Verbundtarif TVSH. T Verbundtarif TVSH (Flextax)

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1 Verbundtarif TVSH T Verbundtarif TVSH (Flextax)

2 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Vorbemerkungen Begriffe Geltungsbereich / Zonenplan Verbundtarifgebiet Verzeichnis der beteiligten Transportunternehmungen Zonenplan Allgemeine Bestimmungen Allgemein Fahrausweise 1. Klasse, Klassenwechsel Halbtaxabonnement Kinder, Junioren Begleitpersonen Fahrausweissortiment Billette und Tageskarten Einzelbillette Tageskarten Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Mehrfahrtenkarte Multitageskarte Gruppenbillette Klassenwechsel Einzelbillette Tageskarten Abonnemente Abonnemente Monatsabonnemente Jahresabonnemente Anschlussbillette und aneinander anschliessende Fahrausweise Anschlusszonenfahrausweise im integralen Tarifverbund Flextax Anschlussfahrausweise im Verkehr über die Verbundgrenze Streckenwechsel Weitere Angebote Preise / Gebühren Grundlagen der Preisberechnung Allgemeine Regeln Wahlwege / Gratiszonen Einzelbillette, Tageskarten und Multitageskarten Einzelbillette Inhaltsverzeichnis

3 4.1.1 Tageskarten Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Mehrfahrtenkarten Multitageskarten Gruppenbillette Gruppenbillette Kurzzeit Gruppen - Tageskarten Klassenwechsel Klassenwechsel Einzelbillette Klassenwechsel Tageskarten Klassenwechsel Multi - Tageskarten Abonnemente Monatsabonnemente Jahresabonnement Klassenwechsel Monatsabonnement Anschlussbillette Anschluss - Einzelbillette Anschluss - Tageskarten Anschluss-MFK Gebühren Selbstbehalt bei Erstattungen und Ersatz Selbstbehalt bei Annullierungen Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch Weitere Angebote Z-Pass Abonnemente City Ticket Gruppenkarten für Schulklassen PP-Abonnemente Spezialfälle Nachtzuschlag Allgemeine Bestimmungen Nachtzuschlag Zonenüberlappungen Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Tarifverbund OSTWIND (OTV) Waldshuter Tarifverbund (WTV) Verkehrsverbund Hegau - Bodensee (VHB) Velo und Gepäck Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle Aufgegebenes Reisegepäck Selbstverlad von Velos Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs / Familienvergünstigungen / Junior- und Kinder - Mitfahrkarte Halbtaxabo / Generalabonnement Inhaltsverzeichnis 3

4 8.1 Familienvergünstigung Junior - Karte / Kinder - Mitfahrkarte Allgemeines Junior - Karte Kinder - Mitfahrkarte Angehörige des Zivilschutz und Polizei im Einsatz Angehörige des Zivilschutzes Angehörige des Militärs Polizei-, Zoll und Grenzschutzbeamte im Einsatz Reisende mit einer Behinderung Tiere Fahrvergünstigungen des Personals (FVP) Halbtax FVP (HA-FVP) GA-FVP Internationale Ermässigungskarte FIP Ausgabe und Entwertung der Fahrausweise Ausgabe von Fahrausweisen Ausgabe der persönlichen Abonnemente Ausgabe von persönlichen Abonnementen durch die Südbadenbus Gruppenbillette Entwertung E-Tickets Allgemeine Bestimmungen E-Tickets Angebot Gültigkeit Erstattungen Ersatz Erstattungen, Allgemeines Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder nachträglich erworbenen persönlichen Abonnements gelöst wurden Erstattung von Einzelbilletten, Tageskarten, Gruppenbillette Erstattung von Fahrausweisen mit 6 Entwertungsfeldern Erstattung von Abonnementen Fahrausweiskontrolle Bestimmungen und Rechtsgrundlagen Tarifbestimmungen des Tarifverbundes Flextax und des Verkehrsverbundes Hegau - Bodensee (VHB) Ausgabe und Benützung der Kombi - Tickets Flextax / VHB Vorbemerkungen Tarifbestimmungen Abgrenzung Allgemeine Bestimmungen Fahrkartenangebot Preise Ausgabe Inhaltsverzeichnis

5 Gültigkeit Erstattung und Ersatz Anwendungsbereich Übersichtsplan Preistabellen Haltestellenverzeichnis Haltestellen A-E Haltestellen F-L Haltestellen M-R Haltestellen S Haltestellen T-Z Fahrausweismuster Einzelbillette Tageskarten Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Gruppenbillette Klassenwechsel Abonnemente Anschlussbillette City Tickets Zeitkarten WTV Inhaltsverzeichnis 5

6 0 Vorbemerkungen 0.0 Vorbemerkungen Für die Beförderung der Reisenden mit dem Tarifverbund Schaffhausen (Flextax), gelten, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, der Allgemeine Personentarif (T600), der Tarif für Streckenabonnemente (T650) und der Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652) der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebiets gemäss den Geltungsbereichen in Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Verkehrsunternehmen. Für Anschlussfahrausweise gelten die Bestimmungen gemäss T600, Ziffer Jede Änderung der Bestimmungen der Ziffern 0-2 dieses Tarifs gilt auch für die Fahrausweise, deren Geltungsdauer vor dem Inkrafttreten der Änderung begonnen hat Für die Strecken der städtischen Verkehrsbetriebe und der anderen Automobilunternehmungen gelten die Begriffe «Züge» sinngemäss für «Kurse» und «Stationen» sinngemäss für «Haltestellen» Für Personal - Freikarten und Fahrvergünstigungen gelten die besonderen Regelungen der einzelnen Transportunternehmungen Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der Transportunternehmung ab, mit der er befördert wird Dieser Tarif unterliegt der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und des Landes Baden Baden-Württemberg Der im Tarif erwähnte «Einheitsumschlag» wird von den Transportunternehmungen zum Verbundabonnement gratis abgegeben. Es steht dem Inhaber des Abonnements frei, Umschläge anderer Ausführung (z.b. Lederetui, Brieftasche, Portemonnaie) zu benützen. Das Format der Grundkarte und der Abonnementkarte darf jedoch nicht verändert werden und die Anordnung muss den Bestimmungen dieses Tarifs entsprechen Der Verbundtarif im eigentlichen Sinn umfasst die Ziffern 0 bis 6; diese sind für Dritte auf Verlangen zugänglich. Die Ziffern 7 und folgende sind Richtlinien und nicht für Dritte bestimmt. 0.1 Begriffe Die in diesem Tarif verwendete Begriffe und ihre Bedeutung: Erwachsene Kinder Hunde Personen, die zum ganzen Tarif reisen. Kinder ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Altersjahr sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen. Das 16. Altersjahr ist am Tag vor dem 16. Geburtstag vollendet. Hunde werden tarifarisch den Kindern gleichgestellt. Es gelten die Bestimmungen des Direkten Verkehrs T Vorbemerkungen

