Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement"

Transkript

1 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement

2 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Autorin Claudia Klampfer

3 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Arten von Naturgefahren in Österreich Integrales Naturgefahrenmanagement Rechtliche Grundlagen Organisation in Österreich Rechtsmaterien der unterschiedlichen Verwaltungsebenen EU-Ebene Bundes-Ebene Landes-Ebene Gemeinde-Ebene Zentrale Fachbereiche u. Akteure des Naturgefahrenmanagements in Österreich Informationen über Hochwasser Prozesskarten / Intensitätskarten Gefahrenhinweiskarten Risikokarten Gefahrenzonenpläne Maßnahmen Herausforderungen Quellen Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis

4 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Katastrophen kennt allein der Mensch, wenn er sie überlebt; die Natur kennt keine Katastrophen. (Max Frisch) Anmerkung Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. 12

5 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer 1. Einleitung 1347: Matrei in Osttirol von einem Hochwasser aus dem Bretterwandbach fast völlig zerstört : Zerstörung von Villach und Bergsturz Dobratsch (Kärnten) durch ein Erdbeben : Murgang im Rastötzebach in Bad Hofgastein : 147 Tote Felssturz Mönchsberg (Salzburg). 1689: Lawinenwinter: 256 Tote in Österreich : Zerstörung von Zell am See durch den Schmittenbach. 1 Mit Naturgefahren ist der Mensch immer schon konfrontiert gewesen. Katastrophen haben immer wieder stattgefunden. Erklärbar ist dies ganz einfach durch einen Blick auf die natürlichen Gegebenheiten und die Besiedlung Österreichs: Von der Gesamtfläche Österreichs sind nur 38 % als Dauersiedlungsraum geeignet. Auf dieser stark minimierten Fläche liegt die Bevölkerungsdichte bei 243 Einwohnern pro km² (Zum Vergleich: auf das gesamte Bundesgebiet bezogen liegt der Wert bei 93 Einwohnern/ km².). Das Staatsgebiet wird von rund km Fließgewässern durchzogen. Etwa 60 % der Staatsfläche sind intensiv, weitere 17 % sind extensiv von Wildbächen, Lawinen und Erosion bedroht. Österreichweit sind rund Wildbäche, Lawinen und ca. 900 von Rutschung und Steinschlag bedrohte Risikogebiete erfasst. 2 Ein Grund dafür ist die moderne Zivilisation mit dem Trend zu höherer Mobilität, Dezentralisierung der Versorgung, räumlicher Trennung der Funktionsbereiche Leben, Arbeiten und Freizeit sowie ein immer stärkerer Flächenverbrauch. Außerdem bedürfen nicht nur der Siedlungsraum, sondern auch der Arbeits- und Erholungsraum sowie die Verkehrs- und Versorgungsräume eines permanenten Schutzes. 3 Die nachstehende Grafik zeigt die Veränderung der Gefahrengebiete und des Lebensraums sowie die wachsende Teilmenge aus beidem. 1 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014a 2 vgl. HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S. 5 f 3 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014a 13

6 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Abbildung 1: Lebensraum und Gefahrengebiet (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014a). Im Umgang mit dieser Problematik ist es das Hauptziel, Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Aber auch die wirtschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht ganz vergessen werden: Naturkatastrophen haben auch messbare Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Landes. 4 Im vorliegenden Bericht soll die Thematik des Naturgefahrenmanagements überblicksmäßig thematisiert werden. Das Ziel ist es, einen ersten Einblick in die komplexe Thematik zu geben. Im 2. Kapitel werden die Arten von Naturgefahren in Österreich dargestellt. Danach wird der Begriff des Integralen Naturgefahrenmanagements etwas näher erläutert. Im 3. Kapitel wird versucht, die Vielzahl an rechtlichen Grundlagen mit Bezug zum Hochwasser prägnant zusammenzufassen. Anschließend werden die wichtigsten Akteure dargestellt sowie die von diesen Akteuren bereitgestellten Informationsquellen analysiert. Aufbauend auf die vorhandene Information werden die möglichen Maßnahmen beschrieben vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten der Raumplanung. Abschließend wurden einige Herausforderungen im Naturgefahrenmanagement gesammelt. 4 RUDOLF-MIKLAU 2014a 14

7 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer 2. Arten von Naturgefahren in Österreich Um den Umgang mit Naturgefahren näher analysieren zu können, ist vorerst eine Definition für den Begriff Naturgefahr notwendig. Nach der Wildbach- und Lawinenverbauung sind Naturgefahren [ ] Vorgänge in der Natur, die zu einer Bedrohung von Menschen, Umwelt, Sach- und Vermögenswerten führen können. 5 Für WAGNER und SUDA setzt sich eine Naturgefahr aus mehreren Komponenten zusammen dazu zählen das Naturereignis, dessen Ausmaß und Ablauf sowie die Aktionen und Reaktionen der Gesellschaft. 6 Genau diese Aspekte sollen im Folgenden etwas näher betrachtet werden: Wie werden Ausmaß und Ablauf beschrieben und wie kann die Raumplanung diese Informationen nutzen? Und welche Möglichkeiten gibt es, Maßnahmen zu setzen? Fast alle Teile der Welt sind von mehreren Naturgefahren betroffen. Österreich ist, bezogen auf Naturkatastrophen, ein relativ sicheres Land. Gemessen am Schadensrisiko sind in Österreich vor allem Hochwasser, Lawinen und Sturm die bedeutendsten Gefahren. 7 Die nachstehende Tabelle zeigt einerseits eine Auflistung möglicher Naturgefahren in Österreich und außerdem auch das Gefahrenpotential der Naturgefahren in Österreich gegliedert nach Personen- und Schadensrisiko: Abbildung 2: Naturgefahren-Ranking in Österreich (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014a). Das Personenrisiko ist vor allem bei Lawinen besonders hoch, die Sachschäden sind bei Hochwasser am höchsten. Im alpinen Raum sind manche Gefahren erst relevant und andere auch besonders konzentriert (z.b. Muren, Lawinen, Wildbäche). Aber auch im nichtalpinen Bereich gibt es österreichweit viele Zonen, die von mehreren Gefahren bedroht sind (Hochwasser, Hagel, Sturm etc.). 5 HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S. 2 6 vgl. WAGNER, SUDA 2006, S vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014a 15

8 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Abbildung 3: Exposition Österreichs für Wildbäche (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014a). Die Auswirkungen von Naturgefahren können auf unterschiedlichsten Maßstabsebenen auftreten von lokalen, kleinräumigen Überschwemmungen oder Muren bis hin zu supranationalen Dürrekatastrophen oder Stürmen. Betroffen sind alle Daseinsgrundfunktionen wie Wohnen, Arbeit, Versorgung, Erholung und Bildung, sowie im weiteren Sinne auch Kommunikation und Verkehr. Dabei müssen die Funktionen auch nicht immer direkt betroffen sein, sondern können auch indirekt eingeschränkt werden. 8 Im Rahmen dieses Berichts soll das Hochwasser als eine Naturgefahr mit besonders großem Katastrophenpotenzial beispielhaft herausgegriffen werden. Das Hochwasser ist ein Teil des natürlichen Wasserkreislaufs und stellt für die Natur keine Katastrophe dar, sondern einen wichtigen Prozess, zum Beispiel für die Bodenverbesserung. Für den Menschen können Überschwemmungen aber große Schäden verursachen, die es zu vermeiden gilt. Versucht wird, dies über das Naturgefahrenmanagement zu erreichen, das im nächsten Kapitel näher erläutert wird. In der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken wird Hochwasser folgendermaßen definiert: Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das sich nicht verhindern lässt. Allerdings tragen bestimmte menschliche Tätigkeiten (wie die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in Überschwemmungsgebieten sowie die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens durch Flächennutzung) und Klimaänderungen dazu bei, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Hochwasserereignissen zu erhöhen und deren nachteilige Auswirkungen zu verstärken. 9 Generell zählt Hochwasser zur Kategorie der hydrologischen Gefahren. Dazu zählen alle Naturereignisse, welche Wasser als Auslöser und Transportmedium haben. Sobald der Wasserstand über einen bestimmten Schwellwert steigt und Land überflutet, das normalerweise nicht von Wasser bedeckt ist, wird von Hochwasser gesprochen vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014a 9 EU-RICHTLINIE 2007/60/EG 10 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S. 17 f 16

9 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer 3. Integrales Naturgefahrenmanagement Naturgefahrenmanagement bezeichnet die ganzheitliche Betrachtung aller Zusammenhänge und Wirkungen von Naturgefahren. 11 Ein angestrebter Sicherheitsgrad soll durch Schutzmaßnahmen, die sich den sich ändernden Umständen anpassen, erreicht werden. Der Schutz wird hier als Gesamtheit der Maßnahmen und der natürlichen Gegebenheiten betrachtet, die eine bestehende Gefahr vermindern. 12 Integral steht hier für interdisziplinär wissenschaftliche, gesellschaftliche und technische Bereiche müssen zusammenspielen. 13 Ziel ist ein systematisches Managementkonzept zum Umgang mit Risiken, 14 um die [ ] nachhaltige Sicherheit der Bevölkerung und deren Lebensgrundlage unter Berücksichtigung der sozialen, ökonomischen, ökologischen und technologischen Situation zu gewährleisten. 15 Dazu müssen die Risiken erst erkannt und anhand anerkannter und bewährter Maßstäbe beurteilt werden. Eine optimale Kombination aus Maßnahmen kann dann das Risiko reduzieren. 16 Die nachfolgende Grafik zeigt die historische Entwicklung des Naturgefahrenmanagements. Lange Zeit war ein Leben mit den Naturgefahren notwendig. Es gab zwar bereits um 1250 erste Bauwerke zum Bremsen und Ablenken der Gefahren, trotzdem mussten die Kräfte der Natur großteils schlichtweg akzeptiert werden. Später spielen technische Maßnahmen und Schutzbauwerke eine bedeutende Rolle der Mensch versucht, die Natur zu kontrollieren. Eine systematische Auseinandersetzung mit den Gefahren gibt es erst im 19. Jahrhundert, die Abwehr wurde zu einem staatlichen Vorsorgesystem. Der Begriff des integralen Naturgefahrenmanagements wird seit den 1980er-Jahren verwendet. 17 Abbildung 4: Historische Entwicklung des Naturgefahrenmanagements in Österreich (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014b). 11 HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S vgl. HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S vgl. NEUMAYER o.j., S vgl. NATIONALE PLATTFORM FÜR NATURGEFAHREN PLANAT 2004, S HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S vgl. NATIONALE PLATTFORM FÜR NATURGEFAHREN PLANAT 2004, S vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S

