Amtliches Mitteilungsblatt 05/2014
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- Lukas Simen
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1 Amtliches Mitteilungsblatt 05/2014
2 Gliederung I. Mitteilungen Vorstand Terminvorschau Auswertung von Tagungen, Beratungen Änderungen zum Ansetzungsheft Ehrungen II. III. IV. Mitteilungen Spielausschuss Auswertung Sitzungen Spielausschuss Mitteilungen Jugendausschuss Auswertung Jugendausschuss, Staffelberatungen Auswertungen, Infos Sportgericht V. Auswertungen, Infos Jugendsportgericht VI. VII. vorletzte Seite Mitteilungen Kreiskassenwart Mitteilungen anderer Ausschüsse Schiedsrichter Altliga Trainer Frauen Ehrung, Auszeichnung, Ehrenamt FBS Abschluss, Rechtsmittelbelehrung
3 3 I. Mitteilungen des Vorstandes V.: SK Leopold Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden, wenige Tage vor unserem Kreistag laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Ich hoffe sehr, dass sich die Bemühungen der beteiligten Akteure gelohnt haben und unsere Vereine zu dieser Veranstaltung zahlreich vertreten sein werden. Mal weniger und mal mehr steigt die Spannung in den einzelnen Spielklassen. Trotz mancher Brisanz möchte ich alle Beteiligten dazu aufrufen, weiterhin mit fairen Mitteln um die erstrebten Ziele zu kämpfen und damit den Arbeitsaufwand unserer Sportgerichte nicht unnötig zu strapazieren. Der AOK-Fußballtag für Vielfalt und Toleranz hat schon Tradition. Am 14. Juni 2014 treten hunderte Fußballerinnen und Fußballer als Botschafter für Vielfalt und Toleranz im Land Brandenburg ein. Eigentlich ist es selbstverständlich, dass dieses Thema nicht nur für einen Tag in den Vordergrund gerückt wird. Alle Aktiven, Trainer, Schiedsrichter, Offiziellen und Zuschauer sollten sich die Verpflichtung auferlegen, bei allem sportlichen Ehrgeiz den Fairplay-Gedanken immer wieder neu zu beleben. Respektvoller Umgang miteinander, auf und neben dem Rasen, muss uns allen gemeinsam am Herzen liegen. Sport frei! Frank Leopold Vorsitzender Christian Müller Wir trauern um unseren Sportkameraden Christian Müller, der im Alter von 79 Jahren am verstorben ist. Christian war ein Sportkamerad, der den Fußballsport weit über die Lausitz hinaus geprägt hat und als Vorsitzender des Spielausschusses über Jahre den Vereinen unseres Fußballkreises zur Seite stand. Für seine Verdienste um den Fußballsport wurde er in vielfältiger Weise gewürdigt. Wir werden Christian Müller im Fußballkreis Niederlausitz ein ehrendes Andenken bewahren. Fußballkreis Niederlausitz Vorstand
4 4 2. Kreistag des Fußballkreises Niederlausitz V.: SK Ospalek Satzungsgemäße Einberufung des Kreistages vom Fußballkreis Niederlausitz am 23. Mai 2014 um Uhr im Gasthaus Zum Goldenen Drachen in Drachhausen Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung mit Vorstellung der Tagesordnung 2. Erläuterung zum Geschäftsbericht des Vorstandes 3. Berichte der Kreisrechtsorgane (Sportgericht, Jugendsportgericht) 4. Bericht des Kreiskassenwartes zu den Jahresabschlüssen 5. Aussprache zu den Berichten 6. Grußworte 7. Auszeichnungen, Ehrungen, Verabschiedungen 8. Entlastung des Vorstandes, des Jugendausschusses, des Sport- und Jugendsportgerichtes 9. Feststellung der Stimmberechtigten und Beschlussfähigkeit 10. Wahl des Wahlleiters und der Wahlkommission 11. Bekanntgabe der Geschäftsordnung 12. Wahl des Kreisvorsitzenden 13. Wahl des Kreisvorstandes 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Kassenwart Vorsitzender Spielausschuss Vorsitzender Jugendausschuss Weitere Beisitzer 14. Wahl des Sportgerichtes (Vorsitzender/Beisitzer) 15. Wahl des Jugendsportgerichtes (Vorsitzender/Beisitzer) 16. Bestätigung des Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses 17. Wahl der Delegierten zum Verbandstag 18. Anträge an den Verbandstag 19. Verschiedenes 20. Verabschiedung Anträge zum Kreistag und deren Begründung wurden durch die SG Handwerk Cottbus, des SV Blau-Weiß Spremberg sowie der SG Blau- Weiß Schorbus fristgemäß eingereicht Später eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden Die Anträge wurden vom Vorstand des FK N. auf Inhalt und satzungsmäßige Form geprüft und werden den Vereinen über das E-Postfach des FLB übermittelt.
