Klimaschutz in der Landwirtschaft

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1 Klimaschutz in der Landwirtschaft Ziele und Anforderungen zur Senkung von Treibhausgasemissionen

2 Impressum NABU-Bundesverband Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.v. Charitéstraße Berlin Tel Fax NABU@NABU.de Text: Redaktion: Gestaltung: Druck: Sandra Naumann, Ana Frelih-Larsen, Ecologic Institut (Berlin) Florian Schöne, Carsten Wachholz Christine Kuchem ( Druckhaus Berlin-Mitte GmbH, zertifiziert nach EMAS; gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, zertifiziert nach dem Umweltzeichen Der Blaue Engel, 01/2010 Art.-Nr Bezug: Die Broschüre erhalten Sie beim NABU Natur Shop, Am Eisenwerk 13, Hannover, Tel oder unter Die Schutzgebühr von 2,- Euro pro Exemplar zzgl. Versandkosten wird Ihnen in Rechnung gestellt. Bildnachweis: Titelseite: Großes Bild: Ch. Kuchem, klein links: tutto62/pixelio, klein Mitte: B. Witthuhn, klein rechts: R. Oppermann; S. 3: P. M. Eitel-Schaal/PIXELIO; S. 14 (oben u. Mitte), 19, 20: BLE, Bonn/Thomas Stephan, S. 14 (unten), Rückseite: G. Ostermann 1. Auflage: Januar 2010

3 Klimaschutz in der Landwirtschaft Ziele und Anforderungen zur Senkung von Treibhausgasemissionen Vorwort Einleitung Aktuelle Situation und Trends Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft Politische Optionen und Handlungsempfehlungen Europäische und nationale Umweltgesetzgebung Cross Compliance Ländliche Entwicklung Ökonomische Instrumente Verbraucherorientierte Maßnahmen Schlussfolgerungen Literatur... 23

4 Vorwort Die ernüchternden Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen Ende 2009 dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der fortschreitende Klimawandel schneller und intensiver als je zuvor die natürlichen Existenzgrundlagen von Millionen Menschen und die nachhaltige Sicherung lebenswichtiger Ökosysteme bedroht. Allein der durch den Klimawandel zusätzlich verursachte Verlust von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten wird von Experten auf rund 30 % geschätzt, wenn wir nicht rechtzeitig gegensteuern. Erstmals wurde in Kopenhagen bei den internationalen Klimaverhandlungen über den Beitrag des Agrarsektors zur Lösung der globalen Klimakrise diskutiert. Rund 20 Staaten, darunter auch Deutschland, haben sich zu einer weltweiten Forschungsallianz zusammengeschlossen, um für mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Bereits 2010 soll über Ziele zur Senkung von klimawirksamen Agraremissionen verhandelt werden. Zu den wichtigsten Emissionsquellen für Treibhausgase in der Landwirtschaft gehören trockengelegte Moore, intensive Tierhaltung sowie Stickstoffüberschüsse aus der Düngung. Es gibt aber erhebliche Potenziale, die landwirtschaftlichen Emissionen zu reduzieren und die Bindung von Kohlendioxid in landwirtschaftlich genutzten Böden zu erhöhen. Während nach den Plänen der Bundesregierung die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 sinken sollen, unterliegt die Landwirtschaft bisher keinen verbindlichen Reduktionszielen. In der nationalen und europäischen Klimapolitik findet aus NABU-Sicht viel zu wenig Berücksichtigung, dass auch natürliche Kohlenstoffspeicher in Böden und Ökosystemen durch Änderungen in der Landnutzung wie Grünlandumbruch oder die Entwässerung von Moorflächen zur Freisetzung klimaschädlicher Treibhausgase in erheblichem Ausmaß beitragen. Der Erhalt der Funktionsfähigkeit naturnaher Ökosysteme und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft stellen eine wesentliche Voraussetzung dar, damit sich Mensch und Natur besser an die Bedingungen eines sich weiter verstärkenden Klimawandels anpassen können. Nach Überzeugung des NABU muss die künftige Agrarpolitik den Klimaschutz integral in allen Bereichen berücksichtigen und die von ihr verursachten Emissionen von Treibhausgasen aus nicht-nachhaltigen Landnutzungen und Bewirtschaftungsformen bis 2020 ebenfalls um 40 % verringern. Dazu sollte der Agrarhaushalt nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Güter umgeschichtet und insbesondere an Leistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt werden. In diesem Zusammenhang ist die ländliche Entwicklung um einen umfassenden Maßnahmenkatalog für Klimaschutz zu erweitern. Hierzu gehören z.b. die Moorrenaturierung, die Förderung humusmehrender Kulturen und der verstärkte Anbau von Körnerleguminosen wie Ackerbohnen oder Lupinen sowie die Verringerung von Methanemissionen durch besseres Management des Düngemitteleinsatzes. Ferner brauchen wir einen verbindlichen Klimacheck für die EU-Agrarpolitik, damit Ordnungs- und Förderrecht sich besser ergänzen. Ziel muss sein, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch eine Klimaverträglichkeitsprüfung für alle Pläne und Programme im Bereich der Landwirtschaft durchzuführen. Klimaschutz darf dabei aber nicht gegen Tierschutz oder andere Ziele einer zukunftsfähigen Agrarpolitik ausgespielt werden. Wer versucht, den Einsatz von Totalherbiziden und gentechnisch verändertem Saatgut unter dem Deckmantel des Klimaschutzes für eine konservierende Bodenbearbeitung hoffähig zu machen, treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus! Gentechnik, Pestizide oder industrielle Massentierhaltung bieten keine nachhaltigen Lösungen für die komplexen Probleme unserer Landnutzungssysteme. Stattdessen müssen wir versuchen, Synergieeffekte zwischen der Klimapolitik und weiteren Zielen wie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Ressourcenschutz zu erreichen. Deshalb fordert der NABU auch ein Klimaschutzprogramm für die Landund Forstwirtschaft in Deutschland, in das unter anderem 10 % der nationalen Versteigerungserlöse aus dem europäischen Emissionshandelssystem einfließen. Damit können wir in Zusammenarbeit mit Bundesländern, Kommunen, Eigentümern und Landnutzern die Umsetzung von Maßnahmen vorantreiben, wie sie in der vorliegenden Studie, aber auch im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel vorgeschlagen werden. Olaf Tschimpke NABU-Präsident 2

5 1 Einleitung Der Anteil der Landwirtschaft an den gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland beträgt rund 11 %. Neben Methan (CH 4 ) und Lachgas (N 2 O) aus der Viehhaltung und Düngerausbringung spielen Kohlendioxidemissionen (CO 2 ) und andere Treibhausgase im Rahmen von Landnutzungsänderungen eine wichtige Rolle. Trotz bestehender Trends, die eine Abnahme von CH 4 - und N 2 O-Emissionen in der deutschen und europäischen Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren belegen, ist die Landwirtschaft gefordert, einen umfangreicheren, dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ein konkreter Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Unterstützung von klimafreundlichen Praktiken sowie bei der Förderung der Kohlenstoffspeicherung in von der Landwirtschaft genutzten Ökosystemen (KOM 2009c). Für diese Bereiche sind in Deutschland bisher keine verbindlichen Maßnahmen oder Reduktionsziele vorgesehen. Die Darstellung der aktuellen Situation, Trends und Hauptursachen der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen sowie deren Vergleich mit anderen Sektoren; die Identifizierung und Analyse von geeigneten Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Reduktionspotenziale, Synergien und Konfliktpotenziale mit anderen Umweltzielen, wie z.b. Erhalt der Biodiversität, Wasser- oder Bodenschutz; die Diskussion von politischen Instrumenten und die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die deutsche Agrar-, Klima- und Umweltpolitik. Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Studie untersucht, welchen Beitrag die deutsche Landwirtschaft durch die Senkung von Treibhausgasemissionen zum Klimaschutz leisten kann und welcher Handlungsbedarf für eine klimafreundlichere Landwirtschaft auf Seiten der Politik besteht. Die einzelnen Schwerpunkte der Studie umfassen: 3

