PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht"

Transkript

1 PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht

2 Entscheidender Zeitpunkt, in dem der nicht Berechtigte fälschlich im Grundbuch eingetragen sein muss: Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs Entscheidender Zeitpunkt, in dem der Erwerber gutgläubig sein muss: Grundsätzlich ebenfalls Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs, aber mit einer ganz wesentlichen Ausnahme in 892 II: Wenn zum Erwerb des Recht die Eintragung erforderlich ist, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem Einigung und Antrag vorliegen. 892 II soll dann nicht gelten, wenn außer der Eintragung noch weitere Erwerbsvoraussetzungen fehlen, z.b. eine öffentlich-rechtliche Genehmigung. Dann soll es auf den Zeitpunkt ankommen, in dem die letzte Voraussetzung außer der Eintragung erfüllt wird. Wenn der Erwerb bereits durch eine Vormerkung gesichert ist, soll es auf den Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eintragung der Vormerkung ankommen. Begründung: Die Vormerkung sei zwar kein dingliches Recht am Grundstück, bewirke aber schon eine dingliche Gebundenheit und verleihe dem gesicherten Anspruch in gewissem Rahmen dingliche Wirkung. (In der Literatur wird gelegentlich ohne nähere Begründung auch der Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung genannt.) 2

3 Beispielsfall zum gutgläubigen Ersterwerb/Zweiterwerb der Vormerkung (nach Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 30. Aufl. 2015, 19 Rdnr. 34 f.): Ausgangsfall: Nach dem Tod seines Vater Valentin (V) wird Sohn Sascha (S) als vermeintlicher Alleinerbe im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. S verkauft das Grundstück nun durch notariellen Kaufvertrag an Kilian (K) und bewilligt diesem eine Auflassungsvormerkung, die im Grundbuch eingetragen wird. Sobald K den Kaufpreis auf das Notarkonto eingezahlt hat, soll Notar N den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt stellen. Nun wird ein Testament des V gefunden, aus dem hervorgeht, dass er wirksam die Eintracht Frankfurt Fußball AG zum Alleinerben eingesetzt hat. Obwohl K hiervon erfährt, zahlt er den Kaufpreis und wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Ist das Grundbuch unrichtig? 3

4 Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung: Lösungsskizze Grundbuch richtig, wenn K Eigentümer Zunächst V Eigentümer, dann Eintracht ( 1922 I) Kein Eigentumserwerb des K vom Berechtigten Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten ( 873, 892)? Einigung, [Verkehrsgeschäft,] Voreintragung, [Zulässigkeit der Eintragung,] Fehlen eines Widerspruchs, Eintragung (+) Problematisch: fehlende Kenntnis: anfangs war K gutgläubig, wurde aber vor Eintragung bösgläubig. => Relevanter Zeitpunkt? Nach 892 II grundsätzlich Zeitpunkt der Antragstellung; bei Auflassungsvormerkung aber abweichend Zeitpunkt des Vormerkungserwerbs, da sonst deren Sicherungszweck nicht erfüllt werden könnte. Gutgläubiger (Erst-)Erwerb der Vormerkung? Möglich nach 893, 2. Alt., 892. (Argumente siehe nächste Folie.) K hat gutgläubig die Vormerkung erworben und war in diesem Zeitpunkt gutgläubig. Ergebnis: fehlende Kenntnis im entscheidenden Zeitpunkt (+) => Eigentumserwerb (+) => Grundbuch richtig. 4

5 Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung: Nach h.m. kann die Vormerkung als Sicherungs recht wie das Vollrecht gutgläubig vom Nichtberechtigten erworben werden. 892 findet allerdings keine direkte Anwendung, da die Vormerkung kein dingliches Recht ist. Da die Vormerkung aber eine dingliche Gebundenheit des Grundstücks bewirkt, stellt ihre Bewilligung eine Verfügung i.s.d. 893, 2. Alt. dar, so dass 892 entsprechende Anwendung findet. Voraussetzung: Legitimation des Verfügenden durch das Grundbuch, Gutgläubigkeit des Erwerbers. Hinsichtlich des späteren Eigentumserwerbs genügt Gutgläubigkeit im Zeitpunkt des Erwerbs der Vormerkung, da der Erwerber in diesem Zeitpunkt ein Anwartschaftsrecht erwirbt. 5

6 Beispielsfall zum gutgläubigen Ersterwerb/Zweiterwerb der Vormerkung (nach Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 30. Aufl. 2015, 19 Rdnr. 34 f.): Ausgangsfall: Nach dem Tod seines Vater Valentin (V) wird Sohn Sascha (S) als vermeintlicher Alleinerbe im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. S verkauft das Grundstück nun durch notariellen Kaufvertrag an Kilian (K) und bewilligt diesem eine Auflassungsvormerkung, die im Grundbuch eingetragen wird. Sobald K den Kaufpreis auf das Notarkonto eingezahlt hat, soll Notar N den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt stellen. Nun wird ein Testament des V gefunden, aus dem hervorgeht, dass er wirksam die Eintracht Frankfurt Fußball AG zum Alleinerben eingesetzt hat. Obwohl K hiervon erfährt, zahlt er den Kaufpreis und wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Ist das Grundbuch unrichtig? Abwandlung: K wusste von Anfang an, dass S nicht der wahre Erbe ist. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten tritt K seinen Anspruch auf Übereignung an die gutgläubige Carolin (C) ab. Nachdem zugunsten der Eintracht ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen wurde, bewirkt C ihre Eintragung als Eigentümerin. 6

