Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas
|
|
- Christian Wolf
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas Vertragsnummer: SPE-G-TT-MM-JJJJ-hh-mm-ss zwischen dem Lieferanten Name des Lieferanten Gas Straße Nr. PLZ Stadt - nachfolgend Lieferant genannt - und dem Netzbetreiber Florianstraße D Dortmund - nachfolgend VNB genannt -
2 Präambel Der Lieferant beliefert Letztverbraucher im Netzgebiet des VNB nach Maßgabe des Lieferanten- Rahmenvertrages im Wege des Netzzugangs mit Gas. Ergänzend bietet der VNB im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Dienstleistung die Unterbrechung und ggf. Wiederherstellung der Anschlussnutzung zum Zwecke der Versorgungseinstellung des Lieferanten gegenüber dessen Letztverbrauchern an. 1. Voraussetzungen und Durchführung der Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) 1.1 Der VNB unterbricht auf schriftliches Verlangen des Lieferanten gem. Ziffer 1.2 die Anschlussnutzung eines vom Lieferanten belieferten Letztverbrauchern im Verteilnetz des VNB nach Können und Vermögen, soweit die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Lieferant hat mit den entsprechenden Letztverbrauchern das Recht der Versorgungsunterbrechung vertraglich vereinbart. Der Lieferant versichert glaubhaft entsprechend 294 ZPO in jedem Einzelfall, dass die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Letztverbrauchern vorliegen und zudem keine Einwendungen oder Einreden bestehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung zum Zwecke der Versorgungseinstellung des Lieferanten entfallen lassen. 1.2 Der Lieferant wird den VNB mit der Versorgungsunterbrechung anhand des als Anlage Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung beigefügten Formulars für jeden Einzelfall beauftragen. Voraussetzung der Versorgungsunterbrechung ist, dass alle zur eindeutigen Identifizierung der Lieferstelle und des Kunden erforderlichen Angaben des Formulars vollständig ausgefüllt sind und dem VNB per Telefax oder elektronisch übermittelt werden. Der VNB ist berechtigt, beim Letztverbraucher eine Nachricht zu hinterlassen, aus der sich ergibt, dass der VNB die Versorgungseinstellung im Auftrag des Lieferanten vornimmt. 1.3 Der VNB nimmt die Anschlussnutzungsunterbrechung im Regelfall binnen 10 Werktagen ab Zugang der in Ziffer 1.2 genannten Beauftragung vor. 1.4 Dem VNB steht das Recht zu, angenommene Aufträge unter den Aspekten einer wirtschaftlich effizienten und rationellen Betriebsführung zu disponieren und zu priorisieren. 1.5 Der VNB ist berechtigt, Sperraufträge des Lieferanten abzulehnen, wenn und soweit ihm die beauftragte Sperrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gesonderter vertraglicher Vereinbarung zwischen ihm und dem zu sperrenden Letztverbrauchern oder aus sonstigen Gründen nachweislich unzumutbar oder unmöglich ist. Lehnt der VNB einen Sperrauftrag ab, ist er verpflichtet den Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch 2 Werktage nach Zugang der Beauftragung elektronisch über die Gründe für die Sperrablehnung zu informieren. 1.6 Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass die von der Unterbrechung der Anschlussnutzung betroffenen Letztverbraucher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und/oder den mit dem Letztverbraucher vereinbarten vertraglichen Regelungen unter Einhaltung der relevanten Formen und Fristen vor der Unterbrechung der Anschlussnutzung gemahnt werden und die Unterbrechung der Anschlussnutzung seitens des Lieferanten rechtzeitig angedroht wurde. 1.7 Den verbindlichen Termin erfährt der Lieferant durch den VNB innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang der Beauftragung im Sinne der Anlage Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung. Er orientiert sich maßgeblich an dem vom Lieferanten nach Anlage Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung mitgeteilten frühest möglichen Sperrtermin. Das Recht des VNB nach Ziffer 1.4 der Ergänzungsvereinbarung bleibt unberührt. 