RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
|
|
- Harry Schwarz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 4 vom zum Prospekt vom Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr 4") stellt einen Prospektnachtrag im Sinne des Art 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom (wie durch die Richtlinie 2010/73/EU geändert) dar und ist in Verbindung mit dem Prospekt vom (der "Original Prospekt", wie geändert durch den Nachtrag Nr 1vom , den Nachtrag Nr 2 vom , den Nachtrag Nr 3 vom und zusammen mit dem Nachtrag Nr 4 der "Ergänzte Prospekt") der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (die "Bank") für ein Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate, der am von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") gebilligt wurde, zu lesen. Anleger, die nach Eintritt der in diesem Nachtrag Nr 4 angeführten Umstände, aber vor Veröffentlichung dieses Nachtrags Nr 4 einen Erwerb oder eine Zeichnung der Schuldverschreibungen zugesagt haben, haben gemäß Art 13 Abs 2 des luxemburgischen Wertpapierprospektgesetzes (loi relative aux prospectus pour valeurs mobilières) vom das Recht, ihre Zusagen innerhalb einer Frist von zwei Bankarbeitstagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags Nr 4 zurückzuziehen. Die Rücktrittsfrist endet folglich am Die Bank hat die CSSF ersucht, den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich eine Bescheinigung über die Billigung zu übermitteln, aus der hervorgeht, dass dieser Nachtrag Nr 4 gemäß der Verordnung (EG) 809/2004 der Kommission vom in der geltenden Fassung erstellt wurde (die "Notifizierung"). Die Bank kann die CSSF jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen des Nachtrags Nr 4 zu übermitteln. Begriffe, die in diesem Nachtrag Nr 4 verwendet werden, haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt. Im Fall von Widersprüchen zwischen (a) Angaben in diesem Nachtrag Nr 4 und (b) Angaben im Ergänzten Prospekt (ausgenommen die Angaben aus diesem Nachtrag Nr 4) oder durch Verweis aufgenommenen Angaben, gelten die Angaben des Nachtrags Nr 4. Dieser Nachtrag Nr 4 ist auf der Internetseite der Luxemburger Börse unter " veröffentlicht und auf der Internetseite der Bank verfügbar. Eine Kopie des Nachtrages ist während der üblichen Geschäftszeiten an der Geschäftsanschrift der Bank, Europaplatz 1a, 4020 Linz, kostenlos erhältlich.
2 - 2 - Soweit durch diesen Nachtrag Nr 4 Änderungen in Bezug auf die Emissionsbedingungen vorgenommen werden, finden diese nur auf Emissionen von Wertpapieren Anwendung, die am Tag der Billigung dieses Nachtrags Nr 4 oder später begeben werden. WICHTIGE NEUE UMSTÄNDE Die folgenden wichtigen neuen Umstände in Bezug auf im Original Prospekt enthaltenen Informationen, die die Bewertung der Wertpapiere beeinflussen können, sind eingetreten und werden wie nachfolgend beschrieben in den Original Prospekt aufgenommen: I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROGRAMMES I.1 Im Punkt B.13 "Ereignisse, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin in hohem Maße relevant sind" in der Zusammenfassung des Programmes auf Seite 7 des Original Prospekts wird der bestehende Text durch die folgenden Absätze ersetzt: " Am erhielt die RZB stellvertretend für alle am B-IPS teilnehmenden Mitglieder den erforderlichen Bescheid für das B-IPS. Weiters erhielt am die RLB OÖ stellvertretend für alle am L-IPS teilnehmenden Mitglieder in Oberösterreich die Bewilligung des L-IPS.. Die RBI führte im Februar 2014 eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2,78 Milliarden durch. Durch die Kapitalerhöhung reduzierte sich die Beteiligung der RZB an der RBI von 78,5% auf ca. 60,7%. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Ukraine, Russland und Ungarn erwartet die RBI für 2014 ein negatives Bilanzergebnis. Diese negative Entwicklung wird verstärkt durch die aktuelle Abwertung des Rubels. All dies kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin auswirken. Ergebnisse der umfassenden Bewertung durch die EZB für die RLB OÖ Am veröffentlichte die Europäische Zentralbank ("EZB") die Ergebnisse der von ihr in Vorbereitung der Übernahme der Aufsichtsfunktion im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - "SSM") durchgeführten umfassenden Bewertung ("Comprehensive Assessment"). Die RLB OÖ war Teil des von der EZB durchgeführten Comprehensive Assessment, das sich aus der Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review "AQR") und einem vorausschauenden Stresstest für die Kreditinstitute zusammensetzte. Beim AQR und beim Stresstest im Basisszenario mussten die Kreditinstitute eine harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 capital ratio - "CET 1-Quote") von mindestens 8% erfüllen, im adversen Szenario galt eine CET 1-Quote von mindestens 5,5%. Die RLB OÖ erfüllte sowohl beim AQR als auch in den beiden Stresstest Szenarien die jeweils erforderliche CET 1-Quote. Zudem stellte die EZB bei der RLB OÖ keine Kapitallücke bzw keinen zusätzlichen Kapitalbedarf fest. Zum Zeitpunkt der Billigung des Nachtrags prüft die RLB OÖ mögliche bilanzielle Maßnahmen im Hinblick auf die Ergebnisse des AQR; diese Maßnahmen könnten unter anderem die Abwertung von bestimmten Aktiva (insbesondere Kundenforderungen) sein, was zu einem erheblich negativen Effekt auf das Eigenkapital und die Ertragslage der RLB OÖ führen kann.