6 2 Aktuelle Situation und Trends Die deutsche Landwirtschaft verursacht 5,4 % bzw. 11,15 % der gesamten Treibhausgasemissionen (THG- Emissionen) die Differenz ergibt sich durch Einbezug der Emissionen aus Landnutzungsänderungen. In der EU-27 sind es insgesamt 9,2 % (ohne Landnutzungsänderungen). Den größten Anteil an diesen Emissionen haben Methan (CH 4 ) und Lachgas (N 2 O). Die EU-Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinien der UN-Klimarahmenkonvention dazu verpflichtet, über ihre THG-Emissionen zu berichten. Im Bereich Landwirtschaft umfasst die Bestandsaufnahme die Lachgasund Methanemissionen. Kohlendioxidemissionen und andere THG-Emissionen, die durch landwirtschaftlich genutzte Böden freigesetzt werden, werden in der Kategorie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( Land Use, Land Use Change and Forestry - LULUCF) erfasst. In Abbildung 1 wird die Verteilung der THG-Emissionen für Deutschland sowie für die EU-27 ohne Emissionen aus Landnutzungsänderungen dargestellt. Die landwirtschaftlichen THG-Emissionen umfassen dabei nur die unmittelbaren Emissionen aus der Tierhaltung (CH 4 ) sowie aus dem Düngermanagement und der Bodenbearbeitung (N 2 O). In Deutschland werden durch die Landwirtschaft 65 % der gesamten Lachgasemissionen und 50 % aller Methanemissionen freigesetzt (UBA 2008). Hauptursachen der THG-Emissionen THG-Emissionen aus der Landwirtschaft entstehen nicht nur durch die tierische Verdauung, die Ausbringung und Lagerung von Dünger sowie die Bodennutzung, wie in Abbildung 1 dargestellt. Sie umfassen darüber hinaus CO 2 - und N 2 O-Emissionen, die durch Landnutzungsänderungen freigesetzt werden sowie CO 2 -Emissionen durch den landwirtschaftlichen Verkehr. Darüber hinaus könnten auch die Emissionen aus den der Landwirtschaft vorgelagerten Sektoren einberechnet werden. Diese Emissionen entstehen durch die Herstellung von Dünge- und Futtermitteln, die Stromerzeugung sowie die Produktion und Wartung von Maschinen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die verschiedenen Quellgruppen und deren Beitrag an den Gesamtemissionen der deutschen Landwirtschaft. Dabei werden die Emissionen aus den vorgelagerten Sektoren aus dem In- und Ausland, die auf ca. 45,3 Mio. t CO 2 -Äquivalent (CO 2äq ) geschätzt werden (Osterburg et al. 2009: 23), nicht berücksichtigt. Einen Großteil der Emissionen verursachen die Entwässerung von Hoch- und Niedermoorflächen und deren anschließende Nutzung als Grünland oder für den Ackerbau. Auf diesen Flächen, die ca. 5-8 % der gesamten Landwirtschaft 5,4 % Industrieprozesse 12,5 % 1,2 % Abfall 2,8 % Abfall Landwirtschaft 9,2 % 0,2 % Andere Industrieprozesse 8,5 % Transport 16,0 % 64,9 % Energie Transport 19,5 % 59,7 % Energie Verteilung der THG-Emissionen nach Sektoren in Deutschland Verteilung der THG-Emissionen nach Sektoren in der EU 27 Abbildung 1: Anteile der Sektoren an den Treibhausgasemissionen in Deutschland und der EU-27, Daten 2007 ohne Landnutzungsänderungen (Quelle: UBA 2008, EEA 2009a) 4

7 Tabelle 1: Quellgruppen der THG-Emissionen im deutschen Agrarsektor, Daten 2007 (ohne Emissionen aus den vorgelagerten Sektoren) Quellgruppe Brennstoffe 1 Fermentation bei der Verdauung Wirtschaftsdüngermanagement Landwirtschaftliche Böden 2 Landnutzungsänderungen (LULUCF) Acker Landnutzungsänderungen (LULUCF) Grünland Spezifizierung Einsatz fossiler Energie im landwirtschaftlichen Verkehr, Emissionen aus der Wärmeerzeugung in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen (für Gewächshäuser und Stallanlagen) Freisetzung von CH 4 durch mikrobielle Umsetzungen insbesondere von Cellulose im Magen von Wiederkäuern Freisetzung von u.a. CH 4 und N 2 O bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern im Stall, auf befestigten Flächen außerhalb des Stalls, beim Weidegang, im Lager und bei der Ausbringung Direkte und indirekte Emissionen von Stickstoff-Spezies (N 2 O und NO) sowie CH 4 -Aufnahme von landwirtschaftlichen Böden und Pflanzenbeständen Freisetzung von CO 2 : aus ackerbaulich genutzten Mooren, aus mineralischen Böden infolge von Umwandlung in Ackerland oder Umstellung von perennierenden auf einjährige Kulturen bzw. umgekehrt, aus Biomasse und durch Bodenkalkung. N 2 O-Freisetzung infolge der Umwandlung von Grünland-, Siedlungs-, Feuchtgebiets- oder anderen Flächen und Wäldern in Ackerland CO 2 -Freisetzung durch: Entwässerung organischer Grünlandböden, Veränderungen in der Biomasse Treibhausgasemissionen in t CO 2 -Äquivalenten CO 2 CH 4 N 2 O 5.357, , , ,62 k.a. -633, , ,88 k.a. 662, ,58 k.a. k.a. Total , , ,09 Total landwirtschaftliche Emissionen ,42 Anteil an gesamten Emissionen in Deutschland 3 11,15% k.a. = keine Angabe; Quelle: UBA (2008, 2009a); 1 inkl. Forstwirtschaft und Fischerei; berechnet auf Basis von 0,56% Anteil an Gesamtemissionen (siehe UBA 2009a); 2 Die Anwendung von Harnstoff-Düngern setzt ebenfalls CO 2 frei, dafür liegen jedoch bisher keine Daten vor; 3 Gesamt-Emissionen inkl. LULUCF betragen 939,99 Mio. t CO 2 -Äquivalente landwirtschaftlichen Nutzfläche einnehmen, entstehen fast 30 % der THG-Emissionen der deutschen Landwirtschaft (Hirschfeld et al. 2009) bzw. ca. 4-5 % der gesamtwirtschaftlichen THG-Emissionen Deutschlands (UBA 2008). Nach Höper (2007) werden 68 % aller Nieder- und Hochmoorflächen landwirtschaftlich genutzt, während sich nur 5 % in einem naturnahen Zustand befinden, 13 % forstwirtschaftlich, 7 % extensiv bzw. ungenutzt sind und sich 5 % in einem degenerierten Zustand befinden (2 % fallen in die Kategorie sonstige Nutzung ). 5

8 Trends Im Zeitraum von 1990 bis 2007 sind die landwirtschaftlichen Emissionen aus dem Bereich Tierhaltung und Stickstoffdüngung in Deutschland um ca. 16 % und in der EU-27 um ca. 20 % gesunken (siehe Abb. 2 und 3). In Deutschland sind die durch die tierische Verdauung freigesetzten Methanemissionen, die vor allem aus der Rinderhaltung stammen, um 22 % gesunken. Die Lachgas- und Methanemissionen aus dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie den landwirtschaftlichen Böden haben um 13 % abgenommen. Die EU-weiten Ursachen dafür liegen unter anderem in der gestiegenen Produktivität, Verbesserungen beim Wirtschaftsdüngermanagement, der Entwicklung und Umsetzung von agrar- und umweltpolitischen Vorgaben sowie einer Änderung der landwirtschaftlichen Produktion in den neuen Mitgliedstaaten in Folge des politischen und wirtschaftlichen Umbruchs nach 1990 (KOM 2009c, EEA 2009b). Die THG-Emissionen durch Landnutzungsänderungen im Grünland sind jedoch im Zeitraum 1990 bis 2007 von 13,1 Mio. t CO 2äq auf 14,1 Mio. t CO 2äq und durch Landnutzungsänderungen im Ackerland (nur CH 4 und N 2 O) von 0,056 auf 0,66 Mio. t CO 2äq gestiegen (UBA 2008). Der Rückgang der Methanemissionen begründet sich in erster Linie durch die gestiegene tierische Produktivität (von Milch und Fleisch) und die erhöhte Tierfuttereffizienz, weshalb die Zahl der Rinder um ca. 25 % abgenommen hat. Der gesunkene Einsatz von organischen und mineralischen Stickstoffdüngern hat zur signifikanten Abnahme von Lachgasemissionen geführt. Gemäß Europäischer Kommission (2009c) sind die jüngsten Entwicklungen auch von den seit 1992 durchgeführten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprägt, die unter anderem zur Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an die Erfüllung von Umweltauflagen (Cross Compliance) geführt haben. Einen positiven Einfluss auf den Rückgang der THG- Emissionen hat auch die Umsetzung der Nitratrichtlinie, die auf einen verbesserten Gewässerschutz abzielt und dabei die Anwendung von Stickstoffdünger in der Landwirtschaft begrenzt. Die Abnahme der Lachgasemissionen aus den landwirtschaftlich genutzten Böden ist darauf zurückzuführen, dass die Ackerfläche in den neuen Mitgliedstaaten abgenommen hat, die obligatorische Flächenstilllegung eingeführt wurde und der Schutz von Dauergrünland verstärkt wurde, was die Umwandlung von Grünland zu Ackerland eingeschränkt hat. Es wird erwartet, dass die Methan- und Lachgasemissionen aufgrund der dargestellten Ursachen um weitere 2 % bis 2010 in der EU-27 sinken werden (EEA 2009b) (Referenzjahr) = Fermentation bei der Verdauung Wirtschaftdüngermanagement Landwirtschaftliche Böden Summe Landwirtschaft Abbildung 2: Entwicklung ausgesuchter landwirtschaftlicher THG-Emissionen von in Deutschland (Quelle: UBA 2008) t CO 2äq Abbildung 3: Entwicklung landwirtschaftlicher THG-Emissionen (aus Fermentation, Düngermanagement und Böden) von in der EU 27 (Quelle: EEA 2009b) 6

