AK: Wie gut sind "Beipackzettel" für Fonds?
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- Til Kuntz
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1 Pressekonferenz am 13. August 2013 AK: Wie gut sind "Beipackzettel" für Fonds? Es informieren Sie: Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik Christian Prantner, Abteilung Konsumentenpolitik
2 AK Analyse von 40 Fonds: Beipackzettel lassen zu wünschen übrig! Wichtige Infos bei Fonds auf einen Blick? Die Beipackzettel, die sogenannten Kundeninformationsdokumente, für Fonds sollen AnlegerInnen seit rund einem Jahr den Vergleich erleichtern. Sie müssen bestimmte Angaben enthalten, etwa Risiko, Wertentwicklung, Kosten und das einfach und verständlich. Die AK hat 40 Kundeninformationsdokumente von zehn Anbietern (Kapitalanlagegesellschaften) analysiert. Die AK Analyse zeigt: Die Beipackzettel waren nicht länger als maximal zwei A4-Seiten, so wie gesetzlich vorgeschrieben. Die festgelegten Inhalte Aufbau, Struktur und Inhalt wie Text, Reihenfolge, Form (Diagramm, Tabellen) werden meist formal auch eingehalten. Aber: Die Angaben zu Anlagepolitik, Kosten, Risiken und möglichen Erträgen oder der früheren Wertentwicklung sind meist so gestaltet, dass der Konsument so klug als wie zuvor ist. Von verständlichen, kurzen und einfachen Sätzen sind die Beipackzettel ebenfalls weit entfernt. Beipackzettel für Fonds sind wichtig und richtig, aber sie müssen verbessert werden, resümiert Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik. Denn derzeit haben Konsumenten mit dieser Art von standardisierten Infoblättern keinen wirklichen Überblick, um das Produkt einschätzen und vergleichen zu können. Die Gründe dafür: Einerseits ist die gesetzliche Grundlage in manchen Punkten lückenhaft und lässt Spielraum offen. Anderseits sind die Anbieter in punkto Informationen verhalten. Es ist von Seiten der Anbieter nur wenig Bemühen zu erkennen, dem eigentlichen Zweck der Kundeninformationsdokumente gerecht zu werden: Die Anleger in kompakter Form über die Eckpunkte des Fonds vor Vertragsabschluss zu informieren. Die AK verlangt daher: + Beipackzettel für Fonds konsumentenfreundlicher machen + Standardisierte Beipackzettel für alle Spar-, Versicherungs- und Anlageprodukte Neue Beipackzettel für Fonds Zur Analyse Seit 1. Juli 2012 müssen Kapitalanlagegesellschaften den AnlegerInnen für alle Fonds Beipackzettel, sogenannte Kundeninformationsdokumente, zur Verfügung stellen. Die Beipackzettel gehen auf eine EU-Verordnung zurück. Die Kundeninformationsdokumente sind nach gewissen Merkmalen klar und verständlich auf maximal zwei A4-Seiten zu gestalten, aus denen hervorzugehen hat, um welchen Fonds es sich handelt, wer der Anbieter ist, die Ziele und Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil, Kosten, Wertentwicklung in der Vergangenheit und praktische Informationen. Seite 2 / 7
3 Die AK hat in einer Studie 40 Fonds von zehn österreichischen Kapitalanlagegesellschaften untersucht. Sie repräsentierten zum Erhebungszeitpunkt über 80 Prozent des österreichischen Fondsvolumens. Es wurden Aktien-, Anleihe-, Mischund Ethik-/Nachhaltigkeitsfonds ausgewählt. Die Anbieter waren: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft Erste Sparinvest Kapitalanlagegesellschaft Pioneer Investments Austria Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft Kepler Fonds Kapitalanlagegesellschaft Masterinvest Kapitalanlage 3 Banken Generali Investment Gesellschaft Gutmann Kaptalanlageaktiengesellschaft Bawag PSK Invest GmbH Schelhammer & Schattera Kapitalanlagegesellschaft. Es ging in der Studie um zwei