5 5 Desweiteren erhalten die Vereine über das E-Postfach des FLB bis zum 19. Mai 2014 den Geschäftsbericht des Vorstandes für den Zeitraum 2010 bis Jeder Verein hat gemäß Satzung 43, Ziffer 4.a) grundsätzlich einen Delegierten, ab sechs Mannschaften einen weiteren Delegierten. Die daraus resultierende Anzahl der Delegiertenkarten erhalten die Vereine mit dem Mitteilungsblatt 05/2014. II. Mitteilung Spielausschuss V.: SK Wuschech 1. Spielbetrieb Es wird an die elektronische Mannschaftsmeldung bis zum für die Saison 2014/2015 erinnert!!! 2. 1.Kreisklasse Süd Die zweite Mannschaft des SC Spremberg wurde aus dem Spielbetrieb zurückgezogen. Damit gilt die Mannschaft als 1.Absteiger in die 2.Kreisklasse. Die Tabelle ist korrigiert. Dem SC Spremberg wird nach RuVO Anhang 2(k) eine Geldstrafe in Höhe von 150,- auferlegt. 3. Relegation und Endspiele um die Kreismeisterschaft Durch den Spielausschuss wurden die Ansetzungen ausgelost. 14./15. Juni 2014 West gegen Ost ; 21./22. Juni 2014 Ost gegen West Als Spieltag gelten die üblichen Spieltage der jeweiligen Gastgeber. Alle eventuellen Spielpartner haben sich auf kurzfristige Ansetzungen einzurichten. Die Spiele werden nach dem Europapokalmodus ausgetragen. Bei Torgleichheit erfolgt eine Verlängerung. Ist dort keine Entscheidung gefallen entscheidet zuerst die Auswärtstorregel. Wer mehr Auswärtstore erzielt hat ist der Sieger. Ist auch dann noch Torgleichheit gegeben wird die Entscheidung vom Elfmeterpunkt erzielt. 4. Supercup Die Spiele um den Supercup werden am Wochenende Juni2014 in Peitz ausgetragen. Der Kreispokalsieger und der Kreismeister haben den in ihren Planungen zu beachten.
