VDI-Gesellschaft Energietechnik. M4 Merkblatt zur Durchführung der Eigen- und Fremdüberwachung von werksgefertigten Dämmstoffen 1) nach VDI 2055

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1 VDI-Gesellschaft Energietechnik M4 Merkblatt zur Durchführung der Eigen- und Fremdüberwachung von werksgefertigten Dämmstoffen 1) nach VDI 2055 Stand: 9. Oktober Für Dämmstoffe, die auf der Baustelle gefertigt werden, liegt ein eigenes Merkblatt vor.

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 GRUNDLAGE ZUR ÜBERWACHUNG UND ZERTIFIZIERUNG DURCHFÜHRUNG DER ÜBERWACHUNG Eigenüberwachung Fremdüberwachung Überwachungsvertrag Durchführung der Fremdüberwachung Erstprüfung Regelprüfung Sonderprüfung Ergänzungsprüfung Probeentnahme für Produktprüfung Prüfbericht DURCHFÜHRUNG DER ZERTIFIZIERUNG Antragsteller Konformitätsbewertung Konformitätsüberwachung Reklamationsmanagement Mängel Änderungen/Ergänzungen Zertifikat Allgemeines Identifikation des Herstellers/Vertreibers und des Produktes Gültigkeit Aussetzung Erlöschen Zeichennutzung Haftung Beschwerden Gerichtsstand VERSTÖSSE ABLAUFSCHEMA DER GÜTESICHERUNG NACH VDI Anhang A: Tabelle 1: Produkteigenschaften, deren Überwachung zur Führung des VDI-Überwachungszeichens mindestens erforderlich ist und die zur Führung des CE Zeichens (DIN EN 13172) geprüft werden müssen Anhang B1: Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für Dämmstoffe Mineralwolle MW, Polystyrol-Hartschaum EPS und XPS, Schaumglas CG, Polyurethan-Hartschaum PUR-PIR, Calciumsilikat CS, Polyethylenschaum PEF, flexibler Elastomerschaum FEF, Phenolharz-Hartschaum PF

3 Anhang B2: Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für das Dämmsystem einer flexiblen werksgefertigte Wärmetransportleitung bestehend aus: Polyethylen (PE-X)-Mediumrohr Polyethylenschaum PE als Dämmstoff korrugiertem Polyethylen (PE-HD)-Mantelrohr Anhang B3: Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für das Dämmsystem einer flexiblen werksgefertigten Wärmetransportleitung bestehend aus: Mediumrohr aus Polybuten PUR-Hartschaum Formteile, bestehend aus: Ummantelung aus Polypropylen (PP) Wärmedämmung aus PUR-Hartschaum Außenhülle aus gewelltem PE-Rohr...21 Anlage 1: Entnahmeprotokoll...23 Anlage 2: Beispiel für ein Produktdatenblatt...24 Anlage 3: Antragsformular der Zertifizierungsstelle

4 1 GRUNDLAGE ZUR ÜBERWACHUNG UND ZERTIFIZIERUNG Dieses Merkblatt regelt die Gütesicherung nach VDI 2055 bestehend aus der Überwachung und der Zertifizierung von Dämmstoffen und -systemen, die zur Wärme- und Kältedämmung nach den Grundsätzen der VDI 2055 verwendet werden. Die Grundlage dafür stellen die in den gültigen Produktdatenblättern des Herstellers ausgewiesenen Eigenschaftswerte dar. In der VDI 2055 sind die Rahmenbedingungen für diese Gütesicherung festgelegt. Im folgenden sind die Bestimmungen für die Überwachung und Zertifizierung zusammengestellt. Für die Eigen- und Fremdüberwachung sowie für die Konformitätsbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze der DIN und der DIN EN (Abschnitt 5 und Anhang A). Zu den Elementen einer unabhängigen Produktzertifizierung gehören die Konformitätsprüfung des Produkts, die Konformitätsbeurteilung, die Vergabe eines Zertifikats und die Erteilung des Nutzungsrechts für das Zertifizierungszeichen. Bei Übereinstimmung des Produktes mit den vom Hersteller in Produktdatenblättern angegebenen Eigenschaften stellt die Zertifizierungsstelle Zertifikate aus und erteilt das Nutzungsrecht für das Zertifizierungszeichen Überwacht nach VDI Hersteller und Vertreiber können für Produkte, die in eigenen Fertigungsstätten hergestellt und/oder in eigenem Namen in Verkehr gebracht werden, bei der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle einen Antrag auf Überwachung und Zertifizierung dieser Produkte stellen. Mit einem produktspezifischen Antrag anerkennt der Antragsteller: - die Merkblätter der VDI-AG Gütesicherung - die Gebührenordnung (Merkblatt M6/2) in ihrer aktuellen Fassung Werden die Produkte nicht vom Antragsteller hergestellt, sind der Hersteller und die Fertigungsstätte zu benennen. Es ist sicherzustellen, dass der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle oder von ihr beauftragten Personen Zugang zur Fertigungsstätte und zum Lager gewährt wird. Nachfolgend sind im Anhang A, Tabelle 1 die Produkteigenschaften aufgeführt, deren Überwachung zur Führung des Überwachungszeichens nach VDI 2055 mindestens erforderlich ist und die zur Führung des CE- Zeichens geprüft werden müssen. Die Überwachung weiterer Produkteigenschaften wie z. B. Gehalt an wasserlöslichen Chloriden (AS-Qualität), Hydrophobierung, Strömungswiderstand muss im Einzelfall vereinbart werden. Alle Eigenschaften, die nach diesem Merkblatt überwacht werden, sind im Produktdatenblatt als Überwacht nach VDI 2055 zu kennzeichnen. Die nach bauaufsichtlich eingeführten Stoffnormen durchgeführte Überwachung von Dämmstoffen wird für die Gütesicherung nach VDI 2055 anerkannt, sofern die Prüfmethoden, die Prüfbedingungen und die Anforderungen an die Eigenschaften mit diesem Merkblatt übereinstimmen. Dämmstoffe können zu Produktgruppen zusammengefasst werden. Unter Produktgruppe sind alle Dämmstoffe einer Stoffart und gleicher, vom Hersteller angegebener Nennrohdichte und/oder anderer produktspezifischer Eigenschaften gemäß Anhang A, Tabelle 1 zu verstehen. Im Anhang B1 bis B3 sind Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für die verschiedenen Dämmstoffe zusammengestellt. Für Dämmstoffe und -systeme, die nicht in diesem Merkblatt behandelt sind, sind die Anforderungen und Prüfmethoden in Anlehnung an bestehende Normen und Richtlinien bei Bedarf von der VDI-AG Gütesicherung festzulegen. Die Durchführung der Überwachung und Zertifizierung erfolgt nach den Ablaufschemata gemäß Abschnitt 5. 4

