Auswirkungen der Steuerreform auf die betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern

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1 Folge SLPM HaC Auswirkungen der Steuerreform auf die betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern Bisher galt in aller Regel der Grundsatz, daß es für den GGF günstiger ist, über den Betrieb fürs Alter vorsorgen als dies privat tun. Nachdem nun eine umfangreiche Steuerreform durchgeführt wird, stellt sich die Frage, ob sich hierdurch an o.g. Grundsatz etwas ändert. Dieser Frage möchten wir anhand eines Beispiels gehen. Dem Beispiel liegen folgende Annahmen grunde: Mann, geb , Diensteintritt , Jahresgehalt, Altersrente = Berufsunfähigkeitsrente = p.m., Witwenrente 60 % von Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Der jährliche Beitragsaufwand für die Rückdeckung dieser Versorgung beträgt ; alternativ hier wird eine Gehaltserhöhung bzw. Gewinnausschüttung um betrachtet. Sicht GGF: a) Gehaltserhöhung oder Pensionssage? Wenn der GGF eine Gehaltserhöhung um erhält, steigt sein auf (vgl. 1). Erhält der GGF statt sen eine Pensionssage, muß er an mehr versteuern, als wenn er keine Pensionssage erteilt bekommen hätte, das sind somit Der Grund hierfür liegt im Verlust Sonderausgabenvorwegabgs, der durch die Erteilung einer Pensionssage bedingt ist ( Einzelheiten vgl. Sie bitte das GGF-Info 027). Da er die Gehaltserhöhung versteuern muß, bleiben ihm hiervon nur für den Beitrag in eine private Versicherung übrig.* ) Hieraus läßt sich dann eine Altersrente in Höhe von erzielen, wovon der Ertragsanteil (derzeit 27 %) versteuern ist, d. h Im Falle der Pensionssage sind von den Jahresrente Abg Freibetrags in Höhe von noch versteuern. Wir haben in unserem Beispiel unterstellt, daß der GGF im Alter noch über andere versteuernde Einkünfte, im Beispiel, verfügt. Nach Abg der anfallenden bleibt im Falle der Pensionssage die höhere Altersrente übrig. Wie aus der beiliegenden 1 ersichtlich, ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der GGF bei Erhalt einer Pensionssage seinen Sonderausgabenvorwegabg verliert, die Pensionssage wie vor günstiger als eine Gehaltserhöhung, mit der er sich eine private Versorgung finanziert. Der Vorteil der Pensionssage liegt in einer um höheren Jahresrente. Läßt man den Sonderausgabenvorwegabg außen vor, liegt der Vorteil der Pensionssage sogar in einer um höheren Jahresrente b) Gewinnausschüttung oder Pensionssage? Da gleich die Besteuerung einer Gewinnausschüttung geändert wird, ist auch von Interesse, ob eine Pensionssage oder eine über eine Gewinnausschüttung finanzierte private Versorgung für den GGF günstiger ist. In unserem Beispiel (Tab. 2) schüttet die GmbH an Gewinn aus. Die GmbH versteuert nun ausgeschüttete Gewinne mit 25 %; den verbleibenden Betrag muß der GGF r Hälfte versteuern. Somit beträgt sein aufgrund der Gewinnausschüttung sätzlich [(= ,25 * ) * 0,5]. Nach Abg der verbleibt von der Gewinnausschüttung , die für eine private Versorgung verwendet werden können. Die Versteuerung der hieraus resultierenden erfolgt wieder nur in Höhe Ertragsanteils (derzeit 27%) * ) Wir haben unseren Berechnungen die ab 2005 geltenden Steuersätze grunde gelegt.

