2016 Preisliste Nr. 49 Gültig ab 1. Januar ECHO MEDIADATEN MAINZ WIESBADEN DARMSTADT. Anzeigenblätter

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1 2016 Preisliste Nr. 49 Gültig ab 1. Januar KREISSTADT ECHO MEDIADATEN MAINZ WIESBADEN DARMSTADT

2 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Wormser Wochenblatt Samstag Vorort - Samstag Guntersblum Dautenheim Dintesheim Flomborn Bobenheim- Roxheim Eppelsheim Ober- Flörsheim Mölsheim Gau- Heppenheim Hochborn Hangen- Weishm. Kriegsheim Mons- 47 heim Hohen- Sülzen Wachenheim 271 Gundersheim Bermersheim Dalsheim Gundheim Flörsheim- Dalsheim Pfeddersheim Frettenheim Heßloch Westhofen Mörstadt A61 N.-Flörsheim Herrnsheim Neuhausen Leiselheim Worms Hochheim Pfiffligheim Offstein Bechtheim Abenheim Alsheim Mettenheim Osthofen 9 Ibersheim Rheindürkheim Heppenheim Horchheim Weinsheim Wies- Oppenheim Gimbsheim Monzernheim Dittels- heim- Eich Hamm R H E I N - - Amöneburg Wi.- Frauenstein A66 54 Kohlheck Freudenberg Dotzheim Schierstein Biebrich 42 R H E I N Wiesbaden Naurod Heßloch Bierstadt Erbenheim 465 Kastel G 671 Kostheim Auringen Igstadt A3 Nordenstadt Wallau A66 Delkenhm. Breckenheim Sonnenberg Rambach Medenbach Klarenthal Mechthildshausen MAIN Kloppenheim 40 Hochheim am Main Massenheim W

3 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Verbreitungsgebiet (Wochenmitte) Rüdesheim Bingen Taunusstein Bad Schwalbach Eltville Ingelheim Hohenstein RHEIN Alzey WIESBADEN 690 MAINZ 810 Hochheim 880 Oppenheim Idstein WORMS 278 Hofheim MAIN Rüsselsheim Groß-Gerau Riedstadt Bürstadt Lampertheim 610 Stockstadt KREISSTADT ECHO Flughafen Frankfurt Mörfelden-Waldorf Weiterstadt 618 Griesheim Pfungstadt Seeheim- Jugenheim 616 Heppenheim Bensheim Frankfurt 620 DARMSTADT Ober- Ramstadt 622 Dieburg 624 Fischbachtal Lindenfels Reichelsheim Fürth Rimbach Babenhausen Michelstadt Erbach 626 Ludwigshafen Mannheim i-punkt 248 Idsteiner anzeiger 278 Kreisstadt Echo 660 Rheingauer Wochenblatt 670 Untertaunus Wochenblatt 690 Wiesbadener Wochenblatt 810 Mainzer Wochenblatt 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 830 Alzeyer Wochenblatt 840 Binger Wochenblatt 850 Ingelheimer Wochenblatt 880 Rheinhessisches Wochenblatt 912 Wormser Wochenblatt 610 SüWo Rüsselsheim und Umgebung 612 SüWo Groß-Gerau und Umgebung 614 SüWo Ried 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 618 SüWo Griesheim / Weiterstadt 620 SüWo Darmstadt 622 SüWo Dieburg und Umgebung 624 SüWo Vorderer Odenwald 626 SüWo Odenwaldkreis

4 Auflagen Wochenblatt (Wochenmitte) SüWo (Wochenmitte) Ausgabe Auflage Ausgabe Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Idsteiner Anzeiger Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Echo Mainzer Wochenblatt Rheingauer Wochenblatt Rheinhessisches Wochenblatt Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Wormser Wochenblatt Gesamtauflage Wochenblatt (Wochenmitte): SüWo Bergstraße / Pfungstadt SüWo Darmstadt SüWo Dieburg und Umgebung SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwaldkreis SüWo Ried SüWo Rüsselsheim und Umgebung SüWo Vorderer Odenwald i-punkt* Gesamtauflage SüWo Gesamtauflage SüWo inkl. i-punkt: * nicht einzeln belegbar. Wochenende Ausgabe Auflage 696 VorOrt (Samstag) Wormser Wochenblatt (Samstag) Gesamtauflage Wochenblatt (Wochenende): Inhalt Auflagen