6 6 III. Kreisjugendausschuss V.: SK Bohrisch 1. Spielbetrieb 1.1 Termine für die noch ausstehenden Bambiniturniere 5. FSV Viktoria 1897 Cottbus / 10:00 aus Platzgründen nur die ersten 8 Mannschaften der Tabelle 6. Kolkwitzer SV / 09:30 Achtung, veränderter Termin!!! 2. Allgemeines / Sonstiges 2.1. Austragungsorte für die Pokalfinalspiele bei den A- bis E-Junioren A- bis C-Junioren: TV 1861 Forst / D- bis E-Junioren: 1. FC Guben / Halbfinale Kreispokal Nachwuchs Bei der letzten Jugendausschusssitzung am wurden folgende Begegnungen im Kreispokal ausgelost. Gespielt wird am Wochenende 24./ Alle Spiele sind bereits im DFBnet veröffentlicht. A-Junioren Spiel 5: SV Wacker 09 Ströbitz - SC Spremberg 1896 Spiel 6: Kolkwitzer SV FSV Viktoria 1897 Cottbus B-Junioren: Spiel 11: SV Motor Saspow - SG Kolkwitz / TSV Cottbus Spiel 12: SG Drewitz / Preilack - VfB Krieschow 1921 C-Junioren: Spiel 15: VfB Cottbus 97 - SV Lausitz Forst Spiel 16: SV Wacker 09 Ströbitz - SV Döbern D-Junioren: Spiel 30: FC Energie Cottbus II - SV Lausitz Forst Spiel 31: SG Groß Gaglow II - SG Groß Gaglow I E-Junioren: Spiel 37: SV Lausitz Forst I - SG Burg / Straupitz Spiel 38: BSV Cottbus-Ost - SV Wacker 09 Ströbitz
7 Platzierungsspiele F-Junioren Ebenfalls am wurden die Austragungsorte für die Platzierungsspiele bei den F-Junioren ausgelost. Gespielt wird am / Spiel um Platz 1: Staffel Nord Spiel um Platz 4: Staffel Süd Spiel um Platz 7: Staffel Süd Spiel um Platz 10: Staffel Süd Spiel um Platz 13: Staffel Mitte Spiel um Platz 16: Staffel Mitte Spiel um Platz 19: Staffel Nord Spiel um Platz 22: Staffel Nord Spiel um Platz 25: Staffel Süd Spiel um Platz 28: Staffel Nord Durch den Jugendausschuss werden den jeweiligen Ausrichtern der Platzierungsspiele die Durchführungsbestimmungen zeitnah mitgeteilt. Es ist durch jeden Ausrichter zu prüfen, ob es Probleme bei der Durchführung der Platzierungsturniere geben wird Supercup Nachwuchs Wie schon in den beiden letzten Jahren wird auch in diesem Jahr wieder der Supercup im Nachwuchs durchgeführt. Termin ist der , wie gewohnt bei der SG Eintracht Peitz. Die genauen Ansetzungen und Abläufe können dann im nächsten Mitteilungsblatt entnommen werden.
8 8 IV. Auszug aus Sportgerichtsurteilen V.: SK Wolf Urteil/Beschluss Nr.: 13 13/14 In der Sportrechtssache: Antrag auf sportrechtliche Entscheidung wegen Nichtantritt im Spiel Nr. 108 der 1. KK Süd zwischen dem Spremberger SV 1862 II und dem SV BW 07 Spremberg vom Das Punktspiel Nr. 108 der 1. Kreisklasse Süd wird mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den SV BW 07 Spremberg als gewonnen und für den Spremberger SV 1862 II mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren gewertet. 2.Gegen den Spremberger SV 1862 ergeht eine Geldstrafe in Höhe von Der Spremberger SV 1862 trägt die anteiligen Verhandlungskosten in Höhe von 31,60. Gegen dieses Urteil ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ein Rechtsmittel bei der Geschäftsstelle des FLB zulässig. Geldstrafen und Verhandlungskosten sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Urteils beim FK NL zu zahlen. Begründung Die Mannschaft vom Spremberger SV 1862 II trat am gegen den SV BW 07 Spremberg schuldhaft nicht an, was die Spielwertung begründet. Die Absage des Spiels an den Staffelleiter erging rechtzeitig vor dem Spiel. Eine Stellungnahme nach SPO 20 ( 2 ) liegt fristgerecht vor. Diese Maßnahme beeinflusste die Höhe der Geldstrafe zu Gunsten des Spremberger SV Ein Nachweis über die maßgebenden Umstände, die zum Spielausfall führten, lag dem Schreiben jedoch nicht bei, somit war eine Neuansetzung des Spiels nicht möglich. Der Kostenentscheid ergibt sich aus dem Schuldspruch. Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