7 Junioren Jugendliche bis vollendetem 25. Altersjahr. Das 25. Altersjahr ist am Tag vor dem 25. Geburtstag vollendet Senioren Kurse Die Abonnemente für Senioren werden für Damen und Herren im AHV-Alter (Damen ab vollendetem 64. Altersjahr / Herren ab vollendetem 65. Altersjahr) abgegeben Prisma S-POS KUBA Gilt sinngemäss für Züge und Busse. Billettverkaufsgerät bedienter Verkaufsstellen mit KUBA-Anbindung. Neue Generation von Verkaufsgeräten, unterteilt in Typ L (stationär), Typ C (Chauffeur), Typ CS (Kiosk/Schalter), Typ P (Portabel), Typ MM (middle mobile) und Typ M (middle stationär) Kundendatenbank, in welcher relevante Daten von Monatsabonnemente, Jahresabonnementen, Generalabonnementen und Halbtaxabo betreut werden Fahrausweis Als Fahrausweise gelten Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, Multitageskarten, Monatsabonnemente und Jahresabonnemente. Klassenwechsel und Anschlussbillette setzen einen Basisfahrausweis voraus Extraleistungen Leistungen ausserhalb des Regelangebotes Vorbemerkungen 7

8 1 Geltungsbereich / Zonenplan 1.0 Verbundtarifgebiet Das Verbundtarifgebiet umfasst das Verbundgebiet gemäss Zonenplan. 1.1 Verzeichnis der beteiligten Transportunternehmungen Busse / Bahnen Initialien Code Transportunternehmen Fahrplanfeld Strecke DB 353 Deutsche Bahn AG 763 Griessen - Erzingen - Schaffhausen - Thayngen PAG 801 Postauto Schaffhausen - Feuerthalen - Uhwiesen RVSH 846 Regionale Verkehrsbetriebe Schaffhausen Schaffhausen - Feuerthalen - Uhwiesen - Dachsen - Schloss Laufen am Rheinfall Rafz - Buchberg - Rüdlingen Diessenhofen - Basadingen - Schlattingen Stein am Rhein - Eschenz - Mammern Schlatt Bahnhof - Oberschlatt Schaffhausen Siblingen - Beggingen / Neunkirch Schaffhausen - Hemmental Schaffhausen - Bargen Schaffhausen - Opfertshofen Schaffhausen - Büsingen - Dörflingen - Buch - Thayngen Thayngen - Opfershofen Oberhallau - Hallau - Wilchingen - Osterfingen Beringen - Guntmadingen SBB 010 SBB AG 760 Schaffhausen -Neuhausen - Rafz 762 Schaffhausen - Neuhausen - Dachsen SBB 351 SBB GmbH 763 Griessen - Erzingen Geltungsbereich / Zonenplan

9 GmbH Schaffhausen - Thayngen SBG 354 SüdbadenBus GmbH (SBG) Stein am Rhein - Ramsen (- Singen) Thurbo 065 Thurbo AG 820 Schaffhausen - Stein am Rhein - Mammern VBSH 836 Verkehrsbetriebe Schaffhausen Ganzes Netz 1.2 Zonenplan Zonenplan Flextax Click auf die Karte für PDF-Version Geltungsbereich / Zonenplan 9

10 2 Allgemeine Bestimmungen 2.0 Allgemein Für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Die Verbundfahrausweise gelten in allen fahrplanmässigen der allgemeinen Personenbeförderung dienenden Kursen vorbehältlich Ziffer 3.5 Anschlussfahrausweise Das gesamte Angebot des Tarifverbundes gilt bei den beteiligten Transportunternehmungen innerhalb des Verbundgebietes. Für Personenfahrten, die innerhalb des Verbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Fahrausweise des Tarifverbundes Flextax (Verbundfahrausweise) ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Transportunternehmungen Verbundfahrausweise berechtigen innerhalb ihrer zeitlichen und räumlichen Gültigkeit zu beliebigen Fahrten In Extraleistungen (für Extraleistungen ausserhalb des Regelangebotes) ist ein Verkehrsunternehmen nicht an den Verbundtarif gebunden Der Tarifverbund Flextax anerkennt für Fahrten innerhalb des Verbundtarifgebiets Angebote des direkten schweizerischen Personenverkehrs (DV). Sofern in den Ziffern keine verbundspezifischen Bestimmungen enthalten sind, gelten jene des DV In Kursen, die über die Grenze des Verbundgebiets hinaus verkehren, sind Verbundfahrausweise nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb des Verbundtarifgebietes (siehe auch Ziffer ) Tageskarten, Monats- und Jahresabonnemente gelten vom 1. Gültigkeitstag 0 Uhr bis um 5.00 Uhr des dem letzten Gültigkeitstages folgenden Tages Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu zwei Stunden gültigen Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Anschlussbillette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden. Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind in diesem Fall ausgeschlossen Diese Bestimmung ist auch anwendbar für einen Verbundfahrausweis, welcher für eine direkte Fahrt ausserhalb des Verbundgebietes entwertet wurde und entsprechend früher abläuft. Als Nachweis sind bei einer Kontrolle alle zur Fahrt verwendeten Fahrausweise vorzuweisen. 2.1 Fahrausweise 1. Klasse, Klassenwechsel Monats- und Jahresabonnemente für Junioren und Senioren/innen sind nur in 2. Klasse erhältlich, alle anderen Fahrausweise auch in 1. Klasse In Kursen ohne 1. Klasse beschränkt sich die Fahrberechtigung eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel für Einzelbillette, Tageskarten und Monatsabonnemente erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benützung der 1. Klasse Zu Generalabonnementen und Tageskarten zu Halbtaxabo dürfen für Fahrten, die innerhalb des Verbundtarifgebietes beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, nur Klassenwechsel zum Verbundtarif ausgegeben werden Allgemeine Bestimmungen