5 2 DURCHFÜHRUNG DER ÜBERWACHUNG 2.1 Eigenüberwachung 2) Der Hersteller entnimmt aus der laufenden Fertigung Proben je Produktgruppe und prüft entsprechend Anhang A, Tabelle 1 und den Anhängen B1 bis B3 bei den einzelnen Dämmstoffarten angegebenen Prüfmethoden mit der dort ebenfalls angegebenen Prüfhäufigkeit. Abweichende Prüfmethoden sind zulässig, wenn Korrelationen mit den Ergebnissen der festgelegten Prüfmethoden nachgewiesen werden. Der Hersteller muss ein Qualitäts-Management-System betreiben. Weichen die Messergebnisse von den Soll-Werten ab, so sind vom Hersteller die erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage eines Qualitäts-Managements zur Abstellung der Mängel zu treffen. Die mangelhafte Ware ist als solche zu kennzeichnen. Die Ergebnisse und Maßnahmen der Eigenüberwachung sind aufzuzeichnen und - nach Möglichkeit - statistisch auszuwerten. Die Aufzeichnungen sind mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren und dem federführenden Prüfinstitut oder der Zertifizierungsstelle auf Verlangen vorzulegen. 2.2 Fremdüberwachung Überwachungsvertrag Grundlage der Fremdüberwachung ist ein Überwachungsvertrag zwischen dem Hersteller und einem federführenden Prüfinstitut. Die Mindestinhalte sind in einem Musterüberwachungsvertrag, Merkblatt M 3 festgelegt. Der Hersteller beantragt die Durchführung einer Erstprüfung zum Erreichen der Zertifizierungsreife nach VDI Die Produktdatenblätter des Herstellers sind Bestandteil des Überwachungsvertrages. Der Überwachungsvertrag wird gemäß den Grundsätzen der DIN und der DIN EN (Abschnitt 5 und Anhang A), Ausgabe Oktober 2001, abgeschlossen. Im Rahmen der Zertifizierung wird der Vertrag nach bestandener Erstprüfung gültig durch den Zustimmungsvermerk des Vorsitzenden der VDI-AG Gütesicherung Durchführung der Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung umfasst die Prüfung der Eigenüberwachung und der Kennzeichnung sowie eine Produktprüfung Erstprüfung Zur Durchführung der Erstprüfung teilt der Hersteller dem federführenden Prüfinstitut den Produktionsort, den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Produktion, die Namen des zuständigen Betriebsleiters und des Leiters der Qualitätssicherung mit. Die Erstprüfung umfasst: den Werksbesuch mit Überprüfung der Eigenüberwachung und der Kennzeichnung und die Produktprüfung Feststellung des Qualitäts-Managements Im Rahmen eines Werksbesuches werden durch das federführende Prüfinstitut - die Fertigungs- und Prüfeinrichtungen - die Qualitätssicherungsmaßnahmen 2) identisch mit werkseigener Produktionskontrolle 5

6 geprüft, ob diese für die ordnungsgemäße Herstellung und fortlaufende Konformität der zu überwachenden Produkte geeignet sind. Hierzu werden auch die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung eingesehen. Für die Produktprüfung sind Proben durch das federführende Prüfinstitut zu entnehmen. Über die Entnahme ist seitens des federführenden Prüfinstituts ein Protokoll nach Abschnitt anzufertigen, welches durch den Betriebsleiter (oder dessen Beauftragten) gegenzuzeichnen ist. Die Produktprüfung umfasst die im Überwachungsvertrag festgelegten Eigenschaften. Beabsichtigt der Hersteller, das CE-Zeichen zu führen, dann sind die dafür erforderlichen Prüfungen zu berücksichtigen (z. B. Brandverhalten). Der Prüfumfang ist im Anhang A, Tabelle 1, und in den Anhängen B1 bis B3 dieses Merkblattes produktspezifisch festgelegt. Über die Erstprüfung ist ein Prüfbericht anzufertigen, der der Zertifizierungsstelle die Konformitätsbewertung ermöglicht. Sind die Ergebnisse des Werksbesuches und / oder der Produktprüfung für eine positive Bewertung nicht ausreichend, so ist durch das federführende Prüfinstitut der Antragsteller darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zwischen federführendem Prüfinstitut und Antragsteller ist dann der Umfang erforderlicher Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen festzulegen. Ist der Antragsteller zur Umsetzung der Maßnahmen nicht in der Lage, so wird das Verfahren der Erstprüfung abgebrochen Regelprüfung Mit der Zertifikatserteilung sieht das Zertifizierungssystem eine Regelprüfung im Abstand von ca. 12 Monaten vor. Sie wird durch das vertraglich festgelegte federführende Prüfinstitut - ohne vorherige Ankündigung - durchgeführt und besteht aus - der Feststellung des Qualitäts-Management-Systems - dem Werksbesuch mit Überprüfung der Eigenüberwachung und der Kennzeichnung und - der Produktprüfung. Für die Produktprüfung erfolgt eine Probenahme sowie das anschließende Bestimmen festgelegter Merkmale des Erzeugnisses. Der Werksbesuch dient der Überprüfung und Beurteilung der Fertigung und der Produktionskontrolle (Eigenüberwachung). Einzelheiten sind im Anhang A, Tabelle 1 und Anhänge B1 bis B3 dieses Merkblattes produktspezifisch festgelegt. Über die Regelprüfung ist ein Prüfbericht anzufertigen, der der Zertifizierungsstelle die Konformitätsbewertung ermöglicht Sonderprüfung Eine Sonderprüfung wird vorgenommen - nach Nichtbestehen der Regelprüfung (Wiederholungsprüfungen siehe Ablaufschema Abschnitt 5) - nach Ruhen der Produktion über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten - auf begründete Veranlassung der Zertifizierungsstelle - auf Antrag Dritter an die Zertifizierungsstelle, wenn für diese ein besonderes Interesse an die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Marktgeschehens in wettbewerblicher oder qualitativer Art vorliegt. Dies gilt jedoch nicht für eine Beschwerdeführung hinsichtlich des Verdachtes der Nichtkonformität zu der jeweiligen europäischen Stoffnorm in Verbindung mit den Verfahren nach DIN EN Abschnitt 7 und/oder DIN EN Abschnitt 5.2. Art und Umfang einer Sonderprüfung und die Probenahme hierfür entsprechen im Falle einer Wiederaufnahme nach Ruhen der Produktion der Regelprüfung. Bei Wiederholungsprüfungen sind die 6