9 9 Urteil/Beschluss Nr.: 14 13/14 In der Sportrechtssache: Einspruch gegen Spielwertung im Spiel Nr. 110 der 1. KK Süd SG Groß Gaglow II gegen TSV Hertha Hornow vom hat das Sportgericht in seiner Sitzung am in Cottbus 1.Das Punktspiel Nr. 110 der 1. KK Süd West wird mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den TSV Hertha Hornow als gewonnen und für die SG Groß Gaglow II mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren gewertet. 2.Der Spieler C. Becker, von der SG Groß Gaglow, wird ab sofort für 2 Spieltage gesperrt. 3.Gegen die SG Groß Gaglow ergeht eine Geldstrafe in Höhe von Die SG Groß Gaglow trägt die anteiligen Verhandlungskosten in Höhe von 29,20. 5.Dem TSV Hertha Hornow sind die eingezahlten Verhandlungsgebühren in Höhe von 30 zurück zu erstatten. Das Urteil wurde angenommen und ist somit rechtskräftig. Geldstrafen und Verhandlungskosten sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Urteils beim FK NL zu zahlen. Begründung Der Spieler C. Becker kam am in der 1. Mannschaft seines Vereins zum Einsatz. Da er am das 23. Lebensjahr vollendet hat, ist er erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen für eine untere Mannschaft seines Vereins spielberechtigt. Der Spieler C. Becker kam jedoch am in der II. Mannschaft seines Vereins im Punktspiel Nr. 110 der 1. KK Süd zum Einsatz. Folglich besaß er für diesen Spieltag keine Spielberechtigung. Auf Grund dieses Verstoßes wurde dem Antrag auf Einspruch gegen eine Spielwertung stattgegeben, welcher form- und fristgerecht gestellt wurde. Nach SPO 29 ( c ) war keine andere Spielwertung möglich, was auch die Geldstrafe und die anteiligen Verhandlungskosten begründet. Die ausführliche Erklärung des mit Vollmacht erschienen Vertreters des beklagten Vereins wirkte sich zu ihren Gunsten aus. Die Sperrstrafe ergibt sich aus dem Schuldspruch. Nach RuVO Anhang Nr.1 6. ist er während dieser Sperrstrafe für jeglichen Spielverkehr seines Vereins gesperrt. Das Urteil wurde angenommen und ist somit rechtskräftig.
10 10 Urteil/Beschluss Nr.: 15 13/14 In der Sportrechtssache: Antrag auf sportrechtliche Entscheidung wegen Nichtantritt im Spiel Nr. 121 der 1. KK Süd zwischen dem Welzower SV Borussia 09 und dem SC Spremberg 1896 II vom Das Punktspiel Nr. 1021der 1. Kreisklasse Süd wird mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Welzower SV Borussia 09 als gewonnen und für den SC Spremberger 1896 II mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren gewertet. 2.Gegen den SC Spremberger 1896 ergeht eine Geldstrafe in Höhe von Der SC Spremberger 1896 trägt die anteiligen Verhandlungskosten in Höhe von 31,60. Gegen dieses Urteil ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ein Rechtsmittel bei der Geschäftsstelle des FLB zulässig. Begründung Die Mannschaft vom SC Spremberger 1896 II trat am gegen den Welzower SV Borussia 09 schuldhaft nicht an, was die Spielwertung begründet. Die Absage des Spiels an den Staffelleiter erging rechtzeitig vor dem Spiel. Eine Stellungnahme nach SPO 20 ( 2 ) liegt fristgerecht vor. Diese Maßnahme beeinflusste die Höhe der Geldstrafe zu Gunsten des SC Spremberg Eine Stellungnahme an das SPG erging nicht. Ein Nachweis über die maßgebenden Umstände, die zum Spielausfall führten, lag dem Schreiben jedoch nicht bei, somit war eine Neuansetzung des Spiels nicht möglich. Der Kostenentscheid ergibt sich aus dem Schuldspruch. Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
