Konzeption der Kinderarbeit

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1 Konzeption der Kinderarbeit 0. Vorbemerkung Die Bezeichnung für männliche Personen (z.b. Mitarbeiter, Leiter) schließen grundsätzlich weibliche und männliche Personen ein. I. Definition Die Kinderarbeit des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. ist Teil der bezirklichen und überbezirklichen Arbeit dieses Ver-bandes. Sie wird von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern getragen und findet regelmäßig in einem offiziellen und organi-sierten Rahmen statt. Ziel der Kinderarbeit ist es, Kindern in einem Alter bis zu 12 Jahren biblische Inhalte zu vermitteln, bei ihnen eine persönliche Glaubensbeziehung zu Jesus Christus zu fördern und ihnen Hilfestellungen bei der Persönlichkeitsent-wicklung zu geben. II. Struktur der Kinderarbeit II.1. Auftrag und Ziele der Kinderarbeit II.1.1. Auftrag Der grundsätzliche Auftrag zur Kinderarbeit ist durch die Bibel gegeben: Jesus beauftragt seine Jünger, das Evangelium allen Menschen zu bringen (Mk 16,15), also auch den Kindern. Zusätzlich setzt Jesus ein Zeichen durch seine besondere Zuwendung zu den Kindern (Herzen, Hände auflegen, Segnen) und seine Worte: Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Reich Gottes. (Mk 10,14). In Mt 28,19+20 drückt Jesus aus, dass Verkündigung des Evangeliums nicht nur Wissensvermittlung meint, sondern Menschen in die Nachfolge zu rufen und ihnen zu helfen, ihr Leben mit Jesus zu gestalten ( machet zu Jüngern... und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe ). Das gilt auch für die Arbeit mit Kindern. II.1.2. Ziele Der in II.1.1. dargestellte Auftrag bestimmt die Ziele und Auf- gaben der Kinderarbeit. Diese sollen altersgemäß und ganzheitlich durchgeführt werden.es handelt sich im einzelnen um: Aufbau einer positiven Beziehung zu den Kindern Vermittlung von Angenommen- und Ernstgenommensein, sowie von Geborgenheit Vermittlung von biblischen Inhalten und Wahrheiten Hinführung zu einer persönlichen Glaubensbeziehung zu Jesus Christus Hilfestellungen für ein Leben in der Nachfolge (Vermittlung biblischer Werte und Glaubensäußerungen, Umgang mit der Bibel)- Einbindung in die Gemeinschaft vor Ort Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Entwicklung und Einüben sozialen Verhaltens II.2. Formen Die Kinderarbeit erfolgt für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren in den Orten eines Bezirkes sowie auf überbezirklicher Ebene in verschiedenen Formen, zum Beispiel: II.2.1. Formen der bezirklichen Kinderarbeit regelmäßig, meist wöchentlich stattfindende Gruppenstunden am Nachmittag für verschiedene Altersstufen (z.b.: Vorschulkinder 4-6 Jahre, Kinder 6-8 Jahre und Kinder 9-12 Jahre) Kindergottesdienst am Sonntagvormittag- Programm oder Betreuung während der Veranstaltungen der Gemeinschaft vor Ort Kindertag, -nachmittag Familiengottesdienst, -tag, -nachmittag Kinderbibelwoche (Kinder 6-12 Jahre) Schülerferienwoche ( ) Freizeiten Geschichtentelefon II.2.2. Formen der überbezirklichen Kinderarbeit Landesjungschartag (Kinder 8-12 Jahre)