10 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Das hier gemeinte Naturgefahrenmanagement ist, aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung, ein äußerst vielschichtiger Prozess. Sehr viele Aktivitäten laufen gleichzeitig ab und werden von unterschiedlichsten Akteuren umgesetzt. Um diese Abläufe vereinfacht darzustellen, wird häufig der Risikokreislauf herangezogen: 18 Abbildung 5: Risikokreislauf (Quelle: HÜBL, HOCHSCHWARZER, SEREINIG, WÖHRER-ALGE 2011, S. 64). Es soll noch einmal hervorgehoben werden, dass es sich hierbei um eine vereinfachte Darstellung handelt. Immer wieder wird die Darstellung als Kreislauf kritisiert, die Komplexität der Prozesse und das Mitspielen der vielen Akteure gehen aber durchaus aus der Grafik hervor. Die Raumplanung ist vor allem für den Bereich der Prävention zuständig; also eine angepasste Nutzung für gefährdete Flächen zu finden. Die Ziele der Raumplanung im Umgang mit Naturgefahren könnten auf drei Punkte zusammengefasst werden: 1. Gefahr erkennen, 2. Gefahr meiden und 3. mit Risiken umgehen. Eine Gefahr zu erkennen, ist die Grundvoraussetzung für die Raumplanung. Später wird diese beurteilt, um angepasste Nutzungen festlegen zu können. Um die möglichen Maßnahmen abwägen zu können, müssen die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Naturgefahren genau analysiert werden insbesondere im Hinblick auf Abgrenzbarkeit, Zeitgebundenheit, Prognostizierbarkeit, Intensität, Wahrscheinlichkeit und Beeinflussbarkeit. 19 Beim Hochwasser, das im Rahmen dieses Berichts ja besonders im Fokus stehen soll, liegt die Wirksamkeit der Raumplanung neben der Dokumentation der Gefahrenbereiche vor allem in der Abstimmung von Gefahren und Nutzungsinteressen. Diese Berücksichtigung von Gefährdungen bei der Festlegung von Raumnutzungen kann auch bereits als Risikobewertung verstanden werden. 20 Zusammengefasst ist es also das Hauptziel der Raumplanung bezüglich Naturgefahren, zu gewährleisten, dass das Schadenspotenzial etwa durch Bauten und Anlagen nicht zusätzlich erhöht, sondern langfristig vermindert wird vgl. HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S vgl. JORDI 2005, S. 8 f 20 vgl. ÖSTERREICHISCHER STÄDTEBUND o.j. 21 vgl. BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG ARE o.j., online 18

11 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer 4. Rechtliche Grundlagen Am Naturgefahrenmanagement ist, wie bereits angesprochen, eine Vielzahl an Akteuren beteiligt sowohl öffentliche als auch private Institutionen. Deshalb sind klare Rechtsgrundlagen notwendig, um die Zuständigkeiten zu klären. 4.1 Organisation in Österreich In Österreich ist Naturgefahrenmanagement traditionell eine Aufgabe des Staates. Schutzleistungen werden von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch von privaten Trägern erbracht. Öffentliche Mittel werden dann eingesetzt, wenn die Maßnahme außerhalb des Einflussbereichs des Einzelnen liegt oder dessen Leistungsfähigkeit übersteigt. Bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen ist wichtig, dass das öffentliche Interesse des Schutzes vor Naturgefahren gegenüber privaten Interessen überwiegt. Sowohl die Prävention von Naturgefahren als auch die Bewältigung von Katastrophen sind Querschnittsmaterien und Aufgabe von Experten. Die Rechtsgrundlagen sind unübersichtlich und zersplittert, weshalb Naturgefahrenmanagement ein politischer Entscheidungsprozess ist. 22 Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz basiert das Naturgefahrenmanagement auf einer Vielzahl von Gesetzesnormen. Direkt angesprochen wird es dabei nie meistens hat es nur eine indirekte Bedeutung und gibt einen Rechtsrahmen vor. 23 Auch aufgrund dieser Zersplitterung ist weder in der Bundesverfassung, noch in den einzelnen Gesetzen ein subjektives Recht auf Schutz 24 festgeschrieben. Es obliegt ganz dem Staat zu entscheiden, in welchem Umfang er die Aufgabe des Naturgefahrenmanagements selbst wahrnehmen möchte es besteht kein Rechtsanspruch auf Schutz. Trotzdem sind Schutzmaßnahmen aber öffentliche Güter potentielle Nutznießer dürfen von deren Konsum nicht ausgeschlossen werden. 25 In Österreich wird normiertes Naturgefahrenmanagement betrieben. Dem gegenüber steht nutzungsabhängiger und risikoabhängiger Schutz. Das bedeutet, dass die Ziele bezüglich des zu erreichenden Schutzniveaus unabhängig vom möglichen Schadensausmaß durch verbindliche Normen und Richtlinien festgelegt werden. Der Staat behandelt alle Gruppen der Gesellschaft gleich. 26 Der Schutz vor Naturgefahren ist also kein eigenständiges politisches Ziel, sehr wohl aber Bestandteil wichtiger Politikfelder: Daseinsvorsorge Zivilschutz Raumordnung (Freihaltung von Retentionsräumen, Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft etc.) Umweltschutz (Walderhaltung, Schutz der Gewässer, etc.) Zwischen diesen unterschiedlichen Rechtsmaterien kann es aber auch zu Widersprüchen und Zielkonflikten kommen vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 23 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S RUDOLF-MIKLAU 2014b 25 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 26 vgl. HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S. 54 f 27 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 19

12 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Die Grundprinzipien des staatlichen Naturgefahrenmanagements sind zusammengefasst: Bundesstaatliche Organisationsprinzipien, föderales Prinzip, Subsidiaritätsprinzip. Klare Zuständigkeitsverteilung. Entscheidung des Staates, was er selbst übernimmt und was er an Private abgibt. 28 Die gesetzten staatlichen Maßnahmen werden immer auf ein Schutzziel ausgerichtet. Diese Ziele definieren das angestrebte Schutzniveau, also das Maß an Schutz, das erreicht werden soll. Somit kann nach der Umsetzung der Maßnahmen eine Erfolgskontrolle erfolgen. 29 Die Schutzziele des österreichischen Naturgefahrenmanagements umfassen: Schutz des Lebens und der Gesundheit Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums Schutz von Verkehrswegen, Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen Schutz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Schutz der Umwelt Daraus können dann spezifische Schutzziele für konkrete Vorhaben abgeleitet werden. Festgelegt werden sie von Entscheidungsträgern, Verwaltungsorganen oder Experten. Wichtig sind sie außerdem für Förderungen und Genehmigungen Rechtsmaterien der unterschiedlichen Verwaltungsebenen Die wichtigsten Rechtsmaterien auf den unterschiedlichen Ebenen werden in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Dabei wurde aber eine Auswahl getroffen und nur die als besonders relevanten Materien wurden herausgegriffen. EU Bund Land Hochwasserrichtlinie Wasserrahmenrichtlinie Forstgesetz Wasserbautenförderungsgesetz Wasserrechtsgesetz 15a-Vereinbarung Donauhochwasserschutz Verkehrsrecht Raumordnungsgesetzte Bautechnikgesetz Bauordnung Verkehrsrecht Tabelle 1: Rechtsmaterien auf unterschiedlichen Ebenen (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2009, S. 134). Integrales, also ganzheitliches Naturgefahrenmanagement erfordert Kooperation über alle diese Ebenen. Im Folgenden werden einige dieser Rechtsmaterien etwas näher erläutert. 28 vgl. JORDI 2005, S. 7 f 29 vgl. HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 20

13 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer EU-Ebene Die wichtigsten Instrumente des Hochwasserschutzes auf europäischer Ebene sind: EU-Richtlinie über Bewertung und Management von Hochwasserrisiken Strukturfonds in der Regionalpolitik Solidaritätsfonds der EU Gemeinsame Agrarpolitik Wasserrahmenrichtlinie Hochwasserrichtlinie Überwachungs- und Informationszentrum MIC 31 Auf EU-Ebene ist der Hochwasserschutz ein Umweltthema. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der Schutz der Gewässer sowie eine gute Qualität sämtlicher Gewässer bis 2015 (außer einiger Ausnahmen bis 2017). 32 Die Richtlinie enthält zum Beispiel das Verschlechterungsverbot für Hochwasserschutzbauten. Durch die Wasserrechtsgesetznovelle 2003 wurde die Richtlinie in Österreich in nationales Recht umgesetzt. Die Hochwasserrichtlinie ist ein gesamteuropäisches, präventives Planungsinstrument. Das Ziel ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. 33 Es wird also nur ein Rahmen geschaffen, der Handlungsspielräume für nationale Gegebenheiten lässt. Eine ganz entscheidende Neuerung ist die Betrachtung nach Einzugsgebieten auch grenzüberschreitend. 34 Die Mitgliedsstaaten werden durch die Richtlinie zur Erstellung folgender Pläne verpflichtet: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für Flussgebietseinheiten: 35 Die sogenannten Areas with Potential Significant Flood Risk (APSFR) sind potentielle, signifikante Hochwasserrisikogebiete und müssen kartographisch dargestellt werden. In Österreich wurden rund 400 solcher Gebiete ausgewiesen. 36 Hochwasserrisikokarten und Hochwassergefahrenkarten für die ermittelten gefährdeten Gebiete: 37 Die Gefahrenkarten umfassen Überschwemmungsgrenzen, Wassertiefen und die Fließgeschwindigkeit, die jeweils für die Zonen HQ 30, 100 und 300 erstellt werden. Die Risikokarten zeigen potentielle, nachteilige Wirkungen auf (in Österreich z.b. über HORA). 38 Hochwassermanagementpläne für die bedrohten Gebiete: 39 Das Hauptziel der Managementpläne ist es, die Vielzahl der beteiligten Akteure aufzuzeigen und die Beteiligten in den Prozess zu integrieren. 31 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 32 vgl. NEUMAYER o.j., S vgl. EU-RICHTLINIE 2007/60/EG (1) 34 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 35 vgl. WRG 1959, 55i 36 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 37 vgl. WRG 1959, 55k 38 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 39 vgl. WRG 1959, 55l 21