7 beanstandeten Eigenschaften und die damit verknüpften Eigenschaften zu prüfen. Ansonsten werden sie dem Zweck entsprechend in jedem Einzelfall von der Zertifizierungsstelle festgelegt. Werden bei einer Sonderprüfung Mängel festgestellt, hat der Hersteller die Kosten des Sonderprüfungsverfahrens zu tragen. Werden bei einer Sonderprüfung Mängel nach 3.5 festgestellt, hat der Hersteller die Kosten des Sonderprüfungsverfahren zu tragen. Werden bei Sonderprüfungen auf Antrag Dritter keine Mängel festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten der antragstellenden, dritten Stelle Ergänzungsprüfung Eine Ergänzungsprüfung findet statt, wenn Ergänzungen, Erweiterungen oder Änderungen am zertifizierten Produkt vorgenommen werden, die zur Änderung der im Produktdatenblatt angegebenen, als Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichneten Eigenschaften führen. Art und Umfang der hierfür notwendigen Prüfungen und die Probenahme hierfür werden im Einzelfall von der Zertifizierungsstelle in Abstimmung mit dem Antragsteller und dem federführenden Prüfinstitut festgelegt Probeentnahme für Produktprüfung Die Proben für die Produktprüfung sind nach Wahl des vom federführenden Prüfinstituts beauftragten Probenehmers dem Versandlager oder der zum Verkauf freigegebenen Ware ohne vorherige Ankündigung zu entnehmen. Sie sind vom Probenehmer unverwechselbar zu kennzeichnen und vom Hersteller dem federführenden Prüfinstitut unverzüglich zuzusenden. Über die Entnahme ist vom Probenehmer ein Protokoll (Muster Anlage 1) anzufertigen, das durch den Betriebsleiter oder dessen Beauftragten gegenzuzeichnen ist. Das Protokoll muss folgende Angaben enthalten: - Name der Firma und Herstellwerk - Datum, Ort - Art der Probenahme (z.b. Erstprüfung, Regelprüfung) - Materialbezeichnung - ggf. ungefähre Größe des Vorrates, aus dem die Proben entnommen sind - Nennmaße und Anzahl der Proben - Fertigungsdatum, ggf. Konfektionierungsdatum - Angaben, wie die Proben vom Probenehmer gekennzeichnet wurden - Erklärung, dass die Proben der normalen Fertigung entsprechen Eine Kopie des Protokolls über den Werksbesuch und die Probeentnahme ist der Zertifizierungsstelle zu zusenden Prüfbericht Die Ergebnisse der Fremdüberwachung sind in einem Prüfbericht von dem federführenden Prüfinstitut zusammenzufassen, der mindestens die Anforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17025, Abschnitt erfüllen muss. Der Hersteller erhält den Prüfbericht im Original. Je eine Zweitschrift geht nach bestandener Erstprüfung, nach jeder Regel- oder Sonderprüfung an die VDI-GET und die Zertifizierungsstelle. 7

8 3 DURCHFÜHRUNG DER ZERTIFIZIERUNG 3.1 Antragsteller Für die Zertifizierung hat der Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen: - ausgefülltes Antragsformular (siehe Anlage 3) - Vollmacht und Einverständniserklärung des Herstellers, wenn der Antragsteller nicht der Hersteller ist - Produkt-Datenblatt (mit zitierbarer Kennzeichnung, z. B. Nummer, und Ausgabedatum, Muster siehe Anlage 2) - Prüfbericht eines anerkannten federführenden Prüfinstituts über eine Erstprüfung - Überwachungsvertrag mit Zustimmungsvermerk der VDI-AG Gütesicherung Der Prüfbericht darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein und muss der Zertifizierungsstelle im Original vorgelegt werden. 3.2 Konformitätsbewertung Eine Konformitätsbewertung ist nach DIN EN eine systematische Untersuchung, in wieweit ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung vorgeschriebene Anforderungen erfüllt. Alle für die Zertifizierung vorzunehmenden Konformitätsbewertungen werden von der Zertifizierungsstelle durchgeführt. Im Rahmen der Konformitätsbewertung werden die im Prüfbericht dargestellten Ergebnisse mit den für die Zertifizierung relevanten Angaben des Produktdatenblattes verglichen. 3.3 Konformitätsüberwachung Während der Laufzeit des Zertifikates werden Überwachungsmaßnahmen in Form von Regelprüfungen nach durchgeführt. Sollte bei der Regelprüfung festgestellt werden, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, wird eine erste Wiederholungsprüfung durchgeführt. Besteht danach weiterhin Grund zur Beanstandung wird das Zertifikat und das Zeichennutzungsrecht zunächst ausgesetzt (siehe Abschnitt 3.7.4) und es wird eine letzte Wiederholungsprüfung durchgeführt. Sollte auch diese wieder mit negativem Ergebnis enden, wird das Zertifikat und das Zeichennutzungsrecht entzogen. Siehe hierzu auch Abschnitt 4 (Verstöße). 3.4 Reklamationsmanagement Der Hersteller hat für das zertifizierte Produkt eine Aufstellung aller ihm bekannt werdenden Reklamationen im Zusammenhang mit dem Produkt zu führen. Diese Protokollpflicht erstreckt sich auf die gesamte Laufzeit des Zertifikates. Nach Erlöschen des Zertifikates müssen die Aufzeichnungen zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufstellung ist der Zertifizierungsstelle oder einem von ihr Beauftragten jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. 3.5 Mängel Mängel liegen vor, wenn vom Hersteller als Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichnete Produkteigenschaften nicht konform zu den Angaben des Produktdatenblattes sind. Werden Mängel an einem zertifizierten Produkt im Markt festgestellt, wird der Zertifikatsinhaber von der Zertifizierungsstelle schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Bei Mängeln, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das sicherheitstechnische (z.b. Brandverhalten) Verhalten haben, hat der Hersteller dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr mit den Zertifizierungszeichen gekennzeichnet werden. Die Mängel sind unverzüglich auch an eingebauten oder auf Lager befindlichen Produkten abzustellen. Der Hersteller hat innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Mangels bei der Zertifizierungsstelle durch 8