7 Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung: Lösungsskizze Grundbuch richtig, wenn C Eigentümerin Zunächst V Eigentümer, dann Eintracht ( 1922 I) Kein Eigentumserwerb des K, da nicht gutgläubig Gutgläubiger Erwerb der C vom Nichtberechtigten ( 873, 892)? Einigung, [Verkehrsgeschäft,] Voreintragung, [Zulässigkeit der Eintragung,] Eintragung (+) Fehlender Widerspruch (-); 892 II betrifft nur die Kenntnis, nicht den Widerspruch, so dass die Eintragung eines Widerspruchs noch bis zur Eintragung des Erwerbs schaden kann. Aber Widerspruch analog 883 II unbeachtlich, falls vorher Vormerkung erworben. Tatsächlich bestehende Vormerkung wäre analog 401 übergegangen. K hatte aber keine Vormerkung erworben, da S Nichtberechtigter war und K von der fehlenden Berechtigung wusste. Gutgläubiger (Zweit-)Erwerb der Vormerkung analog 892, 893, 2. Alt.? H.M.: (-), da Vormerkung kein dingliches Recht, Abtretung nicht auf Vormerkung bezogen und Vormerkungserwerb außerhalb des Grundbuchs. Ergebnis nach h.m.: kein gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung, Widerspruch verhindert Eigentumsübergang vom Nichtberechtigten, das Grundbuch ist unrichtig. 7

8 Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung: Nach h.m. ist ein gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung (durch Abtretung eines tatsächlich bestehenden Anspruchs, der durch eine nicht wirksam bestellte Vormerkung gesichert ist) nicht möglich. Begründung: 892, 893, 2. Alt. sollen nicht in Betracht kommen, da die Vormerkung kein dingliches Recht ist. Der Zweiterwerb der Vormerkung vollziehe sich außerdem (analog 401) außerhalb des Grundbuchs; die Abtretung der Forderung sei schon kein auf die Vormerkung bezogenes Rechtsgeschäft. Es sei nicht ersichtlich, warum man die Verkehrsfähigkeit bloßer Übereignungansprüche steigern müsse, immerhin könnte sich der Zeiterwerber zur Sicherheit eine eigene Vormerkung bestellen lassen. Gegenargumente (für eine analoge Anwendung von 892, 893): Auch derjenige, der sich die Forderung im Vertrauen auf die Akzessorietät der Vormerkung abtreten lasse, sei schutzbedürftig; auch diese Abtretung erfolge i.d.r. im Vertrauen auf die Grundbuchlage. Differenzierung des BGH: Gutgläubiger Zweiterwerb nur dann, wenn der anfängliche Ersterwerb nur deshalb unwirksam war, weil der Bewilligende Nichtberechtigter und der Ersterwerber bösgläubig, nicht aber bei Bestellung durch Berechtigten und Unwirksamkeit aus sonstigen Gründen. 8

9 Beispielsfall zu 899a Die E-GbR ist Eigentümerin eines Grundstücks und als solche mit den Gesellschaftern A und B im Grundbuch eingetragen. Anfang Januar 2015 wird noch der C als Gesellschafter aufgenommen. Dennoch schließen A und B im Namen der GbR kurz darauf einen notariellen Kaufvertrag mit K über das Grundstück und erklären zugleich die Auflassung. K erfährt von der Aufnahme des C in die Gesellschaft erst nach seiner eigenen Grundbucheintragung. Wie ist die Rechtslage? Erwerb von der nicht ordnungsgemäß vertretenen GbR nach 899a S. 2, 892 (+) Anspruch auf Rückübereignung nach 812 I S. 1, 1. Alt.? Rechtsgrund: Kaufvertrag? Problem: GbR bei Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß vertreten. Hilft 899a S. 2 auch über die fehlende Vertretung beim schuldrechtlichen Geschäft hinweg? H.M.: Nein (systematische Stellung im Sachenrecht, auch 892 betrifft nur Erwerb und damit Verfügungsgeschäft). A.A.: ja, denn der Gesetzgeber wollte den Erwerb von der GbR umfassend schützen. Auch nach der h.m. denkbar: Anscheinsvollmacht der GbR, da sie sich um eine zeitnahe Anpassung des Grundbuchs hätte bemühen müssen. 9

10 Der Grundbuchberichtigungsanspruch, 894 Die Eintragung eines Widerspruchs ( 899 I) kann denjenigen, der mit seinem Recht nicht im Grundbuch eingetragen ist, vorläufig davor schützen, sein Recht durch gutgläubigen Erwerb zu verlieren. Auf Dauer hat er aber vor allem ein Interesse an der Berichtigung des Grundbuchs. Voraussetzung einer Berichtigung ist nach 19 GBO eine Bewilligung des eingetragenen Nichtberechtigten. Einen Anspruch auf diese Bewilligung gibt dem wahren Berechtigten 894. Voraussetzung ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs, also das Auseinanderfallen von materieller und formeller Rechtslage. Anspruchsinhaber ist der wirkliche Berechtigte, Anspruchsgegner der Buchberechtigte. Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist mit dem Vindikationsanspruch vergleichbar. Daher sollen die 987 ff., 994 ff. analog anwendbar sein. Gegenüber 1004 ist 894 lex specialis. Andere Anspruchsgrundlagen wie 985 oder 812 ff. können dagegen neben den Grundbuchberichtigungsanspruch treten. 10

Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger

Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Universität Potsdam Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Fall 12: Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks vermöge einer Vormerkung (in Anlehnung an Wolf/Wellenhofer,

Mehr

Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018

Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018 Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018 Sitzung 8/11 Vera-Kristin Bertz Fall 1 Nach dem Tod seines Vaters V wird Sohn S als vermeintlicher Alleinerbe im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.