11 2.2 Halbtaxabonnement Das gültige Halbtaxabonnement wird als Ermässigungsausweis anerkannt und gilt beim Bezug von Monatsabonnementen als Grundkarte. 2.3 Kinder, Junioren Begleitete Kinder unter 6 Jahren werden gratis befördert. Unbegleitete Kinder bezahlen den ermässigten Fahrpreis oder benützen ein Monats- oder Jahresabonnement Junior Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis. Sie können einen Fahrausweis zum ermässigten Preis bis am Vortag ihres 16. Geburtstages kaufen und benützen. Ein Fahrausweis, dessen Gültigkeit am Vortag des 16. Geburtstages beginnt, kann bis zum Ablauf der Gültigkeit benützt werden Jugendliche können persönliche Monats- und Jahresabonnemente Junior bis am Vortag ihres 25. Geburtstages kaufen und bis zu deren Ablauf benützen. Die Gültigkeitsdauer muss spätestens am Vortag des 25. Geburtstags beginnen Jugendliche ab 16 Jahren bezahlen für Einzelbillette, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten und Multitageskarten den vollen Preis Die Familienvergünstigung der Schweizerischen Transportunternehmen (Tarif 600.3), Junior - Karte und Kinder - Mitfahrkarte, gilt für alle Verbundfahrausweise. 2.4 Begleitpersonen Eine Begleitperson kann max. 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder Fahrausweise zum halben Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, gilt eine abgestufte Regelung: Max. 8 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 16 Jahre alt ist. Max. 4 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 12 Jahre alt und urteilsfähig ist Schulen und Jugendgruppen sind obligatorisch durch eine verantwortliche Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) zu begleiten Allgemeine Bestimmungen 11

12 3 Fahrausweissortiment 3.0 Billette und Tageskarten Einzelbillette Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos sowie Hunde. Zwei Personen mit Anspruch auf den ermässigten Preis können zusammen Einzelbillette oder Tageskarten zum vollen Preis ab 4 Zonen oder höher benützen Gültigkeitsdauer: 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 bis 12 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Tageskarten Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos sowie Hunde. Zwei Personen mit Anspruch auf den ermässigten Preis können zusammen Einzelbillette oder Tageskarten zum vollen Preis ab 4 Zonen oder höher benützen Gültigkeitsdauer: Tageskarten sind am aufgedruckten Datum oder am Entwertungstag gültig und berechtigen zu Fahrten bis 5.00 Uhr des Folgetages. 3.1 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Mehrfahrtenkarte Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos sowie Hunde. Zwei Personen mit Anspruch auf den ermässigten Preis können zusammen eine Mehrfahrtenkarte zum Normaltarif ab 4 Zonen benützen. Sie haben dazu ein Feld zu entwerten. Eine vollzahlende Person kann eine Mehrfahrtenkarte zum ermässigten Preis ab 4 Zonen benützen. Sie hat dafür zwei Felder zu entwerten Gültigkeitsdauer: Abgestempelte Felder von Mehrfahrtenkarten gelten bei: 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Multitageskarte 12 3 Fahrausweissortiment

13 Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos sowie Hunde. Zwei Personen mit Anspruch auf den ermässigten Preis können zusammen eine Multitageskarte ab 4 Zonen benützen. Sie haben dazu ein Feld zu entwerten. Eine vollzahlende Person kann eine Multitageskarte zum ermässigten Preis ab 4 Zonen benützen. Sie hat dafür zwei Felder zu entwerten Gültigkeitsdauer: Abgestempelte Felder sind am aufgedruckten Datum oder am Entwertungstag gültig und berechtigen zu Fahrten bis 5.00 Uhr des Folgetages. 3.2 Gruppenbillette Für Gruppen von mindestens 10 Personen werden folgende Gruppenbillette zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben: Erwachsene Abt ½ und Kinder (ermässigt) Gültigkeitsdauer: Kurzzeit - Gruppenbillette 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Die Gruppenbillette lauten auf die Gesamtzahl der Teilnehmenden, mindestens jedoch auf 10 Personen. Verteilt sich die Gruppe auf beide Wagenklassen, sind getrennte Gruppenbillette für die 2. und die 1. Klasse auszugeben. Gratisfahrten werden dabei aufgrund der Teilnehmerzahl jedes Gruppenbillettes gewährt Jede Gruppe ist von einem verantwortlichen Reiseleiter zu begleiten. Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, sollten diese in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein. Maximal 8 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mindestens 16 Jahre alt ist Maximal 4 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mindestens 12 Jahre alt ist und urteilsfähig ist Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kinder unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder der Preis für Kinder bis 16 Jahre (Kundengruppe 6-16 Jahre) zu bezahlen Anspruch auf ermässigte Preise gemäss Ziffer 43 haben: Inhaberinnen und Inhaber von Halbtax - Abos Kinder von 6 bis 16 Jahren Schulen von 6 bis 25 Jahren Teilnehmer von Jugend + Sport bis zum vollendeten 25. Altersjahr Hunde Für Angehörige der Schweizer Armee und für Angehörige des Zivildienstes gelten die Fahrausweissortiment 13

14 Bestimmungen der V Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert: Teilnehmerzahl: 10 bis bis bis bis bis bis bis 79 7 usw Freie Fahrt: Inhaber von Verbundabonnementen, Generalabonnementen oder GA-FVP zählen für die Mindestteilnehmerzahl und für die Gewährung der Anzahl freier Fahrten. Zu beachten sind die unterschiedlichen Geltungsbereiche der Fahrausweise. Ist nur ein Teil der Fahrt durch eigene Fahrausweise abgedeckt, sind getrennte Gruppenbillette auszugeben Damit die nötigen Plätze freigehalten werden können, sind Gruppenbillette spätestens bis Uhr 2 Tage vor Reiseantritt bei einer Ausgabestelle zu bestellen. Für die Bestellung, die nicht direkt im PLABE erfasst werden, ist der vorgesehene Bestellschein (SBB Form 8161) zu verwenden. Die Platzreservierung richtet sich nach den internen Weisungen der Transportunternehmungen Für Platzreservierung und Anmeldung bei der DB und bei der SBG gelten die entsprechenden Reservierungsbestimmungen für Gruppen Gruppentageskarte Für Gruppen von mindestens 10 Personen werden Gruppentageskarten ausgegeben. Die Bestimmungen für Gruppenbillette gelten sinngemäss auch für Gruppentageskarten Gültigkeitsdauer: Gruppentageskarten sind am aufgedruckten Datum oder am Entwertungstag gültig und berechtigen zu Fahrten bis 5.00 Uhr des Folgetages gültig. 3.3 Klassenwechsel Einzelbillette Gültigkeitsdauer: 1 bis 3 Zonen 1 Stunde 4 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Tageskarten 14 3 Fahrausweissortiment