5 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Allgemeine Angaben 4/5 Verlag: Anschrift: RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz Postfach 3120, Mainz Telefon Geschäfts-: ( ) führung Telefon Anzeigen: ( ) , -4727, -4752, Telefax: ( ) Grund- und Ortspreise Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Internet: Rabatte Bankkonto: Commerzbank, Mainz (BLZ ) Swift: Coba DE FF XXX BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der -Adresse für den Rechnungsversand an kt@vrm.de oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. Es kann nur entweder die Malstaffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen. Kombinationsrabatte ab Malstaffel Mengenstaffel 6 Anz. 5 % mm 5 % 12 Anz. 10 % mm 10 % 24 Anz. 15 % mm 15 % 48 Anz. 20 % mm 20 % Zahlungsbedingungen Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Bankeinzug 2 Prozent Skonto. Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen. Ausgaben Rabatte % % % ab %

6 Allgemeine Angaben Anlieferung der Druckunterlagen Technische Angaben bis Anzeigenschluss Erscheinungsweise Wochenmitte und Wochenende Chiffregebühr Abholung 3 zzgl. MwSt Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig Zusendung 8 zzgl. MwSt. ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10 erhoben. Anzeigenschluss Satzspiegel: Spaltenzahl: Grundschrift: Spaltenbreite: Mindestformat: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = mm VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = mm Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid) mindestens 6 pt Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm 10 mm / 1-spaltig Bei Kombination mehrerer und Belegung der Gesamtausgaben Einzelausgaben SüWo, Untertaunusund Rheingauer Wochenblatt Freitag, 15 Uhr Freitag, 15 Uhr Druckverfahren: Farben: Offsetdruck Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO :2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Restliche Wochenblätter, Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo Montag, 14 Uhr Verbreitung Wochenend-Ausgabe VorOrt (Samstag) und Wormser Wochenblatt (Samstag) Mittwoch, 13 Uhr Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für werden nicht berücksichtigt. Die Verteilung des Idsteiner Anzeigers erfolgt als Beilage in der Tageszeitung zzgl. Verteilung an Nicht-Abo-Haushalte. Auflagenkontrolle der Wochenblätter und SüWo durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA. Allgemeine Angaben

7 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Richtlinien für die Mehrfarbreproduktion 6/7 Zeitungsprofil Druckbedingungen: Zeitungsdruck 48 L /cm Profilname: ISO Newspaper 26 Profildateiname: ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc Charakterisierung: IFRA26 Diese Profile wurden in der Praxis von verschiedenen Häusern erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von herunterladen. Die Charakterisierungsdaten erhalten Sie unter Kunstdruckprofile: Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen weden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon ( ) Druckunterlagen Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) Prüfdruck (Proof): Auf dem Prüfdruck muss ein ugra/fogra- Medienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden. Proof-Erstellung: Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter Telefon (06131) Andruck Bedruckstoff: Auflagenpapier Zeitung 42,5 g/m² Druckrichtung: Der Fuß ist vorauslaufend Druckreihenfolge: C, M, Y, K Tonwertzunahme: 50 % Feld + 26 %; Abweichung ± 5 % Rasterweiten: 48 L /cm (Standard) Volltondichte: Farbdichte Abweichung C, M, Y 0.90 ± 0.1 K 1.10 ± 0.1 Rasterwinkelung: 0 = Yellow 15 = Cyan 75 = Magenta 135 = Kontrast Hinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn. Tonwertbereich: Tonwertsumme: Zeitungsrotation Der druckende Tonwertbereich ist von 5 bis 90 Prozent. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen. Neutrale Bildtiefen maximal 240 Prozent Flächendeckung über alle Farben. Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85 Prozent betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren. Format: 350 mm 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm 350 mm (Halbformat) Satzspiegel: Maximal 325 mm 480 mm bei Halbformat 231 mm 325 mm Druckverfahren: Zeitungsoffsetdruck Umfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich

8 Digitaler Anzeigenempfang / Anzeigen auf Datenträger Programme / Dateiformate Mac-Programme: QuarkXpress 8.0 Illustrator CS 5.5 InDesign CS 5.5 Photoshop CS 5.5 DOS-Programme: CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per (maximal 20 MB) empfangen werden. FTP datenimport.vrm.de Zugangsdaten auf Anfrage unter Kontakt-Telefon. Datenträger CD, DVD, USB-Stick Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter ( ) zur Verfügung. Sonstiges Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Datenformat PDF/X3 (ISO 15930) Lichtpunkt: Rasterflächen: Rasterverläufe: 5 %, Tiefe 90 % bei Bildern mindestens 10 % Tonwert (eingegebener Rechnerwert) von 0 % bis 100 % Tonwert zulässig Dateinamen Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen. Kontakt-Telefon: ( ) und ( ) isdn@vrm.de Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-dokumente) verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen. Allgemeine Angaben

9 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Grundpreise Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 8/9 Anzeigenteil Titelseite Ausgabe s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben 830 Alzeyer Wochenblatt 1,13 1,29 1,52 1,41 1,62 1, Binger Wochenblatt 1,10 1,27 1,49 1,38 1,60 1, Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,95 1,09 1,28 1,18 1,36 1, Idsteiner Anzeiger 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1, Ingelheimer Wochenblatt 0,99 1,14 1,33 1,23 1,42 1, Kreisstadt Echo 1,22 1,41 1,64 1,52 1,76 2, Mainzer Wochenblatt 2,84 3,26 3,84 3,55 4,08 4, Rheingauer Wochenblatt 0,96 1,10 1,30 1,21 1,38 1, Rheinhessisches Wochenblatt 0,97 1,11 1,31 1,22 1,41 1, Untertaunus Wochenblatt 1,07 1,23 1,44 1,34 1,54 1, Wiesbadener Wochenblatt 2,84 3,26 3,84 3,55 4,08 4, Wormser Wochenblatt 1,27 1,45 1,71 1,58 1,82 2, Gesamtausgabe Wochenblatt inkl. Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo 11,50 13,22 15,52 14,39 16,54 19,42

10 Grundpreise Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil Titelseite Ausgabe s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 1,08 1,24 1,45 1,35 1,55 1, SüWo Darmstadt 1,62 1,87 2,18 2,03 2,33 2, SüWo Dieburg und Umgebung 1,20 1,37 1,62 1,50 1,72 2, SüWo Griesheim / Weiterstadt 1,02 1,17 1,37 1,28 1,47 1, SüWo Groß-Gerau und Umgebung 1,06 1,22 1,43 1,33 1,52 1, SüWo Odenwaldkreis 1,13 1,29 1,52 1,41 1,62 1, SüWo Ried 0,95 1,09 1,28 1,18 1,36 1, SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,40 1,61 1,89 1,75 2,01 2, SüWo Vorderer Odenwald 1,14 1,31 1,54 1,42 1,63 1, Gesamtausgabe SüWo 7,60 8,74 10,26 9,50 10,93 12, Gesamtausgabe SüWo mit i-punkt (Bensheim) 9,13 10,50 12,32 11,41 13,13 15, Gesamtausgabe Wochenmitte 19,10 21,96 25,78 23,89 27,47 32, Gesamtausgabe Wochenmitte inkl. i-punkt 20,63 23,72 27,84 25,80 29,67 34,83 Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise

11 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Ortspreise Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 10/11 Anzeigenteil Titelseite Ausgabe s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben 830 Alzeyer Wochenblatt 0,96 1,10 1,30 1,20 1,38 1, Binger Wochenblatt 0,94 1,08 1,27 1,18 1,36 1, Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,81 0,93 1,09 1,01 1,16 1, Idsteiner Anzeiger 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1, Ingelheimer Wochenblatt 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1, Kreisstadt Echo 1,04 1,20 1,40 1,30 1,50 1, Mainzer Wochenblatt 2,42 2,78 3,27 3,03 3,48 4, Rheingauer Wochenblatt 0,82 0,94 1,11 1,03 1,18 1, Rheinhessisches Wochenblatt 0,83 0,95 1,12 1,04 1,20 1, Untertaunus Wochenblatt 0,91 1,05 1,23 1,14 1,31 1, Wiesbadener Wochenblatt 2,42 2,78 3,27 3,03 3,48 4, Wormser Wochenblatt 1,08 1,24 1,46 1,35 1,55 1, Gesamtausgabe Wochenblatt inkl. Idsteiner Anzeiger und Kreisstadt Echo 9,80 11,27 13,23 12,26 14,10 16,56

12 Ortspreise Wochenmitte Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenteil Titelseite Ausgabe s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben 616 SüWo Bergstraße / Pfungstadt 0,92 1,06 1,24 1,15 1,32 1, SüWo Darmstadt 1,38 1,59 1,86 1,73 1,99 2, SüWo Dieburg und Umgebung 1,02 1,17 1,38 1,28 1,47 1, SüWo Griesheim / Weiterstadt 0,87 1,00 1,17 1,09 1,25 1, SüWo Groß-Gerau und Umgebung 0,90 1,04 1,22 1,13 1,30 1, SüWo Odenwaldkreis 0,96 1,10 1,30 1,20 1,38 1, SüWo Ried 0,81 0,93 1,09 1,01 1,16 1, SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,19 1,37 1,61 1,49 1,71 2, SüWo Vorderer Odenwald 0,97 1,12 1,31 1,21 1,39 1, Gesamtausgabe SüWo 6,48 7,45 8,75 8,10 9,32 10, Gesamtausgabe SüWo mit i-punkt (Bensheim) 7,78 8,95 10,50 9,73 11,19 13, Gesamtausgabe Wochenmitte 16,28 18,72 21,98 20,36 23,42 27, Gesamtausgabe Wochenmitte inkl. i-punkt 17,58 20,22 23,73 21,99 25,29 29,70 Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise

13 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Wormser Wochenblatt Samstag Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 12/13 Verteilgebiet: Auflage: Anzeigenteil Titelseite Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim Exemplare s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 1,55 1,78 2,09 Ortspreis 1,32 1,52 1,78 s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 1,94 2,23 2,62 Ortspreis 1,65 1,90 2,23 Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 14 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 480 mm Breite 325 mm; 1 Seite = mm Dautenheim Dintesheim Flomborn Bobenheim- Roxheim Eppelsheim Ober- Flörsheim Mölsheim Gau- Heppenheim Hochborn Hangen- Weishm. Kriegsheim Mons- 47 heim Hohen- Sülzen Wachenheim 271 Gundersheim Bermersheim Dalsheim Gundheim Flörsheim- Dalsheim Pfeddersheim Frettenheim Heßloch Westhofen Mörstadt A61 N.-Flörsheim Herrnsheim Neuhausen Leiselheim Worms Hochheim Pfiffligheim Offstein Bechtheim Abenheim Alsheim Mettenheim Osthofen 9 Ibersheim Rheindürkheim Heppenheim Horchheim Weinsheim Wies- Oppenheim Guntersblum Gimbsheim Monzernheim Dittels- heim- Eich Hamm R H E I N