14 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Für all die erstellten Pläne gilt das Publizitätsgebot: Das bedeutet, sie müssen veröffentlicht werden. 40 Die Kernelemente der Richtlinie sind: Das Verbot der Übertragung des Hochwasserrisikos auf Unterlieger. Die Ausrichtung der Planung auf das gesamte Flusseinzugsgebiet. Die Einbindung der Öffentlichkeit. Bei der Umsetzung in nationales Recht musste die Problematik der Kompetenzzersplitterung in Österreich berücksichtigt werden. Eine Vielzahl an Fachgruppen ist beteiligt, viele Interessen stoßen aufeinander und es gibt sowohl rechtlich geregelte als auch ungeregelte Bereiche Bundes-Ebene Das Forstgesetz 1975 enthält, unter anderem, Bestimmungen zur forstlichen Raumplanung. Das Ziel der forstlichen Raumplanung ist es, die Nutzwirkung, Schutzwirkung, Wohlfahrtswirkung und die Erholungswirkung des Waldes sicherzustellen. Unter anderem wird der Ausgleich des Wasserhaushalts explizit angesprochen. 42 Die forstlichen Pläne laut Forstrecht sind der Waldentwicklungsplan, der Waldfachplan und der Gefahrenzonenplan. Der Ablauf zur Erstellung eines Gefahrenzonenplans wird genau geregelt. 43 Das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 regelt, für welche Maßnahmen Bundes- oder Fondsmittel zur Verfügung stehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und in welchem Ausmaß eine Förderung gewährt wird. Dabei wird folgendes Ziel verfolgt: Im Interesse eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes und der notwendigen Wasservorsorge sowie zur Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung und geordneten Abwasserentsorgung, des notwendigen Schutzes gegen Wasserverheerungen, Lawinen, Muren und Rutschungen und zur Erfüllung der Aufgaben der landeskulturellen Wasserwirtschaft [ ]. 44 Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung der Abflussverhältnisse, Schutzund Regulierungsmaßnahmen, Wildbach- und Lawinenverbauung, Maßnahmen zur Bodenentwässerung etc. Wasserrechtsgesetz Im vierten Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes wird geregelt, für welche Baulichkeiten und Maßnahmen eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig ist. Laut Wasserrechtsgesetz 38. (1) ist für die [ ] Errichtung und Abänderung von Brücken, Stegen und von Bauten an Ufern, [ ] Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer [ ] Unterführungen unter Wasserläufen, schließlich von Einbauten in stehende öffentliche Gewässer [ ] 45 neben der sonst erforderlichen Genehmigung auch eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen. 40 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 41 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 42 vgl. FORSTG vgl. FORSTG &11 44 WBFG (1) 45 WRG (1) 22

15 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer Landes-Ebene Die Raumordnung ist in Österreich Landeskompetenz, weshalb es neun unterschiedliche Raumordnungsgesetze gibt. Dadurch wird eine Reaktion auf die regionalen Gegebenheiten ermöglicht. Teils finden sich erhebliche Unterschiede zwischen den Raumordnungsgesetzen der einzelnen Länder. In diesem Bericht soll die Rechtslage in Salzburg etwas näher betrachtet werden. Das Thema der Naturgefahren wird bereits im 2, den Raumordnungszielen, angesprochen: Die Bevölkerung ist vor Gefährdung durch Naturgewalten und Unglücksfälle außergewöhnlichen Umfanges sowie vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen durch richtige Standortwahl dauergenutzter Einrichtungen und durch Schutzmaßnahmen bestmöglich zu schützen. 46 Außerdem wird festgelegt, welche Bereiche nicht als Bauland ausgewiesen werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Flächen die [ ] im Gefährdungsbereich von Hochwasser, Lawinen, Murgängen, Steinschlag udgl gelegen oder als wesentliche Hochwasserabfluss- oder Hochwasserrückhalteräume zu erhalten sind Gemeinde-Ebene Auf Gemeindeebene finden sich keine eigenständigen Rechtsmaterien, die für das Naturgefahrenmanagement relevant wären. Es gibt aber einige Instrumente, die auch in der Prävention eine bedeutende Rolle spielen. Dazu gehört vor allem die Steuerung der Nutzungsplanung über das örtliche Entwicklungskonzept, den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan. Durch diese Instrumente wird die Gefahrenzonenplanung von der Gemeinde umgesetzt, unter anderem auch durch Widmungsbeschränkungen und -verbote. Die örtliche Baupolizei verfügt über folgende Bestimmungen: Bauplatzeignung, Bebauungsgrundlagen, baurechtliche Verfahren und baurechtliche Auflagen. 48 Die nachfolgende Grafik zeigt nochmal zusammengefasst die wichtigsten Instrumente, die den Ebenen zur Verfügung stehen, um im Hochwasserschutz tätig zu werden. Ebene Bund Land Gemeinde Instrumente Gefahrenzonenpläne Hochwasserrisikokarten Hochwassergefahrenkarten Hochwassermanagementpläne Landesentwicklungsprogramm Regionales Entwicklungsprogramm Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept Tabelle 2: Instrumente des Hochwassermanagements auf unterschiedlichen Ebenen (Quelle: Eigene Darstellung). 46 vgl. SBG ROG (1) 47 vgl. SBG ROG (3) 48 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014d 23

16 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement 5. Zentrale Fachbereiche u. Akteure des Naturgefahrenmanagements in Österreich Die wichtigsten Akteure des Naturgefahrenmanagements, vor allem die der Prävention, gehen bereits aus der Analyse der rechtlichen Grundlagen hervor. Deshalb soll hier nur noch ein kurzer Überblick über die Beteiligten gegeben werden. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) Geologische Bundesanstalt (GBA) Hydrographischer Dienst (HD) Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) Bundeswasserbauverwaltung (BWV) Bundeswasserstraßenverwaltung (via donau) Landesforstdienst (LFD) Länder als Straßenhalter (LStrV) Landesgeologe Bundeswarnzentrale (BWZ) Landeswarnzentralen (LWZ) Bürgermeister Wassergenossenschaften und Wasserverbände Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) Österreichische Bundesforste (ÖBf) Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) Nationaler meteorologischer und geophysikalischer Dienst Zentrale Informations- und Beratungsstelle im Bereich der Geowissenschaften Erhebung der quantitativen Komponenten des Wasserkreislaufes Entscheidungsgrundlagen zur Lösung wasserwirtschaftlicher Probleme einschließlich des Hochwasserschutzes Forschungs- und Ausbildungsstelle des Bundes für die wald-, naturgefahren- und landschaftswissenschaftliche Forschung Dienststelle des Bundes zum Schutzes vor Wildbächen, Lawinen, Steinschlag und Rutschungen Staatliche Organisation zur Betreuung der Fließgewässer (außer Wildbäche und Wasserstraßen) und zur Durchführung der Maßnahmen des Schutzwasserbaus Wasserstraßen-Gesellschaft mbh zur Erhaltung und Entwicklung der Wasserstraße Donau Fachabteilung des Landes zur Wahrnehmung der Aufgaben des ForstG einschließlich Schutzwald Fachabteilung aller übergeordneten Straßen (außer jener, die von der ASFINAG verwaltet werden) Fachstelle des Landes für geologische (geotechnische) Aufgaben Nationale Einrichtung für den Katastrophenschutz zur Koordination bei Großschadensereignissen Einsatzzentrale des Landes in Katastrophenfällen sowie Warnzentrale des Warn- und Alarmdienstes (Sirenen) Verwaltungsbehörde auf kommunaler Ebene Behördliche Zuständigkeit im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei, der örtlichen Straßenpolizei, der örtlichen Gesundheitspolizei (einschließlich Rettungswesen), der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Feuerpolizei. Körperschaften öffentlichen Rechts zur Durchführung und gemeinschaftlichen Finanzierung von Schutzmaßnahmen Erhaltung der bestehenden Schutz- und Dammbauten an der Donau Verwaltungsgesellschaft der Waldbestände des Bundes Bau, Erhaltung und Betrieb der Eisenbahnlinien des Bundes 24

17 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer Österreichische Autobahnen und Schnellstraßen Finanzierung AG (ASFINAG) Österreichisches Bundesheer (BH) Polizei Feuerwehren Rettungsorganisationen Krisenstab Bau, Erhaltung und Finanzierung von Autobahnen und Schnellstraßen Bewaffnete Streitmacht der Republik Österreich mit Aufgaben im Katastropheneinsatz Bewaffneter, nach militärischem Muster organisierter, ziviler Wachkörper der Republik Österreich Brandschutz, Hilfeleistung nach Unfällen bzw. bei sonstigen Notlagen für Mensch und Tier, bei Katastrophenfällen und nach Unfällen mit gefährlichen Stoffen Humanitäre Hilfsorganisation Das zentrale Organ der Katastrophenbewältigung, das im Krisenfall innerhalb einer Organisation o- der an der Schnittstelle der am Katastropheneinsatz beteiligten Organisationen gebildet wird, um Ereignisse zu bewältigen, die über die Kompetenzen der Normalorganisation hinausgehen. Tabelle 3: Akteure im Hochwassermanagement (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2009). Außerdem haben auch die Bevölkerung (Stichwort Eigenverantwortung), Medien, Versicherungen, die Wissenschaft (Normierung) und NGOs bedeutende Rollen Informationen über Hochwasser Um Planungsvorhaben bezüglich ihrer Gefährdung durch Hochwasser entsprechend beurteilen zu können, braucht es ausreichend Informationsgrundlagen. Einige wichtige präventive Planungsinstrumente sind: Waldentwicklungsplan Geologische Karten Wildbach- und Lawinenkataster HORA (Hochwasserrisiko Austria) 50 Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Einzugsgebietsverordnung (EZG-VO) Regionalentwicklungsprogramme Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Schutzwasserwirtschaftliches Grundsatzkonzept Österreichische Bodenkarte (ebod) Hydrologischer Atlas Österreich Für die Gefahren- und Risikoplanung stehen mehrere Kategorien von planlichen Darstellungen zur Verfügung. Diese dienen auch als Grundlage für weitere Pläne, wie zum Beispiel den Gefahrenzonenplan vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014d 50 HORA ist eine rein indikative Gefahrenlandkarte, die die Ableitung eines Risikos oder einer Gefahr für ein einzelnes Objekt nicht erlaubt. Außerdem handelt es sich um ein recht grobes Modell das bedeutet, es können Fehler auftreten. Die Information ist aber frei zugänglich und kann einen ersten wichtigen Einblick in die Hochwassergefahrensituation geben. 51 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014d 25