Mehr

Lösungsskizze: Grundstückskauf mit Hindernissen. A. Ausgangsfall: Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung, 888 I BGB analog

Lösungsskizze: Grundstückskauf mit Hindernissen. A. Ausgangsfall: Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung, 888 I BGB analog Lösungsskizze: Grundstückskauf mit Hindernissen A. Ausgangsfall: Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung, 888 I BGB analog Voraussetzungen 888 I BGB: [1. wirksame Vormerkung zugunsten

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 1 Immer Ärger mit der GbR Vormerkung - Guter Glaube an GbR-Gesellschafterstellung bei Grundstückserwerb und bei Vormerkungsbestellung Widerspruch vs. Vormerkung

Mehr

Lösungsskizze Fall 22: Das Münchener Grundstück. B könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung gem. 894 Abs. 1 BGB gegen W haben.

Lösungsskizze Fall 22: Das Münchener Grundstück. B könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung gem. 894 Abs. 1 BGB gegen W haben. Lösungsskizze Fall 22: Das Münchener Grundstück B könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung gem. 894 Abs. 1 BGB gegen W haben. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück

Mehr

Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil

Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil Die Vormerkung I. Die Akzessorietät der Vormerkung II. Die Wirkung der Vormerkung III. Die grundbuchrechtliche Lage IV. Der Erst- (originärer)

Mehr

Lerneinheit 15: Grundlagen Immobiliarsachenrecht. Parallelen zwischen dem Recht der beweglichen und unbeweglichen Sachen zur Vorbereitung

Lerneinheit 15: Grundlagen Immobiliarsachenrecht. Parallelen zwischen dem Recht der beweglichen und unbeweglichen Sachen zur Vorbereitung Lerneinheit 15: Grundlagen Immobiliarsachenrecht I. Einführung Immobiliarsachenrecht: Parallelen zwischen dem Recht der beweglichen und unbeweglichen Sachen zur Vorbereitung auf die Sitzungen: Vormerkung,

Mehr

Inhalt. Einführung in das Sachenrecht 2

Inhalt. Einführung in das Sachenrecht 2 Inhalt Einführung in das Sachenrecht 2 Lektion 1: Erwerb des Eigentums an Grundstücken 7 A. Voraussetzungen für die Übertragung von Grundeigentum 7 I. Einigung 8 II. Eintragung 9 1. Voraussetzungen der

Mehr

Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung. A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB

Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung. A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung Frage: Ansprüche K gegen C A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB I. Unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen K und C

Mehr

gerichtet auf Übergabe und Übereignung des Grdst. mit Flurst.-Nr E Rechtsnachfolger des V 2. wirksamer KV zwischen K und V

gerichtet auf Übergabe und Übereignung des Grdst. mit Flurst.-Nr E Rechtsnachfolger des V 2. wirksamer KV zwischen K und V Fall 1: Ansprüche K gegen E Beachte: K möchte die Auflassung des Grdst. FlNr. 30 erwirken. Es ist also nach dem schuldrechtlichen Anspruch auf Auflassung aus 433 I 1 BGB gefragt. Die 873, 925 BGB dagegen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Fall 9 Der Bauernhof

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Fall 9 Der Bauernhof Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann Fall 9 Der Bauernhof Bauer

Mehr

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008 / 2009

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008 / 2009 PÜ BGB GK III Wintersemester 2008 / 2009 Fall 12 - Lösungsskizze: Die vorgemerkte Hühnerfarm Ausgangsfall Ansprüche des K gegen V K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Farmgrundstücks

Mehr

Tutorium WIPR III. Sachenrecht. Fallbesprechung. Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M. Schmalkalden, den

Tutorium WIPR III. Sachenrecht. Fallbesprechung. Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M. Schmalkalden, den Tutorium WIPR III Sachenrecht Fallbesprechung Dipl. Wirtschaftsjuristin, LL.M. Schmalkalden, den 14.12.2011 1 Fallbeispiel 6 Der hartnäckige Hausbesetzer Der kleingewachsene Spence (S) ist fälschlicherweise

Mehr

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, DEUTSCHES, EUROPÄISCHES UND INTERNATIONALES ZIVILPROZESSRECHT WS 2012/2013 PROFESSOR DR.

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, DEUTSCHES, EUROPÄISCHES UND INTERNATIONALES ZIVILPROZESSRECHT WS 2012/2013 PROFESSOR DR. Klausur: Der undankbare Cousin Bernd Behrends (B) bittet seinen vermögenden Cousin Alfred Ahrends (A) ihm eines seiner Grundstücke in der Oststadt von Hannover zu verkaufen. A, der seine Grundstücke eigentlich

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Übungsfall

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Übungsfall Dr. Stephan Madaus 19. November 2010 Vertreter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht (Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M.) Übung im Bürgerlichen

Mehr

Wiederholungsstunde Erwerb einer Vormerkung 883 ff. BGB

Wiederholungsstunde Erwerb einer Vormerkung 883 ff. BGB Wiederholungsstunde Erwerb einer 883 ff. BGB Definition: Sicherungsmittel eigener Art, das einen schuldrechtlichen Anspruch mit gewissen dinglichen Wirkungen versieht 1. sfähiger Anspruch (Akzessorietät)