11 11 V. Mitteilung Jugendsportgericht V.: SK Riedel Urteil/Beschluss Nr.: 08 13/14 In der Sportrechtssache: Unberechtigter Einsatz des E- Juniorenspielers Moritz Rabe SV Lausitz Forst im Meisterschaftsspiel Nr. 71 Kreisklasse Mitte, am gegen SV Wacker 09 Ströbitz II 1.O. g. Meisterschaftsspiel wird mit 3 Punkten und 2:0 Toren für Wacker Ströbitz II als gewonnen und mit 0 Punkten und 0:2 Toren für SV Lausitz Forst als verloren gewertet. 2.Auf eine Sperrstrafe gegen den Spieler Moritz Rabe wird verzichtet. 3.SV Lausitz zahlt eine Geldstrafe von 25 und trägt die anteiligen Verhandlungskosten. Die Gesamtsumme ist bis spätestens auf das Konto des FK/NL einzuzahlen. Begründung: Das Urteil ergeht auf Antrag des Staffelleiters. Der Spieler Moritz Rabe ist nachweislich Stammspieler der 1. Mannschaft und wurde im o. g. Meisterschaftsspiel in der 2. Mannschaft eingesetzt. Seit der Serie 2012/2013 gilt die Festlegung, dass an den letzten 4 Spieltagen kein Stammspieler einer oberen Mannschaft in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden darf. Der Einsatz am (15. Spieltag) fällt in diese Regelung. Damit spielte der Spieler M. Rabe unberechtigt mit. Dieser Sachverhalt, der auch vom SV Lausitz Forst in der schriftlichen Stellungnahme bestätigt wurde, begründet das Urteil in allen Punkten. Auf Grund der Eindeutigkeit wurde das schriftliche Verfahren gewählt. Urteil/Beschluss Nr.: 09 13/14 In der Sportrechtssache: Nichtantritt SG Hornow/ Komptendorf im Kreispokalspiel B- Junioren gegen Drewitz/ Preilack am O. g. Kreispokalspiel wird für die SG Drewitz/ Preilack als gewonnen und für die SG Hornow/ Komptendorf als verloren gewertet. Damit scheidet die SG Hornow/ Komptendorf aus dem laufenden Pokalwettbewerb aus. 2.TSV Herta Hornow zahlt eine Geldstrafe von 50 und trägt die anteiligen Verhandlungskosten. Die Gesamtsumme ist bis spätestens auf das Konto des FK/NL einzuzahlen.
12 12 Begründung: Das Urteil erging auf Antrag des Staffelleiters. Das ursprünglich am angesetzte Pokalspiel wurde auf Antrag von Hornow/ Komptendorf auf des verlegt. An diesem Termin trat die SG Hornow/ Komptendorf auf Grund von Spielermangel nicht an. Eine Einigung auf einen weiteren Spieltermin kam mit der SG Drewitz/ Preilack nicht zustande. Der schuldhafte Nichtantritt, der in der schriftlichen Stellungnahme von Hornow/ Komptendorf bestätigt wurde, begründet das Urteil in allen Punkten. Auf Grund der Eindeutigkeit wurde das schriftliche Verfahren gewählt. VII. Mitteilung Altligaausschuss V.: SK Müschner 1. Allgemeiner Hinweis In diesem Jahr wird wiederum der Tag des Cottbuser Traditionsfußballs am Freitag, den 16. Mai 2014 auf dem BSV-Stadion ausgetragen. Ab Uhr stehen sich die Traditionsmannschaften der LAUSITZER LEGENDEN mit einer Vielzahl ehemaliger Bundesligaspieler des FC Energie Cottbus sowie bekannten Cottbuser Sportgrößen und des renommierten Teams der SG Dynamo Dresden gegenüber. VII. Mitteilungen Ausschuss Ehrungen/Auszeichnungen V.: SK Wraßmann 1. Ehrungen Am 11. April 2014 wurde der SK Rainer Witzack ( FBS ) mit der Ehrennadel des FKNL geehrt. 2. Allgemeine Hinweise für die Vereine 1. Es besteht eine Ehrungsordnung im FK NL: Kategorien I - IV, hier ist festgelegt, wer in welche Kategorie und wie groß das Geschenk ( lt. Ehrungsordnung FLB Blumen 5-10,00 und Geschenk bis 35,00 ) wird. Vereine des FK NL, die ihr 50-, 75- oder 100- jähriges Fußballjubiläum begehen, können vom FKNL mit einem Geschenk ( Gutschein ) im Wert von 50,00, 75,00 bzw. 100,00 ausgezeichnet werden. Es muss ein formloser Antrag mit ausdrücklicher Bestätigung des Fußballjubiläums an den Ausschuss E/A eingereicht werden. 2. Für Ehrungen in den Monaten Juni bis August sind Anträge bis zum 14. Mai (Eingang) abzugeben. Die nächste Ausschußsitzung findet erst wieder Anfang September statt.