3 - 3 - Die RLB OÖ verwendet aktuell den Kreditrisiko-Standardansatz zur Ermittlung der Eigenmittelunterlegung. Es erfolgt eine Umstellung auf den "foundation internal ratings based approach" (FIRB-Ansatz Basis-IRB-Ansatz). Aufgrund eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Emittentin wurde das Grundkapital der Emittentin um EUR erhöht. Das Grundkapital der Emittentin beläuft sich zum Datum des Prospekts auf EUR " I.2 Im Punkt B.17 "Ratings" in der Zusammenfassung des Programmes auf Seite 9 des Original Prospekts wird der bestehende Text durch die folgenden Absätze ersetzt: " Langfristiges Bankendepositen Rating (EUR) / Langfristiges Emittenten Rating (EUR): Baa1 (Prüfung auf Herabstufung) Nicht-nachrangige Unbesicherte Fremdwährungsschulden Rating: Baa1 (Prüfung auf Herabstufung) Kurzfristiges Bankdepositen Rating (EUR): P-2 (Prime-2) (Prüfung auf Herabstufung) Bank Finanzkraft Rating: D+ (Prüfung auf Herabstufung) (Quellle: Moody s Deutschland GmbH)" II. II.1 RISIKOFAKTOREN Im Punkt "2. Risiken in Bezug auf die Bank" wird im Unterpunkt "2.31 Risiko aufgrund von Wertverlusten aus den Beteiligungen der Emittentin (Beteiligungsrisiko)" nach dem 4. Absatz auf Seite 51 des Original Prospekts folgender Absatz ergänzt: "Die RBI führte im Februar 2014 eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2,78 Milliarden durch. Durch die Kapitalerhöhung reduzierte sich die Beteiligung der RZB an der RBI von 78,5% auf ca. 60,7%. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Ukraine, Russland und Ungarn erwartet die RBI für 2014 ein negatives Bilanzergebnis. Diese negative Entwicklung wird verstärkt durch die aktuelle Abwertung des Rubels. All dies kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin auswirken." II.2 Im Punkt "2. Risiken in Bezug auf die Bank" wird im Unterpunkt "3.24 Anleihegläubiger sind dem Risiko einer gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht ausgesetzt" der dritte Absatz von unten auf Seite 66 des Original Prospekts, beginnend mit der Wortfolge "Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, ihre" gelöscht und durch den folgenden Absatz ersetzt: "Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, ihre einschlägigen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum an die BRRD anzupassen. Diese Bestimmungen sind von den Mitgliedstaaten ab dem , jene zu den bail-in Instrumenten jedoch spätestens ab anzuwenden. Am
4 wurde das "Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Bankeninterventionsund restrukturierungsgesetz aufgehoben wird" (BGBl I 98/ das "BSAG") veröffentlicht, das mit in Kraft tritt und die Anwendbarkeit des bail-in Instruments bereits ab vorsieht." III. ANGABEN ZUR BANK Im Punkt "Wichtige Ereignisse aus jüngster Zeit in der Geschäftstätigkeit der Bank" auf den Seiten 85f des Original Prospekts wird der bestehende Text durch folgende Absätze ersetzt: " Am erhielt die RZB stellvertretend für alle am B-IPS teilnehmenden Mitglieder den erforderlichen Bescheid für das B-IPS. Weiters erhielt am die RLB OÖ stellvertretend für alle am L-IPS teilnehmenden Mitglieder in Oberösterreich die Bewilligung des L-IPS. Die RBI führte im Februar 2014 eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2,78 Milliarden durch. Durch die Kapitalerhöhung reduzierte sich die Beteiligung der RZB an der RBI von 78,5% auf ca. 60,7%. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Ukraine, Russland und Ungarn erwartet die RBI für 2014 ein negatives Bilanzergebnis. Diese negative Entwicklung wird verstärkt durch die aktuelle Abwertung des Rubels. All dies kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin auswirken. Ergebnisse der umfassenden Bewertung durch die EZB für die RLB OÖ Am veröffentlichte die Europäische Zentralbank ("EZB") die Ergebnisse der von ihr in Vorbereitung der Übernahme der Aufsichtsfunktion im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - "SSM") durchgeführten umfassenden Bewertung ("Comprehensive Assessment"). Die RLB OÖ war Teil des von der EZB durchgeführten Comprehensive Assessment, das sich aus der Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review "AQR") und einem vorausschauenden Stresstest für die Kreditinstitute zusammensetzte. Beim AQR und beim Stresstest im Basisszenario mussten die