Produktspezifische Leistungsbeschreibung BT Managed Hosting (Germany)

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1 Produktspezifische Leistungsbeschreibung BT Managed Hosting (Germany) Anhang zur Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Netzwerkleistungen BT RAHMENVERTRAG Nr. 1. Begriffsbestimmungen "Change Credit" steht für eine Einheit zur Darstellung des Entgelts für die Implementierung einer Standardänderung (gemäß Definition in dem FDD). Change Credits können nicht auf den Folgemonat übertragen werden. "Customer Service Plan" ("CSP") steht für ein Dokument, das beschreibt, wie der Kunde und BT nach der Bereitstellung der Dienstleistung zusammenarbeiten; Gegenstand sind u. a. Ansprechpartnerdaten, Schnittstellenmodelle, Kommunikationspfade, Rollen & Verantwortlichkeiten, organisatorische Funktionen und kundenspezifische Verfahren. "Domain-Name" steht für einen Namen, der bei einer Internet-Registrierungsbehörde zur Nutzung als Teil des Uniform Resource Locator ("URL") des Kunden registriert ist. Functional Design Document ( FDD ) steht für ein Dokument, in dem die verschiedenen Dienstleistungselemente des Produktes BT Managed Hosting (Germany) beschrieben sind. Das FDD ist Bestandteil dieser Produktspezfischen Leistungsbeschreibung; im Fall eines Widerspruchs hat das FDD Vorrang. Hardware steht für Hardware, die von BT im BT-Rechenzentrum als Bestandteil der Dienstleistung bereitstellt wird. Operational Readiness Test ( ORT ) steht für eine Reihe von Tests mit einem abschließenden Testbericht, die von BT und dem Kunden durchgeführt werden, um zu überprüfen, dass die Dienstleistung den vereinbarten Abnahmekriterien entspricht. Problem steht für einen Vorfall, der mindestens 3 Mal hintereinander in einem 4-wöchigen Zeitraum auftritt. Remote Management steht für das Management von Hardware und/oder Software, die nicht in einem BT Data Centre installiert ist. Request for Change ( RFC ) steht für eine in einem RFC-Formular erfasste Änderungsanforderung, die an BT zwecks Bewertung und/oder Umsetzung gesendet wird. Service Acceptance Form ( SAF ) steht für eine Abnahmebestätigung für Dienstleistungen, die BT dem Kunden übergibt und die der Kunde unterschreibt. Software Service Pack steht für ein getestetes, kumulatives Set von Softwareupdates, das seit der Freigabe der Software erstellt worden ist. Softwareupdate steht für eine allgemein freigegebene Korrektur eines spezifischen Problems, das von dem Softwareentwickler bereitgestellt oder genehmigt wird. Softwareupgrade steht für ein Softwarepaket, das eine installierte Version durch eine neuere Version derselben Software ersetzt. Vorfall steht für ein Ereignis, das sich auf die Dienstleistung auswirkt. Welcome Pack steht für ein Dokument, das alle relevanten Produktinformationen und Details zu Ansprechpartnern nach Bereitstellung der Dienstleistung enthält. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 1 von 9

2 2. Dienstleistungsbeschreibung Im Rahmen der Dienstleistung BT Managed Hosting stellt BT dem Kunden eine gehostete IT-Plattform bereit. Der Kunde kann im Bestellschein verschiedene Dienstleistungselemente wählen, die in den FDDs beschrieben sind. BT erbringt die in dieser Produktspezifischen Leistungsbeschreibung und den jeweiligen FDDs im Einzelnen beschriebene Dienstleistung.. Die Dienstleistung umfasst: (a) Data Centre (b) Infrastruktur (c) Hardware (d) Software (e) Bereitstellung der Dienstleistung (f) Management der Dienstleistung gemäß Ziffer Data Centre BT wird die Hardware in 19 Racks mit abschließbaren Türen an der Vorder- und Rückseite in der sicheren und überwachten Umgebung des Data Centre installieren, sofern nicht anderweitig in dem FDD aufgeführt Das Data Centre bietet: (a) Stromversorgung für die Hardware durch zwei getrennte Anschlüsse an das nationale Stromnetz mit Reservegeneratoren und unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV). (b) Im Doppelboden installierte Fremdkühlung für die Gestelle, die für eine Umgebungstemperatur von 24 C +/- 2 C bei 50% +/- 10% Luftfeuchtigkeit sorgt. (c) Sicherheit durch Beschränkung des Zugangs auf autorisiertes Personal mit elektronischen Zugangskarten und durch Sicherheitspersonal vor Ort. (d) Brandmeldeanlagen mit Frühwarnsystemen zur Entdeckung des Eintritts von Wasser oder Rauch. 