mieterschutz Streit am Gartenzaun So wehren Sie sich gegen lästige Nachbarn Einfamilienhaus: Worauf Mieter beim Vertrag achten sollten
|
|
- Caroline Simen
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausgabe 2/2011 p.b.b. I Erscheinungsort: Wien I Verlagspostamt: 1070 Wien ZVR: I Aufgabepostamt: 8720 Zulassungsnummer: 02Z das Magazin herausgegeben vom Mieterschutzverband Österreich Einfamilienhaus: Worauf Mieter beim Vertrag achten sollten Einschlafstörung: Warum man Froschkonzerte ertragen muss Streit am Gartenzaun So wehren Sie sich gegen lästige Nachbarn Erfolgsnotizen: Was Mieterschutzverband leistet
2 Seite 2 Vorwort >> Liebe Leserinnen und Leser, drei Justizministerinnen in drei Jahren. Ist das ein Zeichen, dass man das Rechtsschutzbedürfnis Bevölkerung besons ernst nimmt o bezeugen diese Personalrochaden das Gegenteil? Tatsache ist, dass bei den wichtigen anstehenden Mietreformen seit Monaten nichts weitergeht. Hätte nicht Oberste Gerichtshof auf die eklatante Sittenwidrigkeit meisten Mietverträge hingewiesen (Stichwort Renovierungsverpflichtungen), man würde uns heute noch vorzugaukeln versuchen, dass ohnedies alles in bester Ordnung ist. Aber bestehende Gesetze kann auch OGH nicht aushebeln. Es ist daher die Politik gefort, den wohnrechtlichen Stillstand aufzulösen. Und es gibt genug zu tun: Klare verständliche Mietzinsobergrenzen, eine Ausweitung Mieterschutzgesetzgebung auf Neubauten und eine eindeutige Regelung, dass Vermieter Wohnungsmängel zu sanieren hat, sofern Mieter diese nicht verschuldet hat. Auch eine Einschränkung vom Mieter zu bezahlenden Betriebskosten ist längst überfällig. Zugang zum Recht Kürzlich hat die Präsidentin des Wiener Landesgerichts öffentlich darauf verwiesen, dass sich immer weniger Menschen den Zugang zum Recht leisten können. Die Gerichtskosten sind für die Durchschnittsbevölkerung kaum noch finanzierbar. Es kann doch nicht sein, dass die Durchsetzung grundlegen Mieterrechte davon abhängig ist, ob man über ausreichend Spielgeld für einen Prozess verfügt. Die Erfahrung aus den Kautionsstreitigkeiten (für die jetzt die Schlichtungsstellen in erster Instanz zuständig sind) zeigt, dass ein kostengünstiger Zugang zum Recht immer noch das wirksamste Erziehungsmittel für unlautere Vermieter ist und langfristig die Justiz entlastet. Hoffen wir, dass Gesetzgeber dies auch erkennt. Ihr Mieterschutzverband Mein Nachbar Ein altes Sprichwort bringt die Situation auf den Punkt: Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anen beginnt. Doch Freiheit ist ein dehnbarer Begriff, ebenso wie Nachbar. Denn im österreichischen Rechtssystem gibt es keinen einheitlichen juristischen Begriff des Nachbarn. Daher muss immer, wenn Begriff auftaucht, zuerst definiert werden, wer Nachbar ist und welche Rechte diesem Nachbarn zukommen sollen. Der Begriff des Nachbarn wird sehr wohl in vielen Gesetzen verwendet, jedoch mit unterschiedlichen Inhalten. Im Zivilrecht kann betroffene Nachbar Unterlassung verlangen, sofern eine Gefährdung seiner Gesundheit o seines Lebens vorliegt. Im öffentlich-rechtlichen Bereich obliegt es den Behörden, von Amtswegen die Wahrnehmung öffentlicher und privater Schutzbedürfnisse wahrzunehmen. So wird zum Beispiel durch die Bauvorschriften bereits eine gewisse Sicherheit Nachbarn garantiert. Meist sind jedoch die Störungen nicht in einer Lebensgefährdung gegeben, sonn es wird einem durch den Nachbarn das Zusammenleben verleidet. Diese Einschränkung des Einzelnen muss objektiv nachvollziehbar sein und darf nicht auf einem subjektiven Gefühl beruhen. Klassische Konflikte Stören Lärm führt immer wie zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Nun ist nicht jede laute Musik bereitslärmbelästigung. Jedoch ist lautes Radio spielen in einem Mehrparteienhaus um 6:00 Uhr morgens sehr wohl eine ungebührliche Lärmbelästigung. Allerdings kann in einem besons lärmdurchlässigen Von Lore Istvan (Mieterschutzverband Nieösterreich) Bellende Hunde, schreiende Kin, überhängende Äste: Streitursachen gibt es viele. Wir verraten, was Sie sich gefallen lassen müssen und wie Sie sich wehren können. Gebäude niemandem verwehrt werden, seine Wohnung in normaler Weise zu benützen, auch wenn das mit Lärm verbunden ist. Dies geht allerdings nicht so weit, dass in einem artig hellhörigen Haus zu je Zeit gebadet und geduscht werden kann. Man sieht also: Sogar das Recht auf ein erfrischendes Bad zu je Zeit in eigenen Wohnung ist kein absolutes. Ebenso muss das laute Hineinspringen in ein Gartenschwimmbecken zwar während des Tages von den Nachbarn akzeptiert werden, in den Nachtstunden muss ein solches Vergnügen aber nicht toleriert werden. Obwohl man es kaum glauben kann, wird von empfindlichen Nachbarn sehr oft das Weinen o das Schreien von Kinn als nicht zumutbar empfunden. Hier hat Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass nicht nur Weinen und Schreien von Kinn akzeptiert werden muss, sonn auch gelegentliches Herumlaufen, ja sogar eine kleinere Rauferei von Klein-