Kreditinstitute eine harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 capital ratio - "CET 1-Quote") von mindestens 8% erfüllen, im adversen Szenario galt eine CET 1-Quote von mindestens 5,5%. Die RLB OÖ erfüllte sowohl beim AQR als auch in den beiden Stresstest Szenarien die jeweils erforderliche CET 1-Quote. Zudem stellte die EZB bei der RLB OÖ keine Kapitallücke bzw keinen zusätzlichen Kapitalbedarf fest. Ab November 2014 werden die Ergebnisse bei der laufenden Beaufsichtigung der EZB berücksichtigt. Insbesondere werden die Ergebnisse in die Beurteilung der Schlüsselindikatoren, des Geschäftsmodells, der Governance und der Kapital- und Liquiditätsrisiken als Teil des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - "SREP") einfließen.
5 - 5 - IV. IV.1 Zum Zeitpunkt der Billigung des Nachtrags prüft die RLB OÖ mögliche bilanzielle Maßnahmen im Hinblick auf die Ergebnisse des AQR; diese Maßnahmen könnten unter anderem die Abwertung von bestimmten Aktiva (insbesondere Kundenforderungen) sein, was zu einem erheblich negativen Effekt auf das Eigenkapital und die Ertragslage der RLB OÖ führen kann. Die RLB OÖ verwendet aktuell den Kreditrisiko-Standardansatz zur Ermittlung der Eigenmittelunterlegung. Es erfolgt eine Umstellung auf den "foundation internal ratings based approach" (FIRB-Ansatz Basis-IRB-Ansatz). Mit der Implementierung wurde bereits begonnen, die aufsichtsbehördliche Genehmigung des FIRB-Ansatzes ist für 2018 geplant. In Punkt 4 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Emittentin vom wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Emittentin um bis zu EUR durch die Ausgabe von bis zu neue, auf den Inhaber lautende, stimmberechtigte Stückaktien zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das gesetzliche Bezugsrecht wurde auf die Eigentümer der "Partizipationskapital der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Emission 2008" beschränkt. Die "Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund eingetragene Genossenschaft" war alleiniger Eigentümer der "Partizipationskapital der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Emission 2008". Das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung wurde von der "Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund eingetragene Genossenschaft" gezeichnet. Das Grundkapital beläuft sich somit zum Datum des Prospekts auf EUR und ist in stimmberechtigte Stückaktien eingeteilt." WERTPAPIERBESCHREIBUNG Der Text in den Aufzählungspunkten unter der Überschrift "7.5 Kreditrating" in Punkt (i) "Rating der Emittentin" auf den Seiten 148f des Original Prospekts wird durch folgenden Text ersetzt: " Langfristiges Bankendepositen Rating (EUR) / Langfristiges Emittenten Rating (EUR): Baa1 (Prüfung auf Herabstufung) Nicht-nachrangige Unbesicherte Fremdwährungsschulden Rating: Baa1 (Prüfung auf Herabstufung) Kurzfristiges Bankdepositen Rating (EUR): P-2 (Prime-2) (Prüfung auf Herabstufung) Bank Finanzkraft Rating: D+ (Prüfung auf Herabstufung)" IV.2 Die fünf Absätze nach dem Satz "Moody s legt seinen Ratings die folgenden Definitionen zu Grunde 12 :" auf Seite 149 des Original Prospekts werden durch folgenden Text ersetzt: "Langfristiges Bankendepositen Rating: Baa1 (Prüfung auf Herabstufung)
6 - 6 - Baa-geratete Verbindlichkeiten bergen ein moderates Kreditrisiko. Sie gelten als Verbindlichkeiten mittlerer Qualität und weisen als solche mitunter gewisse spekulative Elemente auf. Kurzfristiges Bankdepositen Rating: P-2 (Prime-2) (Prüfung auf Herabstufung) Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die mit Prime-2 bewertet werden, verfügen in hohem Maße über die Fähigkeit, ihre kurzfristigen Schuldverschreibungen zurückzuzahlen. Bank Finanzkraft Rating (BFSR) 13 : D+ (Prüfung auf Herabstufung)" V. EMISSIONSBEDINGUNGEN V.1 "Option 1 Muster-Emissionsbedingungen für festverzinsliche Schuldverschreibungen" Auf Seite 166 des Original Prospekts wird im 6 (Steuern) der 2. Absatz durch V.2 "Option 2 Muster-Emissionsbedingungen für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen" Auf Seite 183 des Original Prospekts wird im 6 (Steuern) der 2. Absatz durch V.3 "Option 3 Muster-Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit basiswertabhängiger Verzinsung" Auf Seite 224 des Original Prospekts wird im 8 (Steuern) der 2. Absatz durch V.4 "Option 4 Muster-Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit strukturierter Verzinsung" Auf Seite 247 des Original Prospekts wird im 6 (Steuern) der 2. Absatz durch
