Offenlegungsbericht der Sparkasse Aachen Offenlegung gemäß CRR

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Aachen Offenlegung gemäß CRR Offenlegungsbericht 2015 Seite: 1 von 57

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 20 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 21 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 27 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 35 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 36 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Ausgestaltung des Vergütungssystems 45 Offenlegungsbericht 2015 Seite: 2 von 57

3 Zusammensetzung der Vergütungen Vergütungsparameter Art und Weise der Gewährung Externe Berater Vorstandsvergütung Gesamtbetrag der Vergütungen Verschuldung (Art. 451 CRR) 47 Anhang 50 Ausgabebedingungen für S-Kapitalbriefe zum Ausgabebedingungen für S-Kapitalbriefe zum Offenlegungsbericht 2015 Seite: 3 von 57

4 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABS AMA Art. A-SRI AT1 BaFin bzw. CET1 CRD CRR CUSIP CVA Asset Backed Securities Advanced Measurement Approach Artikel Anderweitig systemrelevante Institute Additional Tier 1 capital Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beziehungsweise Common Equity Tier 1 capital Capital Requirements Directive Capital Requirements Regulation Committee on Uniform Security Identification Procedures Credit Valuation Adjustment d. h. das heißt EBA ECA ECAI EU EUR EWB EStG f ff. ggf. GmbH G-SRI GuV HFA HGB European Banking Authority Export Credit Agency External Credit Assessment Institution Europäische Union Euro Einzelwertberichtigung Einkommensteuergesetz folgende [Seite] folgende [Seiten] gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Global systemrelevante Institute Gewinn- und Verlustrechnung Hauptfachausschuss Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 4 von 57

5 InstitutsVergV IRB-Ansatz Instituts-Vergütungsverordnung Internal Ratings Based Approach i. S. im Sinne ISIN International Securities Identification Number i. V. m. in Verbindung mit keine Angabe (nicht einschlägig bzw. Null) KMU KSA KWG LRCom LRSpl LRSum MaRisk Mio. Nr. OGA PWB RS SFT SolvV T1 T2 TC TEUR TVöD VermBG Kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Million(en) Nummer Organismen für gemeinsame Anlagen Pauschalwertberichtigung Stellungnahme zur Rechnungslegung Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Solvabilitätsverordnung Tier 1 capital Tier 2 capital Total capital Tausend Euro Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer z. B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich Offenlegungsbericht 2015 Seite: 5 von 57

6 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Auf die Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses nach 340i Abs. 1 HGB wird verzichtet, da die Tochterunternehmen sowohl in der Einzel- als auch in der Gesamtbetrachtung gemäß 296 Abs. 2 HGB für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Einschränkungen oder Hindernisse bei der Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital existieren nicht. (Art. 436 Buchstabe c) CRR) 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Die Sparkasse Aachen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen zusammengefasst darzustellen. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind zusammengefasst ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 6 von 57

7 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Aachen: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Aachen ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Es wird kein internes Modell für das Marktrisiko verwendet.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Aachen jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Aachen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. Der Lagebericht ist im Rahmen des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ( veröffentlicht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offengelegt werden. Die Sparkasse Aachen hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 7 von 57

8 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sowie der Risikocontrollingfunktion sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt sowie durch den Verwaltungsrat im Rahmen des Jahresabschlusses gebilligt und im Bundesanzeiger ( veröffentlicht. Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren angemessen sind und sichergestellt ist, dass die eingerichteten Risikomanagementsysteme dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse Aachen entsprechen. Der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4 den Chancen- und Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet auch Angaben, wie das Risikoprofil und die vom Vorstand festgelegte Risikotoleranz zusammenwirken. Der Bericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind in den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen definiert. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für bis zu fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat Mitglieder des Vorstandes abberufen. Für die Bestellung und die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes durch den Verwaltungsrat ist die Genehmigung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen Stadt Aachen als Vertretung des Trägers der Sparkasse erforderlich. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 8 von 57

9 Bei der Besetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden gemäß Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen die grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW beachtet. Der Hauptausschuss und gegebenenfalls ein externes Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung von Vorstandspositionen. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung von Geschäftsleitern gemäß 25c KWG gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. abgeschlossenes Studium am Lehrinstitut der Management-Akademie der Sparkassen-Finanzgruppe, Fach-/Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation) und praktische (z. B. mehrjährige Berufserfahrung, Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Führungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Das vorsitzende Mitglied und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Aachen werden durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen Stadt Aachen als Vertretung des Trägers der Sparkasse gewählt. Die Dienstkräfte im Verwaltungsrat (Mitarbeitervertreter) werden auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitnehmer vorgeschlagen und entsprechend den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt. Die Erfüllung der Voraussetzungen an die erforderliche Sachkunde hat der Träger vor der Wahl gemäß Sparkassengesetz Nordrhein- Westfalen geprüft und sichergestellt. Die Sparkasse Aachen bietet den Mitgliedern des Verwaltungsrates darüber hinaus die Teilnahme am Seminarprogramm für Verwaltungsräte der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen an, um ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde für die Tätigkeit im Verwaltungsrat sowie an eine regelmäßige Fortbildung zu ermöglichen. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Die sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ersetzen die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde am 15. Dezember 2008 gemäß 15 Abs. 3 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen gebildet. Im Jahr 2015 fanden 11 Sitzungen statt. Ein Risikoausschuss gemäß 25d Abs. 8 KWG besteht nicht. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht ist im Rahmen des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ( veröffentlicht. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 9 von 57

