TARIF-DOKUMENTATION 2010

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1 TARIF-DOKUMENTATION 200 Woche-Pass Bei uns ist Beratung inbegriffen! Woche-Pass AG Sandgruebestrasse 4 Postfach Sursee Telefon Fax redaktion@woche-pass.ch

2 y Verlag y Erscheinungsweise y Verteilung y Erscheinungsorte Woche-Pass AG, Druck & Verlag Sandgruebestrasse 4, Postfach 658, 620 Sursee Telefon , Fax redaktion@woche-pass.ch, Wöchentlich x, jeweils mittwochs (bei Feiertagen an Mo/Di/Mi = Ausgabe am Donnerstag) ausschliesslich durch jeweilige Poststellen In alle Haushaltungen und Postfächer der auf der Rückseite aufgeführten Ortschaften. Normalauflage: Nettozustellung (exkl. Kleber «keine Werbung») Grossauflage: Bruttozustellung (00% in alle Haushaltungen) y Auflage Normalauflage: Exemplare Grossauflage: Exemplare y Inserateschluss y Rabatt Montag, 9Uhr (bei Feiertagen an Mo = Inserateschluss Dienstag, 9 Uhr) Inserenten, die ihr Inserat bis Donnerstagabend der Vorwoche (Stichzeit: 22 Uhr, Fax/Briefkasten/Postfach/ ) aufgeben (inkl. Druckmaterial usw.), erhalten einen Rabatt von 20%! yreservationen Es können nur ganze Seiten (Seiten, 5, 7, 9,,, 5 sowie Panorama-, Titel- und Schluss-Seite) reserviert werden. Reservierte Seiten sind nur für aktuelle Veranstaltungen im Erscheinungsgebiet reservierbar! Keine Voranzeigen! Seiten können maximal ein Jahr zum Voraus reserviert werden. Eine frühzeitige Reservation ist empfehlenswert, da zum Teil eine grosse Nachfrage herrscht. Das Banner auf der Titelseite ist ebenfalls reservierbar (Ausnahme bei Grossauflagen). 2 Zeilen zwischen je 20 bis 0 Zeichen. Veranstaltungshinweise müssen wochenaktuell sein. y Korrekturen/ Abbestellungen y Druck ysatzspiegel bis Freitag, 2 Uhr (Vorwoche) Offset-Rotation, 48er Raster (20 lpi) 240% Gesamtfarbenauftrag 4 x98 mm ( -Seite)

3 y Bundüberlaufende Inserate y Satzvorlagen y Gratis-Inserate y Angelieferte Daten y Gratis- Veranstaltungskalender y AGB Bei bundüberlaufenden Inseraten wird auf den Totalbetrag beider schwarz/weiss Preise ein 0% Zuschlag erhoben. Bei farbigen Inseraten wird zusätzlich bei der. Seite der Farbzuschlag normal verrechnet. Für die 2. Seite wird der Farbzuschlag für bundüberlaufende Folgeseite dazu gezählt. (siehe Tarife) Die Inserate-Gestaltung ist in unseren Inseratenpreisen inbegriffen. Angelieferte Vorlagen ab «Heim-PCs» sind oft ortho-/graphisch nicht leserlich (unleserliche D-Schriften usw.). Solche Inseratevorlagen werden ohne Rücksprache durch uns kostenlos neu gestaltet, ohne Anspruch auf Preisreduktion! Gilt nur für Inserate in Erscheinungsgebiet Kleininserate ( 6-Seite), wenn jemand etwas zu verschenken hat (nicht zu entsorgen /ohne kommerzielle Absichten) Glückwünsche ( 6-Seite) zum 0., 40., 50., 60., 65., 70., 75., 80., 85. Geburtstag, mit Name, Adresse des Jubilars. Für alle übrigen (inkl. verspätete) Glückwünsche gelten unsere Inseratentarife. Verloren gefunden gestohlen entlaufen zugelaufen Alle Logos, Bilder und Schriften sind beizulegen. Bilder mindestens 250 dpi, Strich 800 dpi nur in tiff, eps oder jpeg. Datenlieferung per redaktion@woche-pass.ch per Daten-Träger: CD, DVD, USB-Stick Um eine möglichst problemlose und fehlerfreie Datenbearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir um die Anlieferung druckfähiger PDF-Daten. Veranstaltungen im Erscheinungsgebiet können gratis gemeldet werden (massgebend ist der Ort der Veranstaltung). Veranstaltungen ausserhalb des Erscheinunggebietes werden nur in Verbindung mit einem Inserat aufgenommen. Pub/Bar/Restaurant-Einträge werden nur in Verbindung mit einem Inserat aufgenommen. Auch muss ein DJ oder musik. Unterhaltung im Inserat erwähnt sein. Es gelten die jeweils gültigen allgemeine Geschäftsbedinungen der Woche-Pass AG. ygrossauflagen Nr. 04, 27. Januar Nr. 2, Do, 27. Mai Nr. 9, 29. Sept. Nr. 08, 24. Februar Nr. 26, 0. Juni Nr. 4, 27. Okt. Nr.,. März Nr. 28, 4. Juli Nr. 47, 24. Nov. Nr. 7, 28. April Nr. 4, 25. August Nr. 5, 22. Dez. y Ferien Ferienhalber fallen die folgenden Ausgaben 200 aus: Nr. 0, 06. Januar Nr. 0, 28. Juli Nr. 52, 29. Dez. Nr. 29, 2. Juli Nr., 04. August

