Erarbeitet durch die Arbeitsgruppe Löschmittel Schaum im Auftrag der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV)

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1 Erarbeitet durch die Arbeitsgruppe Löschmittel Schaum im Auftrag der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Löschmittel Schaum Seite 1 Stand 16. Juni 2009

2 Arbeitsgruppe Löschmittel Schaum Vorsitz: Mitglieder: - Wörfel Peter, ehem. Mitglied Kommission Stüp AGV, Kdt FW Rheinfelden ad - Fritschi René, Abt. für Umwelt - Geier Albert, Kantonspolizei Aargau, Bereich Umweltschutz (bis ) - Geissmann Felix, Kantonsexp. Chemiewehr (bis ), CFB - Jucker Walter Dr., Chemiefachberater Bezugsquelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Entfelderstrasse 22 (Buchenhof) 5001 Aarau Tel. 062/ Löschmittel Schaum Seite 2 Stand

3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES SCHAUMEINSATZES Einsatzmöglichkeiten von Komet AX-Schaummittel Übersicht über die Anwendungsmöglichkeiten von Schaum Applikationsarten Häufige Fehler AUSBILDUNG EINSATZPLANUNG FÜR DEN SCHAUMEINSATZ Objektbezogene Einsatzplanung Allgemeine Einsatzplanung TECHNISCHE ALTERNATIVEN Kontrolliertes Ausbrennen lassen Einsatz von Wassernebel Einsatz von Hochdruck-Schnellangriffsleitungen Einsatz von Leichtschaumgeneratoren Einsatz von Schaummitteln der neuesten Generation GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Gewässerschutzgesetz (GSchG vom ) Umweltschutzgesetz (USG vom ) Strafgesetzbuch (StGB ) Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen Anhang 1 Mechanisch - biologische Abwasserreinigungsanlagen...13 Anhang 2 Musterlektion (Übungsdienst in der Ortsfeuerwehr) Anhang 3 Anhang 4 Gewässerschutzkarte (Muster, Bezugsquelle)...19 Schematische Darstellung der Gewässerschutzbereiche und Grundwasserschutzzonen Anhang 5 Leitblatt des SFV Anhang 6 Auswirkung von Löschschaum auf Fliessgewässer (Gewässerkarte) Löschmittel Schaum Seite 3 Stand

4 1 Einleitung Schaum ist ein gutes und effizientes Lösch- und Sicherungsmittel. In den letzten Jahren wurden diese Schäume weiterentwickelt und ihr Anwendungsgebiet stark erweitert. Moderne Tanklöschfahrzeuge sind heute mit eingebautem Schaumtank und Zudosiereinrichtung ausgestattet. Somit ist es möglich, in kürzester Zeit grosse Schaummengen zum Einsatz zu bringen. Effiziente Schaumeinsätze sind nur möglich, wenn sie von den Feuerwehren geübt werden. Durch den Einsatz von Schaumlöschmitteln, sei es bei Übungen oder Ernstfalleinsätzen, bringt man Stoffe in die Umwelt, die Probleme verursachen können. Durch Versickern ins Grundwasser, Abfliessen in Oberflächengewässer oder zu schnelles Einleiten in die Kanalisation entstehen Schäden, die in vielen Fällen vermieden werden könnten. 2 Möglichkeiten und Grenzen des Schaumeinsatzes 2.1 Einsatzmöglichkeiten von Komet AX-Schaummittel Mit dem im Kanton Aargau vorhandenen Komet AX AFFF-Schaummittel (AFFF = Aequos Film Forming Foam) können, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, alle brennenden Flüssigkeiten und Schmelzen gelöscht werden. Ausnahmen bilden lediglich Flüssigkeiten, die neben der leichten Entzündbarkeit auch eine heftige Reaktionsfähigkeit mit Wasser aufweisen. Da die Wahrscheinlichkeit eine solche Substanz anzutreffen einerseits äusserst gering ist und zudem das der Gefahrennummer vorgestellte X auf die Gefährdung hinweist, sind in der Praxis keine allzu grossen Probleme zu erwarten. Bei Bränden von festen, glutbildenden Stoffen kann der Einsatz von Schaum dann sinnvoll sein, wenn der Verhütung von Wasserschaden oder der Verhinderung einer Verschleppung von giftigen, radioaktiven oder biologisch aktiven Substanzen eine hohe Bedeutung zukommt. Bei Bränden von Stoffen, bei denen das Löschwasser infolge mangelnder Benetzung nicht oder nur schlecht eindringen kann, kann dem Löschwasser 1% AFFF-Schaummittel zugesetzt werden, um die Eindringfähigkeit bzw. die Löschwirkung zu erhöhen. In diesem Fall erfolgt der Einsatz über ein normales Strahlrohr. Beispiele: Heu, Wolle, Baumwolle, Papierrollen, Kork, Kunststoffgranulate, Stäube, Pulver, Silogüter. Für Gas- und Metallbrände sowie Brände an spannungsführenden Teilen ist der Einsatz von Schaum wirkungslos bzw. gefährlich. Löschmittel Schaum Seite 4 Stand