1.8 Der VNB führt die Anschlussnutzungsunterbrechung zum verbindlichen Termin aus, sofern ihm nicht bis spätestens 12:00 Uhr einen Werktag vor Auftragsausführung eine eindeutige Auftragsrücknahme durch den Lieferanten mitgeteilt wird. Der Widerruf der Beauftragung erfolgt anhand des in Anlage Widerruf der Beauftragung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung beigefügten Formulars, welches dem VNB elektronisch zu übermitteln ist. Ohne Mitteilung einer solchen Auftragsrücknahme bleibt der eingestellte Sperrtermin bestehen. 1.9 Der VNB wird im Namen des Lieferanten dem Letztverbraucher die Unterbrechung der Anschlussnutzung 3 Werktage im Voraus ankündigen Der VNB wird im Falle der ersten erfolglosen Anschlussnutzungsunterbrechung, die der VNB nicht zu vertreten hat, einen zweiten Sperrversuch vornehmen. Dies gilt nicht, soweit dem VNB ein weiterer Sperrversuch nicht zumutbar ist. Der VNB ist nicht verpflichtet, die Sperrung gegen den Kunden mittels gerichtlicher Hilfe durchzusetzen; dies obliegt ausschließlich dem Lieferanten selbst. Der VNB informiert den Lieferanten entsprechend Soweit der Lieferant für die Durchführung der Sperrung über gerichtliche Titel verfügt, hat er diesen dem VNB zusammen mit dem als Anlage Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung V_1404 Seite 2 von 10
3 beigefügten Formular zuzuleiten. Er hat insoweit in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die zur Vollstreckung entsprechender Titel zuständigen Amtspersonen (Gerichtsvollzieher) beiwohnen und hierfür den Termin zur Sperrung mit dem VNB abstimmen Sofern der Letztverbraucher trotz Sperrung weiterhin Energie aus dem Verteilnetz des VNB entnimmt, behält sich dieser vor, die Messeinrichtung auszubauen. 2. Voraussetzungen und Durchführung der Wiederaufnahme der Anschlussnutzung (Entsperrung) 2.1 Der VNB wird die Unterbrechung der Anschlussnutzung unverzüglich gem. Ziffer 2.2 wieder aufheben, wenn der Lieferant mittels der als Anlage Auftrag zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung beigefügten Formulars elektronisch mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Unterbrechung entfallen sind. Dies gilt nicht, soweit der VNB selbst vertraglich oder gesetzlich berechtigt ist, die Unterbrechung der Anschlussnutzung aufrecht zu erhalten. Zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung (Entsperrung) muss der Letztverbraucher einen im Installateur-Verzeichnis eingetragenen Installateur mit der Entsperrung und Inbetriebnahme der Anlage beauftragen. Die Kosten sind vom Letztverbraucher zu tragen. Der Lieferant wird den Letztverbraucher hierüber entsprechend informieren. 2.2 Der VNB ermöglicht die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung entsprechend der Beauftragung nach Anlage Auftrag zur Wideraufnahme der Anschlussnutzung zeitlich wie folgt: Werktags am selben Tag, sofern die entsprechende Beauftragung durch den Lieferanten bis spätestens 12:00 Uhr bei dem VNB eingeht. Bei später eingehender Beauftragung zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung erfolgt diese spätestens am nächsten Werktag. Samstags und sonntags sowie an bundesweiten Feiertagen werden entsprechend den Geschäftszeiten des VNB keine Entsperrungen durchgeführt. Unter Werktagen sind alle Tage zu verstehen, die kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der und eines jeden Jahres gelten als Feiertage. 2.3 Sobald der Lieferant die Entnahmestelle des Letztverbrauchers von der Netznutzung abmeldet, ist der VNB mit Ende der Netznutzung durch den Lieferanten zur Entsperrung berechtigt, ohne dass es einer Mitteilung durch den Lieferanten bedarf. 2.4 Lehnt der VNB die Aufhebung der Anschlussnutzungsunterbrechung ab, ist er verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich elektronisch über die Gründe für die Ablehnung zu informieren. 3. Freistellung/ Haftung/ Höhere Gewalt 3.1 Aus dieser Dienstleistung dürfen sich nach dem gemeinsamen Verständnis der Vertragspartner keine Belastungen gleich welcher Art für den VNB ergeben, sofern er seine Pflichten aus der Ergänzungsvereinbarung gegenüber dem Lieferanten ordnungsgemäß erbringt. Vor diesem Hintergrund stellt der Lieferant den VNB uneingeschränkt von sämtlichen Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen frei, die sich gegen den VNB aus unberechtigter Unterbrechung bzw. Wiederaufnahme der Anschlussnutzung ergeben können. Der Lieferant wird darüber hinaus den VNB gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus der im Auftrag des Lieferanten durchgeführten Versorgungseinstellung gegenüber dem VNB hergeleitet werden. Der Lieferant übernimmt in diesem Zusammenhang die dem VNB sowie dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gerichtlich und außergerichtlich auferlegten Kosten und Schadenersatzbeträge in voller Höhe. 3.2 Im Übrigen haftet der VNB nur, (a) (b) wenn ein Schaden durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Lieferant vertrauen darf. wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. 