LGT Select Equity Fund Emerging Leaders Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte (unsegmentiert)

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1 LGT Select Equity Fund Emerging Leaders Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte (unsegmentiert) (nachfolgend der «Fonds») Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 22. Dezember 2015 Der Fonds ist nur im Fürstentum Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen.

2 Dieser vereinfachte Prospekt 1 enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den LGT Select Equity Fund Emerging Leaders (nachfolgend der «Fonds»). Sein rechtlich relevanter Inhalt bildet die Vertragsbedingungen und ist gleichzeitig als Treuhandurkunde ausreichend. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die Vertragsbedingungen als durch den Anleger genehmigt. Potenzielle Anleger sollten den vollständigen Prospekt vom 22. Dezember 2015 hinzuziehen. Details über die Nettovermögenswerte des Fonds sind im aktuellen Jahres- bzw. Halbjahresbericht ersichtlich. Der vollständige Prospekt, der vereinfachte Prospekt und die Vertragsbedingungen sowie die neuesten Jahres- und Halbjahresberichte, sofern deren Publikation bereits erfolgte, sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, bei allen Vertriebsberechtigten im In- und Ausland sowie auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinscher Anlagefondsverband unter erhältlich. Weitere Informationen zum Fonds sind im Internet unter und bei der LGT Capital Partners (FL) AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz während der Geschäftszeiten erhältlich. 1 Der vereinfachte Prospekt enthält die Angaben, die für die Beurteilung der Anteile für den Anleger von wesentlicher Bedeutung sind und stellt die für den Entscheid des Anlegers erforderlichen Kerninformationen dar. Im vereinfachten Prospekt wird das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Verwaltungsgesellschaft nach liechtensteinischem Recht festgelegt und Rechtspflichten und/oder Rechtsfolgen nach liechtensteinischem Recht begründet (rechtlich relevanter Inhalt). Keinen derartigen rechtlichen Charakter haben allfällige Angaben zur bisherigen Wertentwicklung und Detailangaben zu Adressen, welche im vorliegenden vereinfachten Prospekt in Kursivschrift gekennzeichnet sind (Informationen rein faktischer Natur mit blossem Hinweischarakter). 2

3 1. Eckdaten des Fonds Valoren Nr. ISIN Nr. (USD) B (CHF) B (EUR) B (GBP) B LI LI LI LI LGT Select Equity Fund Emerging Leaders (USD) I1 (CHF) I1 (EUR) I1 (GBP) I1 Grundinformationen LI LI LI LI Anteilsklasse (USD) C (CHF) C (EUR) C (GBP) C LI LI LI LI (USD) IM LI Dauer Uneingeschränkt Uneingeschränkt Uneingeschränkt Uneingeschränkt Kotierung Nein Nein Nein Nein Rechnungswährung USD USD USD USD Mindestanlage Erstausgabepreis 1 Anteil USD 1'000 CHF EUR GBP Gegenwert von CHF 1 Mio. USD CHF EUR GBP Anteil 1 Anteil USD 1'000 CHF EUR GBP USD Erstzeichnungsperiode n/a Valutatag Erstzeichnung n/a Ausgabe-/Rücknahmetag Annahmeschluss Anteilsgeschäft Bewertungstag Bewertungsintervall Valutatag Ausgaben Valutatag Rückgaben Anteile werden mindestens monatlich, jeweils am letzten Kalendertag eines Monats ausgegeben/zurück genommen. Spätestens bis um Uhr (MEZ) des zweitletzten liechtensteinischen Bankarbeitstag des Monats. Die Bewertung erfolgt bis zum zweitletzten liechtensteinischen Bankarbeitstag des Folgemonats auf der Basis der Schlusskurse des Ausgabe- bzw. Rücknahmetages. Mind. monatlich Drei Bankarbeitstage nach dem massgeblichen Ausgabetag. Die Rückzahlung erfolgt bis zum zweiten Bankarbeitstag des auf den Bewertungstag folgenden Monats. Abschluss Rechnungsjahr 31. Mai 31. Mai 31. Mai 31. Mai Erfolgsverwendung Thesaurierend Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger Max. Ausgabekommission 5% 5% 5% 5% Rücknahmekommission Keine Keine Keine Keine Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind in Ziffer 7.2. (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Fonds berechnet werden. 3

