Stand: September Wegweiser für Eltern. Gemeinsames Lernen an Lüner Schulen
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- Irmgard Kappel
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1 Stand: September 2014 Wegweiser für Eltern Gemeinsames Lernen an Lüner Schulen 1
2 Grundsätzliches: Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist in Nordrhein Westfalen die Behindertenrechtskon vention der Vereinten Nationen in Landesrecht umgesetzt worden. Alle Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (zunächst für die Klassen 1 und 5) haben damit das Recht auf Zugang zu allgemeinen Schulen. Sonderpädagogische Unterstützung erfolgt ab sofort grundsätzlich in der allgemeinen Schule, die Beschulung an Förderschulen soll auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben. In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt. Vielen Eltern sind die neuen Chancen, Möglichkeiten und Ansprechstel len noch nicht bekannt. Welche Schritte und Wege Eltern gehen können und worauf zu achten ist, soll dieser Wegweiser beschreiben. Wichtig: Der Antrag zur Fest stellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird bei der Schule gestellt. Sie können ihn daher bei der Anmeldung an der Grundschule Ihrer Wahl stellen.! Im Rahmen der Schulanmel dung, die in Lünen für die Grundschulen meistens im No vember stattfindet, melden Sie Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule an. Antragstellung: Wenn Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden soll, muss zunächst der Bedarf an sonderpädagogi scher Unterstützung festgestellt werden. Das Verfah ren wird mit dem Kürzel AO SF bezeichnet. Alle Eltern können den entsprechenden Antrag stel len. Vom Schulamt des Kreises Unna bestellte Gut achterinnen diagnostizieren, ob eine Behinderung oder Lern und Entwicklungsstörung einer besonde ren schulischen Unterstützung bedarf. Der Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpä dagogischer Unterstützung wird in der Regel von Ihnen als Eltern gestellt. Wenn Sie die Aufnahme Ih res Kindes an einer Förderschule wünschen, müssen Sie dies im Rahmen des Feststellungsverfahrens extra beantragen. 2
3 Viele Eltern wissen vor der Einschulung, ob ihr Kind eine son derpädagogische Unterstützung benötigt (z. B. wenn bereits eine Behinderung bekannt ist). Sie und auch andere interessierte Eltern haben die Möglich keit bereits im Vorfeld wichtige Informationen, z. B. zu den Themen AO SF bzw. sonderpädagogische Unterstützung, zu erhalten. Die sonderpädagogische Unterstützung umfasst die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung. In den Entwicklungsbereichen Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung bedarf es nicht unbedingt einer Antragstellung, da in diesen Bereichen auch ohne förm lich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüt zung in der Schuleingangsphase der Grundschulen eine präven tive Förderung erfolgen kann. Hierfür steht den Grundschulen speziell ausgebildetes sonderpädagogisches Personal (Lehrkräfte) zur Verfügung. Zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbe darfs wird eine sonderpädagogische Lehrkraft gemeinsam mit einer Grundschullehrkraft Art und Umfang der notwendigen Unterstützung feststellen. Dabei wird das Ergebnis der bei Be darf erstellten schulärztlichen Untersuchung einbezogen. KoordinatorInnen des Gemeinsamen Lernens für die Primarstufe: für die Sekundarstufe I: Bernhard Egermann Friedrich Schulze Maria Wellnitz Schule am Lüserbach Friedrich Ebert Schule ProfilSchule Lünen Querstr. 25 Moltkestr. 93 Friedhofstr Lünen Lünen Lünen Tel /43773 Tel /12589 Tel. 0231/ Was genau ist AO SF oder sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf? Einige Kinder benötigen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen besondere Hilfen und Förderung. Dafür wurde der Begriff son derpädagogischer Unterstüt zungsbedarf geprägt. Der Umfang des sonderpäda gogischen Unterstützungsbe darfs kann stark variieren; sonderpädagogische Unter stützung ergänzt die allge meine schulische Förderung von Kindern mit Behinderun gen oder Entwicklungsverzö gerungen in den Bereichen Lernen, Sprache und Emotio nale und soziale Entwick lung. Wenn Sie meinen, dass Sie für Ihr Kind eine sonderpäda gogische Unterstützung be nötigen, können Sie sich auch bereits rechtzeitig vor der Einschulung beraten las sen. AnsprechpartnerIn ist immer zunächst die jeweilige Schul leitung. Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Schulaufsicht der jeweiligen Schulform oder die von der Schulaufsicht benannten KoordinatorInnen wenden. 3