3 Seite 3 und ich kinn mit damit einhergehenden Geräuschentwicklung muss akzeptiert werden. Klavierspielen in einer Wohnung ist grundsätzlich als ortsüblich zu dulden, dennoch darf stundenlanges Üben von Musikern o Musikstudenten nicht dazu führen, dass die Ruhe Mitbewohner in erheblichem Maße gestört wird. Es wird hier auf einen Zeitraum zu achten sein, den Nachbarn zumutbar ist. Allgemein gültige Ruhezeiten am Abend, in Nacht und zu Mittag sind jedenfalls einzuhalten. Dass die Halter von Tieren verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass durch die Tiere kein unzumutbarer Lärm erzeugt wird, erscheint logisch, jedoch kommt es auf den Ort an. In ländlichen Gemeinden, wo noch Viehzucht betrieben wird, muss man wohl akzeptieren, dass Tiere eben auch Geräusche von sich geben. Ein stundenlanges Bellen o Jaulen eines Hundes in einer Mietwohnung wird man jedoch auch tagsüber nicht tolerieren müssen. Wachsen Sträucher und Bäume auf das Grundstück des Nachbarn, wird dies nicht zu verhinn sein. Der Nachbar hat aber das Recht zur Selbsthilfe. Je Grundeigentümer kann überhängende Äste abschneiden o sonst verwerten. Lediglich bei Kletterpflanzen, die an Mauer des Grundnachbarn hinaufranken, liegt die Rechtslage etwas ans. Der Nachbar kann verlangen, dass zum Beispiel wilde Wein wie entfernt wird. Vor Klage Gehen von einer Nachbarwohnung unzumutbare Belästigungen (Lärm und/o Geruch) aus, sollten Sie vor Einbringung einer Klage Folgendes versuchen: Treten Sie mit dem Störer durch ein persönliches Gespräch, einen Brief o ein Telefonat in Kontakt und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Oft weiß Nachbar gar nicht, dass sein Verhalten Sie zur Weißglut treibt. Ein Gespräch unter vernünftigen Menschen kann hier sehr oft Erfolg bringen, besons wenn dieses in einer angenehmen Atmosphäre vielleicht bei einer Tasse Kaffee geführt wird. Ist Nachbar uneinsichtig, sollte die Hausverwaltung eingeschaltet werden. Ist die Verwaltung nicht bereit, tätig zu werden, o gibt es eine solche nicht, ist es sinnvoll, eine Liste zu führen, in die einzelnen Störungen mit Datum, Zeitpunkt und Dauer vermerkt werden. Ebenso sollten Zeugen für die Störungen gesucht werden, damit dann im Falle eines Prozesses auch Nachweis über die Störung gelingt. Ansonsten steht bei Gericht Aussage gegen Aussage. Sind die Lärmbelästigungen in Nacht, können Sie eine Anzeige bei Polizei machen. Lassen Sie Ihr Vorbringen in einem Protokoll festhalten, dies kann vor Gericht hilfreich sein. Vor Einbringung einer Klage sollte in jedem Fall überlegt werden, ob sich Aufwand für Sie auch wirklich lohnt. Mit etwas gutem Willen von beiden Seiten sollte es möglich sein, mit den Nachbarn in Frieden zu leben.
4 Seite 4 Sonfall Von Jasmin Klösch-Bergthaler (Mieterschutzverband Kärnten) Einfamilienhaus Es gibt viele Fallen, in die Mieter eines Einfamilienhauses tappen können. Weil sie nicht durch das Mietrechtsgesetz geschützt sind, sollten sie auf jedes Detail im Vertrag achten. Auch kommt es immer wie vor, dass Vermieter ein sanierungsbedürftiges Haus anbietet und mündlich Sanierungsarbeiten verspricht, aber tatsächlich überhaupt nicht daran denkt, diese Arbeiten auch auszuführen. Mietvertrag genau prüfen Hat man nun das geeignete Objekt gefunden, steht als nächster Schritt die Unterzeichnung des Mietvertrages an. Wie bereits erwähnt, gilt für Mietverhältnisse in Einfamilienhäusern das ABGB. Das heißt für Sie als Mieter, dass viele Punkte nicht im Gesetz geregelt sind. Daher ist es wichtig, dass man die wesentlichsten Punkte im Vertrag festhält. Überhaupt sollte alles, was man mündlich vereinbart, auch im Mietvertrag festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachweisbar. Hier die Punkte, die für Sie als Mieter relevant sind: Ein eigenes Haus ist nach wie vor Traum vieler Österreicher. Daher sind Einfamilienhäuser auch bei Mietern nach wie vor gefragte Objekte. Die Anmietung eines Hauses birgt aber viele Gefahren. Mieter von Wohnungen sind durch das Mietrechtsgesetz geschützt, nicht jedoch die Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern. Für diese Mietverträge gilt nur das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Daher ist es besons wichtig, alle wesentlichen Punkte im Vertrag festzuhalten. Böses Erwachen Die Praxis zeigt immer wie, dass Mieter oftmals sehr euphorisch sind, haben sie doch endlich ein Haus gefunden. Doch Vorsicht, das böse Erwachen kommt oft erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages o wenn sich erste Probleme mit dem Vermieter ergeben. Entspricht das Haus auch dem, was Vermieter anpreist? Vermietet er die gesamte Liegenschaft o behält er Dachboden, Kellerräumlichkeiten, Garage o einen Teil des Gartens zurück? Wenn ja, sind Probleme vorprogrammiert. Der Mieter hat dann damit zu leben, dass Vermieter unter Umständen ohne Vorankündigung plötzlich durchs Haus auf den Dachboden geht. Weiters sollte man den Zustand des Hauses überprüfen, denn viele Mängel wie undichte Fenster o eine überalterte Heizung könnten dem zukünftigen Mieter teuer zu stehen kommen. Denn sehr oft wird die Erhaltungspflicht des Hauses auf den Mieter überwälzt. Wird das Haus zum Beispiel mit Flüssiggas beheizt, sollte man nachfragen, wann die nächste Tankkontrolle ansteht. Ist Tank älter als zehn Jahre, könnte den Mieter die Überprüfung 700,- kosten. Mietobjekt: Achten Sie auf eine genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (sämtliche Räumlichkeiten wie Dachboden und Keller, Garten, Garage) im Vertrag. Bei Beginn und nach Beendigung des Mietverhältnisses sollte man den Zustand des Mietobjektes mit Fotos dokumentieren. Befristung: Grundsätzlich ist sowohl ein befristeter als auch ein unbefristeter Vertrag möglich. Aus Sicht des Mieters ist die Variante des befristeten Mietverhältnisses eindeutig die bessere. Unbefristete Mietverträge können vom Vermieter jezeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden. Einen befristeten Mietvertrag kann Vermieter hingegen nur aus wichtigen Gründen (z.b. Nichtbezahlen des Mietzinses, erheblich nachteiliger Gebrauch) auflösen. Allerdings hat auch Mieter bei befristeten Mietverträgen keine Kündigungsmöglichkeit. Er kann den Mietvertrag nur auflösen, wenn das Mietobjekt zum Wohnen untauglich wird. Ansonsten