5 Bei sehr hohen Raumtemperaturen kann sich der Schaum zersetzen oder er kommt wegen der Thermik nicht zur Wirkung. Der Schaumeinsatz kann in diesem Fall erst nach vorgängiger intensiver Kühlung erfolgen. Ein einsatzbereites Schaumrohr gehört neben Wasser und Pulver zu den Elementen des dreifachen Brandschutzes. Mit einem Schaumteppich kann das Verdampfen von Lösungsmitteln so unterdrückt werden, dass sich keine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Der Entscheid ob der Schadenplatz effektiv eingeschäumt werden soll, liegt beim Einsatzlei- ter und hängt von den folgenden Überlegungen ab: - ist leichtentzündliche Flüssigkeit ausgetreten? - wird der Einsatz durch die Sichtbehinderung, die ein Schaumteppich mit sich bringt eventuell erschwert? - birgt die Entwässerung des Schaumes eine Ausdehnung des entzündlichen Stoffes in sich? - ist eine Ausgasung von Flüssigkeiten zu befürchten? (Salzsäure) - ist eine Verdampfung von Flüssiggasen zu befürchten? (Ammoniak flüssig) In der Übersicht auf der nachfolgenden Seite sind die Einsatzmöglichkeiten des Schaumes dargestellt. Löschmittel Schaum Seite 5 Stand

6 2.2 Übersicht über die Anwendungsmöglichkeiten von Schaum Löschen von Einsatz über Strahlrohr Schwerschaum Mittelschaum Bemerkungen Flüssigkeit, nicht wasserlöslich z.b. Benzin, Toluol ZMR 3% geeignet, wenn grosse Reichweiten erforderlich ist ZMR 3% sehr gute Wirkung durch Filmbildung. Über ganze Oberfläche aufbringen. Reichweite ca. 20 m. Applikationsrate ca. 4 l/min m 2 dito Reichweite ca. 5 m Zick - Zack -artig aufbringen Flüssigkeit, wasserlöslich z.b. Alkohole, Aceton ungeeignet ZMR 5% gute Wirkung. Schaumdecke direkt oder indirekt sanft aufbauen. Reichweite ca. 20 m Applikationsrate ca. 6 l/min m 2 dito Reichweite ca. 5 m Löschen auch durch Verdünnung mit Wasser möglich Oele, Fette, Bitumen, Wachse ungeeignet ZMR 3 % Über ganze Oberfläche aufbringen Reichweite ca.20 m Applikationsrate ca. 4 l/min m 2 dito Reichweite ca. 5 m Wassernebel mit speziellen Hochdruckgeräten Heu, Wolle, Baumwolle, Papierrollen, Stäube, Pulver, Silo ZMR >1% als Netzmittel dadurch verbesserte Eindringung ungeeignet ungeeignet Einsatz von Hochdruck- Schnellangriffs- Leitungen mit einem Druck von 30 bis 40 bar ausgasende Flüssigkeiten und Flüssiggase ungeeignet ZMR 3 % ungeeignet ZMR = Zumischrate Löschmittel Schaum Seite 6 Stand

