaftliche Kosten zu vermeiden, die ansonsten von Behörden zu tragen sind insbesondere in Bezug auf Arbeitslosigkeit, wachsende Ungleichheit und Armut. Solche Kosten belasten die öffentlichen Finanzen in erheblichem Maße und können die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen.

9 SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 / 9 Einbeziehung des öffentlichen Sektors Der Qualitätsrahmen zielt erstmals auch auf das Problem der Umstrukturierungen im öffentlichen Sektor ab, das die Regierungen einiger EU-Mitgliedstaaten nur zögerlich angehen. Da das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten im öffentlichen Sektor immer mehr dem privaten Sektor gleicht, ist es kaum noch gerechtfertigt, diese Arbeitnehmerkategorie von Bemühungen auszuschließen, Umstrukturierungen im öffentlichen Sektor zu verbessern. Dies sollte insbesondere dann der Fall sein, wenn sich die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen vom staatlichen Monopol auf Konzessionssysteme verlagert oder Konzessionen verlängert werden. Der öffentliche Sektor beschäftigt etwa 25 % der EU-Erwerbsbevölkerung und hat eine entscheidende Funktion bei der Gestaltung unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Anhörung von Arbeitnehmern Im Januar 2013 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die Problematik der Durchführung von Umstrukturierungen mit der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern verknüpft. Dies gilt auch für Umstrukturierungsfälle und damit für einen Bereich, der weitestgehend von EU-Rechtsvorschriften abgedeckt wird. Tatsächlich zielen mehrere seit 1975 verabschiedete EU-Gesetze auf den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen, Übergängen von Unternehmen und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sowie auf die permanente Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern auf nationaler und transnationaler Ebene ab. Der Qualitätsrahmen ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Die Kommission wird überwachen, wie die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner den Qualitätsrahmen umsetzen, und 2016 eine Bestandsaufnahme vornehmen. Dabei wird die Kommission die Möglichkeit bewerten, die Richtlinien zu Unterrichtung und Anhörung auf nationaler Ebene zu konsolidieren oder zu überarbeiten, um ihre Wirksamkeit und Kohärenz insbesondere in Bezug auf die Definitionen von Unterrichtung und Anhörung zu verbessern. Mehr dazu: Die Automobil- und Stahlindustrie als Vorbild Beispiele für gute Umstrukturierungspraktiken sind der Stahlaktionsplan, den die Europäische Kommission am 11. Juni 2013 verabschiedete, sowie der Aktionsplan CARS 2020 von November Beide sollen den EU-Mitgliedstaaten helfen, den Europäischen Sozialfonds für die Schulung und Umschulung der Arbeitnehmer einzusetzen und den Dialog zwischen den Sozialpartnern zu fördern, um sich auf vorübergehende Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen zu einigen. Der Stahlaktionsplan soll zudem die Industrie unterstützen, aktiv zur Verringerung von Qualifikationslücken und Fachkräftemangel beizutragen. Außerdem sollen Gewerkschaften und regionale Interessengruppen bei Umstrukturierungsvorhaben einbezogen werden. CARS 2020 ermitttelt bewährte Praktiken und fördert ein vorausschauendes Konzept für Umstrukturierungen, und zwar in Abstimmung mit Vertretern von Regionen, in denen die Automobilindustrie stark vertreten ist, sowie von Arbeitsverwaltungen und Interessenträgern der Branche, darunter auch die Sozialpartner. Die betroffenen EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Systeme für die Flexibilität der Arbeitskräfte zu nutzen, um die Zulieferbetriebe zu unterstützen, die möglicherweise mehr Zeit benötigen, um nach der Schließung/Verkleinerung einer Automobilfabrik neue Kunden zu finden.

10 10 / SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 INTEGRATIONS- FÖRDERNDES UNTERNEHMERTUM Eingeschränkt: Bestimmte Sozialpolitiken sind unzureichend auf die selbständige Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. >> Die fehlenden Unternehmer Regierungen dabei unterstützen, die Unternehmensgründung für unterrepräsentierte und benachteiligte Menschen zu vereinfachen Tür verschlossen: Angehörige ethnischer Minderheiten und zugewanderte Unternehmer sind eher gezwungen, auf bankfremde und informelle Finanzierungen zurückzugreifen. Unternehmertum schafft Arbeitsplätze und Wachstum. Doch beim Weg zum Erfolg sind nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleichberechtigt. Bei Frauen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein Unternehmen gründen, nur halb so hoch wie bei den Männern. Und es ist drei Mal weniger wahrscheinlich, dass sich junge Menschen selbstständig machen, außerdem sind die Überlebenschancen ihrer Unternehmen geringer. Rentner, die früher abhängig beschäftigt waren, besitzen unter Umständen keine unternehmerischen Kompetenzen und Kontakte. Angehörige ethnischer Minderheiten und zugewanderte Unternehmer sind eher gezwungen, auf bankfremde und informelle Finanzierungen zurückzugreifen. Bei Menschen mit Behinderungen ist nicht auszuschließen, dass sie durch eine Sozialpolitik eingeschränkt sind, die nur unzureichend auf selbstständige Tätigkeiten zugeschnitten ist. In ganz Europa hat sich die Politik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zahlreiche kreative Gegenmaßnahmen ausgedacht. Schweden hat sein Sozialversicherungssystem für Selbstständige reformiert. Das österreichische Serviceprogramm Mingo Migrant Enterprises berät Zuwanderer und ethnische Minderheiten bei der Unternehmensgründung. In der Region Flandern in Belgien können Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen möchten, Schulung, Beratung und Coaching erhalten, während 18 Monate lang Sozialleistungen bezogen werden können. Zwei Regionen der Tschechischen Republik haben für Unternehmerinnen maßgeschneiderte Beratung, Unternehmensentwicklung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Bankkrediten eingerichtet. Dessen ungeachtet kommen die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Europäische Kommission in ihrem Bericht von 2013 Die fehlenden Unternehmer zu dem Schluss, dass noch viel mehr getan werden kann. Analyse und Leitlinien für die Politik Um die Herausforderungen besser zu verstehen und die Politik durch die bisherigen Erfahrungen zu inspirieren, arbeiten die Kommission und die OECD gemeinsam an einer Reihe jährlicher Berichte, Policy Briefs, Sammlungen bewährter Praktiken, Politikanalysen und Seminaren zur Entwicklung von Handlungskompetenzen. In diesem Rahmen werden die OECD-Kapazitäten für Datenerfassung und Analyse mit den Beziehungen der Kommission zu den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und ihren operationellen Fonds kombiniert, darunter der Europäische Sozialfonds (siehe Seite 14) und das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI, siehe Sozial Agenda Nr. 35). Der Bericht Die fehlenden Unternehmer von 2013 enthält eine Reihe grundlegender Empfehlungen zum Aufbau eines unterstützenden institutionellen Umfelds, der Verbesserung

