Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1
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- Sarah Schulze
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1 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB
2 ANHANG zum Reglement 2006 der Kasse 1, gültig ab Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF Maximale AHV-srente Die maximale AHV-srente beträgt CHF 28'200 Mindestversicherter Lohn Der mindestversicherte Lohn beträgt CHF 3'525 Maximaler versicherter Lohn Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 59'925 Koordinationsabzug Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der maximalen einfachen AHV-srente. Dieser beträgt CHF 24' Verzinsung Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.25% Der Verzugszins für die Austrittsleistung beträgt 2.25% Der Verzugszins für fällig gewordene Beiträge beträgt 5.00% Sparbeiträge Die Sparbeiträge betragen in % des versicherten Lohnes: Arbeitnehmer in % Arbeitgeber in % Total in % % 0 % 0 % % 3.5 % 7 % % 5.0 % 10 % % 7.5 % 15 % 55 max % 9.0 % 18 %
3 Risikobeiträge Die Risikobeiträge betragen in % des versicherten Lohnes: Arbeitnehmer in % Arbeitgeber in % Total in % resp % 2 % 4 % Verwaltungskostenbeiträge Die Beiträge für die Verwaltungskosten betragen in % des versicherten Lohnes: Arbeitnehmer in % Arbeitgeber in % Total in % 18 max % 0.5 % 1.0 % Sanierungsbeiträge Für das Jahr 2013 werden keine Sanierungsbeiträge in Rechnung gestellt. Kosten bei Vorbezug für Wohneigentum Die Kosten betragen 1% des bezogenen Betrages, im Maximum jedoch CHF srente / s-kinderrente Die srente wird berechnet, indem der Umwandlungssatz mit dem vorhandenen Sparkapital multipliziert wird. Bei vorzeitiger Pensionierung entspricht der Umwandlungssatz maximal dem gesetzlichen Umwandlungssatz bei ordentlicher Pensionierung (L-GAV-konform). Umwandlungssatz 64 für Frauen, 65 für Männer 6.80 % Bei Pensionierung nach 64 resp. 65 (nur im Einverständnis mit dem Arbeitgeber möglich) erhöht sich der Umwandlungssatz nach versicherungstechnischen Grundsätzen. Beispiel: Sparkapital CHF 100'000 * Umwandlungssatz 6.8% = srente pro Jahr CHF 6'800. Die s-kinderrente beträgt 20% der srente. Ehegattenrente / Lebenspartnerrente / Waisenrente Leistungen bei Tod und Invalidität eines Aktivversicherten betragen: Ehegattenrente 25 % des versicherten Lohnes Waisenrente 10 % des versicherten Lohnes
4 Leistungen bei Tod eines s- resp. Invalidenrentners betragen: Ehegattenrente 60 % der laufenden s- resp. Invalidenrente Waisenrente 20 % der laufenden s- resp. Invalidenrente Invalidenrente / Invaliden- Kinderrente Die Leistungen bei Invalidität betragen: Invalidenrente Invaliden-Kinderrente 40 % des versicherten Lohnes 10 % des versicherten Lohnes Maximal mögliches Sparkapital (Art. 2.7) Maximale Einkaufssumme in % des versicherten Lohnes Maximale Einkaufssumme in % des versicherten Lohnes * * Frauen
5 Die Höhe der Einkaufssumme entspricht höchstens der maximalen Einkaufssumme gemäss nachstehender Tabelle, abzüglich dem im Zeitpunkt des Einkaufs vorhandenen sguthaben. Ein allfälliger Vorbezug gemäss WEF wird berücksichtigt. Berechnungsbeispiel: Eckdaten: Versicherte Person geboren am Versicherter Lohn CHF 50'000 (AHV-Lohn Koordinationsabzug) Max. Prozentsatz 229.7% (Kalenderjahr Geburtsjahr 1963 = 46, entspricht 229.7%) Vorhandenes Sparkapital (gemäss Vorsorgeausweis) CHF Bezogenes Sparkapital als WEF (gemäss Leistungsausweis) CHF Maximale Einkaufssumme, CHF 50'000 * % CHF 114'850 Vorhandenes Sparkapital CHF - 45'000 Für Wohneigentum vorbezogen CHF - 25'000 Möglicher Einkauf CHF (Ab dem müssen Vorbezüge für Wohneigentum aufgrund gesetzlicher Vorschriften vollständig zurückbezahlt sein, damit Einkäufe erfolgen können)
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