2 Freizeiten Kinderprogramm auf den überregionalen Konferenzen des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. Brot-für-Kenya-Tag Näheres zur überbezirklichen Kinderarbeit siehe unter III.II.3. Leitung der Kinderarbeit Die Kinderarbeit wird von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern getragen. Für das Bestehen einer Kindergruppe ist mindestens eine Person mit Leitungsprofil (siehe II.3.1.) nötig. II.3.1. Anforderungen an Leiter von Gruppen Mindestalter 18 Jahre persönliche Glaubensbeziehung zu Jesus Christus und Orientierung des Lebensstils an biblischen Maßstäben Mitglied im Ev. Gemeinschaftsverband Pfalz e.v.- regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der Gemeinschaft vor Ort Verwurzelung in einer geistlichen Gemeinschaft (z.b. Hauskreis) vom Bezirksgemeinschaftsrat zur Leitung in der Kinderarbeit berufen und von der Ortsgemeinschaft in sie gesandt Liebe zu den Kindern und entsprechende Begabung(en)für die Kinderarbeit Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten der Kinderarbeit im Ev. Gemeinschaftsverband Pfalz e.v. und Verwirklichung derselben Perspektive, die Kinderarbeit längerfristig leiten zu können Verantwortungsträger für die Gruppe, d.h. Leiter tragen die Verantwortung dafür, dass die Veranstaltungen pünktlich und regelmäßig durchgeführt werden, in ihnen die Ziele der Kinderarbeit im Ev. Gemeinschaftsverband Pfalz e.v. (siehe unter II.1.2.) verwirklicht werden, fernbleibenden Kindern nachgegangen wird, Elternarbeit praktiziert wird, der Übergang von Kindern ihrer Gruppe in die nächste Altersgruppe rechtzeitig vorbereitet wird, regelmäßig Treffen von Leitern und Mitarbeitern stattfinden und der Hauptamtliche und die Gemeinschaft vor Ort regelmäßig Informationen über die Kinderarbeit erhalten. Teilnahme an den Schulungen des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. Jugendleitercard erwünscht) Teilnahme an den Senioratsarbeitskreis-Sitzungen II.3.2. Anforderungen an Mitarbeiter Mindestalter 14 Jahre positive Einstellung zu den Inhalten und Werten des christlichen Glaubens ( Ansätze einer persönlichen Glaubensbeziehung) regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ortsgemeinschaft Verwurzelung in einer geistlichen Gemeinschaft (z.b. Teen- oder Jugendkreis) von dem/den Leiter(n) und dem Hauptamtlichen vor Ort als Mitarbeiter berufen der Gemeinschaft vor Ort als Mitarbeiter vorgestellt positive Einstellung zu den Zielen und Inhalten der Kinderarbeit Liebe zu den Kindern und entsprechende Begabung(en) für die Kinderarbeit Teilnahme an den Schulungen des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. Teilnahme an den Senioratsarbeitskreis-Sitzungen Leiter und Mitarbeiter treffen sich regelmäßig, um Inhalte der Kinderarbeit festzulegen und Aufgaben zu verteilen sich über die Arbeit und die Kinder auszutauschen für die Kinder und die Arbeit zu beten II.4. Vertretung der bezirklichen Kinderarbeit in den überbezirklichen Arbeitskreisen II.4.1. Senioratsarbeitskreise Die Kinderarbeit im Bezirk ist im jeweiligen Senioratsarbeitskreis durch alle Leiter und Mitarbeiter vertreten (näheres siehe unter III.1.).

3 III. Überbezirkliche Kinderarbeit III.1. Senioratsarbeitskreise III.1.1.Zusammensetzung In der Kinderarbeit des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. gibt es drei Senioratsarbeitskreise: Senioratsarbeitskreis Nord (Nordpfalz) Senioratsarbeitskreis West (West- und Saarpfalz) Senioratsarbeitskreis Süd (Süd- und Vorderpfalz) Den einzelnen Senioratsarbeitskreisen gehören alle Leiter und Mitarbeiter der Kinderarbeit der jeweiligen Bezirke des Seniorates an. Der Kinderreferent ist bei allen Sitzungen anwesend. Der Vorsitzende des Kinderarbeitskreises und sein Stellvertreter nehmen am Senioratsarbeitskreis ihres Seniorates teil. An den anderen Senioratsarbeitskreisen können sie teilnehmen. III.1.2. Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle Leiter und Mitarbeiter. Maßgebend ist die einfache Mehrheit. Der Vorsitzende des Kinderarbeitskreises und sein Stellvertreter sind stimmberechtigt in dem Seniorat, zu dem sie selber gehören. In den anderen Senioraten haben sie beratende Stimme. Der Kinderreferent hat in allen Senioratsarbeitskreisen beratende Stimme. III.1.3. Vorsitz und Arbeitsweise Den Vorsitz teilen sich die beiden vom Senioratsarbeitskreis gewählten Vertreter. Sie berufen die Sitzung je nach Bedarf ein, jedoch mindestens einmal jährlich. Über jede Sitzung wird ein Protokoll geschrieben, das die Vertreter des Seniorates, der Vorsitzende des Kinderarbeits- kreises und der Kinderreferent erhalten. III.1.4. Inhalte, Aufgaben Austausch über die Kinderarbeit vor Ort Weitergabe von Informationen Schulung der Leiter und Mitarbeiter Erörterung anstehender Entscheidungen in der Kinderarbeit Planung des Landesjungschartages Planung des Kinderprogramms auf den überregionalen Konferenzen des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. Wahl der zwei Vertreter des Seniorates (aus den Reihen der Gruppenleiter) für den Kinderarbeitskreis III.2. Kinderarbeitskreis III.2.1. Zusammensetzung Dem Kinderarbeitskreis gehören an: alle von den Senioratsarbeitskreisen für die Dauer einer Wahlperiode (= sechs Jahre) in den Kinderarbeitskreis gewählten Vertreter (sechs Personen) der Kinderreferent der Gemeinschaftsinspektor Die Glieder des Kinderarbeitskreis können sich für die Dauer einer Wahlperiode Personen ihrer Wahl in den Kinderarbeitskreis nachberufen.sie wählen sich aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, sowie einen Protokollführer. III.2.2. Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle gewählten und berufenen Glieder. Maßgebend ist die einfache Mehrheit. III.2.3. Vorsitz und Arbeitsweise Den Vorsitz teilen sich der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen in Absprache mit allen Mitgliedern des Kinderarbeitskreises mindestens viermal jährlich ein. Zudem trifft sich der Kinderarbeitskreis einmal im Jahr zu einem Einkehrtag oder Einkehrwochenende. Über jede Sitzung wird ein Protokoll verfasst. Dieses erhalten alle Mitglieder des Kinderarbeitskreises, der Vorsitzende des Teenagerarbeitskreises, der Vorsitzende des Jugendarbeitskreises, alle Hauptamtlichen des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v., der Vorstand und die Geschäftsstelle. III.2.4. Aufgaben Begleitung und Unterstützung des Kinderreferenten durch Gebet und Beratung Erörterung von Grundfragen und Herausforderungen der Kinderarbeit