4 Inserate-Grössen Formate/Beispiele 6-Seite 8-Seite 6-Seite 4-Seite hoch 66 x2mm 66x48mm 66x7mm 66x98mm 4-Seite quer 5 6-Seite 8-Seite hoch 8-Seite quer 4 x48mm 66x2mm 66 x48mm 4 x7mm 7 6-Seite 2-Seite hoch 2-Seite quer 5 8-Seite 66 x7mm 66 x98mm 4 x98mm 4 x2mm 4-Seite 7 8-Seite -Seite Titelseite 4 x48mm 4 x7mm 4 x98mm 4 x2mm

5 Inserategrössen und Tarife ) 2) Seitenteile Masse Preis A Preis B Farbzuschlag schwarz schwarz Buntfarbe 4-farbig 6-Seite 66 x2mm Fr. 9. Fr..20 Fr. 0. Fr Seite 66 x48mm Fr. 79. Fr Fr. 0. Fr Seite 66 x7mm Fr. 20. Fr. 96. Fr. 40. Fr Seite 66 x98mmoder 4 x48mm Fr. 65. Fr. 2. Fr. 40. Fr Seite 66 x2 mm Fr. 95. Fr. 56. Fr. 50. Fr Seite 66 x48 mm oder 4 x7mm Fr Fr. 80. Fr. 50. Fr Seite 66 x7 mm Fr Fr Fr. 50. Fr Seite 66 x98 mm oder 4 x98mm Fr Fr. 26. Fr. 50. Fr Seite 4 x2 mm Fr. 60. Fr Fr. 60. Fr Seite 4 x48 mm Fr. 45. Fr. 48. Fr. 60. Fr Seite 4 x7 mm Fr Fr. 92. Fr. 60. Fr Seite 4 x98 mm Fr Fr. 46. Fr. 60. Fr. 20. Farbzuschlag für bundüberlaufende Folgeseite (pauschal) Fr. 20. Fr. 40. y Reservationen Vorlagen müssen bis Donnerstag/Vorwoche beim Verlag sein! Res. Seite (nur ganze Seite) Fr Fr Fr. 60. Fr. 20. Res. S. 5, 7, 9 (nur ganze Seite) Fr Fr Fr. 60. Fr. 20. Res. S.,, 5 (nur ganze Seite) Fr Fr Fr. 60. Fr. 20. Titelseite 4 x 2 mm Fr Fr inklusiv Fr. 40. Letzte Seite 4 x 98 mm Fr Fr. 66. inklusiv Fr. 40. Panorama pro S. 284 x 98 mm Fr Fr Fr. 80. Fr. 60. Titel-Banner 2x 0 Zeichen Fr. 25. Fr. 00. ) ab Freitag bis Montag 9Uhr 2) bis Donnerstagabend Stichzeit 22 Uhr ) einmaliger Farbzuschlag y Zuschläge Chiffre-Gebühren Fr. 0. Gut-zum-Druck Fr. 0. Fotos scannen bis und mit 4-Seite pro Foto Fr. 0. Bundüberlaufende Seiten 0% Alle Preise exkl. 7.6% MwSt. )

6 Wochefür WocheinIhrer Region! Normalauflage Exemplare Grossauflage Exemplare Zell Ufhusen Hofstatt Hüswil Luthern-Dorf Fischbach Alberswil Gettnau Reidermoos Reiden Wilib.-Hintermoos Mauensee Kottwil Ettiswil Grosswangen Käppelimatt Ostergau Daiwil Geiss Hergiswil b.w. Rohrmatt Menznau Twerenegg Kulmerau Winikon Pfaffnau Langnau Triengen b. Reiden Wilihof Dagmersellen Schlierbach Richenthal Uffikon Büron Roggliswil Altishofen Bad Knutwil Buchs Geuensee Nebikon Knutwil Ebersecken Wauwil Kaltbach Egolzwil Altbüron St. Erhard Sursee Grossdietwil Ohmstal Schötz Schenkon Willisau Wolhusen Oberkirch Nottwil Buttisholz Ruswil Sigigen Werthenstein Luthern-Bad Menzberg Steinhuserberg y Abonnement Der Woche-Pass erscheint in den oben aufgeführten Ortschaften. Möchten Sie unseren Gratisanzeiger ausserhalb des Gebietes zugestellt bekommen, bietet unser Abo folgende Möglichkeiten: Monate Fr Monate Fr Monate Fr. 0. Preise inkl. 2.4% MwSt.