3.3 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 3.2 gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter und Beauftragte der Parteien. 4. Entgelte und Abrechnung 4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, dem VNB die Kosten für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung sowie die Kosten für die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung gemäß dem als Anlage Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung beigefügten Preisblatt zu ersetzen. Diese Preise gelten auch für erfolglos durchgeführte Sperr- und Entsperrversuche sowie für nicht zur Ausführung gekommene Beauftragungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung. V_1404 Seite 3 von 10
4 4.2 Der VNB kann die pauschalen Preise der Anlage Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bei Änderung der für die Berechnung maßgebenden spezifischen Kosten einseitig bestimmen. Er teilt Preisänderungen mit einer Frist von 8 Wochen zum Inkrafttreten der neuen Preise dem Lieferanten schriftlich mit. Ist der Lieferant mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt diesen Vertrag, außerordentlich ohne Frist schriftlich zu kündigen. 4.3 Das Entgelt für die Abwicklung der Aufträge zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß Anlage Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung wird dem Lieferanten grundsätzlich nach der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Leistungen gelten jeweils als vom VNB erbracht, wenn der VNB mindestens einmal versucht, die Unterbrechung bzw. die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung beim Letztverbrauchern vorzunehmen. Ist eine Sperrung tatsächlich durchgeführt worden, werden abweichend von Satz 1 dem Lieferanten die Kosten für die erfolgte Unterbrechung und der Wiederaufnahme der Anschlussnutzung dem Lieferanten zusammen in Rechnung gestellt. 4.4 Der VNB kann dem Lieferanten die Entgelte in gesammelter Form in Rechnung stellen. 4.5 Rechnungen werden zu dem vom VNB angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. 4.6 Einwände gegen die Richtigkeit der Rechnung berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, soweit offensichtliche Fehler vorliegen. 4.7 Gegen Ansprüche der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 5. Regelungen bei Entgegennahme 5.1 Ist dem VNB bei dem Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den Lieferanten gleichzeitig eine Empfangsvollmacht gemäß Anlage Erteilung einer Empfangsvollmacht zur Entgegennahme des in dem Auftrag bezeichneten Betrages erteilt worden und bietet der Letztverbraucher zur Abwendung der Unterbrechung der Anschlussnutzung beim Sperrtermin aktiv die Zahlung des in der Auftragserteilung genannten Betrages an, ist der VNB bzw. ein von ihm beauftragter Dritter berechtigt, Barzahlungen des Letztverbrauchern entgegen zu nehmen und an den Lieferanten weiterzuleiten. 5.2 Im Falle einer angebotenen Teilzahlung des Letztverbrauchers kann ebenfalls die Unterbrechung der Anschlussnutzung unterbleiben, sofern dies im Rahmen einer vor Ort zu erfolgenden telefonischen Absprache zwischen Lieferant und VNB oder eines von diesem beauftragten Dritten vereinbart wird. Zum Zwecke der telefonischen Klärung zur Abwendung der Unterbrechung der Anschlussnutzung sichert der Lieferant in der Zeit von Uhr seine telefonische Erreichbarkeit gemäß Anlage Erteilung einer Empfangsvollmacht zu. 5.3 Sollte der VNB oder ein von diesem beauftragter Dritter keine unverzügliche telefonische Rücksprache mit dem Lieferanten halten können, so wird dieser die Unterbrechung der Anschlussnutzung vor Ort vornehmen. 