Laut dieses Gerichtsbeschlusses ist der Anbau von Cannabis in Österreich legal
|
|
- Teresa Koenig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 print Laut dieses Gerichtsbeschlusses ist der Anbau von Cannabis in Österreich legal March 10, 2015 Wenn ihr letztes Jahr unsere Video-Reihe Kiffen in den Alpen" ( gesehen habt, dann hat sich mit ziemlicher Sicherheit das Bild von einer riesigen Halle voller Cannabis-Pflanzen mitten in der österreichischen Kleinstadtidylle in euer Gedächtnis eingebrannt. Seit kurzem steht fest, dass all diese Pflanzen, die in Brunn am Gebirge stehen, ( auch juristisch gesehen ganz legal vor sich hin sprießen. Der Betreiber des Unternehmens namens Flowery Field hat nun einen Rechtsstreit gewonnen, der die Frage beantwortete, ob das, was er im großen Stil tut nämlich das Ziehen von Cannabis-Stecklingen in Österreich denn eigentlich rechtskonform ist oder nicht. Dabei hatte die Geschichte am Anfang genau gar nichts mit Flowery Field zu tun. Eigentlich stand nämlich ein niederösterreichischer Zierpflanzen-Produzent vor Gericht auch er hatte begonnen, Cannabis zu züchten. Die Justiz hatte seine viertausend Pflanzen aber nach kurzer Zeit von der Polizei beschlagnahmen lassen und ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. Er legte Beschwerde ein.
2 Das geplante Geschäftsmodell des Zierpflanzen-Produzenten war im Prinzip ziemlich genau dasselbe, wie das in Brunn am Gebirge: Stecklinge werden großgezogen, aber eben nur bis zu dem Stadium, in dem sie noch keine Blüten tragen. Dann werden sie über den Großhandel weiterverkauft. Damit bewegten sich die Betreiber in einem rechtlichen Graubereich, denn auch wenn die Pflanzen in diesem Zustand noch kein THC produzieren also den Stoff, wegen dem ihr alle überhaupt so gerne Gras raucht konnte ihnen immer noch vorgeworfen werden, dass sie sich einer sogenannten Beitragstäterschaft" schuldig machten. Foto mit freundlicher Genehmigung von Flowery Field Jetzt fragt ihr euch vermutlich, was das alles mit Flowery Field zu tun hat. Die Niederösterreicher zogen, nachdem ihr Hanf-Bestand beschlagnahmt wurde, vor Gericht, um den Beschluss anzufechten. Als Verteidigungsmaterial zeigten sie eine Foto-Reportage ( die 2014 im Standard erschienen war und zeigte, wie Flowery Field ihr Geschäft so betreiben ganz nach dem Motto: Wenn die das dürfen, dann dürfen wir das auch." Der Verteidigungsplan ging aber zunächst einmal in die Hose: Die Staatsanwaltschaft ließ sich nicht beeindrucken. Im Gegenteil, nachdem sie die Foto-Reportage gesehen hatte, zerrte sie kurzerhand auch die Betreiber von Flowery Field vor Gericht.