11 SOZIAL AGENDA / JUNI 2014 / 11 unternehmerischer Kompetenzen, der Förderung des Zugangs zu Finanzierungen und der Verbesserung der politischen Umsetzung. Ebenso werden verstreute Daten zu unternehmerischen Tätigkeiten und Hindernissen für benachteiligte Gruppen zusammengeführt, wichtige politische Fragen analysiert und vorbildliche Politiken aus allen EU-Mitgliedstaaten angeführt. Bei dem Projekt geht es nicht vordergründig um die Erfassung neuer Daten, erläutert der leitende Volkswirt des Zentrums für Unternehmertum, KMU und lokale Entwicklung der OECD, Jonathan Potter, der für Ausarbeitung und Herausgabe des jährlichen Berichts verantwortlich zeichnete. Viel wichtiger ist, vorhandene Informationen zusammenzutragen und in einem Referenzdokument darzulegen. Daten zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind problemlos zu erhalten. Doch wie viele Unternehmen die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen gründen und wie es diesen Unternehmen später ergeht, ist kaum bekannt. Die aktuellen Abkommen zwischen der OECD und der Kommission laufen bis Doch die Frage wie sich Unternehmertum und die Selbstständigkeit benachteiligter und unterrepräsentierter Gruppen besser analysieren und unterstützen lassen, wurde besonders vernachlässigt. Noch weit über dieses Datum hinaus gibt es genügend Sachverhalte und Aspekte, die einer Klärung bedürfen, unterstreicht der stellvertretende Leiter des Kommissionsreferats Sektorspezifische beschäftigungspolitische Herausforderungen, Jugendbeschäftigung und Unternehmertum, Marco Fantini. Dies trifft insbesondere angesichts der Tatsache zu, dass ca. 4 Mio. Jobs erforderlich sind, wenn die EU wieder die vor der Krise gegebene Beschäftigungsquote erreichen möchte. Mehr dazu: Unternehmer und Selbstständige unterstützen Beschäftigung, Soziales und Integration Veröffentlichungskatalog zu Unternehmertum gid=de&advsearchkey=entrepreneur&mode=advancedsubmit&l angid=en&search=search Die fehlenden Unternehmer Politiken für integrationsförderndes Unternehmertum in Europa ( ) Id=7685&type=2&furtherPubs=yes OECD LEED Programm (Local Economic and Employment Development) Eine inspirierende Unternehmerin Veronica Hedenmark aus der schwedischen Stadt Göteborg hat seit 1996 drei Unternehmen gegründet: VH Assistants, VH Action und VH Kids. Alle drei Unternehmen bieten persönliche Betreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen an. Derzeit zählen die Unternehmen in ganz Schweden über 600 Beschäftigte. Veronica leidet seit ihrer Geburt an Osteogenesis Imperfecta, umgangssprachlich auch als Glasknochenkrankheit bezeichnet. Schon im Alter von neun Jahren hatte sie insgesamt 152 Knochenbrüche erlitten. Doch trotz ihres Handicaps wuchs Veronica mit einer starken sozialen Prägung auf und konnte sogar auf eine öffentliche Schule gehen. Doch als sie ihr Abitur machte, verstand sie die Welt nicht mehr: Die Sozialversicherungskasse wollte ihr eine vorgezogene Altersrente zahlen und damit stillschweigend zum Ausdruck bringen, dass sie niemals einer Erwerbstätigkeit würde nachgehen können. Neben ihren florierenden Unternehmen setzt sich Veronica heute erfolgreich für Menschen mit Behinderungen ein und ist eine gefragte Rednerin wurde sie zur Botschafterin des schwedischen Unternehmensministers ernannt und kam in die Endausscheidung des Making Prize erhielt sie die Auszeichnung Compass Rose, die vom schwedischen König an junge Unternehmer vergeben wird. Und die Zeitschrift Business World kürte sie zu einer der 100 einflussreichsten Unternehmerinnen unter 40 Jahren.

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