9 Vorlage eines Prüfberichtes über eine Sonderprüfung nachzuweisen, dass die Mängel behoben worden sind und das beanstandete Produkt wieder den festgelegten Anforderungen entspricht. Das mit der Sonderprüfung beauftragte Prüfinstitut führt die Überprüfung durch. Hält der Hersteller vorstehende Frist nicht ein, wird ihm und/oder dem Vertreiber das Zertifikat und damit die Berechtigung zum Führen des Zertifizierungszeichens entzogen. Bei Mängeln, die keinen Einfluss auf das sicherheitstechnische Verhalten haben, können bis zu 2 Wiederholungsprüfungen nach dem Ablaufschema (siehe Abschnitt 5) durchgeführt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung des Mangels durch Vorlage eines Prüfberichtes über eine Sonderprüfung bei der Zertifizierungsstelle abgeschlossen sein. Besteht weiterhin Grund zur Beanstandung, wird das Zertifikat durch die Zertifizierungsstelle zunächst ausgesetzt und gleichzeitig eine letzte Frist von 2 Monaten (nach erfolgter Probeentnahme) für die Beseitigung der Mängel eingeräumt. Kommt der Zertifikatinhaber der Aufforderung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, oder kann die Beseitigung der Mängel erneut nicht nachgewiesen werden, wird das Zertifikat zurückgezogen. Bei den Wiederholungsprüfungen sind die beanstandeten Eigenschaften zu prüfen. Darüber hinaus sind alle diejenigen Eigenschaften zu prüfen, die mit den nicht bestandenen Eigenschaften verknüpft sind. 3.6 Änderungen/Ergänzungen Der Zertifikatinhaber ist verpflichtet, der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle alle Änderungen am Produkt umgehend mitzuteilen. Die Zertifizierungsstelle entscheidet in Absprache mit dem Prüfinstitut, ob diese Änderungen eine Ergänzungsprüfung erforderlich machen und das Zertifikat geändert werden muss. Der Zertifikatsinhaber ist weiterhin verpflichtet, alle Änderungen von formalen Angaben mitzuteilen (z. B. Zertifikatsinhaber oder dessen Anschrift). Der Zertifikatinhaber kann für weitere Dämmstoffe derselben Produktgruppe eine Erweiterung des bestehenden Zertifikats bei der Zertifizierungsstelle beantragen. Die Zertifizierungsstelle entscheidet in Absprache mit dem federführenden Prüfinstitut, ob durch diese Erweiterungen eine Ergänzungsprüfung erforderlich wird. Die zusätzlichen Dämmstoffe werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, in das Zertifikat für das bereits zertifizierte Produkt aufgenommen und gelten als dessen Bestandteil. 3.7 Zertifikat Allgemeines Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung (Konformität) des Produktes oder der Produktgruppe mit den Herstellerangaben. Es wird für ein Produkt oder eine Produktgruppe aus einem Herstellwerk auf den Namen des Herstellers oder des Vertreibers erteilt Identifikation des Herstellers/Vertreibers und des Produktes Das Produkt oder die Verpackung muss den Namen des Herstellers/Vertreibers oder eine rechtlich geschützte und eingetragene Herstellermarke tragen und muss mit dem Herstellwerk (gegebenenfalls codiert) gekennzeichnet sein. Das Zertifikat enthält den (die) Produktnamen, den Hersteller/Vertreiber, das Herstellwerk (gegebenenfalls codiert) sowie das zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Ausgabedatum und die Nummer des Produkt- Datenblattes Gültigkeit Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Die Zertifizierung wird bei weiterer Erfüllung der Anforderungen fortgeführt, sofern sie nicht ordnungsgemäß 9

10 gekündigt wird. Jeweils nach zwei Jahren wird ein neues Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat bleibt nur solange rechtskräftig, wie die laufenden Kostenbeiträge nach der jeweils gültigen Gebührenordnung entrichtet werden. Eine Kündigung durch den Zertifikatsinhaber ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderjahres, zum Ablauf der Gültigkeit oder bei Einstellung der Produktion im betreffenden Herstellwerk mit eingeschriebenem Brief gegenüber der Zertifizierungsstelle zu erklären Aussetzung Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, das Zertifikat in begründeten Fällen (siehe 3.5 Mängel und 4 Verstöße) für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Der Zertifikatinhaber wird hierüber schriftlich informiert. Der Zertifikatinhaber ist in diesem Zeitraum nicht berechtigt das Zeichen zu verwenden Erlöschen Das Zertifikat erlischt vor Ablauf der regulären Gültigkeit, wenn gegen dieses Merkblatt und der ergänzenden Dokumente verstoßen wird (siehe 3.5 Mängel und 4 Verstöße). 3.8 Zeichennutzung Mit der Vergabe eines Zertifikats erteilt die Zertifizierungsstelle auch das Nutzungsrecht für das Zeichen Überwacht nach VDI 2055, das nur in Verbindung mit einem gültigen Zertifikat genutzt werden darf. Eine reprofähige Vorlage des Zeichens wird von der Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt. Das Zeichen darf nur in der ursprünglichen Form auf den zertifizierten Produkten geführt werden. Jedes Zeichen darf nur proportional in seiner Größe verändert werden (siehe Merkblatt M7). Das Zeichen darf auch auf Verpackungen und anderen Drucksachen Verwendung finden, sofern diese ausschließlich für die zertifizierten Produkte bestimmt sind. Sie dürfen ebenfalls in Drucksachen (z. B. Briefbögen) und Werbeschriften benutzt werden, jedoch nur in direktem Zusammenhang mit einem Hinweis auf das zertifizierte Produkt. Der Zertifikatinhaber ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Zeichens in der Öffentlichkeit Schaden zufügen kann. 3.9 Haftung Eine auf die Vergabe des Zertifikats und des damit verbundenen Nutzungsrechts gestützte Haftung der Zertifizierungsstelle für Mängel der gekennzeichneten Produkte besteht nicht. Der Inhaber des Zertifikats stellt die Zertifizierungsstelle von allen Ansprüchen frei, die aus der Vergabe des Zeichens bzw. aus der Nichterteilung gegen die Zertifizierungsstelle erhoben werden. Der Inhaber verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Zertifizierungsstelle, die sich auf die Erteilung, die Nichterteilung oder den Entzug eines Zertifikats stützen. 10

11 3.10 Beschwerden Sind Zertifikatinhaber oder Dritte mit Entscheidungen nicht einverstanden, so kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Entscheidung bei der Geschäftsführung der Zertifizierungsstelle mit eingeschriebenem Brief Beschwerde eingelegt werden. Wird innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde keine Einigung erzielt, so kann auf Antrag des Beschwerdeführers innerhalb von 60 Tagen ein Schiedsausschuss eingerichtet werden. Dem Schiedsausschuss gehören insgesamt fünf Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus: - zwei Mitgliedern, die vom Beschwerdeführer zu benennen sind - zwei Mitgliedern, die von der Geschäftsführung der Zertifizierungsstelle zu benennen sind - dem Vorsitzenden oder einem von ihm beauftragten Mitglied der VDI-AG Gütesicherung Den Vorsitz führt das jeweilige Mitglied der VDI-AG Gütesicherung. Der Schiedsausschuss entscheidet binnen 90 Tagen mit einer einfachen Mehrheit. Kommt keine Entscheidung zustande, so steht dem Betroffenen der Rechtsweg offen Gerichtsstand Die Geltendmachung der Rechte aus einer Verletzung dieses Merkblatts einschließlich aller ergänzenden Bestimmungen steht der Zertifizierungsstelle zu. Gerichtsstand ist der Sitz der Zertifizierungsstelle. 4 VERSTÖSSE Ein Verstoß liegt vor, wenn - keine Eigenüberwachung oder die Eigenüberwachung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist - eine vom Hersteller als Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichnete Produkteigenschaft nicht erreicht wird (siehe 3.5 Mängel) - eine ordnungsgemäße Probeentnahme verhindert wird - die entnommenen Proben bei der Prüfstelle nicht eintreffen; es sei denn, es wird ein betriebsexterner Absendenachweis erbracht - keine ordnungsgemäße Kennzeichnung vorliegt. Zwei Verstöße innerhalb einer Überwachungsperiode führen zu einer Aussetzung des Zeichennutzungsrechts (siehe Abschnitt 3.7.4); das Produkt darf nicht mehr mit dem Vermerk Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichnet werden Bei drei Verstößen innerhalb einer Überwachungsperiode wird dem Hersteller und/oder dem Vertreiber durch die VDI-AG Gütesicherung der Zustimmungsvermerk zum Überwachungsvertrag für die betroffene Produktgruppe entzogen. Gleichzeitig führt dies zum Entzug des Zertifikates und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens durch die Zertifizierungsstelle. Ist durch die nicht abgestellten Mängel, die zum Entzug des Zustimmungsvermerkes und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens Überwacht nach VDI 2055 geführt haben, die Übereinstimmung zur europäischen Produktnorm nicht mehr gewährleistet, hat der Hersteller unverzüglich eine neue Erstprüfung (ITT) nach den Bestimmungen der europäischen Norm einzuleiten. Entsprechen die Prüfungen im Rahmen der Regel- und Wiederholungsprüfungen in Art und Umfang dem Initial Type Test der europäischen Norm, können sie als Grundlage für die Bestimmung neuer Nennwerte herangezogen werden. Die VDI-AG Gütesicherung behält sich vor, bei einem Verstoß gegen das unberechtigte Führen des CE- Zeichens eine Beschwerde bei der entsprechenden Marktüberwachungsbehörde zu führen. 11