15 Gültigkeitsdauer Abgestempelte Felder sind am aufgedruckten Datum oder am Entwertungstag gültig und berechtigen zu Fahrten bis 5.00 Uhr des Folgetages gültig Abonnemente Die Abonnemente für Junioren und Senioren werden nur für die 2. Klasse ausgegeben. Junioren und Senioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, können ein Abonnement für Erwachsene lösen. Monatsklassenwechsel dürfen zu Junioren und Seniorenabos nicht verkauft werden. 3.4 Abonnemente Monatsabonnemente Monatsabonnemente für Erwachsene, Junioren, Seniorinnen und Senioren sowie Hunde gelten ab beliebigem Datum und sind persönlich Jahresabonnemente Jahresabonnemente für Erwachsene, Junioren, Seniorinnen und Senioren sowie Hunde werden ab beliebigem Datum ausschliesslich über Systeme mit KUBA Anbindung verkauft und sind persönlich. 3.5 Anschlussbillette und aneinander anschliessende Fahrausweise Anschlusszonenfahrausweise im integralen Tarifverbund Flextax Mit einem Anschlussbillett kann der Geltungsbereich eines Fahrausweises erweitert werden. Das Anschlussbillett ist nur zusammen mit einem Basisfahrausweis gültig. Handelt es sich beim Basisfahrausweis um einen Verbundfahrausweis des Tarifverbund Flextax (ohne Z- Pass und Kombi - Tickets VHB/Flextax), so hat das Anschlussbillett an eine im Verbundfahrausweis enthaltene Flextax - Zone anzuschliessen Gültigkeitsdauer: Anschlussbillette haben folgende Gültigkeitsdauer: Anschluss - Einzelbillette für 1 bis 3 Zonen Anschluss - Einzelbillette ab 4 Zonen 1 Stunde 2 Stunden Reisen mit Anschlussbilletten dürfen nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Hauptfahrausweises angetreten werden Die Gültigkeit des Basisfahrausweises wird in seinem Geltungsbereich durch das Anschlussbillett nicht verlängert Für eine Fahrt können beliebige aneinander anschliessende Flextax - Fahrausweise benützt Fahrausweissortiment 15

16 werden, deren Zonen zu einander anschliessen Sind für einen Fahrausweis und ein Anschluss - Einzelbillett oder eine Anschluss - Tageskarte mindestens 5 Zonen bezahlt worden, so berechtigt diese Kombination zur Fahrt in allen Zonen Andere Kombinationen verschiedener Fahrausweise (z.b. Abonnemente, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten, mehrere Anschlussbillette) berechtigen nicht zur Fahrt in allen Zonen Nachtnetz: Wird zwischen Abgangs- und Zielort eine vom Tagnetz abweichende, längere Strecke befahren, genügt ein Fahrausweis für die kürzere Tagstrecke Anschlussfahrausweise im Verkehr über die Verbundgrenze Für Anschlussbillette im Verkehr über die Verbundgrenze gelten die Bestimmungen des Direkten Verkehrs T600 Ziff Anschlussbillette Zu Verbundfahrausweisen sind Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Verbundfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteort auszugeben. Beispiel 1: DV-Fahrausweis Baden - Neuhausen Zu einem DV-Billett Baden - Neuhausen ist für die Fahrt nach Stein am Rhein in Baden oder im Zug ein DV-Billett Neuhausen - Stein am Rhein zu verkaufen. In Neuhausen ist ein Flextax - Billett (Zonen 810, 820, , 845) auszugeben Beispiel 2: DV-Fahrausweis Bern - Rafz Zu einem DV-Fahrausweis Bern - Rafz ist für die Fahrt nach Schaffhausen mit einem Fernverkehrszug ein DV-Billett Rafz - Schaffhausen zu verkaufen Ein gültiger Flextax - Fahrausweis, welcher räumlich an einen Z-Pass - Fahrausweis anschliesst, kann zusammen mit diesem zur durchgehenden Fahrt benützt werden, sofern das benützte Verkehrsmittel einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer auf dem Z-Pass aufgeführten Flextax - Zonen (8xx) hat Beispiel 1: Z-Pass Winterthur - Schaffhausen (Zonen 160, 161, 115, 116, 810) Zu einem Z-Pass Winterthur - Schaffhausen ist für die Fahrt nach Schleitheim in Schaffhausen ein Flextax - Billett Schaffhausen - Schleitheim (Zonen 820, 830, 840) auszugeben Für die Verlängerung von Fahrten innerhalb des Tarifverbunds Flextax sind zu Verbund - Verbundfahrausweisen (Kombi - Ticket VHB/Flextax) Verbundfahrausweise Flextax - Fahrausweise ab oder nach dem letzten im Geltungsbereich des Basisfahrausweises liegenden fahrplanmässigen Halteort inklusive dessen Zone auszugeben. Beispiel 1: Kombi - Abonnement VHB/Flextax Zu einem Kombi - Abonnement VHB Zonen 2,4 und Flextax - Zonen 810, 820 ist für die Fahrt nach Erzingen ein Flextax - Billett Beringen - Erzingen (Zonen 820, 830, 840) zu verkaufen Nachtnetz: Wird im Nachtnetz eine längere Strecke als im Tagnetz gefahren, ist kein Anschlussbillett erforderlich (siehe auch Ziffer ). 3.6 Streckenwechsel 16 3 Fahrausweissortiment

17 Es werden keine Streckenwechsel ausgegeben. Für die fehlenden Zonen des zu befahrenden Weges sind Anschlussbillette zu lösen. 3.7 Weitere Angebote Z-Pass - Abonnemente (T651.30) Ziffer City Ticket Ziffer Gruppenkarten für Schulen Ziffer PP-Abonnemente Ziffer Nachtzuschlag Ziffer Kombiangebot Flextax - Verkehrsverbund Hegau - Bodensee (VHB) Ziffer Fahrausweissortiment 17

18 4 Preise / Gebühren 4.0 Grundlagen der Preisberechnung Allgemeine Regeln Für die Preisberechnung ist die Anzahl der befahrenen Zonen gemäss Tarifzonenplan massgebend. Jede befahrene Zone wird auch dann nur einmal berechnet, wenn sie auf einer Fahrt zweioder mehrmals berührt wird. Es können nur zusammenhängende Zonen gelöst werden. Es können nur zusammenhängende Zonen mit möglichen Verbindungen gelöst werden Ab folgender Anzahl Zonen gelten die Fahrausweise für das ganze Verbundgebiet. Einzelbillette Tageskarten Mehrfahrtenkarten Gruppenbillette Monats- und Jahresabonnemente ab 5 Zonen ab 5 Zonen ab 5 Zonen ab 5 Zonen ab 4 Zonen Auf den Fahrausweisen der SBG ist die Preisangabe in aufgedruckt. Der Kurs zum CHF ist fest und kann zweimal pro Jahr geändert werden. Massgebend ist der Preis in CHF Wahlwege / Gratiszonen von/nach Berechnete Tarifzonen Gratiszonen Tarifstufe Schaffhausen - Ramsen via Dörflingen Bus o Diessenhofen 810, 820, 835, , Einzelbillette, Tageskarten und Multitageskarten Einzelbillette Anzahl Zonen Normaltarif 2. Klasse ermässigter Tarif 2. Klasse Normaltarif, 1. Klasse ermässigter Tarif, 1. Klasse alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 18 4 Preise / Gebühren