18 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement 6.1 Prozesskarten / Intensitätskarten Abbildung 6: Prozesskarte Hochwasser (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014b). Prozesskarten sind flächenhafte Darstellungen, die Ausbreitung, Ablauf und Intensität des Hochwassers darstellen. Anbruchgebiete, Verlauf, Ablagerung, etc. werden genau dokumentiert. Es handelt sich um eine flächenhafte Verteilung physikalischer Parameter: Wie schnell fließt das Wasser? Wie tief ist es? Auf Basis der Prozesskarten werden im nächsten Schritt Gefahrenzonenpläne erstellt Gefahrenhinweiskarten Gefahrenhinweiskarten sind ebenfalls rein indikativ und informativ. Sie stellen die Gefahren nur dar, bewerten sie aber nicht. Es wird sehr grobmaßstäblich dargestellt, wo mit Gefahren zu rechnen ist; Aussagen zum Ausmaß werden nicht getroffen. Grobmaßstäblich bezieht sich hier aber nicht auf den verwendeten Maßstab der Darstellung, sondern auf die Genauigkeit der zugrundeliegenden Begutachtung. In Österreich gibt es Gefahrenhinweiskarten für Hochwasser im Rahmen der europäischen Hochwasserrahmenrichtlinie. Geeignet sind Hochwasserhinweiskarten, um einen Überblick und Information zu gewinnen. Ein Flächenwidmungsplan kann auf deren Basis aber nicht erstellt werden, da die Katastergenauigkeit nicht gegeben ist. Deshalb sind die Karten rein indikativ vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 53 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 26

19 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer 6.3 Risikokarten Risikokarten beschreiben die Gefahren qualitativ und abgestuft nach Intensitätsstufen das bedeutet, die Gefahren werden bewertet. Außerdem werden die potenziellen Schäden zugeordnet (Schadensintensität). Das bedeutet, die Karten sind flächen- und objektsbezogen, inklusive Aussage zu Umfang und Intensität Gefahrenzonenpläne Gefahrenzonenpläne sind flächenhafte Gutachten mit Prognosecharakter. Das bedeutet, die Gefahren werden parzellenscharf, auf Basis des Grenzkatasters, dargestellt. Da es sich um ein Gutachten handelt, muss es als sachverständige Meinung gesehen werden und aufgrund des Prognosecharakters bleiben auch noch Unsicherheiten. Außerdem handelt es sich um ein abstraktes Gutachten. Das heißt, dass für die Errichtung eines Gebäudes ein spezifisches Gutachten notwendig ist. Über die tatsächliche Bebaubarkeit entscheiden das Baurecht und die Raumordnung. Dargestellt werden die Häufigkeit und die Intensität der Gefahr auf Basis eines Bemessungsereignisses. Es wird aber nicht ein einzelnes Ereignis dargestellt, sondern die Summe aller Ereignisse. Erstellt wird er für die Errichtung und Setzung von Maßnahmen, zusätzlich kann er aber auch als Basis für andere Pläne genutzt werden (Flächenwidmungsplan, Raumordnungsprogramm etc.). Rechtlich gesehen ist der Gefahrenzonenplan unverbindlich, kann aber eine indirekte Bindewirkung haben, wenn etwa Gesetze oder Verordnungen daran anknüpfen. 55 Erstellt wird der Gefahrenzonenplan von zwei unterschiedlichen Institutionen. Einerseits von der Bundeswasserbauverwaltung (BWV), basierend auf Wasserrechtsgesetz und der Richtlinie für Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung des Bundesministeriums. Andererseits erstellt auch die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) Gefahrenzonenpläne, basierend auf dem Forstgesetz. Auch aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Basis unterschieden sich die Zonenausweisungen der beiden Pläne etwas. Die WLV verwendet als Bemessungsgrundlage zur Zonenabgrenzung ein 150-jährliches Ereignis, die BWV ein 100-jährliches. 56 Beide Institutionen weisen aber sowohl Gefahrenzonen nach abgestuftem Risiko sowie weitere Hinweisbereiche aus: Gefahrenzonenplan der WLV Rote Gefahrenzone Die rote Zone umfasst jene Bereiche, in welchen eine [ ] ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen des Bemessungsereignisses oder der Häufigkeit der Gefährdung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. 57 Gelbe Gefahrenzone Diese Bereiche befinden sich nach wie vor im Gefahrenbereich, sind aber nur mehr beeinträchtigt, also bestimmte Nutzungen sind denkbar. 54 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 55 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 56 vgl. HÜBL, FUCHS, AGNER 2007, S. 7 f 57 BGBl. Nr. 436/

20 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Blaue Zone Die blaue Zone dient der Sicherung einer Schutzfunktion und wird für forstliche oder technische Maßnahmen freigehalten. Braune und violette Hinweisbereiche Die Hinweisbereiche zeigen Bereiche an, die von Steinschlag oder Rutschungen bedroht sind, sowie Bereiche, die eine besondere Bewirtschaftung brauchen, um ihre Schutzfunktion zu erfüllen. 58 Gefahrenzonenplan der BWV HQ30-Zone Die HQ30-Zone ist die Zone der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht. Rote Zone: Bauverbotszone Die Bauverbotszone ist für eine [ ] ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen [ ] 59 nicht geeignet. Rot-gelbe Zone Die rot-gelbe Zone umfasst alle Bereiche, die für die Retention oder den Abfluss des Wassers von besonderer Bedeutung sind. Gelbe Zone: Gebots- und Vorsorgezone Die gelbe Zone umfasst [ ]Abflussbereiche von Gewässern zwischen der Abgrenzung der Roten bzw. Rot-Gelben Zone und der Anschlaglinie des Bemessungsereignisses [ ] 60. Eine ständige Benützung ist beeinträchtigt. Blaue Zone: Wasserwirtschaftliche Bedarfszone Die blaue Zone wird für wasserwirtschaftliche Maßnahmen oder für die Aufrechterhaltung deren Funktion benötigt. Oftmals ist eine besondere Bewirtschaftung nötig. HQ300- Hinweisbereich In dieser Zone wird auch das Versagen von schutzwasserbaulichen Anlagen berücksichtigt. 61 Sowohl die roten Zonen der WLV als auch der BWV bedeuten aber nicht automatisch ein Bauverbot. Erst wenn Gesetze oder Verordnungen an die Gefahrenzonenpläne anknüpfen, ist dies möglich. Fast alle österreichischen Raumordnungsgesetze Ausnahmen sind Vorarlberg und Wien verpflichten die Gemeinden in ihren Flächenwidmungsplänen, Gefahrenbereiche kenntlich zu machen. Diese Kenntlichmachung hat einen rein informativen Charakter, die Gemeinde muss sich aber als Planungsbehörde mit dem Inhalt des Gefahrenzonenplans beschäftigen. 62 In Salzburg werden im 28 des Raumordnungsgesetzes Widmungsgebote und -verbote festgelegt. Demnach dürfen Flächen, die im Gefährdungsbereich von Hochwasser liegen oder als wesentliche Hochwasserabfluss- oder Hochwasserrückhalteräume zu erhalten sind, nicht als Bauland gewidmet werden. 63 Ob die Kenntlichmachungen der Gefahrenbereich aus dem Gefahrenzonenplan dazu ausreichen, geht dadurch nicht hervor. Grundsätzlich sind Abweichungen vom Gefahrenzonenplan nämlich möglich, solange eine ausreichende sachliche Begründung vorliegt 58 vgl. BGBl. Nr. 436/ BMLUFW 2006, S. 3 f 60 BMLUFW 2006, S. 3f 61 vgl. BMLUFW 2006, S. 3 f 62 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 63 vgl. SBG ROG (3) 28

21 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer im Schadensfall haftet aber die Gemeinde. 64 Das BMLFUW hat außerdem das Instrumentarium der sogenannten Hinderungsgründe geschaffen. Diese besagen, dass bei Nichtbeachtung der Gefahrenzonenpläne die Zuteilung von staatlichen Fördermitteln für Schutzmaßnahmen, die ja eine freiwillige Leistung des Bundes sind, verhindert werden kann Maßnahmen Die Schutzstrategien gegen Hochwasser, und auch Naturgefahren im Allgemeinen, können in drei Kategorien geteilt werden: Flächenvorsorge: gefahrenangepasste Landnutzung, Bereitstellung von Retentionsräumen. Bauvorsorge: gefahrenangepasste Baulandentwicklung, Objektschutzmaßnahmen und technischer Gebäudeschutz. Verhaltensvorsorge: umfasst Information der Bevölkerung, Bewusstseinsbildung und Akzeptanz für Naturgefahren und die Entwicklung eines gefahrenangepassten Verhaltens. 66 Die gesetzten Maßnahmen können aktiv oder passiv, mit permanenter oder temporärer Wirkung sein. Aktive Maßnahmen beugen bereits der Entstehung eines Ereignisses vor oder wirken direkt auf den Prozess ein (Häufigkeit oder Intensität werden beeinflusst). Das Ziel ist es also, das Gefahrenpotential durch Gebäudeschutz oder Schutzbauwerke zu minimieren. Passive Maßnahmen versuchen, die Folgen des nicht beeinflussbaren Gefährdungspotenzials zu verringern oder ganz auszuschließen. 67 Ziel ist die Reduktion der Schäden und der Schadensempfindlichkeit durch integrales Risikomanagement, Erstellung von Gefahrenzonenplänen oder Abflussuntersuchungen. 68 Die aktiven Maßnahmen, also der Schutzwasserbau, nehmen in der Öffentlichkeit eine sehr große Rolle ein. Klassischerweise spricht man dabei von Flussregulierungen und einem Ablenken des Hochwassers vom Siedlungsraum durch Dämme. Nachstehend folgt eine Grafik, die die wichtigsten Maßnahmen auflistet. In der öffentlichen Wahrnehmung werden technische Schutzmaßnahmen als wirkungsvollste Maßnahmen des Naturgefahrenmanagements gesehen. Sie zählen aber auch zu den kostenaufwendigsten Maßnahmen und stellen zum Teil massive Eingriffe in die Umwelt dar. Außerdem erfordern sie eine laufende Überwachung und Erhaltung. Weitaus wirkungsvoller sind Retentionsflächen; unter Umständen auch künstlich geschaffen durch Dämme oder Becken. Im modernen Schutzwasserbau setzt man deshalb vermehrt auf die Renaturierung der Gewässer, die Sicherung und Gewinnung natürlicher Retentionsräume sowie die Instandhaltung und Pflege der Gewässer (Flussgebietsmanagement). An die Grenzen stößt diese Herangehensweise ganz klar in Regionen mit intensiver Raumnutzung, wo aufgrund des Platzmangels oftmals keine andere Alternative bleibt als auf technische Schutzbauten zurückzugreifen. 69 Ganz egal, welche Maßnahmen aber gesetzt werden, die beabsichtigte Schutzwirkung entfaltet sie immer nur dann, wenn sie nicht isoliert, sondern in optimaler Abfolge, sowohl zeitlich als auch funktional, eingesetzt werden vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014c 65 vgl. HÜBL, HOCHSCHWARZER, SERING, WÖHRER-ALGE 2011, S vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 67 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 68 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S. 84 f 69 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 70 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S