12 5 ABLAUFSCHEMATA DER GÜTESICHERUNG NACH VDI 2055 Im Folgenden ist der Ablauf der Gütesicherung nach VDI 2055 hinsichtlich Überwachung und Zertifizierung in einer Kurz- und Langfassung schematisch dargestellt. Ablaufschema der Gütesicherung nach VDI 2055 Kurzfassung Kontaktaufnahme der Hersteller mit VDI-GET oder Prüfinstitut Vorstufe Fremdüberwachung Eigenüberwachung Antrag auf Fremdüberwachung Vertragsabschluß Hersteller/ Prüfinstitut Erstprüfung Produktprüfung ERSTPRÜFUNG Werksbesuch *) und Überprüfung der Eigenüberwachung Durchführung der Eigenüberwachung nein Zertifizierungsreife erreicht? ja Antrag auf Zertifizierung Zustimmungsvermerk VDI-AG "Gütesicherung" Zertifizierung Konformitätsbewertung durch Zertifizierungsstelle Zertifikatserteilung Zertifikat Ausübung des Zeichennutzungsrechts durch den Hersteller REGELPRÜFUNG (jährlich) Durchführung der Eigenüberwachung Regelprüfung Produktprüfung Werksbesuch *) und Überprüfung der Eigenüberwachung Verstöße Konformität festgestellt? nein 1. Wiederholungsprüfung 2. Wiederholungsprüfung Aussetzung des Zeichennutzungsrechts Entzug des Zeichens ja Fortführung Zertifizierung Zertifikatserteilung alle zwei Jahre Zertifikat *) Bei ortsgefertigten Dämmstoffen Baustellenbesuch erforderlich 12

13 Ablaufschema der Gütesicherung nach VDI 2055 Langfassung Kontaktaufnahme der Hersteller mit VDI-GET oder Prüfinstitut Beratung Vorstufe Versendung von Info-/ Vertragsunterlagen Info-/ Vertragsunterlagen Aufzeichnung über werkseigene Produktionskontrolle Fremdüberwachung Eigenüberwachung Antragsstellung zur Fremdüberwachung Vertragsabschluß zwischen Hersteller und Prüfinstitut Überwachungsvertrag Produktprüfung ERSTPRÜFUNG Werksbesuch *) und Überprüfung der Eigenüberwachung Durchführung der Eigenüberwachung Erstprüfung Prüfbericht an Hersteller Zertifizierungsreife erreicht? nein Wiederholung der Erstprüfung ja Zertifizierungsreife erreicht? nein Weitere Wiederholung der Erstprüfung? ja ja nein nein Antrag für Zertifizierung gestellt? ja Ende 4 *) Bei ortsgefertigten Dämmstoffen Baustellenbesuch erforderlich Ablaufschema der Gütesicherung nach VDI 2055 Langfassung (Fortsetzung) 13

14 Fremdüberwachung Eigenüberwachung Zustimmung VDI-AG "Gütesicherung" Ü-Vertrag Prüfbericht Antragstellung auf Zertifizierung Antrag Produktdatenblatt Prüfbericht Ü-Vertrag mit Zustimmungsvermerk Konformitätsbewertung durch Zertifizierungsstelle Zertifizierung ja Konformität festgestellt nein Wdh. d. 1. Prüfung erforderlich? nein Beseitigung d. Nichtkonformität ja Erteilung von Zertifikat und Zeichennutzungsrecht Zertifikat Kenntnisnahme der Konformitätsbewertung durch VDI-GET und Prüfstelle (Kopie) 5 4 Ablaufschema der Gütesicherung nach VDI 2055 Langfassung (Fortsetzung) 14

15 Fremdüberwachung Eigenüberwachung 5 4 Ausübung des Zeichennutzungsrechtes Aufzeichnung über werkseigene Produktionskontrolle Regelprüfung REGELPRÜFUNG (jährlich) Produktprüfung Werksbesuch *) und Überprüfung der Eigenüberwachung Durchführung der Eigenüberwachung Prüfbericht an Zertifizierungsstelle Hersteller Fortführung Konformitätsbeurteilung durch Zertifizierungsstelle VDI-GET Konformität festgestellt? nein 1. Wiederholungsprüfung Konformitätsbeurteilung durch Zertifizierungsstelle Aussetzung des Zeichennutzungsrechts und des Zertifikats nein 2. Wiederholungsprüfung Verstöße ja Konformität festgestellt? Konformitätsbeurteilung durch Zertifizierungsstelle ja Konformität festgestellt? nein Aufhebung der Aussetzung des Zeichennutzungsrechts ja Entzug Zeichennutzungsrechtes u. des Zertifikats Entzug des Zustimmungsvermerks Fortführung Zertifizierung Zertifikatserteilung alle 2 Jahre Zertifikat *) Bei ortsgefertigten Dämmstoffen 5 Baustellenbesuch erforderlich Ende 15