5 Buchtipps Seite 5 Für Sparefrohs Johannes Hörl / Andreas Winkler: Bausparkassenrecht Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2010, 193 Seiten, 38,80 ist er an den Vertrag gebunden, egal ob sich familiäre, finanzielle o berufliche Veränungen ergeben. Der Mieter hat keine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Bei unbefristeten Mietverhältnissen gilt, wenn nichts anes vereinbart wurde, die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Wenn möglich, sollte zumindest eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart werden. Instandhaltung: Gemäß 1096 ABGB muss Vermieter das Objekt in einem brauchbaren Zustand übergeben und auch in einem solchen erhalten. Bei fast allen Mietverträgen für Einfamilienhäuser wird jedoch die Instandhaltung auf den Mieter überwälzt. Immer wie kommt es vor, dass die Instandhaltung des gesamten Hauses auf den Mieter überwälzt wird. Sollte in so einem Fall zum Beispiel eine Dachreparatur anstehen, müsste Mieter diese bezahlen. Wenn schon die Instandhaltung auf den Mieter überwälzt wird, sollte man darauf achten, dass das nur für das Innere angemieteten Räume gilt. Verlangen Sie unbedingt den Nachweis letzten Servicearbeiten für Heizanlagen und Warmwasserboiler. Investitionen: Im Gegensatz zum MRG gibt es im ABGB keine eindeutige Regelung für getätigte Investitionen. Ein Investitionskostenersatz muss bei Einfamilienhäusern schriftlich vereinbart werden. Auch Investitionen sollten schriftlich festgehalten werden. Wurde keine Regelung getroffen, kann Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wieherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Verkauf des Einfamilienhauses: Verkauft Vermieter während eines aufrechten Mietverhältnisses das Haus, ist neue Eigentümer nicht an den Vertrag gebunden und er kann das Mietverhältnis aufkündigen. Der Mieter ist in diesem Falle nur geschützt, wenn das Mietverhältnis im Grundbuch eingetragen worden ist. Neben den aktuellen Gesetzestexten und Kurzkommentaren enthält das vorliegende Buch auch interessante Ausführungen zum Konsumentenschutzgesetz, zu finanztechnischen Auswirkungen und dem neuen Wirkungsbereich Bausparkassen. Die in Österreich besons beliebte Sparform des Bausparens hatte in Vergangenheit ihren Schwerpunkt bei Eigenheimfinanzierung und Wohnraumsanierung. Nun sollen Für Grundbesitzer Liegenschaftsrecht umfasst die Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften in Bezug auf Grund und Boden, sowohl privatrechtliche Bestimmungen als auch öffentlich-rechtliche wie die Raumordnung o das Baurecht. Auch das Nachbarrecht o das Grundbuchsrecht Für Interessierte bei Darlehensgewährung neue Geschäftsfel für die Bausparkassen eröffnet werden, und zwar im Bereich Bildung, Vorsorge und Pflege. Im vorliegenden Bausparkassengesetz ist enthalten, dass auch Maßnahmen Bildung (Berufsaus- und -weiterbildung), sowie Maßnahmen Pflege durch Darlehen finanziert werden können. Das Buch ist daher eine gute Hilfe für alle interessierten Sparerinnen und Sparer. Christoph Twaroch: Liegenschaft und Recht Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2010, 174 Seiten, 24,80 gehören dazu. Das vorliegende Buch enthält übersichtliche Informationen für alle, die mit Grund und Boden zu tun haben. Insbesone ist das Buch durch den Praxisbezug auch für interessierte Laien verständlich aufbereitet. Johannes Stabentheiner / Andreas Vonkilch (Hg.): Jahrbuch Wohnrecht 2011 Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2011, 255 Seiten, 38,80 Das vorliegende Jahrbuch arbeitet die Jahre 2009 und 2010 auf und schließt somit unmittelbar an das Jahrbuch 2008 an. Es werden die Entwicklungen und Geschehnisse in Rechtspolitik, Judikatur und Schrifttum dargestellt. Diesmal werden auch die Bereiche Wohnungseigentumsrecht und Bauträgervertragsrecht beleuchtet. Das Buch ist um Verständlichkeit und eine unkomplizierte Sprache bemüht und bietet allen wohnrechtlich Interessierten einen vielfältigen aktuellen Einblick in die wohnrechtliche Materie. Einladung Landeskonferenz Steiermark Einladung zur ordentlichen Landeskonferenz des Mieterschutzverbandes Österreich, Landesverein Steiermark, welche am um Uhr im Restaurant Brandhof in 8010 Graz, Gleisdorfergasse10, stattfindet. Tagesordnung: - Begrüßung - Rechenschaftsbericht des Vorstandes - Bericht Rechnungsprüfer - Entlastung des Vorstandes - Neuwahl Vereinsorgane - Konstituierung des neuen Vorstandes - Allfälliges und Diskussion
6 GRATIS-STROM BIS JULI 2012: LEASEn UnD LOSfAhREn! Top-Angebot für Kunden: Kostenlos tanken für alle E-Fahrzeuge E-BIke Leasing: schon ab 34,90 im Monat Elektro-Mobilität für alle! Kunden Energie Steiermark können ab sofort E-Bikes, E-Roller und Segways günstig leasen. Der Strom dafür ist an unseren E-Tankstellen bis 2012 gratis. Erleben Sie den Komfort emissionsfreier und moner Fortbewegung zum monatlichen Fixpreis. Infos unter kostenlosen Hotline 0800/ o