4 Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds **** Max. Vermögensverwaltungsgebühr (Management 1.00% p.a. 0.50% p.a. 0.60% p.a. 0.25% p.a. Fee) ***** Max. Verwaltungskosten (Operations Fee)**** 0.30% p.a. 0.20% p.a. 0.30% p.a. 0.20% p.a. Max. geschätzte indirekte Kosten auf Stufe der indirekten Anlagen 2% 2% 2% 2% **** ***** Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten von Drittparteien sowie Anlegern, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind. Die Details finden sich in Ziffer 9 (Steuervorschriften) und 10.2 (Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds). Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Jahresbericht ausgewiesen. 4

5 2. Organisation 2 Sitzstaat/Zuständige Aufsichtsbehörde Liechtenstein/Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); Rechtsform Der LGT Select Equity Fund Emerging Leaders wurde gemäss liechtensteinischem Gesetz über lnvestmentunternehmen als ein rechtlich unselbstständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. Datum der erstmaligen Bewilligung 19. Dezember 2011 Verwaltungsgesellschaft LGT Capital Partners (FL) AG Herrengasse 12 FL-9490 Vaduz Asset Manager LGT Capital Partners AG Schützenstrasse 6 CH-8808 Pfäffikon Depotbank LGT Bank AG Herrengasse 12 FL-9490 Vaduz Administrationsstelle LGT Financial Services AG Herrengasse 12 FL-9490 Vaduz Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG Birchstrasse 160 CH-8050 Zürich Promoter LGT Gruppe Vertriebsberechtigte in Liechtenstein LGT Bank AG Herrengasse 12 FL-9490 Vaduz Vertrieb an qualifizierte Anleger in der Schweiz 1) Vertreter Vertreter in der Schweiz ist die LGT Capital Partners AG, Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon. Der Vertreter vertritt die Gesellschaft in der Schweiz gestützt auf schweizerisches Recht gegenüber Anlegern und gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. 2) Zahlstelle Die Zahlstelle in der Schweiz ist die LGT Bank (Schweiz) AG, Lange Gasse 15, CH-4002 Basel. 3. Wirtschaftliche Informationen Erfolgsverwendung Die erwirtschafteten Erträge werden gemäss Ziffer 1 «Eckdaten des Fonds» laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Steuern I. Fondsvermögen Alle liechtensteinischen Fonds in der Rechtsform des (vertraglichen) Investmentfonds bzw. der Kollektivtreuhänderschaft sind in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen der Ertragssteuer. Die Erträge aus dem verwalteten Vermögen stellen steuerfreien Ertrag dar. Emissions- und Umsatzabgaben 3 Die Begründung (Ausgabe) von Anteilen an einem solchen Fonds unterliegt nicht der Emissions- und Umsatzabgabe. Die entgeltliche Übertragung von Eigentum an Anlegeranteilen unterliegt der Umsatzabgabe, sofern eine Partei oder ein Vermittler inländischer Effektenhändler ist. Die Rücknahme von Anlegeranteilen ist von der Umsatzabgabe ausgenommen. Der vertragliche Investmentfonds oder die Kollektivtreuhänderschaft gilt als von der Umsatzabgabe befreiter Anleger. Quellen- bzw. Zahlstellensteuern Es können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je nach Person, welche die Anteile des Fonds direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer (bspw. abgeltende Quellensteuer, Europäische Zinsbesteuerung, Foreign Account Tax Compliance Act) unterliegen. Der Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft untersteht ansonsten keiner Quellensteuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein, insbesondere keiner Coupon- oder Verrechnungssteuerpflicht. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne, die vom Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds erzielt werden, können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Allfällige Doppelbesteuerungsabkommen bleiben vorbehalten. 2 Betreffend die Angaben in Kursivschrift bitte die Erläuterung in Fussnote 1 auf Seite 2 beachten. 3 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland. 5

