Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz

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1 Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz.0.0 Die Bestimmungen für die Kapitaladäquanz systemrelevanter Institute stellen eine Parallelrechnung zu den Kapitalen gemäss FINMA Rundschreiben / «Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken» mit unterschiedlicher Höhe der Kapitalen und anderen Anforderungen an die Zusammensetzung der Kapitalqualität dar. Die Anforderungen sind in Artikel der Eigenmittelverordnung geregelt. Zusätzlich gelangen für die Jahre 0 bis 08 die Übergangsbestimmungen gemäss Artikel 8 der Eigenmittelverordnung zur Anwendung. Die Eigenmittelen für eine systemrelevante Bank liegen wegen den langjährigen Übergangsfristen vorläufig unterhalb der durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit Prozent (beziehungsweise, Prozent inklusive antizyklischem Kapitalpuffer) für die verfügten Eigenmittelzielgrösse, wie dies in Abbildung ersichtlich ist. Nebst Anforderungen für die risikogewichteten Positionen umfassen die Bestimmungen für systemrelevante Institute auch ungewichtete Eigenmittelen (Leverage Ratio). Die Kapitalen für systemrelevante Institute bestehen aus einer Basis, dem Eigenmittelpuffer zuzüglich antizyklischem Kapitalpuffer und einer progressiven Komponente. Diese berechnet sich aus der Summe des Zuschlags für den inländischen Marktanteil und des Zuschlags für die Grösse der Finanzgruppe, wobei Abzüge für Massnahmen zur Verbesserung der Sanier- und Liquidierbarkeit der Finanzgruppe berücksichtigt werden können. Da die weder beim nationalen Marktanteil noch bei der Grösse die relevanten Schwellenwerte überschreitet, kommt nach Artikel Ziffer der Eigenmittelverordnung der Mindestsatz der progressiven Komponente zur Anwendung, der nach Ablauf der Übergangsfristen Prozent beträgt. In der folgenden Tabelle sind die erforderlichen minimalen Kapitalquoten für die risikogewichteten und die ungewichteten Eigenmittelen ohne den antizyklischen Puffer bis zum Ende der Übergangsfrist dargestellt. /

2 Anmerkung zu den Zahlen: Die im Zahlenteil aufgeführten Beiträge sind gerundet. Das Total kann deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen. In den Tabellen gelten folgende Regeln: 0 (0 oder 0,0) Grösse, die kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit ist Zahlenangabe nicht möglich oder nicht sinnvoll leer Keine Werte vorhanden Minimale Kapitalquoten für risikogewichtete und ungewichtete Eigenmittelen (Leverage Ratio) (Abb. ) Anforderung Kapitalquoten (%) Basis,0,00,0,0,0,0,0 Eigenmittelpuffer,0,0,, 7, 7,88 8,0 Komponente 0, 0, 0, 0,7 0,8 0,9,00 Gesamt 7, 8,9 0,,0,8,,00 Anforderung Leverage Ratio (%) Basis 0,8 0,9,08,08,08,08,08 Eigenmittelpuffer 0,8,08,,0,7,89,0 Komponente 0,0 0, 0, 0,8 0,0 0, 0, Gesamt,7,,,7,99,0, Ohne antizyklischen Kapitalpuffer. Die Anforderung für die Leverage Ratio entspricht % der Anforderung für die Kapitalquoten (Art. ERV). Kapitalzusammensetzung und risikogewichtete Kapitalquoten (Abb. ) in Mio. CHF Konzern Stammhaus Hartes Kernkapital CET 8'80 8'8 Anpassungen bezüglich des harten Kernkapitals Hartes Kernkapital (Net CET ) 8'8 8'80 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Gesamtkapital 9' 9'90 Summe der risikogewichteten Positionen 8'8 8'778 Kapitalquoten Quote Hartes Kernkapital (CET) auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0%,0% Quote Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0%,0% Quote Gesamtkapital auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0%,0% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III Bestimmungen ermittelt. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Besteht ausschliesslich aus zusätzlichem Kernkapital (AT). Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz /

3 Die folgenden Tabellen zeigen die Einhaltung der gewichteten und ungewichteten Eigenkapitalen für den Konzern und das Stammhaus per. März 0. Risikogewichtete Kapital und -abdeckung (Abb. ) Basis- Konzern puffer Summe der risikogewichteten Positionen (in Mio. CHF) 8'8 Übergangsbestimmungen 0 Kapitalen 0 Minimale Kapitalquote,0%,8% 0,% 9,% Minimale Kapital (Mio. CHF) ' '8 70 '78 Kapitalabdeckung 0 (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET ) ' ' '97 8'8 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Total ' '8 70 '97 9' Kapitalquoten 0 (%),0%,8% 0,%,7%,0% Pro Forma 09 Minimale Kapitalen 09,% 9,%,0%,7% Kapitalabdeckung 09 (in Mio. CHF) '9 ' ' Kapitalquoten 09 (%) 7,% 9,%,0%,%,0% Aufgrund der Übergangsbestimmungen gemäss Art. 7 ERV. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer aktiviert per 0. September 0 (Kapital 0 Mio. CHF oder 0,%). Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz der risikogewichteten Aktiven. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III Bestimmungen ermittelt. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Ab dem..09 beträgt die minimale Kapitalquote nach dem Wegfall der Übergangsbestimmungen % ohne antizyklischen Kapitalpuffer. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer aktiviert per 0. Juni 0 (Kapital 0 Mio. CHF oder 0,7%). 7 Die Ermittlung der erforderlichen Eigenmittel basiert für die Pro Forma Rechnung 09 auf dem SA-CH. Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz /

4 Basis- Stammhaus, puffer Summe der risikogewichteten Positionen (in Mio. CHF) 8'778 Übergangsbestimmungen 0 Kapitalen 0 Minimale Kapitalquote,0%,8% 0,% 9,% Minimale Kapital (Mio. CHF) ' '80 9 '70 Kapitalabdeckung 0 (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET ) ' '0 '90 8'80 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Total ' '80 9 '90 9'90 Kapitalquoten 0 (%),0%,8% 0,%,7%,0% Pro Forma 09 Minimale Kapitalen 09 7,% 9,% 8,0%,7% Kapitalabdeckung 09 (in Mio. CHF) ' ' '90 Kapitalquoten 09 (%) 9,% 9,%,0%,%,0% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Die beansprucht keine Erleichterungen auf der Grundlage von Art. ERV. Aufgrund der Übergangsbestimmungen gemäss Art. 7 ERV. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer aktiviert per 0. September 0 (Kapital 0 Mio. CHF oder 0,%). Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz der risikogewichteten Aktiven. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III Bestimmungen ermittelt. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 7 Ab dem..09 beträgt die minimale Kapitalquote nach dem Wegfall der Übergangsbestimmungen % ohne antizyklischen Kapitalpuffer. 8 Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer aktiviert per 0. Juni 0 (Kapital 0 Mio. CHF oder 0,7%). 9 Die Ermittlung der erforderlichen Eigenmittel basiert für die Pro Forma Rechnung 09 auf dem SA-CH. Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz /

5 Leverage Ratio (Abb. ) Konzern Stammhaus in Mio. CHF Gesamtkapital 9' 9'90 Durchschnittliches Gesamtengagement Total Bilanzpositionen ' '9 Anpassung Wertpapierfinanzierungs- und Repo-Geschäfte '7 '7 Anpassung Derivatpositionen '0 '0 Ausserbilanzpositionen (Kreditumwandlungsfaktor 00%) ' '0 Widerrufliche Kreditzusagen (Kreditumwandlungsfaktor 0%) ' ' Korrekturen Total '70 ' Leverage Ratio,%,% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III Bestimmungen ermittelt. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Berechnet gemäss Art. ERV aus dem Durchschnitt der letzten drei Werte per Ende Monat. Berücksichtigung von Netting und Forderungsüberhang bei Wertpapierfinanzierungs- und Repo-Geschäften. Berücksichtigung von Netting und Kreditäquivalenten (Add-on) nach Marktwertmethode. Positionen die gemäss Art. 0 ERV direkt vom Eigenkapital abgezogen werden. Leverage Ratio Anforderungen und Abdeckung (Abb. ) Basis- Konzern puffer Durchschnittliches bereinigtes Gesamtengagement '70 Übergangsbestimmungen 0 Kapitalen 0 Minimale Kapitalquote 0,9%,% 0,%,% Minimale Kapital (Mio. CHF) '0 '9 8 '7 Kapitalabdeckung 0 (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET ) '0 ' '9 8'8 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Total '0 '9 8 '9 9' Leverage Ratio 0 (%) 0,9%,% 0,%,%,% Pro Forma 09 Minimale Kapitalen 09,08%,% 0,%,% Kapitalabdeckung 09 (in Mio. CHF) '80 '8 00 ' 9' Leverage Ratio 09 (%),08%,% 0,%,%,% Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer. % der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. 7 ERV während den Übergangsbestimmungen. Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz des durchschnittlichen bereinigten Gesamtengagements. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III Bestimmungen ermittelt. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. % der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. ERV. Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz /

6 Basis- Stammhaus, puffer Durchschnittliches bereinigtes Gesamtengagement ' Übergangsbestimmungen 0 Kapitalen 0 Minimale Kapitalquote 0,9%,% 0,%,% Minimale Kapital (Mio. CHF) '00 '99 8 '7 Kapitalabdeckung 0 (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET ) '00 ' '8 8'80 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Total '00 '99 8 '8 9'90 Leverage Ratio 0 (%) 0,9%,% 0,%,0%,% Pro Forma 09 Minimale Kapitalen 09 7,08%,% 0,%,% Kapitalabdeckung 09 (in Mio. CHF) '800 '78 00 ' 9'90 Leverage Ratio 09 (%),08%,% 0,%,%,% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Die beansprucht keine Erleichterungen auf der Grundlage von Art. ERV. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer. % der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. 7 ERV während den Übergangsbestimmungen. Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz des durchschnittlichen bereinigten Gesamtengagements. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III Bestimmungen ermittelt. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 7 % der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. ERV. Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz /

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