Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v.
|
|
- Catrin Armbruster
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v. 1 Grundlage (1) Die Beitragsordnung regelt verbindlich alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. (2) Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben. (3) Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt und keiner anderen Stelle zugänglich gemacht. 2 Solidaritätsprinzip (1) Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. (2) Der Verein ist zur Erfüllung seiner Aufgaben im Interesse der Mitglieder daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. 3 Beschlussfassung und Bekanntgabe (1) Der Vorstand hat daher mit Zustimmung des Verwaltungsrates diese Beitragsordnung beschlossen. (2) Die Beitragsordnung wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Deutschen Gründerverbandes bekannt gemacht und tritt mit dem Datum Stand: Seite 1 von 6
2 der Veröffentlichung in Kraft. Änderungen der Beitragsordnung werden den Mitgliedern einen Monat im Voraus per Newsletter des Vereins angekündigt. 4 Allgemeine Regelungen (1) Die Höhe der einzelnen Beiträge der jeweils aktuellen Beitragsordnung wird durch den Vorstand mit Zustimmung des Verwaltungsrats beschlossen. (2) Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung. (3) Die Höhe und der Zeitraum von Umlagen und Sonderbeiträgen richten sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung. (4) In Härtefällen kann ein Mitglied Antrag auf Änderung des Mitgliedsbeitrages stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitgliedes und Prüfung der vorgelegten Nachweise. Der Vorstand kann den Zahlungsmodus im Einzelfall verändern bzw. Beiträge ganz oder teilweise erlassen. (5) Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, hat das Mitglied den dem Verein hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (6) Bei Vereinseintritt von ordentlichen Mitgliedern gilt grundsätzlich folgende Regelung: Erfolgt der Vereinseintritt zwischen dem 01. Januar und dem 30.Juni d. J., so wird der jährliche Beitrag gem. aktueller Beitragsordnung ohne Abzüge in Rechnung gestellt. Bei Vereinseintritt ab dem 01. Juli d. J. halbiert sich entsprechend der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr der Mitgliedschaft. (7) Bei Vereinseintritt von fördernden Mitgliedern erfolgt grundsätzlich eine jährliche Beitragsberechnung unabhängig vom Datum des Vereinseintritts. (8) Die Beiträge des Vereins werden grundsätzlich durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln Stand: Seite 2 von 6
3 (9) Alle fälligen Beträge sind auf das Beitragskonto des Vereins mit Angabe der Mitgliedsnummer zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Deutsche Skatbank IBAN: DE Kontoinhaber: Deutscher Gründerverband e.v. (10) Die Vereinsbeiträge werden im Jahr des Vereinseintritts jeweils zum folgenden Quartalsende bzw. ganzjährig zum Jahresanfang ausschließlich über das Bankeinzugsverfahren abgebucht. Bankkosten durch Rücklastschriften sind durch das Mitglied zu erstatten. (11) Im Fall von Mahnungen infolge nicht fristgemäßer Zahlungen werden Mahngebühren/- kosten erhoben. Wird von Seiten des Mitglieds die Kommunikation per nicht ermöglicht, so können Kosten für Porto und den Aufwand der Versendung erhoben werden. Die Höhe ergibt sich jeweils aus der Anlage B. 5 Regelungen zur Kündigung und zum smartgründen -Prozess (1) Eine ordentliche Kündigung durch das Mitglied ist grundsätzlich spätestens zum eines Jahres möglich, soweit die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende durch schriftliche Erklärung beim Vorstand eingehalten wird. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr. Rückvergütungen sind ausgeschlossen. (1) In der Gründungsphase werden dem ordentlichen Mitglied Sonderkündigungsrechte eingeräumt. Für die Wahrnehmung dieser Sonderrechte ist entscheidend, ob das ordentliche Mitglied am smartgründen -Prozess teilgenommen hat sowie der Status der Beratungsund Bewertungsleistung zum Zeitpunkt der Kündigung. (2) Bezüglich dieser Sonderkündigungsrechte für ordentliche Mitglieder in der genannten Phase ist zu unterscheiden: Stand: Seite 3 von 6