6 Der Fonds hat folgenden Steuerstatus: EU-Zinsbesteuerung In Bezug auf den Fonds kann eine liechtensteinische Zahlstelle verpflichtet sein, einen Steuerrückbehalt hinsichtlich bestimmter Zinszahlungen des Fonds, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Anlegeranteile zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-Mitgliedsstaat geleistet werden (EU- Zinsbesteuerung). Gegebenenfalls kann eine liechtensteinische Zahl-stelle anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichen Antrag der nutzungsberechtigten Person ein Meldeverfahren vorsehen. FATCA Der Fonds unterzieht sich den Bestimmungen des liechtensteinischen FATCA-Abkommens sowie den entsprechenden Ausführungsvorschriften im liechtensteinischen FATCA- Gesetz. II. Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden. III. Personen mit Steuerdomizil ausserhalb von Liechtenstein Für Anleger mit Domizilland ausserhalb des Fürstentums Liechtenstein richtet sich die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anlegeranteilen nach den steuergesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Domizillandes sowie insbesondere in Bezug auf die EU-Zinsbesteuerung nach dem Domizilland der Zahlstelle. Disclaimer Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anleger werden aufgefordert, bezüglich der entsprechenden Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Berater zu konsultieren. Weder die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank noch deren Beauftragte können eine Verantwortung für die individuellen Steuerfolgen beim Anleger aus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von Anlegeranteilen übernehmen. Kosten Die maximale Ausgabe- und Rücknahmekommission sowie die weiteren Kosten, zulasten der Anleger oder zulasten des Fonds, ergeben sich aus Ziffer 1 «Eckdaten des Fonds». Total Expense Ratio (TER) Die Gesamtkosten, die der Fonds auf einer Jahresbasis zu tragen hat, sind in der Total Expense Ratio (TER) enthalten. Die TER wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und beinhaltet sämtliche Kommissionen und Kosten (mit Ausnahme der Transaktionskosten), die laufend dem Vermögen des Fonds belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %- Satz des Vermögens des Fonds. Total Expense Ratio (TER) LGT Select Equity Fund Emerging Leaders (USD) B LGT Select Equity Emerging Leaders (USD ) I1 LGT Select Equity Emerging Leaders (USD) IM 1.25% 1.28% 1.29% 1.29% 1.40% 1.54% 0.65% 0.65% 0.67% 0.69% 0.69% 0.70% 0.06% 0.08% 0.12% 0.16% 0.16% 0.13% Des Weiteren wird die TER auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter sowie im jeweiligen Halbjahres- und Jahresbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, ausgewiesen. 4 Betreffend die Angaben in Kursivschrift bitte die Erläuterung in Fussnote 1 auf Seite 2 beachten. Die Berechnung des TER bezieht sich nur auf Kosten, welche direkt auf Ebene des Segments (Dachfonds) angefallen sind. Kosten (Vermögensverwaltungsgebühren, Depotgebühren etc.) welche auf Ebene der Subfonds (Zielfonds) angefallen sind, sind in der TER-Berechnung nicht berücksichtigt. 6

7 4. Beteiligung am Fonds Verkaufsrestriktionen Der Fonds ist nur im Fürstentum Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, beim Umtausch und bei der Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Vereinigte Staaten Anteile des Fonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner geltenden Fassung (das "Gesetz von 1933") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (die "Vereinigten Staaten"). Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile werden auf der Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäss Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Gesellschaft wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US-Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US- Personen (im Sinne der Definition des Gesetzes von 1933) angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der "SEC") oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieses Prospektes bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Die Verteilung dieses Prospektes und das Angebot der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anteile des Fonds dürfen ferner Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommenssteuer unterliegt, Finanzinstituten, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US-Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fonds dürfen somit insbesondere von folgenden Investoren nicht erworben werden (keine abschliessende Aufzählung): US Bürger, inkl. Doppelbürger; Personen, die in den USA wohnen bzw. ein Domizil haben; Personen, die in den USA ansässig sind (Green Card Holders) und/oder deren hauptsächlicher Aufenthalt in den USA ist; In den USA ansässige Gesellschaften, Trusts, Vermögen, etc.; Gesellschaften, welche sich als transparent für US Steuerzwecke qualifizieren und über in diesem Abschnitt genannte Investoren verfügen, sowie Gesellschaften, deren Ertrag im Rahmen einer konsolidierten Betrachtung für US Steuerzwecke einem in diesem Abschnitt genannten Investoren zugerechnet wird; Finanzinstitute, die sich nicht den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich nicht soweit erforderlich bei der US- Steuerbehörde als ein an FATCA teilnehmendes Institut anmelden; oder U.S. Personen definiert in der jeweils gültigen Fassung der Regulation S des United States Securities Act Singapur Das Angebot oder die Offerte der Anteile (die Anteile dieses Fonds ), welches der Gegenstand dieses Fondsprospektes ist, bezieht sich nicht auf eine kollektive Kapitalanlage, die gemäss Absatz 286 des Securities and Futures Act, Kapitel 289 Singapur (der SFA ) zulässig ist oder gemäss Absatz 287 SFA anerkannt ist. Der Fonds ist nicht durch die Monetary Authority of Singapore (die MAS ) zugelassen oder anerkannt und die Anteile dürfen nicht Einzelhandelskunden angeboten werden. Dieser Fondsprospekt und alle weiteren Dokumente oder Unterlagen, die in Zusammenhang mit diesem Angebot oder Verkauf herausgegeben worden sind, sind kein Prospekt im Sinne der Definition des SFA. Entsprechend finden die gesetzlichen Haftungsbestimmungen gemäss SFA in Bezug auf den Inhalt des Prospektes keine Anwendung. Sie sollten sorgfältig prüfen, ob die Anlage für Sie geeignet ist. Dieser Fondsprospekt wurde nicht als Prospekt bei der MAS registriert. Dementsprechend darf dieser Fondsprospekt und alle weiteren Dokumente oder Unterlagen in Zusammenhang mit dem Angebot oder Verkauf oder Empfehlung zur Zeichnung oder Kauf von Anteilen nicht verbreitet oder vertrieben werden. Auch dürfen Anteile nicht angeboten oder verkauft werden oder weder direkt noch indirekt Gegenstand einer Empfehlung zur Zeichnung oder zum Kauf für Personen in Singapur sein, mit Ausnahme von (i) institutionellen Anlegern 7

8 gemäss Absatz 304 SFA, (ii) betroffenen Personen gemäss Absatz 305 (1) oder allen Personen gemäss Absatz 305 (2) und in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Absatzes 305 SFA oder (iii) andernfalls gemäss und in Übereinstimmung mit den Bedingungen aller anderen anwendbaren Bestimmungen des SFA. Im Falle, dass Anteile gemäss Absatz 305 SFA durch eine betroffene Person gezeichnet oder gekauft werden, die: (a) eine Gesellschaft ist (welche kein zugelassener Anleger ist (gemäss Definition von Absatz 4A SFA)), deren einziges Geschäft das Halten von Anlagen und das Halten des gesamten Aktienkapitals ist, welches im Besitz von einem oder mehreren Personen ist, wovon jeder einzelne ein zugelassener Anleger ist; oder (b) eine Treuhandgesellschaft ist (wobei der Treuhänder kein zugelassener Anleger ist), deren einziger Zweck das Halten von Anlagen ist und jeder Begünstigte der Treuhandgesellschaft eine Person ist, die wiederum ein zugelassener Investor ist; dürfen Wertpapiere (gemäss Definition von Absatz 239 (1) SFA) dieser Gesellschaft oder die Rechte und Interessen der Begünstigten (egal in welcher Form oder Bezeichnung) in Zusammenhang mit dieser Treuhandgesellschaft nicht innerhalb