2.2 Infrastruktur BT wird eine (lokale) Netzwerkinfrastruktur für die Bereitstellung der Dienstleistung installieren, konfigurieren und warten Die Infrastruktur kann Konnektivität zum Internet-Netzwerk von BT und/oder Back-End- Verbindungen gemäß Spezifikation in dem FDD umfassen BT bzw. die Subunternehmen von BT bleiben Eigentümer der Infrastruktur, sofern nicht abweichend vereinbart BT werden öffentliche IP Adressen zur Nutzung von der Organisation RIPE zur Verfügung gestellt. BT besitzt keine eigenen IP-Adressen und kann daher keine Rechte an IP-Adressen auf den Kunden übertragen Werden der Kundenlösung durch BT öffentliche IP-Adressen zugewiesen, dürfen diese Adressen nur in Verbindung mit der BT Dienstleistung benutzt werden und alle Rechte an diesen IP- Adressen, einschließlich des Rechts zur Wiederherstellung oder Änderung dieser Adressen, verbleiben bei RIPE bzw. bei BT. Der Kunde ist nicht berechtigt, IP-Adressen zu verkaufen oder an Dritte zu übertragen. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 2 von 9

3 2.2.6 Nach Beendigung der Dienstleistung aus jedwedem Grund gehen die Nutzungsrechte an allen IP-Adressen wieder an BT bzw. RIPE über. 2.3 Hardware BT wird Hardware, insbesondere Server, Firewalls, Vorrichtungen und Speicher, installieren und konfigurieren, um die Dienstleistung nach Maßgabe des FDD bereitzustellen BT bleibt Eigentümer der Hardware, sofern nicht abweichend vereinbart. 2.4 Software BT wird Software bereitstellen und konfigurieren, um die in dem FDD spezifizierte Funktionalität bereitzustellen, zu überwachen und zu managen Softwarekonfiguration und -einstellungen, die für die Dienstleistung nicht spezifiziert worden sind, werden gemäß den Standardeintellungen der Software vorgenommen BT wird die Software, wie in nachfolgender Ziffer 4.1 beschrieben, warten. 3. Erstmalige Bereitstellung der Dienstleistung 3.1 Die erstmalige Bereitstellung der Dienstleistung erfolgt für das jeweilige Dienstleistungselement wie im FDD vereinbart. 3.2 BT wird die Dienstleistung konfigurieren und testen. Der erfolgreiche Abschluss der Tests gilt als Bereitstellungsdatum, welches BT dem Kunden im Rahmen der Abnahmebestätigung (Service Acceptance Form SAF) mitteilt. BT wird dem Kunden eine Abnahmebestätigung übersenden. 3.3 Während der erstmaligen Bereitstellung der Dienstleistung hat der Kunde RFCs schriftlich an den von BT benannten Ansprechpartner zu richten. Der Kunde erkennt an, dass sich das Bereitstellungsdatum aufgrund solcher Änderungen verschieben kann und für diese Änderungen zusätzliche Entgelte anfallen können. 3.4 Nach dem Bereitstellungsdatum wird BT dem Kunden ein Customer Welcome Pack zur Verfügung stellen. 4. Pflichten von BT 4.1 Softwarewartung Softwareupdates und Software Service Packs werden von BT zur Lösung oder Verhinderung von Vorfällen oder Problemen implementiert Für die Implementierung von Softwareupdates und Software Service Packs für die Dienstleistung wird BT ein Request for Change über den Change Management Prozess initiieren Sofern BT es für notwendig erachtet, wird die Funktion für automatische Softwareupdates aktiviert Softwareupdates, die nicht unter fallen, können vom Kunden als entgeltpflichtige Option über den Change Management Prozess angefordert werden Softwareupgrades, soweit verfügbar, können gegen ein zusätzliches Entgelt bereitgestellt werden. Für den Fall, dass der Kunde ein Softwareupgrade nicht erwirbt, erkennt er an, dass es dann für BT ggf. nicht möglich ist, Support für die bestehende Version der Software zu beschaffen. Sofern kein Support beschafft werden kann, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Teil der Dienstleistung zu kündigen. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 3 von 9