7 DAS Nidwaldner Informations-Magazin Power-Kombi LU+/OW/NW/UR/SZ Preise 200 0% Kombirabatt Woche- Pass Barni-Post Schwyzer Anzeiger Nidwaldner Blitz Aktuell Obwalden Uristier Zusätzliche Wiederholungsrabatte x5%/6x0% Inserate-Annahmeschluss Montag, 9Uhr 00% in allen Haushaltungen LU+ Woche-Pass Mittwoch 4000 Expl. Ende Monat Grossauflage Expl. Barni-Post Mittwoch Expl. OW Aktuell Obwalden Donnerstag 6800 Expl. NW Nidwaldner Blitz Donnerstag 2000 Expl. UR Uristier Freitag 500 Expl. SZ Schwyzer Anzeiger Donnerstag 2000 Expl. Bekannt und beliebt!

8 Kombimöglichkeiten (0% Kombirabatt bereits abgezogen/alle Preise exkl. MwSt.) Eigene Preisbeispiele: Grösse LU+(Barni/WoPa) LU+/NW LU+/OW sw 4-farbig sw 4-farbig sw 4-farbig 6-Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Powerkombi Grösse LU+/SZ LU+/NW/OW LU+/NW/OW/UR/SZ sw 4-farbig sw 4-farbig sw 4-farbig 6-Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Woche-Pass AG Druck &Verlag Sandgruebestrasse 4 Postfach Sursee Telefon Fax redaktion@woche-pass.ch

9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Woche-Pass AG y. y 2. y. y 4. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und der Woche-Pass AG, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 6 ff. OR). Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Woche-Pass AG über die Schaltung von Inseraten, Werbung oder Erzeugung von Drucksachen kommt erst durch Annahme durch die Woche-Pass AG zustande. Die Annahme erfolgt a) durch Übermittlung einer Empfangs- oder Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per , b) durch Schaltung des Inserates bzw. der Werbung oder c) durch Ausführung des Druckauftrages. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichenden Preisabsprachen haben erst dann Gültigkeit, wenn diese von der Woche-Pass AG schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber weiterhin Vertragspartei und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten) Eine Herausgabepflicht der Woche-Pass AG für Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge bestehen nicht. Es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Preise und Tarife Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MwSt. treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von 0 Tagen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. Weichen die Preise der Tarifdokumentation von den online publizierten Preisen ab, so gehen die online publizierten Preise vor. Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen der Bezahlung per Kreditkarte,Postfinance (Debitkarte), per Banküberweisung oder per Einzahlungsschein. a) Die Bezahlung per Kreditkarte, Postfinance oder Banküberweisung erfolgt im Voraus. Die Zahlung wird bei Bestellungseingang fällig. Im Falle der Banküberweisung sendet die Woche-Pass AG dem Auftraggeber nach eingegangener Bestellung eine Bestätigung mit allen notwendigen Angaben für die Banküberweisung. b) Bei Bezahlung per Einzahlungsschein sind die Rechnungen innert 0 Tagen ohne Abzüge, wie Skonto und anderen Rabatten zu bezahlen. Für unberechtigte Abzüge wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen nicht innert 0 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins richtet sich nach Art. 04 Abs. OR. Etwaige Mahn- und Inkassokosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Woche-Pass AG behält sich vor: die Bestellungen, Insertionen, Produktionen etc. von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Durch die Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Einholung einer Bonitätsauskunft ein. Vorauszahlungen oder die Leistung einer Sicherheit zu verlangen. die Zahlungsbedingungen zu ändern, sowie laufende Lieferungen, Insertionen und Produktionen bei Zahlungsausständen, mangelnder Kredit- y 5. y 6. y 7. y 8. y 9. y 0. würdigkeit des Auftraggebers oder begründetem Verdacht auf betrügerische Absichten zu sistieren oder einzustellen. Redaktionelle Beiträge Die Woche-Pass AG veröffentlicht keine Gratis-PR Berichte und redaktionelle Beiträge. Diese können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. Redaktionelle Beiträge können vom Auftraggeber jedoch in Form und zu den Bedingungen eines normalen Inserates aufgegeben werden. Änderung und Sistierung von Inseraten Änderungen und Sistierungen sind nur bis zum angekündigten Änderungs-Aufgabeschluss in schriftlicher Form möglich. Die Woche-Pass AG behält sich das Recht vor, jederzeit die inhaltliche Änderung von Insertionen zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw., zu sistieren oder zu verändern. Mängel Mängel bei der Produktion, wie z.b. Druckfehler oder drucktechnische Mängel, die den Sinn und Zweck des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen weder zum Preisnachlass noch zu Ersatzansprüchen. Für Inserate, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für Vorlagen, deren Qualität von der Woche-Pass AG beanstandet und trotz entsprechender Intervention nicht durch einwandfreie Vorlagen ersetzt wurde. Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur dann, wenn das Inserat durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe seine Werbewirkung einbüsst. Preisreduktionen werden höchstens im Umfang der Erscheinungskosten gewährt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 0 Tagen nach Erscheinen oder Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung bzw. Erscheinung als angenommen. Platzierungswünsche Die Woche-Pass AG bestimmt über die Platzierung von Inseraten. Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese von der Woche-Pass AG akzeptiert werden, ein Platzierungsvorschlag erhoben. Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie die verspätete Auslieferung aus technischen Gründen berechtigt weder zur Zahlungsverweigerung noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Gut-zum-Druck der Inserate Das Gut-zum-Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt und nur sofern die Druckunterlagen mindestens Arbeitstage vor dem Inserateschluss bei der Woche-Pass AG vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vorgeschriebenen Terminen, selbst wenn das Gut-zum- Druck noch aussteht. Autokorrekturen Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

