HLBS-Jahrestagung März 2012

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1 HLBS-Jahrestagung März 2012 Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungsansprüchen - Aktueller Stand der Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen WP/StB Maik Jochens, Geschäftsführer Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Landwirtschaftlicher Buchführungsverband 0

2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungsansprüchen 1. Rechtlicher Hintergrund 2. Laufende Prämienzahlungen 3. Veräußerung von Zahlungsansprüchen 4. Verpachtung von Zahlungsansprüchen 5. Ungleichbehandlung innerhalb der EU 1

3 1. Rechtlicher Hintergrund Luxemburger Beschlüsse 2003 = Recht auf Gewährung einer Subvention 2005 bis 2013 (Entkoppelung von den alten Direktzahlungen und Gewährung der einheitlichen Betriebsprämie) VO (EG) 1782/2003 bzw. jetzt VO (EG) 73/ Sammelantrag zum Volumen Dtl.: 2009: 5,524 Mrd. Zahlungsanspruch (= ZA) 2010: 5,402 Mrd. 2011: 5,357 Mrd. 2

4 1. Rechtlicher Hintergrund Zahlungsanspruch Anmeldung ZAs in Verbindung mit entsprechender Fläche im Sammelantrag = Aktivierung ZA 1 ZA ist mit 1 ha zu aktivieren ursprüngliche Zuteilung ZAs als Eigentum w ohne konkrete Gegenleistung (Cross-Compliance-Kriterien) w unabhängig davon, ob Betriebsinhaber Eigentümer oder Pächter der beihilfefähigen Fläche ist Übertragung zugeteilter ZAs grundsätzlich zulässig w Veräußerung, Verpachtung, Vererbung, Übertragung in vorweggenommener Erbfolge (Hofübergabe) w Meldung an ZID (= Zentrale InVeKos-Datenbank, Erweiterung der HIT-DB) = technische Plattform für Verwaltung ZAs (ZA-Konto) 3

5 1. Rechtlicher Hintergrund Zahlungsanspruch ersatzlose Einziehung von ZAs in die Nationale Reserve, wenn ZAs nicht genutzt werden Nationale Reserve dient der Zuteilung von ZAs in Sonderfällen (z. B. Neueinsteiger) Nutzung = Aktivierung und Gewährung der Prämie w Regelung bis zum : = in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren w Regelung seit dem : = in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren 4

6 1. Rechtlicher Hintergrund Übertragung von Zahlungsansprüchen gem. Art. 46 VO (EG) 1782/2003 bzw. jetzt Art. 43 VO (EG) 73/2009 innerhalb eines Monats durch die Vertragsparteien der ZID anzuzeigen Veräußerung = endgültige Übertragung von ZAs w mit und ohne Fläche grundsätzlich zulässig Verpachtung = zeitlich befristete Übertragung von ZAs w nur in Verbindung mit entsprechender Fläche zulässig = gleiche Anzahl Hektar beihilfefähiger Fläche w in der Regel ist Verpächter der ZAs sowohl Eigentümer der ZAs als auch der Flächen w Pachtzeitraum Fläche mindestens Pachtzeitraum ZAs w Unterverpachtung gepachteter ZAs ist unzulässig 5

7 1. Rechtlicher Hintergrund Besonderheiten bei Verpachtung von ZAs Behandlung Flächen-Altpachtverträge, wenn Pächter selbst ZAs wegen Bewirtschaftung zugeteilt wurden w keine gesetzliche Übertragungsverpflichtung des Pächters (BGH 2006) = Zuteilung ZAs ist ein dem Betriebsinhaber zugewiesenes, nicht auf die Bewirtschaftung konkreter Flächen bezogenes Recht w ggf. aber vertragliche Übertragungsverpflichtung vertragliche Regelung Verpächter Pächter über Verbleib der ZAs bei Beendigung Pachtverhältnis w Rückübertragung an Verpächter nur dann, wenn dieser Eigenbetrieb wieder aufnehmen will w ansonsten Übertragung entsprechend Weisungsrecht Verpächter in der Regel auf Nachfolgepächter 6

8 2. Laufende Prämienzahlungen BMF-Schreiben vom (BStBl I 2007, S. 271) Fragestellung: Entgelt für Leistung des Landwirts oder nicht umsatzsteuerbare Subventionen? Echter Zuschuss kein Leistungsaustauschverhältnis wegen Erfüllung der sog. Cross-Compliance-Kriterien 7

9 3. Veräußerung von Zahlungsansprüchen BMF-Schreiben vom (a. a. O.) = steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz im Rahmen der Regelbesteuerung fällt nicht unter Anwendungsbereich der Pauschalierung gem. 24 UStG keine Steuerbefreiung gem. 4 Nr. 8c UStG w kein Umsatz im Geschäft mit Forderungen 8

10 3. Veräußerung von Zahlungsansprüchen BFH-Urteil vom (XI R 19/10) = bestätigt Auffassung des BMF = richtlinienkonforme Auslegung Pauschalierung nach 24 UStG nicht anwendbar w Veräußerung weder Lieferung ldw. Erzeugnisse noch ldw. Dienstleistung i. S. d. Art. 295 MwStSystRL w kein unter 24 UStG fallender Hilfsumsatz keine Steuerbefreiung nach 4 Nr. 8c UStG w Verkauf kein Finanzgeschäft i. S. d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL w sondern Abtretung eines immateriellen Gegenstandes (Hinweis auf Aussagen der Europäischen Kommission vom ) 9