7 Erfolgsnotizen Erfolgsnotizen Nieösterreich Statzendorf: Im Winter ist immer wie die Heizung ausgefallen. Unser Mitglied wollte daher das Mietverhältnis auflösen. Wir konnten hier eine einvernehmliche sofortige Beendigung des Mietverhältnisses erreichen. Michelbach: Zwischen unserem Mitglied und Hausinhabung kam es immer wie zu Schwierigkeiten. Die Mieterin wollte das Haus so rasch wie möglich verlassen. Wir konnten diese Lösung erreichen und ebenso die Rückzahlung Kaution. Sasendorf: Zwei Mieter hatten gemeinsam eine Wohnung gemietet. Nachdem ein Mieter die Wohnung verlassen hatte, wollte Hauseigentümer die gesamte Miete von unserem Mitglied einforn. Wir konnten erreichen, dass unser Mitglied nur seinen Anteil zu zahlen hat, und nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Anteil aus Kaution ausbezahlt erhielt. Wilhelmsburg: Mehrere Wohnungen einer Siedlung sind massiv von Schimmel befallen. Wir konnten für diese Mieter eine Mietzinsminung bis zur Schadensbehebung erreichen. St. Pölten, Eybnerstraße: Nach einem Wasserschaden gab es in Wohnung Schimmel. Nach unserer Mängelrüge wurde Schaden behoben. St. Pölten, Daniel Granstraße: Die Fenster und die Balkontüre in Wohnung unseres Mitgliedes waren extrem undicht. Nach unserer Intervention wurden die Fenster abgedichtet, und die Balkontüre wird erneuert. Aufgrund falscher Quadratmeter-Angaben ergab sich für ein Geschäftslokal ein Differenzbetrag bei den Betriebskosten in Höhe von 486,-, welcher dem Mieter gutgeschrieben wurde. Unser Mitglied erhielt die letzte Aufforung zur Entfernung seines Geräteschuppens, obwohl dieser nicht in dessen Eigentum stand. Die Hausverwaltung drohte, bei Zuwihandeln die Kosten für den Abbruch in Höhe von ca ,- unserem Mitglied anzulasten. Dank unserer Intervention mussten nun die Abbruchkosten von Genossenschaft übernommen werden. Wir erwirkten einen außergerichtlichen Vergleich: Von ,- Ablöse müssen nun ,- zurückbezahlt werden. Dank unserer Hilfe erhielten unsere Mitglie außerdem: Kautionsrückzahlung 1626,- Kautionsrückzahlung 1325,- Guthaben aus BK- und HK-Abrechnung sowie Überzahlung an Hauptmietzins 1679,- Überzahlung von Stromkosten 1033,- Übersiedlungshilfe ,- Erfolgsnotizen Kärnten Wir erreichten die Rückerstattung von Kosten: Frau V. aus Klagenfurt 64,80 Stromkosten Frau P. aus Klagenfurt 87,50 Reinigungskosten Wir erreichten auch die Rückerstattung von Kautionen: Herr K. aus Villach 1500,- Frau L. aus Klagenfurt 1500,- Frau H. aus Klagenfurt 1200,- Frau K. aus Wolfsberg 1350,- Auf Grund unserer Intervention hat Vermieter Familie B. den Mietzins von 1160,- erlassen. Erfolgsnotizen Steiermark Für unsere Mitglie konnten wir zu Unrecht verrechnete Betriebskosten zurückholen: Friedrichgasse 530,07 Goethestraße 1375,- Radetzkystraße 352,- Nibelungengasse 102,96 Afritschgasse 500,20 Wir konnten auch zu Unrecht einbehaltene Kautionen zurückholen: Keplerstraße 3000,- Grazbachgasse 1527,40 Am Bodenfeld 312,08 Lassnitz 1010,- Außerdem konnten wir zu Unrecht eingehobene Mietzinse zurückholen: Karl-Morrestraße 3039,- Ruckerlberggürtel 2040,79 Schippingerstraße 3500,- Erfolgsnotizen Wien In vielen Fällen konnten wir für unsere Mitglie die Richtigstellung des Mietzinses (Hauptmietzins, Untermietzins o Möbelmiete) und die Rückzahlung von zu hohen Mieten erwirken. Bei noch aufrechten Mietverhältnissen wurde auch jeweils Mietzins für die Zukunft herabgesetzt. Folgende Rückzahlungen konnten wir für unsere Mitglie erzielen: 2, Alliiertenstraße ,- 2, Czerningasse ,65 2, Ennsgasse ,- 2, Max Winterplatz 20/ ,- 3, Erdberger Lände ,68 5, Rainergasse ,- 5, Ramperstorffergasse ,- 6, Gumpendorfer Straße ,- 7, Burggasse ,- 8, Florianigasse ,02 8, Laudongasse ,26 8, Schönborngasse ,35 10, Columbusgasse ,- 11, Grillgasse ,- 12, Ehrenfelsgasse ,50 14, Linzer Straße ,- 15, Märzstraße ,- 16, Enenkelstraße ,- 16, Lerchenfel Gürtel ,- 16, Mariengasse 36 41,28 16, Römergasse ,- 16, Wattgasse ,- 18, Alseggerstraße ,- 18, Höhnegasse ,80 18, Währinger Gürtel ,73 23, Anton Baumgartner Straße ,48 Immer wie müssen wir feststellen, dass Betriebskosten falsch abgerechnet werden. Es lohnt sich, die Betriebskostenabrechnungen von uns überprüfen zu lassen. Für unsere Mitglie konnten wir folgende Rückzahlungen erreichen: 2, Ferdinandstraße 17, für 5 Mieter 320,13 2, Hofenegasse 6 73,44 2, Josefinengasse 12 55,54 3, Ungargasse 9, für 6 Mieter 176,98 4, Viktorgasse 1 305,- 8, Alserstraße ,28 9, Rotenlöwengasse 9 500,- 10, Gudrunstraße ,- 10, Herzgasse ,41 10, Inzersdorferstraße ,- 16, Deinhardsteingasse 27 80,- 16, Enenkelstraße ,95 16, Wattgasse ,59 17, Mariengasse ,18 17, Parhamerplatz ,07 21, Jeneweingasse 21 3,28 Kautionen können im Außerstreitverfahren zurückgefort werden, wenn Vermieter die Kaution ungerechtfertigt zurückbehält. Wir haben seither zahlreiche Kautionsrückzahlungen erwirken können. Wir haben auch überhöhte Ablösen und den Investitionsersatz im Außerstreitverfahren eingefort. Oft verlangte Kosten für die Vertragserrichtung sind im Vollanwendungsbereich des MRG unzulässig und können zurückgefort werden. Auch Entschädigungen für Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten können wir immer wie für unsere Mitglie erwirken. Wir konnten folgende Zahlungen erreichen: 2, Alliiertenstraße 9, Kaution 450,- 2, Darwingasse 8, Vertragserrichtungskosten 100,- 2, Max Winter-Platz 20, Vertragserrichtungskosten 138,- 2, Max Winter-Platz 20, restliche Kaution 52,16 3, Apostelgasse 29-31, Kaution und Investitionsersatz 2487,- 5, Spengergasse 17, Kaution 500,- 6, Stumpergasse 26, Entschädigungszahlung 2580,- 8, Laudongasse 55, Kaution 3400,- 15, Arnsteingasse 11, Kaution 400,- 15, Sechshauserstraße 95, Kaution 1200,- 16, Wichtelgasse 20, Kaution 900,- 17, Jörgerstraße 24/21, Kaution 800,- 17, Mariengasse 10/3a, Restbetrag Kaution 204,37 20, Salzachstraße 2, Vormieterablöse 3500,- In zahlreichen Fällen konnten wir erreichen, dass Hausinhabung obliegende Erhaltungsarbeiten, die zunächst immer wie aufgeschoben o en Notwendigkeit verneint wurde, dann doch durchgeführt wurden. Oft wurden vor unserem Einschreiten die Mieter monatelang vertröstet. In manchen Fällen mussten wir sogar einen Zwangsverwalter beantragen, bevor dann die notwendigen Arbeiten endlich erledigt wurden.
