I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Dr. Renate Hammer, Vorsitzende der OÖ Patientenvertretung am 26. April 2011 zum Thema "20 Jahre Oö. Patientenvertretung - unabhängige, weisungsfreie Serviceeinrichtung für Patientinnen und Patienten"

2 2 "20 Jahre Oö. Patientenvertretung - unabhängige, weisungsfreie und kostenlose Serviceeinrichtung Oö. Patientenvertretung: unabhängig weisungsfrei - kostenlos Die Oö. Patientenvertretung des Landes hat mit 1. April 1991 ihre Tätigkeit aufgenommen und ist seit nunmehr 20 Jahren 'die' Anlaufstelle für Spitalspatienten/-innen in ganz Oberösterreich. Sie ist zuständig für die Aufklärung von eventuellen Missständen, die Behandlung von Beschwerden und die Erteilung von Auskünften, im Zusammenhang mit Spitalsaufenthalten von Patienten/-innen. Die Tätigkeit umfasst neben der Entgegennahme sämtlicher Beschwerden und Einholung aller erforderlicher Unterlagen, die inhaltliche Prüfung durch ein ärztliches Mitglied - bei Feststellung eines Haftungsgrundes die Bemühung um außergerichtliche Schadensbereinigung sowie Information, Aufklärung und Vermittlung. Die Beschwerden werden entweder schriftlich eingebracht, oder anlässlich einer persönlichen Vorsprache aufgenommen. Die Oö. Patientenvertretung ist beim Land Oberösterreich im Landesdienstleistungszentrum in Linz angesiedelt. Neun Mitarbeiterinnen unter der Leitung von Frau Dr. Renate Hammer sind von Montag bis Freitag für Anliegen der Patienten/-innen zu sprechen die Beratungen sind kostenlos alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ: In regelmäßigen Abständen, aber mindestens zweimal pro Jahr, hält die oö. Patientenvertretung Sprechtage in jenen Bezirken ab, in denen sich öffentliche Krankenanstalten befinden.

3 3 Die OÖ Patientenvertretung ist eine unbürokratische Servicestelle des Landes Die Oö Patientenvertretung prüft als weisungsfreie Servicestelle unbürokratisch alle eingelangten Beschwerden. Für die Patienten/-innen besteht dabei kein Kostenrisiko. Den Betroffenen sollen nach Möglichkeit lange Gerichtsverfahren erspart bleiben. Zudem begleitet die Oö. Patientenvertretung die Personen zur Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer und gibt dabei die nötige Unterstützung. Grundlage für die Oö. Patientenvertretung ist neben dem allgemeinen gesetzlichen Regelungen die Patientencharta, die sich auf die Patientenrechte stützt, wie etwa das Recht auf Verschwiegenheit, auf Behandlung nach dem aktuellen Stand der Medizin oder das Recht auf Information und Selbstbestimmung. Vorteile auch für Krankenhäuser und Ärtze/-innen Es ist auch im Interesse des Krankenhausträgers eine rasche und umfassende Aufklärung von Beschwerdefällen zu ermöglichen. Wenn dadurch langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können, ist das auch ein Vorteil für die betroffenen Ärzte/-innen und Krankenhäuser. Beschwerden im Jahr 2010 auf 530 gesunken Trotz nach wie vor steigender Patientenanzahl in den oö. Krankenanstalten ist die Zahl der Beschwerden bei der Oö. Patienten- und Pflegevertretung im Vorjahr auf 530 (2009: 567) gesunken, die Gesamthöhe der Schadenersatzleistungen lag bei rund 1,3 Mio. Euro.

4 4 Oö. Patientenvertretung: Anzahl der Beschwerden ( ): In den oö. Spitälern wurden 2009 rund 2 Millionen Patientinnen und Patienten (1, ambulant, stationär) behandelt. "Nur 0,027 % der Patientinnen und Patienten in Oberösterreich haben sich im Vorjahr veranlasst gesehen, die Patientenvertretung zu befassen. Die vielen Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Rahmen der Spitalsoffensive der letzten Jahre zeigen offenbar Wirkung. Wir haben ein gutes Gesundheitswesen und zufriedene Patientinnen und Patienten", so Gesundheitsreferent Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Sicherlich hat zur Verringerung der Beschwerden auch beigetragen, dass einer verstärkten präventiven Aufklärung in den letzten Jahren ein großer Stellenwert beigemessen wurde und auch durch das ärztliche Gespräch viele Fragen der Patienen/-innen direkt beantwortet werden können.