Mehr

Crash-Kurs Die Vormerkung. PD Dr. A. Schall

Crash-Kurs Die Vormerkung. PD Dr. A. Schall Crash-Kurs Die Vormerkung PD Dr. A. Schall Die Vormerkung Abgrenzung zu Widerspruch Widerspruch protestiert (gegen falsches GB) Vormerkung prophezeit (künftige Rechtsänderung an einem Grundstück) Siehe

Mehr

E. Erwerb und Verlust des Eigentums an unbeweglichen Sachen

E. Erwerb und Verlust des Eigentums an unbeweglichen Sachen E. Erwerb und Verlust des Eigentums an unbeweglichen Sachen Übereignung eines Grundstücks - Einigung über den Eigentumsübergang ( 873 Abs. 2 BGB zum Einigsein ) Formgebot: 925 BGB (Auflassung) - Eintragung

Mehr

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 Fall 9 - Lösungsskizze: Das umstrittene Grundstück Ausgangsfall Fraglich ist, wer Eigentümer des Grundstücks ist. B. Er könnte sein Eigentum aber gem. 873 I, 925

Mehr

10. Besprechungsfall

10. Besprechungsfall 10. Besprechungsfall V ist im Grundbuch zu Unrecht als Eigentümer des dem E gehörenden Grundstücks eingetragen. Er verkauft und veräußert dieses an A, und zwar durch einen notariellen Vertrag, in dem der

Mehr

FB 9.2: WAS LANGE WÄHRT

FB 9.2: WAS LANGE WÄHRT FB 9.2: WAS LANGE WÄHRT Grundstückserwerb vom Bucheigentümer, Bösgläubigkeit des Erwerbers vor Eintragung, Verfügungsverbot gegenüber dem Veräußerer, Widerspruch zugunsten Nichtberechtigter Gliederung:

Mehr

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB.

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Lösung Fall 19: Das Berliner Grundstück Teil II A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück unrichtig

Mehr

Fall 3: Ein Schloss am Chiemsee Teil 2. Richard Rachlitz

Fall 3: Ein Schloss am Chiemsee Teil 2. Richard Rachlitz Fall 3: Ein Schloss am Chiemsee Teil 2 Richard Rachlitz www.examinatorium.jura.lmu.de Überblick: 899a BGB, 47 II GBO Grundlagen Eine rechtsfähige GbR kann selbst Inhaberin von Rechten an Grundstücken (z.b.

Mehr

gerichtet auf Übergabe und Übereignung des Grdst. mit Flurst.-Nr E Rechtsnachfolger des V 2. wirksamer KV zwischen K und V

gerichtet auf Übergabe und Übereignung des Grdst. mit Flurst.-Nr E Rechtsnachfolger des V 2. wirksamer KV zwischen K und V Fall 9.1: Ansprüche K gegen E Beachte: K möchte die Auflassung des Grdst. FlNr. 30 erwirken. Es ist also nach dem schuldrechtlichen Anspruch auf Auflassung aus 433 I 1 BGB gefragt. Die 873, 925 BGB dagegen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2013 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 9 Die verhinderte Blumenwiese

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2013 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 9 Die verhinderte Blumenwiese Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2013 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel Fall 9 Die verhinderte Blumenwiese

Mehr

Examinatorium Sachenrecht. Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht. Max Kübler-Wachendorff. Lösungshinweise Fall 1: Immer Ärger mit der GbR

Examinatorium Sachenrecht. Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht. Max Kübler-Wachendorff. Lösungshinweise Fall 1: Immer Ärger mit der GbR Examinatorium Sachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Max Kübler-Wachendorff Lösungshinweise Fall 1: Immer Ärger mit der GbR A) Anspruch 1: Anspruch der V-GbR gegen K auf Zustimmung zur Berichtigung

Mehr

Lerneinheit 11: Immobiliarsachenrecht, 1. Teil

Lerneinheit 11: Immobiliarsachenrecht, 1. Teil Lerneinheit : Immobiliarsachenrecht, 1. Teil A. Grundlagen I. Einführung Immobiliarsachenrecht: Parallelen zwischen dem Recht der beweglichen und unbeweglichen Sachen II. Das Grundbuch B. Die Vormerkung

Mehr

FB 8.2 WAS LANGE WÄHRT :

FB 8.2 WAS LANGE WÄHRT : FB 8.2 WAS LANGE WÄHRT : Grundstückserwerb vom Bucheigentümer, Bösgläubigkeit des Erwerbers vor Eintragung, Verfügungsverbot gegenüber dem Veräußerer, Widerspruch zugunsten Nichtberechtigter Gliederung:

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel Fall 8 Der Bauernhof Bauer

Mehr

Die Vormerkung im Überblick

Die Vormerkung im Überblick Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Übersichten Die Vormerkung im Überblick Funktion Vorläufiges Sicherungsmittel, das infolge der Trennung von schuldrechtlichem und dinglichem Rechtsgeschäft notwendig ist.

Mehr

Lösungsskizze Fall 20: Das Nürnberg Grundstück. Fraglich ist, ob F Eigentümer des Grundstücks geworden ist.