8 Der Frosch im Gartenteich Von Barbara Walzl-Sirk (Mieterschutzverband Steiermark) Was man gegen nächtliches Quaken tun kann Nicht je Frosch ist ein Froschkönig o gar ein Märchenprinz. Eine richtige Nervensäge kann er sein, wenn er in Nachbars Gartenteich quakt und uns den wohlverdienten Schlaf raubt. Daher häufen sich gerade im Frühjahr die Anfragen, was man rechtlich gegen das Quaken tun kann. Grundsätzlich kann man sich mittels Unterlassungsklage gegen den Lärm, von einem Nachbargrundstück ausgeht, wehren wenn dieser das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt. Der Naturschutz Frösche stehen in Österreich aber auf roten Liste bedrohten Tierarten und werden durch die einzelnen Naturschutzgesetze Län geschützt. Dies bedeutet, dass man Frösche we töten noch einfangen und an einen anen Ort bringen darf. Selbst im Teich abgelegte Laich darf nicht entfernt werden. Dies bedeutet weiters, dass man ein öffentliches Recht, nämlich den Naturschutz, nicht durch Einbringung einer Unterlassungsklage brechen kann. Der einzige Trost: Frösche quaken nur, um ein Weibchen zur Fortpflanzung anzulocken. Sobald sie ein passendes gefunden haben, ist das störende Konzert vorbei. empfänger Foto: Barbara Walzl-Sirk Retouren an Postfach 555, 1008 Wien KONTAKTSTELLEN: Wien 1070 Wien Döblergasse 2 Tel: 01/ , Fax 01/ Sie erreichen unser Sekretariat telefonisch: Mo. bis Do Uhr, Fr. von Uhr, Di. und Do. auch von bis Uhr. Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 01/ ): - in 1070 Wien, Döblergasse 2: Di. und Do. v Uhr - in 1020 Wien, Praterstraße 25: Mi. von Uhr bis 18 Uhr und Do. von bis Uhr office@wien.at Steiermark 8010 Graz Sparbersbachgasse 61 (Parterre re.) (0316) , Fax (0316) Mo. von 14:30 bis 17 Uhr, Mi. von 14:30 bis 19 Uhr, Fr. von 9 Uhr bis 11:30 Uhr, TERMINVEREINBARUNG erforlich 8700 Leoben Kaiserfeldgasse 10/1, 8700 Leoben, jeden 2. Di. im Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung ( ) 8680 Mürzzuschlag Café Mürz, 1. Stock, jeden 1. Dienstag im Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung ( ) 8605 Kapfenberg Wiener Straße 8, jeden 3. Dienstag im Monat von 10 bis 11 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung ( ) Oberösterreich 4020 Linz Leergasse 21, Tel. 0732/ Fax 0732/ Mo., Mi. und Fr. von Uhr, Mi. auch von Uhr Bitte um telefonische Voranmeldung! 4400 Steyr Johannesgasse 14, Tel / Mo. von Uhr 4600 Wels Roseggerstraße 8 (Räumlichkeiten AK) Tel. 0680/ jeden Di. von Uhr 4910 Ried i.i. Rathaus, Wohnungsabteilung, Eingang Roßmarkt, jeden zweiten und vierten Di. im Monat von Uhr 4780 Schärding Denisgasse 8 Gasthaus Bräustüberl Bums n, jeden zweiten Di. im Monat von Uhr 4820 Bad Ischl Stadtamt, 1.Stiege/2.Stock, Zi-Nr. 24, jeden ersten Fr. im Monat von bis Uhr 4802 Ebensee Gemeindeamt, Zimmer 9, jeden ersten Fr. im Monat von Uhr Nieösterreich 2700 Wiener Neustadt Eyerspergring 7, Tel.: 02622/23176 Sprechstunde Di. von Uhr Termine nach tel. Vereinbarung (Tel.: Mo. bis Do Uhr, Mo Uhr, Di Uhr) 2500 Baden Palffygasse 1, Tel /44810, jeden Mittwoch von Uhr, telefonische Anmeldung in Wiener Neustadt erbeten unter Tel.: 02622/23176 Wien-Umgebung Sprechstunde in 1020 Wien, Praterstraße 25 nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 02622/ Sankt Pölten Heßstraße 4 (im Hof rechts), Tel / , jeden Freitag von Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 0664/ (Montag bis Donnerstag von Uhr) Salzburg 5020 Salzburg Hofhaymer Allee 9-13, Telefon (0662) , Fax (0662) Termin nach Vereinbarung. Öffnungszeiten Mo. bis Fr. von 8:15 bis 12:15 Uhr und Mo, Di und Do auch 14 bis 16 Uhr 5280 Braunau im Gebäude des Bezirksgerichts Braunau/ Inn, Stadtplatz 1, jeden 1. Dienstag im Monat zwischen 10 und 12 Uhr. Bitte unbedingt um telefonische Anmeldung unter (0662) Tirol 6020 Innsbruck Maximilianstraße 2, Gebäude Hauptpost 3. Stock Zi Telefon (0512) und (0512) Sprechzeiten sind: MO bis FR 9.00 bis Uhr, DI von bis Uhr und nach Vereinbarung. Kärnten 9020 Klagenfurt Benediktinerplatz 5/1, Tel.: (0463) Mo. bis Do. von 8 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung IMPRESSUM Verleger und Herausgeber: Mieterschutzverband Österreich 1070 Wien, Döblergasse 2 ZVR Chefredakteurin: Mag. Barbara Walzl-Sirk Satz & Grafik: Kurt Promer, Christian Wallner Druck: Thaler Druck Graz
Wie es doch weitergeht, sagen wir Ihnen.
So geht das doch nicht weiter... Wie es doch weitergeht, sagen wir Ihnen. WILLKOMMEN Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern das Zuhause ist
MehrWie es doch weitergeht, sagen wir Ihnen.
So geht das doch nicht weiter... Wie es doch weitergeht, sagen wir Ihnen. WILLKOMMEN Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern das Zuhause ist
MehrI. Grundsätzliches. I. Grundsätzliches. I. Grundsätzliches
I. Grundsätzliches I. Grundsätzliches Die Antworten auf die Frage, welche Abrechnungen im Miets- und Zinshaus von wem, an wen und wann zu legen sind, sind einerseits von einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
MehrLeitfaden. Meine Abrechnung
Leitfaden. Meine Abrechnung Die Hausabrechnung Jedes Jahr im Juni bekommen Sie die Hausabrechnung. Darin finden Sie die Abrechnung der Betriebskosten und auch die Abrechnung des Hauptmietzinses für ein
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrDurchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung %
Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland BAUGRUNDSTüCKE Burgenland 81,06 79,60-1,80 Kärnten 84,14 85,97 2,17 Niederösterreich 109,88 116,95 6,43 Oberösterreich 93,28 96,57 3,53 Salzburg 296,93 317,98
MehrVON STÖRENDEN ÄSTEN BIS ZUR LÄRMBELÄSTIGUNG - WENN DIE NACHBARN NERVEN! 8/07
VON STÖRENDEN ÄSTEN BIS ZUR LÄRMBELÄSTIGUNG - WENN DIE NACHBARN NERVEN! /0 VON STÖRENDEN ÄSTEN BIS ZUR LÄRMBELÄSTIGUNG - WENN DIE NACHBARN NERVEN! Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem
MehrDie Geschichte des Mietrechts... 13 Die Grundlagen des Mietrechts... 14
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................................ 11 Einleitung....................................... 13 Die Geschichte des Mietrechts...................... 13 Die Grundlagen des Mietrechts.....................