4 4.2 Vorfallmanagement Vorfallmanagement ist der Prozess der Erfassung, Klassifizierung und Lösung von Vorfällen und die anschließende Überwachung und Meldung des Fortschritts der Lösung des Vorfalls Sämtliche Vorfälle in Verbindung mit der Dienstleistung sind vom Kunden an das Service Center nach Maßgabe des von BT mitgeteilten Verfahrens zu melden. Der Kunde wird BT einen Ansprechpartner mit Telefonnummer (sofern dieser von den Angaben auf dem Bestellschein abweicht) benennen; anderenfalls ist der Kundenansprechpartner der zuständige Ansprechpartner Falls BT einen Vorfall feststellt oder der Kunden einen Vorfall meldet, wird BT Tests zur Ermittlung von Ursache und Priorität des Vorfalls durchführen Ein Vorfall, der sich innerhalb der Servicemanagement-Grenze ereignet hat, wird von BT während der für den jeweiligen Service Level vereinbarten Servicezeiten behoben Falls BT feststellt, dass der Vorfall durch Fehler außerhalb der Servicemanagement-Grenze verursacht worden ist, wird BT dies dem Kunden mitteilen. Auf Anweisung des Kunden wird BT Arbeiten zur Lösung des Vorfalls durchführen, zu deren Bezahlung sich der Kunde verpflichtet Nach der Behebung des Vorfalls wird BT den Kunden informieren. Diese Mitteilung gilt als das Ende des Vorfalls, sofern der Kunde nicht BT mitteilt, dass der Vorfall weiterhin nicht behoben ist. 4.3 Change Management Change Management ist der Prozess der Anmeldung und Implementierung von Änderungen an der Dienstleistung Request for Changes (RFCs) können vom Kunden oder von BT initiiert werden Nur vom Kunden benannte Ansprechpartner können ein RFC im Namen des Kunden unter Verwendung eines ausgefüllten RFC-Formulars, das per an das Service Center zu senden ist, stellen Standardänderungen sind in dem FDD definiert Das Entgelt für eine Standardänderung beträgt 120,00. Eine Standardänderung umfasst dabei einen Gesamtaufwand von bis zu 90 Minuten. Änderungen, die im FDD nicht beschrieben sind und mithin keine Standardänderungen sind, werden von BT geprüft. Soweit der RFC von BT als durchführbar erachtet wird, wird BT dem Kunden nach Eingang des RFC ein entsprechendes Angebot erstellen Standardänderungen werden während der Geschäftszeiten implementiert Vom Kunden initiierte RFCs, bei denen der Kunde eine Implementierung außerhalb der Geschäftszeiten verlangt, werden als Vorschlag behandelt und stehen unter dem Vorbehalt zusätzlicher Entgelte. RFCs, die BT initiiert und außerhalb der Geschäftszeiten implementiert, stehen nicht unter dem Vorbehalt zusätzlicher Entgelte In Fällen, in denen BT ein RFC erhält, erhält der Kunde innerhalb von acht Geschäftsstunden die Mitteilung darüber, wann die Standardänderung implementiert wird und ggf. mit welcher Servicezeit für das/die FSC(s) zu rechnen ist Vom Kunden initiierte RFCs, bei denen der Kunde eine Implementierung außerhalb der Geschäftszeiten verlangt, werden als Vorschlag behandelt und stehen unter dem Vorbehalt zusätzlicher Entgelte. RFCs, die BT initiiert und außerhalb der Geschäftszeiten implementiert, stehen nicht unter dem Vorbehalt zusätzlicher Entgelte. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 4 von 9