16 Anhang A: Tabelle 1: Produkteigenschaften, deren Überwachung zur Führung des VDI - Überwachungszeichens (VDI ) mindestens erforderlich ist und die zur Führung des CE-Zeichens geprüft werden müssen Konformitätsnachweisverfahren nach DIN EN und VDI 2055 EPS MW XPS PUR/PIR CS Stoffgruppe expandierter Polystyrol - Schaum Mineralwolle extrudierter Polystyrol - Schaum Polyurethan/ Polyisocyanurat - Schaum Calciumsilikat Norm DIN EN DIN EN DIN EN DIN EN DIN EN Art der Überwachung EN VDI EN VDI EN VDI EN VDI EN VDI Produkteigenschaften / Kurzz. Wärmeleitfähigkeit 10 C E E E Kurve ITT, E F*) ITT, E F*) ITT, E F*) ITT, E F*) ITT, E F*) Wärmedurchlasswiderstand Beschaffenheit E, F E, F E, F E, F E, F Abmessungen Länge L E E, F E E, F E E, F E E, F E E, F Breite W E E, F E E, F E E, F E E, F E E, F Dicke T E E, F E E, F E E, F E E, F E E, F Rechtwinkligkeit S E E E, F E E E Ebenheit, Geradlinigkeit P E E E E Rohdichte AD E, F*) E, F*) E, F*) E, F*) E, F*) Dimensionsstabilität Normalklima DS(N) ITT Wärme DS(T+) ITT F*) F*) E F*) Kälte DS(T-) F*) F*) F*) Feuchte DS(H) E irreversible Längenänderung F*) Brandverhalten ITT, E ITT, E ITT, E ITT, E ITT, E Obere AGT ST(+) ITT E F*) ITT ITT E F*) Untere AGT ST(-) ITT ITT ITT Verf. unter Druck+Temp. DLT ITT Verf. unter Punktlast PL E Verformbarkeit Dicke dl E Druckspannung CS(10\Y) ITT, E F*) ITT, E (F) ITT, E F*) ITT, E F*) ITT, E F*) Kriechverhalten CC ITT ITT Biegefestigkeit BS E Zugfestigkeit in Plattenebene TP senkr. zur Pl.-Ebene TR E Wasseraufnahme Kurzzeit (Eintauchen) WS E (F) ITT ITT Langzeit (Eintauchen) WL ITT Langzeit (Diffusion) WD ITT Wasserdampfdurchl. Mu ITT E ITT ITT ITT Frost-Tauwechsel Widerst. ITT Dynamische Steifigkeit SD E Gehalt an geschl. Zellen CV E Schallabsorption AP, AW ITT ITT wasserlösl. Chloride CL E (F) ITT ITT ITT Abgabe gef. Substanzen DS Strömungswiderst. AF E (F) ITT : Initial Type Test (Erstprüfung lt. EN) E : Eigenüberwachung F : Fremdüberwachung (Erst- u. Regelprüfung) ( ) : üblich freiwillig deklarierte, zusätzlich fremdüberwachte Produkteigenschaft *): mindestens im Produktdatenblatt anzugeben Hinweis: Stoffnormen zum Zeitpunkt der Drucklegung im Entwurfsstadium 16

17 Anhang A Tabelle 1: (Fortsetzung) Konformitätsnachweisverfahren nach DIN EN und VDI 2055 CG FEF PEF PF Stoffgruppe Flexibler Elasto- Polyethylen- Phenolharz- Schaumglas mer-schaum Schaum Schaum Norm DIN EN DIN EN DIN EN DIN EN Art der Überwachung EN VDI EN VDI EN VDI EN VDI Produkteigenschaften / Kurzz. Wärmeleitfähigkeit 10 C / 40 C E E (40 C) E Kurve ITT, E F*) ITT, E F*) ITT, E F*) ITT, E F*) Wärmedurchlasswiderstand Beschaffenheit E, F E, F E,F E,F Abmessungen Länge L E E, F E E, F E,F E E,F Breite W E E, F E E, F E,F E E,F Dicke T E E, F E E, F E,F E E,F Rechtwinkligkeit S E E E, F E Ebenheit, Geradlinigkeit P E E Rohdichte AD E, F*) E.F*) E,F*) Dimensionsstabilität Normalklima DS(N) Wärme DS(T+) E Kälte DS(T-) E Feuchte DS(H) irreversible Längenänderung Brandverhalten ITT, E ITT, E ITT, E ITT, E Obere AGT ST(+) ITT F*) ITT F*) E F*) ITT F*) Untere AGT ST(-) ITT ITT Verf. unter Punktlast PL E Druckspannung CS(10\Y) ITT, E F*) F*) F*) ITT, E F*) Kriechverhalten CC ITT ITT Biegefestigkeit BS E Zugfestigkeit in Plattenebene TP ITT senkr. zur Pl.-Ebene TR Wasseraufnahme ITT Kurzzeit (Eintauchen) WS ITT E Langzeit (Eintauchen) WL Langzeit (Diffusion) WD Wasserdampfdurchl. Mu ITT F*) E F*) E E Frost-Tauwechsel Widerst. Gehalt an geschl. Zellen CV Schallabsorption AP, AW ITT ITT wasserlösl. Chloride CL ITT ITT E ITT Abgabe gef. Substanzen DS ITT ITT : Initial Type Test (Erstprüfung lt. EN) E : Eigenüberwachung F : Fremdüberwachung (Erst- u. Regelprüfung) ( ) : üblich freiwillig deklarierte, zusätzlich fremdüberwachte Produkteigenschaft *): mindestens im Produktdatenblatt anzugeben Hinweis: Stoffnormen zum Zeitpunkt der Drucklegung im Entwurfsstadium E 17

18 Anhang B1: Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für Dämmstoffprodukte aus: Mineralwolle MW, Polystyrol-Hartschaum EPS und XPS, Schaumglas CG, Polyurethan- Hartschaum PUR-PIR, Calciumsilikat CS, Polyethylenschaum PEF, flexibler Elastomerschaum FEF, Phenolharz-Hartschaum PF 1 DÄMMSTOFFPRODUKTE Dämmstoffprodukte im Sinne dieses Merkblattes sind Dämmstoffe zur Dämmung betriebstechnischer Anlagen. 2 PRODUKTEIGENSCHAFTEN Mindestens die in Tabelle 1, Anhang A, mit * gekennzeichneten Eigenschaften sind vom Hersteller in seinem Produktdatenblatt anzugeben. Werden drüber hinaus gehend, weitere Eigenschaften ebenfalls als Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichnet, so sind diese Eigenschaften in die Eigen- und Fremdüberwachung mit einzubeziehen. 3 ERSTPRÜFUNG Die Erstprüfung erfolgt nach den Vorgaben des sogenannten Initial Typ Tests (ITT) der jeweiligen europäischen Stoffnorm (siehe Tabelle 1, Anhang A). Mindestens sind jedoch die Eigenschaften bei zwei Nenndicken zu prüfen. Werden der Fremdüberwachung technische Spezifikationen zu Grunde gelegt, in denen Schwellen- oder Grenzwerte gefordert werden, z.b. AGI-Arbeitsblätter der Reihe Q, so müssen die Ergebnisse der Erstprüfung gleich oder besser als die geforderten Werte sein. 4 PRÜFHÄUFIGKEIT FÜR DIE EIGEN- UND FREMDÜBERWACHUNG 4.1 Eigenüberwachung Die Eigenüberwachung ist vom Hersteller zweimal jährlich nach Anhang A, Tabelle 1 in Art, Umfang und Prüfhäufigkeit nach den europäischen Stoffnormen durchzuführen. 4.2 Fremdüberwachung Je Produktgruppe sind mindestens 1x jährlich zu prüfen: - Eigenüberwachung im Rahmen eines Werksbesuches - Kennzeichnung - Wärmeleitfähigkeit und Anwendungsgrenztemperatur (Klassifizierungstemperatur) an einer Nenndicke bzw. an einem Nennmaß (Durchmesser/Dicke) bei Rohrdämmstoffen - alle weiteren Eigenschaften und die vereinbarten Sondereigenschaften an zwei Nenndicken Die Prüfungen erfolgen nach den gültigen Europäischen Prüfnormen. Abhängig vom Brandverhalten des Dämmstoffes ist durch die Europäische Stoffnorm eine laufende Überwachung gefordert. 18