Mehr7 Ob 154/16x. gefasst:
7 Ob 154/16x Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Höllwerth, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich und Dr. Singer als weitere Richter in
MehrMietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)
Seite 1 zwischen Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Herr/Frau/Familie Adresse als Eigentümer und Vermieter (in der Folge Vermieter genannt) und Herr/Frau/Familie
Mehrmieterschutz Gleichbehandlung: der Wer bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, kann sich wehren
Ausgabe 4/2014 p.b.b. I Erscheinungsort: Wien I Verlagspostamt: 1070 Wien ZVR: 239963599 I Aufgabepostamt: 8720 Zulassungsnummer: 02Z031992 das Magazin herausgegeben vom Mieterschutzverband Österreich
MehrDie Vermittlung von Wohnungen
Die Vermittlung von Wohnungen Was ein Makler leistet. Und was er kostet. Stand 1.9.2010 Beratung, Betreuung, Sicherheit. Bei der Vermietung von Wohnungen in Mehr- oder Einfamilienhäusern sind die Dienste
MehrMusteranträge Mietrecht
Muster und Formulare Musteranträge Mietrecht von Michaela Schinnagl 1. Auflage Musteranträge Mietrecht Schinnagl schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Verlag Österreich
MehrThermen-Entscheidung OGH zu den Erhaltungspflichten im Inneren des Mietobjekts bloß heiße Luft für Vermieter?
Thermen-Entscheidung OGH zu den Erhaltungspflichten im Inneren des Mietobjekts bloß heiße Luft für Vermieter? Die Auswirkungen des Thermenurteils in der Praxis DR. MARTIN FOERSTER 1 In den beiden sogenannten
MehrFragen zum neuen liechtensteinischen Miet- und Pachtrecht. Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer
Fragen zum neuen liechtensteinischen Miet- und Pachtrecht Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 1 Allgemeine Fragen 14 1. Wo finde ich die Gesetzesbestimmungen zum neuen
MehrNebenräume kündigen: Ja, das geht!
Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Foto: Agentur: MEV Halbe Sachen gibt es nicht und schon gar nicht, wenn es ums Kündigen geht. Das bekommen Sie spätestens dann zu spüren, wenn Sie Ihrem Mieter zusammen
MehrMIETVERTRAG. I. Mietgegenstand und Vermietung. Die ist zu Anteilen Eigentümerin für den Tiefgaragenabstellplatz auf der GP in,, EZ, GB.
Steuer/Gebührenbemessung zu Steuernummer: 840132278 Erfassungsnummer: Gebühr: 33 TP 5 GebG Gebührenbetrag: Datum: GRJ Steuerberatung GmbH Fassung vom MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen 1. 2. (im folgenden
MehrWiderrufsrecht im Mietrecht
Widerrufsrecht im Mietrecht Sonnenstraße 11 80331 München Telefon 089 / 5404133-0 Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de www.haus-und-grund-bayern.de Widerrufsrecht im Mietrecht 1 Am 13. Juni
MehrNews: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht
Mängel beim Einzug: Wie muss ich vorgehen? Wissenswertes zur Wohnungsübergabe Bei der Wohnungsübernahme hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung eines Übernahmeprotokolls. Darin wird
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
6 Ob 188/13k Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs
MehrMietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:
Mietvertrag Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag wird der Zeitpunkt des Antritts bzw. der Rückgabe der Wohnung genau geregelt. Der Mieter ist verpflichtet,
MehrAndreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Miete. Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C
Andreas Blumer, Daniel Gradl, Manuel Ochsner, Serge Welna Miete Leitprogramm ergänzend zum Lehrmittel «Gesellschaft» Ausgaben A, B und C Vorwort Liebe Lernende Bestimmt haben auch Sie sich bereits Gedanken
MehrPräambel. Wenn es Dich schlimm erwischt, dann. dann leidest Du mittelbar darunter. Wenn es Dich nicht ganz so schlimm erwischt,
Präambel Die Betriebskosten in Deutschland steigen seit Jahren. Zunächst stiegen die Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Dann die Heizungs- und Warmwasserkosten. Was wird als
Mehr1. Die Grundlagen des Nachbarrechts 13. Welche Rechtsgrundlagen kommen zum Tragen? 14. Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsbestimmungen...
Inhalt Vorwort 11 1. Die Grundlagen des Nachbarrechts 13 Welche Rechtsgrundlagen kommen zum Tragen? 14 Öffentliches Recht und Privatrecht 15 Öffentlich-rechtliches Nachbarrecht 16 Privatrechtliches Nachbarrecht
MehrMietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:
MehrInhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10
Inhalt Vorwort 10 1 Wohnungssuche 11 Zeitungsanzeige und Wohnungsamt 11 Makler 12 In welchen Fällen darf der Makler Courtage verlangen? 13 Wann muß kein Geld gezahlt werden? 15 Wieviel Courtage kann der
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
MehrDie Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 330,10 (darin enthalten EUR 55,02)
1 8Ob61/04k Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer,
MehrMietrecht für Mieter
Haufe TaschenGuide 71 Mietrecht für Mieter Bearbeitet von Dirk Clausen 6. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 648 07790 0 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige Rechtsthemen
MehrMappe zur Wohnungsübergabe
Mappe zur Wohnungsübergabe Einzug - Checkliste bei Einzug eines Mieters - Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug eines Mieters - Quittung Schlüsselübergabe (an den Mieter) Auszug - Checkliste bei Auszug
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf
Mehr9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002
Der Immobilienverwalter 9.12.1 9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 9.12.1 Ordentliche Verwaltung Relevante gesetzliche Bestimmung: 28 WEG 2002 9.12.1.1 Angelegenheiten der
Mehrim Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes*
Alles zur Kaution im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes* Kaum ein Thema spielt in der mietrechtlichen Beratung der AK Tirol eine derart große Rolle wie die Frage der Kaution. Kein Wunder, hier geht
MehrJetzt rückwirkend versichern! Auf ins Leben.