7 - 7 - V.5 "Option 5 Muster-Emissionsbedingungen für Nullkupon- Schuldverschreibungen" Auf Seite 261 des Original Prospekts wird im 6 (Steuern) der 2. Absatz durch V.6 "Option 6 Muster-Emissionsbedingungen für Zertifikate" Auf Seite 316 des Original Prospekts wird im 8 (Steuern) der 2. Absatz durch
8 - 8 - Verantwortlichkeitserklärung Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Europaplatz 1a, 4020 Linz, ist für die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Nachtrag gemachten Angaben verantwortlich und erklärt, dass die erforderliche Sorgfalt angewendet wurde, um sicherzustellen, dass die in diesem Nachtrag gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen weggelassen wurden, die die Aussagen des Nachtrages wahrscheinlich verändern können. Linz, am Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 2 vom 1.9.2014 zum Prospekt vom 28.4.2014 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr
MehrRAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 2 vom 02.09.2015 zum Prospekt vom 07.05.2015 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag
MehrRAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen NACHTRAG NR 1 vom 31.8.2018 zum Prospekt vom 30.5.2018 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr 1") stellt einen
MehrVOLKSBANK LANDECK eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
VOLKSBANK LANDECK eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 3. Nachtrag vom 30. Dezember 2014 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von strukturierten Schuldverschreibungen
MehrÖsterreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht)
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 12. Nachtrag vom 30. Dezember 2014 zum Basisprospekt für das 10.000.000.000 Programm zur Begebung von
MehrEUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG VIERTER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz
MehrVolksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 4. Nachtrag vom 28. April 2015 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 20. Juni
MehrEUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 3.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG DRITTER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz,
MehrRAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 1 vom 27.4.2017 zum Prospekt vom 17.3.2017 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr 1") stellt einen
MehrEUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 3.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG ZWEITER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz,
Mehr4. Nachtrag. zum. 21. Januar 2016
Dieses Dokument stellt gemäß Artikel 13 des Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt von Wertpapieren wie geändert durch das Gesetz vom 3. Juli 2012 (das "Luxemburger Gesetz") den 4. Nachtrag
MehrBank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 1. Nachtrag vom 13.01.2010 gemäß Art. 16 der Richtline 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 und 6 Kapitalmarktgesetz
MehrEUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG ZWEITER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz
MehrVORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT. Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
Nachtrag Nr. 1 zum Prospekt der VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT für das Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate Dieser Nachtrag Nr. 1 (der "Nachtrag") stellt
MehrRAIFFEISENVERBAND SALZBURG egen. Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
Nachtrag Nr. 1 zum Prospekt der RAIFFEISENVERBAND SALZBURG egen für das Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate Dieser Nachtrag Nr. 1 (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag zum Prospekt
MehrEUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG FÜNFTER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz
MehrERSTE 5. Erste Group Bank AG. Programm zur Begebung von kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen. Nachtrag Nr. 1 zum Prospekt der.