9 Europäische Klimapolitik Die Rolle der Landwirtschaft im Klimawandel gewinnt in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion immer mehr an Bedeutung. In Anbetracht der Tatsache, dass die Landwirtschaft einen bedeutenden Anteil an den Gesamtemissionen hat und zugleich auch selbst stark vom Klimawandel betroffen ist, ist sie gefordert, ihre THG- Emissionen weiter zu reduzieren und Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus muss die Landwirtschaft Anpassungsstrategien erarbeiten, um die erwarteten Folgen des Klimawandels (z.b. Wassermangel, Ausbreitung von Krankheiten und Abnahme der Bodenqualität) erfolgreich zu bewältigen. Im April 2009 hat die EU-Kommission ein Weißbuch zum Thema Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen sowie ein Arbeitsdokument mit dem Titel Anpassung an den Klimawandel: Eine Herausforderung für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete in Europa herausgegeben 1. Im Vordergrund stehen dabei die Prüfung von Anpassungserfordernissen, die Folgen für die zukünftige GAP sowie Optionen für mögliche Maßnahmen. In der Mitteilung der Kommission 20 und 20 bis 2020 Chancen Europas im Klimawandel, welche im Januar verabschiedet wurde, wurden erstmalig Reduktionsziele für Sektoren 3 benannt, die bisher nicht Bestandteil des EU-Handelssystems für Emissionsrechte sind. Es wird vorgeschlagen, dass diese Sektoren im Zeitraum 2005 bis % der THG-Emissionen reduzieren, allerdings ohne die CO 2 -Emissionen aus den relevanten Kategorien der Landnutzungsänderungen einzubeziehen. Für die Mitgliedstaaten werden spezifische Zielwerte vorgegeben (für Deutschland 14 %), aber die Staaten können selbst entscheiden, wo sie Schwerpunkte setzen und mit welchen Maßnahmen sie Veränderungen herbeiführen wollen. Damit bleibt weiterhin unklar, ob es auf europäischer Ebene zu verbindlichen Reduktionszielen und Maßnahmen für die Landwirtschaft kommen wird. Bei einem Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Växjo (Schweden) Mitte September 2009 wurde die Rolle der Landwirtschaft im Klimawandel diskutiert (KOM 2009c). Im Ergebnis einigte man sich darauf, dass keine neuen Vorschriften zur Senkung der THG-Emissionen aus der Landwirtschaft erlassen werden. Stattdessen sollen die Landwirte über Anreizsysteme und geeignete Informationen zu besonders umweltfreundlichen Produktionsweisen angeleitet werden (AGRA-EUROPE 2009a). Nationale Klimapolitik Deutschland will in der Klimapolitik auch unabhängig von den EU-Zielen aktiv vorangehen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die gesamten THG-Emissionen Deutschlands bis 2020 um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Dieses Ziel wurde innerhalb des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) im August 2007 verankert und im aktuellen Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt. Das IEKP sieht zudem vor, die Nicht-CO 2 -THG um 40 Mio. t CO 2äq bis 2020 zu reduzieren. Nicht-CO 2 -Gase waren im Jahr 2007 für ca. 12 % der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Dabei verursachte die Landwirtschaft rund die Hälfte dieser Emissionen, industrielle Prozesse etwa ein Drittel, und in geringerem Umfang werden auch im Bergbau sowie bei der Abfallentsorgung Nicht-CO 2 - Gase emittiert (UBA 2008). Laut dem vorangegangenen 8-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums vom April 2007 hatte die Bundesregierung bereits vor Verabschiedung des IEKP in allen genannten Bereichen Maßnahmen zur Emissionsminderung eingeleitet. Der Plan umfasst auch die Förderung von emissionsreduzierenden Maßnahmen in der Landwirtschaft. Das IEKP sieht dagegen im Bereich Gartenbau und Landwirtschaft nur Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz zu steigern 4 und schöpft somit nicht das vorhandene Potenzial aus, weitreichende Minderungsmaßnahmen zu forcieren. Damit diese Ziele auch erreicht werden, sind verbindliche Vorgaben und konkrete Maßnahmen für die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzungsänderungen notwendig. Vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland selbst ein 40 %-Reduktionsziel gesetzt hat, sollte dieses auch für die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzung gelten. Wie die gegenwärtige Trendentwicklung zeigt, sind bei Fortführung des Status quo ( Business as usual ) keine signifikanten Emissionsrückgänge zu erwarten, wodurch in Deutschland bis 2020 lediglich ein Minus von 20 % im Vergleich zu 1990 erreicht würde. Diese Entwicklung ist jedoch angesichts des erheblichen Reduktionspotenzials zahlreicher Maßnahmen (siehe Kap. 3) nicht angemessen und widerspricht den klimapolitischen Notwendigkeiten wie auch den allgemeinen Zielvorgaben der Bundesregierung. 1 KOM(2009)147 und SEK(2009) KOM(2008)30 endgültig 3 Dieser Rahmen beträfe Bereiche wie den Gebäudesektor, den Verkehr, die Landwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Industrieanlagen, deren Emissionen unterhalb der Schwelle liegen, ab der eine Teilnahme am Emissionshandel Pflicht wird. 4 Das Bundesprogramm Energieeffizienz Landwirtschaft und Gartenbau hat die nachhaltige Senkung des Verbrauchs an fossilen Heizstoffen zum Ziel. Im Mittelpunkt steht insbesondere der Gartenbau, da dort ein Drittel der von der Landwirtschaft benötigten Brennstoffenergie benötigt wird. Der Bund fördert mit rund 2,8 Mio. Investitionsmitteln das Modellprojekt ZINEG Zukunftsinitiative Null-Energie-Gewächshaus (BMELV 2008). 7

10 3 Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft Tabelle 2: Minderungsoptionen für THG-Emissionen im deutschen Agrarsektor Maßnahme THG Reduktionspotenzial (DE) Landnutzung und Landnutzungsänderung Renaturierung/ Vernässung von Moorflächen CO 2, N 2 O bis 37 Mio. t CO 2 äq Erhaltung/ Etablierung von Dauergrünland CO 2, N 2 O 10 t CO 2 /ha/jahr Aufforstung CO 2 begrenzt Landwirtschaftliche Produktion Reduzierte N-Düngung (Kontingentierung des N-Mineraldüngers N 2 O erheblich durch Düngepläne) Ausbringung von Dünger Bodennahe Ausbringung von Dünger mit Geräten N 2 O 4-27 Gg N/Jahr Unmittelbare Einarbeitung von Wirtschaftsdünger N 2 O 26 Gg N/Jahr Wirtschaftsdüngerlagerung (Gasdichte Lagerung von z.b. Gülle CH 4, N 2 O 2-8 Gg N/Jahr inkl. Kofermentierung in Biogasanlagen) Verbesserte Fütterung Reduzierung N-Ausscheidung N 2 O 4%-18 % Reduzierung CH4 CH 4 k.a. Flächenbindung in der Tierhaltung CH 4, N 2 O 65 Gg N/Jahr Agroforstwirtschaft CO 2, N 2 O k.a. Kohlenstoff-Fixierung in landwirtschaftlich genutzten Böden CO 2, N 2 O k.a. Reduzierte Bodenbearbeitung CO 2, N 2 O k.a. Zufuhr von organischer Substanz und N-Fixierung durch CO 2, N 2 O k.a. Zwischenfrüchte (catch crops) Vielfältige Fruchtfolgen CO 2, N 2 O k.a. Anbau von Leguminosen CO 2, N 2 O k.a. Abfallmanagement (Belassen bzw. Kompostierung von Ernterückständen) CO 2, N 2 O k.a. Umstellung auf ökologischen Landbau CO 2 bis 50 % Erneuerbare Energien Einsparung fossiler Energieträger im Agrarsektor CO 2 begrenzt Gülle- und Reststoff-Nutzung für Biogas CO % k.a. = keine Angabe; Quellen: Osterburg et al. 2009, Frelih-Larsen et al. 2008, Hirschfeld et al. 2009, UBA 2009b 8