3 Klingt bis zu diesem Punkt natürlich ziemlich mies für die Pro-Cannabis-Fraktion. Aber es gibt ein Happy End: Letztendlich wendete sich das Blatt vor Gericht. Zunächst endete das erste Verfahren zugunsten des Zierpflanzen-Züchters. Ende Jänner konnte dann auch Flowery Field den Rechtsstreit für sich entscheiden. Beide Unternehmen werden also in Zukunft nicht nur weiterhin Cannabis züchten, sondern haben sogar einen rechtlichen Beleg dafür, dass das, was sie machen, den Regeln des österreichischen Rechtsstaats entspricht. Wir haben uns vom Betreiber von Flowery Field, Alexander Kristen, erklären lassen, wie er diesen Rechtsstreit zu seinen Gunsten entscheiden konnte. Und wir haben nachgefragt, was dieses Urteil seiner Meinung nach für den weiteren Umgang mit Cannabis in Österreich bedeutet. Foto von VICE Media VICE: Alexander, rechnet man bei einem Geschäftsmodell wie eurem eigentlich permanent damit, dass man vor Gericht landen könnte? Alexander Kristen: Seit Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im Jahr 2004 war der Geschäftsgegenstand der Flowery Field GmbH bereits viermal gerichtsanhängig und zwar 2004, 2005, 2012 und Alle Verfahren wurden letztlich von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt. Das Problem der ersten drei Verfahrenseinstellungen bestand aber darin, dass die Staatsanwaltschaften mangels gesetzlicher Verpflichtung keinen Grund für
4 die Einstellungen anführen mussten. Bei der jetzigen Verfahrenseinstellung wurde endlich ein Einstellungsgrund, nämlich der Beschluss des Obersten Landesgerichts Wien, angeführt. Dieser Beschluss qualifiziert die Tätigkeit der Flowery Field GmbH als rechtskonform. Hattet ihr davor die Befürchtung, dass wie bei dem anderen Unternehmen auch eure Pflanzen beschlagnahmt werden könnten? Grundsätzlich war die Gefahr einer Beschlagnahme nicht ausgeschlossen. Sie konnte jedoch verhindert werden vor allem, weil wir bei Flowery Field ein sehr transparentes Geschäftsmodell haben. Was war eigentlich der genaue Vorwurf an euch? Die Anklagebehörde hat behauptet, dass unsere Zierpflanzen vorsätzlich mit einer Suchtmittelgewinnungsabsicht veräußert werden. Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei aber auf die nicht mehr zeitgemäße Judikatur des Obersten Gerichtshofes den sogenannten Eventualvoratz", nachdem bei verkauften Hanfpflanzen zumindest einer der Käufer Suchtgift aus den erworbenen Pflanzen gewinnt und der Verkäufer sich dessen bewusst ist, sich aber damit abfindet.
5 Foto mit freundlicher Genehmigung von Flowery Field Wie habt ihr letztendlich die Vorwürfe entkräftet, dass ihr euch mit dem Verkauf der Pflanzen einer Beitragstäterschaft schuldig macht? Wir haben angeführt, dass wir uns bei Flowery Field aufgrund des Aushanges entsprechender AGBs nicht mit der Suchtmittelgewinnungsabsicht der Kunden abfinden in unseren AGBs machen wird darauf aufmerksam, dass wir ausschließlich Pflanzen zu Zierzwecken verkaufen. Deshalb wird von unserer Seite auch die Wollenskomponente des Eventualvorsatzes nicht erfüllt. Außerdem weisen wir unsere Verkäufer auch klar darauf hin, dass sie verpflichtet sind, keine Pflanzen an Kunden zu verkaufen, deren Absicht es ist, unsere Zierpflanzen zu gesetzwidrigen
6 Zwecken zu verwenden. Abschließend verpflichtet sich der Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages auch noch dazu, die in unserem Geschäft erworbenen Zierpflanzen zu keinem gesetzwidrigen Zweck zu verwenden. Ist der Beschluss, der nun gefällt wurde, eine Art Präzedenzfall? Als Präzedenzfall kann er noch nicht bezeichnet werden, da diese Rechtsansicht dafür noch vom Obersten Gerichtshof bestätigt werden müsste. Du hast den Beschluss gegenüber dem Standard als richtungsweisenden Etappensieg" bezeichnet. Was sind denn deiner Meinung nach die nächste Etappen? Wie gesagt, die nächste Etappe wäre der Oberste Gerichtshof. Die Flowery Field GmbH hat den Weg vorgezeichnet, jetzt müsste eventuell ein anderes Unternehmen, das ebenfalls Hanfpflanzen verkauft und deshalb angeklagt wird, diese Rechtsansicht vor Gericht anführen und bei einem entsprechenden Instanzenzug bis zum OGH hoffen, dass dieser diese Rechtsansicht übernimmt.
FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
NEWS.AT Dienstag, 14. April 2015 von apa/red - 21 Völlig legale Cannabiszucht Brunn/Gebirge: In der Gärtnerei "Flowery Field" wächst eine legale Cannabisplantage In der Gärtnerei "Flowery Field" in Brunn
MehrDer Rekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.438,56 EUR bestimmten Kosten des
3 Ob 55/17k Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hoch als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin Dr. Lovrek, die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch und die Hofrätin Dr. Kodek als weitere
Mehr1. Frankfurter Auschwitz-Prozess»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main Verhandlungstag, 30.4.