4 (Konzeptionsarbeit etc.)- Senioratsarbeit (Anlaufstelle für Leiter und Mitarbeiter in den Senioraten, Förderung der Information und des Austausches, Vorbereitung der Senioratsarbeitskreis-Treffen) Organisation und Durchführung überbezirklicher Veranstal-tungen: Landesjungschartag Kinderprogramm an den überregionalen Konferenzen des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. Brot-für-Kenya-Tag Planung und Durchführung von Freizeiten Mitarbeiter-Schulung Elternarbeit Öffentlichkeitsarbeit Vertretung der Kinderarbeit im Landesgemeinschaftsrat (Vorsitzender des Kinderarbeitskreises oder sein Stellvertreter) Zusammenarbeit mit dem Teenager- und Jugendarbeitskreis des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e. V. Kontakte zu anderen Organisationen, die Kinderarbeit betreiben- Kontakt mit und Mitarbeit in überregionalen Arbeitskreisen der Kinderarbeit (z.b. Ev. Landeskirche, Arbeitsgemeinschaft missionarische Kinderarbeit, Gnadauer Kinderforum) III.3. Kinderreferent Der Kinderreferent des Ev. Gemeinschaftsverbandes Pfalz e.v. begleitet und fördert verantwortlich die bezirkliche und überbezirkliche Kinder- und Jungschararbeit des Verbandes. Aufgabenschwerpunkte sind: Gewinnung und Schulung von Mitarbeitern fachliche und seelsorgerliche Begleitung von Mitarbeitern Erarbeitung von Grundfragen der Kinderarbeit Kooperation der Kinderarbeit, Impulse für die Kinderarbeit Materialverleih und -hinweise Planung und Durchführung von Kinder-, Schülerwochen Freizeiten Landesjungschartag Kinderprogramm bei den überregionalen Verbandskonferenzen Kinder- und Familien(nachmit)tage bzw. -abende auf Bezirksebene Elternarbeit Öffentlichkeitsarbeit Kontakt mit und Mitarbeit in anderen Organisationen der Kinderarbeit und überregionalen Arbeitskreisen der Kinderarbeit (z.b. Ev. Landeskirche, Arbeitsgemeinschaft missionarische Kinderarbeit, Gnadauer Kinderforum) III.4. Kinderarbeitskreis und Teenagerarbeitskreis Der Kinderarbeitskreis hält Verbindung zum Teenager-arbeitskreis. III.5. Kinderarbeitskreis und Jugendarbeitskreis Der Kinderarbeitskreis hält Verbindung zum Jugendarbeitskreis. III.6. Landesgemeinschaftsrat Der Kinderarbeitskreis ist durch seinen Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter mit einer Stimme im Landesgemeinschaftsrat vertreten. IV. Überbezirkliche Schulungsarbeit Das Mitarbeiter-Schulungskonzept des Ev. Gemeinschaftsver- bandes Pfalz e.v. beinhaltet Schulungen für Mitarbeiter aus den Bereichen Kinder-, Jungschar-, Teenager- und Jugendarbeit. Die Verantwortung für die überbezirkliche Schulungsarbeit tragen Jugendwart und Kinderreferent des Verbandes. IV.1. Ziele Ziele der Schulungsarbeit sind: bei den Mitarbeitern die wesentlichen Grundlagen für die Gruppenarbeit im Ev. Gemeinschaftsverband Pfalz e.v. legen

5 Mitarbeiter gewinnen, befähigen und motivieren- Mitarbeitern Lebens- und Glaubenshilfe, sowie Seelsorge anbieten IV.2. Jugendleitercard Der Mitarbeiter erhält einen Schulungsausweis, in dem der Fortgang seiner Ausbildung dokumentiert wird. Die Jugendleitercard erhält, wer an vier thematisch verschiedenen Schulungen teilgenommen hat. IV.3. Ausbildungsbereiche Zu den Ausbildungsbereichen gehören: Theologie, Sozialwissenschaften, Recht, Religionspädagogik, Evangelistik, Gemeindeaufbau und musisch-kreativer Bereich. V. Schlussbemerkung Die Konzeption der Kinderarbeit ist vom Kinderarbeitskreis verfasst worden. Ihre Gültigkeit ist vom Landesgemeinschaftsrat am 7. März 1998 beschlossen worden. Die erste Änderung ist 3. März 2001 vom Landesgemeinschaftsrat beschlossen worden. Die Konzeption der Kinderarbeit kann vom Landesgemeinschaftsrat nur im Einvernehmen mit dem Kinderarbeitskreis geändert werden.

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