sechs Monaten nachdem diese Gesellschaft oder diese Treuhandgesellschaft die Anteile in der Folge eines Angebots, das unter Berücksichtigung von Absatz 305 SFA gemacht worden ist, übertragen werden, ausser: (1) auf einen institutionellen Anleger oder auf eine betroffene Person gemäss Definition in Ab-satz 305 (5) SFA, oder auf eine Person, die aus einem Angebot, das in Absatz 275 (1A) oder Absatz 305A (3)(i)(B) SFA erwähnt wird, hervorgeht; (2) wo ein Übertrag nicht beachtet wird oder werden muss; (3) wo ein Übertrag von Gesetzes wegen erfolgt; (4) wie festgelegt in Absatz 305A (5) SFA; oder (5) wie festgelegt in Bestimmung 36 der Securities and Futures (Offers of Investments) (Collec-tive Investment Schemes) Regulations 2005, Singapur. Hong Kong WARNUNG Der Inhalt dieses Dokuments wurde nicht von einer Aufsichtsbehörde in Hong Kong überprüft. Anlegern wird empfohlen, in Bezug auf das Angebot Vorsicht walten zu lassen. Wenn ein Investor irgendwelchen Zweifel über irgendwelche Inhalte dieses Dokuments hat, wird ihm empfohlen einen unabhängigen professionellen Berater zu konsultieren. Dieses Produkt wurde in Hong Kong nicht angeboten oder verkauft und es wird nicht angeboten oder verkauft werden, durch kein Dokument, ausser (i) an Personen, deren gewöhnliche Geschäftstätigkeit der An- oder Verkauf von Aktien oder Anleihen ist (entweder als Auftraggeber oder Vertreter), oder (ii) unter Umständen, die nicht dazu führen, dass ein öffentliches Angebot im Sinne der Companies Ordinance (Cap. 32) von Hong Kong ( CO ) vorliegt, oder (iii) an professionelle Anleger im Sinne der Securities and Futures Ordinance (Cap. 571) von Hong Kong ( SFO ) und den unter den SFO erlassenen Vorschriften, oder (iv) unter anderen Umständen, die nicht dazu führen, dass das Dokument einen Prospekt im Sinne der CO darstellt. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Anteile können mindestens monatlich, jeweils am letzten Kalendertag eines Monats gezeichnet oder zurückgegeben werden (Ausgabe- und Rücknahmetag). Entsprechende Anträge müssen bei der Depotbank spätestens bis Uhr (Mitteleuropäische Zeit) des zweitletzten liechtensteinischen Bankarbeitstag des Monats eingehen. Unter liechtensteinischem Bankarbeitstag versteht man in diesem Zusammenhang einen Bankarbeitstag in Liechtenstein mit Ausnahme von Tagen, an welchen die Börse/n eines oder mehrerer Hauptanlageländer des Fonds geschlossen sind und somit ein wesentlicher Teil der Anlagen des Fonds nicht adäquat bewertet werden kann.der Anleger kann sich jederzeit bei der Verwaltungsgesellschaft erkundigen, an welchem Tag Ausgabe- und Rücknahmetag ist. Falls ein Zeichnungs- oder Rücknahmeantrag nach Uhr bei der Depotbank eingeht, so wird er behandelt, als wäre er vor Uhr des folgenden Ausgabe oder Rücknahmetages eingegangen. Mit Blick darauf, dass das Eingehen der Anträge bei der Depotbank zum vorgängig genannten Stichzeitpunkt massgeblich ist, können Drittvertriebsberechtigte im In- und Ausland zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein einen früheren Stichzeitpunkt für den Eingang von Zeichnungsanträgen setzen. Dieser kann beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. Die Bewertung erfolgt in der Regel bis zum zweitletzten liechtensteinischen Bankarbeitstag des auf den Ausgabe- und Rücknahmetag folgenden Monats («Bewertungstag») auf der Basis der Schlusskurse des Ausgabe- und Rücknahmetages. Die dabei anfallenden Kommissionen bzw. Gebühren sind der Ziffer 1 «Eckdaten des Fonds» zu entnehmen. Nettoinventarwert Der Nettoinventarwert pro Anteil des Fonds wird von der Verwaltungsgesellschaft zum Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Ausgabe- und Rücknahmetag, mindestens aber einmal monatlich bestimmt. Die Bewertung erfolgt nach den im vollständigen Prospekt beschriebenen Grundsätzen. Informationen zum Bewertungstag und Bewertungsintervall sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Der Nettoinventarwert wird auf der Web-Seite und auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter sowie gegebenenfalls in weiteren physischen oder elektronischen Medien veröffentlicht. 5. Anlageinformationen Anlageziel und Anlagepolitik Das Nettovermögen des Fonds wird, wie nachfolgend beschrieben, investiert. Die spezifische Anlagepolitik des Fonds wird nachfolgend beschrieben. 8