Fragen: Einerseits wurde untersucht, wie vollständig Kapitalanlagegesellschaften die neue EU-Verordnung umsetzen. Andererseits überprüfte die AK, wie verständlich Kundeninformationsdokumente sind. In diesem zweiten Analyseschritt hat die AK die Beipackzettel auf Lesbarkeit und Verständlichkeit geprüft, und zwar mit dem Hohenheimer-Verständlichkeitsindex für die deutsche Sprache, der an der deutschen Universität Hohenheim entwickelt wurde. Dabei ging es vor allem um die durchschnittliche Satz- oder Wortlänge, Schachtelsätze, Passivkonstruktionen, Schriftgröße, Schriftart. 1 Fonds einfacher vergleichbar nicht gegeben Die AK Studie zeigt: Alle 40 analysierten Kundeninformationsdokumente hatten die gesetzlich vorgeschriebene Länge von maximal zwei A4-Seiten. Die festgelegten Inhalte wie Überschriften, standardisierte Textteile, Anordnung der Inhalte wurden überwiegend zumindest der Form nach eingehalten. Aber es gab trotzdem ein paar Ungenauigkeiten, etwa Angabe einer falschen Wertpapierkennnummer oder fehlende Prozentangaben in Balkendiagrammen, die die Wertentwicklung des Fonds anzeigen. Viele Hinweise, die die Verordnung dem Wortlaut nach festlegt, werden nur formelhaft angeführt. Nachteil für die AnlegerInnen: Der Platz für konkrete fondsspezifische Infos geht verloren. Vor allem bei den Risikokategorien war das festzustellen. Das führte dazu, dass der meiste Platz für allgemeine Erläuterungen verwendet wird. Und das, ohne das konkret auf die Merkmale des Fonds eingegangen wird. Das Kundeninformationsdokument ist in der bestehenden Form als Werkzeug zur Auswahl von Investmentfonds nur sehr bedingt geeignet, schlussfolgert Zgubic. Der angestrebte und einfachere Vergleich wird erschwert oder ist gar unmöglich. Seite 3 / 7
4 Das zeigt sich an einem einfachen Beispiel: Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist anhand von Balkendiagrammen darzustellen. Daran haben sich alle Anbieter gehalten. Allerdings waren die Skalierungen bei den Balken so unterschiedlich, dass ein optischer Vergleich für AnlegerInnen durchaus irreführend sein kann. Auch die Idee der Beipackzettel das Produkt den Anlegern auf verständliche Weise zu erläutern schießt allein von der Lesbarkeit und Textverständlichkeit am Ziel vorbei. 2 Konkret: Risiken, Erträge, Wertentwicklung, Kosten & Co leidlich dargestellt Die AK Studie zeigt im Detail: + Darstellung der Risiken oder möglicher Erträge: Magere Aussagekraft Das Schwankungsrisiko eines Fonds wurde zwar in allen 40 untersuchten Beipackzetteln anhand eines siebenstufigen Risiko-Ertragsindikators wie erforderlich visualisiert, aber nicht zusätzlich näher erläutert. Auch die geforderte Begründung für die Einstufung fehlte fast immer. Stattdessen fanden sich wenig hilfreiche Formulierungen wie Aufgrund der gemessenen Kursschwankungen erfolgte eine Einstufung in diese Kategorie. Dem Risiko-Ertragsindikator waren zwar viele verbale Risikohinweise hinzugefügt. Aber: Sie beschrieben die Risiken nur theoretisch phrasenhaft, stellten jedoch keinen konkreten Bezug zum Fonds her. Diese theoretischen Hinweise haben keinen praktischen Informationswert, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Die angeführten Risikokategorien werfen mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Dafür sind zwei Effekte verantwortlich: Zum einen enthielten einige Kundeninformationsdokumente mehr oder anders bezeichnete Risikokategorien, als in der Verordnung gefordert. Zum anderen fand die AK auch Kundeninformationsdokumente, in denen gar keine Risikokategorien angeführt waren. AnlegerInnen können sich die berechtigte Frage stellen: Welche Risiken bestehen nun wirklich? + Darstellung der Wertentwicklung (Performance): Nicht optimal Die Balkendiagramme müssen laut Verordnung zur Darstellung der Wertentwicklung angegeben werden. Bei den in den 40 Kundeninformationsdokumenten verwendeten Balkendiagrammen fehlten Bezugsgrößen für die angegebenen Prozentsätze. Einzelne Schriftgrößen waren nicht lesbar. Ein optischer Direktvergleich war daher kaum möglich auch weil die Skalen für die Prozentsätze optisch höchst unterschiedlich gestaltet waren. Zum Beispiel bildete ein gleich großer Balken im einen Fall eine Wertentwicklung von 1,9 Prozent, im anderen Fall jedoch 40,6 Prozent ab! Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Begriff Wertentwicklung für Anleger unscharf ist, sagt Prantner. Es handelt sich nicht um eine Anlegerrendite. Denn dafür fehlen die nicht berücksichtigten Ausgabespesen, aber auch sonstige möglich anfallende Kosten eines Wertpapierdepots. Die Spesen für ein Wertpa- Seite 4 / 7
5 pierdepot dürfen nicht vergessen werden. Die Spesen für die Depotführung betragen bei den Großbanken in Wien im Schnitt 0,25 Prozent pro Jahr. Achtung auf die Mindestspesen, die jedenfalls zur Verrechnung kommen (durchschnittlich 27,06 Euro pro Jahr). Zusätzlich fallen üblicherweise Spesen für das Wertpapierverrechnungskonto an (im Schnitt 24 Euro pro Jahr). Auch bei der Angabe der Wertentwicklung finden sich irritierende Angaben wie: Die Grafik zeigt die Wertentwicklung des Fonds in Euro unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten und Gebühren, mit Ausnahme der Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge. + Darstellung der Kosten: Teilweise schwammig angegeben Im Abschnitt Kosten wurden die Ausgabe- und Rücknahmespesen als Maximalwerte durchwegs angegeben so wie in der Verordnung verlangt. Die Werte des Aufgabeaufschlages bewegten sich im Bereich von 0,3 bis fünf Prozent. Der Durchschnittswert (Median) gebildet aus allen 40 untersuchten Investmentfonds betrug 3,75 Prozent. Ein Beispiel: Wer Fonds über Euro kauft, zahlt in diesem Fall Kaufspesen in der Höhe von 375 Euro. Nur in einem Fall wurden Rücknahmespesen in der Höhe von 0,375 Prozent verlangt. Ein Manko in den Kundeninformationsdokumenten ist, dass Berechnungen fehlen, wie die Kauf- und Rücknahmespesen konkret auf die Rendite wirken. In der Darstellung der Wertentwicklung der Vergangenheit finden diese zum Teil erheblichen Kosten ebenfalls keine Berücksichtigung. In den meisten Beipackzetteln fand sich außerdem die zu unklare Formulierung: Transaktionskosten sind nicht Bestandteil der laufenden Kosten. In vier von 40 stand der unverständliche bzw. nicht bewertbare Satz: Transaktionskosten sind teilweise enthalten. Dazu kam, dass kein einziges Kundeninformationsdokument einen konkreten Zahlenwert zu den Transaktionskosten enthielt. In keinem einzigen Kundeninformationsdokument fand sich zudem ein Kostenhinweis, dass allfällige Depotspesen bei der Bank ebenfalls anfallen können. Das schreibt die Kundeninformationsdokument-Verordnung allerdings auch nicht vor. AnlegerInnen bleiben bei der Lektüre der Kosten mit der berechtigten Frage zurück: Wie hoch sind nun die Transaktionskosten, und wie wirken sich diese auf die Rendite aus? + Angaben zu Haltedauer: Haltedauer abgekoppelt vom Risiko Die laut Verordnung erforderlichen Angaben zur empfohlenen Haltedauer eines Fonds standen in keinem für AnlegerInnen sichtbaren Zusammenhang mit der Risikoeinstufung. So fanden sich zum Beispiel längere empfohlene Haltedauern bei risikoärmeren Fonds als bei Fonds mit höherem Schwankungsrisiko. + Sprache: Kürzel über Kürzel Die 40 Beipackzettel waren von vielen Kürzeln wie T, VT, oder PKG,. durchzogen. Zudem fielen viele Phrasen auf, die wenig konkret waren. Etliche Seite 5 / 7