5 Die Zeitfenster für die Implementierung von Änderungen außerhalb der Geschäftszeiten sind im Welcome Pack bzw. Customer Service Plan definiert RFCs, die keine Standardänderungen betreffen und keine neue Hardware oder Software erfordern, werden als Vorschlag behandelt. BT wird innerhalb von drei Geschäftstagen ein Angebot unterbreiten, das die Auswirkungen, die Implementierungszeit und das Entgelt für die RFC spezifiziert. Mit der Implementierung wird begonnen, nachdem BT ein unterzeichnetes RFC erhalten hat RFCs, die neue Hardware und/oder Software erfordern, gelten als neue Lieferungen und werden entsprechend angeboten und bereitgestellt Falls BT ein RFC initiiert, fordert BT die Genehmigung von dem vom Kunden benannten Ansprechpartner oder, bei dessen Nichterreichbarkeit, von der nächsten Eskalationsstufe an. Bei dringlichen Änderungen, z. B. bei Problemen, die eine umgehende Aktion zur Verhinderung einer Auswirkung der Prioritätsstufe 1 auf die Dienstleistung erfordern, behält BT sich das Recht vor, die Änderung umgehend durchzuführen, wenn der vom Kunden benannte Ansprechpartner nicht erreichbar ist Test- und Prüfanforderungen, wie z. B. Penetrationstests, müssen im Einzelnen mit BT im Voraus vereinbart werden und dürfen nur nach Inkenntnissetzung von BT durchgeführt werden. Der Kunde erkennt an, dass BT in Bezug auf Test- und Prüfanforderungen nicht haftet. Das Service Level Agreement (SLA) gilt nicht während des Zeitraums, in dem diese Tests und Prüfungen stattfinden BT behält sich das Recht vor, aus betriebstechnischen und/oder wirtschaftlichen Gründen RFCs des Kunden abzulehnen. 4.4 Reports Soweit vereinbart, wird der Kunde einen Monatsbericht innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf der Berichtsperiode nach Maßgabe des FDD erhalten Kundenspezifische Reports können nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliches Entgelt erstellt werden Der Kunde räumt BT das Recht des Zugriffs auf Kundeninformationen ein, soweit dies zur Erstellung automatischer Managementberichte unter Verwendung von Monitoring Agents notwendig ist. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 5.1 Allgemeine Pflichten Der Kunde hat BT alle Informationen zu liefern, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind Der Kunde hat BT unverzüglich jegliche Änderungen an den Informationen, einschließlich, nicht jedoch beschränkt auf Ansprechpartnerdaten und Abrechnungsinformationen, die er bei Bestellung der Dienstleistung geliefert hat, mitzuteilen Der Kunde hat die geltenden Bestimmungen etwaiger Endbenutzerlizenzverträgen von Softwarelieferanten zu beachten. Auf Anforderung von BT hat der Kunde BT richtige und umfassende Informationen bezüglich der Nutzung der Dienstleistung, insbesondere die Anzahl an Benutzern und -Postfächern zu liefern. Der Kunde erkennt an, dass die Nichtbeachtung dieser Anforderung zu Ansprüchen Dritter führen kann, für die er haftet Sofern nicht anderweitig in dem FDD aufgeführt bleibt der Kunde verantwortlich für Wartungsverträge für kundeneigene Software und Hardware. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 5 von 9

6 5.1.5 Der Kunde erkennt an, dass er durch den Einsatz von dedizierten Servern, die BT ihm zuweist, keine Eigentumsrechte an diesen Servern oder an Software oder anderen Anwendungen irgendwelcher Art, die von BT bereitgestellt werden und auf diesen Servern laufen, erwirbt Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Administratorpasswörter und Berechtigungsstufen an BT zu übertragen und sicherzustellen, dass BT die einzige Partei ist, die im Besitz dieser Passwörter und Berechtigungsstufen ist. Falls der Kunde Zugriff auf den Server auf Supervisorebene benötigt, muss er diesen Zugriff über den Change Management Prozess anfordern. Wird solch ein Zugang gewährt, haftet BT nicht für die Verfügbarkeit der Dienstleistung während dieses Zeitraums. Nach Beendigung des kundenseitigen Zugriffs auf Supervisorebene wird BT den Kunden benachrichtigen, sobald BT wieder die Kontrolle über die Dienstleistung