5.4 Beruht der Verlust von Bargeld, welches zu Gunsten des Lieferanten entgegen genommen wurde, auf vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten im Pflichtenkreis des VNB bzw. seines Dienstleisters, so beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Lieferanten der Höhe nach auf den entgegengenommenen Betrag, jedoch maximal auf den in der Empfangsvollmacht ursprünglich genannten Betrag. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Lieferanten gegenüber dem VNB bzw. seinen Dienstleistern sind ausgeschlossen. 5.5 Bei der Entgegennahme von Bargeld für den Lieferanten wird diese Tätigkeit entsprechend der Anlage Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung abgerechnet. 5.6 Der Lieferant richtet zur Abwicklung entgegengenommener Geldbeträge ein Konto bei der Postbank AG für diesen Zweck ein und teilt die Kontodaten dem VNB bei der Erteilung einer Empfangsvollmacht mit Hilfe der Anlage Erteilung einer Empfangsvollmacht mit. 5.7 Die Einrichtung des Kontos ist Voraussetzung für die Möglichkeit einer Empfangsbevollmächtigung. 5.8 Die Bankverbindung muss dem VNB mit der Anlage Erteilung einer Empfangsvollmacht mitgeteilt werden. 5.9 Die Einzahlung des für den Lieferanten entgegen genommenen Geldes erfolgt spätestens an dem der Entgegennahme nachfolgenden Werktag. 6. Inkrafttreten, Laufzeit 6.1 Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Von einer etwaigen Kündigung dieser Vereinbarung bleiben Sperraufträge bis zum Ablauf der Vereinbarung unberührt. Nach Ablauf der Vereinbarung erlöschen die noch nicht ausgeführten Sperraufträge. V_1404 Seite 4 von 10
5 6.2 Die Vereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Beendigung des zwischen VNB und Lieferanten bestehenden Lieferanten-Rahmenvertrages. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Die Beauftragung der Versorgungseinstellung durch Unterbrechung der Anschlussnutzung lässt das Netznutzungsverhältnis und die Bilanzkreiszuordnung unberührt. Die Versorgungseinstellung durch Unterbrechung der Anschlussnutzung führt nicht dazu, dass die Abrechnung der Netznutzung, die Zuordnung zum Bilanzkreis, die Jahresverbrauchsprognose und die Erhebung von Abschlägen angepasst oder aufgehoben werden. Außerdem wird wegen des v.g. Sachverhaltes keine Zwischenoder Schlussrechnung durchgeführt. 7.2 Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind in ihrer jeweiligen Fassung wesentliche Bestandteile des Vertrages. Der Lieferanten-Rahmenvertrag gilt ergänzend soweit in dieser Vereinbarung nichts abweichendes geregelt ist. 8. Anlagen Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (V1404) Erteilung einer Empfangsvollmacht (V1404) Widerruf der Beauftragung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (V1404) Auftrag zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung (V1404) Preisblatt Unterbrechung der Anschlussnutzung (Stand )... Dortmund, den... (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift ) V_1404 Seite 5 von 10
6 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung An Hiermit beauftragt der Lieferant:... Straße, Nr.:... PLZ, Ort:... die, Florianstraße 15-21, Dortmund, die Unterbrechung der Anschlussnutzung zum Zwecke der Versorgungseinstellung für nachfolgenden Kunden / Lieferanschrift vorzunehmen: Nachname, Vorname:... Straße:... PLZ, Ort:... Zählernummer:... Zählpunktbezeichnung:... Vertragskonto Lieferant:... Frühstmöglicher Termin der Sperrung: Der Lieferant versichert, dass er mit dem o. g. Kunden das Recht der Versorgungsunterbrechung vertraglich vereinbart hat. Der Lieferant versichert darüber hinaus glaubhaft, dass die Voraussetzungen der Versorgungseinstellung gegenüber dem Kunden vorliegen und zudem keine Einwendungen oder Einreden bestehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung zum Zwecke der Versorgungseinstellung des Lieferanten entfallen lassen. Der Lieferant stellt die von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können. (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift ) V_1404 Seite 6 von 10
7 Erteilung einer Empfangsvollmacht An Hiermit bevollmächtigt der Lieferant:... Straße, Nr.:... PLZ, Ort:... die, Florianstraße 15-21, Dortmund, bei dem Termin zur Anschlussnutzungsunterbrechung des Kunden Nachname, Vorname:... Straße:... PLZ, Ort:... den Betrag in Höhe von... von dem oben bezeichneten Kunden entgegenzunehmen, soweit der Kunde diesen Betrag der zur Abwendung der Anschlussnutzungsunterbrechung anbietet. Die ist berechtigt, hierfür Untervollmachten zu erteilen. Diese Empfangsvollmacht gilt bis zum schriftlichen Widerruf. Kontoverbindung:... Ansprechpartner: Nachname, Vorname:... Tel.-Nr.:... (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift ) V_1404 Seite 7 von 10