11 3. Veräußerung von Zahlungsansprüchen eigene Rechtsauffassung zur Steuerbarkeit = zugeteilte ZAs sind kein Unternehmensvermögen geworden Folge: w von Anfang an im nichtunternehmerischen Bereich w Verkauf ZAs nicht umsatzsteuerbar Erwerb und Halten der zugeteilten ZAs ist u. E. keine unternehmerische Tätigkeit (gilt nicht bei vorheriger Verpachtung) w keine wirtschaftl. Tätigkeit gem. Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL w EuGH-Rspr. zur Veräußerung von gesellschaftsrechtl. Beteiligungen (Abschn. 2.3 Abs. 2 UStAE m. w. N.) Vereinnahmung Betriebsprämie ist nicht Gegenstand eines Leistungsaustausches (= echter Zuschuss) w Prämie kein Gegenwert für Leistung Landwirt w Erfüllung der Auflagen lediglich im öffentl. Interesse Klage beim FG Schleswig-Holstein anhängig (Az.: 4 K 5/12) 10

12 3. Veräußerung von Zahlungsansprüchen Praxishinweis im Einzelfall prüfen, ob gemäß BMF-Schreiben Umsatzsteuer entsteht w Anwendung Kleinunternehmerregelung? w Ausweis der Umsatzsteuer im Vertrag? Berücksichtigung des BFH-Urteils vom (a. a. O.) w Umsatzsteuer anmelden und bezahlen (Vermeidung Zinsprobleme!) w Rechtsbehelf einlegen wegen anhängigem Verfahren beim FG Schleswig-Holstein (Az.: 4 K 5/12) 11

13 3. Veräußerung von Zahlungsansprüchen Problem: Kaufverträge mit einheitlichem Kaufpreis Veräußerung ldw. Fläche mit ZAs in einem Kaufvertrag ohne Kaufpreisaufteilung Aufteilung Kaufpreis auf Fläche und ZAs für USt-BMG w insbesondere schwierig bei älteren Verträgen Gutachten in Auftrag gegeben für Region Schleswig-Holstein w für Aufteilung einheitlicher Kaufpreis w Ergebnis im Frühjahr 2012 w anschl. Gespräch mit Finanzverwaltung geplant 12

14 4. Verpachtung von Zahlungsansprüchen BMF-Schreiben vom (a. a. O.) = steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz im Rahmen der Regelbesteuerung Begründung wie bei Veräußerung ZAs Verpachtung von ZAs mit dazugehöriger Fläche = jeweils eigenständige Hauptleistungen w Verpachtung GuB = umsatzsteuerfrei w Verpachtung ZAs = umsatzsteuerpflichtig BFH-Urteil vom (a. a. O.) zur Veräußerung ZAs = Verneinung der Pauschalierung und Versagung der Steuerbefreiung nach 4 Nr. 8c UStG u. E. für Verpachtung ZAs negativ mit entschieden 13

15 4. Verpachtung von Zahlungsansprüchen = Verpachtung ZAs unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Flächenverpachtung gem. 4 Nr. 12a UStG? w höchstrichterlich bisher nicht entschieden! dafür spricht: Lösung über unselbständige Nebenleistung? w Pächter geht es in erster Linie um Nutzung der Fläche w Mitpachtung ZAs kein eigener Zweck für Pächter oft nur Mittel zum Erhalt der Hauptleistung (Nutzung Flächen) w aus Verpächtersicht gibt Flächenverpachtung das Gepräge erhält ohne beihilfefähige Fläche keine Prämien mehr Kommentierungen in Rüttinger und Leingärtner ungünstig: w zwei selbständige Hauptleistungen w umsatzsteuerlich getrennt beurteilen 14

16 4. Verpachtung von Zahlungsansprüchen Praxishinweis im Einzelfall prüfen, ob gemäß BMF-Schreiben Umsatzsteuer entsteht Umsatzsteuer ggf. anmelden und bezahlen (Vermeidung Zinsproblem!) ggf. Rechtsbehelf wegen Frage der unselbst. Nebenleistung w bislang keine Rechtsprechung! Problem: Pachtverträge mit Gesamtpachtpreis Verpachtung ldw. Fläche und ZAs in einem Pachtvertrag Gutachten in Auftrag gegeben für Region Schleswig-Holstein w für Aufteilung Gesamtpachtpreis und Ermittlung der USt-BMG 15

17 5. Ungleichbehandlung innerhalb der EU erneute Anfrage des HLBS bei EU-Kommission (EFAC *) ) = Abstimmung innerhalb der EU aufgrund einheitlichen Rechts dringend geboten Hinweis HLBS auf unterschiedliche Rechtsauffassungen (aus 2006) w Belgien und Niederlande: w Dänemark: Veräußerung/Verpachtung ZAs = umsatzsteuerfrei (Geschäfte mit einer Forderung gem. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL) Veräußerung/Verpachtung ZAs = nicht umsatzsteuerbar (keine wirtschaftliche Betätigung gem. Art. 9 MwStSystRL) Klarstellung durch EU-Kommission erforderlich! *) European Federation of Agricultural Consultancy 16

18 HLBS-Jahrestagung März 2012 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WP/StB Maik Jochens, Geschäftsführer Landwirtschaftlicher Buchführungsverband Landwirtschaftlicher Buchführungsverband 17

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