4 a. Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft in der Gründungsphase vor Generierung der Scorecard in der smartakte : Sofern eine Gesamtbewertung von Gründerperson und Geschäftskonzept i.r. der smartakte noch nicht stattgefunden hat (keine Scorecard erstellt), kann das ordentliche Mitglied jederzeit zum Monatsende die Mitgliedschaft per schriftlicher Kündigung beenden. In diesem Fall erhält das ordentliche Mitglied eine Rückvergütung von 50% des bereits bezahlten Jahresbeitrags innerhalb einer Frist von 14 Tagen. b. Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft in der Gründungsphase nach Generierung einer Scorecard in der smartakte bzw. nach Kreditempfehlung an den Finanzpartner: Wurde bei der Bearbeitung der smartakte eine Scorecard erstellt und/oder eine Kreditempfehlung durch den Finanzpartner abschließend abgelehnt, besteht für das ordentliche Mitglied die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag jederzeit zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Eine Rückvergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen. (3) Die Kündigungsfrist bei Wahrnehmung der Sonderkündigungsrechte beträgt für den Fall 5 Pkt. 2b vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Generierung der Scorecard bzw. falls eine Kreditempfehlung ausgesprochen wurde, ab dem Zeitpunkt der Kreditempfehlung. (4) Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft eventuell organisatorische und wirtschaftliche Auswirkungen auf zu erfüllende Verpflichtungen, z.b. aus Finanzverträgen, aus Leasingverträgen usw. i.r. des Prozesses smartgründen, haben kann. Das Mitglied hat grundsätzlich die Pflicht, sich über aus einer Kündigung erwachsene Nachteile und Risiken bei allen Vertragspartnern im smartgründen -Prozess umfassend zu informieren. Eine Haftung des Deutschen Gründerverbandes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Fußnote: Alle Funktionsbezeichnungen gelten in Übereinstimmung mit der bestehenden Sprachregelung für männliche und weibliche Personen. Stand: Seite 4 von 6
5 Anlage A Grundbeiträge Ordentliche Mitglieder Gründer/Jungunternehmer jährlich 120,00 Studenten jährlich 40,00 Fördernde Mitglieder jährlich 120,00 Stand: Seite 5 von 6
6 Anlage B Mahngebühren und Kosten für eine Rückbuchung werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen. Für Erinnerungen an die Beitragszahlung 3,00 1. Mahnung 3,00 2. und letzte Mahnung 5,00 Kosten der Rechtsverfolgung (gerichtliche Mahnverfahren usw.) sind durch das Mitglied zu tragen. Stand: Seite 6 von 6
Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball
Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen
MehrMänner-Turnverein 1901 Urberach e.v.
Männer-Turnverein 1901 Urberach e.v. gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage... 3 2 Solidaritätsprinzip... 3 3 Beschlussfassung und Bekanntgabe... 3 4 Regelungen... 4 5 Mitgliedsbeiträge...
MehrMänner-Turnverein 1901 Urberach e.v.
Männer-Turnverein 1901 Urberach e.v. gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage... 3 2 Solidaritätsprinzip... 3 3 Beschlussfassung und Bekanntgabe... 3 4 Regelungen... 3 5 Mitgliederbeiträge...
MehrBeitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v.
Beitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v. Stand: Januar 2019 1 Grundlage Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der 3a Nr. 4 der Satzung des Vereins Wald- und Naturkinder
MehrBeitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v.
1 Beitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v. Beitragsordnung des Vereins Wald- und Naturkinder e.v. Stand: Juni 2018 1 Grundlage Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der
MehrBeitragsordnung. Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v.