8 Widerruf der Beauftragung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung An Hiermit widerruft der Lieferant:... Straße, Nr.:... PLZ, Ort:... die Beauftragung der, Florianstraße 15-21, Dortmund, zur Unterbrechung der Anschlussnutzung für nachfolgenden Kunden/ Lieferanschrift: Nachname, Vorname:... Straße:... PLZ, Ort:... Zählernummer:... Zählpunktbezeichnung:... Vertragskonto Lieferant:... Vom Netzbetreiber angekündigter Termin der Sperrung: Der Widerruf erfolgt unter Beachtung der in Ziffer 1.8 der Ergänzungsvereinbarung zum Lieferanten-Rahmenvertrag genannten Fristen. Sollte der Widerruf nicht bis spätestens 12:00 Uhr einen Werktag vor Auftragsausführung zugegangen sein, bleibt der eingestellte Sperrtermin bestehen. (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift ) V_1404 Seite 8 von 10
9 Auftrag zur Wiederaufnahme der Anschlussnutzung An Hiermit beauftragt der Lieferant:... Straße, Nr.:... PLZ, Ort:... die, Florianstraße 15-21, Dortmund, die Wiederherstellung der Anschlussnutzung für nachfolgenden Kunden/ Lieferanschrift vorzunehmen: Nachname, Vorname:... Straße:... PLZ, Ort:... Zählernummer:... Zählpunktbezeichnung:... Vertragskonto Lieferant:... (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift ) V_1404 Seite 9 von 10
10 Preise zum Lieferantenrahmenvertrag Gas für die Beauftragung der Unterbrechung der Anschlussnutzung (Gas) Gültig ab: Preise Beauftragung der Unterbrechung der Anschlussnutzung mit rechtzeitiger Stornierung (Verwaltungspauschale) 20,00 Versuch der Unterbrechung der Anschlussnutzung 42,00 Unterbrechung der Anschlussnutzung (SLP) 54,00 Die Unterbrechung und Wiederherstellung eines Anschlusses mit Lastgangmessung (RLM) wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Umsatzsteuer Auf die Entgelte gem. Preisblatt wird Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Liefer-/ Leistungserbringung jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe aufgeschlagen. Gültig ab WESTNETZ GmbH V_1404 Seite 10 von 10
Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas
Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas Vertragsnummer: zwischen dem Lieferanten - nachfolgend Lieferant genannt - und dem Netzbetreiber regionetz GmbH Zum Hagelkreuz 16 52249
MehrErgänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas
Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas zwischen dem Lieferanten «Lieferant» «StraßePostfach» «PLZ» «Ort» - nachfolgend Kunde genannt - und dem Netzbetreiber LEITUNGSPARTNER
MehrAnlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie die Aufhebung der Unterbrechungen auf Anweisung
MehrUnterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber
Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Kunden (Sperrung) ggf.
MehrAnlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers
MehrAnlage 5 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
Anlage 5 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers (Sperrung) ggf. nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen
Mehr2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen.
Anlage 8 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil des Vertrages zwischen
MehrUnterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers
MehrAnlage 7: Unterbrechnung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
Anlage 7: Unterbrechnung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden
Mehr2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen.
Anlage 8 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Ergänzende Geschäftsbedingungen der Zweckverband Gasfernversorgung Baar Pforzheimer Straße 1 78048 Villingen-Schwenningen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich
MehrVereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung
Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung zwischen «L_Name», «L_Straße», «L_PLZ_Ort» nachfolgend Lieferant genannt und Celle-Uelzen Netz GmbH, Sprengerstr.