19 Anhang B2: Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für das Dämmsystem einer flexiblen werksgefertigte Wärmetransportleitung bestehend aus: Polyethylen (PE-X)-Mediumrohr Polyethylenschaum PE als Dämmstoff korrugiertem Polyethylen (PE-HD)-Mantelrohr 1 DÄMMSYSTEME Ein Dämmsystem im Sinne dieses Merkblattes ist die werksmäßig hergestellte Dämmung eines Rohrleitungssystems (Gesamtsystems) für betriebstechnische Anlagen. 2 PRODUKTEIGENSCHAFTEN Es sind die Eigenschaften des Gesamtsystems und die der einzelnen Komponenten vom Hersteller in seinem Produktdatenblatt anzugeben. 2.1 Gesamtsystem Für das Gesamtsystem ist der Wärmedurchlasswiderstand für jede Dimension in Abhängigkeit von der Mitteltemperatur vom Hersteller zu benennen. Werden zusätzlich Wärmeverluste von erdverlegten Rohrleitungen angegeben sind alle erforderlichen Randbedingungen mit aufzuführen Mediumrohr Das Mediumrohre ist ein Polyethylen (PE-X)-Rohr nach DIN 16892, DIN und DIN Wärmedämmung Die Wärmedämmung besteht aus mehrer Lagen konzentrisch gelegten, flexiblen Polyethylen PE- Schaumstoffplatten. Mindestens die in Tabelle 1, Anhang A, mit * gekennzeichneten Eigenschaften sind vom Hersteller in seinem Produktdatenblatt anzugeben. Werden drüber hinaus gehend, weitere Eigenschaften ebenfalls Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichnet, so sind diese Eigenschaften in die Eigen- und Fremdüberwachung mit einzubeziehen Mantelrohr Das Mantelrohr ist ein korrugiertes PE-HD-Rohr nach DIN ERSTPRÜFUNG Die Erstprüfung erfolgt nach den Vorgaben des sogenannten Initial Typ Tests (ITT) der jeweiligen europäischen Stoffnorm (siehe Tabelle 1, Anhang A). Mindestens sind jedoch die Eigenschaften bei zwei Nenndicken zu prüfen. Werden der Fremdüberwachung technische Spezifikationen zu Grunde gelegt, in denen Schwellen- oder Grenzwerte gefordert werden, z.b. AGI-Arbeitsblätter der Reihe Q, so müssen die Ergebnisse der Erstprüfung gleich oder besser als die geforderten Werte sein. 19

20 4 PRÜFHÄUFIGKEIT FÜR DIE EIGEN- UND FREMDÜBERWACHUNG 4.1 Eigenüberwachung Die Eigenüberwachung ist vom Hersteller in Art, Umfang und Prüfhäufigkeit nach der europäischen Produktnorm durchzuführen. 4.2 Fremdüberwachung Je Produktgruppe sind mindestens 1x jährlich zu prüfen: - Eigenüberwachung im Rahmen eines Werksbesuches - Kennzeichnung - Abmessungen des Rohrsystems, Dämmschichtdicke, Beschaffenheit und Rohdichte des Dämmstoffes - Wasseraufnahme des Dämmstoffes - Wärmedurchlasswiderstand an einem Nennmaß (Durchmesser/Dicke) - alle weiteren Eigenschaften und die vereinbarten Sondereigenschaften an zwei Nenndicken Die Prüfungen erfolgen nach den gültigen Europäischen Prüfnormen. 20

21 Anhang B3: Einzelheiten der Eigen- und Fremdüberwachung für das Dämmsystem einer flexiblen werksgefertigten Wärmetransportleitung bestehend aus: Mediumrohr aus Polybuten (PB) nach DIN 16968, DIN zum Transport von Wasser und anderen Flüssigkeiten: Zulässige Betriebstemperaturen in Abhängigkeit von Betriebsdruck und dauer für Wasser sind in DIN bzw. ÖNorm B 5155 geregelt PUR-Hartschaum Formteile über Kugelgelenk miteinander verbunden, bestehend aus: Ummantelung aus Polypropylen (PP) Wärmedämmung aus PUR-Hartschaum AGI-Arbeitsblatt Q 133, Teil 3 Außenhülle aus gewelltem PE-Rohr 1 DÄMMSYSTEME Ein Dämmsystem im Sinne dieses Merkblattes ist die werksmäßig hergestellte Dämmung eines Rohrleitungssystems (Gesamtsystems) für betriebstechnische Anlagen. 2 PRODUKTEIGENSCHAFTEN Es sind die Eigenschaften des Gesamtsystems und die der einzelnen Komponenten vom Hersteller in seinem Produktdatenblatt anzugeben. 2.1 Gesamtsystem Für das Gesamtsystem ist der Wärmedurchlasswiderstand für jede Dimension in Abhängigkeit von der Mitteltemperatur vom Hersteller zu benennen. Werden zusätzlich Wärmeverluste von erdverlegten Rohrleitungen angegeben, sind alle erforderlichen Randbedingungen mit aufzuführen Mediumrohr Die Mediumrohre aus Polybutan (PB) nach DIN 16968/16969 bzw. ÖRM B PUR-Hartschaum-Formteil/Wärmedämmschicht Nennmaße und Toleranzen sind in werkseigenen Spezifikationen festgelegt. Die Wasseraufnahmefähigkeit nach DIN EN 254 des PUR-Hartschaums ist kleiner 10 Volumen-%. Die Druckfestigkeit nach DIN des Schaumes in radialer Richtung ist > 0,20 N/mm². Die Wasseraufnahmefähigkeit des Formteils ist kleiner als 5 Volumen-%. Der Dämmstoff entspricht dem AGI-Arbeitsblatt Q 133, Teil 3. Mindestens die in Tabelle 1, Anhang A, mit * gekennzeichneten Eigenschaften sind vom Hersteller in seinem Produktdatenblatt anzugeben. Werden drüber hinaus gehend, weitere Eigenschaften ebenfalls Überwacht nach VDI 2055 gekennzeichnet, so sind diese Eigenschaften in die Eigen- und Fremdüberwachung mit einzubeziehen Außenhülle gewelltes Rohr Für Anforderungen an den Werkstoff der Außenhülle gilt DIN Werkprüfzeugnisse nach DIN bzw. ÖRM M vom Hersteller müssen vorliegen. 3 ERSTPRÜFUNG Die Erstprüfung erfolgt nach den Vorgaben des sogenannten Initial Typ Tests (ITT) der jeweiligen europäischen Stoffnorm (siehe Tabelle 1, Anhang A). Mindestens sind jedoch die Eigenschaften bei zwei Nenndicken zu prüfen. Werden der Fremdüberwachung technische Spezifikationen zugrunde gelegt, in denen Schwellen- oder Grenzwerte gefordert werden, z.b. AGI-Arbeitsblätter der Reihe Q, so müssen die Ergebnisse der Erstprüfung gleich oder besser als die geforderten Werte sein. 21