19 6431 Flextax Einzelbillett 6432 Flextax Einzelbillett (Vorverkauf) Tageskarten Anzahl Zonen Normaltarif 2. Klasse ermässigter Tarif 2. Klasse Normaltarif 1. Klasse ermässigter Tarif 1. Klasse alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6433 Flextax Tageskarte 6435 Flextax Tageskarte (Vorverkauf) 6466 Flextax - Tageskarte ALLE ZONEN 6467 Flextax - Tageskarte ALLE ZONEN (Vorverkauf) 4.2 Fahrausweise mit 6 Entwertungsfeldern Mehrfahrtenkarten Anzahl Zonen Normaltarif 2. Klasse ermässigter Tarif 2. Klasse Kindertarif 2. Klasse Normaltarif 1. Klasse ermässigter Tarif 1. Klasse Kindertarif 1. Klasse alle Zonen Art - Code 6437 Flextax Mehrfahrtenkarte Artikelbezeichnung Multitageskarten Preise / Gebühren 19

20 Anzahl 2. Klasse 1. Klasse Zonen Normaltarif ermässigter Tarif Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen ermässigter Tarif: Halbtax - Abonnenten Art - Code 6436 Flextax Multitageskarte Artikelbezeichnung 4.3 Gruppenbillette Gruppenbillette Kurzzeit Anzahl Zonen Erwachsene Ermässigung 20% 2. Klasse Kurzzeit Erwachsene Ermässigung 20% 1. Klasse Kurzzeit Ermässigt Ermässigung 60% 2. Klasse Kurzzeit Ermässigt Ermässigung 60% 2. Klasse 1. Klasse alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6462 Flextax Gruppenbillett Kurzzeit Sofortverkauf 6464 Flextax Gruppenbillett Kurzzeit (Vorverkauf) Gruppen - Tageskarten Anzahl Zonen Erwachsene Ermässigung 20% 2. Klasse Kurzzeit Erwachsene Ermässigung 20% 1. Klasse Kurzzeit Ermässigt Ermässigung 60% 2. Klasse Kurzzeit Ermässigt Ermässigung 60% 2. Klasse 1. Klasse 20 4 Preise / Gebühren

21 alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6463 Flextax Gruppen Tageskarte Sofortverkauf 6465 Flextax Gruppen - Tageskarte (Vorverkauf) 4.4 Klassenwechsel Klassenwechsel Einzelbillette Anzahl Zonen Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6457 Flextax Klw Einzelbillett (Sofortverkauf) 6458 Flextax Klw Einzelbillett (Vorverkauf) Klassenwechsel Tageskarten Anzahl Zonen Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Preise / Gebühren 21

22 Art - Code Artikelbezeichnung 6459 Flextax Klw Tageskarte Klassenwechsel Multi - Tageskarten Anzahl Zonen Normaltarif ermässigter Tarif alle Zonen Art - Code Artikelbezeichungen 6461 Flextax Klw Tageskarte 4.5 Abonnemente Monatsabonnemente Anzahl Zonen 2. Klasse Normaltarif 2. Klasse Junioren / Hunde 2. Klasse SeniorIn 1. Klasse Normaltarif alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6417 Flextax 1 Monat Erwachsene 6418 Flextax 1 Monat Junior 6419 Flextax 1 Monat Seniorin 6420 Flextax 1 Monat Senior 6421 Flextax 1 Monat Hund Jahresabonnement 22 4 Preise / Gebühren

23 Anzahl Zonen 2. Klasse Normaltarif 2. Klasse Junioren / Hunde 2. Klasse SeniorIn 1. Klasse Normaltarif ' ' alle Zonen 1' ' ' Art - Code Artikelbezeichnung 6410 Flextax 12 Monate Erwachsene 6411 Flextax 12 Monate Junior 6412 Flextax 12 Monate Senior 6413 Flextax 12 Monate Seniorin 6415 Flextax 12 Monate Hund Klassenwechsel Monatsabonnement Anzahl Zonen 1. Kl alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6423 Flextax KLW Abonnemente 4.6 Anschlussbillette Anschluss - Einzelbillette Anzahl Zonen 2. Klasse Normaltarif 2. Klasse ermässigter Tarif 1. Klasse Normaltarif 1. Klasse ermässigter Tarif alle Zonen Preise / Gebühren 23

24 ermässigter Tarif: Halbtax - Abonnenten Art - Code Artikelbezeichnung 6438 Flextax Anschlussbillett 6439 Flextax Anschlussbillett (Vorverkauf) Anschluss - Tageskarten Anzahl Zonen 2. Klasse Normaltarif 2. Klasse ermässigter Tarif 1. Klasse Normaltarif 1. Klasse ermässigter Tarif alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6469 Flextax Anschlusstageskarte Flextax Anschlusstageskarte (Vorverkauf) Anschluss-MFK Anzahl Zonen 2. Klasse Normaltarif 2. Klasse ermässigter Tarif 1. Klasse Normaltarif 1. Klasse ermässigter Tarif alle Zonen Art - Code Artikelbezeichnung 6456 Flextax Anschluss MFK 6 Fahrten 4.7 Gebühren 24 4 Preise / Gebühren

25 4.7.0 Selbstbehalt bei Erstattungen und Ersatz Bei der Rückgabe von nicht benützten Fahrausweisen gemäss Tarif wird gemäss den Bestimmungen des Tarifs ein Selbstbehalt pro Antrag erhoben. Ein Antrag kann auch mehrere Fahrausweise beinhalten. CHF Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax - Abonnements gelöst wurden, wird gemäss den Bestimmungen des Tarifs ein Selbstbehalt erhoben: CHF Karten- und Ersatzgebühren Gebühr für den Ersatz eines Abonnements CHF Selbstbehalt bei Annullierungen Bei der Annullierung von unbenutzten Gruppenbilletten gemäss Tarif wird unabhängig von der Rückgabezeit ein Selbstbehalt pro Antrag erhoben. Ein Antrag kann auch mehrere Fahrausweise beinhalten. Der Selbstbehalt pro Antrag beträgt CHF Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch Zuschläge für Reisende ohne gültige Fahrausweise (RogF) 1. Fall CHF Fall CHF Fall CHF In allen Fällen wird zusätzlich eine Fahrpreispauschale erhoben CHF Zuschläge für Reisende mit einem teilweise gültigen Fahrausweis (RTGF) 1. Fall CHF Fall CHF Fall CHF In allen Fällen wird zusätzlich eine Fahrpreispauschale erhoben CHF Bei Transportunternehmen ohne differenzierte Zuschläge im Wiederholungsfall beträgt der Zuschlag in jedem Fall CHF 70.- bzw. CHF 90.- und die entsprechende Fahrpreispauschale gemäss den Ziffern und Die Erhebung der Zuschläge für den 2. und Preise / Gebühren 25

