Bezirk Tempelhof-Schöneberg
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- Katharina Geisler
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1 Verkehrsgutachten im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-73 VE Auftraggeber: GVT Tempelhofer Weg GmbH & COKG Mittelweg Hamburg Bearbeitung: Freie Planungsgruppe Berlin GmbH Giesebrechtstraße 10, Berlin Telefon: (030) Fax: (030) Web: Maximilian Bühn Martin Panhorst Berlin, 9. November 2015
2 INHALT Seite 1. Aufgabenstellung Vorhaben Bestandsanalyse Lage im Straßennetz ÖPNV-Anbindung Verkehrsbelastungen 6 4. Verkehrsabschätzung Strukturdaten Verkehrserzeugung Verkehrsumlegung Bemessung der Spitzenstunde Bewertung des Verkehrsablaufs QUELLEN... 18
3 ABBILDUNGEN Abbildung 1: Lage des Vorhabens... 2 Abbildung 2: Lageplan des Vorhabens mit geplanter Bebauung... 3 Abbildung 3: Übergeordnetes Straßennetz, Bestand Abbildung 4: Umgebendes ÖPNV-Netz... 5 Abbildung 5: Verkehrsmengenkarte der VLB 2009 [in Kfz/Tag]... 6 Abbildung 6: Verkehrsverteilung Wirkungsbereich Tempelhofer Weg Abbildung 7: Verkehrsverteilung Wirkungsbereich Sachsendamm Abbildung 8: Tagesganglinie der Tiefgarage zum Sachsendamm Abbildung 9: Tagesganglinie der Tiefgarage zum Tempelhofer Weg TABELLEN Tabelle 1: Entwicklung des Kfz-Verkehrs (DTV w )... 6 Tabelle 2: Entwicklung des Lkw-Verkehrs (DTV w )... 7 Tabelle 3: Prognose des Kfz-Verkehrs (DTVw)... 8 Tabelle 4: Prognose des Lkw-Verkehrs (DTV w )... 8 Tabelle 5: Abschätzung der Strukturdaten... 9 Tabelle 6: Abschätzung des Verkehrsaufkommens pro Tag Tabelle 7: Prognose des Kfz-Verkehrs mit vorhabenbezogenem Verkehr (DTV w ) Tabelle 8: Planungsfälle (DTV w ) Tabelle 9: Ziel- und Quellverkehr in den Spitzenstunden... 15
4 1 1. Aufgabenstellung Im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-73 VE aufgestellt werden. Auf den Grundstücken Sachsendamm und Tempelhofer Weg sollen die Garagen und die durch Kleingewerbe genutzte Bebauung abgerissen werden. Geplant ist der Neubau von Wohngebäuden, teilweise mit gewerblicher Nutzung, einer Kita sowie zugehöriger Nebenanlagen. Für die dargestellte Entwicklungseinheit ist die gesicherte verkehrliche Erschließungen der Gesamtfläche sowie auch für einzelne Teilflächen in einem Verkehrsgutachtens darzustellen und abzustimmen. Dabei ist die Frage zu klären, ob wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung und der örtlichen Randbedingungen Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs insbesondere im Sachsendamm auftreten könnten. Um die verkehrlichen Auswirkungen quantifizieren zu können, sind Einzelheiten zur Höhe des Verkehrsaufkommens der geplanten Vorhaben zur Anbindung an das übergeordnete Straßennetz an den Grundstückszu- und -ausfahrten zu den Spitzenzeiten und zur Verträglichkeit mit den dann auf dem Hauptstraßennetz vorhandenen Verkehrsstärken zu klären. Neben der Abschätzung der Verkehrsverteilung des erzeugten Verkehrs wird insbesondere die Leistungsfähigkeit der Verknüpfung mit dem übergeordneten Verkehrsstraßennetz zu untersuchen sein, um mögliche Staubildungen und daraus resultierende Beeinträchtigungen abschätzen zu können. Für die Bewertung der Situation ist die Kenntnis der heutigen Verkehrsmengen in Form von Querschnitts- bzw. Knotenstrombelastungen notwendig. Hier werden vorhandene Erhebungen und Daten einbezogen. Ziel der Untersuchung ist, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklung und die verträgliche Abwicklung der resultierenden Verkehre umfassend darzustellen und das entwickelte Erschließungskonzept mit den zu beteiligenden Stellen abzustimmen. Weiterhin sollen die Ergebnisse als Grundlage der notwendigen Untersuchungen zum Verkehrslärm im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen verwendet werden. Hierzu wurde u. a. die Verkehrsprognose 2025 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingeholt.