4 SchulbegleiterInnen: Die Aufgaben, die von SchulbegleiterInnen übernommen werden, können beispielsweise sein: Begleiten zur Schule (ggf. vom Bus abholen) Unterstützung wäh rend des Schulbe suchs, ggf. mit Anlei tung bei der Benutzung von Hilfsmitteln Hilfestellung bei der Orientierung im Schulgebäude und beim Klassenraum wechsel Individuelle Betreu ung während der Unterrichtsstunden und außerhalb des Klassenverbandes sowie bei Klassen fahrten und Ausflü gen Beaufsichtigung und Hilfestellung in den Pausen Hilfe bei den ge wöhnlichen Verrich tungen des täglichen Lebens Wenn bei einem Kind besonderer Hilfebedarf festgestellt wurde, können außer der sonderpädagogischen Unterstüt zung noch weitere Hilfen nötig sein. Diese Hilfen können durch die Sozialhilfe oder die Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe sichergestellt werden; so gibt es z. B. SchulbegleiterInnen. Ohne diese HelferInnen wäre für viele Kinder mit Behinderun gen der Schulbesuch nicht möglich. Auch Kinder mit Behinderungen, die keinen sonderpädagogi schen Unterstützungsbedarf haben, können einen Anspruch auf Eingliederungshilfe und damit auf eine/n SchulbegleiterIn haben. SchulbegleiterInnen übernehmen pflegerische, assistierende und organisatorische Tätigkeiten. Idealerweise werden diese vor Beginn der Schulbegleitung individuell auf das Kind abge stimmt. Der/die SchulbegleiterIn unterstützt das Kind. Das Ziel der Schulbegleitung ist es, jedem Kind eine angemessene Schulbildung zu ermög lichen. Nur wenn Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit anderen leben und lernen haben sie eine Chance auf eine dauerhafte und wirkliche Teilhabe am ge sellschaftlichen Leben. Praxisbeispiele aus anderen Ländern zeigen, dass durch das Gemeinsame Lernen ein selbstver ständlicher Umgang miteinander gefördert wird. Gemeinsames Lernen bedeutet auch, dass eine wohnortnahe Beschulung zur Regel wird. Bereits bestehende Kontakte zwi schen Nachbarskindern werden so unterstützt und gepflegt. 4
5 Benötigt Ihr Kind einen/eine SchulbegleiterIn? In bestimmten Fällen reicht die Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik nicht aus und es ist der Ein satz einer zusätzlichen Kraft erforderlich. Das kann der Fall sein bei körperlichen oder geistigen Handicaps, aber auch bei seelischen Behinderungen. Um eine/einen SchulbegleiterIn zu bekommen, ist es hilfreich bereits einen AO SF Antrag gestellt zu haben. Im Falle einer seelischen Behinderung muss auch ein bestimmte/r Fachärz tin/arzt oder TherapeutIn eingeschaltet werden. Für die Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung ist ein Antrag erforderlich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Fach leuten (siehe rechts) beraten. Was sonst noch wichtig ist: Aber nicht immer ist die Schule gleich nebenan. Gerade Kinder mit körperlichen Einschränkungen sind auf den Transport zur Schule angewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus der Schülerfahrkostenver ordnung. Ansprechpartner für SchulbegleiterInnen (bei Autismus und anderen Formen seelischer Behinde rung): Herr Ulrich Barz Stadt Lünen Jugend.Hilfen und Förderung Franz Goormann Str. 2, Lünen Tel / Ansprechpartnerin für SchulbegleiterInnen (bei körperlicher, geistiger oder einer Mehrfachbehin derung): Frau Ursula Grewe Kreis Unna Teilhabe und Förderungs leistungen/ Eingliederungshilfe Parkstr. 40 b Unna Tel / Schülerfahrkosten: Ansprechpartnerin: Frau Petra Kerkhoff Stadt Lünen Schulverwaltung Willy Brandt Platz Lünen Tel / (Montag Donnerstag vormittags) Der Schulträger (für Schulen der Stadt Lünen ist das die Schulverwaltung Lünen) übernimmt für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die eventuell erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg zur nächstge legenen, geeigneten Schule. Dieser Wegweiser richtet sich sowohl an Eltern mit Schul anfängerinnen als auch an alle anderen betroffenen und interessierten Eltern. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht auf alle Einzelfälle eingehen können. Dafür benen nen wir Ihnen die Ansprechpersonen, die sich bemühen werden, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen weiter zu helfen. 5
6 Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben: können Sie sich auch gerne in Angelegenheiten des Unterrichts an das Schulamt des Kreises Unna wenden. Wenn Sie Fragen zu Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden haben oder für den Fall, dass Sie die/den eine/n oder andere/n Ansprechpartne rin nicht erreichen könne, hilft Ihnen gerne die Schulverwaltung der Stadt Lünen weiter. Ansprechpartnerin für unterrichtliche Fragen im Gemeinsamen Lernen: Frau Schulamtsdirektorin Bettina Riskop Schulamt für den Kreis Unna Parkstr. 40 b Unna Tel / Ansprechpartner für Einrichtung und Ausstattung der Schulen: Herr Jürgen Grundmann und Herr Michael Heuer Stadt Lünen Schulverwaltung Willy Brandt Platz Lünen Tel / und h p:// Wegweiser.pdf Schulverwaltung Wir wollen Ihnen als Eltern mit diesem Wegweiser Mut machen, gemeinsam mit Ihrem Kind und der von Ihnen gewählten Schule, den Weg des Gemein samen Lernens auch wirklich gemeinsam zu gehen. Dabei kann sicher noch die eine oder andere Frage aufkommen, auf die wir an dieser Stelle nicht eingegangen sind. Scheuen Sie sich dann nicht, sich an die aufgeführten Ansprechpersonen zu wenden, die bereitwillig und kompetent versuchen werden, Ihre Fragen zu beantworten. 6
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