besitzt, und die Service Levels finden ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung wieder Anwendung Die Dienstleistung, die BT für den Kunden bereitstellt, ist gemäß den Anforderungen des Kunden und der vom Kunden gelieferten Daten zur gegenwärtigen oder erwarteten Nutzung designed. Die Konfektionierung umfasst Design, Konfiguration, Lebenszyklus-Management und Monitoring sowie alle anderen dienstleistungsspezifischen Aspekte. Bei einer erhöhten Nutzung, welche die Dienstleistungskapazität, einschließlich Plattform, Infrastruktur und andere dienstleistungsspezifischen Aspekte übersteigt, wird BT dem Kunden mitteilen, dass ein Upgrade erforderlich ist, und das Service Level Agreement (SLA) ist erst wieder wirksam, wenn dieses Upgrade erfolgt ist. Der Kunde haftet weiterhin für die Dienstleistungsentgelte, unabhängig davon, ob das Upgrade implementiert wird Falls BT dem Kunden anhand von entsprechenden Berichten mitteilt, dass eine Hardwareperformance kritische Werte erreicht, der Kunde jedoch keinem Hardwareupgrade zustimmt, haftet BT nicht für daraus resultierende Ausfälle oder Fehler der Dienstleistung. BT wird dem Kunden ein Angebot über ein entsprechendes Hardwareupgrade vorlegen. 5.2 Pflichten in Verbindung mit Sicherheit Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit und ordnungsgemäße Nutzung aller von BT zugewiesenen Benutzer-IDs und Passwörter, sowie aller Tokens, die in Verbindung mit der Dienstleistung benutzt werden (einschließlich der regelmäßigen Änderung dieser Benutzer-IDs, Passwörter und Tokens), und hat dafür zu sorgen, dass sie vertraulich und sicher aufbewahrt, ordnungsgemäß benutzt und nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden Der Kunde hat BT unverzüglich zu informieren, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass ein von BT zugewiesener Benutzername/Passwort oder ein Token einem unbefugten Dritten tatsächlich bekannt geworden ist oder eine Kenntnis wahrscheinlich ist oder ein Token in einer nicht erlaubten Art und Weise tatsächlich benutzt wird oder eine solche Nutzung wahrscheinlich ist Falls der Kunde von BT zugewiesene Passwörter oder Benutzer-IDs vergisst, verliert oder ändern möchte, muss er BT kontaktieren und sich den jeweils geltenden Sicherheitsprüfungen von BT unterziehen BT behält sich das Recht vor, den Zugang zur Dienstleistung über Benutzer-ID und Passwort zu sperren, wenn BT Grund zu der Annahme hat, dass die Sicherheit verletzt wird oder der Dienstleistung missbräuchlich genutzt wird, und BT wird den Kunden so bald wie möglich nach dieser Sperrung benachrichtigen Soweit aufgrund von technischen oder betrieblichen Erfordernissen (z. B. Angriffe durch Hacker) erforderlich, behält sich BT das Recht vor, im eigenen Ermessen von dem Kunden zu verlangen, dass er einzelne oder alle Passwörter, die ihm von BT zugewiesen wurden und die er in Verbindung mit der Dienstleistung nutzt, ändert. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 6 von 9

7 5.2.6 Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung von Lizenzen, die außerhalb der Servicemanagement-Grenze liegen und die für den Kunden erforderlich sind, um die Dienstleistung in einem Land, in dem sie bereitgestellt wird, zu nutzen Der Kunde darf auf die Dienstleistung nur über die BT Software oder mittels einer alternativen von BT erlaubten Methode zugreifen und darf zu keinem Zeitpunkt versuchen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BT die Systemsicherheit zu umgehend oder auf den Quellcode oder kompilierten Code der BT Software zuzugreifen Ein physischer Zugang zu der Ausrüstung in dem Data Centre wird dem Kunden nicht gewährt Die Dienstleistung wird ausschließlich für die eigenen Zwecke des Kunden, einschließlich der Nutzung durch seine Benutzer, bereitgestellt, und der Kunde darf die Dienstleistung (oder Teile bzw. Funktionen davon) nicht an Dritte entgeltlich oder auch unentgeltlich weitergeben oder dieses versuchen Die Dienstleistung beinhaltet keine Schulungen von Benutzern oder des Systemadministrators zur Benutzung der Dienstleistung. Schulungen können unter einer separaten Vereinbarung mit BT gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht werden. 