5 2 2. Vorhaben Der Entwurf sieht eine blockrandschließende Bebauung sowohl am Tempelhofer Weg als auch am Sachsendamm vor. Dazu kommen insgesamt drei Gebäuderiegel, die im Innenbereich des Blocks angeordnet werden. Es sollen auf dem Grundstück insgesamt ca. 300 Wohneinheiten und 7 Gewerbeeinheiten errichtet werden, hinzu kommt eine Kindertagestätte/Krippe mit 40 Plätzen, die in einem Gebäude zum Tempelhofer Weg hin angeordnet werden soll. Insgesamt werden eher kleinere Wohnungen entstehen, die aber je nach Erfordernis zusammengelegt werden können. Die verkehrliche Anbindung des neuen Stadtquartiers an das übergeordnete öffentliche Straßennetz erfolgt über den Sachsendamm und den Tempelhofer Weg mit je einer Tiefgarage (Tempelhofer Weg: 68 Stellplätze, Sachsendamm: 32 Stellplätze). Beide Tiefgaragenzu- und -ausfahrten sollen im Zweirichtungsverkehr befahrbar sein. Vom Sachsendamm ist das Linksein- und abbiegen wegen des Mittelstreifens nicht möglich. Der Tempelhofer Weg ist derzeit eine Einbahnstraße in Richtung Westen, jedoch soll mit Entwicklung des EUREF-Areals ein Zweirichtungsverkehr ermöglicht werden. Die Anlage der Tiefgaragen stellt sicher, dass der Kfz-Verkehr weitestgehend aus dem Blockinnenbereich herausgehalten werden kann (Ausnahme Umzugs- und Rettungsfahrzeuge). Abbildung 1: Lage des Vorhabens Quelle: K5 RD/DVD 122.2, Bezirksämter von Berlin und SenStadtUm III
6 3 Abbildung 2: Lageplan des Vorhabens mit geplanter Bebauung
7 4 3. Bestandsanalyse 3.1 Lage im Straßennetz Der Sachsendamm ist im StEP Verkehr 2011 [1] auf Höhe des Vorhabens als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) deklariert und dient als Anbindung an die A 100 und A 103 (jeweils Stufe I, großräumige Straßenverbindung). Der Tempelhofer Weg besitzt keine besondere Bedeutung im Netz. Mit Entwicklung des EUREF-Areals soll in Verlängerung des Anschlusses des Tempelhofer Wegs an die A 103 eine neue Straßenverbindung entstehen (Planstraße A). Abbildung 3: Übergeordnetes Straßennetz, Bestand 2015 Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Übergeordnetes Straßennetz Bestand. Aktualisiert am 24. August Eigene Darstellung. In der Planung für 2025 soll der nordwestliche Teil des Sachsendamms, Bundesstraße 1, derzeit als Stufe I deklariert, auf Stufe II abgestuft werden. [1] Dies gilt auch für den nordöstlichen Teil des Autobahnkreuzes. Darüber hinaus ergeben sich keine Änderungen in Bezug auf das übergeordnete Straßennetz der näheren Umgebung.