14 VorOrt Samstag Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilgebiet: Auflage: Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim und Hochheim Exemplare Anzeigenteil s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 2,84 3,26 3,84 Ortspreis 2,42 2,78 3,27 Titelseite s/w 1 Zusatzfarbe 2+3 Zusatzfarben Grundpreis 3,55 4,08 4,80 Ortspreis 3,03 3,48 4,09 Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 14 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 325 mm Breite 231 mm; 1 Seite = mm - - Amöneburg Wi.- Frauenstein A66 54 Kohlheck Freudenberg Dotzheim Schierstein Biebrich 42 R H E I N Wiesbaden Heßloch Bierstadt Erbenheim 465 Kastel Naurod G 671 Kostheim Auringen Igstadt A3 Nordenstadt Wallau A66 Delkenhm. Breckenheim Sonnenberg Rambach Medenbach Klarenthal Mechthildshausen MAIN Kloppenheim 40 Hochheim am Main Massenheim W Anzeigenpreise

15 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Prospektbeilagen Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 14/15 Preise für Wochenmitte und Wochenende Beilagenauflage Wochenende Preis je Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5g Ausgabe Auflage Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Beilagenauflage Wochenmitte 696 VorOrt Wormser Wochenblatt Beilagenauflage Wochenmitte Wochenblatt Auflage SüWo Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Idsteiner Anzeiger Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Echo Mainzer Wochenblatt Rheingauer Wochenblatt Rheinhessisches Wochenblatt Untertaunus Wochenblatt SüWo Bergstraße / Pfungstadt SüWo Darmstadt SüWo Dieburg und Umgebung SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwaldkreis SüWo Ried SüWo Rüsselsheim und Umgebung SüWo Vorderer Odenwald i-punkt* Wiesbadener Wochenblatt Wormser Wochenblatt *Nur belegbar in Kombination mit mind. einer SüWo-BG Kontakt Nico Augustin ( ) naugustin@vrm.de Dorea von Kiedrowski ( ) dvonkiedrowski@vrm.de

16 Prospektbeilagen Technische Voraussetzungen 1. Format Mindestformat: DIN A6 ( mm), Maximalformat: Höhe 350 mm Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter Format DIN A6: Papiergewicht mind. 170 g/m² Format größer als DIN A6 bis DIN A4: Flächengewicht mind. 120 g/m² Größere Formate: Papiergewicht mind. 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 ( mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m² erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 ( mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 6. Anlieferungszustand Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung / Paketanlieferung Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paketkarte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/Paketkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette/Paket. 9. Annahme Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 Prozent der erreichbaren privaten und gewerblichen Haushalte. Haushalte mit Zustellverbot für fallen nicht unter die genannte Garantiezustellung. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin. Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. Versandanschrift Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG, Alexander-Fleming-Ring 2, Rüsselsheim Prospektbeilagen

17 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Direktverteilung Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 16/17 Verteilung samstags Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Verteilung werktags (Solo-Verteilung) Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Stadt Bad Kreuznach, Frankfurt Mainz, Wiesbaden, Worms Stadt Bad Kreuznach, Frankfurt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Bad Kreuznach Donnersberg Darmstadt-Dieburg Landkreis Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Kusel Main-Taunus (Teilbereich) bis 30 g 39,90 Landkreis Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Kusel bis 30 g ab 69,90 Mainz-Bingen Main-Taunus Rhein-Hunsrück Mainz-Bingen Rheingau-Taunus Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus Anlieferung Frei Haus an unser Lager im Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG KOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Bündelung Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Odenwald Weitere Orte auf Anfrage. Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 pro Tausend berechnet.

18 Direktverteilung Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über die von der Rhein Main Presse Werbevermarktung GmbH beauftragten Zustelldienste. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Mindestauflage: Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Selektierte Verteilungen: Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Kontakt Sonja Becher ( ) Direktverteilung