Beitragsordnung Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v. Stand: 21.11.2013 Gliederung I. Grundlage und Beschlussfassung... 3 II. Allgemeines... 3 III. Beitragsgruppen... 3 IV. Nachweise für Beitragsermäßigungen...
MehrSICHTBARE-LEBENSHILFE
1. Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des
MehrBeitragsordnung von Futsalicious Essen e.v.
Nix für Turnbeutelvergesser! Beitragsordnung von 1 Grundsatz Die Satzung verlangt eine Beitragsordnung für den Verein. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen.
MehrName Vorname Geburtsdatum
www.turnverein-boetzingen.de Name Vorname Geburtsdatum Anschrift Telefon-Nr. / Handy-Nr. Email-Adresse Abteilung(en)/Sportgruppe Eintritt am: Ist bereits eine Person aus der Familie Mitglied im TVB? ja
MehrBeitragsordnung der DJK Kelberg 1926 e.v.
Beitragsordnung der DJK Kelberg 1926 e.v. 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Jedes Vereinsmitglied
MehrBeitragsordnung & Gebührenordnung
Bezirksbienenzüchterverein Herrenberg e.v. Beitragsordnung & Gebührenordnung Seite 1 Präambel Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser
MehrBeitragsordnung Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v.
Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v. 2 Inhalt Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v. Geschäftsstelle Lehmgrubenweg 25 88326 Aulendorf Telefon: 07525/9235320 Fax: 07525/9235321 E-Mail: info@sg-aulendorf.de
MehrBeitragsordnung Fußballabteilung
Beitragsordnung Fußballabteilung Stand : 01.07.2018 1 Grundsatz 1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt gemäß 12 der Vereinssatzung alle Einzelheiten über die Pflichten der
MehrBeitragsordnung. 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v.
Beitragsordnung des Vereins 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v. (gemäß 9 der Vereinssatzung) Inhaltsübersicht Einleitende Vorschriften 1 Grundsatz 2 Solidaritätsprinzip 3 Beitragspflicht 4 Beitragsbemessung
MehrTSV 1904 Ottenbach e.v.
TSV 1904 Ottenbach e.v. Beitragsordnung Inhaltsübersicht: 1 Rechtsgrundlage 2 Beschlussfassung 3 Grundsatz 4 Beitrag 5 Nachweispflicht 6 WLSB-Beitrag 7 Fälligkeit 8 Beitragseinzug 9 Mitgliedsbeitrag im
MehrBeitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017
Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Blue Marlin Schwerte e.v. (Verein) in ihrer jeweils gültigen
MehrHandball Gymnas:k Tanz - Sport für Jung und Alt. Kontoverbindung: SV-Buckow 1897 e.v. Abteilung Gymnastik - IBAN DE
SV Buckow 1897 e.v. Handball Gymnas:k Tanz - Sport für Jung und Alt Beitragsordnung A: AUF EINEN BLICK: Beitragssätze Gymnastik Kontoverbindung: SV-Buckow 1897 e.v. Abteilung Gymnastik - IBAN DE 17 1009
MehrSpartenbeiträge: Mitglieds-Nr. Geb.Datum. Weitere Familienangehörige
TSV 1883 Allersberg e.v. Beitrittserklärung : Familienmitgliedschaft 123 Einzelmitgliedschaft Erwachsene ab 24 J. 78 Einzelmitgliedschaft Kinder/Studenten 58 Einzelmitgliedschaft Rentner/Pensionäre 58
MehrKickers Horlofftal 2018 Reichelsheim e.v.
Kickers Horlofftal 2018 Reichelsheim e.v. Beitragsordnung Stand 12.10.2018 Inhalt 1 Grundsätzliches...2 2 Beschlüsse...2 3 Beiträge...2 4 Aufnahme- Bank- und Bearbeitungsgebühren...3 5 Fälligkeiten...3
MehrPost-Sportverein Nürnberg e. V. Allgemeine Beitragsordnung
Post-Sportverein Nürnberg e. V. Allgemeine Beitragsordnung Diese Ordnung gilt gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 17.11.2014. 1 Geltungsbereich Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über
MehrBeitrittserklärung Hiermit erkläre ich den Beitritt zum Trägerverein Hüttenberger Hallenbad e.v. als (bitte ankreuzen) Vorname: geb. am:..