MehrErgänzende Geschäftsbedingungen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG zum Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Anlage 4 zum LRV Gas Seite 1 von 3 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen
MehrAnlage 8: Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ( Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
, Steuernummer Anlage 8: Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ( Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil
MehrAnlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber
Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung
MehrEinzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden gemäß 7 Ziffer 1 lit c) aa) LRV durch den Netzbetreiber
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden gemäß 7 Ziffer 1 lit c) aa) LRV durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers
MehrVon EWE NETZ auszufüllen. Sonstige Bemerkungen: (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) LRV-Sperrformular Version: 3.3, Stand:
LRV-Sperrformular Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses gemäß 24 NDAV/NAV für die Sparte [bitte auswählen](bitte für jede Sparte separat beauftragen). Empfänger EWE NETZ GmbH
MehrVEREINBARUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON UNTERBRECHUNGEN SOWIE WIEDERAUFNAHMEN DER ANSCHLUSSNUTZUNG
VEREINBARUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON UNTERBRECHUNGEN SOWIE WIEDERAUFNAHMEN DER ANSCHLUSSNUTZUNG zwischen EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße 2 34131 Kassel nachfolgend Netzbetreiber genannt und Name
MehrVereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie der Wiederaufnahme der Anschlussnutzung
Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie der Wiederaufnahme der Anschlussnutzung Vertrags-Nr.: zwischen GEW Wilhelmshaven GmbH Nahestraße 6 26382 Wilhelmshaven - nachstehend Netzbetreiber
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
MehrErgänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten MUSTER
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten zwischen «Lieferant», «Strasse», «PLZ» «Ort» nachfolgend "Lieferant"
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrErgänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden
Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg
MehrErgänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten zwischen E.DIS AG Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree
MehrVEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
zum Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG der Netze-Gesellschaft Südwest mbh Stand: 29. März
MehrErgänzende Regelungen
Ergänzende Regelungen zum Lieferantenrahmen-/Netznutzungsvertrag Strom Stand 01.09.2015 1 Ergänzend zu 17 Ziffer 7 des Netznutzungsvertrages/ Lieferantenrahmenvertrages wird Folgendes vereinbart: Die Schriftformklausel
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gemeindewerke Cadolzburg eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter HR 7611 -Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Vor- und Nachname / Straße, Hausnummer PLZ, Ort Registergericht:
MehrZuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage e. Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Str. 111 67227 Frankenthal (Pfalz) -Verteilnetzbetreiber (VNB)- und -Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)- gemeinsam als Vertragsparteien
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrAnlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Kunde GmbH, Straße Hausnummer, PLZ Kundenort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und E.DIS Netz GmbH,
MehrMuster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Stand: 04/2018 zwischen Karlstr. 1-3 89073 Ulm - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Seite 1 von 5 1. Gegenstand der Vereinbarung
MehrNETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, Stuttgarter Str. 85, 73630 Remshalden - nachfolgend VNB genannt - und Greenpeace Energy eg, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg - nachfolgend
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Stadtwerke Bad Tölz GmbH An der Osterleite 2 83646 Bad Tölz und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet 1
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag zwischen DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt (Main) - Netzbetreiber - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Hanau Netz GmbH Leipziger Straße 17 63450 Hanau nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB) vertreten durch NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG 1 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten 1.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Lieferant stellt die von ihm gelieferte Verlustenergie dem Netzbetreiber
MehrMuster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
zwischen EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg und Zuordnungsvereinbarung - Verteilnetzbetreiber (VNB) - - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrVereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden
Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden Ergänzenden Vertragsbedingungen zu 7 Unterbrechung der Netznutzung Ziffer 1 lit. c)
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH Schnabel-Henning-Straße 1a, 76646 Bruchsal (4399901729759) - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und.... (Name, Adresse) - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
Mehr1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
Mehr1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Döbeln GmbH Rosa-Luxemburg-Straße 9 04720 Döbeln - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BKV straße PLZ Ort - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrAnschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV) 1. Adresse des versorgten Objekts Straße, Hausnummer : ggf. Telefon Fax: Gemarkung: Flur: Flurstücknummer: 2. Adresse des Anschlussnutzers:
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom
zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen: I n h a l t s v
