Epidemiologisches Bulletin

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1 Epidemiologisches Bulletin 4. Juni 00 / Nr. 3 aktuelle daten und informationen zu infektionskrankheiten und public health Masernausbruch an einer Waldorfschule in Essen Am wurde dem Gesundheitsamt Essen eine serologisch bestätigte Masernerkrankung bei einer 3-jährigen Schülerin einer Waldorfschule gemeldet. Da bekannt ist, dass Schüler dieser Schulen häufig nicht geimpft sind, insbesondere nicht gegen Masern, wurden umgehend die vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehenen Maßnahmen (Kontrolle der Impfausweise, Impfschutzkomplettierung bzw. Riegelungsimpfung, ggf. Ausschluss) eingeleitet. Die Schulleitung wurde am telefonisch gebeten, den Eltern das Informationsschreiben des Gesundheitsamtes per oder Fax zukommen zu lassen bzw. die Eltern per Telefonkette über die geplanten Maßnahmen zu informieren. In dem Informationsschreiben wurden die Eltern aufgefordert, anhand des Impfausweises der Kinder festzustellen, ob eine zweimalige Masern- Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wurde eine umgehende Impfung beim Kinderarzt empfohlen. Am darauffolgenden Tag ( ) kontrollierten Mitarbeiter des Ge sundheits amtes ( Ärztinnen, Gesundheitsaufseher, Arzthelferinnen) gemein sam mit den Lehrern vor Schulbeginn die Impfausweise. Nur Kinder mit ausreichendem Impfschutz bzw. Attest über eine durchgemachte Masernerkrankung kamen zur Schule. Alle anderen waren aufgrund der Information des Gesundheitsamtes zu Hause geblieben. Den Eltern wurde dringend zu einer Riegelungsimp fung ge raten. Von der Schulleitung wurde dem Gesundheitsamt eine Liste vorgelegt, aus der hervorging, welche Lehrer einen Immunschutz (die Antikörper be stim mung war bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt worden) hatten. Insgesamt zeigten sich Schulleitung und Lehrer sehr kooperativ bei der Organisation der Impfbuchkontrolle. Die Eltern signalisierten jedoch mehrheitlich keine Bereitschaft, die Riegelungsimpfung bei ihren Kindern durchführen zu lassen. Einige Eltern ließen die Kinder nur impfen, weil sie keine Betreuungsmöglichkeiten für eine 4-tägige Quarantäne hatten. In einer Pressemeldung wurde die Bevölkerung über den Ausbruch informiert. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes führten viele Gespräche sowie - Korrespondenz mit aufgebrachten Eltern wegen des Ausschlusses ihrer ungeimpften Kinder vom Unterricht. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme konnte das Gesundheitsamt jedoch bei einem Elternabend am mit der Schulleitung und Elternvertretern einvernehmlich klären. Insgesamt 76 Kinder und Jugendliche besuchen zurzeit die Waldorfschule bzw. den Waldorfkindergarten in Essen. Bei der Impfbuchkontrolle konnte festgestellt werden, dass 45 Schüler/Kinder (59 %) gegen Masern geimpft waren oder nach ärztlicher Diagnose bereits eine Masernerkrankung durchgemacht hatten. 3 Schüler/Kinder (4 %) waren ungeimpft. Diese Woche 3/00 Masern Ausbruch an einer Waldorfschule in Essen Ausbruch in einem Krankenhaus Bedeutung der Meldepflicht Zum Auftreten von Erkrankungen am Oberrhein Public Health Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen von DEGS Meldepflichtige Infektionskrankheiten Monatsstatistik nichtnamentlicher Meldungen des Nachweises ausgewählter Infektionen März 00 (Datenstand:. Juni 00) Aktuelle Statistik 0. Woche 00 (Datenstand: 9. Juni 00) Innerhalb der folgenden 4 Wochen ( ) erkrankten weitere 30 Schüler (0 %) der Schule an Masern. Bis zum wurden insgesamt 7 Masernerkrankungen an das Gesundheitsamt gemeldet (s. Abb., S. ). Allerdings stellte sich heraus, dass bereits sieben Kinder vor der ersten Meldung erkrankt waren und im Zuge der Ermittlungen des Gesundheitsamtes nachgemeldet wurden. Geschwisterkinder wurden teilweise nicht einem Arzt vorgestellt und somit nicht gemeldet.