Trägerverein Hüttenberger Hallenbad e.v. Kontaktadresse: Dr. Thomas Birkenstock, Lindenstr. 7, 35625 Hüttenberg (Tel.Nr. 06403/5203) www.huettenberger-hallenbad.de Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich
MehrBeitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v.
Beitragsordnung Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v. Auf der Grundlage von 9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
MehrSportgemeinschaft Weinstadt e.v. Beitragsordnung. Stand: :43
Sportgemeinschaft Weinstadt e.v. Beitragsordnung Stand: 05.08.15 08:43 1 Inhalt 1 Zweck und Aufgaben... 3 2 Festlegung der Beträge und Gebühren... 3 3 Zahlung der Beiträge... 3 4 Abteilungsbeiträge...
MehrSportvereinigung 1907 e.v. Fußball-Tennis-Ski-Leichtathletik. Beitragsordnung
Sportvereinigung 1907 e.v. Fußball-Tennis-Ski-Leichtathletik sordnung Stand: 13.04.2011 s-ordnung der SV 1907 Bischofsheim e. V. Die Mitgliederversammlung der SV 07 Bischofsheim e. V. hat am 14.03.2008
MehrBeitragsordnung. Turnverein Pfeffenhausen e. V.
Turnverein Pfeffenhausen e. V. Stand: 28. April 2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Die Beitragsordnung
MehrWeserstars Bremen e.v.
Vereinsregister Bremen Nr. 4407 Postfach 15 01 43 28091 Bremen Telefon 0421-611551 Telefax 0421-6161556 E-Mail info@weserstars.de Internet www.westerstars.de Beitrittserklärung Hiermit trete ich / treten
MehrBeitragsordnung. Seite 1 von 6
ordnung Auf der Grundlage von 16 Beitrag der Vereinssatzung der Sportfreunde Seligenstadt e. V. hat die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 24. September 2013 nachfolgende ordnung beschlossen. 1
MehrGrünGoldClub München e.v. Beitragsordnung
GrünGoldClub München e.v. Beitragsordnung 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Jedes Vereinsmitglied
MehrPost-Sportverein Nürnberg e. V. Allgemeine Beitragsordnung
Post-Sportverein Nürnberg e. V. Allgemeine Beitragsordnung Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23.07.2018 gilt diese Ordnung ab der Eintragung der Satzung vom 23.07.2018 in das Registergericht
Mehr- 1 - Grundsatz. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 3 Vereinsbeitritt
- 1 - BEITRAGSORDNUNG DES FSV 1920 MICHELBACH E.V. 1 Grundsatz Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des FSV Michelbach geändert
MehrBeitragsordnung. Turnverein Pfeffenhausen e. V.
Turnverein Pfeffenhausen e. V. Stand: 03. Mai 2015 / 20. März 2016 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht
MehrWeserstars Bremen e.v. Beitrittserklärung:
Weserstars Bremen e.v. Postanschrift: Postfach 10 67 33, 28067 Bremen Telefon: 0421/611551 Telefax: 0421/6161556 E-Mail: info@weserstars.de Internet: www.westerstars.de Bankverbindung: IBAN DE82290501010001109115
MehrAufnahmeantrag Leipzig Lakers e.v.
Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich meinen Beitritt zu den () zum Name, Vorname: Geburtstag/ -ort: Adresse: E-Mail: Telefon: Nationalität: Vorheriger Verein: Ich beantrage folgenden Mitgliedsbeitrag zu
MehrBeitragsordnung Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v.
