Zukunft Energieberatung

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1 Zukunft Energieberatung Herzlich Willkommen zum Vortrag EnEV 2009 im Grenzbereich 1

2 Referent, Überlingen/Bodensee 43 Jahre alt, verheiratet, 1 Tochter Faching. f. Energieeffizienz, DDM SV Büro für Dach und Energie, Fachautor, freiberufl. Dozent/Trainer weitere Infos: Download Arbeitshilfen: Nutzer: eakn123 Passwort: eakn123 2

3 Gliederung 1. Alles dreht sich um die EnEV. 2. Unternehmererklärung nach 26a EnEV 3. Unbillige Härte und Befreiung 4. Praxistipps am Rande der EnEV: EWärmeGBW stets im Blick! Wärmebrücken: immer nur Pauschale? 5. Fragen/Diskussion 4

4 Alles dreht sich um die EnEV. Motivation 5

5 Alles dreht sich um die EnEV. DIN V EnEV 2009 EnEG 2009 DIN V (nicht Teil 100) EnEV DVO ISO 6946 Bekanntmachungen BMVBS Auslegungsstaffeln DIBt 7

6 Unternehmererklärung Unternehmererklärung nach 26a ist u.a. Pflicht bei jeder Bauteilsanierung 5 Jahre Aufbewahrungspflicht DVO in BW verlangt unaufgeforderte Vorlage beim Bauamt (außer 1 und 2 Familienwohnhäuser), droht dem Bauherrn mit Bußgeld (5000 ), verlangt Hinweis durch Handwerker/Planer. Ergo: Zukünftig keine Sanierung ohne Unternehmererklärung. 8

7 Übung 1 Sie sanieren an einem Bauobjekt Steil und Flachdach und bauen neue Dachfenster ein. Das Steildach (120 m² wärmeübertragend) verfügt bereits über eine 8 cm starke, funktionsfähige Teilsparrendämmung (Sparrenhöhe 16 cm), die nicht aufgestockt werden soll. Die Innenbekleidung bleibt erhalten. Mehrkosten für Einhaltung der EnEV: lt. Angebot des Handwerkers. 10

8 Übung 1 Folgende U Werte sind im sanierten Zustand vorhanden: U Flachdach = 0,18 U Steildach = 0,49 (Bestand unverändert) U Dachfenster = 1,3 Erstellen Sie die Unternehmererklärung für diese Sanierung. (siehe Vorlage im Handout) 11

9 Unbillige Härte und Befreiung Was, wenn die EnEV nicht eingehalten werden kann? Bedenkenanmeldung nach VOB reicht nicht aus, weil Rechtswidrigkeit vorliegt. Inanspruchnahme der Dämmschichtdickenbegrenzung wegen technischer Unmöglichkeit nicht ratsam: Schonung der Vollzugsbehörden geht zu Lasten der Anwender. Einzig sicherer Weg: Antrag auf Befreiung bei Baurechtsbehörde. Alternativ: Bauherr setzt EnEV im Nachhinein selber um und bestätigt dies schriftlich. 12

10 Unbillige Härte und Befreiung Befreiungsgründe: fehlende Wirtschaftlichkeit (Wirtschaftlichkeitsgebot!) hohes Alter Krankheit fehlende Mittel jede belastbar darstellbare unbillige Härte Anforderungen an Befreiungsantrag teils sehr realitätsfern. (Bayern verlangt Bescheinigung eines Sachverständigen.) Befreiung in der Praxis zu selten Bund klagt über Vollzugsdefizit. 13

11 Unbillige Härte und Befreiung Nachweis fehlender Wirtschaftlichkeit: Abschätzung des bauteilbezogenen Heizwärmebedarfes Q Bauteil aus dem U Wert Bauteil Wand, Tür, Fenster, Dach Decke und Abseitenwand gegen unbeheiztem Dachraum Kellerdecke (bei unbeheiztem Keller), Fußboden und Wand gegen Erdreich sonstige Wand und Decke gegen unbeheizt Berechnung (Bauteilfläche A in m², U Wert U in W/(m² K), Ergebnis in kwh/jahr) Q = 75 U A Q = 60 U A Q = 45 U A Q = 37,5 U A Berücksichtigung Ortsklima und Wärmeschutzniveau: siehe Maßong: EnEV kompakt 15

12 Unbillige Härte und Befreiung Wirkung von Wärmedämmung bei 150 m² Mauerwerk von Heizölverbrauch l/a (U-Wert) von der EnEV gefordert Grenze der Wirtschaftlichkeit aus heutiger Sicht 0 0 cm 4 cm 14 cm 18 cm 22 cm Dämmstärke (R-Wert)

13 Übung 2 Sie wollen bei der Dachsanierung aus Übung 1 auf Nummer Sicher gehen und eine Befreiung beantragen. a) Wer stellt den Antrag? Antwort: der Bauherr b) Wie ist der Antrag zu begründen? Antwort: fehlende Wirtschaftlichkeit c) An wen ist der Antrag zu richten? Antwort für BW: Wirtschaftsministerium Stuttgart d) Wie sieht ein entsprechendes Schreiben aus? Antwort: siehe Vorlage im Servicedownload 17

14 Unbillige Härte und Befreiung 18

15 Tipp: EWärmeG in BW In Kraft für Altbauten (nur Wohngebäude) seit Beachte Änderungsverordnung zum ! Anforderung bei Heizungserneuerung: z.b. durch Solarthermie (0,04 m² Kollektor je m² Wohnfläche) Vorwegnahme bei Hüllensanierung: Ersatzweise Erfüllung z.b. durch verbesserten baulichen Wärmeschutz (z.b. Dach oder Wand: EnEV minus 20%, d.h. zul U = 0,19) Wenn keine Solarthermie möglich ist, muss keine Ersatzmaßnahme durchgeführt werden!!! 23

16 Übung 3 Sie wollen eine Außenwandsanierung (WDVS) nutzen, um bei gelegentlicher Heizungserneuerung keine Anforderungen nach EEWärmeG/EWärmeG erfüllen zu müssen. a) Welche Anforderung wird an die Dachsanierung gestellt? Antwort: max U = 0,19 statt 0,24 b) Wer führt den Nachweis? Antwort: Sachkundiger: Handwerker/Energieberater c) Wie sieht ein entsprechender Nachweis aus? Antwort: siehe Vorlageim Handout 24

17 Tipp: Wärmebrücken 28

18 Tipp: Wärmebrücken Psi = 0,975 W/(m x K) entspricht U = 0,975 W/(m² x K) Wärmeverlust der gesamten Wärmebrücke: rund 1/3 der Wärmeverluste der gesamten Außenwandfläche! 29

19 Tipp: Wärmebrücken Wärmebrücken müssen betrachtet werden. Standardzuschlag U WB = 0,05 (Neubau, Einhaltung DIN 4108 Bbl. 2) auf den mittleren U Wert der Gebäudehülle Beispiel Kfw 55 Neubau, 81 WE, maximale Ausnutzung des Baufensters: Optimierung der Wärmebrücken ohnehin sinnvoll Detaillierter Nachweis kommt auf U WB 0,03. Reduzierung der Außenwanddämmung von 18 um 6 auf 12 cm Nutzflächenzunahme rund 80 m² (!) 30

20 Abschluss Ihre Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr 33

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