10 y. y 2. y. y 4. y 5. y 6. Reproduktionsrecht Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Woche-Pass AG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster, Produkten und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge Die von der Woche-Pass AG erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, etc.) und Werkzeuge bleiben ihr Eigentum. Haftung Der Woche-Pass AG übergebene Datenträger, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Für vom Auftraggeber angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Woche-Pass AG keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird nicht übernommen. Die Haftung der Woche-Pass AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Inhaltliche Verantwortlichkeit Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate und Werbung verantwortlich. Es stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen Marken- und Urheberrechte sowie gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle Verantwortung für allfällige, die Woche-Pass AG betreffenden Konsequenzen. Insbesondere ist er verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Die Woche-Pass AG gibt keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen im Hinblick auf die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der wiedergegebenen Inhalte auch nicht für solche von Dritten ab. Die Woche-Pass AG behält sich das Recht vor, Texte, Bilder und Links abzuändern oder ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Archvierung Eine Pflicht zur Archivierung für Arbeitsunterlagen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggabers. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneuter Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Lieferfristen Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Woche-Pass AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Woche-Pass AG und endet mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Woche-Pass AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Woche-Pass AG kein Verschulden trifft (z.b. Betriebsstörungen, Streik, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Woche-Pass AG für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. y 7. y 8. y 9. y 20. y 2. y 22. Schutzrechte /Geistiges Eigentum Sämtliche in der online erscheinenden sowie gedruckten Ausgabe des Woche-Passes enthaltenen Inhalte und Logos sind urheberrechtlich und/oder durch andere Schutzrechte geschützt. Jede Nutzung, auch auszugsweise, insbesondere für kommerzielle Zwecke, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Woche-Pass AG. Erlaubt ist die Anfertigung einer Kopie von Inhalten ausschliesslich zur persönlichen, nichtgewerblichen Nutzung (Eigengebrauch). Datenschutz Die Woche-Pass AG verpflichtet sich zur Einhaltung der massgebenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Nutzer und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Bei Abonnieren des Newsletters, Bestellungen von Informationen oder Offerten sowie bei der Auftragsabwicklung werden Personendaten in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nicht. Im Übrigen hat der Inserent auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung zu untersagen. Die Woche-Pass AG verpflichtet sich bei Chiffre- Inseraten zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. In begründeten Fällen kann den Justiz- und Verwaltungsbehörden die Identität des Chiffreinserenten bekannt gegeben werden. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffre-Inserenten. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Woche-Pass AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Auftraggeber durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung. Anerkennung Die Erteilung eines Auftrags bzw. einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein. Gerichtsstand und anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis zwischen der Woche-Pass AG und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Streitigkeiten ist Sursee vereinbart. Schlussbestimmung Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/ oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Allgemeine Geschäftsbedingungen Woche-Pass AG, Version.0 Sursee,. Juni 2009

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