Gemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016
|
|
- Victor Fiedler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016 TOP 1.4 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Richtlinie Verfügungsfonds Elke Frauns _ büro frauns kommunikation planung marketing, Münster
2 Wir bewegen Daten, Menschen und Ideen! inhabergeführt seit 2000 Kernkompetenz: strategische und praktische Stadtentwicklung Projekte und Prozesse in ca. 100 Städten und Gemeinden Projekte und Prozesse in ca. 50 Kreisen und Regionen ca. 300 Moderationen und Vorträge Die Analytiker Daten für Lösungen! Die Praktiker Berater, die auch Macher sind! Die Kommunikatoren Klare Kommunikation, klare Ergebnisse! Strategen.Vordenker.Querdenker.Konfliktvermittler.Zukunftsdeuter.Nörgler.Ausprobierer.Besserwisser.Kopfhinhalter.Moderatoren.Coach.
3 WARUM? ZIEL Unterstützung der aktiven Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Händlern, Unternehmen, Organisationen, Vereine, Arbeitsgruppen etc.. Erhalt und Förderung der Attraktivität des Ortskerns / Stadtumbaugebiets. Anstoßen von eher kleinteiligen Projekten im Ortskern / Stadtumbaugebiet. Flexibler und lokal angepasster Einsatz von privaten und öffentlichen Mitteln. Anreiz Motivation Qualität Eigeninitiative Eigenverantwortung Unterstützung
4 WAS? 1. Fördergrundsätze und Förderzweck 2. Rechtsanspruch 3. Räumlicher Geltungsbereich 4. Gegenstand der Förderung 5. Fördervoraussetzungen 6. Ausschlusskriterien 7. Art, Form, Verwaltung und Höhe der Förderung 8. Fondsbeirat (Vergabegremium) 9. Antragsteller und Zuwendungsempfänger 10. Verfahren 11. Inkrafttreten Zuwendungsfähige Ausgaben: Euro Jeder Euro, der aus privaten Geldern investiert wird, wird mit dem gleichen Betrag bezuschusst.
5 WAS? FÖRDERGEGENSTÄNDE investiv _ investitionsvorbereitend _ nicht-investiv Grundsätzliche Schwerpunkte Maßnahmen zur: Stärkung des Ortskerns / Stadtumbaugebietes gestalterischen und / oder funktionalen Aufwertung des öffentlichen Raumes gestalterischen und / oder funktionalen Aufwertung von Immobilien, insb. gewerblich genutzten Immobilien Belebung des Einzelhandels, des Dienstleistungssektors sowie der Gastronomie Imagebildung wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit Erhöhung der Kundenfrequenz (Marketing, Aktionen, ) Nicht-investive Maßnahmen müssen ausschließlich über die privaten Mittel bezahlt werden. Ortskernengagement durch eher kleinteilige, nicht-kommerzielle Maßnahmen.
6 WIE? FÖRDERUNG _ Art, Form, Verwaltung und Höhe Projektförderung in Form eines Zuschusses durchschnittliches jährliches Budget bis 2019: Euro (davon 50% öffentlich und 50% privat) Begrenzung des öffentlichen Zuschusses: - in der Regel Euro pro Maßnahme Bagatellgrenze: Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtkosten mindestens 500 Euro betragen. Verwaltung und Organisation über die Gemeinde Senden Klare Regeln und Grenzen.
7 WIE? FONDSBEIRAT (Vergabegremium) Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln trifft der Fondsbeirat die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Senden sowie aus dem ISEK Ortskern Senden müssen berücksichtigt werden Vorschlag für die Besetzung des Fondsbeirates: vier Vertreter/innen der Privaten (zwei Immobilieneigentümer, zwei Unternehmen) zwei Vertreter/innen der Gemeindeverwaltung zwei Vertreter/innen aus dem Gemeinderat Einberufung, Einladung und Organisation des Fondsbeirates erfolgt über die Gemeinde Senden. die Maßnahmen müssen qualitativen Kriterien entsprechen (siehe Richtlinie) Charakter des Verfügungsfonds: Eigeninitiative und Eigenverantwortung
8 UMSETZUNG? KOMMUNIKATION und UNTERSTÜTZUNG Kommunikations- und Unterstützungsangebote zielgruppengerechte Information (Flyer und online) Auftakt veranstaltung (Information, Aufzeigen von best-practice-beispielen, Ideensammlung, ) Unterstützung der Arbeit des Fondsbeirates Unterstützung bei der Konzeptionierung, Entwicklung und Umsetzung von Projektideen Unterstützung bei der Abwicklung des Verfügungsfonds (z.b. Projektantrag, Kostenkalkulationen, Angebotseinholungen, ) Das büro frauns unterstützt und begleitet die Kommunikations- und Unterstützungsangebote.
