Sprachprüfung Deutsch

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1 Zertifikat INTERPRET für interkulturell Dolmetschende: Überprüfung der Deutschkompetenzen Einführung für Kandidat/innen und Prüfungsreglement 2014 Sprachprüfung Deutsch

2 Aufbau der Prüfung Schriftliche Gruppenprüfung! Hörverstehen (2 Teile)! Leseverstehen (3 Teile)! Schreiben Mündliche Einzelprüfung! Mündliche Kommunikation Die Teile Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben werden in der schriftlichen Gruppenprüfung zusammengefasst. Die mündliche Kommunikation wird in einer Einzelprüfung im Gespräch mit zwei ExpertInnen überprüft. Die schriftliche Gruppenprüfung findet am Vormittag statt und dauert ungefähr drei Stunden. Die Prüfung beginnt mit dem Teil Hörverstehen, danach folgt der Teil Leseverstehen. Nach den Teilen Hörverstehen und Leseverstehen gibt es jeweils eine kurze Pause. Die mündlichen Einzelprüfungen finden am Nachmittag statt. Der genaue Zeitpunkt für Ihre Prüfung wird Ihnen mit der Bestätigung der Anmeldung mitgeteilt. Die Prüfung dauert ungefähr 10 Minuten. Davor haben Sie ca. 10 Minuten Zeit, um sich vorzubereiten. Wenn Sie beide Prüfungsteile bestanden haben, erhalten Sie das Zertifikat Deutsch für interkulturell Dolmetschende. Das Zertifikat weist aus, dass Sie beim Hörverstehen, beim Leseverstehen sowie im mündlichen Sprachgebrauch das Niveau B2 B2+ und beim Schreiben das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreicht haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist ein Modelltest erhältlich, den Sie zum Preis von CHF über die Zertifizierungsstelle INTERPRET, c/o IDEA, Piazza Nosetto 3, 6500 Bellinzona, beziehen können. 2

3 Schriftliche Gruppenprüfung Hörverstehen Der Test Hörverstehen besteht aus 2 Teilen: 1: Sie hören eine Kurzpräsentation und beantworten Fragen dazu. 2: Sie hören ein Interview und beantworten Fragen dazu. Der Test Hörverstehen dauert ca. 40 Minuten. Leseverstehen Der Test Leseverstehen besteht aus 3 Teilen: 1: Sie lesen einen Brief und beantworten Fragen dazu. 2: Sie suchen in einer Broschüre bestimmte Informationen. 3: Sie lesen einen Artikel und lösen dazu Aufgaben, hauptsächlich zum Wortschatz. Für die drei Teile haben Sie insgesamt 60 Minuten Zeit. Sie erhalten alle Unterlagen zusammen und können sich die Zeit selber einteilen. Schreiben Beim Schreibtest geht es darum, dass Sie auf eine eine Antwort schreiben. Bei der Antwort folgen Sie fünf vorgegebenen Leitpunkten. Der Schreibtest dauert 30 Minuten. Bewertung Die beiden Teile Hörverstehen, die drei Teile Leseverstehen und der Test Schreiben zählen je zu 1/6 für das Gesamtresultat der schriftlichen Prüfung. Damit die schriftliche Prüfung als bestanden gilt, müssen mindestens 65% der möglichen Punkte erzielt werden. 3

4 Mündliche Einzelprüfung Ihre mündlichen Kommunikationsfähigkeiten werden in einer Einzelprüfung mit zwei ExpertInnen überprüft. Kurz vor Beginn erhalten Sie ein Blatt, auf dem eine mögliche Ausgangssituation für einen Einsatz als interkulturell Dolmetschende geschildert wird. Sie können eine Situation aus dem Bildungsbereich, aus dem Gesundheitsbereich oder aus dem Sozialbereich auswählen. Sie haben ca. 10 Minuten Zeit, um eine kurze Präsentation vorzubereiten, und werden dann in die mündliche Prüfung geführt. Ihre Präsentation sollte etwa 2-3 Minuten dauern und die folgende Punkte beinhalten: a) eine präzise und gut strukturierte Zusammenfassung der vorgegebenen Situation, mit Ihren Worten (Wer sind die Beteiligten? Worum geht es?) b) ihre Gedanken zur Situation (Wo könnte das Problem liegen? Welche Missverständnisse könnte es geben?). c) eine Beschreibung der entsprechenden Situation im Herkunftsland der betroffenen Personen (zum Beispiel in Bezug auf die Berufsbildung, die Arbeitslosigkeit, das Gesundheitssystem...) Anschliessend gibt es noch ein kurzes Gespräch mit den ExpertInnen, das auch über das vorbereitete Thema hinausgehen kann. Die mündliche Prüfung dauert ca. 10 Minuten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Deutschprüfung! 4

