Anlage 1: Gas-Parameter und Definitionen für Anreizregulierung. Seite 1 von 11 Stand:

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1 Allgemeine Vorgaben 1 Fehlende Daten Daten, die nicht vorliegen und nicht ermittelt werden können, sind zu berechnen oder möglichst exakt zu schätzen. Die Ermittlung der Daten ist gegenüber der Bundesnetzagentur auf Nachfrage zu dokumentieren. 2 Sofern nicht anders lautend definiert, beziehen sich die Abfragen der einzelnen Anlagenkomponenten auf den Nenndruck im Sinne von Auslegungsdruck des jeweiligen Betriebsmittels. 3 Alle Mengen- und Leistungswerte sind bezogen auf den Normzustand anzugeben. (0 C, 1013,25 mbar). 4 Versorgungsobjekte Alle Einrichtungen (Gebäude) innerhalb des Konzessionsgebietes. Könnte z.b. die Anzahl der in diesem Gebiet mit Wasser oder Strom (100 ) angeschlossenen Gebäude sein. Ein Gebäude ist definiert durch vier Wände und ein Dach sowie dadurch, dass es zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken genutzt wird. Gebäude mit mehreren Eingängen (bspw. Wohnblöcke) sind als ein Gebäude zu zählen. 6 Eigene Netze und Anlagen Netze, die sich im Eigentum des Netzbetreibers befinden, von diesem gepachtete oder ihm überlassene Netze und Anlagen, die zur Erfüllung seiner Versorgungsaufgabe als Netzbetreiber dienen (Netze, für die der Netzbetreiber die wirtschaftliche Verantwortung besitzt). Netze und Anlagen, die sich im Eigentum des Netzbetreibers befinden und an andere Netzbetreiber verpachtet oder diesen überlassen sind, sind diesen Netzbetreibern zuzuordnen und hier nicht zu berücksichtigen. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich die Abfrage der einzelnen Daten immer auf eigene Netze und Anlagen. 7 Fremde Netze Netze und Anlagen, die keine eigenen Netze oder Anlagen sind. 8 Vorgelagerte Netzebene Über eine Regelanlage angeschlossenes Netzteil höheren Druckbereichs, aus welchem in der Regel Gas bezogen wird. 9 Gleiche Netzebene Benachbarter, direkt mit dem eigenen Netz verbundener Netzteil eines anderen Netzbetreibers innerhalb des selben Druckbereichs. 10 Nachgelagerte Netzebene Über eine Regelanlage angeschlossenes Netzteil niedrigeren Druckbereichs, an welchen in der Regel Gas ausgespeist wird. Auslegungsdruck (Nenndruck) von Anlagen in der Gasversorgung. Hierzu zählen alle Anlagenkomponenten, die zum Transport und zur Verteilung von Gas notwendig sind. 11 Druckbereich Die Druckbereiche sind unterteilt in: Niederdruck 100 mbar Mitteldruck > 100 mbar und 1 bar Hochdruck > 1 bar Hochdruck wird in folgende Druckbereiche unterteilt: 1 bar und 5 bar 5 bar und 16 bar und 70 bar > > > 16 bar > 70 bar Seite 1 von 11 Stand:

2 12 Flächen 13 AGS der versorgten Gemeinden und Städte Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS): achtstellige Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete, die von den Statistischen Landesämtern einheitlich vergeben wird. Angaben zur Datenbasis bei (Statistik lokal 2006) Die Angabe ist durchzuführen über: 1. die AGS der versorgten Gemeinden und Gemeindeteile (Konzessionsgebiet), 2. bei Teilversorgung innerhalb einer Gemeinde - den versorgten Flächenanteil in km² mit zusätzlicher Angabe der Gemarkungen und Flurstücke oder - entsprechende Pläne (z.b. GIS Dateien, Papierunterlagen etc) mit Darstellung der versorgten Flächenanteile und Angabe der Fläche in km², bei Bedarf mit Erläuterungen Angabe der versorgten Fläche (entspricht dem Konzessionsgebiet abzüglich nicht versorgter Flächen wie bspw. Wälder, Seen, Flüsse und nicht erschlossenen Gebieten) Hochladen von Zusatzmaterial zur Bestimmung des Versorgungsgebietes bei Teilversorgung Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen ein Geographisches Informationssystem (GIS)? 