Auf ins Leben. Jetzt rückwirkend versichern! Streit mit Ihrem Vermieter aber keinen Rechtsschutz? Wir sind trotzdem für Sie da! Mit dem ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort hält auf Knopfdruck Sicherheit bei
MehrRATGEBER IMMOBILIEN- Die besten Tipps der Profis rund ums Kaufen, Verkaufen, Mieten oder Vermieten NEUE VERSION
IMMOBILIEN- RATGEBER Die besten Tipps der Profis rund ums Kaufen, Verkaufen, Mieten oder Vermieten NEUE VERSION 2016 Ein kostenloses E-Book der Fachgruppe Immobilienund Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer
MehrUNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:
UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend
Mehrmieterschutz Alles, was Sie über den Aufzug wissen müssen Sparpaket: Diese Maßnahmen bekommen wir alle zu spüren
Ausgabe 2/2012 p.b.b. I Erscheinungsort: Wien I Verlagspostamt: 1070 Wien ZVR: 239963599 I Aufgabepostamt: 8720 Zulassungsnummer: 02Z031992 das Magazin herausgegeben vom Mieterschutzverband Österreich
MehrLeistbares Wohnen mehr Geld zum Leben
Leistbares Wohnen mehr Geld zum Leben Foto: AK Graf-Putz Pressegespräch am 12. Dezember 2018 Ihre GesprächspartnerInnen: Josef Pesserl, AK-Präsident Mag. a Bettina Schrittwieser, Leiterin AK-Konsumentenschutz
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
Mehrwillhaben-studie: Auch m2-preise für Mietwohnungen zogen 2016 an
Medieninformation willhaben-studie: Auch m2-preise für Mietwohnungen zogen 2016 an In zwei von drei untersuchten Bezirken stiegen Angebotspreise für Mietwohnungen Imst mit größtem Preis-Plus, Hermagor
MehrDer Mietzins. von Erich René Karauscheck, Franz Strafella. 1. Auflage
Der Mietzins von Erich René Karauscheck, Franz Strafella 1. Auflage Der Mietzins Karauscheck / Strafella schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde Verlag Wien 2010 Verlag
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachbarrecht Deutscher Bundestag WD /16
Nachbarrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachbarrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20.06.2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrEntgeltbestimmungen für Übertragungswege Digitaler Übertragungsweg National (EB Digitaler Übertragungsweg - National)
Entgeltbestimmungen für Übertragungswege Digitaler Übertragungsweg National (EB Digitaler Übertragungsweg - National) Diese Entgeltbestimmungen gelten ab 14. Juni 2011. Die bisher veröffentlichten EB Digitaler
Mehr11 -J4~1 der Beilagen zu den Stenographischen ProtokolIen des Nationalrates XVI. Gesetzg~bungsperiodc. A n t rag
169/A XVI. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 7-11 -J4~1 der Beilagen zu den Stenographischen ProtokolIen des Nationalrates XVI. Gesetzg~bungsperiodc A n t rag No.... 1.~.!}....1 A Präs.:
MehrVorwort Kapitel 1 Rechtliche Probleme mit dem Nachbar
Vorwort... 11 Kapitel 1 Rechtliche Probleme mit dem Nachbar Wie läuft ein typischer Nachbarstreit ab?... 14 Wie können Juristen effektiv helfen?... 16 Welches sind die Grundlagen des privaten Nachbarrechts?.
MehrNachbarrecht. RA Dr. Nils-Christian Tamm, Haus & Grund Lübeck
RA Dr. Nils-Christian Tamm, Haus & Grund Lübeck Inhaltsübersicht: A. Einführung B. Immissionen C. Ausschlussvorschriften im Nachbarrecht 1 A. Einführung Konfliktvermeidung durch Einhaltung von Eskalationsstufen:
MehrGrundlagen des Wohnungseigentums
Abschnitt I: Grundlagen des Wohnungseigentums In diesem Abschnitt erfahren Sie Näheres zu den wichtigsten Grundbegriffen des Wohnungseigentums und erhalten Informationen über das Miteigentum an sich und
MehrUntermietvertrag für Wohnung
Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,
Mehrmieterschutz Wir übersiedeln Daran sollten Sie bei einem Umzug denken Erholsamer Schlaf: Worauf sollte man beim Schlafzimmer achten?
Ausgabe 1/2012 p.b.b. I Erscheinungsort: Wien I Verlagspostamt: 1070 Wien ZVR: 239963599 I Aufgabepostamt: 8720 Zulassungsnummer: 02Z031992 das Magazin herausgegeben vom Mieterschutzverband Österreich
MehrMietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli
Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli abgeschlossen zwischen Offene Kinder- und Jugendarbeit Saanenland Name Vermieterin Ansprechperson Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
MehrFALLGRUPPEN NACH DR WÜRTH Mag Nadja Shah, MVÖ
FALLGRUPPEN NACH DR WÜRTH 23.3.2010 Mag Nadja Shah, MVÖ Basisannahme 5 Jahresverträge Verträge über das Grundstück zum Zweck ein haus zu errichten Ausschluss des Entschädigungsanspruchs Abrissklausel bei
Mehrauf stehen aus aus sehen backen bald beginnen bei beide bekannt bekommen benutzen besonders besser best bestellen besuchen
der Abend auf stehen aber der August acht aus ähnlich das Ausland allein aus sehen alle das Auto als das Bad alt backen an der Bahnhof andere bald ändern der Baum der Anfang beginnen an fangen bei an kommen
MehrMietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
MehrKAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG
KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Verkäufer und Vermieter genannt und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Käufer und Mieter genannt) 1. Kaufvertrag 1.1. Der Verkäufer
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen ( 510 Abs 3 ZPO).
6 Ob 101/15v Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek
MehrEntgeltbestimmung für Digitale Übertragungswege - nx64k-übertragungswege ( EB nx64k-übertragungswege )
bestimmung für Digitale Übertragungswege - nx64k-übertragungswege ( EB nx64k-übertragungswege ) Diese bestimmungen gelten ab 01. 08. 2003. ALLGEMEINE HINWEISE Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch
MehrDie umlagefähigen Betriebskosten
Immobilien-Fachwissen Die umlagefähigen Betriebskosten in der Praxis Autor: Reinhold Pachowsky Immobilienexperte Copyright 2017 dlpverlag Nürnberg... Inhalte: Einleitung 1. Das Wohnraummietrecht 2. Die
MehrAlle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt.
Urheberrechtsinfo Alle Inhalte dieses ebooks sind urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung und Verbreitung von Kopien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet. Mietrecht für Mieter
MehrHier bin ich daheim. we-tirol.at. Alle Generationen unter einem Dach. Sozialer Wohnpark Mieders
Hier bin ich daheim. we-tirol.at Alle Generationen unter einem Dach. Sozialer Wohnpark Mieders 2 3 Hier bin ich daheim. Die Wohnungseigentum: Größter privater gemeinnütziger Wohnbauträger. Ihr Ansprechpartner
MehrKeine Angst vor der Schlichtungsbehörde
Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde Ein Merkblatt des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands Liebe Mieterin, Lieber Mieter Die Schlichtungsbehörden 1 sind zuständig, Auseinandersetzungen bezüglich
MehrBootsliegeplatz Mietvertrag
Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt
MehrBesondere Informationen Mieter
Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage
MehrBUNDESFINANZGERICHTSTAG 2018: GEBÜHREN UND VERKEHRSTEUERN. Mag. Gustav Wurm
BUNDESFINANZGERICHTSTAG 2018: GEBÜHREN UND VERKEHRSTEUERN Mag. Gustav Wurm 33 TP 5 GEBG: KÜNDIGUNGSVERZICHT BESTIMMTE/UNBESTIMMTE VERTRAGSDAUER ALLGEMEINES/KÜNDIGUNGSVERZICHT(I) Bemessungsgrundlage: Bestimmte
MehrAbstell- und Garagenplatzordnung
Abstell- und Garagenplatzordnung Ordnung für Abstell- und Garagenplätze. Vorwort. Liebe Mieterin, lieber Mieter, in Wien ist es heute schwer, einen Parkplatz zu finden. Die meisten Menschen wünschen sich
MehrBenutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen
MehrM I E T V E R T R A G
M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als
MehrImpressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.
Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung
MehrHeinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo
Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen
Mehr... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
MehrSOZPÄDAL E.V. - Sozialpädagogische Alternativen e.v. Projekt BOW Bürger/Innen ohne Wohnung
SOZPÄDAL E.V. - Sozialpädagogische Alternativen e.v. Projekt BOW Bürger/Innen ohne Wohnung Das Projekt BOW (Bürger ohne Wohnung) gründete sich 1984 mit dem Ziel: a) Wohnraum zu schaffen für alleinstehende
MehrKurs Immobilienmanagement
Kurs Immobilienmanagement FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer Leitender Jurist der onlinehausverwlatung & immobilientreuhand gmbh Autor und Vortragender Fragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen
Mehr4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
14 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Art. 264 OR 4. Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Artikel 264 OR räumt den Mietenden ein unentziehbares Recht zur frühzeitigen Rückgabe des Mietobjektes ein.
MehrInhaltsverzeichnis. Karauscheck/G. Strafella, Der Mietzins 2
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur... V XV XIX I. Einleitung... 1 A. Zielsetzung... 1 B. Gutachten in der Gerichtspraxis... 1 C. Aufbau des Buches...
MehrPräs.: 0 1. DEZ. 1988
... 207/A XVII. GP - Initiativantrag (gescanntes Original) 1 von 5 11-5395 der Beilagen zu den Slenographischen Protokollen... bi_ des Nationalrates XVIl. Gesetzgebung5pcnode A n t rag der Abgeordneten
Mehr4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage?
4. Besprechungsfall Anfang 2007 hat Münch für sich und seine fünfköpfige Familie von Vollmer zum Preis von kalt 600, warm 700 im Monat eine Wohnung in Würzburg gemietet, deren Wände teilweise durchfeuchtet
MehrMietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
MehrNutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?
Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-
MehrUnzulässige Klauseln in Mietverträgen
Unzulässige Klauseln in Mietverträgen von Philip Worthing-Smith 2009 Unzulässige Klauseln in Mietverträgen Worthing-Smith schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde Verlag
MehrWeitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit
Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten
MehrSicherstellung zum Mietvertrag
Exemplar für Mieterin/Mieter Sicherstellung zum Mietvertrag Mietobjekt (nur für Mietobjekte in der Schweiz) Mietobjektart Mietkaution CHF Mietbeginn Die Mieterin/Der Mieter zieht an die neue Adresse des
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrSorglos vermieten das Plus an Sicherheit und Service in der Vermietung.
Sorglos vermieten das Plus an Sicherheit und Service in der Vermietung. Mit einem starken Partner wird Vermieten zu einer risikofreien Angelegenheit mit garantiertem Mietzins. Mag. (FH) Wolfgang Fiel,
MehrAnfechtungs- und Erstreckungsbegehren
EIN DACH ÜBER DEM KOPF NEUSTART MUSTERBRIEFE Anfechtungs- und Erstreckungsbegehren an die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten senden Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
MehrVermietertipps für mehr Rentabilität
Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann 2. Auflage 2015. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68452 4 Format
MehrANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG
ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG zwischen Ferdinand Saint Julien-Wallsee, Römerweg 50, 6370 Kitzbühel, Österreich, UID-Nummer ATU69476257, als Vermieter und Herrn / Frau: Geb.: Adresse: Telefon:
MehrWiener Neustadt/Lachtengasse
Wiener Neustadt/Lachtengasse Stiege 1 und 2 55 Mietwohnungen mit Kaufoption HWB 32,0, fgee: 0,83 Baubeginn: Feber/März 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Beratung und Verkauf EBSG 7033
MehrWiener Neustadt/Lachtengasse
Wiener Neustadt/Lachtengasse Stiege 3 und 4 53 Mietwohnungen mit Kaufoption HWB 32,0, fgee 0,83 Baubeginn: Feber/März 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Beratung und Verkauf EBSG 7033
MehrErst-Ratgeber Wien. Geldnot. MA40 Sozialhilfe ( Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Antrag) Kein Geld für Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, Hausrat?
Erst-Ratgeber Wien Geldnot Kein Geld für Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, Hausrat? MA40 Sozialhilfe ( Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Antrag) MA40 -> Antrag: persönlich im Sozialzentrum oder per Post
MehrNICHTIGE KLAUSELN IN MIETVERTRÄGEN
R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i L i k a r, P e s t a l o z z i s t r a ß e 1 / I I, A - 8 0 1 0 G r a z T e l. + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3 F a x + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3-1 3 o f f i c e
MehrZeitlich begrenzter Mietvertrag. über einen möblierten Raum
- 1- Zeitlich begrenzter Mietvertrag über einen möblierten Raum Silvia Rüber 0176 20435129 Siegfried-Levi-Str.13 74199 Untergruppenbach als Vermieter und als Mieter 1 Mietgegenstand Vermietet wird in der
MehrLärmbelästigung. Peter Inäbnit Gewerbelärm. Andreas Stoecklin Leiter Abt. Lärmschutz. Esther Althaus Gemeindestrassen
Lärmbelästigung Andreas Stoecklin Leiter Abt. Lärmschutz Peter Inäbnit Gewerbelärm Esther Althaus Gemeindestrassen Lärmbelästigung Lärmklagen Gesetzesgrundlage Wer ist zuständig? Was ist zu tun (Massnahmen)?
Mehrmieterschutz Weihnachtsstimmung So verbringen Sie schöne und sichere Feiertage
Ausgabe 4/2011 p.b.b. I Erscheinungsort: Wien I Verlagspostamt: 1070 Wien ZVR: 239963599 I Aufgabepostamt: 8720 Zulassungsnummer: 02Z031992 das Magazin herausgegeben vom Mieterschutzverband Österreich
MehrDie gewählte. Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle, die es brauchen.
Die gewählte Erwachsenen-Vertretung Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle, die es brauchen. Alle Arten der Erwachsenen-Vertretung Vorsorge- Vollmacht Gewählte Erwachsenen- Vertretung Allgemeiner
MehrInhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33
Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Wohnbaureferent und Mag. Wolfgang Schön, Geschäftsführer WAG am Dienstag, 25. April 2017 Presseclub, Saal B zum Thema Erstes
Mehr