7 2.3 Applikationsarten Die typischen mittleren Applikationsarten sind für - nicht wasserlösliche Stoffe (apolare Stoffe) 4 l/min m 2 3% Schaumkonzentrat in Wasser Mischung - wasserlösliche Stoffe (polare Stoffe) 6 l/min m 2 6% Schaumkonzentrat in Wasser Mischung Das heisst, mit einem Zumischer Z 200 und einem entsprechenden Schwer- oder Mittelschaumrohr kann eine Fläche von ca. 50 m 2 bzw. 33 m 2 gelöscht werden. In der Praxis haben sich Schaumschichten von 20 bis 50 cm Höhe bewährt. Bei nichtwasserlöslichen Stoffen wie Benzin oder Toluol wird der Schaum möglichst rasch im "Zick-Zack"- Verfahren über die ganze Oberfläche verteilt und dann die weitere Schaumabgabe unterbrochen, um die Filmbildung nicht zu beeinflussen. Bei wasserlöslichen Stoffen muss der Schaumteppich möglichst sanft direkt oder indirekt aufgebracht werden, damit die löschwirksamen Polymerschicht nicht wieder aufgerissen wird. 2.4 Häufige Fehler Im Einsatz wurden folgende Fehler häufig beobachtet: - Auf das Objekt spritzen bevor Schaum austritt. - Schaum abwaschen mit Wasser oder vernichten mit Pulver. - Falsche Applikation, dadurch laufende Zerstörung des Films bzw. der Polymerschicht. - Mit Schwerschaum über das Brandobjekt hinwegspritzen. - Zuviel Schaum einsetzen, d.h. unnötig dicke Schaumteppiche legen. - Fehlmanipulation am Kombischaumrohr. - Schlechte Druckverhältnisse. - Schaumgeräte mangelhaft gewartet. Löschmittel Schaum Seite 7 Stand

8 3 Ausbildung Die Kaderausbildung in kantonalen Kursen sollte die folgenden Elemente enthalten: - Schaumarten - Einfluss der Zumischraten - Einfluss des Wasserdruckes - Reichweiten - Aufzeigen, wie Schaum durch Wasser oder Pulver zerstört wird - Hinweis auf Luft- und Wassertemperatur - Geräte zur Erzeugung und Applikation des Schaumes - Wartung der Geräte - Löschmittelwirkung - Kritische Anwendungsraten, d.h. es macht keinen Sinn mit einem grossen Schaumrohr ein Feuer in einer 1 m 2 - Wanne zu löschen. Übungsfeuer und Schaumrohr muss so aufeinander abgegestimmt werden, dass das Feuer nur bei technisch und taktisch richtigem Vorgehen effektiv gelöscht werden kann. - Wenn aus Gründen des Umweltschutzes, der Sicherheit oder der Finanzen nur an Kleinfeuern in z.b. 1 m 2 Wannen geübt werden kann, kann die Applikationsart und die Löschwirkung mit einem 10 kg AFFF-ATC Handfeuerlöscher demonstriert bzw. geübt werden. - Haftfähigkeit auf verschiedenen Oberflächen - Applikationsarten - Wirkung auf polaren und apolaren Lösungsmitteln, im speziellen die Filmbildung zeigen. Im Rahmen des Löschdienstes sollten alle Feuerwehren eine Übung pro Jahr für die Ausbildung an den Schaumgerätschaften einsetzen. Eine Musterlektion ist im Anhang 2 angefügt. 4 Einsatzplanung für den Schaumeinsatz Da der Eintrag von Schaum in die Umwelt zu ökologischen Schäden führen kann und weil Schaummittel teuer sind, verlangt die Sorgfaltspflicht der Feuerwehren nach einer Einsatzplanung. Damit sollen vermeidbare Umweltschäden und unnötige Kosten eliminiert werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Einsatzplanung: 4.1 Objektbezogene Einsatzplanung Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, ist Schaum ein Sonderlöschmittel für Stoffe mit bestimmten Eigenschaften. Grössere Schaumeinsätze an stationären Orten sind daher nur in Betrieben nötig, die aufgrund der Lagermengen der Störfallverordnung (StFV) unterliegen. Hinweise zum Löschwasserabfluss resp. Rückhalt sind somit aus der entsprechenden Einsatzplanung ersichtlich. Wichtigste Ausnahme sind Benzintankstellen, die nicht der StFV unterliegen und Gefahrguttransporte auf Schiene und Strasse. Löschmittel Schaum Seite 8 Stand