19 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte 18/19 Alzeyer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 2 Stadt Alzey Alzey Dautenheim Heimersheim Schafhausen Weinheim Nieder-Wiesen Ober-Flörsheim Offenheim Uffhofen Wahlheim 280 VG Alzey Land Hangen-Weisheim Hochborn 230 VG Westhofen Teil Gau-Weinheim Partenheim Schimsheim Schornsheim Spiesheim Sulzheim Udenheim Vendersheim Wallertheim 740 VG Wörrstadt Teil BG Bretzenheim Dorsheim Guldental Heddesheim Langenlonsheim Laubenheim Rümmelsheim Windesheim 790 VG Langenlonsheim Daxweiler Dörrebach Eckenroth Roth Schöneberg Schweppenhausen Seibersbach Stromberg Waldlaubersheim Warmsroth 190 VG Stromberg BG BG Eckelsheim Albig Gau-Bickelheim 820 Binger Wochenblatt Bechenheim Gumbsheim Bechtolsheim Siefersheim 470 BG 1 Komplettbelegung Bermersheim Stein-Bockenheim Biebelnheim Wendelsheim 590 BG Bornheim Wöllstein Bingen Dintesheim Wonsheim Bingerbrück Eppelsheim 510 VG Wöllstein Stadt Bingen Teil Erbes-Büdesheim Mörsfeld Esselborn 140 VG Kirchheimbolanden Teil BG Flomborn Büdesheim BG 5 VG Rhein-Nahe Flonheim 950 BG Dietersheim Bacharach Framersheim Nieder-Saulheim Dromersheim Breitscheid Freimersheim Ober-Saulheim Gaulsheim Genheim Gau-Heppenheim Rommersheim Kempten Henschhausen Gau-Köngernheim Wörrstadt Sponsheim Manubach Gau-Odernheim VG Wörrstadt Teil Stadt Bingen Teil Medenscheid Kettenheim 150 BG Ockenheim Münster-Sarmsheim Lonsheim Armsheim 840 VG Gau-Algesheim Teil Neurath Mauchenheim Ensheim Niederheimbach Nack Gabsheim Oberdiebach 190 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite

20 55413 Oberheimbach Rheindiebach Steeg Trechtingshausen Waldalgesheim Weiler Winzberg 40 BG 6 VG Sprendlingen Aspisheim Badenheim Gensingen Grolsheim Horrweiler Sprendlingen St. Johann Welgesheim Wolfsheim Zotzenheim 250 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Lampertheim Hofheim Hüttenfeld Neuschloß Rosengarten 300 BG Bürstadt Riedrode Bobstadt Boxheimer Hof 70 BG Biblis Nordheim Wattenheim 410 Biblis Groß-Rohrheim Klein-Rohrheim Gernsheim (teilw.) 600 Idsteiner Anzeiger* Komplettbelegung Dasbach Ehrenbach Eschenhahn Heftrich Idstein-Stadt Kröftel Lenzhahn Niederauroff Niederrod Oberrod Oberauroff Walsdorf Wörsdorf Engenhahn Engenhahn/Wildp Königshofen Niedernhausen-Stadt Niederseelbach Oberjosbach Oberseelbach Bermbach Esch Niederems Reichenbach Steinfischbach Wüstems Bechtheim Beuerbach Görsroth Kesselbach Ketternschwalbach Limbach Oberlibbach Strinz-Trinitatis Wallbach Wallrabenstein 890 Ingelheimer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Ingelheim-Nord BG Ingelheim-Süd Groß-Winternheim 550 BG Appenheim Bubenheim Engelstadt Gau-Algesheim Nieder-Hilbersheim Ober-Hilbersheim Schwabenheim VG Gau-Algesheim Teil Elsheim Jugenheim Stadecken VG Nieder-Olm Teil BG 5 VG Heidesheim Heidenfahrt Heidesheim Uhlerborn Wackernheim Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan

21 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte 20/21 Kreisstadt Echo Komplettbelegung BG Diedenbergen Hofheim Langenhain Lorsbach Marxheim TB Wallau Wildsachsen 700 BG Bremthal Ehlhalten Eppstein Niederjosbach Vockenhausen BG Kriftel Mainzer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung Teilausgabe Hessen BG Bischofsheim BG Ginsheim Gustavsburg BG Mainz-Amöneburg Mainz-Kastel Mainz-Kostheim BG Hochheim Teilausgabe West BG Bretzenheim Drais Lerchenberg Marienborn BG Finthen /55124 Gonsenheim BG Budenheim Mombach Teilausgabe City BG /55118 Neustadt BG Oberstadt BG Hartenberg / Münchfeld Teilausgabe Süd BG Essenheim Klein-Winternheim Nieder-Olm Ober-Olm Sörgenloch Zornheim VG Nieder-Olm Teil BG Laubenheim Weisenau BG Hechtsheim Ebersheim Rheingauer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Niederwalluf BG Altstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Oberwalluf 630 Walluf gesamt Kiedrich BG 3 Geisenheim Geisenheim Johannisberg Marienthal Stephanshausen 400 BG Lorch Lorchhausen Espenschied Ransel Wollmerschied Rüdesheim Eibingen Assmannshausen Aulhausen Presberg Windeck 290 BG 5 Oestrich-Winkel Hallgarten Mittelheim Oestrich Winkel BG 6 Eltville Eltville Erbach Hattenheim 980

22 65344 Martinsthal Rauenthal 720 Rheinhessisches Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Hahnheim Köngernheim Mommenheim Nierstein Schwabsburg Selzen 800 VG Rhein-Selz Teil BG Dalheim Dexheim Dienheim Friesenheim Oppenheim Undenheim VG Rhein-Selz Teil BG 4 VG Bodenheim Bodenheim Gau-Bischofsheim Harxheim Lörzweiler Nackenheim BG Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Wintersheim 110 VG Rhein-Selz Teil Untertaunus Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 7 Taunusstein Bleidenstadt Hahn Hambach Neuhof Niederlibbach Orlen Seitzenhahn Watzhahn Wehen Wingsbach 290 BG 6 Hohenstein Born Breithardt Burg Hohenstein Hennethal Holzhausen Steckenroth Strinz Margarethä 500 BG 3 Bad Schwalbach Bad Schwalbach Adolfseck Fischbach Heimbach Hettenhain Langenseifen Lindscheid Ramschied 240 BG 4 Heidenrod Algenroth Dickschied Egenroth Geroldstein Grebenroth Hilgenroth Huppert Kemel Langschied Laufenselden Mappershain Martenroth Nauroth Niedermeilingen Obermeilingen Springen Watzelhain Wisper Zorn 200 BG 5 Schlangenbad Bärstadt Georgenborn Hausen v.d.h Niedergladbach Obergladbach Schlangenbad Wambach 540 BG 6 Aarbergen Daisbach Hausen Kettenbach Michelbach Panrod Rückertshausen 310 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan

23 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte 22/23 Wiesbadener Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung Teilausgabe City BG WI-Innenstadt Mitte-Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Südost BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost WI-Sonnenberg BG WI-Innenstadt- Westend-Nordwest BG WI-Europaviertel WI-Rheingauviertel ohne Klarenthal Teilausgabe Ost BG Bierstadt Sonnenberg-Ost BG Oststadt Erbenheim Nordenstadt BG Delkenheim Hochheim-Massenheim Hofheim-Wallau BG Auringen Breckenheim Heßloch Igstadt Kloppenheim Medenbach Naurod Rambach Teilausgabe Südwest BG /65203 Biebrich BG Klarenthal /65199 Dotzheim (ohne Freudenberg) BG Dotzheim-Freudenberg Frauenstein Schierstein Wormser Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd BG /67549 Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim 710 Worms Teil Bobenheim (ohne Roxheim) Gebiet Pfalz BG Hochheim Herrnsheim Neuhausen Worms Teil BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Worms - Teil Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim VG Eich Stadt Osthofen BG Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim 790 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite

24 55234 Monzernheim Westhofen VG Westhofen Teil Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 280 VG Monsheim SüWo Bergstraße / Pfungstadt Komplettbelegung BG Zwingenberg BG Alsbach-Hähnlein BG Seeheim-Jugenheim BG Bickenbach BG Pfungstadt SüWo Darmstadt Komplettbelegung BG DA-Arheiligen/Wixhausen BG Darmstadt Mitte BG Darmstadt Bess/ Paulus/Steinb BG Darmstadt Kompo/ Woogs/ Hochs/ Rosenh BG Darmstadt Kran/ Martins/ Bürgerpark BG Darmstadt Indust/ Wald/ Johannis BG Darmstadt Heimst/ Neu-Bess/ Verlags BG Darmstadt Eberstadt SüWo Dieburg Komplettbelegung BG 64409/ Messel Eppertshausen BG Münster BG Babenhausen BG Schaafheim BG Dieburg BG Groß-Umstadt BG Groß-Zimmern BG Otzberg SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung BG Griesheim BG Weiterstadt BG Erzhausen SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung BG Büttelborn BG Nauheim BG Trebur BG Groß-Gerau Beilagenverteilplan

25 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenmitte 24/25 SüWo Odenwaldkreis SüWo Ried SüWo Rüsselsheim Komplettbelegung Komplettbelegung Komplettbelegung BG 64732/ Bad König Brombachtal BG Höchst BG Breuberg BG Lützelbach BG Erbach BG Riedstadt BG Biebesheim BG Stockstadt BG Gernsheim BG Kelsterbach BG Raunheim BG Mörfelden Walldorf BG Rüsselsheim BG Flörsheim BG Michelstadt BG 64743/ Beerfelden / Hesseneck 64756/ Mossautal 64757/ Rothenberg Sensbachtal

26 SüWo Vorderer Odenwaldkreis Komplettbelegung i-punkt Komplettbelegung BG Ober-Ramstadt BG Roßdorf BG Modautal BG Mühltal BG Reinheim BG Reichelsheim BG Brensbach BG Groß-Bieberau BG 64405/ Fischbachtal Fränkisch-Crumbach Teilausgabe A BG Bensheim BG Einhausen BG Heppenheim BG Lautertal BG Lorsch BG Zwingenberg Teilausgabe B BG Fürth BG Grasellenbach BG Lindenfels BG Mörlenbach BG Rimbach Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan

27 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Beilagenverteilplan Wochenende 26/27 VorOrt (Samstag) BG 1 Komplettbelegung BG WI-Innenstadt- Mitte-Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Süd BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost WI-Sonnenberg-West BG Wi-Innenstadt- Westend-Nordwest BG WI-Europaviertel WI-Rheingauviertel BG WI-Oststadt WI-Erbenheim WI-Nordenstadt BG WI-Delkenheim Hochheim-Massenheim Hofheim-Wallau BG WI-Auringen WI-Breckenheim WI-Heßloch WI-Igstadt WI-Kloppenheim WI-Medenbach WI-Naurod WI-Rambach BG /65203 WI-Biebrich BG WI-Klarenthal /65199 WI-Dotzheim ohne Freudenberg BG WI-Dotzheim Freudenberg WI-Frauenstein WI-Schierstein BG Mainz-Amöneburg Mainz-Kastel Mainz-Kostheim Hochheim Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 BG WI-Bierstadt WI-Sonnenberg-Ost Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte

28 Wormser Wochenblatt (Samstag) BG 1 Komplettbelegung BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd BG /67549 Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim 710 Worms Teil Bobenheim Roxheim Gebiet Pfalz BG Hochheim Herrnsheim Neuhausen Worms Teil BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Worms Teil Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim VG Eich Stadt Osthofen Guntersblum BG Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen VG Westhofen Teil Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 280 VG Monsheim BG Hochborn Dautenheim Dintesheim Eppelsheim Hangen-Weisheim Flomborn Ober-Flörsheim Gau-Heppenheim 280 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan

29 Preisliste Nr. 49, gültig ab 1. Januar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Anzeigen und Beilagen in n 28/29 Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in n 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

30 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. AGB

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Grundsteuer A Angabe in % Übersicht über Grund- und hebesätze in Kommunen in Rheinhessen Stand: Mai 2016 Alzey-Land 55234 Albig 300 300 365 365 365 365 55234 Bechenheim 300 300 365 365 365 365 55234 Bechtolsheim 330 330 400 400

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