26 Fall gemäss Ziffern und richtet sich nach den internen Vorschriften der Transportunternehmen. Die im Tarifverbund Flextax ausgegebene Fahrpreispauschale gemäss Ziffern und gilt während einer Stunde in allen Flextax - Zonen als gültiger Fahrausweis Bearbeitungsgebühr, wird erhoben bei nachträglichem Vorweisen von Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax - Abonnements bzw. SwissPass innerhalb von 10 Tagen bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres - Abonnements (Ziffer / ) bei Rechnungsstellung aufgrund nachträglicher Abklärungen für eines bei der Kontrolle nicht vorweisbaren zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax - Abonnements bzw. SwissPass nach Ablauf der Frist von 10 Tagen bei Rechnungsstellung aufgrund nachträglicher Abklärungen für bei der Kontrolle eines nicht vorweisbaren/kontrollierbaren persönlichen Fahrausweises (z.b. SwissPass) oder E-Tickets (Ziffer ) CHF 5.-- CHF 5.-- CHF CHF Zusatzgebühren a) Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht CHF b) Vorweisen eines gefälschten Fahrausweises CHF Die übrigen Gebühren (Bearbeitungsgebühren, Mahngebühren etc) richten sich nach den internen Vorschriften der Transportunternehmen Die Erhebung von Zuschlägen und Gebühren durch deutsche Verkehrsunternehmen richtet sich nach den internen Vorschriften dieser Unternehmen Preise / Gebühren

27 5 Weitere Angebote 5.0 Z-Pass Abonnemente Für Fahrten zwischen den Nachbarverbunden und dem ZVV werden Z-Pässe ausgegeben. Erhältlich sind persönliche Monats- und Jahresabonnemente für einen der folgenden Korridore: Korridor A-Welle (Aargau) - ZVV Korridor Flextax (Schaffhausen) - ZVV Korridor Ostwind - ZVV Korridor Schwyz - Zug - ZVV Jeder Korridor umfasst das ganze Verbundgebiet ZVV und jeweils einen Nachbarverbund. Die Nachbarverbunde sind vollständig (z.b. Flextax) oder teilweise (z.b. OTV) im Z-Pass enthalten Z-Pässe sind persönlich und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen eines Korridors: Erwachsene 1 Monat 2. und 1. Klasse Junioren 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr 2. und 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse Ausnahme: Von und nach den Überlappungszonen Flextax Rafz (ZVV 114, Flextax 847) und Dachsen - Uhwieisen (ZVV 116, Flextax 821) sind Richtung Flextax ausschliesslich Flextax - Fahrausweise auszugeben. Z-Pässe werden von Verkaufsstellen ausgegeben, die innerhalb des Geltungsbereichs des betreffenden Korridors liegen und mit PRISMA2 ausgerüstet sind. Die Einzelheiten sind im Tarif geregelt. 5.1 City Ticket Im Tarifverbund Flextax werden City Tickets gemäss Tarif nach folgenden Zonen angeboten: Zone Normaltarif ermässigter Tarif Art. - Code Artikelbezeichnung 5497 City Ticket Flextax Zone 810 (Schaffhausen) 5.2 Gruppenkarten für Schulklassen Weitere Angebote 27

28 Für die Beförderung von Schulklassen in der Zone 810 werden durch die VBSH Gruppenkarten für Schulklassen ausgegeben. Für andere Zonenkombinationen sind ordentliche Gruppenfahrausweise zu lösen Für Fahrten im Klassenverband verfügen Lehrerinnen, Lehrer und Hortleiterinnen über eine Gruppenkarte. Diese berechtigt zu Fahrten im aufgedruckten Geltungsbereich, sofern die Klasse zusammen reist Pro Schulklasse ist ein Feld zu entwerten. Höchstens zwei Gruppenmitglieder dürfen über 25 Jahre alt sein. Reisen zwei Schulklassen gemeinsam, sind zwei Felder zu entwerten. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gruppenkarten (Ziffer 3.2) Die Gruppenkarte darf von der Klasse auch ohne Begleitung eines Lehrers oder einer Lehrerin benützt werden, sofern eine entsprechende Bescheinigung vorgewiesen wird. Darin muss der Name des Schülers oder der Schülerin vermerkt sein, welche verantwortlich ist. Einzeln reisende Personen dürfen die Karte nicht benützen Zu Gruppenkarten für Schulklassen werden keine Anschluss - Gruppenkarten und Anschlussbillette ausgegeben. Für Reisen über die Zone 810 hinaus sind normale Gruppenbillette zu lösen Muster Schüler - Gruppenkarte 5.3 PP-Abonnemente Im TV Flextax werden PP-Abonnemente für alle Verbindungen im Kastensystem ausgegeben In Ausnahmefällen, wenn Verbindungen in den Verkaufssystemen fehlen, können ausgewählte Verkaufsstellen PP-Abonnemente (Monatsabonnemente) ausgeben Die PP-Abonnemente sind nur mit einer Grundkarte gültig Auf den Abonnementen sind folgende Daten einzutragen: 28 5 Weitere Angebote

29 Grundkartennummer Gültigkeitsdatum VON - BIS Flextax - Zonennummern Preis Klasse Muster PP-Abonnement Flextax Weitere Angebote 29