10 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 1,2-1,2 1) 446,6-165,8 2) 280,8 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 791,4 791,4 d) Bilanzgewinn 42,3-42,3 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 (c) CRR) 65,0 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) (b) CRR) -0,5 Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 ff. CRR) 116,8 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1.071,7 181,8 1) Abzug der nachrangigen Verbindlichkeiten, da es sich um unter CRD II begebenes Ergänzungskapital handelt. Der nach Artikel 484 ff. CRR anrechnungsfähige Anteil (0,3 Mio. EUR) ist im Betrag zu den Übergangsvorschriften enthalten. 2) Abzug der Zuführung (120,9 Mio. EUR), da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Abzug von 44,9 Mio. EUR als zweckgebundene Vorsorge 3) Abzug, da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Offenlegungsbericht 2015 Seite: 10 von 57

11 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Aachen hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente ausschließlich an ihre Mitarbeiter begeben: 1) Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente: S-Kapitalbrief S-Kapitalbrief 1 Emittent Sparkasse Aachen Sparkasse Aachen 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen- Kapitalbrief Sparkassen- Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer 0,1 Mio. EUR 0,2 Mio. EUR Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 0,6 Mio. EUR 0,6 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 0,6 Mio. EUR 0,6 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 0,6 Mio. EUR 0,6 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung Nein Nein der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,70 % 2,85 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder Zwingend Zwingend zwingend (zeitlich) 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder Zwingend Zwingend zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines Nein Nein anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Offenlegungsbericht 2015 Seite: 11 von 57

12 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale Nein Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Tabelle: Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1) Die vollständigen Bedingungen im Zusammenhang mit den S-Kapitalbriefen können dem Anhang zu diesem Bericht entnommen werden. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 12 von 57

13 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen Mio. EUR HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Einbehaltene Gewinne 791,4 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 280,8 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel (2) Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz 483 (2) bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag 84, 479, 480 in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 1.072,2 Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 34, 105-0,2 36 (1) (b), 37, 472 (4) - 0,3 Offenlegungsbericht 2015 Seite: 13 von 57

14 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 48 (1) Offenlegungsbericht 2015 Seite: 14 von 57

15 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Ver- lusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für 467 nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für 467 nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für 468 nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des zusätzlichen -0,3 36 (1) (j) Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten -0,5-0,3 Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 1.071,7 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 51, (3) 483 (3) 85, 86, (3) Offenlegungsbericht 2015 Seite: 15 von 57

16 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 1.071,7 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 62, 63 Offenlegungsbericht 2015 Seite: 16 von 57

17 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel ,8 486 (4) 116,8 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz 483 (4) bis 1. Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende 87, 88, 480 qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene 486 (4) Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 65,0 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,8 116,8 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Offenlegungsbericht 2015 Seite: 17 von 57

18 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468, Ergänzungskapital (T2) 181,8 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 1.253,5 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 5.815,1 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 18,43 92 (2) (a), 465 des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 18,43 92 (2) (b), 465 des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 21,56 92 (2) (c) des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) CRD ,56 CRD ,1 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), Offenlegungsbericht 2015 Seite: 18 von 57

19 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 20,9 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 181, , Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener 484 (3), 486 (2) und Betrag (Betrag über Obergrenze nach Til- gungen und Fälligkeiten) (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, 484 (4), 486 (3) und für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 128,2 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 19 von 57

20 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Im Berichtszeitraum wurden die gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR geforderten Mindesteigenkapitalanforderungen jederzeit von der Sparkasse Aachen deutlich übertroffen. Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote Ausmaß der Überschreitung (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR) Hartes Kernkapital 4,5% 13,93% Kernkapital 6,0% 12,43% Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen Offenlegungsbericht 2015 Seite: 20 von 57

21 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 2 Wirtschaftsbericht und Gliederungspunkt 4 Chancen- und Risikobericht wieder. Der Lagebericht ist im Rahmen des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ( veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Aachen keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Eigenmittelanforderungen Mio. EUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,4 Öffentliche Stellen 0,2 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 4,2 Unternehmen 166,2 Mengengeschäft 87,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 88,3 Ausgefallene Positionen 9,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1,8 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,8 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) 24,1 Beteiligungspositionen 24,3 Sonstige Posten 9,4 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Offenlegungsbericht 2015 Seite: 21 von 57