11 In der Landwirtschaft gibt es eine Vielzahl an Optionen zur Reduktion von THG-Emissionen. Die wichtigsten Möglichkeiten im Bereich Landnutzung und Landnutzungsänderungen sowie landwirtschaftliche Produktion werden in Tabelle 2 dargestellt und beschrieben. Zur individuellen Bewertung der Maßnahmen sind deren Reduktionspotenzial, ihr Monitoringaufwand sowie auftretende Synergien und Konflikte aufgeführt. Wie die Tabelle zeigt, kann aufgrund begrenzter Angaben auf nationaler und europäischer Ebene nur grob abgeschätzt werden, wie stark die aufgeführten Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen beitragen. Bemerkung Monitoring Synergien / Konflikte 60 % der Niedermoore in Mecklenburg-Vorpommern, sonst geringes Potenzial ohne deutlich zusätzliche Finanzmittel Einsparung bei Wiederansaat bezieht sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren, ist aber standortabhängig. Umfang der Etablierung dürfte begrenzt sein. leicht leicht Gewässerschutz, Naturschutz, Erosionsschutz, Landschaftsbild, Luftqualität Gewässerschutz, Naturschutz. Keine dauerhaft sichere Wirkung 2006: 5 Mio. t CO 2 leicht Grundwasserschutz, Landschaftsbild Problematisch, wenn Berechnung der betrieblichen Nährstoffvergleiche mehr Freiheitsgrade erlaubt leicht Gewässer- und Luftschutz 4 Gg N/Jahr Schweinedung; 27 Gg N/Jahr Rinderdung; Geräte auf dem Stand der aktuellen Technik Gewässerschutz, Biodiversität; evt. gasförmige NH 3 -Verluste 2 Gg N/Jahr Rinderdung; 8 Gg N/Jahr Schweinedung; aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammen ca. 8 Mio.t CO 2 äq in DE +/- schwer Gewässerschutz, Luftqualität, Bodenschutz Potenzial ist abhängig von der Tierart schwer Tiergesundheit, Reduzierung von N-Auswaschungen und gasförmigen NH 3 -Verlusten schwer (Negative Auswirkungen auf tierische Leistungen) leicht Gewässerschutz und Luftreinhaltung EU-Potenzial: 0,21 t CO 2 äq/ha/jahr Beitrag zur Biodiversität (abhängig von der Kulturart), Gewässerschutz schwer EU-Potenzial: a) reduzierte Bodenbearbeitung: 0,25 t CO 2 äq/ha/jahr; b) keine Bodenbearbeitung: 0,94 t CO 2 äq/ha/jahr EU-Potenzial: 0,19 t CO 2 äq/ha/jahr EU-Potenzial: 0,36 t CO 2 äq/ha/jahr EU-Potenzial: 0,31 t CO 2 äq/ha/jahr EU-Potenzial: 0,31-0,50 t CO 2 äq/ha/jahr Im Vergleich zu konventionellem Landbau pro produzierte Einheit 50 % niedriger bei Weizen, 40 % bei der Schweineproduktion und 9 % bei Milch leicht Gewässerschutz, Bodenqualität, Biodiversität, reduzierter Energieeinsatz; kann aber evt. zu Pilzbefall, reduzierten Erträgen und zunehmendem Herbizidbedarf führen Wasserschutz, Bodenerosion, Bodenproduktivität, Schädlingsbekämpfung Reduzierte Erosion, erhöhte Bodenfruchtbarkeit, höhere Erträge, Biodiversitätsschutz Bodenfruchtbarkeit, reduzierter Bedarf für Düngereinsatz; Biodiversitäts- und Wasserschutz Wasserschutz, Bodenqualität, Biodiversität, reduzierter Energieeinsatz; Konflikte durch Nutzung von Abfällen für Bioenergie Erhöhte Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität, Gewässerschutz, Tiergerechtheit, reduzierter Energieeinsatz; geringere Belastung der Vorkette der Produktion mit THG Agrarsektor hat nur geringen Anteil an gesamten THG-Emissionen aus fossilen Energieträgern % bei der Schweinehaltung, Milchproduktion, bis zu 25 % bei der Rindermast leicht leicht Einsparung von Energiekosten 9

12 Eine Priorisierung der aufgelisteten Minderungsmaßnahmen ist schwierig, da die Datenlage hinsichtlich des Reduktionspotenzials und der Kosteneffizienz bzw. der CO 2 -Vermeidungskosten lückenhaft oder unsicher und das Monitoring schwierig ist, zudem können die Interaktionen mit anderen Umweltfeldern nicht immer eindeutig bestimmt werden. Zusätzlich sollten bei der Priorisierung auch die technische Umsetzbarkeit oder andere Restriktionen sowie die Dauerhaftigkeit der Klimaschutzwirkung 5 und die Akzeptanz seitens der Landwirte berücksichtigt werden (Osterburg et al. 2009, Smith et al. 2007). Generell ist es wichtig, die Auswahl geeigneter Maßnahmen den lokalen und regionalen Bedingungen anzupassen. Auf Basis des derzeitigen Wissensstands sollten die Prioritäten jedoch in jedem Fall auf Klimaschutzmaßnahmen liegen, die ein hohes Reduktionspotenzial sowie signifikante Synergieeffekte mit anderen Umweltzielen haben. Für die Landwirtschaft bedeutet dies Folgendes: 1. Der Schutz bestehender Kohlenstoffspeicher sollte in der deutschen und europäischen Klimaschutzpolitik an erster Stelle stehen (Siebner et al. 2008, Frelih-Larsen et al. 2008). Dies umfasst vor allem den Moorschutz und den Schutz von Dauergrünland vor Umbruch und Umwandlung in Ackerland. Nach Osterburg et al. (2009) hat der Schutz von Dauergrünland ein Minderungspotenzial von jährlich 10 t CO 2 / ha und die Renaturierung/ Vernässung von Moorflächen sogar bis zu 37 Mio. t CO 2 äq. Für eine Prioritätensetzung auf diese Maßnahmen sprechen nicht nur das hohe Reduktionspotenzials und die Synergien mit anderen Umweltzielen, sondern auch die Tatsache, dass: a) der Schutz von kohlenstoffreichen Böden hinsichtlich Kosten und Nutzen effizienter ist als Maßnahmen zur Steigerung des Kohlenstoffgehaltes in Böden; b) potenziell mehr Kohlenstoff durch die Zerstörung von Speichern verloren geht als durch neue Anreicherungsmaßnahmen gewonnen werden kann und c) die Erfassung des Kohlenstoffgehaltes einfacher und verlässlicher ist als die Ermittlung der Zunahme von Kohlenstoff in Böden Zusätzlich sollten geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen gefördert werden, die zur Kohlenstoff- Fixierung beitragen. Dazu gehören u.a. der Anbau von catch crops 6 und Leguminosen, eine reduzierte Bodenbearbeitung, das Belassen von Ernterückständen auf dem Feld und die Einhaltung von vielfältigen Fruchtfolgen. Diese Maßnahmen sind zudem mit geringen Umsetzungskosten verbunden (Karaczun 2008) und besitzen einen mehrfachen Nutzen: Sie verbessern die Langzeitproduktivität der Böden und tragen zur Ernährungssicherung sowie zur Anpassung an den Klimawandel bei (Azeez 2009, FAO 2009). 4. Die Umstellung auf ökologischen Anbau hat mehrere positive Auswirkungen auf die Abschwächung des Klimawandels. Durch den Verzicht auf Pestizide und Kunstdünger, einen reduzierten Viehbesatz, die Förderung einer Kreislaufwirtschaft und die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit können beim ökologischen Landbau klimagasmindernde Effekte erreicht werden. Studien belegen, dass die Lachgasemissionen pro Hektar niedriger sind als im konventionellen Landbau (ITC & FIBL 2007). Der Beitrag zur Senkung von Methanemissionen wird hingegen kontrovers diskutiert. Durch die Verwendung von Grün- und Wirtschaftsdünger, weitere Fruchtfolgen und den Anbau von Zwischenfrüchten kann Kohlenstoff im Boden angereichert werden. Eine Umstellung auf ökologischen Landbau könnte daher einen Anstieg des Humusgehalts von 100 auf 400kg/ha bewirken (ITC & FIBL 2007). Die THG-Emissionen von Öko-Betrieben in Deutschland sind auch pro produzierte Einheit deutlich niedriger als im konventionellen Landbau (siehe Tab. 2). Aus diesem Grund sollte der Ökolandbau als klima- und ressourcenschonende Landnutzungsform in Deutschland von derzeit 5,4 % auf 20 % (im Jahre 2020) durch eine angemessene politische und finanzielle Unterstützung ausgeweitet werden. Dies würde der ursprünglichen Zielvorgabe der Bundesregierung 7 entsprechen und der stetig wachsenden Nachfrage nach ökologisch produzierten Produkten entgegenkommen. 2. Es sollten multifunktionale Maßnahmen zur Minderung von Stickstoffemissionen in den Bereichen Tierhaltung und Düngemanagement umgesetzt werden, die zudem einen praktikablen Monitoring- und Verwaltungsaufwand aufweisen. Diese Kriterien werden u.a. bei der verbesserten Wirtschaftsdüngerlagerung und reduzierten N-Düngung erfüllt. 25 Unterscheidung zwischen temporärer/reversibler Festlegung von Bodenkohlenstoff und dauerhaften Emissionsentlastungen 6 Catch crops sind schnellwachsende Pflanzen, die als Zwischenfrüchte den mineralischen Stickstoff aus dem Boden aufnehmen und für die nachfolgende 3 Hauptkultur zur Verfügung stellen und damit einer Auswaschung entgegenwirken. Zusätzlich wird Kohlenstoff im Boden gebunden. 7 Ursprünglich war in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen, den Flächenanteil des Ökolandbaus auf 20 % bis zum Jahr 2010 auszudehnen