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen den SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim - im Folgenden VNB genannt - Und - im Folgenden BKV genannt - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC) als Verteilnetzbetreiber, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Austen, 96450 Coburg, Bamberger Straße 2-6 und ////////////////////als
MehrAnschlussnutzungsvertrag Mittelspannungsnetz MS
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannungsnetz MS Vertragsnummer: ANVS_MSP_ON_XX zwischen OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10 36043 Fulda (Netzbetreiber) und Registernummer: (Anschlussnutzer) (gemeinsam Vertragspartner
Mehr- Ausfertigung Stadtwerke -
- Ausfertigung Stadtwerke - Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für einen Jahresverbrauch bis zu 100.000 kwh für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke SWF-Gewerbe 12 (10G-SWF12)
MehrZuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr. 3 93449 Waldmünchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrVertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt
MehrAnschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung Energieversorgung Trossingen GmbH Bahnhofstraße 9, 78647 Trossingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 460822Ust-Id-Nr. DE217354990 Geschäftsführer, Hans Bauer
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Flughafen Energie & Wasser GmbH, Flughafen Schönefeld, 12521 Berlin BDEW-Codenummer : 9907654000009 und VDEW-Codenummer : - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Anlage
MehrNetzanschlussvertrag Strom
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird
MehrZuordnungsvereinbarung
Sömmerdaer Energieversorgung GmbH Zuordnungsvereinbarung zwischen Sömmerdaer Energieversorgung GmbH Uhlandstraße 7 99610 Sömmerda - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und...... BDEW-Codenummer: - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg - im Folgenden Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt
MehrLieferantenrahmenvertrag
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen Erdgas Westenthanner GmbH&Co KG Schwindach 15 84419 Schwindegg Postanschrift: Mainbach 1, 84405 Dorfen (Netzbetreiber)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /
MehrAnlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Stadtwerke Haslach Alte Hausacherstraße 1 77716 Haslach - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Lieferant Strasse Hausnr. PLZ Ort - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrNetzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz)
Seite 1 von 5, Netzanschlussvertrag (Strom) Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer:
MehrStadtwerke Ratingen GmbH als Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anlagen Haftung gemäß 18 NAV Gültig ab 01.01.2007 Vertragsart Netzanschlussvertrag Vertragstyp Netzanschluss Kundenanlage Spannungsebene am Netzanschlusspunkt Mittelspannung Art der Zählung Lastgangzählung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
MehrNutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG
Nutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG Stand: November 2015 Präambel Der CGM LIFE Key (nachfolgend bezeichnet als LIFE Key ) und das CGM LIFE Konto (nachfolgend
MehrVereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten durch den Netzbetreiber
Vereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten durch den Netzbetreiber zwischen inetz GmbH Augustusburger Str. 1 09111 Chemnitz (Netzbetreiber) und (Lieferant) Präambel
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax:
MehrNetzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV)
Netzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV) Zwischen Stadtwerke Rhede GmbH, Krommerter Weg 13, 46414 Rhede (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnehmer), (gemeinsam
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen münsternetz GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster ILN/BDEW-Codenummer: 9900449000002 Marktstammdatenregisternummer: SNB980883363112 (nachfolgend
MehrDer Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt).
Der Online Service Meine AllSecur Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Nutzungsbedingungen
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Geldern Netz GmbH, Markt 25, 47608 Geldern, BDEW- Codenummer 9907746000008 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers,
Mehr1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten ( 7 GasGVV)
Strom - Gas - Wasser - ÖPNV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit
MehrAnschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netzgesellschaft Ahlen mbh - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Vereinbarung
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrVereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung - Gas
Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung - Gas zwischen HanseWerk AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn (Netzbetreiber) und Name/Firma Transportkunde
MehrUnterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH
Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH 1. Die Netze Duisburg GmbH (Netzbetreiber) nimmt eine Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
MehrAnlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 1 1 Sperrung bzw. Entsperrung auf Anweisung des Transportkunden
MehrNetzanschlussvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrMaklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
MehrErgänzende Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz und Gas aus dem
Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz und Gas aus dem Niederdrucknetz 2 Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Haltern
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Rhede GmbH Krommerter Weg 13 46414 Rhede DVGW-Codenummer: 98700843000002 Marktstammdatenregisternummer:
Mehr1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung
VERMITTLUNGSAUFTRAG Qualifizierter Alleinauftrag, zwischen (Auftraggeber) Name: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ: und (Auftragnehmer) Maklerunternehmen: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ:. 1 Vertragsgegenstand
Mehr