17 Konzessionsgebiet km² ja/nein km² Versorgte Fläche bezeichnet diejenige Fläche innerhalb des erschlossenen Gebiets, die über das Gasversorgungsnetz versorgt wird und auf der amtlichen Statistik zur Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung der Statistischen Landesämter beruht. Als versorgte Fläche wird insoweit die bebaute Fläche ( Gebäude und Freiflächen (nur bebaute Fläche) ; Flächenschlüssel 100/200) sowie Straßen, Wege und Plätze (Flächenschlüssel 510/520/530) verstanden. Wird eine Gemeinde von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die entsprechenden Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben. (siehe Anlage 2: "Upload der Versorgungsgebietsgrenzen") Summe aller Flächen, für die ein Vertrag zwischen einer Gemeinde und dem Netzbetreiber zur Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Rohrleitungen und Anlagen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen ( 48 EnWG), abgeschlossen wurde. Seite 2 von 11 Stand:

3 18 Vergleichsgrößen (Output) zur Beschreibung der netzwirtschaftlichen Leistungserbringung 19 Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Einspeisungen aus vorgelagerten Netzen mn³ / h (des Die zeitgleiche Jahreshöchstlast ist die höchste zeitgleiche Summe der Leistungswerte aller Einspeisungen in ein Gasversorgungsnetz. Die zeitgleiche Jahreshöchstlast ist als Stundenwert in Normkubikmetern (mn³ / h) anzugeben. Bei ihrer Angabe sind auch solche Kunden einzubeziehen, deren Abnahme aufgrund individuell kalkulierter Netzentgelte abgerechnet wird. Zur Ermittlung sind, soweit vorhanden, Messwerte heranzuziehen. Verfahren zur Bildung von Ersatzwerten sind zu dokumentieren. 20 Eingespeiste Jahresarbeit 21 Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Ausspeisungen mn³ (des mn³ / h (des Eingespeiste Jahresarbeit ist die nicht temperaturnormierte Gesamtsumme der Arbeit, die innerhalb des dieser Datenabfrage zugrunde liegenden Geschäftsjahres in ein Gasversorgungsnetz eingespeist wurde. Die Jahresarbeit ist in Normkubikmetern (mn³) anzugeben. Die zeitgleiche Jahreshöchstlast ist die höchste zeitgleiche Summe der Leistungswerte aller Ausspeisungen aus einem Gasversorgungsnetz. Die zeitgleiche Jahreshöchstlast ist als Stundenwert volumetrisch in Normkubikmetern (mn³ / h) anzugeben. Bei ihrer Angabe sind auch solche Kunden einzubeziehen, deren Abnahme aufgrund individuell kalkulierter Netzentgelte abgerechnet wird. Zur Ermittlung sind, soweit vorhanden, Messwerte heranzuziehen. Verfahren zur Bildung von Ersatzwerten sind zu dokumentieren Ausgespeiste Jahresarbeit für das letzte () abgeschlossene Geschäftsjahr Ausgespeiste Jahresarbeit für die letzten 5 Geschäftsjahre bis zum im Jahr 2006 Geschäftsjahr (historische Werte) mn³ (des mn³ (der letzten 5 Geschäftsjahre bis zum Geschäftsjahr) Ausgespeiste Jahresarbeit ist die nicht temperaturnormierte Gesamtsumme der Arbeit, die innerhalb des dieser Datenabfrage zugrunde liegenden Geschäftsjahres aus dem eigenen Gasversorgungsnetz ausgespeist wird. Die Jahresarbeit ist in Normkubikmetern (mn³) anzugeben. Bei ihrer Angabe sind auch solche Kunden einzubeziehen, deren Abnahme aufgrund individuell kalkulierter