13 4 Politische Optionen und Handlungsempfehlungen Die hier aufgeführten Instrumente haben zum Ziel, die politischen Handlungsmöglichkeiten für mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft und die Erfordernisse für die deutsche und europäische Agrarpolitik näher zu beleuchten. 4.1 Europäische und nationale Umweltgesetzgebung Politische Handlungsempfehlungen: Einführung strengerer Standards in der Düngeverordnung (z.b. Konkretisierung und stärkere Kontrolle von Ausbringungszeitpunkten, die sich verstärkt am Bedarf der Pflanze orientieren). Herabsetzung der Obergrenze für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft auf 170 kg N/ha für Grünlandflächen und Festlegung von Obergrenzen für den Einsatz von mineralischem Dünger durch die Düngeverordnung bzw. Kontingentierung durch Düngepläne. Begrenzung der Obergrenze für Stickstoffüberschüsse auf 50 kg N/ha*Jahr in der Düngeverordnung und Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung. Integration von Klimaschutzbelangen in den Managementplänen von Natura-2000-Gebieten (z.b. Pflugverbot von Grünland; Schutz bzw. Einschränkung der Nutzung von Feuchtgebieten und Mooren). Eingehende Prüfung der Maßnahmen und Standards der Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen hinsichtlich ihres Reduktionsbeitrags und ggf. Anhebung der Vorgaben. Auf europäischer und nationaler Ebene gibt es bereits verschiedene politische Instrumente, die die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt kontrollieren und indirekt auch die THG-Emissionen 6 aus der Landwirtschaft beeinflussen. Zu diesen Instrumenten gehören in erster Linie die Nitratrichtlinie sowie die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie. Darüber hinaus gibt es die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen sowie die Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Nitratrichtlinie (91/676/EWG) und Düngeverordnung Die EU-Nitratrichtlinie 8 wurde eingeführt, um die Gewässer vor Nitraten aus der Landwirtschaft zu schützen, die die Hauptursache für Belastungen aus diffusen Quellen sind. Die Richtlinie wird in Deutschland im Wesentlichen durch die novellierte Düngeverordnung (DüV) von 2006 umgesetzt. Bei der Richtlinie geht es vor allem um die Begrenzung des Einsatzes von Stickstoffdünger und die Festlegung von Grenzwerten für das Ausbringen von tierischem Dünger. In der Regel liegt die jährliche Obergrenze für organischen Dünger bei 170 kg N/ha im Betriebsdurchschnitt, wobei in Deutschland auf intensiv bewirtschaftetem Grünland bestimmter Betriebe sogar bis zu 230 kg N/ha ausgebracht werden dürfen. Zusätzlich zur Obergrenze werden Standards und Regeln zum Ausbringungszeitraum, zum Stickstoffbedarf der Kulturen, zur Lagerung von Wirtschaftsdünger und zu Aufzeichnungspflichten festgelegt. Auch wenn die Reduktion von THG-Emissionen kein ausdrückliches Ziel ist, so hat die Nitratrichtlinie einen Beitrag zur Abnahme der landwirtschaftlichen THG-Emissionen in den letzten 20 Jahren geleistet (KOM 2009c). Trotz dieser Verbesserungen besteht noch ein erheblicher Handlungsbedarf in Deutschland. Hier lag der Stickstoffüberschuss im Jahr 2000 nach der von der Europäischen Umweltagentur angewandten Methodik (Gesamtbilanz) mit durchschnittlich 105 kg/ha landwirtschaftlicher Fläche deutlich über dem Durchschnitt von 55 kg/ ha in der EU-15 (BMELV 2006). Im Jahr 2005 lag der Stickstoffüberschuss sogar bei 107 kg N/ha (UBA 2009c). Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (verabschiedet 2002) verfolgt das Ziel, den Stickstoffüberschuss in seiner Gesamtbilanz (d.h. Überschüsse auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche und im Stall sowie über die Pfade Luft, Boden und Wasser) bis 2010 auf 80 kg/ha*jahr zu reduzieren 9. Wie der Indikatorenbericht 2008 (Destatis 2008) zeigt, kann dieses Ziel jedoch nicht mehr erreicht 6 8 Die Nitratrichtlinie ist auch Bestandteil von Cross Compliance und somit mit den Direktzahlungen der ersten Säule der GAP verbunden. 9 Mit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2006 wurde festgelegt, dass die Nährstoffüberschuss-Obergrenze von 90 kg N/ha*Jahr nicht überschritten werden darf. In den kommenden Jahren (als Durchschnitt der Jahre ) wird dieser Wert schrittweise auf 60 kg N/ha*Jahr gesenkt (UBA 2009b). Bei Nicht-Einhaltung führen die Vorgaben jedoch nicht unmittelbar zu Konsequenzen; damit ist dieses Instrument weitgehend wirkungslos. 11

14 werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in der Verschärfung der DüV. Gemäß der nationalen Stickstoff- Emissionsminderungsstrategie (UBA 2009b) ergibt sich hier ein hohes Reduktionspotenzial. Dieses beläuft sich, ausgehend von einem aktuellen N-Überschuss nach Flächenbilanz von durchschnittlich 70 kg/ha*jahr, bei einer Verschärfung der zulässigen Höchstmenge auf 50 kg/ ha*jahr auf 370 Gg N/Jahr. Die Ergebnisse einer Kosten- Wirksamkeitsanalyse zur flächenweiten Verschärfung der DüV zeigen, dass die Kosten für die Reduzierung von 1 kg N-Überschuss mit durchschnittlich 0,9-1,3 sehr gering zu werten sind. Um die Stickstoffüberschüsse weiter zu senken, wird außerdem empfohlen, die NH3-Verluste an die Atmosphäre und die Stickstoff-Deposition auf die bewirtschaftete Fläche zu den in der DüV zulässigen Stickstoffüberschüssen hinzuzurechnen 10, wodurch sich die tatsächlichen Überschüsse noch erheblich erhöhen würden; 7 die Ausbringungsmengen von Düngemitteln z.b. durch eine Kontingentierung von N-Mineraldünger mit Hilfe von Düngeplänen zu senken; eine Konkretisierung und stärkere Kontrolle von Ausbringungszeitpunkten durchzuführen, die sich verstärkt am Bedarf der Pflanze orientieren; den anzurechnenden pflanzenverfügbaren Stickstoffanteil in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anzuheben; die pflanzlichen Anteile von Gärrückständen auf die maximale Ausbringungsmenge für organischen Stickstoff mit Wirtschaftsdünger anzurechnen und konkrete Vorgaben zur Berücksichtigung von Gärrückständen im Nährstoffvergleich zu machen; eine Flächenbindung in der Tierhaltung auf 2 GV/ha festzulegen (im Rahmen des Förder- und/oder Ordnungsrechts). Inwieweit das hohe Reduktionspotenzial der DüV ausgenutzt werden kann, hängt allerdings auch von deren systematischen Überprüfung und Vollzug ab. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) Die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie sind die wesentlichen Instrumente zur Errichtung des EU-Schutzgebietsnetzes Natura Die Natura-2000-Gebiete unterliegen spezifischen Bewirtschaftungsauflagen, die in Managementplänen festgeschrieben werden. In Deutschland werden diese Pläne derzeit erarbeitet. Ein großer Teil der Natura-2000-Gebiete umfasst landwirtschaftlich bewirtschaftete Gebiete von hohem ökologischem Wert (high nature value farmland) sowie Feuchtgebiete und Moore, die als Kohlenstoffspeicher fungieren. Eine effiziente Umsetzung der Maßnahmen in den Natura-2000-Gebieten kann zum Schutz von organischen Böden und somit zum Schutz umfangreicher Kohlenstoffspeicher beitragen. Einige wichtige Klimaschutzmaßnahmen, die in die Managementpläne aufgenommen werden können, sind: Umbruchverbot von Wiesen und Weiden; Einschränkung der aktuellen Nutzungsänderung von Feuchtgebieten und Küstenzonen; Verbot von Brandrodungen und Abbrennen der Vegetationsdecke von Wiesen, Brachland, Ackerrändern, Wiesenrändern und Waldrändern. Um eine effektive Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, ist jedoch häufig eine bessere finanzielle Förderung sowie eine stärkere Vollzugskontrolle erforderlich. Weitere relevante Richtlinien Einen Einfluss auf die THG-Emissionen aus der Landwirtschaft hat zudem die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), die einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in der EU bis zum Jahr 2015 erreichen will und diesbezüglich auch den Eintrag von Schadstoffen aus der Landwirtschaft kontrolliert. Die Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen (2001/81/EG) legt unter anderem Obergrenzen für den Luftschadstoff Ammoniak (NH 3, inkl. NH 4 ) fest. Mit dem nationalen Programm zur Senkung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sollen die jährlichen NH 3 -Emissionen um 60 Kilotonnen bis zum Jahr 2010 gesenkt werden. Als Maßnahmen werden u.a. die Einführung emissionsmindernder Techniken (z.b. Lüftung und Klimaführung in Stallgebäuden, Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger), Agrarumweltmaßnahmen und Reduktion des Viehbesatzes genannt (UBA 2007b). Im Rahmen der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ( IVU-Richtlinie, 96/61/EG) werden Maßnahmen zur Reduktion von Methan- und Lachgasemissionen gefördert, wie z.b. die Lagerung von Wirtschaftsdünger, verbesserte Stallbelüftungssysteme, Behandlung und emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger Vor allen in Gebieten mit hoher atmosphärischer Deposition von reaktivem Stickstoff. 12