6 Sätze warfen Fragen auf, zum Beispiel, dass der Fonds eine angemessene Risikostreuung vornehme. Vor allem bei den anzuführenden Zielen und der Anlagepolitik fanden sich viele, wenig konkrete Formulierungen. 3 Klare, verständliche Sprache leider nein! Laut Verordnung muss die Sprache in den Beipackzetteln klar, präzise und verständlich sein. Die AK Analyse zeigt: + Kein Dokument kann auf Basis des Hohenheimer-Index als verständlich eingestuft werden. + Die Sätze sind allgemein viel zu lang und teilweise zu verschachtelt. LeserInnen können lange Texte schwerer erfassen. (Zusätzliche) Verschachtelungen erhöhen die Komplexität noch. Der längste Satz hat stolze 93 Wörter. + Wortungetüme mit 17 Zeichen und mehr kommen zu häufig vor. Viele setzen sich aus mehreren Wörtern zusammen und könnten umschrieben werden. + In den Dokumenten tauchten zu oft Fach- oder Fremdwörter auf, zum Beispiel Anlageuniversum, denominiert oder Unterverwahrer. + In den meisten Dokumenten kommen zu viele Passivkonstruktionen vor. + Einige Dokumente haben eine gut gegliederte Form aufgrund mehrerer Spalten, Absätze und Aufzählungen. + In allen Fällen ist die verwendete Schriftgröße zu klein und daher schwer leserlich. Erschwert wird das zusätzlich, wenn das Dokument nur eine Spalte aufweist. 4 Mehr Klarheit für KonsumentInnen bei Beipackzetteln Die Beipackzettel sind schwer lesbar und teilweise unverständlich, resümiert Zgubic. Die Kriterien sind zwar formal erfüllt, aber inhaltlich lassen sie zu wünschen übrig. Auf einen Blick die wichtigsten Infos zu haben, um das Produkt einschätzen und vergleichen zu können das wird mit den Kundeninformationsdokumenten für Fonds leider nicht erreicht. Die Kundeninformationsdokumente müssen konsumentenfreundlicher werden, fordert Zgubic. Die AK verlangt konkret: 1 Bessere Ausgestaltung der Beipackzettel für Fonds Die Kundeninformationsdokumente, Beipackzettel, für Fonds müssen eine vollständige und konkrete Kostenangabe enthalten. Auch die absoluten Zahlen zur Darstellung der Wertentwicklung müssen angegeben werden, vor allem aufgrund von repräsentativen Beispielen. Die individuellen Risiken müssen konkretisiert werden. Es dürfen keine Kürzel verwendet werden. Die Ersteller der Kundeninformationsdokumente müssen den Zweck der Kundeninformationsdokumente mehr Seite 6 / 7
7 berücksichtigen und Verständlichkeit, Klarheit und wahren Informationswert in den Fokus stellen. 2 Beipackzettel für alle Spar-, Versicherungs- und Anlageprodukte Im Moment gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für einen Beipackzettel nur bei Investmentfonds. Um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern, sollte es einen Beipackzettel als Basisinformation für alle Spar-, Versicherungs- und Anlageprodukte geben. Denn AnlegerInnen ist häufig nicht bewusst, welches Produkt sie als Geldanlage erworben haben. In der AK Konsumentenberatung zeigen die Anfragen ratsuchender KonsumentInnen immer wieder, dass es nicht leicht ist, die Produktkategorie zu benennen. Selbst reine Sparprodukte, die der Einlagensicherung unterliegen, sind bisweilen kompliziert ausgestaltet, zum Beispiel Zinsanpassungsklausel oder vorzeitige Kündigung. SparerInnen stehen oft vor Verständnisfragen. In Anlehnung an die Kundeninformationsdokumente sollten die Basisinformationen einheitlich und standardisiert gestaltet sein und nicht mehr als zwei Seiten haben. Seite 7 / 7
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