9 4.2 Allgemeine Einsatzplanung Übungsplätze der Feuerwehren liegen häufig ausserhalb der Areale von StFV-pflichtigen Betrieben. Für die Beurteilung dieser Übungsplätze und für die Bekämpfung von Transportrisiken muss eine allgemeine Einsatzplanung erstellt werden. Entsprechend dem Gefährdungspotential von Schaummitteln muss diese Planung für den Grundwasserschutz, den Schutz der Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen) und den Schutz der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) erstellt werden. Die wichtigsten Grundlagen dazu bilden das Leitblatt Umweltschutz beim Einsatz von Löschschaum, die Gewässerschutzkarte, die mittlere Wasserführung der Oberflächengewässer und die Kapazitäten der ARA s. Die Arbeitsgruppe stellt für den von der AGV beschafften Schaum die allgemeine Einsatzplanung zur Verfügung (vergleiche Anhang). Die einzelnen Feuerwehren müssen nur noch abklären, in welche ARA ihr Einsatzgebiet entwässert wird und sicherstellen, dass aktuelle Kanalisationspläne zur Verfügung stehen. Bei Stützpunkteinsätzen stellen die Ortsfeuerwehren die Unterlagen zur Verfügung. Allgemeine Einsatzplanung für den Ernstfalleinsatz Bei Ernstfalleinsätzen mit grösseren Schaummengen sollen die obigen Unterlagen konsultiert werden. Der mögliche Umweltschaden ist gegen die erwartete Löschwirkung abzuwägen. Allgemeine Einsatzplanung im Übungsdienst Ohne wirklichkeitsnahes Üben können Löschschäume im Ernstfall nicht zeitgerecht und wirksam eingesetzt werden. Es darf jedoch erwartet werden, dass die Übungen so sorgfältig vorbereitet werden, dass keine Beeinträchtigung der Umwelt stattfindet. Im Übungsdienst müssen Löschschäume über genügend grosse ARA s entsorgt werden. Das Versickern in Grundwasserzonen und das Einleiten in Oberflächengewässer ist zu vermeiden. Spezielle Beachtung ist dem Kanalisationssystem zu schenken. Es ist sicherzustellen, dass der Löschschaum nicht via Regenüberläufe oder Oberflächenentwässerungen direkt in Bäche oder Seen fliesst. Der Übungsleiter hat die Sorgfaltspflicht erfüllt, wenn er jeden Punkt der nachfolgenden Checkliste sorgfältig durchgearbeitet hat: - Übungsziel festgelegt; nur typische Schaumszenarien gewählt - Allgemeine Schaumeinsatzplanung konsultiert - Abfluss in Oberflächengewässer vermieden - Übungsobjekt ausserhalb von Grundwasserschutzzonen gewählt - Zuständige ARA bestimmt oder günstigen Ort gesucht, der bis zum vollständigen Zerfall des Schaumes abgesperrt werden kann - ARA informiert und allfällige Speichermöglichkeiten in der ARA abgeklärt - Nur unbedenkliche Schaummenge eingesetzt oder Rückhaltemöglichkeit genutzt - Entwässerung mit Hilfe von Kanalisations- und Gesamtentwässerungsplänen beurteilt - Eventuell Bevölkerung über die Unbedenklichkeit des Schaumeinsatzes informiert Löschmittel Schaum Seite 9 Stand