1 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main 152. Verhandlungstag, 30.4.1965 Vernehmung des Zeugen Gerhard Wiese Ihr Eid bezieht sich auch auf
MehrDie Sache wird dem Oberlandesgericht Wien zur Zuweisung an das zuständige Gericht übermittelt.
13 Ns 4/18v Der Oberste Gerichtshof hat am 14. März 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätinnen des Obersten
Mehr11 Os 152/18i. gefasst:
11 Os 152/18i Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Jänner 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek,
Mehr5 Ob 206/15b. B e s c h l u s s. gefasst:
5 Ob 206/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer
Mehrgefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
8 Ob 115/03z Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras
MehrKinderfreundliche Justiz: Zentrale Begriffe
Kinderfreundliche Justiz: Zentrale Begriffe Was sind Rechte?....3 Was bedeutet Kindeswohl?....4 Was bedeutet Schutz vor Diskriminierung?....5 Was ist Schutz?.......................................................
MehrDie Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.189,44 EUR (darin enthalten 198,24 EUR USt)
1 Ob 59/10y Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E.
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 123/10p
IM NAMEN DER REPUBLIK 11 Os 123/10p 2 11 Os 123/10p Der Oberste Gerichtshof hat am 28. September 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie durch die
MehrSommer-Session des VfGH beginnt
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.verfassungsgerichtshof.at
MehrDer Herr Müller ist ein Unternehmer und das, was in den Fabriken von Herrn Müller hergestellt wird, habt ihr sicher alle schon mal gesehen, wenn ihr
Hallo, jetzt kommt mal was Nachdenkliches. Bitte so lesen, wie der Mann bei der "Sendung mit der Maus"! ( Zum Weiterlesen einfach mit der Maus klicken) Das hier, das ist der Herr Müller. Der Herr Müller
MehrPassus aus meinem Schreiben an RA Dr. Edwin Mächler vom : Seiten 4!
1 DI Franz Fidler 2060-1A- 02-Zitate 5. Juli 1997 Dr. Edwin Mächler Rechtsanwalt - Graz Schriftliches Verbot an meinen RA Dr. Edwin Mähler in meinem Namenbeim Obersten Gerichtshof - ohne mich und ohne
MehrArt. 10 EMRK - Vergleich von Abtreibungen mit. Verbindung der beiden Beschwerden
Bsw 397/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer V, Beschwerdesache Hoffer und Annen gegen Deutschland, Urteil vom 13.1.2011, Bsw. 297/07 und Bsw. 2322/07. dem Holocaust. Art. 10 EMRK - Vergleich
MehrSFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang
SFH-0186 / Strafanzeige Dr. Perterer vom 25.06.2005 gegen die Mitglieder der Disziplinarkommission im dritten Rechtsgang... wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung (Manipulation / Beinflußung von
MehrRechte stehen für Dinge, die jedes Kind auf der Welt, auch du, tun darf oder haben sollte.
1 Allgemeinen Begriffe Was sind Rechte? Rechte stehen für Dinge, die jedes Kind auf der Welt, auch du, tun darf oder haben sollte. Zum Beispiel: Alle Kinder sollten zur Schule gehen dürfen, allen Kindern
Mehr2 Ob 190/13z. gefasst:
2 Ob 190/13z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Kalivoda, Dr. Veith, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher
MehrPressearchiv kommunale Nachrichten
Medium: Westdeutsche Allgemeine 1 Datum: 15.April 2014 Rechtsprofessor aus Bochum will Cannabis-Konsum legalisieren Was eine Legalisierung von Cannabis bewirken könnte In Coffeeshops wie in den Niederlanden
MehrKinderhandel und Kinderprostitution im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/831 Landtag 18. Wahlperiode 19.03.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Kinderhandel und Kinderprostitution im Land Bremen Antwort des
Mehr12 Os 21/17f. gefasst:
12 Os 21/17f Der Oberste Gerichtshof hat am 18. Mai 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte und die Hofrätinnen des Obersten
MehrB e g r ü n d u n g :
Bsw 39311/05 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Karakó gegen Ungarn, Urteil vom 28.4.2009, Bsw. 39311/05. Art. 8 EMRK, Art. 10 EMRK - Guter Ruf kein Bestandteil des
MehrBetreff: eure Lächerliche Rechnungen und Mahnungen von , , und
Media-Saturn Deutschland GmbH Wankelstraße 5 85046 Ingolstadt Tel.: +49(0) 841 634-1111 Fax.: 0841 634-2478 Fax.: 0841 634 992772 E-Mail: kontakt@mediamarkt.de Kopie an E-Mail: presse@mediamarkt.de Kopie
MehrKontaktinformationen. Ansprechpartner Oberster Gerichtshof (OGH) / Presse-Kontakt
Kontaktinformationen Ansprechpartner Oberster Gerichtshof (OGH) / Presse-Kontakt Hon.-Prof. Dr. Kurt Kirchbacher Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Oberster Gerichtshof Schmerlingplatz 11 A-1011
MehrPiratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt Veranstalter Hanfdemo 2016 Halle Zeiten ändern sich!
Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt Veranstalter Hanfdemo 2016 Halle Zeiten ändern sich! Sachsen-Anhalt, den 08.09.2016 Anfrage für ein schriftliches Interview zur Veröffentlichung Sehr
Mehr2 Ob 162/49. gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird. zurückgewiesen.
2 Ob 162/49 Der Oberste Gerichtshof hat durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Bartsch als Vorsitzenden sowie die Räte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmeisser, Dr. Ullrich, Dr. Kuch und Dr.
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 14 Os 77/15b 14 Os 114/15v 14 Os 136/15d
IM NAMEN DER REPUBLIK 14 Os 77/15b 2 14 Os 77/15b Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Jänner 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten
MehrDem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos aufgehoben und das Zwangsstrafverfahren wird eingestellt.
6 Ob 185/11s Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,
MehrAlfred Bomanns Roßbachstraße Oberhausen Strafanzeige gegen Unbekannt: Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat
Alfred Bomanns Roßbachstraße 15 46149 Oberhausen 18.12.2006 Alfred Bomanns Roßbachstr. 15 46149 Oberhausen Staatsanwaltschaft Duisburg Koloniestraße 72 47057 Duisburg Strafanzeige gegen Unbekannt: Falsche
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 11 Os 30/16w
IM NAMEN DER REPUBLIK 11 Os 30/16w 2 11 Os 30/16w Der Oberste Gerichtshof hat am 22. März 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des
MehrSTRAFRECHTLICHES KURZGUTACHTEN
STRAFRECHTLICHES KURZGUTACHTEN erstellt von Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer Institut für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz Altenberger Straße 69 A-4040 Linz Linz, September 2015 Univ.-Prof.
Mehr2774/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP
2774/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2774/AB XX.GP zur Zahl 2661/J-NR/1997 Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend
MehrHandout 20. Nein sagen und um Hilfe bitten. Nein sagen. Wollen Sie eine Bitte ablehnen?
Handout 20 sagen und um Hilfe bitten sagen Wollen Sie eine Bitte ablehnen? Welche Faktoren müssen Sie bei der Entscheidung darüber, ob und mit welcher Intensität Sie sagen wollen, berücksichtigen? Den
MehrEinstweilige Verfügung
[Bereitgestellt: 09.10.2013 22:20] REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT KORNEUBURG als Handelsgericht 6 Cg 121/13v - 3 (Bitte in allen Eingaben anführen) Landesgerichtsplatz 1 2100 Korneuburg Tel.: +43 (0)2262
MehrAuch im Jahr 2010 hat der EGMR Österreich in keinem Fall verurteilt.
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Erlass vom 5. Jänner 2011 über die Rechtsprechung des EGMR im Jahr 2010 zu Menschenrechtsbeschwerden aus Anlass österreichischer strafgerichtlicher Verfahren
Mehr1 Ob 230/16d. gefasst:
1 Ob 230/16d Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätinnen Dr.
MehrRICHTLINIEN FÜR DAS BESCHWERDEVERFAHREN GEGEN EINEN BESCHLUSS HINSICHTLICH DES AUSWAHLVERFAHRENS Kooperationsprogramm Interreg V-A Slowenien-
RICHTLINIEN FÜR DAS BESCHWERDEVERFAHREN GEGEN EINEN BESCHLUSS HINSICHTLICH DES AUSWAHLVERFAHRENS Kooperationsprogramm Interreg V-A Slowenien- Österreich im Zeitraum 2014 2020 Version 1, März 2016 Artikel
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Ein Jahr mit dem Baum. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Ein Jahr mit dem Baum Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Seite 10 von 24 a) Lies dir den Text
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 161/16t
IM NAMEN DER REPUBLIK 12 Os 161/16t 2 12 Os 161/16t Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Jänner 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch
Mehr500 Cannabis-Pflanzen In Fischenthal entsteht erste legale Indoor-Anlage
500 Cannabis-Pflanzen In Fischenthal entsteht erste legale Indoor-Anlage Michael Müller pflanzt seit Anfang Mai Hanf in einer Fabrikhalle in Steg an. Er will nicht nur Hanfshops beliefern, sondern plant
Mehr1 Ob 49/17p. gefasst:
1 Ob 49/17p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätin
MehrDie Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 330,10 (darin enthalten EUR 55,02)
1 8Ob61/04k Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer,
Mehrgefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.
3 Ob 265/03x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer
MehrB e g r ü n d u n g :
Bsw 27396/06 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, Beschwerdesache Sabri Günes gg. die Türkei, Urteil vom 29.6.2012, Bsw. 27396/06. Art. 35 EMRK - Ablauf der Beschwerdefrist an einem
MehrB e g r ü n d u n g :
9 Ob 24/05b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling,
MehrDer Rekurs der klagenden Partei wird
9 Ob 73/16z Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn und
Mehrgefasst: Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
10 ObS 23/04m Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 09/17/16G vom 22.04.2009 P081776 Ratschlag zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sowie Genehmigung
MehrInhalt des Antrags. Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten:
Inhalt des Antrags Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten: a) eine Erklärung in Bezug auf die Art des Antrags oder der Anträge; b) den Namen und die Kontaktdaten des
MehrVerhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von bis (KW 36)
Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von 05.09.2016 bis 09.09.2016 (KW 36) Datum von bis Ort 05.09.16 10.00 12.00 Saal II. Stock Schöffenverhandlung wegen Verbrechen des Missbrauchs
Mehr3 Ob 175/10x. gefasst:
3 Ob 175/10x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag.
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
6 Ob 249/16k Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
9 ObA 49/15v Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hopf als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Mag. Ziegelbauer, die Hofrätin Dr.
Mehr4 Ob 20/15t. gefasst:
4 Ob 20/15t Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Musger sowie den fachkundigen Laienrichter DI Nemec und die fachkundige
Mehr6 Ob 116/14y. gefasst:
6 Ob 116/14y Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,
MehrMitglieds-Nr Freitag, 27. Juli Betreff:
Deutscher Verband der Pressejournalisten AG Annette-Kolb-Str. 16 D-85055 Ingolstadt Telefon: +49 (0)841.951.98.431 Telefax: +49 (0)841.951.99.661 Email: service@dvpj.org Kopie: kontakt@dvpj.org Mitglieds-Nr.
MehrWas ist ein digitales Informationsprodukt?
Was ist ein digitales Informationsprodukt? www.ivan-stan.com www.infoprodukt-academy.com Urheberrecht: alle Bilder Creative Commons CC0 Title of the book Impressum: Infoprodukt Academy Geschäftsführer:
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Elmar Podgorschek am 9. Juni im OÖ. Presseclub um 09:00 Uhr zum Thema " Aktion Sicherheit: Gegen illegales Glücksspiel - Bilanz und Ausblick " Glücksspiele
Mehrgefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerberin hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.
1 Ob 123/03z Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer,
MehrProf. Dr. Hans Mathias Kepplinger. Beeinflussen Medien die Arbeit der Justiz? Wien, 13. November 2012
Prof. Dr. Hans Mathias Kepplinger Beeinflussen Medien die Arbeit der Justiz? Wien, 13. November 2012 Spektakuläre Fälle Josef Martinz Gutachten-Skandal René Benko Uwe Scheuch Vorwurf (2012): Untreue Starke
MehrDer Konjunktiv. Regeln zur Verwendung des Konjunktivs
Der Konjunktiv Regeln zur Verwendung des Konjunktivs steht bei Wünschen und in der indirekten Rede. Möge er in Frieden ruhen! Sie fragte, ob er komme. Ist die form von der Konjunktivform nicht zu unterscheiden,
MehrRede. von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE
Rede von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE Bilanzpresse- und Analystenkonferenz am 21. März 2017 in Stuttgart Sendesperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene
MehrEinführung in die Rechtswissenschaft - Übung. Rechtsdogmatik = Rechtswissenschaft im engeren Sinn. Öffentliches Recht - Privatrecht
Einführung in die Rechtswissenschaft - Übung Öffentliches Recht - Privatrecht Caroline Voithofer SoSe 2013 Rechtsdogmatik = Rechtswissenschaft im engeren Sinn Privatrecht Öffentliches Recht Sonderdisziplinen
Mehrgefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
7 Ob 227/09x Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda
Mehr11 Os 16/18i. gefasst:
11 Os 16/18i Der Oberste Gerichtshof hat am 13. März 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek,
Mehr10 Ob 99/15d. gefasst: Dem Rekurs der betroffenen Person wird nicht. Folge gegeben.