5 5 Gründe der Beschwerden aus Sicht der Beschwerdeführer (2010): Sonstiges Informations- und Kommunikationsprobleme Organisationsprobleme Mängel bzw. Fehler im Pflegebereich Behandlungsfehler Der überwiegende Teil der eingereichten Beschwerden wird aufgrund der Annahme von Behandlungsfehlern eingereicht, in den weiteren Fällen werden Organisationsprobleme, Mängel bzw. Fehler im Pflegebereich oder Informations- und Kommunikationsprobleme genannt. In 55 Fällen wurde eine Schadenersatzleistung von Euro erzielt Im Jahr 2010 wurde In 55 Fällen, das sind 13 Prozent der erledigten Fälle, eine Schadenersatzleistung erzielt, entweder durch direkte Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Spitäler oder unter Einbindung der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ. Von diesen 55 Fällen konnte in 27 Fällen direkt mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt ,- Euro vereinbart werden. In 28 weiteren Fällen konnte anlässlich der Involvierung der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. der

6 6 Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt ,- Euro für die Patienten/-innen erwirkt werden. Insgesamt wurde somit ein Betrag in der Höhe von ,- Euro von den Haftpflichtversicherungen unter Vermeidung von aufwändigen Gerichtsverfahren an die Patienten/-innen geleistet. Schadenersatzleistungen insgesamt im Vergleich (2005 bis 2010): , , , , , , : In 357 Fällen konnte kein Schadenersatz für den Patienten/-innen erwirkt werden, da weder ein Behandlungsfehler noch ein sonstiger Haftungsgrund festgestellt werden konnte oder der Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine Haftungsübernahme ablehnte. Der/Die Patient/-in erhielt in solchen Fällen immer eine schriftliche Mitteilung. Sofern eine Haftung nicht eindeutig festgestellt werden konnte, wurden die Patienten/-innen darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag an den Oö. Patientenentschädigungsfonds zu stellen.

7 7 Anzahl der Beschwerden in Krankenhäusern in Fachgebieten (2010): Intensivpflege Strahlendiagn. und -therapie sow ie Nuklearmedizin Anästhesieologie Haut- und Geschlechtskrankheiten Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie Lungenabteilung Urologie Augenheilkunde Hals- Nasen- und Ohrenkrankheiten Akutambulanz Kinderheilkunde einschl. Neonatologie Neurochirurgie Neurologie und Psychiatrie Orthopädie Innere Medizin Frauenheilkunde u. Geburtshilfe Chirurgie Unfallchirurgie Eingaben waren allgemeine Anfragen, 417 Beschwerden konnten einem speziellen Fachgebiet zugeordnet werden, die meisten, wie schon im Jahr davor, betrafen die Unfallchirurgie (121). Das liegt darin begründet, dass oft trotz einer gelungenen Behandlung eines Unfallpatienten/-in Beeinträchtigungen beim Bewegungsapparat und Schmerzen zurückbleiben. Das Beschwerdeaufkommen sank im Vergleich zum Jahr 2009 um 6,5 Prozent. OÖ. Patientenentschädigungsfonds: 2010 wurden insgesamt ,- Euro ausbezahlt Mit Wirksamkeit vom wurde in allen Bundesländern der sogenannte "Patientenentschädigungsfonds" eingerichtet. Der Oö. Patientenentschädigungsfonds wird von stationär aufhältigen sozialversicherten Pfleglingen der allgemeinen Gebührenklasse und der Sonderklasse finanziert, die pro Pflegetag 0,73 Euro an die Krankenanstalt (für maximal 25 Tage im Jahr) überweisen, wobei die

8 8 Krankenanstalten die eingehobenen Beträge an den Oö. Patientenentschädigungsfonds weiterleiten. Die Entschädigungsleistung betrug im Jahr 2010 insgesamt ,- Euro. (2009: ,- Euro). Seit Bestehen des Fonds 2001 sind es insgesamt rund 6,1 Millionen Euro. Ausgaben Oö. Entschädigungsfonds:( ): , Dabei handelt es sich um keine schadenersatzrechtliche Leistung im eigentlichen Sinne. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Haftung eines Spitalsträgers bzw. des Arztes nicht eindeutig bewiesen werden kann. Die Entschädigung soll für den/die Patienten/-in - unabhängig vom Verschulden - einen gewissen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen darstellen. In diesem Sinne ist der Entschädigungsfonds gewissermaßen als "Härtefonds" zu sehen.

9 9 OÖ Patientenvertretung auch als Anlaufstelle für Patientenverfügungen Am 1. Juni 2006 ist das neue Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten. Es regelt erstmalig, rechtlich eindeutig und transparent die Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung sowie deren Wirkung und mögliche Inhalte. Eine Patientenverfügung kann im Vorhinein für solche Situationen errichtet werden, in denen man als Patient/-in seinen Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mitteilen kann. Sie ist eine Möglichkeit, das zentrale Patientenrecht der Selbstbestimmung vorausschauend auszuüben. Die Patientenverfügung ist eine wichtige Kommunikationsbrücke für Patienten/-innen und ihre Helfer/-in, um als Patient/-in sein Leben selbst zu bestimmen. Eine gut aufgebaute Patientenverfügung ermöglicht dem Patienten/-in Vorsorge und Eigenverantwortung, seinen Helfern/-innen entscheidende Informationen über den Willen des/r Patienten/-in. Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Patientenverfügung erteilt die Oö. Patientenvertretung Auskunft über die gesetzlichen Voraussetzungen, stellt Informationsmaterial und Formulare zur Verfügung und prüft Patientenverfügungen inhaltlich.

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