10 5 Technische Alternativen Schwer- und Mittelschaum sind zur Bekämpfung von Havarien unerlässlich. Für weniger typische Schaumanwendungen bieten sich teilweise umweltverträglichere Alternativen an. 5.1 Kontrolliertes Ausbrennen lassen Sofern das Feuer unter Kontrolle gebracht werden kann und kein Platzen von Behältern zu befürchten ist, sollen Lösungsmittelbrände nicht vollständig gelöscht werden. Solange es am Ereignisort brennt, besteht keine Explosionsgefahr. An umweltkritischen Orten ist das kontrollierte Ausbrennen immer weniger umweltbelastend als das Aufrechterhalten einer kompakten Schaumschicht über längere Zeit. 5.2 Einsatz von Wassernebel Öl- und Fettbrände, aber auch Laborbrände in kontrollierten Zonen und Wohnungsbrände werden vorteilhaft mit Wassernebel gelöscht. Dank den besonders feinen Tröpfchen des Wassernebels kommt der Kühleffekt des Wassers wesentlich besser zum Tragen als beim konventionellen Sprühstrahl. Der entstehende Wasserdampf erhöht die Löschwirkung zusätzlich durch seinen Stickeffekt. Der gefürchtete Wasserschaden kann verhindert werden. Wassernebel kann mit speziellen Hochdruckgeräten oder durch Einsatz spezieller Wassernebelrohre auf Hochdruck-Schnellangriffsleitungen erzeugt werden. 5.3 Einsatz von Hochdruck-Schnellangriffsleitungen Wegen der kleineren Zumischraten ist die Verwendung von Schaumextrakt als Netzmittel weniger problematisch. In vielen Fällen erreicht man jedoch ähnlich grosse Eindringtiefen durch Einsatz von Hochdruck-Schnellangriffsleitungen mit einem Druck zwischen 30 und 40 bar. 5.4 Einsatz von Leichtschaumgeneratoren In Kellern und geschlossenen Räumen kann anstelle von Mittelschaum auch Leichtschaum eingesetzt werden. Als Folge der wesentlich grösseren Verschäumungszahlen sinkt der Schaumkonzentratverbrauch. Der sehr grosse apparative Aufwand und die Grösse der Geräte führten dazu, dass sich diese Methodik bei den Feuerwehren nicht durchsetzen konnte. Im Kantonsgebiet verfügen nur wenige Feuerwehren über die entsprechende Ausrüstung. 5.5 Einsatz von Schaummitteln der neuesten Generation Im Löschschaummarkt kündigt sich eine neue Generation von Schaummitteln an. Eine Firma vertreibt einen neuartigen Schaum, der nebst dem bekannten Effekt durch Sauerstoffentzug auch durch Hitzeentzug löscht. Damit wird das Löschen wesentlich effizienter, was eine Reduktion der Beimischrate auf ca. 0.4 % erlaubt. Somit ist nicht nur der Eintrag in die Umwelt verringert sondern es kann auch viel Speicherplatz auf Löschfahrzeugen für andere Zwecke freigemacht werden. Da diese Produkte frei von Fluorkohlenwasserstoffen sind, sind sie biologisch abbaubar und somit wesentlich weniger problematisch als die konventionellen Schaummittel. Löschmittel Schaum Seite 10 Stand

11 6 Gesetzliche Bestimmungen 6.1 Gewässerschutzgesetz (GSchG vom ) Art. 1: Art. 2: Art. 3: Art. 6: Art. 7: Art. 70: Das Gesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Das Gesetz gilt für alle ober- und unterirdischen Gewässer. Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden (Kläranlage). Es darf nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde (Abteilung für Umwelt) unbehandelt in ein Gewässer eingeleitet werden. Abs. 1 Vergehen: Mit Gefängnis oder Busse wird bestraft, wer vorsätzlich Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, widerrechtlich mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einbringt, versickern lässt oder ausserhalb eines Gewässers ablagert oder ausbringt und dadurch die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers schafft (Art. 6). Abs. 2: Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Busse. Art. 71: Übertretungen: Mit Haft oder Busse bis zu Fr wird bestraft, wer vorsätzlich in anderer Weise diesem Gesetz zuwiderhandelt (Art. 3). Bei Fahrlässigkeit ist die Strafe Busse. 6.2 Umweltschutzgesetz (USG vom ) Art. 28: Umweltgerechter Umgang: Abs. 1: Mit Stoffen darf nur so umgegangen werden, dass sie, ihre Folgeprodukte oder Abfälle (z.b. Löschwasser) die Umwelt oder mittelbar den Menschen nicht gefährden können. Abs. 2: Anweisungen von Herstellern oder Importeuren sind einzuhalten. 6.3 Strafgesetzbuch (StGB ) Art. 234: Wer vorsätzlich das Trinkwasser mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Bei Fahrlässigkeit ist die Strafe Gefängnis oder Busse. Löschmittel Schaum Seite 11 Stand