15 4.2 Cross Compliance Politische Handlungsempfehlungen: Standards zur Reduktion von THG-Emissionen müssen klarer formuliert und spezifiziert werden, insbesondere für Fruchtfolge, Humusbilanz und Erosionsschutz. Verstärkter Schutz von Dauergrünland durch Einführung einer flächendeckenden Genehmigungspflicht für jeglichen Umbruch von Grünland und Erlass eines generellen Umbruchverbots auf feuchten und anmoorigen Standorten. Einführung spezifischer Bewirtschaftungsvorschriften für Grünlandstandorte, die große Mengen an Kohlenstoff speichern und/oder naturschutzfachlich bedeutsam sind. Mit der EU-Agrarreform von 2003 wurden die Prämienzahlungen an die Einhaltung von Umweltstandards geknüpft, die Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie Maßnahmen zur Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ) der Flächen umfassen. Die Grundanforderungen beinhalten Richtlinien im Bereich Tierkennzeichnung, Klärschlamm, Nitrat, Vogelschutz, FFH und Grundwasser, während die GLÖZ-Maßnahmen in den Bereichen Erosionsvermeidung, Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur, Instandhaltung von Brachen sowie Erhalt von Landschaftselementen und Dauergrünland gültig sind. Die Entscheidung, welche konkreten GLÖZ-Maßnahmen erlassen werden, obliegt den Mitgliedstaaten. In Deutschland wird dies im Rahmen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV) geregelt. Die Minderung von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft ist bislang kein ausdrückliches Ziel von Cross Compliance, allerdings können einige Maßnahmen wesentlich dazu beitragen, indem sie z.b. die Funktion von landwirtschaftlich genutzten Böden als Kohlenstoffsenken verbessern. Eine Verschärfung und Ergänzung der bestehenden Standards wäre damit nicht nur aus umweltpolitischer, sondern auch aus klimapolitischer Sicht empfehlenswert. Ein besonderes Problem in Deutschland ist der anhaltende Verlust von Dauergrünland: Sein Anteil an der gesamten Landwirtschaftsfläche ist im Zeitraum 2003 bis 2008 um 3,4 % bzw. 0,2 Mio. ha zurückgegangen. Laut Cross Compliance sind die Mitgliedstaaten bzw. Regionen dafür verantwortlich, dass der für das Referenzjahr 2003 ermittelte Anteil von Dauergrünland erhalten bleibt. Nimmt das Verhältnis um mehr als 5 % ab, wird der Grünlandumbruch genehmigungspflichtig. Trotzdem haben einige Bundesländer diese 5 % bereits überschritten, wie z.b. Schleswig-Holstein (7,54 %), Mecklenburg- Vorpommern (5,61 %) und Rheinland-Pfalz (5,16 %) (NABU & DVL 2009). Zudem gibt es keine spezifischen Vorschriften zur Bewirtschaftung der einzelnen Typen von Dauergrünland und somit keine Schutzmaßnahmen für Grünlandstandorte, die große Mengen an Kohlenstoff speichern und/ oder eine große Bedeutung für die Erhaltung der Biodiversität haben (Farmer et al. 2007). Davon sind insbesondere Grünlandflächen auf feuchten, überschwemmungsgefährdeten oder anmoorigen Standorten betroffen, die einen hohen Wert für die Biodiversität, die Grundwasserneubildung und -speicherung sowie die Speicherung von Kohlenstoff besitzen. Cross Compliance verpasst hier die Möglichkeit, gezielte Vorgaben zum Schutz wertvoller Grünlandstandorte zu machen, die einen entscheidenden Beitrag zum Klima-, Biodiversitäts- und Wasserschutz leisten. Daher ist es dringend erforderlich, die Vorgaben um ein absolutes Umbruchverbot auf ökologisch sensiblen Standorten zu ergänzen. Grünland ist in Bestand und Funktion jedoch nicht nur durch Umbruch und zunehmende Intensivierung gefährdet. Ein zusätzlicher Druck wird durch die finanziellen Anreize zum Anbau von Energiepflanzen ausgeübt. Laut FNR (2009) werden aktuell auf annähernd 2 Mio. ha (17 % der Ackerfläche) in Deutschland Pflanzen überwiegend für die energetische Nutzung angebaut. Bereits in den Jahren hat sich die Anbaufläche für nachwachsende Rohstoffe mehr als verdoppelt, die Anbaufläche von Mais zur Verwertung in Biogasanlagen hat sich innerhalb von nur drei Jahren sogar fast verzwanzigfacht (auf insgesamt ha). Mit der rasanten Entwicklung bei den Energiepflanzen steigt wiederum der Einsatz von Dünger. Es kommt zu vorgezogenen Ernteterminen, einem vermehrten Umbruch, einem Humusabbau durch humuszehrende Kulturen und Nutzung der gesamten Biomasse sowie einer Verengung von Fruchtfolgen (Kaphengst et al. 2009). Dadurch können nicht nur Schäden für die Biodiversität entstehen, sondern auch die Freisetzung von THG-Emissionen gefördert werden. Wenn durch den Anbau von Energiepflanzen nur geringfügig weniger oder sogar mehr THG- Emissionen entstehen als durch die Substitution fossiler Energieträger eingespart wird, müssen umgehend Regulierungsmaßnahmen ergriffen werden, die einer solchen kontraproduktiven Entwicklung entgegenwirken. Durch Cross Compliance können europaweit Umweltstandards in der Landwirtschaft umgesetzt werden, auch wenn diese nur als Minimalstandards betrachtet werden 13

16 können. Derzeit gibt es großen Widerstand aus Politik und Landwirtschaft, die eine Ausweitung dieser Instrumente als bürokratisch und wettbewerbsverzerrend betrachten. Eine stärkere Integration von Umwelt- und Klimazielen in die Agrarpolitik spielt jedoch eine wichtige Rolle bei der künftigen Rechtfertigung der Direktzahlungen. Daher sollte spätestens im Rahmen der EU-Agrarreform 2013 die Chance genutzt werden, Cross Compliance an konkreten Zielen im Klimaschutz auszurichten. 4.3 Ländliche Entwicklung Politische Handlungsempfehlungen: Ausbau und Weiterentwicklung der zweiten Säule (z.b. Verdopplung der finanziellen Mittel für Agrarumweltmaßnahmen). Obligatorischer Klima-Check der ländlichen Entwicklungsprogramme hinsichtlich ihres Beitrags zur Reduktion von THG-Emissionen mit Genehmigungsvorbehalt. Weiterer Ausbau der Nutzung von Gülle und Mist in Biogasanlagen. Gezieltere Förderung eines reduzierten Einsatzes von Mineraldünger im konventionellen Landbau (verstärkter Einsatz von natürlichen Düngemitteln wie z.b. Leguminosen, catch crops, Kompost und betriebseigenem Wirtschaftsdünger). Ausdehnung und Effizienzsteigerung des Ökolandbaus (20 % Flächenanteil bis 2020). Durchführung von Trainingsmaßnahmen für Landwirte und Weiterbildung von landwirtschaftlichen Beratungsdiensten im Bereich praktischer Klimaschutz. Förderung von Pilotprojekten zur Erarbeitung integrierter Landbewirtschaftungspläne. Einführung eines neuen Fördergrundsatzes Klimaschutz in der Gemeinschaftsaufgabe GAK mit den Schwerpunkten Moorschutz und -renaturierung. Die ELER-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums (VO Nr. 1698/2005) ist als sogenannte zweite Säule der GAP das wichtigste Finanzierungsinstrument für eine umweltverträgliche Landnutzung und eine Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen in der Landwirtschaft. Im Rahmen von ELER gibt es mehrere Optionen, um Anreize für klimagasmindernde Maßnahmen zu setzen, die im Gegensatz zu Cross Compliance den spezifischen lokalen Gegebenheiten angepasst werden können und freiwillig sind. Problematisch ist, dass die Maßnahmen durch steigende Preise (z.b. für Getreide oder Energiepflanzen) weniger attraktiv und rentabel für die Landwirte werden (Berger et al. 2006). Zusätzlich entsteht den Landwirten ein administrativer Aufwand bei der Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen. 14