8 5 3.2 ÖPNV-Anbindung Das Vorhaben liegt in fußläufiger Nähe der S-Bahnhöfe Südkreuz (S41, S42, S46, S2 sowie S25) und Schöneberg (S41, S42, S45, S46 sowie S1, Gehdistanz jeweils 500 Meter). Der Bahnhof Südkreuz wird zudem von der Regionalbahn (RE3, RE4, RE5, RB19) und Fernbahn bedient und gehört zu den wichtigsten Fernbahnhöfen in Deutschland (Kategorie 1). Auf dem Sachsendamm verkehren die Buslinien M46 (S+U Zoologischer Garten U Britz-Süd) und 248 (U Breitenbachplatz S Ostbahnhof) mit Halt an den Haltestellen Sportzentrum Schöneberg und Sachsendamm/Gotenstraße. Diese liegen links- und rechtsseitig des Vorhabens, wobei sich letztere in unmittelbarer Nähe des Vorhabens befindet. Am Bahnhof Südkreuz verkehren zudem die Buslinien 106 (U Seestraße Schöneberg, Lindenhof), 204 (S Südkreuz S+U Zoologischer Garten) sowie 184 (S Südkreuz Teltow, Warthestraße, über die Ostseite). Abbildung 4: Umgebendes ÖPNV-Netz Quelle: Kartendaten der BVG
9 6 3.3 Verkehrsbelastungen Die Entwicklung des Kfz-Verkehrs im umliegenden Straßennetz lässt sich anhand der Verkehrsmengenkarten der Verkehrslenkung Berlin (VLB) von 2005 und 2009 abschätzen. [2] Bei der Eröffnung des Bahnhof Südkreuz (vormals Papestraße) übernahm die (neu errichtete) Hedwig-Dohm-Straße zum Teil die Netzfunktion der Gotenstraße. Abbildung 5: Verkehrsmengenkarte der VLB 2009 [in Kfz/Tag] Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Im Vergleich zu 2005 ergeben sich abgesehen von den Verkehrsstärken auf der Gotenstraße und der Hedwig-Dohm-Straße Verkehrszuwächse auf dem Tempelhofer Weg und der A 100 sowie abnahmen auf dem Sachsendamm und der A 103. Tabelle 1: Entwicklung des Kfz-Verkehrs (DTV w ) Grundlage: Verkehrsmengenkarten VLB 2005/2009 Verände- Straßenabschnitt Kfz Kfz rung 2009 beide Richtungen in [%] [Kfz/24h] [Kfz/24h] zu 2005 Sachsendamm ,4 % Tempelhofer Weg ,7 % Gotenstraße ,4 % Hedwig-Dohm-Straße ,0 % BAB ,3 % BAB ,8 %
10 Im Lkw-Verkehr ist auf dem Tempelhofer Weg und auf dem Sachsendamm gegenüber 2009 ein abnehmender Trend zu beobachten, während auf den Bundesautobahnen eine zunehmende Entwicklung festzustellen ist. Tabelle 2: Entwicklung des Lkw-Verkehrs (DTV w ) Grundlage: Verkehrsmengenkarten VLB 2005/ Straßenabschnitt Lkw Lkw Verändebeide Richtungen rung 2009 gegenüber [Lkw/24h] [Lkw/24h] 2005 Sachsendamm 3,5 % 3,1 % - 0,4 % Tempelhofer Weg 2,8 % 1,8 % - 1,0 % Gotenstraße 4,0 % 2,8 % - 1,3 % Hedwig-Dohm-Straße - 3,3 % + 3,3 % BAB 100 5,9 % 6,7 % + 0,8 % BAB 103 3,8 % 6,2 % + 2,4 % Die Verkehrsbelastungen im Knotenpunkt Sachsendamm/Vorarlberger Straße/Gotenstraße im Jahr 2013 bestätigen den abnehmenden Trend im Kfz-Verkehr auf dem Sachsendamm (Verkehrsstärke für 2013: Kfz/24 h, Lkw-Anteil: 2,7 %). Die Verkehrsstärke in der Gotenstraße betrug Kfz/24 h (Lkw- Anteil: 2,5 %). Gegenüber der Verkehrsstärkenkarte für 2014 ergeben sich für alle Querschnitte geringere Verkehrsbelastungen. Der Sachsendamm ist auf Höhe des Vorhabens nunmehr mit Kfz/24 h belastet.