Lösungsskizze Fall 20: Das Nürnberg Grundstück. Fraglich ist, ob F Eigentümer des Grundstücks geworden ist. Lösungsskizze Fall 20: Das Nürnberg Grundstück Fraglich ist, ob F Eigentümer des Grundstücks geworden ist. Eigentumserwerb des F von W F könnte das Eigentum an dem Grundstück in Nürnberg durch Verfügung

Mehr

Jura Online - Fall: Die vorgemerkten Grundstücke - Lösung

Jura Online - Fall: Die vorgemerkten Grundstücke - Lösung Jura Online - Fall: Die vorgemerkten Grundstücke - Lösung Teil I: A. Anspruch E gegen A auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs nach 894 BGB E könnte gegen A einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 6. Vormerkung, Publizität des Grundbuchs (Mittwoch, )

Repetitorium Sachenrecht 6. Vormerkung, Publizität des Grundbuchs (Mittwoch, ) Repetitorium Sachenrecht 6., Publizität des Grundbuchs (Mittwoch, 15.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute?

Mehr

Fall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937,

Fall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937, Fall 8 F ist gestorben. F s Sohn S ist als gesetzlicher rbe des F als igentümer des Grundstücks eingetragen worden. S stirbt drei Jahre später und wird von seiner Tochter A beerbt. Nachdem die Umschreibung

Mehr

[1f] Dr. Jacoby Vormerkung I.

[1f] Dr. Jacoby Vormerkung I. Test Vormerkung [1f] Dr. Jacoby Vormerkung I. K hat gegen V einen Anspr. aus Kaufvertrag auf Übereignung eines Grundstücks. Auflassung soll erst nach Kaufpreiszahlung erfolgen. Als der hiervon nichts ahnende

Mehr

Sachenrecht II Ein guter Tausch?

Sachenrecht II Ein guter Tausch? HANLR 2/2018 Studienpraxis Sachenrecht II Ein guter Tausch? Die Klausur ist in der Veranstaltung Sachenrecht II im Wintersemester 2017/ 2018 an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover

Mehr

FB 9: Grundstückskauf mit Hindernissen

FB 9: Grundstückskauf mit Hindernissen FB 9: Grundstückskauf mit Hindernissen Verhältnis der Auflassungsvormerkung zur einstweiligen Verfügung, gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer Auflassungsvormerkung, Gutglaubensschutz beim Zweiterwerb

Mehr

AG BGB Immobiliarsachenrecht I

AG BGB Immobiliarsachenrecht I AG BGB Immobiliarsachenrecht I (Eigentumsübertragung von Immobilien, Grundbuchberichtigungsanspruch) Frage 1: Prüfungsaufbau für den Eigentumserwerb an einem Grundstück! I.... 1.... 2.... 3.... 4.... II....

Mehr

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt 1. Frage (Leitentscheidung BGH vom 26.11.1999, NJW 2000, 805 ff.) I. E gegen H auf Bewilligung

Mehr

Beantragung der Grundstücksumschreibung durch Nichtberechtigten

Beantragung der Grundstücksumschreibung durch Nichtberechtigten OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.06.2014 15 W 1126/14 Titel: Beantragung der Grundstücksumschreibung durch Nichtberechtigten Normenketten: BGB 878 878 BGB 185 BGB 20 GBO 29 GBO Leitsätze: 1. Zur Anwendung

Mehr

Finn Mengler Grundstücksrecht Einheit 2

Finn Mengler Grundstücksrecht Einheit 2 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de Grundstücksrecht Einheit 2 1 Einheit 2 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Vormerkung > Wiederholung: Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken gemäß

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sachverhalt Fall 7 Skulpturenpark oder Haustierfriedhof Der umtriebige und finanziell stets kurzatmige ProjektentwicklerOle Oderobstler (O) bietet im Sommer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII Kapitel 1. Grundlagen des Inimobiliarsachenrechts 1 A. Grundbegriffe 1 I. Grundstück und Grundstücksrechte 1 II. Beschränkte dingliche Grundstücksrechte

Mehr

Jura Online - Fall: Hardy's Bikes - Lösung

Jura Online - Fall: Hardy's Bikes - Lösung Jura Online - Fall: Hardy's Bikes - Lösung A. Anspruch B gegen R auf Herausgabe des Choppers gemäß 985 BGB B könnte gegen R einen Anspruch auf Herausgabe des Choppers gemäß 985 BGB haben. I. Besitz des

Mehr

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung A. Anspruch C gegen A auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach den 1147, 1192 I BGB C könnte gegen A einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach

Mehr

2. Wirkungen. Fall nach BGH NJW 2002, S. 213 ff. = BGHZ 149, S. 1 ff.

2. Wirkungen. Fall nach BGH NJW 2002, S. 213 ff. = BGHZ 149, S. 1 ff. 2. Wirkungen Fall nach BGH NJW 2002, S. 213 ff. = BGHZ 149, S. 1 ff. Der Grundstückseigentümer E hatte dem K ein dingliches Vorkaufsrecht ( 1094 ff.) an seinem Grundstück bis zum 31.12.1996 eingeräumt.

