Zurück in die Zukunft: Statussicherung als normativer Bezugspunkt der Arbeitslosenversicherung

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1 Zurück in die Zukunft: Statussicherung als normativer Bezugspunkt der Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmerkammer/Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw) Was kommt nach der Aktivierung? Perspektiven der Arbeits- und Sozialpolitik 13./14. November 2014 Peer Rosenthal - Arbeitnehmerkammer Bremen Prof. Dr. Silke Bothfeld - Hochschule Bremen

2 Gliederung 1. Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung 2. Paradigmenwechsel durch Aktivierung 3. Ist die Statussicherung als normatives Leitprinzip haltbar? 4. Bausteine einer statussensiblen Weiterentwicklung

3 1. Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung I. Äquivalenzprinzip beim Zugang Beitragsleistungen stehen Rechtsansprüche auf angemessene äquivalente Leistungen gegenüber II. Statussicherung bei der Leistung Das Leistungssystem sowie die Verknüpfung von aktiven und passiven Maßnahmen wirken als Schutzschirm für den Erhalt des erreichten beruflichen Status bzw. des Einkommensstatus III. Paritätische und solidarische Finanzierung Die paritätische Finanzierung bildet die geteilte Verantwortlichkeit der privaten Akteure ab IV. Selbstverwaltung Mitwirkungsrechte für die von der Aufgabe betroffenen Interessengruppen

4 2-1 Paradigmenwechsel durch Aktivierung Zentrale Veränderungen Flexibilisierung des Arbeitsmarktes Erleichterung atypischer Beschäftigung Veränderung der Arbeitsförderung Einführung neuer, Abschaffung alter Instrumente Work-first-Ansatz; Vermittlungsvorrang Neugestaltung der Lohnersatzleistungen Abschaffung Arbeitslosenhilfe Erhöhte Zugangshürden zur Arbeitslosenversicherung Erhöhter Druck zur Wiederbeschäftigung

5 2 2 Paradigmenwechsel durch Aktivierung Äquivalenzprinzip wird enger gefasst: Zugangshürden zur ALV erhöht Aufstocker (ALGI+ALGII) werden im Fürsorgesystem betreut ögb ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung Verkürzung der Bezugsdauer für Ältere Anteil der Arbeitslosen, die ALGI beziehen, sinkt

6 Arbeitslose, arbeitslose Alg-Empfänger und Leistungsempfängerquote Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen.

7 2 3 Paradigmenwechsel durch Aktivierung Statussicherung wird unterminiert: Verschärfung Zumutbarkeit und Flexibilisierung des Sperrzeitenrechts Spannungsverhältnis zwischen schneller Vermittlung und Statussicherung wird zulasten letzterer aufgelöst Vermittlungsvorrang führt zu selektiver Förderung Kaum Förderung von Beschäftigten Abschaffung Alhi (später auch: befristeter Zuschlag) Arbeitslosigkeit wird zur Soll-Bruchstelle in der Statuskarriere der Beschäftigten

8 Der Anteil von Beziehern einkommensbezogener Leistungen an allen Arbeitslosen sinkt drastisch Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stat. Bundesamt; Berechnungen des BIAJ; eigene Berechnungen.

9 Eintritte Förderung beruflicher Weiterbildung (SGB III) Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

10 Statussicherung als zukunftsfestes Leitprinzip? Können Sozialversicherungssysteme durch Einfügung von Umverteilungskomponenten modernisiert werden? I. Solidarität durch horizontale Umverteilung zwischen guten und schlechten Risiken II. III. Risiken breiter fassen? Leistungsgerechtigkeit: Weitgehende Akzeptanz des Grundprinzips Sockelung verträglich mit SV-Prinzip? Teilhabe der Erwerbstätigen an ökonomischem Wohlstand (durch prinzipielle Kopplung der Transfersysteme an Einkommen) Bemessungsgrundlage (höhere, andere als Erwerbseinkommen) neu definieren?

11 Bausteine einer statussensiblen Weiterentwicklung Inklusive Weiterentwicklung Zugangshürden vermindern - verlängerte Rahmenfrist von drei Jahren und verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten Mindestbezugsdauer von sechs Monaten einführen, maximale Bezugsdauer auf 24 Monate ausweiten (altersunspezifisch, bei langen Beitragszeiten) Einbezug weiterer Erwerbstätigengruppen Betreuung von AufstockerInnen (ALGI+ALGII) im Versicherungssystem

12 Bausteine einer statussensiblen Weiterentwicklung Strukturelle Armutsfestigkeit Erhöhung Lohnersatzquote generell auf mindestens 67 Prozent (AlG II-Schwelle!) Anpassung vorgelagerter Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag) Offene Frage: Umgang mit Teilzeitbeschäftigung (freiwillige Höherversicherung? Mindestbemessungsgrundlage?)

13 Bausteine einer statussensiblen Weiterentwicklung Aufstiegsorientierte Arbeitsförderung für Arbeitslose und Beschäftigte Primat der Förderung beruflicher Weiterbildung mit finanziellen Anreizen und Rechtsansprüchen Förderung von Beschäftigten erweitern und von Betrieben lösen (AN-Orientierung stärken) ögb auch im Versicherungssystem wiederbeleben

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

15 Hintergrund Zukunft der Statussicherung

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