9 LGT Select Equity Fund Emerging Leaders Das Anlageziel des Fonds ist es, durch direkte und indirekte Anlagen in Unternehmen aus Schwellenländer weltweit, einen für dieses Marktsegment angemessenen Gesamtertrag und Kapitalgewinn zu erzielen, ohne jedoch eine Kapitalgarantie zu beinhalten. Der Fonds investiert sein Vermögen in Unternehmen aus Schwellenländern, welche sich durch starkes strukturelles Wachstumspotenzial auszeichnen (insbesondere etwa Brasilien, Russland, Indien und China). Indirekte Anlagen können namentlich in Form von Anteilen anderer Investmentunternehmen, Zertifikaten und strukturierten Produkten sowie derivativen Finanzinstrumenten getätigt werden. Der Anteil der Anlagen in Anteile anderer in- und ausländischer Investmentunternehmen ist dabei im Sinne von Ziff des vollständigen Prospektes nicht begrenzt und kann bis zu 100% des Nettovermögens des Fonds ausmachen. Zudem kann auch in andere gemäss Ziffer 5.1 des vollständigen Prospektes zugelassene Anlagen investiert werden. Anlagen können auch auf andere Währungen als die Referenzwährung der Anteilsklasse lauten. Detaillierte Angaben zum Anlageziel des Fonds, der Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -instrumente (insbesondere Derivate sowie deren Umfang) sind im vollständigen Prospekt (vgl. Kapitel 4 und 5) enthalten. Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten Zur effizienten Verwaltung kann der Fonds neben Direktanlagen derivative Finanzinstrumente sowohl zu Absicherungs- als auch zu Anlagezwecken einsetzen, soweit dadurch nicht von den im vollständigen Prospekt aufgeführten Anlagevorschriften abgewichen wird. Wertschriftenleihe («Securities Lending») Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen der ordentlichen Verwaltung Wertschriften ausleihen. Sie darf die Wertschriftenleihe über ihre Depotbank, über anerkannte Clearingstellen sowie über erstrangige Finanzinstitute, welche auf diese Aktivität spezialisiert sind, tätigen. Die Wertschriftenleihe darf aber nur für maximal 30 Kalendertage getätigt werden und der Wert der ausgeliehenen Wertschriften darf höchstens 50% des Wertpapierbestandes des Fonds erreichen. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn die Verwaltungsgesellschaft berechtigt ist, den Wertschriftenleihvertrag jederzeit zu kündigen und sofort über die ausgeliehenen Titel zu verfügen. Die Verwaltungsgesellschaft darf Wertschriften des Fonds nur gegen Einräumung von Sicherheiten ausleihen, deren Wert jederzeit mindestens 105% des Verkehrswertes der ausgeliehenen Wertschriften entsprechen muss. Diese Sicherheiten müssen in Form von flüssigen Mitteln, Wertpapieren und/oder unwiderruflichen Akkreditiven, Garantien und Bürgschaften von Drittbanken, welche ein langfristiges aktuelles Rating einer von der FMA anerkannten Rating-Agentur von mindestens «A-», «A3» oder ein gleichwertiges Rating aufweisen, begeben werden und müssen bis zum Ablauf des Wertschriftenleihvertrages zugunsten des Fonds verpfändet oder diesem zu Eigentum übertragen sein. Ausgeliehene Wertschriften sind bei der Einhaltung der Anlagevorschriften weiterhin zu berücksichtigen. Mit Bezug auf Anlagen die Gegenstand von Securities Lending sind, wird die Verwaltungsgesellschaft keine Quellensteuerrückforderung vornehmen. Pensionsgeschäfte Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Pensionsgeschäfte. Anlagen in andere Investmentunternehmen Gemäss seiner speziellen Anlagepolitik darf der Fonds bis 100% seines Vermögens in Anteile anderer in- und ausländischer Investmentunternehmen investieren. Dabei sind die Anlagebeschränkungen gemäss Ziffer 5.3 des vollständigen Prospektes zu beachten. Sofern ein wesentlicher Teil des Vermögens des Fonds in Anteilen anderer Investmentunternehmen angelegt werden, ist die maximale Verwaltungskommission solcher Zielfonds in Ziff. 1 «Eckdaten des Fonds» jeweils genannt. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen belastet werden. Flüssige Mittel Der Fonds darf unbeschränkt und dauernd flüssige Mittel halten. Risikohinweis Der Wert der Anlagen ebenso wie das aus ihnen gewonnene Einkommen kann fallen oder steigen und kann nicht garantiert werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Anlageziel des Fonds auch tatsächlich erreicht werden wird oder es zu einem Wertzuwachs der Anlagen kommen wird. Bei der Rückgabe von Anteilen kann der Anleger möglicherweise den ursprünglich in den Fonds investierten Betrag nicht zurückerhalten. Der umsichtige Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten kann zwar vorteilhaft sein, ist jedoch mit spezifischen Risiken verbunden. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Eine detaillierte Beschreibung zu den allgemeinen Risiken findet sich im vollständigen Prospekt. Risikoprofil Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus bestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem 9

10 Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurück erhält. Der Fonds investiert in Schwellenländer, die typischerweise ein höheres Renditepotential bieten, aber gleichzeitig auch höheren politischen und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sein können als Industrieländer. Anlagen in Emerging Markets weisen insbesondere folgende Risiken auf: Beschränkung der Kapitalrückführung, bei einzelnen Transaktionen Kreditrisiko des Kontrahenten, politische Veränderungen, staatliche Regulierung, instabile soziale Verhältnisse oder diplomatische Entwicklungen in diesen Ländern sowie Marktvolatilität. Sie zeichnen sich weiter durch niedrigere Liquidität, geringere Transparenz oder allgemein höheren finanziellen Risiken aus. Darüber hinaus können andere Risiken, wie etwas das Währungsrisiko, in Erscheinung treten. Die Anleger des LGT Select Equity Fund Emerging Leaders werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Fonds gestattet ist, unter Einhaltung der Anlagevorschriften gemäss Ziffer 5 des vollständigen Prospekts bis zu 100% seines Vermögens in eine einzige strategische Position bzw. in einen einzigen Markt zu investieren. Bei einer 100%igen Investition in ein einzelnes Investment ist die Diversifikation nicht mehr gegeben. Ein möglicher Totalverlust kann daher nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Investition des Vermögens in Beteiligungspapiere und werte besteht zudem ein Markt- und Emittentenrisiko. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Profil des typischen Anlegers Dieser Fonds eignet sich für Anleger mit langfristigem Anlagehorizont und hoher Risikoneigung, die in erster Linie Wachstum des angelegten Kapitals anstreben und ihr Vermögen nach dem oben beschriebenen Managementstil und Investmentkonzept verwalten lassen wollen. Die Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Rückgang des Nettoinventarwertes der Anteile in Kauf nehmen. Renditeschwankungen aufgrund einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Währungskurse können nicht ausgeschlossen werden. Fonds LGT Select Equity Fund Emerging Leaders (USD) B LGT Select Equity Fund Emerging Leaders (USD) I1 LGT Select Equity Fund Emerging Leaders (USD) IM Erst- aus- gabe Seit Beginn % -0.04% 21.44% -0.68% -0.57% 0.61% 22.22% % 0.02% 1.19% 22.86% % Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit steigen oder fallen. Vaduz, 30. Dezember 2015 Die Verwaltungsgesellschaft: LGT Capital Partners AG, Vaduz Die Verwaltungsgesellschaft: LGT Capital Partners AG, Vaduz Die Depotbank: LGT Bank AG, Vaduz Die Depotbank: LGT Bank AG, Vaduz 5 Betreffend die Angaben in Kursivschrift bitte die Erläuterung in Fussnote 1 auf Seite 2 beachten. 10

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