13 13 VII.DFB-Ehrenamtsaktion V.: J.Rohde Als Anlage zum vorliegenden Amtlichen Mitteilungsblatt erhalten alle Vereine/Fußballabteilungen das Formblatt 4b für den Ehrenamtspreis Die Vereine haben, nur in diesem Jahr, bis zum dieses Formblatt ausgefüllt bei einer Meldung an den Kreisehrenamtsbeauftragten, SK Joachim Rohde zu übermitteln. Mit der Auslobung des DFB-Ehrenamtspreises wollen der DFB und seine Landesverbände individuelle Leistungen anerkennen und das Ehrenamt im Fußball würdigen und fördern. Die Auswahl einzelner Personen dient dabei übergeordneten Zielen zum Nutzen der gesamten Gemeinschaft und bedeutet keine Herabsetzung derjenigen, die diesmal nicht berücksichtigt werden konnten. Der diesjährige DFB-Ehrenamtspreis 2013 ist ohne Schwerpunktthema. Mit dem DFB-Ehrenamtspreis sollen herausragende ehrenamtliche Leistungen in den Jahren 2012 bis 2014 gewürdigt werden. So z.b. ehrenamtlich Tätige, die feste Ämter und Aufgaben innerhalb des Vereins in den Jahren 2012 bis 2014 übernommen haben, oder junge Vereinsmitglieder die unabhängig von einer festen Position seit 2012 projektbezogen herausragende, ehrenamtliche Leistungen erbracht haben. Wichtig: Personen, die solche Leistungen erbracht haben, können auch dann zur Auszeichnung vorgeschlagen werden, wenn sie keine feste sportverwaltende Funktion im Verein ausüben. Es wird auch erwünscht, das Frauen aus den Vereinen gemeldet werden, die überdurchschnittliches im Verein Leisten.
14 14 VI. Mitteilung Kreiskassenwart V.: SK Zengler VII. Mitteilung Schiedsrichterausschuss V.: SK Robel VII. Frauen und Mädchenausschuss V.: SKin Pöschick VII. Mitteilung Trainerausschuss V.: SK Frischke VII. FBS Bereich V.: SK Mertsch Im Mitteilungsblatt 05/2014 sind keine Mitteilungen enthalten! Für die fachlichen und inhaltlichen Mitteilungen sind die jeweiligen Ausschussvorsitzenden ( lt. Gliederung Seite 2 ) verantwortlich! Angaben ohne Gewähr!
15 Rechtsmittelbelehrung für Verwaltungsentscheide Die in diesem Mitteilungsblatt veröffentlichten Verwaltungsentscheide sind wie folgt anfechtbar: a) Entscheide von Verwaltungsstellen 1. Instanz gemäß 3 (3) RuVO / FLB mit der Beschwerde nach 3 (6) und (8) RuVO / FLB. b) Entscheide von übergeordneten Verwaltungsstellen gemäß 3 (4) RuVO / FLB mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung nach 3 (7) RuVO / FLB. Die Anfechtungen gemäß a) und b) haben keine terminaufschiebende Wirkung. Zahlungsfristen In den Verwaltungsentscheiden festgelegte Geldstrafen sind gemäß 8 (3) FO / FLB unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt einer offiziellen Rechnung bzw. eines Sportgerichtsurteils auf das Konto des Fußballkreises Niederlausitz einzuzahlen. Sparkasse Spree-Neiße BLZ Konto-Nr
16 Fair geht vor!
Amtliches Mitteilungsblatt 12/2014
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