10 Ob 99/15d Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm sowie die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Mag. Korn
MehrVideo-Thema Manuskript & Glossar
GOLDFIEBER IN DEUTSCHLAND In Pforzheim in Süddeutschland gibt es eine Bank, die Sparkasse Pforzheim-Calw, die große Mengen an Gold lagert. Viele deutsche Schmuckhersteller kaufen das Gold für ihren Schmuck
MehrRede. von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE
Rede von Dr. Manfred Döss Vorstand Recht und Compliance der Porsche Automobil Holding SE Bilanz-Pressekonferenz und Analystenkonferenz am 29. April 2016 in Stuttgart Sendesperrfrist: Redebeginn Es gilt
MehrEntscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Strafsache gegen Hannes K und sieben weitere Angeklagte
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Strafsache gegen Hannes K und sieben weitere Angeklagte Urteil des Erstgerichts Das Landesgericht für Strafsachen Graz sprach am 17. Februar 2012 Hannes K
Mehr1 Ob 98/13p. gefasst:
1 Ob 98/13p Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ. -Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und
MehrSofort bessere Ergebnisse für Sie und Ihr Business!
Von Frustration zu Freiheit - 1 5 Schlüssel, um aus den nächsten 12 Monaten, das beste Jahr Ihres gesamten Lebens zu machen! ACHTUNG: Sie haben nicht das Recht zum Abdruck oder Verkauf dieser Schrift.
MehrWarum ist Facebook so erfolgreich
von David Seffer Warum ist Facebook so erfolgreich Facebook wurde im Februar 2004 von Mark Zuckerberg gegründet. Die Webseite wurde ursprünglich für die Studenten der Harvard-Universität erstellt und einige
MehrHier bricht Richterin Karsten das Recht
Hier bricht Richterin Karsten das Recht Wer ist Richterin Karsten? Sie ist seit Jahren Familienrichterin am AG Borbeck Was macht sie? Sie verweigert Männern, Vätern, die aufgrund der Trennung/Scheidung
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
6 Ob 79/16k Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
1 Ob 173/17y Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. E. Solé, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger
Mehr23. Januar 2017 Von Paperboy zu Playboy Der Wandel der Rechtsprechung zur Linkhaftung und die Auswirkungen auf das Internet
23. Januar 2017 Von Paperboy zu Playboy Der Wandel der Rechtsprechung zur Linkhaftung und die Auswirkungen auf das Internet Das Internet lebt von Verlinkungen. Ohne Links wäre ein schnelles und unkompliziertes
MehrManagement Report. Hernstein. Befragung von Führungskräften in Österreich, Deutschland und der Schweiz
Hernstein Management Report Befragung von Führungskräften in Österreich, Deutschland und der Schweiz Report 3, Thema: Führungskräfte und Emotionen August 2012 OGM Österreichische Gesellschaft für Marketing
MehrB e g r ü n d u n g :
Bsw 67545/09 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Ternovszky gegen Ungarn, Urteil vom 14.12.2010, Bsw. 67545/09. Art. 8 EMRK - Willkürliche Gesetzeslage bezüglich Hausgeburten.