2 Wie man anhand der 2 sehen kann, ist die Pensionssage wie vor günstiger für den GGF als eine aus einer Gewinnausschüttung privat finanzierte Altersversorgung. Der Vorteil der Pensionssage liegt bei einer um höheren Jahresrente. Läßt man wiederum den Sonderausgabenvorwegabg unberücksichtigt, liegt der Vorteil der Pensionssage sogar in einer um höheren Jahresrente. Sicht der GmbH Da aufgrund der besonderen Konstellation GGF ein Vorteil auf der Privatebene, der ein Nachteil für die Firma ist, kein echter Vorteil für den GGF ist, muß auch betrachtet werden, ob für die GmbH eine Gehaltserhöhung oder eine rückgedeckte Pensionssage günstiger ist. Hierfür haben wir die Liquiditätswirkungen einer Gehaltserhöhung bzw. Gewinnausschüttung gegenübergestellt und die Differenz zwischen beiden auf einem "Liquiditätskonto" angelegt. Unseren Berechnungen haben wir einen Zinssatz von 9 % (angenommener Fremdkapitalzinssatz) grunde gelegt und sind von einer steuerlichen Belastung in Höhe von 38 % (vor der Steuerreform 55 %) ausgegangen. Die 3 zeigt, daß im Vergleich r Erteilung einer Gehaltserhöhung oder Gewinnausschüttung die Erteilung einer Pensionssage der GmbH einen Liquiditätsvorteil bringt. Dieser Vorteil ist nun größer als Zeiten vor der Steuerreform (vgl. 4). Der Grund hierfür ist folgender: Ab einem bestimmten Zeitpunkt übersteigt bei einer kongruenten Rückdeckung der sich gewinnerhöhend auswirkende Aktivwert der Rückdeckungsversicherung die Pensionsrückstellungen, die sich gewinnmindernd auswirken. Bei einem geringeren Steuersatz schlägt der höhere Aktivwert nicht so stark Buche wie bei einem höheren Steuersatz, was sich auf den Liquiditätsvorteil positiv auswirkt. Einmaliger großer Liquiditätsvorteil bei Erteilung einer Pensionssage noch in 2000 Den Liquiditätsvorteil, der für die GmbH mit der Erteilung einer Pensionssage verbunden ist, läßt sich einmalig noch in diesem Jahr maximieren, vgl. 5. Denn der Effekt der sich steuermindernd auswirkenden Pensionsrückstellungen ist um so höher, je höher der Steuersatz ist. Und da die reduzierten Steuersätze erst ab 2001 gelten, besteht die Möglichkeit, dieses Jahr die Erstrückstellungen noch mit dem höheren Steuersatz geltend machen. Die i.d.r. erst später stärker ansteigenden Aktivwertwächse machen sich dann bei einem geringeren Steuersatz weniger stark negativ bemerkbar. So läßt sich ein maximaler Vorteil für die GmbH herausholen, wenn noch in diesem Jahr Rückstellungen gebildet werden können. Es ist dann sogar ein echter Steuerspareffekt möglich, wenn dann in der nphase die Rückstellungen beim niedrigeren Steuersatz aufgelöst werden müssen (bei gleichen Steuersätzen in der Zuführungs- und der Auflösungsphase handelt es sich ja immer nur um einen Steuerstundungseffekt). Zusammenfassung: 1. Auch der Steuerreform ist für den GGF eine Pensionssage die günstigere Alternative als eine private Versorgung, die über eine Gehaltserhöhung oder eine Gewinnausschüttung finanziert wird. Dies gilt auch, wenn man die Tatsache berücksichtigt, daß der GGF bei Erhalt eine Pensionssage seinen Sonderausgabenvorwegabg verliert. 2. Auch aus Sicht der GmbH ist die Pensionssage die günstigere Alternative. Sie bringt gegenüber einer Gehaltserhöhung bzw. einer Gewinnausschüttung einen eindeutigen Liquiditätsvorteil mit sich. 3. Insbesondere läßt sich der Liquiditätsvorteil einer Pensionssage für die GmbH maximieren und ein echter Steuerspareffekt realisieren, wenn noch in diesem Jahr Pensionsrückstellungen gebildet werden. SLPM

3 Vergleich: Private Altersversorgung aus einer Gehaltserhöhung versus Pensionssage 1 Anwartschaftsphase nphase bisheriges Gehaltserhöhung bzw. Beitrag für die RDV neues steuer Nettoaufwand für Versicherung finanzierte aus Versicherung versteuernde als Rentner ( + sonstiges ) steuer auf sonstiges in Höhe von auf Gehaltserhöhung Pensionssage ohne Verlust Vorwegabgs Gehaltserhöhung Pensionssage mit Verlust Vorwegabgs Vorteil PZ ohne Berücksichtigung Vorwegabgs Vorteil PZ mit Verlust Vorwegabgs

4 Vergleich: Private Altersversorgung aus einer Gewinnausschüttung versus Pensionssage 2 Anwartschaftsphase nphase Gewinnausschüttung Pensionssage ohne Verlust Vorwegabgs Gewinnausschüttung Pensionssage mit Verlust Vorwegabgs bisheriges Gewinnausschüttung bzw. Beitrag für die RDV neues steuer Nettoaufwand für Versicherung finanzierte aus Versicherung versteuernde als Rentner ( + sonstiges ) steuer auf sonstiges in Höhe von auf Vorteil PZ ohne Berücksichtigung Vorwegabgs Vorteil PZ mit Verlust Vorwegabgs

5 3 Erhöhung der laufenden Bezüge oder Pensionssage Betrachtung der Liquiditätsauswirkungen 9,00% BT Alter TW (+/-)TW AW (+/-)AW Bei./Geh. (+/-)Gew. (+/-)Liq.PZ (+/-)Liq.Geh. Diff.Liq. Liq.Konto Steuer % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Summe

6 4 Erhöhung der laufenden Bezüge oder Pensionssage Betrachtung der Liquiditätsauswirkungen 9,00% BT Alter TW (+/-)TW AW (+/-)AW Bei./Geh. (+/-)Gew. (+/-)Liq.PZ (+/-)Liq.Geh. Diff.Liq. Liq.Konto Steuer % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Summe

7 5 Erhöhung der laufenden Bezüge oder Pensionssage Betrachtung der Liquiditätsauswirkungen 9,00% BT Alter TW (+/-)TW AW (+/-)AW Bei./Geh. (+/-)Gew. (+/-)Liq.PZ (+/-)Liq.Geh. Diff.Liq. Liq.Konto Steuer % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Summe

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