Die Laufzeit des Verfügungsfonds gemäß Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) der Gemeinde Senden endet am
Richtlinie der Gemeinde Senden über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) 1. Fördergrundsätze und Förderzweck
MehrFörderrichtlinie der Stadt Velbert
3.1 Planungsamt Förderrichtlinie der Stadt Velbert für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt Velbert-Mitte Präambel Im Jahr 2015 wurde die Velberter Innenstadt
MehrVerfügungsfonds Mindener Straße - Nordbahn Innenstadt. Öffentlichkeitsveranstaltung am
Verfügungsfonds Mindener Straße - Nordbahn Innenstadt Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.07.2017 Folie 1 05. Juli 2017 Tagesordnung Begrüßung Verfügungsfonds Fördergegenstände und -modalitäten Vergabegremium
MehrFörderrichtlinie Verfügungsfonds Schwalm-Eder-West im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm Eder West Förderrichtlinie Verfügungsfonds Schwalm-Eder-West im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen Präambel Mit dem Verfügungsfonds sollen kleinere
MehrB E K A N N T M A C H U N G
B E K A N N T M A C H U N G Der Gemeinderat von Saarwellingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2012 eine Richtlinie der Gemeinde Saarwellingen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds Ortszentrum
MehrRichtlinien der Stadt Kleve über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich vom
Richtlinien der Stadt Kleve über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im innerstädtischen Bereich vom 17.12.2015 PRÄAMBEL Die Stadt Kleve richtet im Rahmen des Städtebauförderprogramms
MehrVergaberichtlinie der Stadt Bad Salzuflen
Stand 08.04.2011 Vergaberichtlinie der Stadt Bad Salzuflen über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt (Verfügungsfonds) Grundlage: Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
MehrKommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Instrument: Verfügungsfonds 1. Geltungsbereich, Ziele und Aufgaben des
MehrFörderrichtlinie der Stadt Bad Sobernheim für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Programm "Aktive Stadtzentren"
1 Förderrichtlinie der Stadt Bad Sobernheim für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Programm "Aktive Stadtzentren" Seit 2013 ist ein Teil der Bad Sobernheimer Innenstadt auf Grundlage
MehrDie Stadt Ebermannstadt wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen.
Verfügungsfonds zur Innenstadtbelebung Ebermannstadt Die Stadt Ebermannstadt wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen. Ergänzend zu den bestehenden
MehrVerfügungsfonds für das Stadtumbau West Gebiet Innenstadt/ InnovationCity
11.07.2017 Verfügungsfonds für das Stadtumbau West Gebiet Innenstadt/ InnovationCity Richtlinie der Stadt Bottrop zur Vergabe von Fondsmitteln nach Ziffer 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008
MehrDer Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Richtlinie beschlossen. Präambel
Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Bahnhofsquartier und Knapper Straße vom 12.09.2012 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 03. 09. 2012
MehrFörderrichtlinien der Stadt Kevelaer zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds
Förderrichtlinien der Stadt Kevelaer zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Stadt Kevelaer wurde 2016 auf Basis eines Integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes in das Förderprogramm
MehrQuartiersmanagement in Braunschweig Altstadt und Friedrich-Wilhelm-Viertel
Quartiersmanagement in Braunschweig Altstadt und Friedrich-Wilhelm-Viertel Ausgangssituation Ziele Projektgebiete Akteure Vorgehensweise Maßnahmen Erfahrungen/Ausblick Ausgangssituation Teils schwierige
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrRichtlinie Verfügungsfonds
Seite 1 von 6 Richtlinie Verfügungsfonds Zur Aufwertung, Attraktivitätssteigerung und Belebung der Bischofswerdaer Innen- und Südstadt richtet die Stadt Bischofswerda innerhalb des Erhaltungsgebiets Altstadt
MehrDiese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013 1. Zielsetzung Der demographische Wandel
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfond 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln des Landes NRW und städtischen Eigenmitteln
MehrRichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds
Soziale Stadt - Südliche Innenstadt / Obere Mühle Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds Einleitung Zur Aktivierung der bürgerschaftlichen Potenziale erlässt die Stadt Iserlohn
MehrRahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide
Rahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide Von der Idee zum Projekt Informationen zur Projektförderung 1. Wer kann Anträge stellen? 1 2. Was wird gefördert? 1 3. In
MehrIntegriertes Handlungskonzept für den Historischen Stadtkern Hallenberg. Bürgerforum am 16. März 2016
Integriertes Handlungskonzept für den Historischen Stadtkern Hallenberg Bürgerforum am 16. März 2016 Integriertes Handlungskonzept für den Historischen Stadtkern Hallenberg Tagesordnung Teil I: Plenum
MehrDie Mittel des Verfügungsfonds können ausschließlich für Projekte innerhalb des Fördergebiets Ostufer/ Gaarden eingesetzt werden.
Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Ostufer/ Gaarden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt Auf Grundlage von
MehrDie Mittel des Verfügungsfonds können ausschließlich für Projekte innerhalb des Fördergebiets Ostufer/ Gaarden eingesetzt werden.
Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Ostufer/ Gaarden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt Auf Grundlage von
Mehr1. HünxeKonferenz. WILLKOMMEN Begrüßung und Einführung Dirk Buschmann _ Bürgermeister der Gemeinde Hünxe
1. HünxeKonferenz WILLKOMMEN Begrüßung und Einführung Dirk Buschmann _ Bürgermeister der Gemeinde Hünxe Grafik: Gemeinde Hünxe 1 IMPULS Hünxe 2030 Worum es geht und wie wir arbeiten wollen! Elke Frauns
MehrIntegriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Euskirchen Aufbau und Ablauf des ISEK-Prozesses (Status-quo)
Sachstandsbericht zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Kreisstadt Euskirchen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 05.10.2017 Aufbau und Ablauf des ISEK-Prozesses (Status-quo)
MehrAktive Zentren - Ziele und Instrumente zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit
Aktive Zentren - Ziele und Instrumente zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit Transferwerkstatt: Partnerschaftliche Zusammenarbeit in Stadt- und Ortsteilzentren Bremen 25. / 26. April 2017 Instrumente
MehrDie Oberbürgermeisterin. Der Verfügungsfonds Lindweiler. Neue Ideen und Vorhaben fördern!
Die Oberbürgermeisterin Der Verfügungsfonds Lindweiler Neue Ideen und Vorhaben fördern! Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, in Lindweiler soll das Integrierte Handlungskonzept Lindweiler, das am 16. Dezember
MehrNetzwerk Soziale Stadt Treffen am im Bürgerzentrum Eberswalde. Verfügungsfonds und Aktionskassen
Netzwerk Soziale Stadt Treffen am 17.07.2017 im Bürgerzentrum Eberswalde Verfügungsfonds und Aktionskassen Verfügungsfonds : Entwicklung und Anwendungsstand Historie 1999: Soziale Stadt, angebunden an
MehrGeiersthaler Baukindergeld
Geiersthaler Baukindergeld die familienfreundliche Adresse Richtlinien zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Gemeinde Geiersthal Die Gemeinde Geiersthal als familienfreundliche Gemeinde
MehrArbeitsgruppe 3: Verfügungsfonds
Arbeitsgruppe 3: Verfügungsfonds Maßnahmenspektrum und Fördergegenstände, Gremien und Mittelvergabe Moderation: Christoph Haller Bundestransferstelle Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Berlin / Kassel
MehrStadterneuerung Ostfildern-Nellingen Rund um die Hindenburgstraße. Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)
Stadterneuerung Ostfildern-Nellingen Rund um die Hindenburgstraße Nichtinvestive Städtebauförderung 2016-2020 (NIS) - Konzept und Richtlinien der Stadt Ostfildern zur Verwendung und Vergabe - 1. Rahmenbedingungen
MehrDer Verfügungsfonds Chorweiler-Mitte. Der Verfügungsfonds Chorweiler-Mitte. Wir wollen Ideen fördern!