2 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr Juni 00 Anzahl d. Meldungen vor Meldedatum Abb. : Masernerkrankungen nach Meldedaten, Ausbruch ausgehend von einer Waldorfschule in Essen, 00 (n = 7) Von den insgesamt 7 gemeldeten Masernerkrankungen wurden 5 serologisch bestätigt. In zwei Fällen war Probenmaterial für eine Genotypisierung an das NRZ geschickt worden. Die genetische Charakterisierung des nachgewiesenen Masernvirus ergab jeweils den Genotyp D8. Dieses Virus hat mit nur einer Sequenzabweichung große Ähnlichkeit mit den aus Indien importierten Viren, die Anfang des Jahres einen Ausbruch an einer Berliner Waldorfschule ausgelöst haben (s. Epid. Bull. 6/00), ist aber nicht mit diesen identisch. Damit ist ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen, er kann aber auch nicht zwingend nachgewiesen werden. Insgesamt erwies es sich als schwierig, Probenmaterial zu gewinnen, da weder die Eltern noch die nichtimpfenden Arztpraxen einen Sinn darin sahen. Vom Gesundheitsamt konnten Infektionsketten aufgeklärt und Kontaktpersonen ermittelt werden. Von den 7 Erkrankten waren 30 Waldorfschüler bzw. -kindergarten kinder. Sieben Geschwister dieser Schüler besuchten andere Ge mein schaftseinrichtungen bzw. waren noch zu jung, um Abb. : Masernerkrankungen nach Stadtbezirken; Ausbruch ausgehend von einer Waldorfschule in Essen, 00 (n = 7) eine solche zu besuchen. Von den 7 Masernerkrankten wurden 45 in einer Praxis betreut, in der generell nicht gegen Masern geimpft wird. Auch drei Erwachsene (53, 38, 8 Jahre alt) erkrankten an Masern, die serologisch bestätigt wurden. Drei Kinder und einer der Erwachsenen wurden stationär aufgenommen. Je ein Kind hatte eine Maserner kran kung nach einer einmaligen Masernimpfung bzw. nach einer Riegelungsimp fung. Der 8-jährige Mann war nachgewiesenermaßen als Zweijähriger -mal gegen Masern geimpft worden. Nur die drei erkrankten Erwachsenen konnten weder dem Umfeld der Waldorfschule noch einer nichtimpfenden Arzt praxis zugeordnet werden, d. h. 68/7 erfüllten das Merkmal Waldorfschule, Geschwisterkind und/oder nichtimp fen de Arztpraxis. Somit zirkulieren die Masern in Essen na hezu ausschließlich in diesem impfkritischen Kollektiv. 3 Er krank te rekrutieren sich aus zwei Stadtteilen, die das Haupt einzugsgebiet der Waldorfschule sind (s. Abb. u 3). Inzwischen sind Masernfälle in angrenzenden Kommunen (Gelsenkirchen, Mettmann, Wuppertal und Oberhausen) bekannt geworden, deren Kontakte sich zur Waldorfschule in Essen zurückverfolgen lassen. Eine Masernerkrankung, die an das Gesundheitsamt Sonthofen gemeldet wurde, stammt von einem Kind aus Essen, welches sich mit seiner Mutter zu einer Mutter-Kind-Kur in Sonthofen aufhielt und dessen Schwester Waldorfschülerin ist. Aus Zwi ckau wurde dem Gesundheitsamt Essen die Erkrankung eines Kleinkindes gemeldet, welches sich in einer Essener Kinderarztpraxis infiziert hatte, in der nicht geimpft wird. Die hauptsächlich betroffenen Altersgruppen bei diesem Ausbruch waren: bis 5 Jahre alte Schüler (39 %), gefolgt von 0 bis 5 Jahre alten Kindern (7 %). 8 Kinder (5 %) waren zwischen 6 und 0 Jahren alt und Schüler (3%) gehörten zur Gruppe der 6- bis 0-Jährigen. Weiterhin erkrankten drei über 0 Jahre alte Erwachsene (4 %). Die hohen Durchimpfungsraten von 9 % für die. MMR- Impfung bei der Schuleingangsuntersuchung 009 in Essen sowie bei - bis 3-jährigen Schülern lassen hoffen, dass der Ausbruch auf den oben beschriebenen Personenkreis begrenzt bleibt. Der frühzeitige und konsequente Ausschluss nichtimmuner Kinder vom Unterricht der Waldorfschule und anderer Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Aufklärung der Bevölkerung haben ebenfalls zur Begrenzung der Viruszirkulation beigetragen.