30 6 Spezialfälle 6.0 Nachtzuschlag Allgemeine Bestimmungen Nachtzuschlag Geltungsbereich Der Nachtzuschlag gilt auf den als zuschlagspflichtig gekennzeichneten Nachtangeboten der Verbunde ZVV, A-Welle, Flextax, OSTWIND,TV Zug, TV Schwyz und Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich - Luzern und Schaffhausen - Singen Gültigkeit Der Nachtzuschlag gilt in Verbindung mit einem gültigen Fahrausweis für beliebige Fahrten während einer Nacht (max. 12 Stunden) und ist unabhängig von der Anzahl zu befahrender Zonen, Verbunde oder Strecken zum Einheitspreis zu lösen Sortiment - Preise Das Sortiment besteht aus drei Artikeln mit der Bezeichnung Nachtzuschlag: Distribution Nachtzuschlag datiert CHF 5.00 PRISMA Artikel 1970 Nachtzuschlag im Vorverkauf CHF 5.00 PRISMA-Artikel 1972 Multi - Nachzuschlag (6 Entwertungen) CHF PRISMA-Artikel 1973 Der Nachtzuschlag wird über alle üblichen öv-verkaufskanäle (S-POS, Schaltergeräte, E- Tickets) im Geltungsbereich verkauft. Zusätzlich ist der Nachtzuschlag auch als SMS-Ticket erhältlich Die Detailbestimmungen zum Einheits - Nachtzuschlag sind im Tarif geregelt. 6.1 Zonenüberlappungen Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Die Flextax - Zone 847 überlagert sich mit der ZVV-Zone 114 und die Flextax - Zonen 810 und 821 überlagern sich teilweise mit der ZVV-Zone Im Verkehr innerhalb der ZVV-Zonen 114 und 116 werden ausschliesslich ZVV- Fahrausweise verkauft Für Fahrten von und nach den ZVV-Zonen 114 und 116 in das ZVV-Gebiet (ausschliesslich über ZVV-Zonen) werden ausschliesslich ZVV-Fahrausweise verkauft Für Fahrten von und nach der Flextax - Zone 821 in Kombination mit anderen Flextax - Zonen werden Flextax - Fahrausweise angeboten. Die Flextax - Zone 821 wird stets zusammen mit der Flextax - Zone 820 angeboten, wobei die Zone 821 für die Preisberechnung nicht gezählt wird. Die Zone 821 wird bei Verbindungen mit der Zone 820, jedoch ohne Zone 810, nur dann integriert, wenn ein durchgängiger Reiseweg in die Zone 821 besteht Spezialfälle

31 Für Fahrten von und nach der Flextax - Zone 847 (ZVV-Zone 116) in das Flextax - Gebiet werden ausschliesslich Flextax - Fahrausweise verkauft Tarifverbund OSTWIND (OTV) Die drei Flextax - Zonen 820 (Feuerthalen - Schlatt), 835 (Diessenhofen) und 845 (Stein am Rhein) überlagern sich südlich des Rheins mit den OTV-Zonen 950 (Schlatt), 951 (Diessenhofen) und 952 (Stein am Rhein) Im Verkehr innerhalb der OTV-Zonen 950, 951 und 952 werden ausschliesslich Flextax - Fahrausweise verkauft Für Fahrten von und nach den OTV-Zonen 950, 951 und 952 in das weitere OTV-Gebiet (ausschliesslich über OTV-Zonen) werden ausschliesslich OTV-Fahrausweise verkauft Für Fahrten von und nach den OTV-Zonen 950, 951 und 952 in das Flextax - Gebiet werden ausschliesslich Flextax - Fahrausweise verkauft Waldshuter Tarifverbund (WTV) Die Flextax - Zonen 820 (im Bereich der Gemeinde Jestetten), 837 (im Bereich der Gemeinde Lotstetten), 838 (im Bereich der Gemeinde Dettighofen) und 848 (im Bereich der Gemeinde Klettgau) überlagern sich teilweise mit der WTV-Zone Im Verkehr innerhalb der WTV-Zone 4 im Überlappungsbereich WTV / Flextax werden WTV- Fahrausweise verkauft., Ausnahme SBB-Strecke Lottststetten - Jestetten Ausgenommen ist der Verkauf von WTV-Fahrausweisen für die SBB-Strecke Lottststetten - Jestetten In den Zügen auf der SBB-Linie 760 (Abschnitt Lottstetten - Jestetten) werden persönliche und unpersönliche Monats- und Jahres - wttickets für Schüler und Erwachsene mit Aufdruck wt - Zone 4 oder alle Zonen (Muster unter Ziffer 148) als gültige Fahrausweise anerkannt. Die Mitnahmeregelung gilt nicht Für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr von und nach den Überlappungszonen innerhalb der WTV-Zone 4 in das Flextax - Gebiet werden Flextax - Fahrausweise Flextax verkauft Flextax - Juniorenabonnemente werden in den Bussen der SBG innerhalb der Überlappungsbereiche der Flextax - Zonen 820, 837, 838, 840 und 848 mit der WTV-Zone 4 nur in Verbindung mit einer Bescheinigung Schweizer Ausbildungsstätte (gilt für deutsche Schüler/Azubis im WTV) anerkannt KombiTickets Flextax / VHB mit den entsprechenden Zonenkombinationen werden in den Überlappungsbereichen Flextax / WTV anerkannt Verkehrsverbund Hegau - Bodensee (VHB) Die Flextax - Zonen 820 (deutsche Gemeinde Büsingen) und 834 (deutsche Gemeinden Gailingen und Gottmadingen, Fraktion Randegg) überlagern nördlich des Rheins die VHB- Zone Im internen Verkehr der VHB-Zone 2 werden im Überlappungsgebiet VHB-Fahrausweise verkauft, Ausnahme RVSH-Linie Für Fahrten von und nach der VHB-Zone 2 in das übrige VHB-Gebiet (ausschliesslich über VHB-Zonen) werden ausschliesslich VHB-Fahrausweise verkauft. Auf den Kursen der RVSH- Linie werden bis zur Einführung von Kombi - Tickets im Einzelreisendenverkehr keine VHB-Fahrausweise verkauft Spezialfälle 31

32 7 Velo und Gepäck 7.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Rollstuhl wird gratis befördert, wenn der Benützer mit diesem reist. 7.1 Aufgegebenes Reisegepäck Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Velo und Rollstühle gelten die Bestimmungen des betreffenden Verkehrsunternehmens. 7.2 Selbstverlad von Velos Für den Transport von begleiteten Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, die von den Benützern selbst ein-, aus- und umgeladen werden, gelten die Bestimmungen der betreffenden Verkehrsunternehmen Als Velo gelten nicht motorisierte Fahrgeräte ungeachtet der Strassentauglichkeit, auch zusammengelegt und verpackt. Velos gleichgestellt sind Veloanhänger, Elektrotrottinetts und Elektrovelos Tandems, Liegevelos und Dreiräder kosten den doppelten Beförderungspreis Kleinkindervelos und Kindertrottinetts werden gratis befördert. Übrige leicht tragbare Fahrgeräte, auch Velo, werden gratis befördert, wenn sie demontiert/zusammengeklappt und verpackt als Handgepäck über oder unter dem Sitz des Benützers, resp. in den Nischen der Plattformen untergebracht werden können Eine Beförderung erfolgt, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende nicht behindert werden. Stark verschmutzte Velo können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und Fahrzeug besteht Die Familienvergünstigung wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband (mindestens ein Elternteil) Es sind folgende Billette für Velos zu lösen: Eltern: Kind von 6-16 Jahren mit Junior - Karte: Kind von 6-16 Jahren ohne Junior - Karte: Kind von 6-16 Jahren zu GA-Plus Familia (Junior - Karte nicht notwendig): Vollpreis oder ermässigter Preis (mit Halbtaxabo) Velo gratis Fahrausweis für Velo gleich wie für Kind Velo gratis Es sind Verbundfahrausweise (Einzelbillette oder Tageskarten) auszugeben. Zu Generalabonnementen, Halbtaxabo, FVP sowie für Kinder bis 16 Jahre ist der ermässigte Preis zu bezahlen. Mehrfahrtenkarten und Tageskarten sind den Einzelbilletten bzw. Tageskarten gleichgestellt 32 7 Velo und Gepäck