11 In der Verkehrsprognose für 2025 ist neben grundsätzlichen Entwicklungen für die Gesamtstadt auch die Entwicklung des EUREF- Areals berücksichtigt. Dies wirkt sich insbesondere auf die Verkehrsstärken im Tempelhofer Weg aus, für die gegenüber 2009 ein Anstieg von Kfz/24 h auf Kfz/24 h um 34 % angenommen wird. In der Verlängerung der A 103 wird für den Anschluss Tempelhofer Weg ein Anstieg auf Kfz/24 h angenommen. Tabelle 3: Prognose des Kfz-Verkehrs (DTVw) Grundlage: Verkehrsmengenkarte VLB 2009, Prognose 2025 sowie eigene Daten 8 Straßenabschnitt Kfz Kfz Verändebeide Richtungen rung 2025 Prognose in [%] [Kfz/24h] [Kfz/24h] zu 2009 Sachsendamm ,5 % Tempelhofer Weg ,9 % Anschluss Tempelh. Weg ,8 % Gotenstraße ,7 % Hedwig-Dohm-Straße ,0 % BAB ,3 % BAB ,9 % Tabelle 4: Prognose des Lkw-Verkehrs (DTV w ) Grundlage: Verkehrsmengenkarte VLB 2009, Prognose 2025 sowie eigene Daten Straßenabschnitt Lkw Lkw Verändebeide Richtungen rung 2025 Prognose gegenüber [Lkw/24h] [Lkw/24h] 2009 Sachsendamm 3,1 % 4,0 % + 0,9 % Tempelhofer Weg 1,8 % 2,0 % + 0,2 % Anschluss Tempelh. Weg 1,8 % 3,0 % + 1,2 % Gotenstraße 2,8 % 3,0 % + 0,2 % Hedwig-Dohm-Straße 3,3 % 3,0 % - 0,3 % BAB 100 6,7 % 7,0 % + 0,3 % BAB 103 6,2 % 6,0 % - 0,2 % In der Prognose 2025 unberücksichtigt ist der Fernbushaltepunkt der Deutschen Bahn am Bahnhof Südkreuz. Die Deutsche Bahn kalkuliert für 2015 mit Halten; dies entspricht etwa Busfahrten pro Woche.
12 9 4. Verkehrsabschätzung 4.1 Strukturdaten Tabelle 5: Abschätzung der Strukturdaten Das Vorhaben umfasst 298 kleinere Wohneinheiten (WE) mit einer Nutzfläche von insgesamt m². Die daraus resultierende durchschnittliche Wohnungsgröße von aufgerundet 60 m² liegt deutlich unter der Planungsannahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt [3] bei Wohnungsneubau mit 75 m² je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Wegen der kleineren Wohnungen wird statt der Planungsannahme von 2,0 Einwohnern je Wohneinheit ein Wert von 1,8 angenommen. Damit ergeben sich bei 298 Wohneinheiten 536 Einwohner (Ew.). Die Personalausstattung der Kita mit 40 Plätzen auf einer Nutzfläche von 538 m² sollte nach Kita-Förderungs-Gesetz (Kita-FöG) je nach Betreuungsaufwand und Alter der Kinder 3 bis 8 Angestellte umfassen. Um den schlechtesten Fall abzuschätzen, werden 8 Arbeitsplätze (Ap.) angenommen. Für die 7 Gewerbeeinheiten mit insgesamt 766 m² Nutzfläche (NF) wird die Beschäftigtenanzahl nach dem Leitfaden zur Beurteilung verkehrsintensiver Vorhaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [4] abgeschätzt. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Detail absehbar ist, welche gewerblichen Nutzungen vorgesehen sind, wird ein sinnvoller Schlüssel anhand wahrscheinlicher Nutzungen angenommen. Dies sind publikumsorientierte Dienstleistungen wie Versicherungsagenturen oder Fahrschulen (2,0 bis 4,0), normale Büros (2,5 bis 3,3) sowie Gastronomie in Form eines Backshops (1,3 bis 2,5 Beschäftigte je 100 m² BGF). Auf Grundlage von Erfahrungen aus anderen Untersuchungen ist der Schlüssel eher im unteren Bereich anzusetzen. Für diesen Fall wird 2,5 gewählt. Daraus ergeben sich 24 Arbeitsplätze. Nutzungsart WE BGF NF Plätze Schlüssel Ap. Ew. Wohnen 298 1,8 Ew. je WE 536 Gewerbe ,5 Ap. je 100 m 2 BGF 24 Kita 40 0,2 Ap. je Kind 8 SUMME Nutzfläche Gewerbe = 80 % der Geschossfläche
13 Verkehrserzeugung Aus den ermittelten Einwohnern und Arbeitsplätzen lassen sich die entstehenden Kfz-Wege abschätzen. Dabei werden die durch die Anwohner und Beschäftigten selbst erzeugten Wege sowie der durch sie erzeugte Besucher- und Lieferverkehr berücksichtigt. Die durch die Anwohner erzeugten Kfz-Fahrten berechnen sich aus der Wegehäufigkeit, dem MIV-Anteil sowie dem Pkw-Besetzungsgrad. Alle Werte lassen sich aus den Erhebungen der SrV 2008 bzw. der SrV 2013 ableiten. [5] Demnach betrug der MIV- Anteil 2008 für den damaligen Bezirk Tempelhof 41 % sowie für Schöneberg 23 %. Im Mittel wird ein integrierter Ansatz von 30 % angenommen, der auch mit den Ergebnissen der SrV 2013 kompatibel ist. Die allgemeine Wegehäufigkeit und der Pkw-Besetzungsgrad werden für die Gebiete außerhalb des S-Bahnrings nach SrV 2013 mit 3,5 und 1,3 angegeben. Daraus errechnen sich für 536 Einwohner 434 Kfz-Fahrten pro Tag. Die Plausibilitätsprüfung anhand der vorhandenen Tiefgaragen- Stellplätze ergibt bei 100 Stellplätzen und unter Berücksichtigung des Angestelltenverkehrs der Kita und des Gewerbes (18 Kfz- Fahrten pro Tag) eine Umschlagshäufigkeit von 2,2. Dieser Wert ist, abgeleitet aus dem Stellplatzschlüssel (0,34) und früheren Untersuchungen, realistisch. Für die Anzahl der Besucher gelten als Kenngröße 10 % bis 15 % der Einwohner. Der MIV-Anteil und Pkw-Besetzungsgrad werden entsprechend höher angesetzt als bei normalen Kfz-Fahrten. Für den Lieferverkehr werden nach Bosserhoff [6] 5 % der Einwohner angesetzt. Der von den Beschäftigten des Gewerbes und der Kita erzeugte Kfz-Verkehr wird mit den gängigen Kennwerten abgeschätzt. Für den Hol- und Bringeverkehr der Kita wird ein Synergieeffekt mit dem Anwohnerverkehr von 80 % angenommen, d. h. es entsteht kein zusätzlicher Kfz-Verkehr. Die übrigen 20 % sind bei einem MIV-Anteil von 25 % vernachlässigbar (2 Fahrten pro Tag) bzw. verteilen sich im umliegenden Straßenraum. Der Kundenverkehr des Gewerbes wird pauschal mit 300 m² Nutzfläche abgeschätzt, d. h. es wird angenommen, dass 40 % des Gewerbes regelmäßigen (externen) Kundenverkehr erzeugen. Dabei ist der untere Bereich des nach dem Leitfaden zur Beurteilung verkehrsintensiver Vorhaben [4] entstehenden Kundenverkehrs von 10 bis 115 Kunden (publikumsorientierte Dienstleistungen) bzw. von 20 bis 75 Kunden (Gastronomie) je 100 m² Bruttogeschossfläche (BGF) anzunehmen. Gewählt wird ein Wert von 30 Kunden je 100 m² BGF.