Mehr

BGB ; GBO 13, 25, 38, 41; GBVfG 12, 19 ; ZPO 815, 935 ff., 941, 942

BGB ; GBO 13, 25, 38, 41; GBVfG 12, 19 ; ZPO 815, 935 ff., 941, 942 Prof. Dr. Fritsche/Fachhochschule für Rechtspflege NRW Lehrskripte Die Vormerkung Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 1 2. Erwerb der Vormerkung... 3 2. 1. Voraussetzungen für den Erwerb... 3 2.2. Begründung

Mehr

2. Kapitel Der Erwerb des Grundeigentums vom Nichtberechtigten

2. Kapitel Der Erwerb des Grundeigentums vom Nichtberechtigten 6 Das Grundeigentum 5.4 Baubehörde 277 Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann ein Grundstück nach 19, 20 BauGB nur mit Genehmigung der Planungsbehörde, also der Gemeinde, geteilt werden 25. 28 I

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung Gliederung der Vorlesung 1. Rechtsnatur 3. Übertragung und Pfändung 4. Verfügungsrecht des Auflassungsempfängers 21. Juni 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1. Rechtsnatur Das Anwartschaftsrecht ist als

Mehr

Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop

Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018 Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de Dr. Stefan Trommler 08.02.2018

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 13 Die GbR im Grundbuch

Personengesellschaftsrecht II. # 13 Die GbR im Grundbuch Personengesellschaftsrecht II # 13 Die GbR im Grundbuch Fall A und B sind Gesellschafter der Gohliser Immobilien GbR. Für diese hatten Sie ein Grundstück in der Nähe des Leipziger Zoos erworben. Nach langen

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 5. Rechte an Grundstücken, insbesondere Eigentumserwerb (Dienstag, )

Repetitorium Sachenrecht 5. Rechte an Grundstücken, insbesondere Eigentumserwerb (Dienstag, ) Repetitorium Sachenrecht 5. Rechte an Grundstücken, insbesondere (Dienstag, 14.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln

Mehr

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 Lösungsskizze Wiederholungsfall 1: A S auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147? I. Anspruch entstanden? 1. Anspruchsgegner (S) ist Eigentümer des Grundstücks

Mehr

Der gute Glaube. Anforderungen an den guten Glauben: Worauf bezieht sich der gute Glaube?

Der gute Glaube. Anforderungen an den guten Glauben: Worauf bezieht sich der gute Glaube? Der gute Glaube Anforderungen an den guten Glauben: Posi5ve Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis schaden, 932 II BGB. Vermutung für Gutgläubigkeit, 932 I HS. 2 BGB. Keine allgemeine Nachforschungspflicht

Mehr

FB 7 : Die Fräsmaschine

FB 7 : Die Fräsmaschine FB 7 : Die Fräsmaschine Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, gutgläubiger Erwerb, Anwartschaftsrecht; nach BGHZ 50, 45 = NJW 1968, 1382 Gliederung: I. Anspruch des V gegen die H-KG auf Herausgabe

Mehr

Jura Online - Fall: Spiel des Lebens - Lösung

Jura Online - Fall: Spiel des Lebens - Lösung Jura Online - Fall: Spiel des Lebens - Lösung A. Anspruch der M gegen E auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs gemäß 894 BGB i.v.m. 1368 BGB M könnte gegen E einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 2 Auf dem Grundbuchamt Eigentumserwerb am Grundstück Grundbuchrecht Sommersemester 2017 Max Kübler-Wachendorff Sachverhalt E verkauft sein schön gelegenes Hausgrundstück

Mehr

Jura Online - Fall: Hypothek auf Wanderschaft - Lösung

Jura Online - Fall: Hypothek auf Wanderschaft - Lösung Jura Online - Fall: Hypothek auf Wanderschaft - Lösung A. Anspruch R gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach 1147 BGB R könnte gegen E einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach 1147

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. 1. Klausur (3-stündig geschrieben am )

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. 1. Klausur (3-stündig geschrieben am ) Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester 2009/2010 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Nebengebiete Do 8-11 Uhr, HS 10 NUni Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Lösungshinweise: Aufgabe

Mehr

Eigentum - Erwerb durch Rechtsgeschäft

Eigentum - Erwerb durch Rechtsgeschäft Eigentum - Erwerb durch Rechtsgeschäft Fall 7 W ist Eigentümer einer Wasserpistolensammlung. Er vermietet die Sammlung an den Fotografen B, der an einer Bildreportage über Wasserpistolen arbeitet. Nun

Mehr

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen Frage: Herausgabeansprüche F gegen O A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben 1. Ursprünglicher

Mehr

5. Das unrichtige Grundbuch

5. Das unrichtige Grundbuch 5. Das unrichtige Grundbuch Mögliche Gründe Unwirksamkeit der dinglichen Einigung Divergenz zwischen dinglicher Einigung und Eintragung Beispiel: A und B einigen sich über Veräußerung der Parzelle X. Beide

Mehr

Grundstücke: Übereignung

Grundstücke: Übereignung Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Grundstücke: Übereignung Übereignungspfad: 873 Abs. 1: Einigung und Eintragung I. Einigung Begriff: Auflassung ( 925 Abs. 1) = Einigung über die Übereignung

Mehr

Würzburger Woche an der April BGB

Würzburger Woche an der April BGB Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Sachenrecht 854-1296 BGB Überblick Grundlagen Besitz und Besitzschutz Eigentum und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen Eigentum an

Mehr

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Dr. Claire Reifner Charts Nr. 18 1 Grundpfandrechte Hypothek 1113 ff BGB Grundschuld 1191 ff BGB akzessorisch nicht akzessorisch (Verbindung über Sicherungsabrede

Mehr

Leseprobe Text. Verfügungen über Rechte am Grundstück. A. Der Begriff der Verfügung

Leseprobe Text. Verfügungen über Rechte am Grundstück. A. Der Begriff der Verfügung Leseprobe Text Verfügungen über Rechte am Grundstück A. Der Begriff der Verfügung Der Begriff der Verfügung spielt im Grundstücksrecht eine wichtige Rolle. Deshalb muss man unbedingt die Definition kennen

Mehr

IV. Die Vormerkung. 1. Bedeutung, Begriff und Voraussetzung 2. Wirkungen 3. Rechtsnatur 4. Übertragung und Erlöschen 5. Gutgläubiger Erwerb