3 4. Juni 00 Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 Robert Koch-Institut 3 Zwickau Zwickau Praxis G- Gym. () M.W. Gym. H- L. Gym. E GE H GS. B Impfgegner Nichtimpfende Praxen (45) GE G.H. G Th. H. GS. F St. A K. H Gym. GS K.K. (6) gemeinsamer Schulhof Waldorfschule u. - (30) GS C Geschwister Er wachsener Mettmann GS = Grundschule HS = Hauptschule Gym. = Gymnasium GE = Gesamtschule M. Er wachsener HS A.S. () Geschwister Er wachsener Masernimpfung: x = x = Riegelungsimpfung = ungeimpft = 68 Abb. 3: Masernerkrankungen nach besuchter Gemeinschaftseinrichtung (n = 7) in Essen seit dem , Stand: Da eine begründete Vermutung besteht, dass in den nichtimpfenden Arztpraxen der Infektionsschutz (Trennung von Masernerkrankten und anderen Patienten) keine Beachtung findet, wird ein Gespräch mit den Kollegen aus diesen Praxen, einem Vertreter der Ärztekammer und der kassenärztlichen Vereinigung sowie dem Obmann der niedergelassenen Kinderärzte stattfinden. Für diesen Beitrag danken wir Dr. Hedwig Roggendorf, Gesundheitsamt Essen ( hedwig.roggendorf@gesundheitsamt.essen.de). Masernausbruch in einem Krankenhaus Bedeutung der Meldepflicht Seit dem Jahr 00 sind Masern nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Nach 6 IfSG muss der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet wer den. Die Labormeldepflicht für Masern nach 7 IfSG besteht sowohl für den direkten Erregernachweis als auch für den Antikörpernachweis, soweit er auf eine akute Infektion hinweist (IgM). Die zur Meldung verpflichteten Personen, insbesondere der feststellende Arzt sowie Leiter von privaten und öffentlichen Laboratorien, sind im 8 IfSG benannt. Die Elimination der Masern ist ein erklärtes Gesundheitsziel der deut schen Gesundheitspolitik. Dazu müssten 95 % aller Kinder -mal gegen Masern geimpft sein. Die Herdenimmunität in Deutschland ist nicht ausreichend, um eine Ausbreitung der Masern zu verhindern und diejenigen wirksam zu schützen, die selbst nicht geimpft werden können, weil sie z. B. zu jung sind. Die Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland zeigen, dass die Impfquote der -maligen Impfung gegen Masern in den letzten 0 Jahren von 4,7 % auf 89,0 % deutlich gestiegen ist. Neben der Steigerung der Impfquoten und der Surveillance ist das konsequente Fallmanagement der Gesundheitsämter ein wesentlicher Teil der Eliminationsstrategie. 3 Um die notwendigen Maßnahmen frühzeitig und effizient einsetzen zu können, muss jeder Verdacht, jede Erkrankung sowie der Tod an Masern unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Masern werden auch heute noch von vielen als harmlose Kinder krankheit angesehen, obwohl eine Reihe z. T. schwerwiegender Kompli ka tionen bis hin zum Tod auftreten können. Masern sind eine der anste ckends ten Krankheiten überhaupt. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits mehrere Tage vor den ersten Symptomen. 4 Heute betreffen mehr als die Hälfte der in Deutschland auftretenden Masernfälle Jugendliche über 0 Jahre und Erwachsene, bei denen die Komplikationsrate wesentlich höher ist als bei Kleinkindern. Patienten mit Immundefizienz sind durch Masern vital bedroht. Umgebungs-, Expositions- und Postexpositionsprophylaxe kommen bei Patienten mit Immundefizienz eine besondere Bedeutung zu. Bevor Mitarbeiter in Kliniken oder Arztpraxen mit Säuglingen, Schwan geren, onkologischen, transplantierten, HIV-infi zierten oder an sons ten immundefizienten Patienten in Kontakt kommen, soll te bereits bei der Einstellungsuntersuchung der Impfstatus festgestellt und ggf. vorhandene Impf lücken geschlossen werden. Ein junger Erwachsener hatte sich im Frühjahr 00 bei einem Aufenthalt in Südafrika mit Masern infiziert. Da die Erkrankung nicht an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet wurde, kam es zu zwei Folgeerkrankungen beim Personal des Krankenhauses, in dem der Masernerkrankte stationär behandelt wurde. Andere Patienten, insbesondere solche mit Immundefizienz, wurden dadurch einem vermeidbaren Infektionsrisiko ausgesetzt. Insgesamt wurden vom Infektionsschutz-Team des Referats