5 Prüfungsreglement Verabschiedet von der Kommission für Qualitätssicherung im Mai Ausschreibung 1.1 Die Deutschprüfungen für interkulturell Dolmetschende werden mindestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin auf der Internetseite von INTERPRET ausgeschrieben. 1.2 Gleichzeitig werden die Daten den Anbieterinstitutionen der anerkannten Ausbildungsmodule für interkulturell Dolmetschende bekannt gegeben. 2. Anmeldung 2.1 Die schriftliche Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungsdatum bei der Qualifizierungsstelle eintreffen. 2.2 Mit der Anmeldung anerkennen die Prüfungsteilnehmenden die vorliegende Prüfungsordnung. 2.3 Die Prüfungsgebühr muss mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungsdatum überwiesen werden. 3. Rücktritt 3.1 Der Rücktritt von der Anmeldung zur Prüfung ist bis 3 Wochen vor dem Prüfungsdatum ohne Kostenfolgen möglich. 3.2 Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor der Prüfung wird die Prüfungsgebühr unter Abzug eines Unkostenbeitrags von CHF zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später oder erscheint der oder die Prüfungsteilnehmende nicht zur Prüfung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr. Wurde die Gebühr noch nicht entrichtet, bleibt der Betrag geschuldet. 4. Ausschluss von der Prüfung 4.1 Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer unerlaubte Hilfsmittel benutzt (Wörterbuch, Mobiltelefon, etc.), den ordnungsgemässen Ablauf der Prüfung stört, nicht rechtzeitig zur Prüfung erscheint, die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig überweist. 5. Bewertung 5.1 Der schriftliche Prüfungsteil wird von der Qualifizierungsstelle ausgewertet. 5.2 Der mündliche Prüfungsteil wird von zwei lizenzierten ExpertInnen nach festgesetzten Kriterien beurteilt. Die zwei ExpertInnen einigen sich auf eine gemeinsame Bewertung bestanden oder nicht bestanden. 5

6 5.3 Die Prüfungsunterlagen und die Bewertungen durch die ExpertInnen resp. die Qualifizierungsstelle werden archiviert. Sie können im Falle eines Rekurses von den Mitgliedern der Sprachenkommission eingesehen werden. Sie sind jedoch für die Prüfungsteilnehmenden nicht einsehbar. 6. Bekanntgabe der Resultate und Ausstellung des Zertifikats 6.1 Die Prüfungsteilnehmenden werden innerhalb von 4 Wochen nach dem Prüfungstermin über die Resultate orientiert. 6.2 Erfolgreiche Prüfungsteilnehmende erhalten ein Zertifikat, das die Prüfungsresultate in den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen ausweist. Das Zertifikat gilt als anerkannter Nachweis über die Sprachkompetenzen in der lokalen Amtssprache Deutsch für den Erwerb des Zertifikats INTERPRET für interkulturelles Dolmetschen. 6 Nicht erfolgreiche Prüfungsteilnehmende erhalten eine Mitteilung, welche die erzielten Resultate in den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen ausweist. Die Prüfungsteilnehmenden werden gleichzeitig auf Wiederholungsund Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen. 7. Beschwerdemöglichkeiten 7.1 Nicht erfolgreiche Prüfungsteilnehmende können innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Resultate bei der Sprachenkommission (c/o Qualifizierungsstelle INTERPRET, IDEA sagl, Via Cantonale, 6594 Contone) eine schriftlich begründete Beschwerde einreichen. 7.2 Die Sprachenkommission behandelt die Beschwerde innerhalb von 8 Wochen. Sie entscheidet abschliessend über die Abweisung oder die Annahme der Beschwerde. 7.3 Die Annahme einer Beschwerde hat in der Regel zur Folge, dass der oder die Prüfungsteilnehmende die nicht bestandenen Prüfungsteile kostenlos wiederholen kann. 8. Wiederholung der Prüfung 8.1 Die Prüfung kann nach frühestens 6 Monaten wiederholt werden. 8.2 Falls nur der schriftliche oder nur der mündliche Prüfungsteil nicht bestanden wurde, muss bei der Wiederholung nur der nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden. 8.3 Bei der Wiederholung von nur einem Prüfungsteil wird eine reduzierte Prüfungsgebühr erhoben. Prüfungsgebühren 2014: Ganze Prüfung: CHF Prüfungswiederholung schriftlicher Teil: CHF / mündlicher Teil: CHF 150.-

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