Der Verfügungsfonds Chorweiler-Mitte Der Verfügungsfonds Chorweiler-Mitte Wir wollen Ideen fördern! Liebe Bewohnerinnen und Bewohner in Chorweiler-Mitte, für Chorweiler wird ein Integriertes Handlungskonzept
MehrVergaberichtlinien der Stadt Rietberg vom
Vergaberichtlinien der Stadt Rietberg vom 04.04.2013 über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Innenstadt (Verfügungsfonds) Grundlage: Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehr5. Art und Umfang des Bürgermitwirkungsbudgets und der Zuwendungen Durchführung, Abrechnung der Maßnahme und Auszahlung der Zuwendung.
Anlage 1 Kommunale Förderrichtlinie zur Umsetzung des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten im Rahmen des Programms Soziale Stadt Mülheim an der Ruhr Mülheimer Innenstadt (Bürgermitwirkungsbudget)
MehrTransferwerkstatt Instrumente des Zentrenprogramms Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis am 22. und 23. April 2015 in Haldensleben
Transferwerkstatt Instrumente des Zentrenprogramms Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis am 22. und 23. April 2015 in Haldensleben Verfügungsfonds Aktivierung privat-öffentlicher Kooperationen Praxisbeispiel
MehrVerfügungsfonds Aktiver Kernbereich Friedrich-Ebert-Straße
Anlage 2 Verfügungsfonds Aktiver Kernbereich Friedrich-Ebert-Straße Förderrichtlinie der Stadt Kassel über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Aktive Kernbereiche - Friedrich-Ebert-Straße
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung von Fassaden und Hofflächen. Fassaden- und Hofprogramm Altstadt Meckenheim
Seite 1 Fassaden- und Hofprogramm Altstadt Meckenheim im Anwendungsbereich der Gestaltungsfibel Altstadt Meckenheim zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Auf Grundlage der 7 und 41 der
MehrRahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide. Von der Idee zum Projekt. Informationen zur Projektförderung
Rahmenbedingungen zur Förderung über die LEADER Naturparkregion Lüneburger Heide Von der Idee zum Projekt Informationen zur Projektförderung 1. Wer kann Anträge einreichen? 2. Was wird gefördert? 3. Was
MehrTag der Städtebauförderung
Tag der Städtebauförderung 09.05.2015 Der Verfügungsfonds als Finanzierungsinstrument der Stadtentwicklung Innenstadtfonds Neues Zentrum Markranstädt Verfügungsfonds Was ist ein Verfügungsfonds? Finanzierungsinstrument
MehrBad Düben SOP Lebendige Kernstadt. Aktive Stadt und Ortsteilzentren - Verfügungsfonds-
Bad Düben SOP Lebendige Kernstadt Aktive Stadt und Ortsteilzentren - Verfügungsfonds- Folie 1 6. Juni 2017 Das Instrument des Verfügungsfonds Auszug Programmausschreibung 2017 Finanzierungsinstrument der
MehrAnreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung - Informationen
MehrRichtlinie zum City-Konjunkturprogramm der Stadt Hanau. Inhalt des City-Konjunkturprogramms. 2 Geltungsbereich
Richtlinie zum City-Konjunkturprogramm der Stadt Hanau 1 Inhalt des City-Konjunkturprogramms (1) Das City- Konjunkturprogramm der Stadt Hanau fördert die gestalterische Aufwertung des öffentlich wahrnehmbaren
Mehrzukunft Seeon-Seebruck Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept handlungsfelder und ziele
zukunft Seeon-Seebruck Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept handlungsfelder und ziele Herausgeber: Gemeinde Seeon-Seebruck Bildrechte Titelbild: Tourist-Info Seebruck Bildrechte übrige Bilder:
MehrStadt Datteln. Zukunftsfähige Innenstadt Datteln Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept und Stadtumbaugebiet
Stadt Datteln Zukunftsfähige Innenstadt Datteln Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept und Stadtumbaugebiet Bürgerinformationsveranstaltung gemäß 137 Baugesetzbuch Inhalt 1. Aufgaben und Inhalte
MehrStädtebauförderung. Sachstand und Ausblick
Städtebauförderung Sachstand und Ausblick Städtebauförderung Programme Aufnahme in Bund-Länder-Städtebauförderprogramme Stadtumbau in Hessen Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet Ortskern Ober-Roden Zukunft Stadtgrün
MehrRichtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)
6.10 1 Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen) vom 16.06.2011 hier abgedruckt in der Grundfassung vom
MehrFörderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz
Förderrichtlinien Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz Regina Lellinger Referat Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Landesverwaltungsamt Inhalt Inhalt des Vortrages Einführung
MehrDer Rat der Stadt Lüdenscheid hat am die folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur finanziellen Förderung der Neugestaltung und Wiederherrichtung von Außenanlagen und Fassaden im Stadtumbaugebiet Bahnhofsquartier und Knapper Straße Der Rat der Stadt
MehrFörderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtumbau Ost - Aufwertungsgebiet Schönefeld
Förderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtumbau Ost - Aufwertungsgebiet Schönefeld 1. Vorbemerkungen Mit Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 25.09.2012 wurde das Aufwertungsgebiet Schönefeld
MehrStadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung
Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung am 21. September 2015 in der Gaststätte Lindenhof, Hoya Torben Pöplow, Projektleiter BauBeCon Sanierungsträger GmbH Folie 1 21.