MehrWORKSHOP 6 Verantwortung und Haftung in Notfällen
WORKSHOP 6 Verantwortung und Haftung in Notfällen Forum protect, Magdeburg, 28.11.2011 Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 88287 Ravensburg-Grünkraut, Bodnegger Straße 19
MehrSozialraumanalyse Weidach/Feldmoos Fragebogen
Sozialraumanalyse Weidach/Feldmoos Der Stadtteil als meine Heimat Wohnen Sie gerne im Stadtteil Weidach/Feldmoos? Fühlen Sie sich als Weidacher/Weidacherin als Feldmooser/Feldmooserin eher zu einem anderen
MehrVL Strafverfahrensrecht SS Rechtsbehelfe. Rechtsbehelfe. Hubert Hinterhofer
VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Gegen rechtskräftige Entscheidungen Urteile Einstellungsentscheidungen Neuerliche Überprüfung der Schuldfrage Neue Tatsachen/neue Beweismittel Abgrenzungsfragen
MehrFachverband Hotellerie. Gerichtsstand - Grenzüberschreitende Buchung im Internet
Fachverband Hotellerie Gerichtsstand - Grenzüberschreitende Buchung im Internet Information, 10. Jänner 2011 Gerichtsstand in Verbrauchersachen bei grenzüberschreitender Buchung im Internet 1. Allgemeines
MehrFachverband Hotellerie. Hotel als Reiseveranstalter?
Fachverband Hotellerie Hotel als Reiseveranstalter? Information, 7. Oktober 2011 Hotel als Reiseveranstalter? 1. Ausgangslage Das Landesgericht Graz hat im Rahmen eines Urteils 1 die Rechtsauffassung vertreten,
MehrVideo-Thema Begleitmaterialien
Das Geschäft mit unseren Daten Egal ob in sozialen Netzwerken, beim Online-Shopping oder auf anderen Internetseiten, wir hinterlassen unsere Spuren im Netz. Mit unseren persönlichen Daten machen andere
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/4198 15.03.2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums V-Personen in Strukturen des
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 8 Ob 65/15i
IM NAMEN DER REPUBLIK 8 Ob 65/15i 2 8 Ob 65/15i Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofrätin
Mehr57/AB. vom zu 59/J (XXVI.GP)
57/AB vom 16.02.2018 zu 59/J (XXVI.GP) 1 von 4 Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 02835 E-Mail: team.pr@bmvrdj.gv.at Herrn Präsidenten des Nationalrates Zur Zahl 59/J-NR/2017 Die Abgeordneten zum
MehrKaufvertrag im Internet
Kaufvertrag im Internet Wer im Internet einkauft, muss besondere Vorsicht walten lassen. Einzukaufen erscheint so einfach: Man zeigt etwa auf eine Zeitung, bekommt sie, legt sein Geld auf den Tisch und
MehrDie Kosten des Revisionsverfahrens bilden weitere Kosten des Berufungsverfahrens.
3 Ob 219/09s Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und
MehrSchadenersatzrecht in Österreich
Schadenersatzrecht in Österreich Schmerzengeld in cooperation with Schmerzengeld allgemein 2 Schmerzengeld allgemein 3 Schmerzengeld allgemein 4 Schmerzengeld allgemein 5 Schmerzengeld allgemein 6 Schmerzengeld
MehrDie Revision wird zurückgewiesen.
6 Ob 58/14v Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm
MehrB e g r ü n d u n g :
Bsw 10883/05 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer V, Beschwerdesache Willem gegen Frankreich, Urteil vom 16.7.2009, Bsw. 10883/05. Art. 10 EMRK - Aufruf zum Boykott israelischer Produkte.
MehrDer Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
5 Ob 50/14k Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Lovrek, den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
9 ObA 40/13t Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten
MehrDarf ich das? Wie darf ich das?
Jetzt neu mit Tipps für: FAQs Antworten auf Werbefragen in sozialen Medien Hinweise auf Produkte bei Youtube & Co: Darf ich das? Wie darf ich das? Sobald Du Dich in sozialen Netzwerken bewegst und eigene
MehrStrafrechtliche Risiken für Geschäftsführer in der Praxis
Strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer in der Praxis RPC Consulting GmbH Poststraße 1 31303 Burgdorf Stand Mai, 2018 Minenfeld Gründung Die Gründung einer Gesellschaft wird in drei Phasen unterteilt.
MehrTÜRKEI: Willkürhaft & Zusammenbruch des Rechtsstaats Passivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europaratsstaaten
TÜRKEI: Willkürhaft & Zusammenbruch des Rechtsstaats Passivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europaratsstaaten Pressekonferenz, 21. Februar 2018 Österreichischer Journalistenclub,
Mehr