für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München (RGU) in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus mehr als 00 Kontaktpersonen, vorwiegend Personal, sowie stationär und ambulant behandelte Patienten ermittelt und zu den notwendigen Maßnahmen beraten. Beschreibung des Ausbruchs Der Indexfall, ein 9-jähriger Mann, war bei seiner Rückkehr nach einem Urlaubsaufenthalt in Südafrika mit Fieber, Rhinitis, Konjunktivitis und Durchfall erkrankt. Nachdem in Südafrika vorkommende Infektionskrankheiten (u. a. Ma laria) ausgeschlossen worden waren und später die Entwicklung eines Exanthems bei dem Erkrankten beobachtet werden konnte, wurde er unter Isolationsbedingungen mit dem Verdacht einer Masernerkrankung stationär aufgenommen. Der Nachweis von IgM-Antikörpern gegen Masern bestätigte die Verdachtsdiagnose. Da sowohl der behan delnde Arzt als auch das Labor die Erkrankung nicht an das Gesundheitsamt meldeten, war das Infektionsschutz- Team des RGU erst durch die Meldung des ersten Se kundär falles auf den Indexfall aufmerksam geworden. Wegen der verspäteten Meldung war eine Genotypisierung von Masernviren bei dem Indexfall nicht mehr möglich. Für Länder, die sich in der Eliminationsphase befinden, ist die genotypische Differenzierung von Masernviren dringend geboten, um Infektketten zu erkennen. Der Indexfall hat höchstwahrscheinlich das Virus aus Südafrika im-

4 4 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr Juni 00 portiert. Seit über einem Jahr grassiert dort eine Masernepidemie. Mit Stand Mai 00 wurden seit Januar 009 mehr als Fälle in Südafrika labordiagnostisch bestätigt. 5 Bei der genotypischen Untersuchung eines Folgefalles im NRZ für Masern, Mumps, Röteln im RKI wurde Genotyp B3 festgestellt, was mit den derzeit zirkulierenden Masern-Wildviren in Südafrika übereinstimmt. Der erste Folgefall, ein -jähriger Angehöriger des medi zinischen Personals, wurde in der ansteckungsfähigen Phase auf einer Station mit vorwiegend immungeschwächten Patienten eingesetzt. Die Ermittlungen und Maßnahmenempfehlungen in dieser vulnerablen Gruppe erwiesen sich als eine besondere Herausforderung (s. Kasten). Insgesamt kam es zu drei Folgefällen, zwei davon Mitarbeiter des medizinischen Personals auf verschiedenen Stationen und ein Angehöriger eines Mitarbeiters. Drei der Erkrankten (der Indexfall und die beiden Mitarbeiter) erkrankten schwer, sodass eine stationäre Behandlung erforderlich war. Bisher traten keine Komplikationen auf. Maßnahmen des RGU München Die wegen der verspäteten Meldung umso umfangreicher gestalteten Ermittlungen erfolgten in guter Zusammenarbeit zwischen dem RGU, benachbarten Gesundheitsämtern, der Klinik und dem Betriebsarzt. Die notwendigen Maßnahmen wurden standardisiert mit Checkliste und nach der Handlungsanweisung Masern des RGU konsequent durchgeführt. Es kam nicht zu weiteren Fällen, keiner der immunsupprimierten Patienten erkrankte. Schwere oder tödliche Verläufe konnten verhindert werden. Schlussfolgerung Im Rahmen der Bemühungen, Masern in Deutschland zu eliminieren, muss jeder Masernfall ernst genommen, die Diagnose gesichert und eine Übertragung auf empfängliche Personen verhindert werden. Diese Kasuistik belegt anschaulich den Sinn der Meldepflicht der im IfSG 6 und 7 aufgeführten Infektionserreger, zieht doch nahezu jede dieser Meldungen im Gesundheitsamt umfangreiche Ermittlungen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung nach sich. Bei Versäumnis der Meldepflicht greifen diese Maßnahmen entweder nicht, schlecht oder zu spät. Dadurch können Risikogruppen gefährdet werden und die Infektion kann sich ungehindert ausbreiten. Darüber hinaus sollte der Immunstatus bei möglichst allen Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung (einschließ lich Transportdienste, Seelsorger, Reinigungspersonal, Praktikanten und Studenten) schon bei der Einstellungs untersuchung durch den Betriebsarzt festgestellt werden. Ungeschützte Mitarbeitende sollten nicht in Bereichen mit vulnerablen Patienten eingesetzt werden. Für Reisende in Maserngebiete sollte der Impfschutz überprüft und ggf. die notwendigen Impfungen veranlasst