ERSTE 5 Nachtrag Nr. 1 zum Prospekt der ERSTE GROUP Erste Group Bank AG für das Programm zur Begebung von kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen Dieser Nachtrag (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag
MehrVolksbank Vorarlberg e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Vorarlberg e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 2. Nachtrag vom 28. Oktober 2014 zum Basisprospekt für das 750.000.000 Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen
MehrBank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht)
Bank für Ärzte und Freie Berufe Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 03. Oktober 2014 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen
MehrRAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 1 vom 30.8.2017 zum Prospekt vom 9.6.2017 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr
Mehr2. Nachtrag. Basisprospekt
2. Nachtrag vom 17. Dezember 2012 gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 21. Mai 2012 für Pfandbriefe und (Standard-)Schuldverschreibungen Dieser Nachtrag wird in gedruckter Form bei der
MehrProgramm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden
Nachtrag Nr. 2 zum Prospekt der Erste Group Bank AG für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden Dieser Nachtrag (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag zum Prospekt gemäß Art
MehrNachtrag vom 16. Juni 2014
Dieses Dokument stellt einen Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes dar. Nachtrag vom 16. Juni 2014 zum Basisprospekt vom 21. Mai 2014 zur Begebung von Schuldverschreibungen
MehrEUR EMISSIONSPROGRAMM
DRITTER NACHTRAG 28 FEBRUAR 2013 EUR 20.000.000.000 EMISSIONSPROGRAMM DER RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG registriert unter FN 122119m mit Sitz Am Stadtpark 9 1030 Wien Republik Österreich für das öffentliche
MehrVORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT. Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere
Nachtrag Nr. 1 zum Prospekt der VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT für das Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere Dieser Nachtrag (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag
MehrÖsterreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht)
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) Nachtrag 2 vom 23. Dezember 2013 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von strukturierten
MehrRAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 3 vom 29.4.2016 zum Prospekt vom 7.5.2015 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr
MehrVolksbank Vorarlberg e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Vorarlberg e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 4. Nachtrag vom 03. Februar 2015 zum Basisprospekt für das 750.000.000 Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen
MehrVolksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 22. Oktober 2018 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 09. August
MehrNachtrag. zum Basisprospekt vom 7. Juni 2013 UniCredit Bank AG München, Bundesrepublik Deutschland zur Begebung von Schuldverschreibungen
Dieses Dokument stellt einen Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes zum Basisprospekt vom 7. Juni 2013dar, jeweils in der von Zeit zu Zeit nachgetragenen Fassung. Nachtrag zum
MehrVOLKSBANK VORARLBERG e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
VOLKSBANK VORARLBERG e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 3. Nachtrag vom 26. April 2017 zum Basisprospekt für das 750.000.000 Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen
MehrNachtrag gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz zum bereits veröffentlichten Basisprospekt der Kreissparkasse Köln, gemäß 6 Wertpapierprospekt
1 Kreissparkasse Köln Nachtrag gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz zum bereits veröffentlichten Basisprospekt der Kreissparkasse Köln, gemäß 6 Wertpapierprospekt NACHTRAG NR. 1 VOM 13.07.2017 ZUM
MehrVolksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 2. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 09.
MehrÖsterreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine nach österreichischem Recht gegründete Aktiengesellschaft, registriert unter FN p)
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine nach österreichischem Recht gegründete Aktiengesellschaft, registriert unter FN 116476 p) Nachtrag 2 zum Basisprospekt für das EUR 2.000.000.000 Programm
Mehr2. Nachtrag vom zum. BASISPROSPEKT für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen. der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft
2. Nachtrag vom 28.05.2018 zum BASISPROSPEKT für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft treuhändig für die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft vom 20.10.2017
MehrÖsterreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht)
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 2. Nachtrag vom 05. August 2014 zum Basisprospekt für das 10.000.000.000 Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen
Mehr3. Nachtrag vom zum. BASISPROSPEKT für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen. der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft
3. Nachtrag vom 28.05.2018 zum BASISPROSPEKT für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen der Hypo-Wohnbaubank treuhändig für die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG vom 20.11.2017