12 6.4 Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen Beim Einsatz von Löschschaum durch die Feuerwehren können die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen, wenn es zu einer vermeidbaren Gewässerverschmutzung kommt, wobei zwischen Ernst- und Übungsfällen ein Unterschied besteht: A. Bei einem Oberflächengewässer: Art. 3 und 6, Abs. 1 oder 2 gemäss Art. 70/2, evtl. Art. 71/2 Gewässerschutzgesetz B. Bei einer Kanalisation: Art. 3, 6 Abs. 1, Art. 7 und 16 lit a gemäss Art. 71/2 Gewässerschutzgesetz C. Bei Grundwasser: Wie unter Punkt 1 allenfalls, wenn das Grundwasser gepumpt oder als Trinkwasser verwendet wird: Art. 234 Strafgesetzbuch Es gilt zu beachten, dass bei einem dosierten Einsatz oder Ablassen von Schaum in die Kanalisation kaum eine Gefahr für eine Gewässerverschmutzung besteht und es in diesen Fällen wohl auch nicht zu einer Strafanzeige kommt. Bei einem Ernstfalleinsatz hat die Rettung und Löschung auf alle Fälle Vorrang, der Umweltschutz hat in diesen Fällen eine kleinere Priorität. Bei Übungseinsätzen muss aber dem Umweltschutz schon vorher die nötige Beachtung beigemessen werden. Sollte der Löschschaum oder das Löschwasser durch Oel, Benzin, Lösungsmittel, chem. Substanzen etc. verunreinigt sein, so kommt die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zur Anwendung. In diesem Fall ist der Pikettdienst der Abteilung für Umwelt anzufordern, welcher die ordnungsgemässe Entsorgung organisiert und die nötigen Begleitpapiere ausstellt. In jedem Fall hat der Einsatzleiter die Verantwortung zu tragen und dafür zu sorgen, dass Löschschaum oder kontaminiertes Löschwasser nicht ungehindert oder unkontrolliert in grossen Mengen in ein Gewässer abfliessen oder im Boden versickern kann. Bei Beachtung dieser Regeln dürfte die Gefahr einer Gewässer- oder Bodenverschmutzung gering sein und das Verhalten zu keinem Strafverfahren führen. Löschmittel Schaum Seite 12 Stand