14 11 Tabelle 6: Abschätzung des Verkehrsaufkommens pro Tag Nutzung Wege pro Tag Bezugsgröße MIV- Anteil Besetzungsgrad Kfz- Fahrten Wohnen 3,5 536 Ew. 30 % 1,3 434 Besucherverkehr 15 % 2,0 536 Ew. 60 % 1,5 64 Lieferverkehr 5 % Ew. 100 % 1,0 26 Gewerbe 1,6 24 Ap. 40 % 1,2 14 Kita 1,6 8 Ap. 30 % 1,2 4 Kundenverkehr des 2,0 90 Kund. für 25 % 1,8 26 Gewerbes (extern) 300 m² NF Lieferverkehr je Ap. 0,5 32 Ap. 100 % 1,0 16 SUMME 584 Zielfahrten 292 Quellfahrten 292 Anmerkung: Wege auf gerade Werte gerundet. Insgesamt werden durch das Vorhaben 584 Kfz-Fahrten pro Tag erzeugt, davon je 292 Kfz-Fahrten pro Tag im Ziel- und Quellverkehr. Den größten Anteil bildet der aus der Wohnnutzung resultierende Verkehr mit 524 Kfz-Fahrten pro Tag (ca. 90 %).
15 Verkehrsumlegung Das durch das Vorhaben erzeugte Verkehrsaufkommen wird nach den Größenverhältnissen der Tiefgaragen auf den Tempelhofer Weg sowie den Sachsendamm verteilt. Des Weiteren wird angenommen, dass sich der Verkehr wie folgt verteilt: Abbildung 6: Verkehrsverteilung Wirkungsbereich Tempelhofer Weg Abbildung 7: Verkehrsverteilung Wirkungsbereich Sachsendamm Quelle: Eigene Darstellungen auf Grundlage der Übersichtskarte zum B-Plan 7-29.
16 In Summe entstehen durch das Vorhaben mit den dargestellten Abbiegeverhältnissen folgende Verkehrsbelastungen auf den jeweiligen Querschnitten. Tabelle 7: Prognose des Kfz-Verkehrs mit vorhabenbezogenem Verkehr (DTV w ) 13 Straßenabschnitt Kfz Kfz Verkehrs- Kfz beide Richtungen 2025 Fernbusse erzeugung Prognose- Prognose + Erw. MK Vorhaben planfall [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] 1 Sachsendamm Tempelhofer Weg Anschluss Tempelh. Weg Gotenstraße Hedwig-Dohm-Straße BAB BAB Quelle: Prognose 2025 SenStadtUm, FPB, Hoffman-Leichter. Anmerkung: Wege auf gerade Hunderter gerundet. In der Bemessung des maßgebenden Belastungsfalls wurden die Entwicklungen eines Fernbushaltepunkts am Bahnhof Südkreuz mit perspektivisch Fahrten pro Woche berücksichtigt. Ein zweiter ZOB-Standort am Südkreuz ist laut Aussage der Senatsverwaltung und des Bezirksamtes aus heutiger Sicht unrealistisch. In der Prognose für 2025 ist darüber hinaus eine mögliche Verkaufsflächenerweiterung des gegenüber dem Vorhaben liegenden Möbelmarkts (Möbel Kraft) um m 2 berücksichtigt. Tabelle 8: Planungsfälle (DTV w ) Straßenabschnitt Kfz Kfz beide Richtungen Prognose- Prognosenullfall planfall [Kfz/24h] [Kfz/24h] 1 Sachsendamm Tempelhofer Weg Anschluss Tempelh. Weg Gotenstraße Hedwig-Dohm-Straße BAB BAB
17 Bemessung der Spitzenstunde Als Grundlage für die Bemessung der Spitzenstunden des Anwohnerverkehrs dienen die Standardtagesganglinien der EAR 2005 für reine Wohngebiete. [7] Entsprechend der Größenverhältnisse der Tiefgaragen ergeben sich für den Anwohnerverkehr 150 Kfz-Fahrten pro Tag auf der dem Sachsendamm zugewandten Seite und 284 Kfz-Fahrten pro Tag auf der Seite des Tempelhofer Wegs (jeweils Ziel- und Quellverkehr). Abbildung 8: Tagesganglinie der Tiefgarage zum Sachsendamm Abbildung 9: Tagesganglinie der Tiefgarage zum Tempelhofer Weg Im Ergebnis beträgt der durch die Anwohner erzeugte Kfz-Verkehr in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7 Uhr und 8 Uhr im Zielverkehr 7 bzw. 13 Kfz-Fahrten sowie im Quellverkehr 14 bzw. 26 Kfz-Fahrten. Nachmittags werden maximal 15 bzw. 29 Kfz- Fahrten im Ziel- sowie 9 bzw. 17 Kfz-Fahrten im Quellverkehr erzeugt (17 Uhr bis 18 Uhr).