22 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 48,6 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) Credit Valuation Adjustment - Risiko (CVA - Risiko) Standardmethode 0,4 Fortgeschrittene Methode Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2015 Seite: 22 von 57

23 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von ,9 Mio. EUR setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 172,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.678,0 Öffentliche Stellen 275,5 Multilaterale Entwicklungsbanken 269,1 Institute 1.094,1 Unternehmen 2.541,3 Mengengeschäft 2.578,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.473,4 Ausgefallene Positionen 101,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 26,9 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 120,2 Investmentfonds (OGA-Fonds) 469,1 Sonstige Posten 186,4 Gesamt ,7 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 2015 Seite: 23 von 57

24 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 68,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.583,1 Öffentliche Stellen 225,5 Multilaterale Entwicklungsbanken 269,1 Institute 1.199,0 3,0 1,5 Unternehmen 2.586,4 124,6 68,7 Mengengeschäft 2.371,2 292,2 7,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.455,3 64,2 13,5 Ausgefallene Positionen 96,9 1,5 1,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 21,5 4,7 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 101,4 Investmentfonds (OGA-Fonds) 433,6 37,9 Sonstige Posten 194,9 Gesamt ,2 797,2 92,5 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Die folgende Tabelle enthält die Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 24 von 57

25 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen, davon Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen. und Erden Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kraftfahrzeugen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Verarbeitendes Gewerbe Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 68, ,7 24,0 2,4 2,4 Öffentliche Stellen 190,0 0,2 0,1 35,2 35,2 Multilaterale Entwicklungsbanken 269,1 Institute 1.203,5 Unternehmen 0,4 46,0 66, ,6 144,8 273,9 130,5 650,4 274,2 4,8 575,6 1) 515,0 97,4 davon: KMU 3,0 157,4 6,7 3,4 1,3 33,5 12,3 4,2 54,9 38,6 2,5 Mengengeschäft 9, ,1 1) 1.052,5 122,1 8,1 40,2 128,0 178,3 25,0 397,6 127,6 25,6 14,8 davon: KMU 9, ,4 122,1 8,1 40,2 127,9 178,3 25,0 397,6 127,6 25,6 14,8 Durch Immobilien besichert 4, , ,8 149,6 3,0 25,5 277,3 158,3 20,4 500,4 65,5 17,8 12,6 davon: KMU 4, ,1 131,3 3,0 24,2 189,3 132,9 20,4 452,2 54,3 16,5 12,6 Offenlegungsbericht 2015 Seite: 25 von 57

26 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen, davon Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen. und Erden Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kraftfahrzeugen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Verarbeitendes Gewerbe Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Sonstige Mio. EUR Ausgefallene Positionen 25,2 74,7 4,6 0,8 0,2 8,6 11,0 0,6 34,0 10,1 4,8 0,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 4,7 21,5 21,5 101,4 Investmentfonds (OGA- Fonds) 471,5 Sonstige Posten 0,8 0,8 194,1 Gesamt 1.832,8 476, ,9 83, , ,5 442,6 288,2 196, ,3 621,8 50, ,8 719,0 145,6 221,7 Tabelle: Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen 1) In dieser Position sind PWB berücksichtigt. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 26 von 57

27 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 68,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 469,1 236,8 877,2 Öffentliche Stellen 20,6 71,7 133,2 Multilaterale Entwicklungsbanken 269,1 Institute 664,1 413,7 125,7 Unternehmen 793,4 506, ,0 Mengengeschäft 1.121,7 295, ,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 178,8 279, ,4 Ausgefallene Positionen 22,5 9,4 68,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 19,4 1,5 5,3 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 101,4 Investmentfonds (OGA-Fonds) 471,5 Sonstige Posten 84,2 110,7 Gesamt 3.442, , ,7 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Offenlegungsbericht 2015 Seite: 27 von 57

28 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Nettozuführungen / - auflösungen 2) für EWB, Rückstellungen und PWB Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4) Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben. Hierzu wurden entsprechende Leitlinien erlassen. Die Entscheidung zur Bildung von Risikovorsorge basiert auf der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und insbesondere der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers. Bei der Höhe der im Einzelfall zu bildenden Wertberichtigung orientiert sich die Sparkasse an dem nicht durch Sicherheiten gedeckten Forderungsteil. Diesbezüglich erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten hinsichtlich ihres voraussichtlichen Realisationswertes. Die Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit der Bildung von Risikovorsorge sowie ihre kompetenzgerechte Genehmigung sind in Arbeitsanweisungen geregelt. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Der Gesamtvorstand wird sofort informiert, falls ein erheblicher Risikovorsorgebedarf ersichtlich ist. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 8,3 Mio. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 1,4 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,3 Mio. EUR Mio. EUR Bestand PWB 1) Direktabschreibungen 4) Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 24,2 9,0-1,7 10,1 Offenlegungsbericht 2015 Seite: 28 von 57

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