13 Anhang: 1 Mechanisch-biologische Abwasserreinigungsanlagen Stand: Einsatzplanung für Schaumkonzentrat Komet Extrakt AX resp. Towalex AX (ARC 3x6) Anlage Angeschlossene Gemeinden biologische EWG Aarau Aarau, Biberstein, Buchs, Erlins-bach, Gränichen, Küttigen, Muhen, Oberentfelden, Rohr, Suhr, Unterentfelden unbedenkliche Konzentratmenge [kg] < Aarburg Aarburg, Oftringen/Nord, Rothrist, Vordemwald < 500 Attelwil Reitnau, Attelwil, Moosleerau < 20 Baden Bremgarten Brugg, Windisch Baden, Ennetbaden, Neuenhof, Obersiggenthal,Turgi/Wil, Wettingen Bremgarten, Berikon, Hermetschwil-Staffeln, Widen, Zufikon Windisch, Birr, Brugg, Brunegg, Gebenstorf, Lupfig, Habsburg, Hausen, Rüfenach/Vorderrein, Scherz < < < 200 Chlostermatte, Besenbüren, Boswil, Bünzen, Kallern < 50 Bünzen Densbüren Densbüren < 10 Eggenwil Eggenwil < 10 Falkenmatt Hendschiken Ammerswil, Dintikon, Dottikon, Hägglingen, Hendschiken, Villmergen/Ballygebiet < 100 Fischbach Fischbach-Göslikon, Niederwil < 20 Fislisbach Fislisbach, Baden/Rütihof, Birmenstorf, Mülligen < 100 Full Full-Reuenthal < 10 Gontenschwil Gontenschwil, Zetzwil < 20 Hallwilersee, Seengen Beinwil a. S., Birrwil, Boniswil, Dürrenäsch-Ost, Fahrwangen, Hallwil, Leutwil, Meisterschwanden, Seengen < 100 Hornussen Hornussen, Bözen, Effingen, Elfingen, Zeihen < 20 Kaisten Kelleramt, Unterlunkhofen Kaisten, Etzgen, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hottwil, Ittental, Laufenburg, Mettau, Oberhofen, Oeschgen, Sulz, Ueken, Will, Wittnau, Wölflinswil Arni, Islisberg, Oberwil-Lieli, Oberlunkhofen, Unterlunkhofen, Rottenschwil < < 50 Killwangen Spreitenbach, Würenlos, Killwangen < 200 Löschmittel Schaum Seite 13 Stand

14 Anlage Angeschlossene Gemeinden biologische EWG unbedenkliche Konzentratmenge [kg] Kleindöttingen Böttstein/Kleindöttingen < 50 Klingnau Klingnau, Döttingen, Tegerfelden < 100 Koblenz Koblenz < 20 Kölliken Kölliken, Holziken, Safenwil, Bottenwil, Uerkheim, Wiliberg < 50 Künten Bellikon, Künten-Sulz < 20 Leibstadt Leibstadt < 20 Lenzburg Möriken-Wildegg, Auenstein, Egliswil, Holderbank, Lenzburg, Niederlenz, Oberflachs, Othmarsingen, Schinznach-Dorf, Seon, Staufen, Talheim, Veltheim/Au < 500 Leuggern Leuggern, Mandach < 20 Linn Gallenkirch, Linn 300 keine Einleitung Lotten, Rupperswil Hunzenschwil, Rupperswil, Schafisheim < 200 Mellingen Mittleres Wynental, Teufenthal Möhlin Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Tägerig, Mägenwil, Wohlenschwil, Birrhard Dürrenäsch-West, Oberkulm, Teufenthal, Unterkulm Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten < < < 200 Mühlau Mühlau < 10 Muri Muri, Buttwil, Geltwil < 100 Oberes Surbtal, Unterehrendingen Ehrendingen, Schneisingen < 100 Oberrüti Dietwil, Oberrüti < 10 Oberwynental, Burg, Leimbach, Menziken, Reinach < 200 Reinach Reuss-Schachen, Aristau, Beinwil, Benzenschwil, Merenschwand < 50 Merenschwand Rheinfelden Rheinfelden, Magden < 500 Rudolfstetten Rudolfstetten-Friedlisberg < 20 Schinznach-Bad Schinznach-Bad < 20 Schmittenbach Villigen Mönthal, Oberbözberg, Remigen, Riniken, Rüfenach, Stilli, Unterbözberg-Kirchberg, Villigen < 100 Löschmittel Schaum Seite 14 Stand