18 Für den aus dem Wohnverkehr resultierenden Besucher- und Lieferverkehr wurde als Tagesganglinienfaktor pauschal 10 % angesetzt. Für den Einzelhandel und die Kita wurde die Annahme getroffen, dass 30 % der Fahrten durch Angestellte des Gewerbes und der Kita in den Spitzenstunden des Gesamtverkehrs stattfinden (Tagesganglinienfaktor jeweils 15 %). Für den Kunden- und Lieferverkehr des Gewerbes wurden pauschal 10 % angenommen. Insgesamt ergeben sich somit für die Morgen- und Nachmittagsspitze folgende Ziel- und Quellverkehre: Tabelle 9: Ziel- und Quellverkehr in den Spitzenstunden 15 GESAMT Wohnen Angestellte Sonstige SUMME Zielverkehr morgens: Quellverkehr morgens: Zielverkehr nachmittags: Quellverkehr nachmittags: Sachsendamm Zielverkehr morgens: Quellverkehr morgens: Zielverkehr nachmittags: Quellverkehr nachmittags: Tempelhofer Weg Zielverkehr morgens: Quellverkehr morgens: Zielverkehr nachmittags: Quellverkehr nachmittags:
19 16 5. Bewertung des Verkehrsablaufs Für die Bewertung des Verkehrsablaufs wird die Verkehrserzeugung des Vorhabens in der stärkeren Spitzenstunde nachmittags mit dem prognostizierten Verkehrsaufkommen für 2025 überlagert. Nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen [8] kann als Spitzenstundenansatz überschlägig ein Tagesganglinienfaktor von 10 % angesetzt werden. Damit ergeben sich für den Sachsendamm in der Spitzenstunde 750 Kfz pro Stunde, Fahrspur und Richtung. Für den Tempelhofer Weg wird entsprechend der heutigen Einbahnstraßenregelung eine Lastrichtung von 2:1 angenommen. Demnach ergibt sich folgendes Bild: Sachsendamm Prognose Prognose 2025 Besucher, Kunden & Lieferverkehr Wohnen & Angestellte BUS BUS Tiefgarage Sachsendamm VORHABEN Tempelhofer Weg Tiefgarage Tempelhofer Weg Wohnen & Angestellte Besucher, Kunden & Lieferverkehr Prognose Wohnen & Angestellte Besucher, Kunden & Lieferverkehr Prognose Anmerkung: Alle Angaben in Kfz/Stunde. Auf dem Sachsendamm ist davon auszugehen, dass insgesamt kaum eine Beeinflussung des Verkehrsablaufs festzustellen sein wird. Diese Annahme beruht auf folgenden Randbedingungen: 1. Der einzige wartepflichtige Strom ist der Rechtseinbieger, der jedoch mit nur 10 Kfz/Stunde kaum ins Gewicht fällt.