MehrBusiness Improvement Districts für Niedersachsen
Business Improvement Districts für Niedersachsen Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt. Ein Ausschlag
Mehr2. HünxeKONFERENZ. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
2. HünxeKONFERENZ Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. WILLKOMMEN Begrüßung und Einführung Dirk Buschmann _ Bürgermeister
MehrBerlin Turmstraße Informationen zum Sanierungsgebiet
Berlin Turmstraße Informationen zum Sanierungsgebiet 1 Das Fördergebiet Turmstraße Festlegung zum Fördergebiet Aktives Stadtzentrum am 4. November 2008 Festlegung zum Sanierungsgebiet Turmstraße am 31.
MehrKommunales Förderprogramm der Stadt Bärnau
Kommunales Förderprogramm der Stadt Bärnau mit integriertem Geschäftsflächenprogramm zur Durchführung privater Maßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung Stadt Bärnau Marktplatz 1 95671 Bärnau Seite - 2 -
MehrDer Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Richtlinie als Satzung beschlossen:
Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur Einrichtung eines Altstadtbeirates zur Bürgerbeteiligung sowie zur Vergabe der Budgets aus den Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Altstadt Lüdenscheid vom 15.11.2017
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrGemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung
Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung am 27. Mai 2015 im Heimathaus Jesteburg Klaus von Ohlen Ι BauBeCon Sanierungsträger GmbH Sebastian Stegemann Ι WRS
MehrRichtlinien der Stadt Krefeld
FB 62 Vermessungs- und Katasterwesen Richtlinien der Stadt Krefeld über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Hofflächen und Fassaden in Stadtumbau- und Stadterneuerungsgebieten 1 Zuwendungszweck
MehrCity-Verfügungsfonds Masterplan Ahlener Innenstadt im Trialog
City-Verfügungsfonds Masterplan Ahlener Innenstadt im Trialog Vergaberichtlinien der Stadt Ahlen für den City-Verfügungsfonds Ahlener Innenstadt im Geltungsbereich des Städtebauförderungsprogramms Aktive
MehrFördermittel für Prohliser Projekte zu vergeben. Soziale Stadt Dresden Prohlis
Soziale Stadt Dresden Prohlis Fördermittel für Prohliser Projekte zu vergeben Die Bürger und Akteure in Prohlis können im Rahmen des Verfügungsfonds der Sozialen Stadt Fördermittel für lokale Projekte
MehrIntegriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern Senden. 1. Planungswerkstatt
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept / REGIONALE 2016 1 Gemeinde Senden Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern Senden 1. Planungswerkstatt 19.05.2014 Drees
MehrProgramm Leben findet Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Förderleitlinie Projektfonds
2 Eigeninitiative und private Standortverantwortung als Programmziele Gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Bürgern sind Voraussetzungen für eine
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget des Büros für Bürgerengagement und Ehrenamt
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget des Büros für Bürgerengagement und Ehrenamt 1. Allgemeines 1.1. Das Bürgerbudget des Büros für Bürgerengagement und Ehrenamt dient dazu, die
MehrAktive Stadt- und Ortsteilzentren Fördergebiet Langenhorn Markt Herzlich willkommen zum 7. Quartiersforum
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Fördergebiet Langenhorn Markt Herzlich willkommen zum 7. Quartiersforum am 05. Dezember 2012, Bürgerhaus Langenhorn, Tangstedter Landstraße 41 2 Begrüßung und Vorstellung
MehrRichtlinie der Stadt Radeburg zur Förderung aus dem Verfügungsfonds 1 für das Fördergebiet Östliche Stadtmitte im SUO-A
Richtlinie der Stadt Radeburg zur Förderung aus dem Verfügungsfonds 1 Richtlinie der Stadt Radeburg zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Östliche Stadtmitte im Bund-Länder-Programm
MehrRichtlinien der Stadt Wülfrath
Stadt Wülfrath Förderrichtlinien Fassadenprogramm 1/6 Richtlinien der Stadt Wülfrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden im historischen Stadtkern sowie in den Geschäftsstraßen
MehrLebendige Orte Historische Zentren
Lebendige Orte Historische Zentren Ortskerne im Zeichen des Strukturwandels Analyse des Projekterfolges unter besonderer Berücksichtigung der Projektprozesse EURAC und hds 20.01.2016 Prof. Dr. Harald Pechlaner
MehrLandkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009
Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße
MehrDer Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement
Der Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement Bewilligung von Fördermitteln Ziele und Verfahren Grundlage >> Integriertes Handlungskonzept für Hitdorf, >> Handlungsfeld 7.5 Soziale Infrastruktur,
MehrFörderfibel für die Durchführung von Städtebauförderungsmaßnahmen. in der Innenstadt. Städtebauförderung.