17 Im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks 2008 wurden als neue Herausforderungen unter anderem die Bereiche Klimawandel und erneuerbare Energien benannt. Infolgedessen müssen die Mitgliedstaaten ab 2010 in ihren Förderprogrammen Maßnahmen aufnehmen, die diese Herausforderungen berücksichtigen. Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die Optionen im Bereich Klimaschutz. Besonders vielversprechend ist nach Hirschfeld et al. (2009) die energetische Verwertung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen sowie die Umstellung auf ökologischen Landbau aufgrund des geringeren Einsatzes energieintensiver Düngemittel. Daraus lässt sich ableiten, dass auch ein reduzierter Einsatz von Mineraldünger im konventionellen Landbau und dessen Substitution durch natürliche Düngemittel zur Reduktion von THG-Emissionen beiträgt. Darüber hinaus bieten Maßnahmen zur Kohlenstoff-Fixierung (Fruchtfolge, Humusförderung etc.) sowie zur Minderung von Stickstoffemissionen im Düngermanagement ein großes Potenzial (siehe Kap. 3). Tabelle 3: ELER-Maßnahmen zur Reduktion von landwirtschaftlichen THG-Emissionen Art der Vorhaben ELER-Artikel und Maßnahmen Potenzielle Wirkung Effizientere Verwendung von Stickstoffdüngern (z.b. reduzierter Einsatz, bessere Geräte, Präzisionsanwendungen), verbesserte Lagerung von Dung Verbesserung der Energieeffizienz (z.b. Verwendung von Baumaterialien, die Wärmeverluste verringern) Bodenbewirtschaftungspraxis (z.b. Methoden der Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, diversifizierte Fruchtfolgen) Änderung der Flächennutzung (z.b. Umwandlung von Ackerflächen in Weideland, Dauerstilllegung) und Wiedervernässung von Mooren Extensivierung der Tierhaltung (z.b. niedrigere Bestandsdichte) und Grünlandwirtschaft Aufforstung, Einrichtung von agrarforstwirtschaftlichen Systemen Ausbildung und Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdiensten in Bezug auf den Klimawandel Biogasproduktion mit organischen Abfällen (betriebliche/örtliche Anlagen) Art. 26: Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Art. 39: Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen Art. 26: Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Art. 28: Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse Art. 29: Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien Art. 39: Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen Art. 39: Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen Art. 41: Nichtproduktive Investitionen Art. 39: Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen Art. 43 und Art. 45: Erstaufforstung landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Flächen Art 44: Ersteinrichtung von Agrarforst- Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen Art.21: Berufsbildung und Informationsmaßnahmen Art. 24: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten Art. 58: Ausbildung und Information Art. 26: Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Art. 53: Diversifizierung auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten Reduzierung der CH 4 und N 2 O- Emissionen Reduzierung der CO 2 -Emissionen durch Energieeinsparungen Reduzierung von N 2 O-Emissionen, Kohlenstoffbindung, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels auf den Boden Reduzierung von N 2 O-Emissionen, Kohlenstoffbindung Reduzierung der CH 4 und N 2 O- Emissionen Reduzierung von N 2 O-Emissionen, Kohlenstoffbindung Ausbildungsmaßnahmen und Beratung für Landwirte zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel Ersatz fossiler Brennstoffe, Reduzierung CH 4 -Emissionen Quelle: Anhang II: Indikative Liste der Arten von Vorhaben und der potenziellen Wirkungen im Bereich Klimawandel, VO (EG) Nr. 74/2009 (modifiziert) 15

18 Die Vielfalt an möglichen Fördermaßnahmen steht allerdings in einem deutlichen Kontrast zu den aktuell genehmigten Programmen der Bundesländer. Neue und innovative Klimaschutzmaßnahmen sind fast nicht zu finden, vielmehr werden alte Förderprogramme wie Mulchsaat oder Extensivierung als vermeintlich erfolgversprechende und ausreichende Beiträge zum Klimaschutz verkauft. Einige darüber hinausgehende Möglichkeiten zur Förderung von klimagasmindernden Maßnahmen in den ländlichen Entwicklungsprogrammen werden nachfolgend kurz erläutert. Obligatorischer Klima-Check von Maßnahmen Um zu erfahren, inwieweit die bestehenden Maßnahmen zu einer Senkung von THG-Emissionen beitragen, müssen die überarbeiteten Förderprogramme der Bundesländer evaluiert werden 11. Dabei wird der Schwerpunkt sicherlich auf Agrarumweltmaßnahmen, Modernisierung von landwirtschaftlichen Betrieben und nichtproduktiven Investitionen liegen. Die Ergebnisse können dazu dienen, Referenzdaten zu etablieren, anhand derer die Bemühungen im Klimaschutz gemessen werden können. Bisher wurden die Programme aus zehn Bundesländern genehmigt und dafür zusätzliche 563 Mio. zur Verfügung gestellt. Bei der Verteilung der Mittel steht der Klimaschutz hinter dem Schutz der Biodiversität, dem Wassermanagement und der Umstrukturierung des Milchsektors nur an vierter Stelle (AGRA-Europe 2009b). Dies macht deutlich, dass eine klimapolitische Bewertung der Programme erst dann sinnvoll ist, wenn sie an konkrete Genehmigungsvorbehalte seitens der EU- Kommission gekoppelt ist. Ansonsten ist zu befürchten, dass Fördermaßnahmen im Bereich der Agrarinvestitionen oder im Milchsektor sogar kontraproduktive Auswirkungen auf den Klimaschutz zur Folge haben. Eine obligatorische Umsetzung des Klima-Checks erscheint daher dringend geboten. 8 Finanzierung der ländlichen Entwicklung und Klimaschutz in der GAK In Deutschland ist das für Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stehende Budget nicht ausreichend, um die vorgegebenen Naturschutz- und Klimaschutzziele umzusetzen. Studien zufolge ist ein Finanzierungsbedarf von 20 % des gesamten Agrarbudgets zur Erreichung der Ziele notwendig (SRU 2009). Dies bedeutet für Deutschland eine Verdopplung der Mittel. Einen entscheidenden Beitrag dazu kann die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) leisten, welche das wichtigste Förderinstrument zur Kofinanzierung der ELER-Verordnung auf Bundesebene ist. Mit der Umsetzung des Gesundheitschecks und der Debatte um eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik wird eine Anpassung der GAK an gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimaschutz immer mehr erforderlich. Aufgrund der zentralen Bedeutung von Mooren für den Klimaschutz sollte daher insbesondere ein neuer Fördergrundsatz Klimaschutz in die GAK aufgenommen werden. Förderfähig sollten dabei alle Maßnahmen sein, die dazu führen, dass Moore ihre Funktionen wieder vollständig wahrnehmen können, wie z.b. Planung, Flächenerwerb und Ausgleichszahlungen (DVL & NABU 2008). Ökologischer Landbau Der ökologische Landbau hat im Vergleich zum konventionellen Landbau deutliche Minderungspotenziale (siehe Tab. 2). Er kann noch optimiert werden durch die Einführung weiterer Standards wie z.b. minimale Bodenbearbeitung, verbesserte Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger sowie durch Forschung im Bereich Produktionseffizienz oder Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus sollte der Klimaschutz als eigenständiges Ziel in die derzeitige Verordnung zum ökologischen Landbau aufgenommen werden. Weitere Minderungspotenziale bestehen in der Kombination des Ökolandbaus mit Agroforstsystemen, um somit die Fixierung von Kohlenstoff und die Produktivität von Agrarökosystemen zu erhöhen. Pilotprojekte für ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen Im Rahmen von Pilotprojekten können ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen z. B. zur Kohlenstoffspeicherung in Böden und Holz sowie zum verbesserten Stickstoffmanagement geprüft werden. Gleichzeitig können neue Methoden und Verfahren zur Messung der Kohlenstoffbilanz bzw. THG-Emissionen getestet werden, die als Grundlage für die Evaluierung der Klimaschutzanstrengungen in der Landwirtschaft dienen können Siehe dazu auch die Ergebnisse der europaweiten Bestandsaufnahme der Europäischen Kommission (2009c): Synthesis report of the results of a survey of climate change measures in Rural Development Plans ( ) across the European Union 16