20 2. Die Menge des in die Tiefgarage ein- und ausfahrenden Verkehrs ist insgesamt nur sehr gering (25 Kfz pro Stunde, ca. alle 3 Min. ein Kfz). 3. Durch die Zweirichtungsein- und -ausfahrt der Tiefgarage ist ein störungsfreies Ein- und Ausfahren weitgehend gewährleistet. 4. Eine Beeinträchtigung durch Fußgänger- und Fahrradverkehr in Längsrichtung wäre selbst bei einem sehr hohen Verkehrsaufkommen (> 400 Fußgänger/Radfahrer je Stunde) zu vernachlässigen, da die Kapazitätsreserve durch die geringen Verkehrsbelastungen insgesamt ausreichend hoch sind. Eine Beeinflussung des Busverkehrs ist aufgrund der geringen Verkehrsstärken ebenfalls kaum gegeben. Konflikte durch die unmittelbare Nähe zur Haltestelle Sachsendamm/Gotenstraße können im Einzelfall auftreten, bleiben jedoch im vertretbaren Rahmen. Der Verkehrsablauf auf dem Tempelhofer Weg ist ähnlich zu bewerten. Im Gegensatz zum Sachsendamm treten hier durch die Möglichkeit des Linksabbiegens drei wartepflichtige Ströme auf. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass die Fahrmöglichkeiten dieser Ströme zwar beeinflusst werden, die dabei entstehenden Wartezeiten aber nur gering sind. Aufgrund von Erfahrungen aus anderen Projekten behalten die Aussagen auch dann ihre Gültigkeit, wenn die Verkehrsbelastungen auf dem Tempelhofer Weg 2025 durch die Entwicklung des EUREF-Areals und die Nähe der A 103 höher ausfallen, als zum jetzigen Zeitpunkt angenommen wird. Im übergeordneten Straßennetz, insbesondere an den Knotenpunkten Tempelhofer Weg/Planstraße A sowie Tempelhofer Weg/ Gotenstraße, sind ebenfalls keine Auswirkungen auf die Verkehrsqualität anzunehmen. Der Einfluss des Vorhabens auf den ruhenden Verkehr im umliegenden öffentlichen Straßenraum ist angesichts der geringen Verkehrsmengen im Neuverkehr zu vernachlässigen. Die Summe der Fahrzeuge, die nicht die Tiefgaragen benutzen, beträgt 75 Fahrzeuge/Tag (Summe der Fahrten abzgl. Anwohnerverkehr entspricht 150 Kfz-Fahrten/Tag, vgl. Tabelle 6), darin enthalten sind 21 Fahrzeuge des Lieferverkehrs, die nur kurz halten. Die Belastung durch die verbleibenden 54 Fahrzeuge je Stunde kann nach EAR 91 [7] mit 10 % bis 15 % am Gesamtaufkommen angenommen werden. 17
21 18 QUELLEN [1] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr). Berlin, [2] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VLB C22: Straßenverkehrszählung Berlin 2005 und [3] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. I A: Grundlagen der quantitativen Bedarfsermittlung an öffentlichen Einrichtungen der sozialen und grünen Infrastruktur bei Wohnungsneubau. Anlage 1: Aktualisierte Planungsannahmen für soziale Infrastruktur als Folgeeinrichtungen bei Wohnungsneubau (12/2013). Schreiben vom 10. März [4] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Leitfaden zur verkehrlichen Standortbeurteilung und Verkehrsfolgeabschätzung für verkehrsintensive Vorhaben. Ausgabe Juni [5] System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV 2008/2013). Mobilität in Städten. Auswertung der SrV 2008/2013 für Berlin. [6] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung Möglichkeiten zur Beeinflussung des Verkehrsaufkommens durch Integration von Verkehrs- und Bauleitplanung. Dietmar Bosserhoff. In: Straßenverkehrstechnik. Jahrgang 45, Heft 8+9/2001. [7] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR). Köln, Ausgaben 1991 und [8] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001). Ausgabe 2001.
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