Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung - Arbeiten bei Hitze

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1 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung - Arbeiten bei Hitze NAME: Rainer Grießl DATUM: 7. Oktober 2013

2 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz aus dem Jahr 1957 vor 1957 bereits gesetzliche Schlechtwetterregelung für den Winterzeitraum Entschädigung in der Höhe von 60 % (des Istlohns) Arbeitsmarktpolitisches Instrument - Ziel ist Verringerung von Arbeitslosigkeit Finanzierung aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen Zuschuss aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung FOLIE: 2

3 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz Ab Mai 1996 Verwaltung der Bauarbeiter- Schlechtwetterregelung durch die BUAK BUAK erhält Schlechtwetterdaten direkt von der ZAMG mehr Messstationen, genaueres satelliten-unterstütztes System, Schlechtwetterdaten für jede Postleitzahl Einbeziehung der Leiharbeitskräfte ab 1998 Feststellung der Erhöhungsstunden durch BUAK ab 2004 ab dem Jahr 2007 fixer jährlicher Bundesbeitrag von 2,5 Mio. (2015 und 2016 je 3 Mio. ) FOLIE: 3

4 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz Wann liegt Schlechtwetter vor - Schlechtwetterkriterien nach 3 BSchEG arbeitsbehindernde atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost, Hitze,.), Hitze ab Jänner 2013 Folgewirkungen dieser atmosphärischen Einwirkungen seit Jänner 2013 ist BUAK zuständig, Schlechtwetterkriterien festzulegen und kundzumachen FOLIE: 4

5 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz Schlechtwetterentschädigung - Kontingente ( 4 BSchEG) Winterperiode (1. November bis 30. April) Stunden Sommerperiode (1. Mai bis 31. Oktober) - 96 Stunden mit Erhöhung auf 144 Stunden, wenn Baustellen mindestens m hoch Erhöhung der Kontingente im Fall von Naturkatastrophen und außerordentlichen Witterungsverhältnissen Kontingentüberschreitungen sind in der Praxis relativ selten FOLIE: 5

6 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz Entscheidung über Einstellung der Arbeit wegen Schlechtwetter ( 5 BSchEG) Arbeitgeber entscheidet nach Anhörung des Betriebsrates zumutbare Ersatzarbeit im Betrieb 3 Stunden Wartezeit auf der Baustelle (wenn Unterkunft vorhanden) FOLIE: 6

7 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz Arbeitsausfall wegen Hitze Sozialpartnereinigung, dass Hitze (Temperatur über 35 %) wie Schlechtwetter behandelt werden soll gesetzliche Umsetzung im BSchEG Hitze ist arbeitsbehindernde atmosphärische Einwirkung, BUAK hat Schlechtwetterkriterien näher zu definieren. Beschlussfassung im BUAK-Vorstand über Schlechtwetterkriterien; bei Temperaturen von über 35 C (somit mindestens 35,1 C) erfolgt Rückerstattung von gewährten Schlechtwetterentschädigungen FOLIE: 7

8 Hitzeperioden im Sommer Betroffene Arbeitnehmer (Überschreitung von 35 C) Betriebe Arbeitnehmer verrechnete Schlechtwetterstunden 17. bis bis bis FOLIE: 8

9 Hitzeperioden im Sommer 2013 (Überschreitung von 35 C) Eingereichte Schlechtwetterstunden Verrechnete Schlechtwetterstunden Ausbezahlte Schlechtwetterentschädigungen in 17. bis , bis ,-- 1. bis ,-- FOLIE: 9

10 Kontingentüberschreitungen Sommer 2011 Winter 2011/2012 Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit verrechneter Schlechtwetterentschädigung Sommer Winter 2012/2013 Sommer 2012 (Daten Mai bis August) FOLIE: 10

11 Kritik an der Vollziehung der neuen Regelung Geringes Unterschreiten (Beispiele 34,5 C, 34,9 C) führt zu einer Ablehnung der Rückerstattung von Schlechtwetterentschädigungen Temperatur auf der Baustelle meistens höher als bei der Messstation (Messung in 2 m Höhe, Schattentemperatur) FOLIE: 11

12 Verbesserungsvorschläge und Anregungen Arbeitszeitregelungen können Hitze berücksichtigen sehr hohe Temperaturen meist erst am späten Nachmittag (ab 14 Uhr oder 15 Uhr) erst am Ende der Hitzeperiode auch zu Mittag bereits mehr als 35 C Möglichkeit der Abfrage von Temperaturen über Internet; rechtlich vorsehen, dass die Daten verbindlich sind und von der BUAK akzeptiert werden Prognose von Temperaturen über 35 C für nächsten und übernächsten Tag, ebenfalls über Internetabfrage, diese als verbindlich ansehen FOLIE: 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! FOLIE: 13

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