33 Fahrausweise Gültigkeit Fahrrad von Reisenden mit GA, Halbtax, FVP sowie von Kindern bis 16 Jahre Einzelbillett Tageskarte Je nach Anzahl Zonen 60 bis 120 Minuten Ausgabetag bis folgender Tag 5.00 Uhr ermässigter Preis 2. Klasse ermässigter Preis 2. Klasse Fahrrad von Reisenden mit anderen Fahrausweisen Preis für Erwachsene 2. Klasse Preis für Erwachsene 2. Klasse Die am Allgemeinen Gepäcktarif (Tarif 601) beteiligten Unternehmen anerkennen die nachfolgenden Velobillette der schweizerischen Transportunternehmen: Fahrausweise Gültigkeit Fahrrad von Reisenden mit GA, Halbtax, FVP sowie von Kindern bis 16 Jahre Velo - Tageskarte Velo - Multitageskarte (6 Velo - Tageskarten) Am Tag der Ausgabe bzw. Entwertung Am Tag der Entwertung Fahrrad von Reisenden mit anderen Fahrausweisen CHF 12.- CHF 18.- CHF 72.- nicht erhältlich Velopass 1 Jahr CHF CHF Für Transporte von Velos über das Verbundgebiet hinaus sind DV-Einzelbillette zum halben bzw. ganzen Preis oder eine Velo - Tageskarte zu lösen. Der Transport gilt dann für die auf dem Billett aufgeführte Strecke bzw. auf dem Geltungsbereich der Velo - Tageskarte Übersicht Velotransportmöglichkeit bei den Flextax - Unternehmen TU Code Bezeichnung Anerkennung Verbund - fahrausweise (Ziffer ) Ja Einge - schränkte Beförderung Anerkennung Velotageskarte gem. Tarif 601 (Ziffer ) Ja Einge - schränkte Beförderung DB 353 Deutsche Bahn AG x x x x Auskunft Tel PAG 801 PostAuto Schweiz AG x x x x Region TG: Region ZH: RVSH 846 Regionale Verkehrsbetriebe Schaffhausen RVSH AG SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen x x x x x x Velo und Gepäck 33

34 SBB GmbH 351 SBB GmbH x x SBG 354 SüdbadenBus GmbH (Radolfzell) x x x x THURBO 065 THURBO x x VBSH 836 Verkehrsbetriebe Schaffhausen x x Zusätzliche Hinweise für Unternehmen mit eingeschränkter Beförderung RVSH Velos werden nur transportiert, wenn die Unterbringung ohne Belästigung der Mitreisenden möglich ist. SBB S-Bahn Zürich: Kein Veloselbstverlad Mo-Fr und SBG VBSH Ein grundsätzlicher Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal, ob Fahrräder zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Velos werden nur transportiert, wenn die Unterbringung ohne Belästigung der Mitreisenden möglich ist Velo und Gepäck

35 8 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs / Familienvergünstigungen / Junior- und Kinder - Mitfahrkarte 8.0 Halbtaxabo / Generalabonnement Das Halbtaxabo wird auf allen Linien im Verbundgebiet anerkannt. Es gibt Anspruch auf ermässigte Billette gemäss den Preistabellen Ziffer 4. Für Abonnemente können keine ermässigten Fahrpreise beansprucht werden Das Generalabonnement gilt als Fahrausweis auf allen Linien im Verbundgebiet. Ausgenommen sind die deutschen Verkehrsmittel in den Überlappungszonen 837, 838 und Generalabonnemente berechtigen zum Lösen von Klassenwechseln zum ermässigten Preis. 8.1 Familienvergünstigung Junior - Karte / Kinder - Mitfahrkarte Allgemeines Die Familienvergünstigung der Schweizerischen Transportunternehmen, Junior - Karte und Kinder - Mitfahrkarte, gilt für alle Verbundfahrausweise Fahrausweise, welche anstelle vergessener, verlorener oder nicht erneuerter Junior - Karten oder Kinder - Mitfahrkarten gelöst wurden, werden nicht erstattet Junior - Karte Die Fahrvergünstigung besteht darin, dass Kinder ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Altersjahr gratis mitfahren, sofern sie im Besitz der Junior - Karte sind und diese vorweisen können, sofern mindestens ein Elternteil mitreist. Die mitreisenden Eltern müssen für sich selbst gültige Fahrausweise besitzen. Jugendliche über 16 Jahre haben keinen Anspruch auf Familienvergünstigung Junior - Karten sind bei den Verkaufsstellen erhältlich und vom Tag der Ausstellung an ein Jahr gültig, jedoch längstens bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag. Kauft eine Familie gleichzeitig mehr als zwei Junior - Karten für ihre eigenen Kinder, sind nur zwei Junior - Karten zu bezahlen. Zur Erleichterung der Kontrolle wird jede Junior - Karte in zwei Exemplaren ausgegeben. Jedes Exemplar muss von den Eltern unterschrieben werden. Die Ausgabebestimmungen sind im Tarif nachzuschlagen Kinder - Mitfahrkarte Die Kinder - Mitfahrkarte gewährt Begleitpersonen Personen ab 16 Jahren die gleiche Vergünstigung wie den Eltern mit der Junior - Karte. Pro Begleitperson können max. 4 Kinder mit je einer Kinder - Mitfahrkarte mitgenommen werden. Ein Kind von 6-16 Jahren, das eine gültige Kinder - Mitfahrkarte besitzt, reist mit der auf der Karte eingetragenen Begleitperson Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs / Familienvergünstigungen / Junior- und Kinder - Mitfahrkarte 35

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen

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