Beitragsordnung Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v. Teil I Grundsätze für die Zahlung von Beiträgen in der Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.v. Die Grundsätze dieser Ordnung ergeben
MehrAntrag auf Aufnahme in den Verein
Antrag auf Aufnahme in den Verein Name: Vorname: Straße & Nr.: Geb. Datum: PLZ/Wohnort: Tel.: E-Mail: Mitgliederstatus: Aktives Mitglied Passives Mitglied Sportsparte: Fußball (bitte unten ergänzen) Turnen
MehrBeitragsordnung für den Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v.
Beitragsordnung für den Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v. Die Mitgliederversammlung des Turn- und Sportvereins 1897 Saulheim e.v. (im Folgenden: Verein) hat durch Beschluss vom 13. Mai 2013 die
MehrSportclub Michelbach a. W e.v.
Sportclub Michelbach a. W. 1946 e.v. Sportclub Michelbach a. W. 1946 e.v. Geschäftsstelle Michelbach 74613 Öhringen Beitrittserklärung Änderung (um z.b. Kinder nachzumelden) Familienname Straße/Nr. PLZ
MehrGeplante Satzungsänderung (Mitgliederversammlung vom )
1 Name und Sitz unverändert 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit unverändert 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit unverändert 4 Mitgliedschaft unverändert 5 Beendigung der Mitgliedschaft Der Austritt
MehrErster Basketball-Club Rostock e. V.
Beitragsordnung des Vereins Erster Basketball-Club Rostock EBC Rostock Geschäftsstelle Altkarlshof 1 18146 Rostock Tel.: 0381-2522371 Fax: 0381-2522370 www.ebcrostock.de office@ebcrostock.de 1 Beiträge
MehrBeitragsordnung für den Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach e.v.
Kinder- und Jugendsportverein Mönchengladbach e.v. gemäß 14 der Vereinssatzung Mit dem Sportangebot Übersicht: 1 Grundsatz... 2 2 Mitgliedschaft... 2 I. Beitragspflichtige Mitglieder... 2 II. Beitragsfreie
MehrBewegungswerkstatt e.v. - Verein zur ganzheitlichen Förderung von Bewegung, Spiel und Sport. Beitragsordnung
Bewegungswerkstatt e.v. - Verein zur ganzheitlichen Förderung von Bewegung, Spiel und Sport Beitragsordnung 1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
MehrBeitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017)
Beitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017) 1 Inhalte der Beitragsordnung In der Beitragsordnung werden die beschlossenen Beiträge, Aufnahmegebühren und erhobenen
MehrBeitrittserklärung / DSGVO / Beitragsordnung
Mit Wirkung vom melde ich mich* / uns* als Mitglied bei dem SF Oesterholz-Kohlstädt e. V. an. Die Vereinssatzung sowie die Satzungen und Ordnungen der Sportverbände, denen der Verein angeschlossen ist,
MehrSATZUNG. Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v.
SATZUNG 1 Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v. 2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist Würselen. Der Verein soll im Vereinsregister
MehrJudo-Club BUSHIDO DELMENHORST e.v. Judo - Ju Jutsu - Karate - Aikido - Kick Boxen - Boxen - Freizeit & Fitness Der Vorstand
Informationen zu Vereinsbeiträgen Stand Juli 2015 Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, in allen Abteilungen des Vereins zu trainieren, ohne dass sich dadurch der Beitrag erhöht. Es fallen eventuell Kosten
MehrSatzung zur Vergabe von Stellplätzen
Satzung zur Vergabe von Stellplätzen Präambel Aufgabe dieser Satzung ist es, die Vergabe von freiwerdenden Stellplätzen durch Mitgliederwechsel einheitlich zu regeln. Die Satzung soll eindeutige Regelungen
MehrNEUFASSUNG DER SATZUNG - Stand
NEUFASSUNG DER SATZUNG - Stand 16.1. 2017 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Fachgeschäftekreis Hemau und hat seinen Sitz in Hemau. (2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (3)
MehrBEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v.
BEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v. 1 Aufnahmegebühr (1) Jedes ordentliche Mitglied zahlt an den
MehrDeutscher Alpenverein Sektion Heidelberg 1869 e.v.
Deutscher Alpenverein Sektion Heidelberg 1869 e.v. Mitgliedsnummer: Aufnahme-Antrag Familienbeitrag/Partnermitgliedschaft Mitglied mit Vollbeitrag (1000) (für jedes Familienmitglied bitte einen Antrag
MehrBeitragsordnung des Bezirkes Zittau der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Beitragsordnung des Bezirkes Zittau der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Seite 1 von 5 1: Geltungsbereich 1. 1 Diese Beitragsordnung regelt die Beitragszahlung des DLRG Bezirkes Zittau und aller
MehrBeitrittserklärung. Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein zur Förderung der American Football- Abteilung Mammuts im FTSV Kuchen e.v.
Als aktives Mitglied Der Jahresbeitrag in Höhe von 50 Euro soll zukünftig von meinem/unserem Konto Freien Turn- und Sportverein Kuchen e.v. GOPSDE6GXXX Dorfwiesenstraße 9 Jahnstraße 22 DE41610500000000333423
MehrSportclub Halen 58 e. V.
Beitragsordnung Sportclub Halen 58 e. V. April 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Präambel... 3 A. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Beschlüsse... 3 2 Beitragsfestlegungen... 3 B. Mitgliedsbeiträge...
MehrBEITRAGSORDNUNG. Tennis-Club Grün-Weiß Nikolassee 1925 e.v. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
BEITRAGSORDNUNG Tennis-Club Grün-Weiß Nikolassee 1925 e.v. (zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02. April 2009) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 1 Staffelung der Aufnahmegebühren
MehrBEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v.
BEITRAGSORDNUNG des Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Mitte e.v. 1 Aufnahmegebühr (1) Jedes ordentliche Mitglied zahlt an den
MehrSatzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.
Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Fürstenwalde/Spree. Er ist in das Vereinsregister
MehrSatzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen
Satzung des 1. Schachklubs Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins
MehrTTC Rot-Gold Köln e.v. Finanzordnung
TTC Rot-Gold Köln e.v. Finanzordnung GEM. BESCHLUSS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN VOM 30. März 2014 12. April 2015 5. März 2017 Gültig ab 1. April 2017 Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen 3 1 Allgemeines
MehrSatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereines. 3 Mitgliedschaft. 4 Aufnahme. 5 Vereinsbeitrag
Satzung des Erlanger Mieterinnen- und Mietervereins e.v., Möhrendorfer Str. 1c, Tel.: 09131/43226. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSportverein 1930 Oberelchingen e. V.
Sportverein 1930 Oberelchingen e. V. www.sv-oberelchingen.de info@sv-oberelchingen.de Beitrittserklärung Ich, Name, Vorname geb. am Emailadresse Straße, Haus- Nr., PLZ, Ort, Telefon erkläre hiermit meinen
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz
S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 24. Oktober 2001 in Köln gegründete Verein führt den Namen "Kölner Triathlon-Team 01" und führt die Vereinsfarben Schwarz - Rot. (2) Sitz des Vereins ist Köln.
MehrBEITRAGSORDNUNG DES TV WILLMATSHOFEN
BEITRAGSORDNUNG DES TV WILLMATSHOFEN Präambel Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt ergänzend zum 4 der Satzung die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Spartenbeiträge
MehrBeitragsordnung zur Satzung. Vereins ZIN Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss e.v.
Beitragsordnung zur Satzung des Vereins ZIN Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss e.v. in Form eines eingetragenen, nicht gemeinnützigen Vereins Stand 22.06.2010 Auf der Grundlage von 6 Abs. 5 und Abs. 6
MehrSatzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins
Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Satzung vom 17. Juli 1992 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Der Sitz
MehrSatzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
MehrSatzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrAlumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..
Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.
MehrFörderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "
Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der
MehrVfB 04 Grötzingen e.v.
AUFNAHMEANTRAG Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft als passives Mitglied aktiver Erwachsener aktiver Jugendlicher Familienmitgliedschaft beim VfB 04 Grötzingen e. V. in der Abteilung (Abt.): Fußball
MehrSportverein 1930 Oberelchingen e. V.
Sportverein 1930 Oberelchingen e. V. www.sv-oberelchingen.de info@sv-oberelchingen.de Beitrittserklärung Ich, Name, Vorname geb. am Emailadresse Straße, Haus- Nr., PLZ, Ort erkläre hiermit meinen Beitritt
MehrAufnahmeantrag des 1. FCR e.v.
Aufnahmeantrag des 1. FCR e.v. Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum 1. Fußballclub Röthenbach e.v. Von den folgenden Aufnahme- und Beitrittsbedingungen (Form 3.16) habe ich Kenntnis genommen und diese
Mehra) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
Mehrzu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 lade ich im Namen des Vorstandes herzlich
SV Wilhelmshorst 01 e.v.. Rubensstr.11. 14552 Michendorf. OT Wilhelmshorst Ansprechpartner: Torsten Lodni Telefon: (0176) 39 89 06 44 E-Mail: Torsten.Lodni@svwilhelmshorst 01.de Wilhelmshorst, den 3. November
MehrSatzung des Fördervereins der Hafenschule e.v.
Satzung des Fördervereins der Hafenschule e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Hafenschule e.v. (2) Sitz des Vereins ist Wiesbaden. (3) Der Verein ist im Vereinsregister
MehrRund um den TV WICKEDE e.v.
Rund um den TV WICKEDE e.v. Handball Fitness/Turnen Tischtennis Judo Tennis GESCHÄFTSSTELLE - alles rund um die Mitgliedschaft - Ansprechpartnerin Sabrina Bormann Adresse Rosenstraße 1 58739 Wickede Telefon
MehrSatzung des Bernhausen aktiv e. V.
Satzung des Bernhausen aktiv e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bernhausen aktiv und hat seinen Sitz in Filderstadt. Er ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Nürtingen
MehrBeitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen
Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 25 Abs. 1 i.v.m. 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) in der Fassung des Gesetzes
MehrMitgliedschafts- und Beitragsordnung DJK Villingen e.v. Stand: November 2011
Mitgliedschafts- und Beitragsordnung DJK Villingen e.v. Stand: November 2011 Vorbemerkung: 1. Bezeichnungen in dieser Ordnung erfolgen in der sprachlichen Grundform und stellvertretend für die weibliche
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrWestdeutscher Basketball-Verband e.v.
Beitrags~ & Gebührenordnung des Westdeutschen Basketball Verbandes e.v. Beschlossen am 28.06.2009 (Verbandstag, Dorsten-Wulfen) geändert vom Verbandstag 2010 (Duisburg) I. Grundlage Grundlage für die Regelungen
MehrSatzung des Kultur - und Heimatvereins Wublitztal e.v.
Satzung des Kultur - und Heimatvereins Wublitztal e.v. 1 Name Sitz Rechtsform (1) Der am 18. Juni 1998 gegründete Verein führt den Namen Kultur- und Heimatverein Wublitztal e.v. Er ist unter der Nr. VR
MehrAufnahmeantrag. Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den SCS Schwimmclub Schwalbach als ordentliches Mitglied.
Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den SCS Schwimmclub Schwalbach als ordentliches Mitglied. Mein Tauchbrevet männlich weiblich Ich bin noch in Ausbildung bzw. Rentner; Bescheinigung
MehrTierschutzverein Familienanschluss-gesucht e.v.
Fördermitgliedschaft im Verein Familienanschluss-gesucht e.v. Hiermit beantrage ich die Fördermitgliedschaft im Verein: *Name, Vorname: *Geburtsdatum: *Adresse: Tel./Handy: *E-Mail:.. *Pflichtfelder bitte
MehrSatzung des Anwaltsvereins Winsen/Luhe e. V.