Mehr3. Nachtrag vom zum. BASISPROSPEKT für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen. der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft
3. Nachtrag vom 28.05.2018 zum BASISPROSPEKT für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft treuhändig für die SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT
MehrDekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)
DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe
Mehr13. Juli BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main. ( Emittentin ) NACHTRAG
13. Juli 2017 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main ( Emittentin ) NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEN FOLGENDEN BASISPROSPEKTEN NACH 6 WPPG
MehrAVW Immobilien AG Hamburg
Nachtrag Nr. 1 vom 30. November 2012 zum Basisprospekt vom 15. November 2012 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von bis zu 180.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem maximalen
MehrUniCredit Bank AG München, Bundesrepublik Deutschland. UniCredit Bank Austria AG Wien, Republik Österreich
Dieses Dokument stellt zwei Nachträge (die Nachträge ) gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes zu den Basisprospekten vom 12. September 2016 zur Begebung von Wertpapieren mit Single- Basiswert und Multi-Basiswert
MehrEndgültige Bedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A1QEC
Endgültige Bedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A1QEC2 09.02.2017 Emission der Nachrangigen festverzinslichen CZK Schuldverschreibungen 2017-2027 (Serie 70) (die
Mehr3. Nachtrag. zum. 23. Dezember 2015
Dieses Dokument stellt gemäß Artikel 13 des Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt von Wertpapieren wie geändert durch das Gesetz vom 3. Juli 2012 (das "Luxemburger Gesetz") den dritten Nachtrag
MehrRAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate
RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate NACHTRAG NR 1 vom 2.9.2016 zum Prospekt vom 6.5.2016 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag Nr
MehrEndgültige Bedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A1MCC
Endgültige Bedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A1MCC5 14.07.2016 Emission der fundierten festverzinslichen Schuldverschreibungen 2016-2017 (Serie 53) (die "Schuldverschreibungen")
Mehr1. Wichtige neue Umstände
Die Emittentin hat weder einen Vertriebspartner noch sonstige Dritte bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in ihrem Namen abzugeben oder entgegenzunehmen, noch hat sie Vertriebspartner ermächtigt,
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Nachtrag. vom 20. Dezember 2018 gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Nachtrag vom 20. Dezember 2018 gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 1 6. Nachtrag zum Basisprospekt über Classic TURBO Optionsscheine bezogen auf US-amerikanische
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main 1 6. Nachtrag vom 18. April 2018 zum Basisprospekt vom 11. Mai 2017 zur Fortsetzung des öffentlichen Angebotes sowie zur Erhöhung des Emissionsvolumens
MehrVORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT. Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere
Nachtrag Nr. 3 zum Prospekt der VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT für das Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere Dieser Nachtrag Nr. 3 (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag
MehrVOLKSBANK WIEN AG (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das
VOLKSBANK WIEN AG (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 20. Dezember 2018 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 22. Mai 2018 Dieser
MehrVolksbank Kärnten eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Kärnten eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 1. Nachtrag vom 09. Februar 2018 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 23. Mai
MehrLandesbank Baden-Württemberg
Landesbank Baden-Württemberg (Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland) (die "Emittentin") 1. Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") vom 18. Januar 2016 zu den folgenden
MehrNACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEN FOLGENDEN BASISPROSPEKTEN NACH 6 WPPG (DIE "PROSPEKTE") NR.
18. Dezember 2017 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh Frankfurt am Main ( Emittentin ) NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEN FOLGENDEN BASISPROSPEKTEN NACH 6
MehrEndgültige Bedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A1YQT
Endgültige Bedingungen RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH AKTIENGESELLSCHAFT ISIN: AT0000A1YQT4 17.10.2017 Festverzinsliche CZK Schuldverschreibungen 2017-2020 (Serie 91) (die Schuldverschreibungen) unter
Mehr26. April BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main ("Emittentin")
26. April 2017 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main ("Emittentin") NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEN FOLGENDEN BASISPROSPEKTEN NACH 6 WPPG
Mehr1. Nachtrag vom W FINANZfl.t1~!1KTAUFs1cHr. ZUm 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 BASISPROSPEKT
Job Nr.: 2o11-041 J Nachtrag gebilligt 2 8. Sep. 2017 1. Nachtrag vom 27.09.2017 W FINANZfl.t1~!1KTAUFs1cHr Abt. 111/4, K~V.almarktprospekte ZUm 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 BASISPROSPEKT " : j.: l..