19 Wissensaufbau, Weiterbildung und Erfahrungsaustausch Die Umsetzung eines praktischen Klimaschutzes vor Ort erfordert in erster Linie, dass die Landwirte über das Entstehen landwirtschaftlicher THG-Emissionen, Minderungsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Kosten und Nutzen informiert sind und geeignete Förderinstrumente kennen (Smith et al. 2008). Innerhalb von zielgerichteten Trainingsprogrammen oder Workshops kann dieses Wissen an die Landwirte vermittelt werden. Da die Landwirte über neue politische Regelungen und Maßnahmen vorwiegend durch landwirtschaftliche Beratungsdienste informiert werden, müssen diese ebenfalls im Bereich Klimaschutz weitergebildet und sensibilisiert werden. Hier kann auf erfolgreichen Kommunikationsund Weiterbildungsinstrumenten aus ausgesuchten EU- Mitgliedstaaten wie z.b. Großbritannien aufgebaut werden 12. Zudem gibt es bereits gute Ansätze und Programme in anderen Mitgliedstaaten zur Förderung klima- bzw. umweltfreundlicher Praktiken. Dazu gehören z.b. das Non-CO 2 Greenhouse Gases Reduction Programme (ROB International) 13 der Landwirtschaft in den Niederlanden, welches die Zusammenarbeit von Regierung und Akteuren aus der Wirtschaft anregen will und Pilotprojekte zur Vergärung von Wirtschaftsdünger, Rinderfütterung, Precision Farming sowie zur Beeinflussung des Verbraucherverhaltens durchführt. Im belgischen Flandern wurde ein Klimaaktionsplan 14 verabschiedet, dessen Schwerpunkt auf der Reduktion von Methanemissionen aus der Rinderhaltung und Lachgasemissionen aus der Energienutzung in Gewächshäusern liegt. Die Nachfrage nach einem praktischen Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen Regionen, den EU-Mitgliedstaaten sowie auf internationaler Ebene ist seitens der Landwirte, Beratungsdienste und Forschungsinitiativen groß (Frelih- Larsen et al. 2008). Auf europäischer Ebene könnte so ein Austausch bspw. durch die Netzwerke der ländlichen Entwicklung 15 forciert werden. 9 Neue innovative Instrumente: Integrierte Landbewirtschaftungspläne Integrierte Landbewirtschaftungspläne auf der Ebene einzelner Betriebe können ein vielversprechendes Instrument sein, um Landwirte für Maßnahmen zu sensibilisie- ren, die Synergien für eine nachhaltigere Ausrichtung des eigenen Betriebs erzielen können. Durch die integrierte Betrachtung mehrerer Umweltthemen (Klimaschutz, Wassermanagement, Biodiversität etc.) werden zudem potenzielle Zielkonflikte verringert. Da die Pläne in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen auf Betriebsebene erstellt werden, bieten sie die Möglichkeit, das detaillierte Wissen des jeweiligen Landwirts einzubeziehen und zu maßgeschneiderten Lösungen zu gelangen. Ein Beispiel für solche Pläne sind die im Rahmen der österreichischen Agrarumweltmaßnahmen geförderten Naturschutzpläne. Solche freiwilligen Planungen können als Basis für ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen und die Berechnung von THG- und Kohlenstoff-Bilanzen dienen. Die Finanzierung der Maßnahmen kann z.b. im Rahmen der nicht-produktiven Investitionen 16 bereitgestellt werden. Langfristig können solche Pläne als verpflichtende Umweltmanagementvereinbarungen für die landwirtschaftlichen Einzelbetriebe ausgestaltet werden, um somit Umweltziele stärker in die landwirtschaftliche Produktion zu integrieren (Kristensen & Primdahl 2006). Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne sind adäquate finanzielle Anreize für die Landwirte (KOM 2009c). 4.4 Ökonomische Instrumente Politische Handlungsempfehlungen: Erforschung der ergebnisorientierten Honorierung zur Reduktion von Stickstoffüberschuss hinsichtlich Effektivität, Durchführbarkeit und Kontrollierbarkeit im Rahmen von Pilotprojekten. Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Einführung einer Gebühr auf Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft (aufbauend auf der Verwaltungs- und Monitoringstruktur der Nitratrichtlinie). Einführung eines nationalen Förderprogramms Klimaschutz in der Landwirtschaft anstatt eines direkten Einbezugs der Landwirtschaft in den europäischen Emissionshandel Rural Climate Change Change Forum/UK z.b. Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD) 16 Gefördert unter ELER-Schwerpunkt 2: Verbesserung des Umwelt- und des Tierschutzes in der Landwirtschaft 17

20 a) Ergebnisorientierte Honorierung (Kohlenstoffspeicherung und Reduktion von Stickstoffüberschüssen) Bisher werden in erster Linie handlungsorientierte Maßnahmen gefördert. Vielversprechend und effektiver erscheinen jedoch ergebnisorientierte Ansätze, welche die Grundlage für die Einfuhr von Steuern oder die Teilnahme am Emissionshandel bilden können. Bei einer ergebnisorientierten Honorierung agiert der Landwirt selbstverantwortlich und kann die Maßnahmen entsprechend des lokalen Kontextes auswählen. Problematisch ist jedoch, dass der Landwirt nur Geld für gute Ergebnisse erhält und der dafür notwendige Aufwand nur schwer berechnet werden kann. Maßnahmen für eine ergebnisorientierte Honorierung können in den folgenden Bereichen erfolgen: Kohlenstoffspeicherung und Steigerung des Humusgehalts im Boden: Dazu zählen Maßnahmen zur Kohlenstoff-Fixierung (sieh Tab. 2), deren Resultate durch jährliche Kohlenstoff-Messungen erfasst und die durch Agrarumweltmaßnahmen oder Emissionsgutschriften vergütet werden können sowie der Schutz von bestehenden kohlenstoffreichen Böden unter Dauergrünland und Moorflächen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Kohlenstoffanalysen kurzfristig keine verlässlichen Aussagen liefern können und sich Bodentypen in ihrer Speicherkapazität stark voneinander unterscheiden. Kohlenstoffspeicherung in Gehölzen: Hier besteht die Möglichkeit, Baumpflanzungen zu fördern bzw. bestehende Baumbestände zu erhalten. Reduktion von Stickstoffüberschüssen: Lachgasemissionen können gesenkt werden, indem auf Betriebsebene die Stickstoffüberschüsse auf ein festgelegtes Level gesenkt werden, wobei der Landwirt selbst die Maßnahmen auswählen kann. Im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie haben Runge & Osterburg (2007) ergebnisorientierte Ansätze zur Verbesserung des Nährstoffmanagements bzw. der Stickstoffeffizienz auf Betriebsebene in Deutschland getestet. Die angewandte Methodik und Ergebnisse dieser Studie können eine gute Grundlage für die Konzeption von weiterführenden Pilotprojekten sein. b) Einbezug der Landwirtschaft in den Emissionshandel Der Einbezug der Landwirtschaft in den Emissionshandel wurde bereits vielfach in der Literatur diskutiert (z.b. Radov et al. 2007, von Witzke & Noleppa 2007), während Neuseeland aufgrund seiner hohen THG-Emissionen aus der Landwirtschaft (ca. 49 %) ab 2015 diesen Ansatz sogar schon in die Praxis umsetzt. Die Kosten pro Landwirt werden dabei auf geschätzt (AGRA-Europe 2009b). Wenn es ein großes Potenzial für Minderungsmaßnahmen gibt, die zu niedrigen Kosten umgesetzt werden können, wäre die Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben am Emissionshandel attraktiv, weil diese damit ihre Emissionsgutschriften an andere Teilnehmer verkaufen können, die höhere Vermeidungskosten haben. Diese Gutschriften könnten u. a. durch projektbasierte Initiativen generiert werden. Trotz dieser Vorteile gibt es eine Reihe von Herausforderungen für den Einbezug der Landwirtschaft in den Emissionshandel: Ein generelles Problem ist, dass es eine große Zahl sehr unterschiedlicher Emissionsquellen und -senken gibt und die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Emissionen problematisch ist (BMELV 2008). Ein hoher Verwaltungsaufwand hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Kontrolle wäre erforderlich. Es gibt viele kleine Betriebe, deren Einbezug in den Emissionshandel enorme Kosten seitens der Landwirte und Behörden verursachen würde. Der Emissionshandel könnte sich daher nur auf die großen Betriebe konzentrieren, würde dann jedoch einen beträchtlichen Teil der THG-Emittenten außen vor lassen. Eine britische Studie (Radov et al. 2007) zeigt, dass die mit dem Emissionshandel verbundenen Verwaltungs- und Vermeidungskosten den Nutzen der Reduktion übersteigen würden. Somit ist diese Option nicht kosteneffizient. Es muss ein Monitoring- und Bilanzierungssystem entwickelt werden, das Emissionen genauso wie Senken berücksichtigt. Das Problem von carbon leakage muss berücksichtigt werden: Ein landwirtschaftlicher Emissionshandel kann nicht garantieren, dass Emissionen weltweit sinken, da Klimaschutzmaßnahmen und sinkende THG- Emissionen in Europa mit höheren Nahrungsmittelimporten ausgeglichen werden, die wiederum mit landwirtschaftlichen Emissionen und Landnutzungsänderungen in den Exportländern verbunden sind. Umfangreiche Informationskampagnen sind notwendig, um die Funktionsweise des Emissionshandels und damit verbundene Managementmaßnahmen den Landwirten zu erläutern. Nach Einschätzung von Experten ist der Einbezug der Landwirtschaft in den europäischen Emissionshandel daher kurz- oder mittelfristig keine umsetzbare politische Option. 18

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