22 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Abbildung 7: Systematik der Schutzmaßnahmen (Quelle: HÜBL, HOCHSCHWARZER, SEREINIG, WÖHRER-ALGE 2011, S. 78). Raumplanerische Maßnahmen sind eindeutig der langfristigen Vorsorge zuzurechnen. Als Maßnahme des präventiven Gefahrenschutzes kann die Raumplanung Bauführungen in Gefahrenbereichen durch Nutzungsregelungen einschränken und Gefährdungs- und Retentionsbereiche durch Widmungsverbote freihalten. 71 Das Ziel der Raumplanung ist eine flächenangepasste Nutzung. Das kann bedeuten, dass eine bestehende Nutzung aufgegeben werden muss, geändert werden muss (z.b. Änderung der Bewirtschaftungs- oder Nutzungsform), beschränkt werden muss oder aber beibehalten werden muss (z.b. Erhaltung einer für die Schutzwirkung wichtigen Nutzungsform). 72 Die Möglichkeiten der Raumplanung liegen also vor allem darin, das Schadenspotential möglichst gering zu halten. Der Eintritt des Ereignisses kann durch raumplanerische Maßnahmen aber kaum beeinflusst werden. 73 Finanzierung von Schutzmaßnahmen Die bereits angesprochenen hohen Kosten für aktive Maßnahmen erfordern eine klare Regelung der Herstellungsverpflichtung und Kostentragung zu finden im Wasserrechtsgesetz. 74 Prinzipiell ist es Aufgabe des Eigentümers einer bedrohten Liegenschaft oder Anlage, selbst die erforderlichen Schutzmaßnahmen herzustellen. 75 Für Private steht die Errichtung der Schutzmaßnahmen aber meist nicht in Relation zum Wert des Gebäudes. Sind mehrere Gebäude betroffen, wie im Großteil der Fälle, liegt öffentliches Interesse vor. Wenn die öffentliche Hand Maßnahmen setzt, 71 vgl. KANONIER vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014a 73 vgl. KANONIER 2006, online 74 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S vgl. WRG (1) 30

23 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer kann sie Liegenschaftseigentümer dazu anhalten, im Rahmen ihres Vorteils einen Beitrag zu leisten. Für zwangsweise Umsetzung und Finanzierung bestehen teils recht weitreichende rechtliche Möglichkeiten, die in der Praxis aber kaum angewendet werden. 76 Der größte Teil der Subventionen kommt aus dem Katastrophenfonds des Bundes. Wichtigster Zweck des Fonds ist die finanzielle Unterstützung von Wiederherstellungen und Entschädigungen von Schäden nach Naturkatastrophen im öffentlichen und privaten Vermögen und die Finanzierung von präventiven Maßnahmen. Gespeist wird der Fonds durch einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Einkommens- und der Körperschaftssteuer vom Bund, sowie Geldern von Land, Gemeinden und Interessenten. 77 Abbildung 8: Finanzierung von Schutzmaßnahmen in Österreich (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014c). 76 vgl. RUDOLF-MIKLAU 2009, S vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 31

24 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement 8. Herausforderungen Die Aufgabe der Raumplanung im Naturgefahrenmanagement kann die Vernetzung der Vielzahl an Akteuren sowie die Bereitstellung von aufbereiteten Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen sein. Nachstehend sollen einige Probleme, die sich für die Raumplanung in der Steuerung der Nutzungsform ergeben, genannt werden. Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um einen Auszug: Die Abgrenzung und Bewertung der Gefahrenbereiche: Wenn Zonen mit unterschiedlichen Gefahrenstufen ausgewiesen werden wie wird damit umgegangen? Wie wird Restrisiko behandelt? Für die Umsetzung vieler Maßnahmen ist die Verfügbarkeit von geeigneten Grundflächen Voraussetzung. Eine einfache Inanspruchnahme ist aber nur bei öffentlichem Eigentum möglich. Handelt es sich um Privateigentum, muss unterschieden werden, ob der Eigentümer ein Nutznießer der geplanten Maßnahme ist, oder nicht. 78 Wie wird mit der Dynamik der Gefahrenzonen umgegangen? Die rechtlichen Vorschriften sind nämlich verbindlich, aber starr. Kompetenzzersplitterung sowie Koordination der vielen Akteure auf unterschiedlichsten Ebenen: Eine verstärkte Kooperation insbesondere von Raumplanung und (Schutz-) Wasserwirtschaft im Rahmen integrativer, einzugsgebietsbezogener Planungsinstrumente ist anzustreben. 79 Eine ungenügende rechtliche Verflechtung zwischen Plangrundlagen, wie zum Beispiel dem Gefahrenzonenplan und dem Flächenwidmungsplan, erschweren eine Steuerung von höherer Ebene aus: Die Gemeindeebene ist für das Naturgefahrenmanagement zu eng gefasst. Ganze Flusseinzugsgebiete müssen betrachtet werden, was aber Kooperationen, auch über Gemeinde-, Landes- und Staatsgrenzen hinweg, bedeutet. Im Rahmen von FloodRiskII werden Förderungen oder Finanzierungsmöglichkeiten empfohlen, die Anstöße für interkommunale Kooperationen in der Hochwasserflächenvorsorge sein können. Außerdem solle den Ländern mehr Pflichtaufgaben in der überörtlichen Raumplanung übertragen werden dadurch können die Gemeinden entlastet werden vgl. RUDOLF-MIKLAU 2014b 79 vgl. BMLFUW 2009, S.7 80 vgl. BMLFUW 2009, S.7 32

25 Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement Klampfer 9. Quellen 9.1 Literaturverzeichnis BENDER GMBH & CO. KG (2015): Ingenieurbiologische Bauweisen. Online unter: ( ). BGBl. Nr. 436/1976: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1976 über die Gefahrenzonenpläne. BMLUFW (2006): Richtlinie zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung, Fassung BMLFUW (2009): FloodRiskII, Vertiefung und Vernetzung zukunftsweisender Umsetzungsstrategien zum integrierten Hochwassermanagement - Ausgewählte Empfehlungen, Wien. BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG ARE (o.j.): Raumplanung und Naturgefahren, online unter: (8. April 2015) EU-RICHTLINIE 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 23. Oktober FORSTG (1975): Forstgesetz, Bundeskanzleramt Österreich, Fassung vom HÜBL, J., HOCHSCHWARZER, M., SEREINIG, N., WÖHRER-ALGE, M. (Ed.) (2011): Alpine Naturgefahren. Ein Handbuch für Praktiker. Wildbach- und Lawinenverbauung Sektion Vorarlberg. HÜBL, J., FUCHS, S., AGNER, P. (2007): Optimierung der Gefahrenzonenplanung: Weiterentwicklung der Methoden der Gefahrenzonenplanung; IAN Report 90; Institut für Alpine Naturgefahren, Universität für Bodenkultur Wien (unveröffentlicht). JORDI, B. (2005): Empfehlung Raumplanung und Naturgefahren, Bern. KANONIER, A. (2006): Vortrag zu Hochwasser August Raumplanung und Hochwasserschutz bei der Vlbg. Landesregierung, online unter: (10. April 2015) KANONIER, A. (2015): Vorlesung Integrales Naturgefahrenmanagement Masterprojekt 2015, , TU Wien. NATIONALE PLATTFORM NATURGEFAHREN PLANAT (2004): Sicherheit vor Naturgefahren Vision und Strategie, Biel. NEUMAYER, V. (o.j.): Präventive Raumplanung und die EG-Hochwasserrichtlinie, Diplomarbeit, TU Wien. ÖSTERREICHISCHER STÄDTEBUND (o.j.): Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung, Vortrag von Walter Seher, Fachsymposium FloodRiskII, online unter: (8. April 2015) RUDOLF-MIKLAU, F. (2009): Naturgefahren-Management in Österreich: Vorsorge - Bewältigung Information, LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG, Wien. RUDOLF-MIKLAU, F. (2014a): Vorlesung Raumrelevantes Recht Naturgefahrenmanagement, , TU Wien. RUDOLF-MIKLAU, F. (2014b): Vorlesung Raumrelevantes Recht Naturgefahrenmanagement, , TU Wien. RUDOLF-MIKLAU, F. (2014c): Vorlesung Raumrelevantes Recht Naturgefahrenmanagement, , TU Wien. 33

26 Klampfer Grundlagenbericht mit Fokus auf Hochwassermanagement RUDOLF-MIKLAU, F. (2014d): Vorlesung Raumrelevantes Recht Naturgefahrenmanagement, , TU Wien. SBG ROG (2009): Gesetz vom 17. Dezember 2008 über die Raumordnung im Land Salzburg, LGBl Nr 30/2009. Bundeskanzleramt Österreich. WAGNER, K., SUDA, M. (2006): NATURgefahren oder NaturGEFAHREN - Die Sichtweise von Wissenschaft,Verwaltungen und Bevölkerung auf Sturzfluten, Rutschungen und vergleichbare alpine Prozesse, in: Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt (München), 71. Jahrgang 2006, S WBFG (1985): Wasserbautenförderungsgesetz, Bundeskanzleramt Österreich, Fassung vom WRG (1959): Wasserrechtsgesetz, Bundeskanzleramt Österreich. 9.2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lebensraum und Gefahrengebiet (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014a) Abbildung 2: Naturgefahren-Ranking in Österreich (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014a) Abbildung 3: Exposition Österreichs für Wildbäche (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014a) Abbildung 4: Historische Entwicklung des Naturgefahrenmanagements in Österreich (Quelle: RUDOLF- MIKLAU 2014b) Abbildung 5: Risikokreislauf (Quelle: HÜBL, HOCHSCHWARZER, SEREINIG, WÖHRER-ALGE 2011, S. 64) Abbildung 6: Prozesskarte Hochwasser (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014b) Abbildung 7: Systematik der Schutzmaßnahmen (Quelle: HÜBL, HOCHSCHWARZER, SEREINIG, WÖHRER-ALGE 2011, S. 78) Abbildung 8: Finanzierung von Schutzmaßnahmen in Österreich (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2014c) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Rechtsmaterien auf unterschiedlichen Ebenen (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2009, S. 134) Tabelle 2: Instrumente des Hochwassermanagements auf unterschiedlichen Ebenen (Quelle: Eigene Darstellung) Tabelle 3: Akteure im Hochwassermanagement (Quelle: RUDOLF-MIKLAU 2009)

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER ÜBERBLICK 1. Die Hochwasser Richtlinie (EU) 2. Das Wasserrechtsgesetz WRG (Bund) 3. Landesrecht 4. Gemeinderecht 5. Die Verbindlichmachung des

Mehr

Präsentation Bauen und Wassergefahren

Präsentation Bauen und Wassergefahren Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 4 Gefahrenkarten und regionale Grundlagen Stand November 2013 4. Gefahrenkarten Folie 1 Wissen über Wassergefahren Überflutung durch Hochwasser Gefahrenzonen?