werden. Dabei sei auf einen ausreichenden Masernschutz für Reisende zur Fußball-WM 00 nach Südafrika hingewiesen, wo derzeit eine Masernepidemie grassiert. Das RGU hält eine Intensivierung der Aufklärung zu Masern auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene für Auf der Grundlage des IfSG wurde Folgendes veranlasst:. Maßnahmen bei Erkrankten: Räumliche Isolierung bis 5 Tage nach Exan themausbruch zum Schutz infektions gefährdeter Personen. Nur Personal mit bekannter Immunität darf zur Patientenversorgung eingesetzt werden. Der Zugang von Besuchern ist zu kontrollie ren. Sons tige Hygienemaßnahmen: Schutzkittel, Handschuhe bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, Händedesinfektion (Wirkungsbereich B) vor und nach Patientenkontakt sowie nach Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten.. Enge Zusammenarbeit und täglicher Informationsaustausch mit der Klinikleitung. 3. Versorgung der Einrichtung mit Informationsmaterial: Schreiben für alle Mitarbeiter zu o. g. Maßnahmen, Hinweis auf Merkblätter für Ärzte des RKI. 4. Aktive Ermittlung und Beratung von mehr als 00 Kontaktpersonen in Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichem Dienst und den Stationsleitungen. Dabei sind ebenso nichtmedizinisches Personal wie Reinigungspersonal, Hol- und Bringdienste, Techniker, Physiotherapeuten, Seelsorger und weitere zu berücksichtigen. 5. Feststellung der Masernimmunität bei allen Kontaktpersonen durch den Betriebsarzt per Anamnese oder Titerbestimmung, später auch bei allen im Gebäude tätigen Mitarbeitern. 6. Kontaktpersonen mit unklaren Titerverhältnissen oder ohne Immunschutz (keine sichere Masernerkrankung im Kindesalter, kein komplet ter Impfschutz) dürfen während der möglichen Inkubations zeit (Tag des jeweilig letzten übertragungsrelevanten Kontakts bis 4 Tage danach in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen gilt die maximale Inkubationszeit bis 8 Tage danach) keinen Kontakt zu ungeschützten Personen haben, d. h. zu Patienten, Immunsupprimierten, Schwangeren, Säug lingen ohne Masernnestschutz, Tuberkulosekranken, Kindern 7. Medizinisches Personal mit Masernkontakt ohne ausreichenden Masernschutz erhält ein Tätigkeitsverbot für die maximale Dauer der Inkubationszeit. 8. Empfehlung einer Masernimpfung bei fehlendem Schutz als Riegelungsimpfung sowie zur generellen Prophylaxe auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen. Darüber hinaus ist bei abwehrgeschwächten Patienten eine passive Immunisierung durch die Gabe von humanem Immunoglobulin innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mög lich. Weitere Informationen zum Impfschutz von immundefizien ten Patienten, u. a. zur Überprüfung des Masernimpfschutzes, können in der Mitteilung der STIKO am RKI: Hinweise zu Impfungen für Patienten mit Immundefizienz (Epid. Bull., Sonderdruck Nov. 005) nachgelesen werden. 9. Ermittlung der Infektionsquelle: Weiterleitung der diagnostischen Proben an das NRZ Masern, Mumps und Röteln zur epidemiologischen Einordnung. 0. Präventiv: Information der örtlichen Ärzteschaft über die medizinische Presse zur Sensibilisierung für Masernerkrankungen mit Aufruf zur Meldung von Masernverdacht und -erkrankung sowie Impfung ungeschützter Personen. erforderlich, denn die nach IfSG meldepflichtigen Masern sind eine potenziell gefährliche, aber impfpräventable Infektionskrankheit. Literatur. Krause G: Meldepflicht für Infektionskrankheiten. Dtsch Arztebl 007; 04 (4): A 8 0. RKI: Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland 008. Epid Bull 00; 6: RKI: Auf dem Weg zur Masernelimination bis zum Jahr 00: Erfolge durch konsequentes Ausbruchsmanagement. Epid Bull 008; 7: RKI: RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten Merkblätter für Ärzte. Masern National Institute for Communicable Diseases, South Africa: nicd.ac.za/ > Measels outbreak, abgerufen am Für diesen Beitrag danken wir Dr. Heidi Cohn, Katarina Güllich und Dr. Petra Graf, RGU München. Als Ansprechpartnerinnen stehen Dr. Cohn ( heidi.cohn@muenchen.de) und Frau Güllich ( katarina-lilja.guellich@muenchen.de) zur Verfügung.