15 Anlage Angeschlossene Gemeinden biologische EWG Schöftland Hirschthal, Kirchleerau, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach unbedenkliche Konzentratmenge [kg] < 100 Schupfart Schupfart 750 keine Einleitung Sins Sins, Abtwil, Auw < 50 Stetten Niederwil-Nesselnbach, Remetschwil, Stetten < 50 Surbtal Endingen, Freienwil, Lengnau, Unterendingen 9'200 < 50 Umiken Umiken, Unterbözberg < 20 Untersiggenthal Untersiggenthal, Turgi < 100 Villnachern Villnachern, Schinznach-Dorf/Wallbach < 20 Wallbach Mumpf, Obermumpf, Wallbach < 50 Wohlen Wohlen, Bettwil, Büttikon, Hilfikon, Kallern/Niesenberg, Uezwil, Villmergen, Waltenschwil, Sarmenstorf < 500 Würenlingen Station Siggenthal, Untersiggenthal, Würenlingen < 50 Zofingen Zofingen, Brittnau, Oftringen/Süd, Strengelbach < 1000 Zurzach Baldingen, Böbikon, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Siglistorf, Wislikofen, Zurzach < 100 An ausserkantonale Abwasserreinigungsanlagen angeschlossene Gemeinden Anlage Angeschlossene Gemeinden biologische EWG unbedenkliche Konzentratmenge [kg] Dietikon ZH Bergdietikon < 500 Ottenbach ZH Jonen < 20 Pratteln BL Kaiseraugst, Olsberg < Hohentengen D Kaiserstuhl < 100 Murg BE Murgenthal < 200 Albbruck D Säckingen D Schwaderloch Stein, Münchwilen, Eiken, Sisseln Löschmittel Schaum Seite 15 Stand

16 Anhang 2 Musterlektion Feuerwehr Übung Schaumeinsatz Ausbildungsziel - Kennen der Mittel und Möglichkeiten des Schaumeinsatzes - Beherrschen der Applikationsarten Datum Vorbereitung/Reglemente Stufe: Festigungsstufe Zeit Min Gr Stoff Material / Ort Ausf Zielsetzung Gruppeneinteilung Posten 1 - Grundlagen - Geräte zur Schaumerzeugung - Einsatzmöglichkeiten - Löschwirkung Theorie 2 Posten 2 - je eine 1m 2 Wanne mit Hexan und Sprit mit 10 kg Handfeuerlöscher Komet AX löschen - Applikation zeigen und üben 3 Posten 3 - kleiner 3-facher Brandschutz - Zerstörung des Schaumes bei falschem Vorgehen zeigen - Applikationsarten - Wurfweiten - Haftfähigkeit - Zusammenspiel Wasser, Schaum, Pulver diskutieren 1940 Wechsel 2010 Wechsel 2040 Retablieren 2100 Abtreten Besonderes Datum Übungsleiter Löschmittel Schaum Seite 16 Stand

17 Anhang 3 Gewässerschutzkarte Die Gewässerschutzkarte gibt Auskunft über: Gewässerschutzbereiche Zone S Bereich A Bereich B Bereich C Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale Schutzzonenpflichtige Grundwasserfassungen und Quellen Das Kantonsgebiet ist auf 11 Blätter im Massstab 1:25'000 aufgeteilt. Aarau Baden Frick Laufenburg Muri Rheinfelden Schöftland Sins Wohlen Zofingen Zurzach In der Regel ist mind. 1 Exemplar der entsprechenden Karte mit dem Gemeindegebiet bei den Gemeinden vorhanden. Bezugsquelle: Baudepartement Kanton Aargau Abteilung für Umwelt 5001 Aarau Telefon Kosten pro Karte Fr Löschmittel Schaum Seite 17 Stand

18 Anhang 4 Schematische Darstellung der Gewässerschutzbereiche und Grundwasserschutzzonen Quelle: SIA Norm 190 Löschmittel Schaum Seite 18 Stand

19 Anhang 5 Leitblatt Umweltschutz beim Einsatz von Löschschaum Quelle: Total Walther Löschmittel Schaum Seite 19 Stand

20 Anhang 5 Quelle: Schweizerischer Feuerwehrverband Löschmittel Schaum Seite 20 Stand

21 Anhang 6 Auswirkung von Löschschaum auf Fliessgewässer (Gewässerkarte) bereits kleinste Mengen Schaum bedenklich über 20 kg Schaumextrakt bedenklich über 200 kg Schaumextrakt bedenklich Die angegebenen Mengen beziehen sich auf mittlere Wasserführungswerte. Bei tiefen Wasserständen (z.b. lange Trockenperiode) können bereits geringerer Mengen bedenkliche Auswirkungen haben. Löschmittel Schaum Seite 21 Stand

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