Satzung des Anwaltsvereins Winsen/Luhe e. V. I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Der Verein führt den Namen Anwaltverein Winsen/Luhe e.v. Er hat seinen Sitz in Winsen/Luhe. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
MehrDie Höhe des Jahresbeitrags wird vom Vorstand festgelegt und bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung (Satzung 7.1).
Mitglieds- und Beitragsordnung (2017) 1 Ordentliche Mitglieder 1.1 Definition Ordentliche Mitglieder können alle Personen akademischer Berufe wie Ärzte, Naturwissenschaftler, Psychologen oder Sozialwissenschaftler
MehrDie Höhe des Jahresbeitrags wird vom Vorstand festgelegt und bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung (Satzung 7.1).
Mitglieds- und Beitragsordnung (2017) 1 Ordentliche Mitglieder 1.1 Definition Ordentliche Mitglieder können alle Personen akademischer Berufe wie Ärzte, Naturwissenschaftler, Psychologen oder Sozialwissenschaftler
Mehr#100%GRÜNWEISSDASSINDWIR# Mitgliedsantrag SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün Kinder / Jugendliche. Kind / Jugendliche. Vorname: Geburtsdatum: Anschrift:
Kind / Jugendliche Mitgliedsantrag SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün Kinder / Jugendliche Geburtsdatum: Anschrift: Gesetzlicher Vertreter Anschrift: Kontaktmöglichkeit Telefon / Handy: E-Mail Adresse: Seite
MehrGeschäftsordnung. 1 Zweck der Abteilung
Werdener Turnerbund von 1886 e. V. TENNISABTEILUNG Geschäftsordnung Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des Werdener Turnerbundes von 1886 e.v. - im folgenden kurz WTB genannt - mit Sitz in Essen. Der
MehrSATZUNG AVIASPACE BREMEN e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen "AVIASPACE BREMEN e.v.". Zweck des Vereins
SATZUNG AVIASPACE BREMEN e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "AVIASPACE BREMEN e.v.". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck
MehrS a t z u n g. 1. Der Verein führt den Namen "Nürnberg Hawks American Football". Er wurde am in Nürnberg gegründet.
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Nürnberg Hawks American Football". Er wurde am 10.9.2015 in Nürnberg gegründet. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrBundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung
Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein trägt den Namen Bundesverband der Sachverständigen
MehrFörderverein der Sankt-Nikolaus-Grundschule. - Peckelsheim. Register Nummer VR 546. Satzung
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Sankt-Nikolaus-Grundschule. Er führt nach Eintrag in das Vereinsregister den Zusatz "eingetragener Verein", in der Abkürzung lie.v." Sitz des
MehrMitgliedsantrag für Erwachsene
Mitgliedsantrag für Erwachsene 1. Angaben zur Person (bitte deutlich in Druckschrift ausfüllen 1 ) Name: Vorname: Geburtsdatum: Zwei Passfotos beilegen (bitte eins hier aufkleben) Straße, Nr.: PLZ, Wohnort:
MehrSATZUNG KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) DES. Stand: 27. Oktober 2010
SATZUNG DES KORFBALLVEREINS ERKENSCHWICKER KORFBALLCLUB E. V. (EKC PHOENIX 07 E.V.) Stand: 27. Oktober 2010 Satzung des Korfballvereins Erkenschwicker Korfballclub e. V. 1 Name des Vereins Der am 10.08.2007
MehrAnlage 1. Beitragsordnung
Anlage 1 Beitragsordnung zuletzt geändert am 01.07.2003 mit Ergänzung vom 01.01.2004 mit Ergänzung vom 01.01.2005 mit Ergänzung vom 01.01.2007 mit Ergänzung vom 01.01.2008 gültig ab 01.01.2008 1 Gemäß
Mehr