Mehr

Einführung in raumrelevante

Einführung in raumrelevante Einführung in raumrelevante 1 Forstliche Raumplanung Einleitung Instrumente Waldentwicklungsplan Waldfachplan Gefahrenzonenplan 2 1 Waldland Österreich 281.000 Arbeitsplätze Schutzfunktion Tourismusfaktor

Mehr

PlannerInnentag Sachprogramm Hochwasser der steirische Weg. DI Urs Lesky A14 - Wasserwirtschaftliche Planung, Land Steiermark

PlannerInnentag Sachprogramm Hochwasser der steirische Weg. DI Urs Lesky A14 - Wasserwirtschaftliche Planung, Land Steiermark PlannerInnentag 2018 DI Urs Lesky A14 - Wasserwirtschaftliche Planung, Land Steiermark Überblick Historie - Verordnung Sachprogramm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume Wasserwirtschaftliche

Mehr

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung Im Örtlichen Raumordnungsprogramm Flächenwidmungsplan werden beide Plandokumente Gefahrenzonenplan (der Gefahrenzonenplan wurde

Mehr

Gegenwart der Gefahrenzonenplanung in der Bundeswasserbauverwaltung

Gegenwart der Gefahrenzonenplanung in der Bundeswasserbauverwaltung Gegenwart der Gefahrenzonenplanung in der Bundeswasserbauverwaltung >> Analyse, Erkenntnisse und Entwicklung DI Norbert Sereinig, AKL - Abteilung 18 Wasserwirtschaft, INTERPRAEVENT Inhaltlicher Rahmen

Mehr

LAND NÜTZEN MENSCHEN SCHÜTZEN: RISIKOMANAGEMENT VON HEUTE, MORGEN ODER VORGESTERN? RAUMORDNUNG UND NATURGEFAHREN IV

LAND NÜTZEN MENSCHEN SCHÜTZEN: RISIKOMANAGEMENT VON HEUTE, MORGEN ODER VORGESTERN? RAUMORDNUNG UND NATURGEFAHREN IV LAND NÜTZEN MENSCHEN SCHÜTZEN: RISIKOMANAGEMENT VON HEUTE, MORGEN ODER VORGESTERN? RAUMORDNUNG UND NATURGEFAHREN IV Hochwasser und andere Naturgefahren in Österreich Risikomanagement nach 2002 15.1.2008

Mehr

PLANUNGSINSTRUMENTE DER (SCHUTZ)WASSERWIRTSCHAFT

PLANUNGSINSTRUMENTE DER (SCHUTZ)WASSERWIRTSCHAFT PLANUNGSINSTRUMENTE DER (SCHUTZ)WASSERWIRTSCHAFT Clemens Neuhold Abt. IV/6: Schutzwasserwirtschaft 20.06.2018 --- 1 --- Schwerpunkt: integraler Planungsansatz Entwicklung der schutzwasserwirtschaftlichen

Mehr

Die internationale Entwicklung der Gefahrenzonenplanung

Die internationale Entwicklung der Gefahrenzonenplanung Die internationale Entwicklung der Gefahrenzonenplanung >> Armin Petrascheck Bundesamt für Wasser und Geologie Biel Schweiz Kenntnis der Gefahr ist eine Voraussetzung für sinnvolles Handeln. Koordiniertes

Mehr

Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz

Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz Lehrgang Bodenmanagement in der Gemeinde Purkersdorf, 18.06.2010 Lehrgang Bodenmanagement in der Gemeinde I Walter Seher I 18 06 2010 1 Bodenschutz und Hochwasserschutz

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für WRG-Gefahrenzonenplanungsverordnung, Fassung vom 06.02.2015 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gefahrenzonenplanungen

Mehr

Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung

Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung OR Dipl.-Ing. Franz SCHMID >> - akademisch geprüfter Geoinformationstechniker - staatlich geprüfter Forstwirt - zertifizierter Photogrammetrieoperateur

Mehr

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich. Hier steht ein thematisches Foto

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich. Hier steht ein thematisches Foto Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich Wien, 23. November 2012 Drago Pleschko Hier steht ein thematisches Foto Seite 1 31.10.2012 EU Hochwasserrichtlinie Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen

Mehr

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland Wasserforum Hessen 2012 Hochwasserschutz in Hessen Themenblock I: Hochwasserrisikomanagement Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland BD LOTHAR NORDMEYER Obmann des Ausschusses

Mehr

Bodenschutz ist auch Hochwasserschutz

Bodenschutz ist auch Hochwasserschutz Bodenschutz ist auch Hochwasserschutz die Rolle der örtlichen Raumplanung in der Hochwasservorsorge Lehrgang KommunaleR BodenschutzbeauftragteR Kirchberg an der Pielach, 08.05.2012 Lehrgang KommunaleR

Mehr

Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung. Alexandra Bednar, ÖROK

Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung. Alexandra Bednar, ÖROK Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Alexandra Bednar, ÖROK Seite 1 24.11.2004 Workpackage Teilprojekt 1 Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Teilprojekt 2 Österreichische skonferenz - ÖROK

Mehr

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A Dem Schutz von Menschen und Sachgütern vor ist grosse Bedeutung beizumessen. Dabei ist nach folgender Reihenfolge vorzugehen: Planungsgrundsatz A 1. Erkennen und Meiden von Gefahren 2. Bewusst mit Risiken

Mehr

Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten. Ernesto Ruiz Rodriguez

Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten. Ernesto Ruiz Rodriguez Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten Ernesto zur Person: Bachelor- Studiengang: Bauingenieurwesen Vorlesungen: 11050 Technische Hydraulik 12080 Wasserbau

Mehr

Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt

Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt Tiefbauamt, Sektion Naturgefahren/Talsperren Ralph Brändle Naturgefahrenprojekt Inhalt Ausgangslage Projekt Naturgefahren

Mehr

Ausweisung HQ 30 /HQ 100

Ausweisung HQ 30 /HQ 100 1 Ausweisung von Hochwasserüberflutungsflächen und Auswirkungen auf Raumplanung und Bautätigkeit Derzeitiger Stand der Ausweisungen Rechtliche und fachliche Grundlagen EU Hochwasser - Rahmenrichtlinie

Mehr

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg Andreas Krimphoff, Dez. 54. BR Köln Köln, 19.11.2013 EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007 Verabschiedung, 2009-10 mit Novellierung des

Mehr

Raumplanung und Wasserwirtschaft

Raumplanung und Wasserwirtschaft Raumplanung und Wasserwirtschaft VO Raumordnung, Recht und Planungsinstrumente VO Spezielle Raumplanung Walter Seher 1 Wasserwirtschaftliche Teilbereiche Hochwasserschutz Wasservorsorge und Wasserversorgung

Mehr

Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe der Raumplanung?

Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe der Raumplanung? Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention GeP Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe

Mehr

Raumplanung und Hochwasserschutz

Raumplanung und Hochwasserschutz Vlbg Landesregierung Hochwasser August 2005 Raumplanung und Hochwasserschutz Ass.-Prof. Arthur Kanonier Fachbereich für Rechtswissenschaften, TU Wien Wien, 21.3.2006 Die Raumplanung hat eine dem allgemeinen

Mehr

Perspektiven der Fachplanungen

Perspektiven der Fachplanungen Perspektiven der Fachplanungen DI Andreas Reiterer Denise Burtscher www.oerok.gv.at Ansprüche an Fachplanung Flächenhafte Darstellung von Informationen Möglichst 1. einfach 2. rasch zu verstehen 3. richtig

Mehr

INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN

INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN Dr. Christian Wilhelm, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden Infrastrukturtagung 2017 in Graubünden Inhalt Naturgefahren, Raumnutzung und Risiken

Mehr

Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes

Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes 09. Februar 2011 Konferenz für ein verbessertes Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes Prof. Dr. Stefan Kaden DHI-WASY GmbH 1 Gliederung 1 EU-Hochwasserrichtlinie

Mehr

Wirkung von Hochwasserschutzanlagen und Restrisiko

Wirkung von Hochwasserschutzanlagen und Restrisiko Wirkung von Hochwasserschutzanlagen und Restrisiko Dipl.-Ing. Rudolf HORNICH Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 19B Hochwasser August 2002 Ennstal, Steiermark Donau, Oberösterreich

Mehr

Ziele des Bundes bei der. Gefahrenprävention

Ziele des Bundes bei der. Gefahrenprävention Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Gefahrenprävention Ziele des Bundes bei der Gefahrenprävention Medienkonferenz SVV, Luzern - 22.

Mehr

Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG)

Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Gliederung 1. Veranlassung und Zielstellung des Hochwasserrisikomanagements 2. Stand Umsetzung der HWRM-RL in M-V 3. Hochwasserrisikomanagementplanung

Mehr

Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung

Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung LVA 816.316 HS DLWT groß Dienstag, 14:00 18:00 Mittwoch, 10:00 14:00 Bernhard PELIKAN Department für Wasser Atmosphäre Umwelt; Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie

Mehr

Raumplanung und Klimawandelanpassung

Raumplanung und Klimawandelanpassung Raumplanung und Klimawandelanpassung Gemeinden: Gestaltungsmöglichkeiten durch Raumplanung Foto: Nikonos Innsbruck, 10. Juni 2015 Gregori Stanzer Naturgefahrenmanagement Vorsorge & Schutzmaßnahmen Raumplanung

Mehr

Gefahrendarstellung bei gravitativen Naturgefahren

Gefahrendarstellung bei gravitativen Naturgefahren Gefahrendarstellung bei gravitativen Naturgefahren Ein Blick über die Grenzen Prof. Dr. Markus Stoffel Gravitative Naturgefahren Rechtlicher Rahmen Bearbeitungstiefe Suszeptibilität (Inventar) Kaum Intensität

Mehr

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg André WEIDENHAUPT Veranstaltung "Gemeinsam gegen Hochwasser" Colmar-Berg, 23. November 2009 Das neue Wassergesetz

Mehr

Der Gefahrenzonenplan des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung Helmut AIGNER

Der Gefahrenzonenplan des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung Helmut AIGNER Der Gefahrenzonenplan des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung Helmut AIGNER 1. Rechtsgrundlagen Der Landeshauptmann hat auf Vorschlag der Dienststelle der WLV (FG 1975 102 Abs.