Netzentgelte abgerechnet wird. Ausgespeiste Jahresarbeit ist die nicht temperaturnormierte Gesamtsumme der Arbeit, die innerhalb der dem im Jahr 2006 Geschäftsjahr vorausgehenden 5 Geschäftsjahre aus dem eigenen Gasversorgungsnetz ausgespeist wird. Die Jahresarbeit ist in Normkubikmetern (mn³) anzugeben. Bei ihrer Angabe sind auch solche Kunden einzubeziehen, deren Abnahme aufgrund individuell kalkulierter Netzentgelte abgerechnet wird. 24 Ausspeisepunkt Der Ausspeisepunkt ist ein Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an Letztverbraucher, nachgelagerte Netze [eigene und fremde] oder Weiterverteiler ausgespeist werden kann, zuzüglich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen (vgl. dazu auch 3 Nr. 1b EnWG). Für die Zuordnung eines Ausspeisepunktes zum jeweiligen Druckbereich des Hoch-, Mittel- oder Niederdrucks sind die eingangsseitigen Druckverhältnisse (in Gasflussrichtung vor der Druckregelung) am jeweiligen Ausspeisepunkt maßgeblich Anzahl Ausspeisepunkte an Letztverbraucher getrennt nach Druckbereichen, ND, MD, HD je Druckbereich Anzahl Ausspeisepunkte an nachgelagerte fremde Netze (z.b. Weiterverteiler, Speicher und Sonstige) getrennt nach Druckbereichen, ND, MD, HD je Druckbereich Aktive Ausspeisepunkte, an denen Gas an Letztverbraucher ausgespeist wird. Dies umfasst auch kundeneigene Anlagen. Aktive Ausspeisepunkte, an denen Gas an nachgelagerte fremde Netze, z.b. Weiterverteiler, ausgespeist wird. Seite 3 von 11 Stand:

4 27 Anzahl Ausspeisepunkte an nachgelagerte eigene Netze (Netzteile, Speicher und Sonstige) getrennt nach Aktive Ausspeisepunkte, an denen Gas in nachgelagerte eigene Netze ausgespeist wird, zuzüglich der Ausspeisepunkte zur Druckbereichen, Ausspeisung von Gas in eigene Speicher, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen (vgl. dazu auch 3 Nr. 1b EnWG). ND, MD, HD je Druckbereich a Anschlussgrad = b in 28 Anschlussgrad 2006 Verhältnis aller aktiven Ausspeisepunkte im Bestandsnetz (a) zu allen aktuellen Versorgungsobjekten (durch den Netzbetreiber erschlossen und nicht erschlossen) im Konzessionsgebiet (b) zu (b): Gesamtzahl aller aktuellen Versorgungsobjekte im Konzessionsgebiet - sofern nicht anders ermittelbar, ist die Anzahl der mit Strom bzw. Wasser versorgten Gebäude zugrunde zulegen. Versorgungsobjekte, die innerhalb von definierten Vorranggebieten im Konzessionsgebiet liegen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Werte für die einzelnen Formelbestandteile sind im Kommentarfeld einzeln anzugeben. c aktuellererschließungsgrad = b Verhältnis aller maximal anschließbaren Ausspeisepunkte im Bestandsnetz (c) zu allen aktuellen Versorgungsobjekten (durch den Netzbetreiber erschlossen und nicht erschlossen) im Konzessionsgebiet (b) in 29 aktueller Erschließungsgrad 2006 zu (c): Zu berücksichtigen sind hierbei die maximal anschließbaren Ausspeisepunkte im Bestandsnetz, d.h. ohne bspw. Netzausbau. Unter Netzausbau ist nicht die Legung einer Hausanschlussleitung zu verstehen. Zusammenfassend sind unter (c) somit die Ausspeisepunkte anzugeben, die entweder sofort (z.b. ohne Netzbausbau) oder mittels Verlegung einer Hausanschlussleitung erreicht werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die inaktiven Ausspeisepunkte im Bestandnetz. Sofern Versorgungsobjekte in einem definierten Vorranggebiet liegen, welches dem Bestandsnetz zuzuordnen ist, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen. zu (b): Gesamtzahl aller aktuellen Versorgungsobjekte im Konzessionsgebiet - sofern nicht anders ermittelbar, ist die Anzahl der mit Strom bzw. Wasser versorgten Gebäude zugrundezulegen. Versorgungsobjekte, die innerhalb von definierten Vorranggebieten im Konzessionsgebiet liegen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Werte für die einzelnen Formelbestandteile sind im Kommentarfeld einzeln anzugeben. Seite 4 von 11 Stand:

5 c + e potenziellererschließungsgrad = b + f Alle maximal anschließbaren Ausspeisepunkte im Bestandsnetz (c) plus alle wirtschaftlich erschließbaren Versorgungsobjekte (e) im Verhältnis zu allen aktuellen Versorgungsobjekten im Konzessionsgebiet (b) plus allen potentiellen neuen Versorgungsobjekten (wirtschaftlich erschließbar und nicht wirtschaftlich erschließbar) (f). 30 in 2006 zu (c): Zu berücksichtigen sind hierbei die maximal anschließbaren Ausspeisepunkte im Bestandsnetz, d.h. ohne bspw. Netzausbau. Unter Netzausbau ist nicht die Legung einer Hausanschlussleitung zu verstehen. Zusammenfassend sind unter (c) somit die Ausspeisepunkte anzugeben, die entweder sofort (z.b. ohne Netzbausbau) oder mittels Verlegung einer Hausanschlussleitung erreicht werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die inaktiven Ausspeisepunkte im Bestandnetz. Sofern Versorgungsobjekte in einem definierten Vorranggebiet liegen, welches dem Bestandsnetz zuzuordnen ist, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen. zu (b): Gesamtzahl aller aktuellen Versorgungsobjekte im Konzessionsgebiet - sofern nicht anders ermittelbar, ist die Anzahl der mit Strom bzw. Wasser versorgten Gebäude einzutragen. Versorgungsobjekte, die innerhalb von definierten Vorranggebieten im Konzessionsgebiet liegen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. zu (e): Anzahl aller Versorgungsobjekte, die im Zuge einer wirtschaftlichen Netzerweiterung an das Verteilnetz angeschlossen werden könnten. Die Schätzung der Anzahl aller wirtschaftlich erschließbaren Versorgungsobjekte (z.b. gesicherte Erkenntnis über potentielle Neubaugebiete) bezieht sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren (in die Zukunft gerichtet). Sofern nicht anders ermittelbar, ist die Anzahl der potentiell mit Strom bzw. Wasser versorgten Gebäude einzutragen. Gebäude, die auf Grund von definierten Vorranggebieten nicht mit Gas versorgt werden können, sind nicht mit einzubeziehen. zu (f): Gesamtzahl aller Versorgungsobjekte, die in den kommenden 5 Jahren potentiell neu im Konzessionsgebiet hinzukommen, unabhängig davon, ob sie für den Netzbetreiber wirtschaftlich erschließbar sind oder nicht (zu berücksichtigen sind auch die Versorgungsobjekte in definierten Vorranggebieten). Die Werte für die einzelnen Formelbestandteile sind im Kommentarfeld einzeln anzugeben. 31 Anzahl der Messstellen getrennt nach Messdruckbereichen, ND, MD, HD Ort, an dem Gas gemessen wird. An einer Messstelle befindet sich eine Messanlage mit allen zur abrechnungsrelevanten Messung der Gasmengen erforderlichen Messeinrichtungen / Messgeräte. Messdruckbereiche: 100 mbar > 100 mbar 1 bar > 1 bar Hinweis: Die Messstelle entspricht dem Zählpunkt in der Stromversorgung und bezieht sich auf den jeweiligen Letztverbraucher. Relevant sind i.r. abrechnungsrelevante Messstellen im Sinne der Ausspeisung an Letztverbraucher. Nicht relevant sind Einrichtungen zur Erfüllung interner Netzsteuerungsaufgaben sowie jene in Netzkoppelungspunkten. Seite 5 von 11 Stand:

6 32 Strukturparameter zur Beschreibung der gebietsstrukturellen Eigenschaften 33 Belegenheit des Netzes 34 Betreiber von anderen Netzen (Wassernetzen, Fernwärmenetzen, Abwassernetzen, Gasspeichern, TK- Netzen, Stromkabel) 35 Anteil Gasarten (H-/L- und sonstige Gase) Mengengewichteter Brennwert bezogen auf den Jahresdurchschnitt - H-Gas Mengengewichteter Brennwert bezogen auf den Jahresdurchschnitt - L-Gas Mengengewichteter Brennwert bezogen auf den Jahresdurchschnitt - sonstige Gase Gradtagszahl (VDI 2067) kwh / mn³ (des kwh / mn³ (des kwh / mn³ (des (des Die Belegenheit des Gasversorgungsnetzes kennzeichnet seine geographische Zuordnung zu dem Gebiet der alten oder der neuen Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Ein Gasversorgungsnetz ist insgesamt in der Strukturklasse Ost belegen, wenn die ihm zuzurechnenden Rohrleitungen ihrer Länge nach zu mehr als 50 Prozent auf dem Gebiet der neuen Bundesländer liegen. Anderenfalls ist das Gasversorgungsnetz in der Strukturklasse West belegen (vgl. dazu 23 Abs. 1 i.v.m. Abs. 3 GasNEV). Hier ist anzugeben, ob der Netzbetreiber neben dem Betrieb des Energieversorgungsnetzes auch Gas-Speicheranlagen, Fernwärmenetze, Wasser- oder Abwassernetze betreibt. Der Betrieb einer Gasspeicheranlage, oder eines Fernwärme-, Wasseroder Abwassernetzes setzt nicht notwendig voraus, dass der Betreiber Eigentümer dieses Systems ist. Der Betrieb kann vielmehr auch auf der Grundlage eines Bruchteilseigentums, eines Pachtverhältnisses oder eines sonstigen schuldrechtlichen oder dinglichen Rechts erfolgen. Es ist der prozentuale Anteil der Jahresarbeit der Gasarten H-Gas, L-Gas und sonstige Gase an der ausgespeisten Jahresarbeit des Netzbetreibers über alle Gasarten anzugeben. Brennwert ist die nach ISO 6976 bei vollständiger Verbrennung frei werdende Wärme in Kilowattstunden pro Normkubikmeter und ist daher in der Einheit kwh / mn³ anzugeben (vgl. dazu 2 Nr. 7 GasNZV). Hier ist ein mengengewichteter Brennwert bezogen auf den Jahresdurchschnitt in kwh / mn³ (z.b. nach G 260 getrennt nach H- Gas, L- Gas und sonstigen Gasen) zu ermitteln. Brennwert ist die nach ISO 6976 bei vollständiger Verbrennung frei werdende Wärme in Kilowattstunden pro Normkubikmeter und ist daher in der Einheit kwh / mn³ anzugeben (vgl. dazu 2 Nr. 7 GasNZV). Hier ist ein mengengewichteter Brennwert bezogen auf den Jahresdurchschnitt in kwh / mn³ (z.b. nach G 260 getrennt nach H- Gas, L- Gas und sonstigen Gasen) zu ermitteln. Brennwert ist die nach ISO 6976 bei vollständiger Verbrennung frei werdende Wärme in Kilowattstunden pro Normkubikmeter und ist daher in der Einheit kwh / mn³ anzugeben (vgl. dazu 2 Nr. 7 GasNZV). Hier ist ein mengengewichteter Brennwert bezogen auf den Jahresdurchschnitt in kwh / mn³ (z.b. nach G 260 getrennt nach H- Gas, L- Gas und sonstigen Gasen) zu ermitteln. Die Gradtagszahl ist ein Maß für den Heizwärmebedarf eines Jahres. Die Gradtagszahl eines Tages errechnet sich aus der Differenz zwischen der mittleren fest mit 20 Grad Celsius definierten - Raumtemperatur und der mittleren Außentemperatur. Eine Differenzbildung erfolgt nur, wenn die mittlere Außentemperatur bei höchstens 15 Grad Celsius liegt. Liegt sie darüber, ist die Gradtagszahl des betreffenden Tages 0. Für die im Rahmen dieser Abfrage anzugebende jährliche Gradtagszahl sind die täglichen Gradtagszahlen des letzten vollen Geschäftsjahres zu einer Gesamtsumme zu addieren. Ist für das Netzgebiet keine eigene Messstelle vorhanden, ist die Gradtagszahl an der nächstgelegenen Messstelle des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich. Sofern für das Netzgebiet mehrere Klimazonen zutreffend sind, ist für die Gradtagszahl ein entsprechender Mittelwert zu bilden. Seite 6 von 11 Stand:

7 41 Parameter sowohl als Input als auch als Output verwendbar Netzlänge der Rohrleitungen eines Gasversorgungsnetzes ohne Hausanschlussleitungen in Kilometern, die bereits zum Zwecke des Transports von Gas bzw. der Versorgung von Kunden mit Gas in Betrieb genommen worden sind. Ebenfalls zu erfassen sind Leitungen, welche kurz-, mittel- oder langfristig außer Betrieb genommen wurden. Nicht erfasst werden stillgelegte oder einer anderen Verwendung zugeführte Leitungen oder Leitungsabschnitte. Leitungen bzw. Leitungsabschnitte im Bruchteilseigentum sind separat zu kennzeichnen. 42 Netzlänge getrennt nach Leitungsklassen, Material und Druckbereichen, ND, MD, HD je Druckbereich km Die Leitungsdurchmesserklassen dienen der Einteilung von Gasleitungen in verschiedene Gruppen in Abhängigkeit des jeweiligen Durchmessers. Maßgeblich ist dabei die Nennweite. Für Stahl- und Gussleitungen: DN als Maß für den Innendurchmesser des Rohres. Für PE Leitungen: da als Maß für den Außendurchmesser Rohres. Bei der aufgegliederten Betrachtung des Gasversorgungsnetzes sind die folgenden Leitungsdurchmesserklassen A bis G zugrunde zu legen: PE erst ab Leitungsklasse D. A: Rohrleitungen der Nennweite DN: x>= B: Rohrleitungen der Nennweite DN: 700 <= x < C: Rohrleitungen der Nennweite DN: 500 <= x < 700. D: Rohrleitungen der Nennweite DN: 350 <= x < 500 bzw. da: 355 <= x < 500. E: Rohrleitungen der Nennweite DN: 200 <= x < 350 bzw. da: 225 <= x < 355. F: Rohrleitungen der Nennweite DN: 100 <= x < 200 bzw. da: 110 <= x < 225. G: Rohrleitungen der Nennweite DN: x < 100 bzw. da: x < 110. (Siehe Anlage 3: Gas_Mat.-Leitungskl.-Druckb.) 43 Bruchteilsnutzung Netzlänge, HD >16-70 bar und >70 bar km Zur eigenen Verfügung stehende Netzlängen im Rahmen des Bruchteilseigentums: die Summe der Streckenabschnitte eines Druckbereiches, deren Kapazitäten (per Eigentum, o.ä.) zwischen zwei oder mehreren Netzbetreibern aufgeteilt sind und über die der Netzbetreiber nur anteilig neben Dritten verfügt. 44 Länge der Hausanschlussleitungen, ND, MD, HD km Hausanschlussleitung (HAL): Verbindung zwischen der kundeneigenen Anlage und dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gem. 3 Nr. 17 EnWG. Für die Hausanschlussleitung sind die Netzlängen in Ansatz zu bringen, die i.s.v. 5 und 6 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) (bzw. i.s.v. entsprechenden Regelungen der AVBGasV) hergestellt wurden und i.s.v. 9 NDAV (bzw. i.s.v. entsprechenden Regelungen der AVBGasV) durch den Anschlussnehmer erstattet wurden. Bei Netzanschlüssen außerhalb des Geltungsbereichs der NDAV (bzw. AVBGasV) sind ebenfalls für Hausanschlussleitungen die Netzlängen in Ansatz zu bringen, bei denen vergleichbar verfahren wurde. Seite 7 von 11 Stand:

8 45 Anteil Parallelverlegung je Druckebene ohne Hausanschlussleitungen, ND, MD, HD Anteil der parallel zu anderen Gasleitungen verlegten Leitungen des gleichen Druckbereichs an der gesamten Netzlänge (gleiche Trasse: z.b. innerhalb einer Straße/ eines Weges oder links und rechts einer Straße/ eines Weges). Der Wert ist ohne Berücksichtigung von Hausanschlussleitungen zu ermitteln. Der Anteil der Parallelverlegung ist in den folgenden Schritten zu ermitteln: Zunächst ist die Netzlänge ohne Parallelverlegung zu ermitteln. Diese Netzlänge ohne Parallelverlegung ist von der Netzlänge insgesamt abzuziehen. Der so ermittelte Wert ist ins Verhältnis zur Netzlänge insgesamt zu setzen, das sich hierbei ergebende Ergebnis ist der Anteil der Parallelverlegung. (Bsp.: Netzlänge ohne Parallelverlegung = 98km; Netzlänge insgesamt= 100km; =2; 2/100= 2). 46 Anzahl der Verdichterstationen, HD Komponente des Gasversorgungsnetzes zur Erzeugung oder Wiederherstellung des Transportdruckniveaus in einem Gasrohrleitungsnetz. Erfasst werden zum einen Verdichterstationen am Anfang eines Rohrleitungssystems, die dazu dienen, Gas vom Produktions- bzw. Förderniveau auf das maximale Transportdruckniveau anzuheben (Grundverdichterstationen) sowie jene dem Netz zugehörige Verdichterstationen, die dazu dienen Speicheranlagen zu befüllen bzw. Gas hieraus wieder in das Transportnetz auszuspeisen (Speicherverdichter). Zum anderen zählen auch diejenigen Anlagen zu den Verdichterstationen, die im Verlaufe des Gasrohrleitungssystems zur Wiederherstellung des ursprünglichen Druckniveaus nach transportbedingten Druckverlusten eingesetzt werden (Transportverdichterstationen). Anzugeben sind Anzahl der Verdichterstationen über alle Nenndruckbereiche im Hochdruck getrennt nach Speicher /Grundverdichter sowie Transportverdichter. Hierfür sind jeweils die Summe der maximalen Stundenleistung Σ Q max in m³n/h (bauartbedingt, Typenschilddaten) sowie die Summe der tatsächlich gemessenen Stundenleistungen Σ Q tats. in m³n/h anzugeben. Bei der maximalen Stundenleistung ist der Eigenernergiebedarf, der bspw. für die Gasaufbereitung und/oder -verdichtung benötigt wird, nicht zu berücksichtigen. Verdichteranlagen zum Betrieb von Erdgastankstellen sind nicht zu erfassen. (Siehe Anlage 4: Gas_Regelanlagen_Verdichter) 47 Anzahl der Regelanlagen, HD <=16 bar, >16 - <=70 bar, > 70 bar Einrichtungen im Gasversorgungsnetz, die zur Messung des Volumenstromes und/oder ggf. der Beschaffenheit sowie zur Druckoder Durchflussregelung des ein- oder ausgespeisten Gases dienen. Für die Anlagenzuordnung zum jeweiligen Druckbereich des Hoch-, Mittel- oder Niederdrucks ist der eingangsseitige Nenndruckbereich der Anlage maßgeblich. Es sind alle Anlagen relevant, die zum Betrieb des Netzes eingesetzt werden - unabhängig von der Eigenschaft der Anlage. Anzugeben ist die Anzahl der Regelanlagen in den Nenndruckbereichen 16 bar, > 16 bar bis 70 bar, > 70 bar getrennt nach den Funktionalitäten - Regelanlage, Übernahme- und Übergabeanlage. Hierfür ist jeweils die Summe der maximalen Stundenleistungen Σ Q max der Regler und der Gesamtanlagen in m³n/h (bauartbedingt, Typenschilddaten) sowie die Summe der tatsächlich gemessenen zeitgleichen Stundenleistungen Σ Q tats. der Regler im Zeitpunkt der zeitgleichen Jahreshöchstlast im Netz (m³n/h) anzugeben (Letztgenanntes nur bei Übernahme- und Übergabeanlagen). Bei der maximalen Stundenleistung ist der Eigenernergiebedarf, der bspw. für die Gasaufbereitung und/oder -verdichtung benötigt wird, nicht zu berücksichtigen. Hausdruckregelgeräte und Druckregelgeräte in GDR-, GDRM-Anlagen und Übernahmestationen zur Regelung von Hilfsenergie (z.b. Heizung) sind nicht zu erfassen. (Siehe Anlage 4: Gas_Regelanlagen_Verdichter) Seite 8 von 11 Stand:

9 48 Bruchteilsnutzung Anlagen (Verdichterstationen und GDRM), HD Zur eigenen Verfügung stehende Anlagen im Rahmen des Bruchteilseigentums: prozentualer Anteil der Verdichterstationen bzw. GDR/ GDRM, deren Kapazitäten (per Eigentum, o.ä.) zwischen zwei oder mehreren Netzbetreibern aufgeteilt sind und über die der Netzbetreiber nur anteilig neben Dritten verfügt. 49 Netzpuffer 50 Speichernutzung m³n pro Tag Berechnung des Netzpuffers auf Basis der Formel im 1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G2000. Der Netzpuffer bezeichnet das nutzbare Volumen eines Gasnetzes zum Ausgleich von Prognoseabweichungen und zur Glättung des Ausspeiselastgangs innerhalb eines 24-Stunden Intervalls bzw. eines 1-Wochen-Intervalls. Es ist der maximal nutzbare Netzpuffer, bezogen auf 24-Stunden, anzugeben. Anzahl eigener Speicher (Summe): Anzahl der Netzspeicher wie Kugelspeicher, Röhrenspeicher, LNG Anlage, welche zu Speicherzwecken genutzt werden, und andere. Für alle Speicher in Summe ist anzugeben: Geometrisches Volumen: [m³] Ausspeisekapazität: [m³n/h] Separat anzugeben sind die Anzahl der Kugelspeicher, die Anzahl der Röhrenspeicher, die Anzahl der LNG-Anlagen sowie die Anzahl der sonstigen Speicher. Seite 9 von 11 Stand:

10 Unter der Netzkomplexität ist die Struktur des eigenen Netzes zu verstehen. Bei der Bestimmung der Netzkomplexität ist nicht der Betriebszustand, sondern der Bauzustand des Netzes maßgeblich (wenn z.b. Absperreinrichtungen im Betrieb in der Regel geschlossen sind, so sind diese zur Bestimmung der Netzkomplexität als offen anzusehen). 51 Netzkomplexität: Ring-, Strahlen-, Maschennetz; (HD,MD, ND) km Strahlennetz: offene Netze. Die Kunden werden durch Stichleitungen (strahlenförmig) von einer Verdichterstation bzw. GDR/GDRM oder von einem Knotenpunkt versorgt. In die Strahlennetze kann aufgrund ihrer Struktur nur einseitig eingespeist werden. Ringnetz: Netze, die als geschlossener Ring ohne zusätzliche Querverbindungen errichtet wurden. In dieser Netzart kann zu jedem Ausspeisepunkt von mehreren Seiten her eingespeist werden. Alle Kunden können daher von beiden Seiten mit Energie versorgt werden. Von einem Ringnetz können Strahlennetze abgehen. Maschennetz: Netze, die mehrfach geschlossen werden können, d.h. mehrere Verdichterstationen können in Knotenpunkten zusammengeschaltet werden. Bei der Ermittlung der Netzkomplexität sollte wie folgt vorgegangen werden: - Ermittlung der Gesamtlänge der Strahlennetze in km, - Ermittlung der Gesamtlänge der Ringnetze in km, - alle anderen Netzbestandteile sind Maschennetze. Nicht zu berücksichtigen sind bei der Ermittlung der Netzkomplexität die Hausanschlussleitungen. Seite 10 von 11 Stand:

11 52 Kostendaten Kosten für betriebliche und tarifvertragliche Vereinbarungen zu Lohnzusatz- und (bezogen auf das 53 Versorgungsleistungen, soweit diese in der Zeit vor Geschäftsjahr 2004 dem abgeschlossen worden sind bzw. 2006) Kosten für die im gesetzlichen Rahmen ausgeübten Betriebs- und Personalratstätigkeit Kosten für die Berufsausbildung und Weiterbildung im Unternehmen und von Betriebskindertagesstätten für Kinder der im Netzbereich beschäftigten Betriebsangehörigen Legende: Hochdruck je Druckbereich: HD 1 bar und 5 bar je Druck 5 bar und 16 bar bereich und 70 bar (bezogen auf das Geschäftsjahr 2004 bzw. 2006) (bezogen auf das Geschäftsjahr 2004 bzw. 2006) HD MD ND Hochdruck (über alle Druckbereiche insgesamt) Mitteldruck Niederdruck > > > 16 bar > 70 bar Seite 11 von 11 Stand:

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