IV. Die Vormerkung. 1. Bedeutung, Begriff und Voraussetzung 2. Wirkungen 3. Rechtsnatur 4. Übertragung und Erlöschen 5. Gutgläubiger Erwerb IV. Die Vormerkung 1. Bedeutung, Begriff und Voraussetzung 2. Wirkungen 3. Rechtsnatur 4. Übertragung und Erlöschen 5. Gutgläubiger Erwerb 1. Bedeutung Bedeutung, Begriff und Voraussetzungen Vormerkung

Mehr

LEO-Probeexamen 2017/1 Klausur vom (Zivilrecht)

LEO-Probeexamen 2017/1 Klausur vom (Zivilrecht) Juristenfakultät der Universität Leipzig Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard LEO-Probeexamen 2017/1 Klausur vom 24.3.2017 (Zivilrecht) I. A mit Wohnsitz

Mehr

Finn Mengler Grundstücksrecht Einheit 2

Finn Mengler Grundstücksrecht Einheit 2 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de Grundstücksrecht Einheit 2 1 Einheit 2 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Vormerkung > Wiederholung: Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken gemäß

Mehr

Jura Online - Fall: Motor hin, Motor her - Lösung

Jura Online - Fall: Motor hin, Motor her - Lösung Jura Online - Fall: Motor hin, Motor her - Lösung 1. Teil: Motor mit der Fabrikationsnummer 01 I. Ursprünglich Ursprünglich war B Eigentümerin des Motors 01. II. Eigentumserwerb der A von B nach 929 S.

Mehr

Fallrepetitorium Zivilrecht

Fallrepetitorium Zivilrecht Fallrepetitorium Zivilrecht Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Gutgläubiger Ersterwerb Erwerb der Vormerkung vom vermeintlichen Eigentümer durch ( erstmalige ) Eintragung Gutgläubiger Zweiterwerb Grundwissen

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

INHALTSVERZEICHNIS. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 1. Überblick 1 2. Das Grundstück und seine Bestandteile 2 2.1 Bestandteile des Grundstücks 2 2.1.1 Wesentliche Bestandteile 3 Fall 1: Einfache (unwesentliche) Bestandteile

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache Nach 93 können Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache nicht Gegenstand selbständiger Rechte

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Lösungshinweise zum 7. Besprechungsfall

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Lösungshinweise zum 7. Besprechungsfall Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester 2009/2010 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Nebengebiete Do 9-11 Uhr, HS 10 NUni Vorläufige Homepage: http://www.jura.uni-tuebingen.de/geibel/veranstaltungen

Mehr

Fallrepetitorium Zivilrecht

Fallrepetitorium Zivilrecht Fallrepetitorium Zivilrecht Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Arten der Grundpfandrechte Wirtschaftlicher Hintergrund Grundwissen Grundpfandrechte Hypothek ( 1113 ff. BGB) Grundschuld ( 1191 ff. BGB)

Mehr

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg am 17.01.2014 in Ravensburg Fallbearbeitung und Gutachtentechnik Bei der Lösung juristischer Fälle ist der sog. Gutachtenstil einzuhalten: Einstieg: Wer will was von wem woraus? Fallbearbeitung und Gutachtentechnik

Mehr

Probeexamen Universität Mannheim. Probeexamen Klausur Nr. 1. Frühjahrsemester 2017 Prof. Dr. F. Kainer

Probeexamen Universität Mannheim. Probeexamen Klausur Nr. 1. Frühjahrsemester 2017 Prof. Dr. F. Kainer Probeexamen Klausur Nr. 1 Frühjahrsemester 2017 Prof. Dr. F. Kainer Aufgabe 1: Klage des K gegen A A. Zulässigkeit örtliche Zuständigkeit: 12, 13 ZPO sachliche Zuständigkeit: 23 Nr. 1, 71 I GVG B. Begründetheit

Mehr

III. Das dingliche RechtsG

III. Das dingliche RechtsG III. Das dingliche RechtsG 1. Definition und gesetzliche Regelung 2. Unterschiedliche Regeln für Grundstücke und bewegliche Sachen 3. Anwendbare Vorschriften 4. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip 5.

Mehr

Fall 4 - Lösung. Erbrecht Fall 4 - Lösung - Seite 1. Frage 1: A gegen K auf Herausgabe. Frage 2: Ansprüche A gegen E ÜBERSICHT FALL 4

Fall 4 - Lösung. Erbrecht Fall 4 - Lösung - Seite 1. Frage 1: A gegen K auf Herausgabe. Frage 2: Ansprüche A gegen E ÜBERSICHT FALL 4 Erbrecht Fall 4 - Lösung - Seite 1 Fall 4 - Lösung ÜBERSICHT FALL 4 Frage 1: A gegen K auf Herausgabe I. Anspruch aus 2018 (-) II. Anspruch aus 2030 (-) III. Anspruch aus 985: K unmittelbarer Besitzer;

Mehr

[1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. Welche Verfügungen über Immobiliarrechte regelt 873 I?