5.3 Kunden- und Drittinformationen Der Kunde hat BT rechtzeitig über Änderungen an seiner Infrastruktur, die Auswirkungen auf die Dienstleistung haben könnten, zu informieren Der Kunde hat BT rechtzeitig über Änderungen bei der Nutzung der Dienstleistung zu informieren Der Kunde ist verantwortlich für die Erstellung, Pflege und Aufbereitung aller Kundeninformationen Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kundeninformationen und Drittinformationen keine Informationen oder Materialien enthalten, deren Besitz oder Benutzung bzw. der Zugriff darauf eine strafbare oder anderweitig ungesetzliche Handlung darstellt. Insbesondere sichert der Kunde zu, dass alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen (einschließlich, nicht jedoch beschränkt auf, die von Inhabern von Urheber- oder Aufführungsrechten) eingeholt worden sind. 5.4 Domain-Namen Wenn BT die Registrierung des Domain-Namen und der URL im Auftrag des Kunden durchführt, erstattet der Kunde BT die von BT an die Internet-Registrierungsbehörden bezahlten Gebühren und entrichtet anschließende Registrierungs- sowie alle Nutzungsgebühren direkt an die zuständigen Internet-Behörden BT behält sich das Recht vor, von dem Kunden die Wahl eines Ersatz-Domain-Namen bzw. einer Ersatz-URL zu verlangen. 6. Vorzeitige Kündigung der Dienstleistung 6.1 Ziffer 6.1(a) und (b) der Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Netzwerkleistungen wird durch folgende Regelung ersetzt: (a) einen prozentualen Anteil an den laufenden Entgelten für alle verbleibenden Monate der Mindestlaufzeit gemäß der nachfolgenden Tabelle: Anzahl an restlichen Monaten der BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 7 von 9

8 Mindestlaufzeit ab dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung Mindestlaufzeit Mindestlaufzeit Mindestlaufzeit % 45% 41% % 52% 47% % 55% 50% % 59% 53% % 62% 56% % 66% 59% % 69% 62% % 73% 65% % 76% 68% % 79% 71% % 83% 73% % 86% 76% % 79% % 82% % 85% % 88% % % % % (b) alle Installationsentgelte, welche BT bei der Berechnung der Entgelte rabattiert hat, falls die Dienstleistung innerhalb der ersten 12 Monate der Mindestlaufzeit gekündigt wird; (c) alle ausstehenden Entgelte für Bereitstellung von BT-Ausrüstung; (d) Entgelte für die Deinstallation: (e) alle Kosten, die BT infolge der vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung entstehen. BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 8 von 9

9 7. Service Level 7.1 Die Service Level sind in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Netzwerkleistungen bestimmt. 7.2 Gegenüber der Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Netzwerkleistungen die nachfolgenden Abweichungen im Hinblick auf die Dienstleistung: 7.3 Der Begriff "Standort", der an verschiedenen Stellen der Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Netzwerkleistungen verwendet wird, wird durch den Begriff Dienstleistungselement ersetzt. Verweise auf "Standort gelten insofern als Verweise auf Dienstleistungselement. 7.4 Die Definition für "Qualifizierter Fehler" gemäß der Allgemeinen Leistungsbeschreibung für Netzwerkleistungen wird durch folgende Regelung ersetzt: "Qualifizierter Fehler" steht für einen Fehler der Priorität 1 ( Priorität 1 gemäß der Definition unter Ziffer 7.4.). BT GERMANY Produktspezifische Leistungsbeschreibung MH (Germany) Oktober 2010 Seite 9 von 9

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