Mehr

Raumplanung und Wasserwirtschaft

Raumplanung und Wasserwirtschaft Raumplanung und Wasserwirtschaft VO Raumordnung, Recht und Planungsinstrumente VO Spezielle Raumplanung Walter Seher 1 Wasserwirtschaftliche Teilbereiche Hochwasserschutz Wasservorsorge und Wasserversorgung

Mehr

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen Gliederung Einführung Umsetzung der EG-HWRM-RL in Nds. Rolle der kommunalen Verwaltung Fazit 2 Anlass: Niedersächsischer 1998 - Landesbetrieb 2004 für gab Wasserwirtschaft,

Mehr

(Schutz-) Wasserwirtschaftliche Planungen in Tirol

(Schutz-) Wasserwirtschaftliche Planungen in Tirol (Schutz-) Wasserwirtschaftliche Planungen in Tirol Markus Federspiel Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wasserwirtschaft Schutzwasserwirtschaftliche Planungen Einzugsbezogene wasserwirtschaftliche

Mehr

Mehrwert durch fernübertragene Wasserstände

Mehrwert durch fernübertragene Wasserstände Fotos: Amt der Oberösterr. Landesreg., Ing.-Büro Wölfle ZT-GmbH Vom GEFAHRENZONENPLAN ZUM HOCHWASSERALARMIERUNGSSYSTEM Mehrwert durch fernübertragene Wasserstände Am Beispiel von Gefahrenzonenplänen im

Mehr

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG Hochwasserpartnerschaft der Gemeinden Wissen, Hamm, Eitorf und Windeck Referent: Gerhard Schlösser SGD Nord, Regionalstelle

Mehr

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle.regionalrat@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931/82-2341, 2324 oder 2306 Fax: 02931/82-46177 Regionalratssitzung

Mehr

Der Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Helmut AIGNER

Der Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Helmut AIGNER Der Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung Helmut AIGNER Die Ausführungen befassen sich - in Berücksichtigung des Themas Wasser als Gefahr - mit den Problemstellungen Wildbäche und Erosion.

Mehr

NATURGEFAHRENMANAGEMENT IM WANDEL

NATURGEFAHRENMANAGEMENT IM WANDEL NATURGEFAHRENMANAGEMENT IM WANDEL CATRIN PROMPER WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG --- 1 --- SCHUTZ VOR NATURGEFAHREN WARUM? Katastrophenereignisse können schnell zum Verlust des Sicherheitsgefühls und damit

Mehr

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein V 45 Volker Petersen ALR 01.10.2009 Rendsburg 1 Definition Artikel 2: Hochwasser: Zeitlich beschränkte

Mehr

Ökonomische Analyse von Maßnahmen im Hochwasserschutz. Franz Sinabell, WIFO Siegfried Trimmel, Büro für Raum und Regionalplanung

Ökonomische Analyse von Maßnahmen im Hochwasserschutz. Franz Sinabell, WIFO Siegfried Trimmel, Büro für Raum und Regionalplanung Ökonomische Analyse von Maßnahmen im Hochwasserschutz Franz Sinabell, Siegfried Trimmel, Büro für Raum und Regionalplanung Überblick Schaden aus ökonomischer Sicht. Einige Gründe für öffentliche Eingriffe.

Mehr

EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) Die Umsetzung der Strategie unter bayerischem Vorsitz 2017

EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) Die Umsetzung der Strategie unter bayerischem Vorsitz 2017 EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) Die Umsetzung der Strategie unter bayerischem Vorsitz 2017 Die EU-Alpenstrategie (EUSALP) konzentriert sich auf die drei thematischen Ziele Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Workshop: Raumordnung und Naturgefahren

Workshop: Raumordnung und Naturgefahren Workshop: Raumordnung und Naturgefahren Notwendige Maßnahmen in der Raumordnung sowie im Baurecht aus Salzburger Sicht - Ergebnisse der fachübergreifenden Arbeitsgruppe Hochwasserschutzprogramm Vortrag:

Mehr

Raumordnungs- und Baurecht

Raumordnungs- und Baurecht Rechtlicher Handlungsbedarf ngsbedarf im Raumordnungs- und Baurecht Mag. Andrea Teschinegg Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 13B Bau- und Raumordnung Raumordnungsrechtliche h Vorgaben Grundsätze

Mehr

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf Schullwitz Anlass für die Entwicklung des HWRM-Planes HWRM für Schullwitz und Eschdorf Hochwasserereignisse August 2002 viele Zerstörungen des Gewässers selber März 2006 viele Überschwemmungen Februar

Mehr

Hochwasser eine Daueraufgabe!

Hochwasser eine Daueraufgabe! Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Herausgeber: Univ.-Professor Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf 42. IWASA Internationales Wasserbau-Symposium

Mehr

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG)

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG) Fachdialog Wasser 15. Januar 2013, Essen Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG) William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Inhalt 1. Ziele und Vorgaben der EG-HWRM-RL

Mehr

Aspekte forstlicher Raumplanung. Gottfried Diwold Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Land- und Forstwirtschaft

Aspekte forstlicher Raumplanung. Gottfried Diwold Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Land- und Forstwirtschaft Aspekte forstlicher Raumplanung Gottfried Diwold Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Land- und Forstwirtschaft Aspekte forstlicher Raumplanung Übersicht: Wald in Oberösterreich Forstliche Raumpläne auf

Mehr

Resilienz. aus der Optik Naturgefahren. Wanda Wicki, Bundesamt für Umwelt BAFU, 26. Februar 2016

Resilienz. aus der Optik Naturgefahren. Wanda Wicki, Bundesamt für Umwelt BAFU, 26. Februar 2016 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention Resilienz aus der Optik Naturgefahren Wanda Wicki, Bundesamt für Umwelt

Mehr

DER SCHUTZWALD IN DER FORSTLICHEN RAUMPLANUNG

DER SCHUTZWALD IN DER FORSTLICHEN RAUMPLANUNG DER SCHUTZWALD IN DER FORSTLICHEN RAUMPLANUNG RICHARD BAUER 29.01.15 --- 1 --- INHALT 1. AUFGABE DER RAUMPLANUNG 2. AUFGABE DER FORSTLICHEN RAUMPLANUNG 3. SCHUTZWALDDEFINITION 4. FLÄCHENAUSMAß DES SCHUTZWALDES

Mehr

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasser- und Wasserverbandsrechts

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasser- und Wasserverbandsrechts 10. Symposium Flussgebietsmanagement beim Wupperverband Regionales Wirtschaftsforum 8./9. Mai 2007 Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasser- und Wasserverbandsrechts Georg Wulf, Wupperverband www.wupperverband.de

Mehr

Der Schutzwasserwirtschaftliche Raumentwicklungsplan (SREP) in Kärnten ein Modell für Österreich?

Der Schutzwasserwirtschaftliche Raumentwicklungsplan (SREP) in Kärnten ein Modell für Österreich? FloodRisk II Vertiefung und Vernetzung zukunftsweisender Umsetzungsstrategien um integrierten Hochwasserschutz Der Schutzwasserwirtschaftliche Raumentwicklungsplan (SREP) in Kärnten ein Modell für Österreich?

Mehr

DER WALDENTWICKLUNGSPLAN UND SEINE BEDEUTUNG IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG. bmnt.gv.at

DER WALDENTWICKLUNGSPLAN UND SEINE BEDEUTUNG IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG. bmnt.gv.at DER WALDENTWICKLUNGSPLAN UND SEINE BEDEUTUNG IN DER ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG 18.06.2018 --- 1 --- INHALT 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND INHALTE DES WALDENTWICKLUNGSPLANES 2. BEDEUTUNG DES WALDENTWICKLUNGSPLANES

Mehr

Klimaänderung Strategien des Bundes im Bereich Wasser

Klimaänderung Strategien des Bundes im Bereich Wasser Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Hydrologie Klimaänderung Strategien des Bundes im Bereich Wasser Bruno Schädler Herausforderung

Mehr

Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung

Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung FloodRisk II Vertiefung und Vernetzung zukunftsweisender Umsetzungsstrategien zum integrierten Hochwassermanagement Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung

Mehr

Standortsicherung und -planung: Gesetzliche Vorgaben in Überschwemmungsgebieten

Standortsicherung und -planung: Gesetzliche Vorgaben in Überschwemmungsgebieten Standortsicherung und -planung: Gesetzliche Vorgaben in Überschwemmungsgebieten Achtung Hochwasser! Risiken erkennen, richtig handeln Köln, 11. Juli 2018 Dr. Inga Schwertner Rechtsanwältin Fachanwältin

Mehr

Wetterextreme und Hochwasser Erkenntnisse und Strategien

Wetterextreme und Hochwasser Erkenntnisse und Strategien Wetterextreme und Hochwasser Erkenntnisse und Strategien DI Norbert Sereinig Amt der Kärntner Landesregierung Schutzwasserwirtschaft Klagenfurt, 9. 11. 2010 1 Inhalt Einleitung Wo liegen die Ursachen für

Mehr

ELEMENTE DER NATIONALEN AUENSTRATEGIE DIPL.-ING. DR. GERHARD SCHWACH, BMLFUW, ABTEILUNG I/8

ELEMENTE DER NATIONALEN AUENSTRATEGIE DIPL.-ING. DR. GERHARD SCHWACH, BMLFUW, ABTEILUNG I/8 ELEMENTE DER NATIONALEN AUENSTRATEGIE 2020+ DIPL.-ING. DR. GERHARD SCHWACH, BMLFUW, ABTEILUNG I/8 MOTIVATION Wien, 24. 11 2014 1. AUEN SIND ZENTRALE LANDSCHAFTSELEMENTE jedoch in den letzten 50 Jahren

Mehr

Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL

Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL Ständiger Ausschuss der LAWA Hochwasserschutz und Hydrologie (AH) Seite 1

Mehr

Best Practices in der Risikoabschätzung und Gefahrenzonenplanung in Vorarlberg

Best Practices in der Risikoabschätzung und Gefahrenzonenplanung in Vorarlberg Best Practices in der Risikoabschätzung und Gefahrenzonenplanung in Vorarlberg DI Andreas Reiterer, DI Margarete Wöhrer-Alge und Denise Burtscher 19.06.2018 --- 1 --- GRUNDGEDANKE GZP der WLV Geologische

Mehr

Starkregen. Binnenentwässerung. Überblick. Grundlagen Binnengewässer. Heide, Oktober 2008

Starkregen. Binnenentwässerung. Überblick. Grundlagen Binnengewässer. Heide, Oktober 2008 Landesamt für, Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Grundlagen Binnengewässer - 1. Überblick - 2. Schwerpunkt: Vereinfachtes Verfahren - 3. Schwerpunkt: Hochwassergefahren- und -risikokarten