5 4. Juni 00 Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 Robert Koch-Institut 5 Informationen zu DEGS: Früherkennungsuntersuchungen Seit November 008 führt das Robert Koch-Institut die Feldarbeit der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) durch. Im Epidemiologischen Bulletin erscheinen regelmäßig Kurzbeiträge zu DEGS, die auch unter abrufbar sind. Im Folgenden wird dargestellt, welche Daten zum Thema Früherkennungsuntersuchungen in der Studie erfasst werden und welche Fragen damit beantwortet werden sollen. Damit Erkrankungen und Vorstufen einer Erkrankung in einem möglichst frühen Stadium erkannt und dadurch erfolgreich behandelt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Früherkennungsuntersuchungen an, die ein wesentlicher Bestandteil der Prävention (Vorbeugung) sind. So werden Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere, Neugeborene und Kinder angeboten. Daneben wird allen Erwachsenen von den Krankenversicherungen ab dem Alter von 35 Jahren ein Gesundheits-Check-Up empfohlen und angeboten. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Zucker- und Nieren-Krankheiten. Die Krebsvorsorgeuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung, die mittlerweile Krebsfrüherkennungsuntersuchung (KFE) heißt, gibt es bereits seit Anfang 970. In letzter Zeit gab es einige wesentliche Änderungen bezüglich dieser Untersuchung. Beispielsweise wurde zusätzlich zur Inspektion und zum Abtasten der Brust bei Frauen ab einem Alter von 30 Jahren ein organisiertes Früherkennungsprogramm entwickelt, bei dem Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre zu einer qualitätsgesicherten Mammographie eingeladen werden. Im Gesundheitsfragebogen der 8- bis 64-jährigen Teilnehmer der derzeitigen Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS) wird u. a. erfragt, in wieweit das Angebot zur Teilnahme an einem Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung der oben genannten Erkrankungen bekannt ist. Gleichzeitig wird die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen durch die Befragten innerhalb der letzten zwei Jahre erfasst. Im computergestützten ärztlichen Interview, einem zentralen Bestandteil in DEGS (s. Epid. Bull. 4/009), wird daneben gezielt nach ärztlich festgestellten und, wenn ja, behandelten Krebserkrankungen gefragt. Auch wird hier die Frage nach Kenntnis der Angebote der Krankenkassen für Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (für Frauen ab 0 Jahre), Brustkrebs (für Frauen ab 30 Jahre bzw. von 50 bis 69 Jahren), Prostatakrebs (für Männer ab 45 Jahre), Hautkrebs (für Frauen und Männer seit dem. Juli 008 ab 35 Jahre) und von Darmkrebs (für Frauen und Männer ab 50 Jahre) gestellt sowie detailliert die Nutzung dieser Leistungen der Krankenkassen durch die Studienteilnehmer erfasst. Krebserkrankungen nehmen in der Bundesrepublik nach den Herz-Kreislaufkrankheiten den zweiten Platz in der Rangfolge der Todesursachen ein. Zudem ist allein schon aufgrund der demografischen Entwicklung (Alterung der Bevölkerung) mit einem Anstieg der Krebsneuerkrankungen zu rechnen. Zugleich ist die Teilnahme von Frauen und Männern an Vorsorgeuntersuchungen noch vergleichsweise niedrig. Ziel ist es deshalb, mit den DEGS-Daten Einflussfaktoren auf die Teilnahme an diesen gesundheitspolitisch besonders wichtigen Angeboten der Krankenkassen zu ermitteln sowie Bevölkerungsgruppen mit einer niedrigen Inanspruchnahme zu identifizieren. Die Erkenntnisse sollen dazu dienen, Maßnahmen zur Verbesserung der Teilnahmequoten zu entwickeln. Bericht aus der Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Instituts. Anfragen zu DEGS: degs@rki.de. Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten Berichtsmonat: März 00 (Datenstand:.6.00) Nichtnamentliche Meldungen des Nachweises ausgewählter Infektionen gemäß 7 (3) IfSG nach Bundesländern (Hinweise zu dieser Statistik s. Epid. Bull. 4/0: 3 34) Syphilis HIV-Infektion Malaria Echinokokkose Toxoplasm., konn Land März Jan. März März Jan. März März Jan. März März Jan. März März Jan. März Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland

6 6 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr Juni 00 Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten 0. Woche 00 (Datenstand: ) Darmkrankheiten Campylobacter- Enteritis EHEC-Erkrankung (außer HUS) Erkr. durch sonstige darmpathogene E. coli Salmonellose Shigellose Land Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Darmkrankheiten Yersiniose Norovirus- Erkrankung + + Rotavirus-Erkrankung Giardiasis Kryptosporidiose Land Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland In der wöchentlich veröffentlichten aktuellen Statistik wird auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aus dem RKI zeitnah zum Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten berichtet. Drei Spalten enthalten jeweils. Meldungen, die in der ausgewiesenen Woche im Gesundheitsamt eingegangen sind und bis zum 3. Tag vor Erscheinen dieser Ausgabe als klinisch-labordiagnostisch bestätigt (für Masern, CJK, HUS, Tuberkulose und Polio zusätzlich auch klinisch bestätigt) und als klinisch-epidemiologisch bestätigt dem RKI übermittelt wurden,. Kumulativwerte im laufenden Jahr, 3. Kumulativwerte des entsprechenden Vorjahreszeitraumes. Die Kumulativwerte ergeben sich aus der Summe übermittelter Fälle aus den ausgewiesenen Meldewochen, jedoch ergänzt um nachträglich erfolgte Übermittlungen, Korrekturen und Löschungen. Für das Jahr werden detailliertere statistische Angaben heraus-

7 4. Juni 00 Epidemiologisches Bulletin Nr. 3 Robert Koch-Institut 7 Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten 0. Woche 00 (Datenstand: ) Virushepatitis Hepatitis A Hepatitis B + Hepatitis C Land Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Weitere Krankheiten Meningokokken-Erkrankung, invasiv Masern Tuberkulose Land Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland gegeben. Ausführliche Erläuterungen zur Entstehung und Interpretation der Daten finden sich im Epidemiologischen Bulletin 8/0 vom Dargestellt werden Fälle, die vom Gesundheitsamt nicht als chronisch (Hepatitis B) bzw. nicht als bereits erfasst (Hepatitis C) eingestuft wurden (s. Epid. Bull. 46/05, S. 4). Zusätzlich werden für Hepatitis C auch labordiagnostisch nachgewiesene Fälle bei nicht erfülltem oder unbekanntem klinischen Bild dargestellt (s. Epid. Bull. /03). + + Seit September 009 müssen nur noch laborbestätigte Fälle von Norovirus-Infektionen in üblicher Weise übermittelt werden, klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle sollen dagegen im Rahmen der Häufungsmeldung aggregiert übermittelt werden und gehen daher nicht vollständig in die wöchentliche Statistik ein.

8 8 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr Juni 00 Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten 0. Woche 00 (Datenstand: ) Krankheit 0. Woche. 0. Woche. 0. Woche. 53. Woche Adenovirus-Erkrankung am Auge Brucellose Creutzfeldt-Jakob-Krankheit * Dengue-Fieber FSME Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) Hantavirus-Erkrankung Hepatitis D Hepatitis E Influenza zusätzliche aggregierte Übermittlungen Invasive Erkrankung durch Haemophilus influenzae Legionellose Leptospirose Listeriose Ornithose Paratyphus Q-Fieber Trichinellose Tularämie Typhus abdominalis * Meldepflichtige Erkrankungsfälle insgesamt, bisher kein Fall einer vcjk. + Vom bis zum konnten Fälle der pandemischen Influenza (HN) 009 auch aggregiert übermittelt werden. Darunter waren Fälle, die nicht der Referenzdefinition entsprachen. Infektionsgeschehen von besonderer Bedeutung Zum Auftreten von Masernerkrankungen am Oberrhein (Baden-Württemberg/Rheinland- Pfalz/Elsass) Beginnend im April und zunehmend seit der 8. Kalenderwoche (KW) im Mai 00 wird in der Oberrheinregion eine vermehrte Masernaktivität mit örtlichen Ausbrüchen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beobachtet. Bei Masernmeldungen aus den Kreisen Ortenaukreis (n =38), Rastatt (n = 4), Baden-Baden (n = ), Stadt- und Landkreis Karlsruhe (n = 4), Südliche Weinstraße (n = ), Neustadt (n = ) und Landau (n = ) deuten örtliche Ausbrüche in Schulen und Kindertageseinrichtungen und die übereinstimmende Ermittlung der Variante Manchester des Masernvirus-Genotyps D4 in neun durch das Nationale Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln charakterisierten Fällen auf ein epidemiologisch zusammenhängendes Geschehen hin. Unter 48 Fällen aus Baden-Württemberg sind Personen älter als 9 Jahre (46 %; Stand ). Zwei Masernfälle im Main-Spessart-Kreis (Bayern) sind nach Reiseanamnese und Masernvirus-Genotyp mit einer Exposition im LK Rastatt vereinbar. In Frankreich begann in der 8. KW ein Masernausbruch im benachbarten Elsass mit bislang etwa 0 gemeldeten Fällen. Masernvirus-Genotypisierungen liegen nicht vor. Die Mehrzahl der Fälle in der Oberrheinregion stammt aus den Städten Kehl am Rhein (Deutschland) und Straßburg (Frankreich) bzw. unmittelbar angrenzenden Gemeinden. Mit Ausnahme einer Person mit Wohnsitz in Straßburg und bekannter Masernexposition an der Arbeitsstelle in Kehl wurden bislang keine direkten Kontakte zwischen Masernfällen in Deutschland und Frankreich ermittelt. Aus dem Elsass pendeln arbeitstäglich etwa Personen nach Baden und in die Südpfalz. Die Gesundheitsbehörden halten deshalb einen epidemiologischen Zusammenhang für wahrscheinlich und gehen übereinstimmend von einer Untererfassung der Masernfälle auf beiden Seiten der Grenze aus. Dank für die Informationen gilt den örtlichen Gesundheitsämtern, den IfSG-Meldestellen Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, dem NRZ Masern, Mumps und Röteln am RKI sowie der Agence régionale de la Santé Alsace. An dieser Stelle steht im Rahmen der aktuellen Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten Raum für kurze Angaben zu bestimmten neu erfassten Erkrankungsfällen oder Ausbrüchen von besonderer Bedeutung zur Verfügung ( Seuchentelegramm ). Hier wird ggf. über das Auftreten folgender Krankheiten berichtet: Botulismus, vcjk, Cholera, Diphtherie, Fleckfieber, Gelbfieber, konnatale Röteln, Lepra, Milzbrand, Pest, Poliomyelitis, Rückfallfieber, Tollwut, virusbedingte hämorrhagische Fieber. Hier aufgeführte Fälle von vcjk sind im Tabellenteil als Teil der meldepflichtigen Fälle der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit enthalten. Impressum Herausgeber Robert Koch-Institut Nordufer 0, 3353 Berlin Tel.: Fax: EpiBull@rki.de Das Robert Koch-Institut ist ein Bundes institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Redaktion Dr. med. Jamela Seedat (v. i. S. d. P.) Tel.: SeedatJ@rki.de Dr. med. Ulrich Marcus (Vertretung) MarcusU@rki.de Redaktionsassistenz: Sylvia Fehrmann Claudia Paape (Vertretung) Tel.: , Fax: FehrmannS@rki.de Vertrieb und Abonnentenservice E.M.D. GmbH European Magazine Distribution Birkenstraße 67, 0559 Berlin Tel.: , Fax: EpiBull@emd-germany.de Das Epidemiologische Bulletin gewährleistet im Rahmen des infektions epi demiologischen Netzwerks einen raschen Informa tionsaustausch zwischen den ver schie denen Akteuren den Ärzten in Praxen, Klini ken, Laboratorien, Beratungsstellen und Ein richtun gen des öffentlichen Gesundheitsdienstes so wie den medi zinischen Fachgesellschaften, Na tio nalen Referenzzentren und den Stätten der Forschung und Lehre und dient damit der Optimierung der Prävention. Herausgeber und Redaktion erbitten eine aktive Unterstützung durch die Übermittlung allgemein interessierender Mit teilungen, Analysen und Fallberichte. Das Einverständnis mit einer redak - tionellen Überarbeitung wird vorausgesetzt. Das Epidemiologische Bulletin erscheint in der Regel wöchentlich (50 Ausgaben pro Jahr). Es kann im Jahresabonnement für einen Unkosten beitrag von 49, ab Beginn des Kalenderjahres bezogen werden; bei Bestellung nach Jahresbeginn errechnet sich der Beitrag mit 4, je Bezugsmonat. Ohne Kündigung bis Ende November verlängert sich das Abonnement um ein Jahr. Die aktuelle Ausgabe des Epidemiolo gi schen Bulletins kann über die Fax-Abruffunk tion unter abgerufen wer den. Die Ausgaben ab 997 stehen im Inter net zur Verfügung: > In fek tions schutz > Epidemiologisches Bulletin. Druck Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh Nachdruck mit Quellenangabe gestattet, jedoch nicht zu werblichen Zwecken. Belegexemplar erbeten. Die Weitergabe in elektronischer Form bedarf der Zustimmung der Redaktion. ISSN (Druck) ISSN (Fax) PVKZ A-473

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