[1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. Welche Verfügungen über Immobiliarrechte regelt 873 I? Test Immobilien [1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. Welche Verfügungen über Immobiliarrechte regelt 873 I? [1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. I. Verfügungen über Immobiliarrechte, 873 I - Übereignung

Mehr

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb Erwerb vom Berechtigten: Überblick 929 S. 1 Dingliche Einigung und Übergabe Regelsituation: Der Eigentümer ist unmittelbarer Besitzer der Sache. Der Besitz soll auf

Mehr

Die Grundschuld, 1191 ff. BGB

Die Grundschuld, 1191 ff. BGB Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018, 1191 ff. BGB Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de I. Allgemeines IV. Gutgläubiger Ersterwerb VI. Einwendungen und Einreden

Mehr

Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld

Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld TUTORIUM SACHENRECHT WS 2017/2018 Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld Fall 1 eine Hypothek zugunsten des G. Bei der Hypothekenbestellung war E unerkannt geisteskrank. G verlangt von E Duldung

Mehr

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB I. Eigentum des Anspruchstellers K 1. Ursprünglich

Mehr

Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB

Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB A) Erwerb vom Berechtigten I. Grundtatbestand: Übereignung gem. 929 S. 1 BGB durch Einigu ng und Übergabe Voraussetzungen: 1. Einigung über Eigentumsübergang an

Mehr

Lösung Examensklausurenkurs PD Dr. Mylich

Lösung Examensklausurenkurs PD Dr. Mylich Lösung Examensklausurenkurs PD Dr. Mylich Aufgabe 1 A. Zulässigkeit der Klage 12, 13 ZPO, 23 Nr. 1, 71 Abs.1 GVG B. Begründetheit der Klage I. Anspruch K-A aus 453 Abs. 1, 433, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 437

Mehr

Lösung 10 a): 1. Frage: Anspruch des B gegen M auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. 422 II BGB 1. Kaufvertrag a) Angebot durch B

Lösung 10 a): 1. Frage: Anspruch des B gegen M auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. 422 II BGB 1. Kaufvertrag a) Angebot durch B Lösung 10 a): 1. Frage: Anspruch des B gegen M auf Zahlung des restlichen Kaufpreises gem. 422 II BGB 1. Kaufvertrag a) Angebot durch B Angebotserklärung mit allen essentialia negotii (+) Problem aber:

Mehr

Blockkonversatorium zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene Wintersemester 2009/2010 Universität Würzburg Lehrstuhl Prof.

Blockkonversatorium zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene Wintersemester 2009/2010 Universität Würzburg Lehrstuhl Prof. Lösungsskizze zu Fall 1: Anspruch des B gegen K auf Herausgabe des Kommentars I. 985 Eigentum des B am Kommentar: 1. Ursprünglich (+) 2. Verlust durch Übereignung an J nach 929 S. 1 Einigung: unter Eigentumsvorbehalt,

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht Vorlesung 7 Veräußerung dinglicher Rechte durch den Berechtigten 20. Juni 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Veräußerung dinglicher Rechte durch den Berechtigten 3. Eintragung 4. Konvergenz 5. Besonderheit

Mehr

Lösung Fall 19. Lösung Ausgangsfall:

Lösung Fall 19. Lösung Ausgangsfall: A) Anspruch der A gegen B aus 894 BGB Lösung Fall 19 Lösung Ausgangsfall: Als Grundlage für einen Anspruch der A gegen B für Ihre Wiedereintragung als Eigentümerin ins Grundbuch kommt 894 BGB in Betracht.

Mehr

Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts und Anfechtung des Kausalgeschäfts

Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts und Anfechtung des Kausalgeschäfts DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx085_10 letzte Aktualisierung: 1.10.2010 OLG München, 20.9.2010-34 Wx 085/10 GBO 19, 20, 53 Abs. 1 Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts

Mehr

Grundstücksrechte II (8/12)

Grundstücksrechte II (8/12) A. Vorbemerkung 1 Grundstücksrechte II (8/12) (50. Kalenderwoche, 11.12. - 15.12.2017) Während Gegenstand des letzten Tutoriums insbesondere der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an einem Grundstück

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht Nutzungsherausgabe und Schadensersatz im EBV Grundsätze: Haftung des verklagten Besitzers wegen tatsächlich gezogener Nutzungen ( 987 I) Haftung des verklagten Besitzers

Mehr

Beispielsfall 1. Folie 2. Vorlesung BGB-AT Christof Wagner, LL.M. (Cambridge)

Beispielsfall 1. Folie 2. Vorlesung BGB-AT Christof Wagner, LL.M. (Cambridge) Geschäftsfähigkeit Teil 1 Folie 1 Beispielsfall 1 Der zehnjährige Max ist Eigentümer eines 10 Euro Scheins. Seine Eltern haben ihm ausdrücklich verboten, Süßigkeiten zu erwerben. Dennoch sucht er den Süßwarenhändler

Mehr

Goethe-Universität Frankfurt am Main Sommersemester 2016 PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

Goethe-Universität Frankfurt am Main Sommersemester 2016 PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht Goethe-Universität Frankfurt am Main Sommersemester 2016 PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht Überblick zum Problemkreis Grundstücksübereignung, Vormerkung, gutgläubiger Immobiliarerwerb I. Die Grundstücksübereignung

Mehr

Inhalt. Standardfälle Sachenrecht. Fall 1: Figurprobleme BGB; Erwerb gemäß 929 BGB

Inhalt. Standardfälle Sachenrecht. Fall 1: Figurprobleme BGB; Erwerb gemäß 929 BGB Inhalt Standardfälle Sachenrecht Fall 1: Figurprobleme 7 985 BGB; Erwerb gemäß 929 BGB Fall 2: Sammelsurium 12 Gutgl. Erwerb, 932; Abhandenkommen, 935 BGB Fall 3: Kulturschock 17 Eigentumserwerb gemäß

Mehr