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main 1 8. Nachtrag vom 22. November 2017 zum Basisprospekt vom 30. November 2016 über Unlimited-Zertifikate 2 8. Nachtrag vom 22. November 2017 zum Basisprospekt
MehrVOLKSBANK VORARLBERG e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
VOLKSBANK VORARLBERG e. Gen. (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 2. Nachtrag vom 01. März 2018 zum Prospekt für das öffentliche Angebot von Partizipationsscheinen (ISIN AT0000824701)
MehrLANDESBANK BERLIN AG. Nachtrag Nr. 2. gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz. vom 14. Oktober 2015
LANDESBANK BERLIN AG Nachtrag Nr. 2 gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz vom 14. Oktober 2015 zum Basisprospekt der Landesbank Berlin AG vom 26. Juni 2015 für Schuldverschreibungen und Pfandbriefe (nachfolgend
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrSaarLB LANDESBANK SAAR. 2. Nachtrag gemäß 16 WpPG zu dem im Folgenden aufgeführten Dreiteiligen Basisprospekt
08. Juli 2014 SaarLB LANDESBANK SAAR 2. Nachtrag gemäß 16 WpPG zu dem im Folgenden aufgeführten Dreiteiligen Basisprospekt Dieser Nachtrag wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt
Mehr4,15 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe
4,15 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17 Eckdaten 4,40% - 6,00% Nachrangiger Raiffeisen Min-Max-Floater 2015-2027/1 www.raiffeisen.at/steiermark 1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main 1 10. Nachtrag vom 15. August 2017 zum Basisprospekt vom 19. August 2016 über Unlimited TURBO-Zertifikate 2 8. Nachtrag vom 15. August 2017 zum Basisprospekt
MehrJ.P. Morgan Structured Products B.V. (errichtet in den Niederlanden mit beschränkter Haftung) als Emittentin. und. J.P. Morgan Securities plc
NACHTRAG NR. 2 VOM 13. OKTOBER 2017 ZUM BASISPROSPEKT VOM 1. SEPTEMBER 2017 J.P. Morgan Structured Products B.V. (errichtet in den Niederlanden mit beschränkter Haftung) als Emittentin und J.P. Morgan
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main 1 13. Nachtrag vom 9. Februar 2017 zum Basisprospekt vom 14. März 2016 über Unlimited Faktor-Indexzertifikate 2 6. Nachtrag vom 9. Februar 2017 zum Basisprospekt
MehrVolksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht)
Volksbank Salzburg eg (eine eingetragene Genossenschaft nach österreichischem Recht) 5. Nachtrag vom 21. Mai 2015 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 20. Juni
MehrNachtrag Nr. 1. vom 3. Mai zum. Wertpapierprospekt. vom 26. März 2018
Nachtrag Nr. 1 vom 3. Mai 2018 zum Wertpapierprospekt vom 26. März 2018 für das öffentliche Angebot von 2.600.000 auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit einem maximalen Gesamtnennbetrag von
Mehr29. September BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main ("Emittentin")
29. September 2017 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main (Emittentin) NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ (WPPG) ZU DEN FOLGENDEN BASISPROSPEKTEN NACH 6 WPPG
MehrVerschmelzung von ÖVAG und Investkredit Bank AG sowie Umbau der ÖVAG in eine Verbundbank gemäß dem geplanten neuen 30a BWG
Die Emittentin hat weder einen Vertriebspartner noch sonstige Dritte bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in ihrem Namen abzugeben oder entgegenzunehmen, noch hat sie Vertriebspartner ermächtigt,
MehrVontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main. Nachtrag C zu den bereits veröffentlichten Basisprospekten
Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main Nachtrag C zu den bereits veröffentlichten Basisprospekten für Auto Exchangeable Notes auf verschiedene Basiswerte (Aktien, Schuldverschreibungen und
Mehr2. Nachtrag. zum Basisprospekt vom 17. Mai 2013 zur Begebung von Open End Wertpapieren
Dieses Dokument stellt den zweiten Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes zum Basisprospekt vom 17.Mai 2013 dar, in der von Zeit zu Zeit entsprechend nachgetragenen Fassung.
MehrNachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED
Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets
MehrEUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG DRITTER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz
MehrBeschlussvorschlag. des Vorstands. an die Vertreterversammlung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 28. Juni Tagesordnungspunkt 6
Beschlussvorschlag des Vorstands an die Vertreterversammlung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 28. Juni 2019 Tagesordnungspunkt 6 Ermächtigung zur einmaligen oder mehrmaligen Ausgabe von Schuldverschreibungen
Mehr2. Nachtrag vom 27. Jänner zum Basisprospekt
MELDESTELLE GEM KMG OEKB 2701 11 î 2 : 17 2 Nachtrag vom 27 Jänner 2011 ~, zum Basisprospekt für das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt von Nichtdividendenwerten
MehrVORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT. Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere
Nachtrag Nr. 4 zum Prospekt der VORARLBERGER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT für das Angebotsprogramm für Strukturierte Wertpapiere Dieser Nachtrag Nr. 4 (der Nachtrag) stellt einen Nachtrag
Mehr4. P R O S P E K T N A C H T R A G. zum A N G E B O T S P R O G R A M M. der. UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von
4. P R O S P E K T N A C H T R A G zum A N G E B O T S P R O G R A M M der UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs 1 Z 4b KMG zum Zwecke des öffentlichen
MehrLandwirtschaftliche Rentenbank
1 Landwirtschaftliche Rentenbank Offenlegungsbericht der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum 31. März 2018 1 Se1 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich 3 2. Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen 3
Mehr13. November NACHTRAG NR. 3 zum Prospekt Nr. 3: Basisprospekt vom 10. März 2015 zur Begebung von Wertpapieren (Anleihen und Zertifikate)
13. November 2015 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main ("Emittentin") NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEN FOLGENDEN BASISPROSPEKTEN NACH 6
MehrNachtrag Nr. 1 vom 20. April Schuldverschreibungen mit fester, variabler oder gestufter Verzinsung, Nullkupon-Schuldverschreibungen
Nachtrag Nr. 1 vom 20. April 2011 gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) zum Basisprospekt für Schuldverschreibungen mit fester, variabler oder gestufter Verzinsung, sowie Nullkupon-Schuldverschreibungen
MehrEUR EMISSIONSPROGRAMM
ERSTER NACHTRAG 04. SEPTEMBER 2012 EUR 20.000.000.000 EMISSIONSPROGRAMM DER RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG registriert unter FN 122119m mit Sitz Am Stadtpark 9 1030 Wien Republik Österreich für das öffentliche
MehrÖsterreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht)
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht) 2. Nachtrag vom 05. August 2014 zum Basisprospekt für das Programm zur Begebung von strukturierten Schuldverschreibungen
MehrVontobel Holding AG. Bank Vontobel Europe AG
Nachtrag vom 9. Dezember 2014 nach 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den in der Tabelle auf Seite 5 aufgeführten Basisprospekten Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main (Emittent) Vontobel
MehrDieses Dokument stellt einen Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes dar.
Dieses Dokument stellt einen Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes dar. UniCredit Bank AG München, Bundesrepublik Deutschland 1. Nachtrag vom 9. November 2018 zu dem Basisprospekt
MehrUBM Development AG NACHTRAG. vom zum Prospekt vom
UBM Development AG NACHTRAG vom 03.10.2017 zum Prospekt vom 11.09.2017 Dieser Nachtrag (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag zum Prospekt im Sinne des 6 Kapitalmarktgesetz ("KMG") vom 11.09.2017 ("Original
MehrBekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse
Bekanntmachung Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Gemäß des 12 Abs. 2 Nr. 1 des Börsengesetzes hat der Börsenrat der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse am 15. September
MehrEUR ANGEBOTSPROGRAMM. der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
EUR 5.000.000.000 ANGEBOTSPROGRAMM der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG FÜNFTER NACHTRAG gemäß Art. 16 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und gemäß 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz
MehrOBERSTDORFER BERGBAHN AG
OBERSTDORFER BERGBAHN AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 18. Juli 2018 OBERSTDORFER BERGBAHN AG SITZ: OBERSTDORF ISIN DE000A2AA444 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
Mehr6. P R O S P E K T N A C H T R A G. zum A N G E B O T S P R O G R A M M. der. UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von
6. P R O S P E K T N A C H T R A G zum A N G E B O T S P R O G R A M M der UniCredit Bank Austria AG (Emittentin) über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs 1 Z 4b KMG zum Zwecke des öffentlichen
MehrInformationen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Informationen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes Stand: Februar 2017 Das österreichische Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken
MehrBericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
HanseYachts AG, Greifswald Ordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angabepflichten gemäß 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital
MehrBeschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 21. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 30. September 2014
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 21. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 30. September 2014 Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des Jahres- sowie Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichts
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Vierter Nachtrag vom 21. November 2016 zum Basisprospekt vom 1. März 2016 AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Bundesrepublik Deutschland Programm für die Begebung von Inhaber- Teilschuldverschreibungen
MehrMeravest Capital Aktiengesellschaft Karlsruhe
Meravest Capital Aktiengesellschaft Karlsruhe Zwischenbericht 1. Halbjahr 2012 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland hat sich im Berichtszeitraum (1. Halbjahr
MehrErgänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche
MehrNachtrag Nr. 1. nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der Nanogate AG, Saarbrücken, vom 11. Oktober 2006
Nachtrag Nr. 1 nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der Nanogate AG, Saarbrücken, vom 11. Oktober 2006 zum Wertpapierprospekt vom 27. September 2006 betreffend das öffentliche Angebot von bis zu 400.000
Mehr