22 4 PRÜFHÄUFIGKEIT FÜR DIE EIGEN- UND FREMDÜBERWACHUNG 4.1 Eigenüberwachung Die Eigenüberwachung ist vom Hersteller in Art, Umfang und Prüfhäufigkeit nach der europäischen Produktnorm durchzuführen. 4.2 Fremdüberwachung Je Produktgruppe sind mindestens 1x jährlich zu prüfen: - Eigenüberwachung im Rahmen eines Werksbesuches - Kennzeichnung - Abmessungen des Rohrsystems, Dämmschichtdicke, Beschaffenheit und Rohdichte des Dämmstoffes - Wasseraufnahme des Dämmstoffes - Wärmedurchlasswiderstand an einem Nennmaß (Durchmesser/Dicke) - alle weiteren Eigenschaften und die vereinbarten Sondereigenschaften an zwei Nenndicken Die Prüfungen erfolgen nach den gültigen Europäischen Prüfnormen. 5 VERFAHREN ZUR BESTIMMUNG DER WASSERAUFNAHME DES FORMTEILS Die Prüfung erfolgt an drei Formteilen mit einer Wasserüberdeckung von 500 mm (Oberkante Formteil) bei wechselnden Temperaturen von 60 C und 20 C im 24-Stundenzyklus, wobei diese Temperaturen ausschließlich der Aufheiz- und Abkühlphase jeweils mindestens 10 Stunden einwirken sollen. Die Beanspruchungsdauer beträgt 28 Tage. Die mittlere Wasseraufnahme des PUR-Hartschaumes in Volumen-% darf den festgelegten Grenzwert von 5 Volumen-% nicht überschreiten. 22

23 Anlage 1: Entnahmeprotokoll ENTNAHMEPROTOKOLL Gütesicherung nach VDI 2055 von werksgefertigten Dämmstoffen Prüfinstitut: Protokoll (Blatt Nr.) : Hersteller: Herstellwerk: Materialbezeichnung Ort: Ort: Merkblatt zutreffender Anhang B Überwachungsgrundlage: Ü-Vertrag Nr. gültiger Anhang: Mitgeltendes Datenblatt: Probenahme: Typ Probeentnahme/Jahr Lieferform Nenndurchmesser/-dicke Entnommene Menge Fertigungsdatum Entnahmestelle Umfang des Vorrates m 3 Kennziffer AGI-Q Überwachte Sondereigenschaften Baustoffklasse Entnahmekennzeichnung: Anwesende: Bemerkungen: Erklärung: Die entnommenen Proben stammen aus dem normalen Fertigungsbetrieb. Die Ordnungsmäßigkeit der Probennahme wird bescheinigt: Datum: Leiter der Fertigung: Unterschrift: Stellvertretend: Unterschrift Eigenüberwachung: Überprüfter Zeitraum: von bis Qualitätssicherung nach ISO 9000 /... Werkseigene Produktionskontrolle gemäß DIN EN... Anhang A ordnungsgemäß nicht ordnungsgemäß Bemerkungen: Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird bescheinigt: Datum: Leiter der Unterschrift: Stellvertretend: Unterschrift Qualitätssicherung: Entnahmebeauftragter: Unterschrift: Bemerkungen für interne Zwecke: Kopie am... an DIN CERTCO, Burggrafenstraße 6 D Berlin 23

24 Anlage 2: Beispiel für ein Produktdatenblatt Dämmstoffhersteller GmbH, Düsseldorf Produktdatenblatt SUPER-ISOLIER Platte Typ A1 (1) Dämmplatte aus mineralischer Faser mit anorganischem Bindemittel (2) Anwendung: Dämmung von betriebstechnischen Anlagen (3) Eigenschaften (Nennwerte): Überwacht nach VDI 2055 Prüfnorm Anforderungen Haupteigenschaften: (4) Rohdichte in kg/m³: 100 DIN EN 1602 AGI Q 132 Klassifizierungstemperatur in C: 640 DIN EN... AGI Q 132 Nennwerte der Wärmeleitfähigkeit: DIN EN Temperatur in C: Wärmeleitfähigkeit in W/(m. K):0,035 0,042 0,052 0,079 0,12 0, ,24 0,26 Sondereigenschaften: (5) AS-Qualität, Anteil wasserlöslicher Chloride in ppm: < 7.5 DIN EN AGI Q 135 Längenbez. Strömungswiderstand in kpa. s/m²: > 30 DIN EN ISO AGI Q 101 Kennziffer / Codierung: (6) Dämmstoffkennziffer: AGI Q 132 Weitere Eigenschaften : (7) Brandverhalten: nichtbrennbar DIN 4102 A1 DIN 4102 T1 ABP Nr:123 (8) Spezifische Wärmekapazität in kj/kgk: 0,84 (9) Hinweise: (10) Der Dämmstoff ist nicht gesundheitsschädlich Datenblatt: xyz vom (11) Erläuterungen (nicht mit übernehmen) : (1) Handelsbezeichnung (Produktname), Lieferform oder Anwendungsbezeichnung, Typbezeichnung (2) Beschreibung von Lieferform und charakteristischen Merkmalen (3) Hinweise auf mögliche Anwendungen (4) Eigenschaften deren Überwachung zur Führung des Überwachungszeichens nach VDI 2055 mindestens erforderlich sind (siehe auch Tabelle 1, Anhang A) (5) Eigenschaften die in die Überwachung nach VDI 2055 mit einbezogen sind (6) Dämmstoffkennziffer nach Arbeitblätter der Reihe Q und/oder Codierung nach DIN EN- Normen (7) Eigenschaften die nicht in die Überwachung nach VDI 2055 mit einbezogen sind (8) Brandverhalten: Baustoffklasse mit Angabe des Nachweises z.b. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) (9) Sonstige nicht in die Überwachung nach VDI 2055 mit einbezogenen Eigenschaften (10) Sonstige Hinweise oder Angaben (11) Kennzeichnung und Ausgabedatum des Produktdatenblattes 24

25 Anlage 3: Antragsformular der Zertifizierungsstelle Das Antragsformular kann im Original über ausgedruckt werden. 25

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