Mehr

Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung

Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung Materialienband bearbeitet von Catrin Promper Folie 1 Idee des Materialienbandes Wissens- und Methodensammlung zum Risikomanagement aus

Mehr

Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg

Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg Dr. Dorothee Bader Referat W16 Hochwasserrisikomanagement Wasserrahmenrichtlinie Saathain, Schwarze Elster, Okt. 2010 Foto: A. Purz 0 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW

Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW Gebietsforum Wupper Dipl.Ing. Kerstin Menn www.brd.nrw.de EGHochwasserrisikomanagementRichtlinie Richtlinie über die Bewertung und

Mehr

Gebäudeschutzausweis Ein zertifiziertes Steuerungsinstrument des Risikomanagements

Gebäudeschutzausweis Ein zertifiziertes Steuerungsinstrument des Risikomanagements Gebäudeschutzausweis Ein zertifiziertes Steuerungsinstrument des Risikomanagements Dipl.-Ing. Julia Braun 05.11.2014 Verleihung des Förderpreises der GVFW 12.11.2014 1 1 Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren,

Mehr

Infoveranstaltung in Gröbenzell am

Infoveranstaltung in Gröbenzell am Infoveranstaltung in Gröbenzell am 13.07.2017 Florian Klein Abteilungsleiter Wasserwirtschaftsamt Übersicht Teil 1: Hochwasserrisikomanagement im Überblick Teil 2: Ermittlung von Überschwemmungsgebieten

Mehr

NUTZUNG VON LÄNDLICHEN RÄUMEN FÜR SCHUTZBAUTEN DER WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG

NUTZUNG VON LÄNDLICHEN RÄUMEN FÜR SCHUTZBAUTEN DER WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG NUTZUNG VON LÄNDLICHEN RÄUMEN FÜR SCHUTZBAUTEN DER WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG 23.10.2017 --- 1 --- NUTZUNG VON LÄNDLICHEN RÄUMEN FÜR SCHUTZBAUTEN DER WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG 1. RÜCKBLICK: KLASSISCHE

Mehr

Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung

Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung LVA 816.316 DLWT groß Dienstag, 14:00 18:00 Mittwoch, 10:00 14:00 Bernhard PELIKAN Department für Wasser Atmosphäre Umwelt; Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie

Mehr

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien

Mehr

Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken

Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken Jürgen Reich NRW-HWRM-Symposium Essen, 10. Januar 2018 Reaktion der Umweltministerkonferenz Beschluss der 86. UMK, TOP 40 UMK beauftragt

Mehr

Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper. William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf

Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper. William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Inhalt 1. Allgemeine Vorgaben und Umsetzungsschritte 2. Ergebnis der vorläufigen

Mehr

Bestimmung erosionsgefährdeter Flächen slowenische Erfahrungen

Bestimmung erosionsgefährdeter Flächen slowenische Erfahrungen Bestimmung erosionsgefährdeter Flächen slowenische Erfahrungen Doz. Dr. Aleš Horvat Direktor, Torrent and Erosion Control, Slovenia Ass. Professor, University of Ljubljana, Biotechnical Faculty, Department

Mehr

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Hochwasser Juni 2013: Überflutung A3 bei Deggendorf für Behörden, Infrastrukturträger und Verbände 26.05.2014 Moderation: Herr Popp, RNB 10:00 10:15

Mehr

BMLFUW-UW.4.1.4/0004- IV/1/2015. Erlass zur Verordnung über die Gefahrenzonenplanungen nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG-GZPV)

BMLFUW-UW.4.1.4/0004- IV/1/2015. Erlass zur Verordnung über die Gefahrenzonenplanungen nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG-GZPV) WASSERWIRTSCHAFT Sektion IV An alle Landeshauptmänner Wien, am 08.05.2015 Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Ihre Nachricht vom Unsere Geschäftszahl BMLFUW-UW.4.1.4/0004- IV/1/2015 Sachbearbeiter(in)/Klappe

Mehr

Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz

Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz Eckpunkte für Bürgermeister Ass.-Prof. Dr. Karim GIESE Querschnittsmaterie Präventiver Hochwasserschutz Wasser-, Forst-, Raumordnungs-, Baurecht eigener

Mehr

Raumordnungsgesetze und Baurecht in Bezug auf Naturgefahren. Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier, TU Wien

Raumordnungsgesetze und Baurecht in Bezug auf Naturgefahren. Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier, TU Wien Raumordnungsgesetze und Baurecht in Bezug auf Naturgefahren Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier, TU Wien Seite 1 22.11.2004 Inhalt Einleitung Raumordnungssystematik Überörtliche Raumordnung Örtliche Raumordnung

Mehr

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Risikomanagement pluvialer Hochwässer in Östertreich Referent: DI

Mehr

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Klaus Flachmeier, Inhalt 1. Aufbau der EG-HWRM-RL 1.1 Vorläufige Bewertung 1.2 Gefahren- und Risikokarten

Mehr

Hochwasser in Oberösterreich

Hochwasser in Oberösterreich Hochwasser in Oberösterreich Cyber-Forum 2014/II Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 1 Hochwasser im Oö Raumordnungs- und Baurecht Carsten Roth Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 2 1 I.

Mehr

Hochwasser in Oberösterreich

Hochwasser in Oberösterreich Hochwasser in Oberösterreich Cyber-Forum 2014/II Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 1 Thomas Trentinaglia HOCHWASSER IM WASSERRECHTSGESETZ 1959 2 1 Inhaltsübersicht Grundkonzept des Wasserrechtsgesetzes

Mehr

Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL)

Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL) Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL) Name, Organisation Vortrag der Geschäftsstelle der FGG Elbe im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung zu den Hochwassergefahren-

Mehr

Hochwasserkonzept NÖ

Hochwasserkonzept NÖ Hochwasserkonzept NÖ Winkler, 30.11.2006 www.noe.gv.at HW-Konzept NÖ (1) Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersituation in NÖ: Flächendeckende Ausweisung der Hochwasserabflussgebiete (HQ30 und HQ100),

Mehr

Bin ich durch Hochwasser gefährdet?

Bin ich durch Hochwasser gefährdet? Bin ich durch Hochwasser gefährdet? DI Bernd Winkler, 24. September 2010 www.noe.gv.at Was ist ein Hochwasser? Hochwasser in Flüssen und Bächen ist, wenn der Wasserstand für längere Zeit (mehrere Tage)

Mehr

Geschichte. Die Alpenkonvention und ihre rechtliche Umsetzung in Österreich CIPRA-Österreich Jahresfachtagung 21./22. Oktober 2009 in Salzburg

Geschichte. Die Alpenkonvention und ihre rechtliche Umsetzung in Österreich CIPRA-Österreich Jahresfachtagung 21./22. Oktober 2009 in Salzburg Die und ihre rechtliche Umsetzung in Österreich CIPRA-Österreich Jahresfachtagung 21./22. Oktober 2009 in Salzburg Die rechtliche Umsetzung der in Österreich- Ausgangslage und derzeitiger Stand Dr. Ewald

Mehr

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL 19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung

Mehr

Planen in Gefahrenzonen. Systemische Betrachtungen

Planen in Gefahrenzonen. Systemische Betrachtungen Abteilung 28 Natur, Landschaft und Raumentw icklung Ripartizione 28 Natura, paesaggio e sviluppo del territorio Planen in Gefahrenzonen Systemische Betrachtungen Frank Weber 17. Dezember 2014 Wir müssen

Mehr

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Hochwasser Juni 2013: Überflutung A3 bei Deggendorf für Städte und Gemeinden 27.05.2014 Rettungszentrum Osterhofen 10:00 10:20 Uhr Begrüßung Fr.

Mehr

Entwurf Nationaler Hochwasserrisiko-Managementplan 2015 (HWRMP)

Entwurf Nationaler Hochwasserrisiko-Managementplan 2015 (HWRMP) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Sektion IV Wasserwirtschaft Marxergasse 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum - UV/GSt/SI/Hu

Mehr

Zunehmende Naturgefahren Höhere Anforderungen an die Planung

Zunehmende Naturgefahren Höhere Anforderungen an die Planung Zunehmende Naturgefahren Höhere Anforderungen an die Planung Ing. Dr. Friedrich Mair Raumplanung Amt der Salzburger Landesregierung 1 Gliederung Nehmen die Ereignisse wirklich zu? Welche Maßnahmen sind

Mehr

ANSÄTZE DER KATASTROPHENVORSORGE FÜR DIE SCHNITTSTELLE KLIMAWANDEL & NATURSCHUTZ

ANSÄTZE DER KATASTROPHENVORSORGE FÜR DIE SCHNITTSTELLE KLIMAWANDEL & NATURSCHUTZ 26.07.2007 Seite 1 ANSÄTZE DER KATASTROPHENVORSORGE FÜR DIE SCHNITTSTELLE KLIMAWANDEL & NATURSCHUTZ Tagung Naturschutz in Zeiten des Klimawandels 23.-28. Juli 2007 Internationale Naturschutzakademie Insel

Mehr

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet

Mehr

Gefahrenzonenplan und Raumordnung. >> Die Verankerung des Gefahrenzonenplanes im

Gefahrenzonenplan und Raumordnung. >> Die Verankerung des Gefahrenzonenplanes im Gefahrenzonenplan und Raumordnung Die Verankerung des Gefahrenzonenplanes im Landesraumordnungs-Gesetz und die Umsetzung in der (über)-örtlichen Raumordnung DI Christian Seidenberger Amt der Kärntner Landesregierung

Mehr

Grundsätze des Integralen Risikomanagements

Grundsätze des Integralen Risikomanagements Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Grundsätze des Integralen managements Messe Sicherheit 2013 Zürich, 13. November 2013 Informationsveranstaltung

Mehr

Gewässer- und Hochwasserschutz in regionaler Verantwortung

Gewässer- und Hochwasserschutz in regionaler Verantwortung Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden Gewässer- und Hochwasserschutz in regionaler Verantwortung Dipl.-Ing Klaus Flachmeier Dezernat 54.7 Hochwasserschutz, Talsperren, Deiche Hochwasserschutz

Mehr

Naturgefahren. Hydrologisch / Meteorologisch. Geologisch. Biologisch. Hubert Meusburger Abteilung Naturgefahren/Stauanlagen Amt für Wasser und Energie

Naturgefahren. Hydrologisch / Meteorologisch. Geologisch. Biologisch. Hubert Meusburger Abteilung Naturgefahren/Stauanlagen Amt für Wasser und Energie Swiss Engineering Sektion St.Gallen 116. Generalversammlung, 21. Februar 2018 Naturgefahren im Hubert Meusburger Abteilung Naturgefahren/Stauanlagen Amt für Wasser und Energie Naturgefahren Hydrologisch

Mehr