www.bayreuth.de Städtebauförderung Förderfibel für die Durchführung von Städtebauförderungsmaßnahmen in der Innenstadt Der räumliche Geltungsbereich umfasst die innerstädtischen Sanierungsgebiete C, G
MehrHof- und Fassadenprogramm
Darstellung der durchgeführten Maßnahme Eine wichtige Säule bei der Finanzierung und Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen in der Südstadt sind die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer. Beim Thema Gebäudemodernisierung
MehrFörderrichtlinie der Gemeinde Bad Zwesten über die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse im Stadtumbaugebiet
Förderrichtlinie der Gemeinde Bad Zwesten über die Gewährung von Zuschüssen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse im Stadtumbaugebiet Präambel Die Gemeinde Bad Zwesten fördert als Mitgliedskommune des
Mehrzur sozialen Integration von Geflüchteten
Stand 11.09.2017 Landeshauptstadt Potsdam Geschäftsbereich für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Fachbereich Soziales und Gesundheit Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration
MehrRichtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Gotha
Richtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Gotha Vorwort Der Landkreis Gotha mit der Residenzstadt als kulturellen Mittelpunkt ist eine der bedeutendsten historischen Regionen des Landes Thüringen. Schloss
MehrStädtebau und Dorferneuerung bei Bevölkerungsrückgängen - Handlungsansätze in der städtebaulichen Erneuerung -
Städtebau und Dorferneuerung bei Bevölkerungsrückgängen - Handlungsansätze in der städtebaulichen Erneuerung - Dr. Manfred Stehmeyer Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrStrategiegespräch zur Gemeindeentwicklung
Strategiegespräch zur Gemeindeentwicklung 24.02.2018 Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Gliederung Rechtliche Grundlagen Gesamtmaßnahmenprinzip Integrierte städtebauliche Handlungskonzepte
MehrPilotprojekt Unkel Kulturstadt am Rhein. Seite 0
Pilotprojekt Unkel Kulturstadt am Rhein Wer begleitet die Unkeler Bürger auf dem Weg zur Kulturstadt? Kultur und Arbeit e.v. setzt seit 2005 kulturwirtschaftliche und kulturtouristische Vorhaben im öffentlichen
MehrAusbau des Baumberger Sandsteinmuseums zu einem Kompetenzzentrum für Naturstein und Baukultur
Ausbau des Baumberger Sandsteinmuseums zu einem Kompetenzzentrum für Naturstein und Baukultur HFA 11.04.2018 Ausgangslage: Leerstände im Ortszentrum Was kann die Gemeinde tun? Frequenzbringer Sandsteinmuseum
MehrRichtlinie der Stadt Rheine zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds des Projektes Soziale Stadt Dorenkamp
Richtlinie der Stadt Rheine zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds des Projektes Soziale Stadt Dorenkamp 1. Aufgabe und Ziel des Verfügungsfonds 2. Förderfähige Maßnahmen 3. Kriterien für die Beurteilung
MehrDorfregion Ambergau-Süd. Ideensammlung. 1. Sitzung des Planungsbeirats. am 23. Januar 2017 im Gasthaus 'Zur Linde'
1. Sitzung des Planungsbeirats Ideensammlung am 23. Januar 2017 im Gasthaus 'Zur Linde' Ablauf der Sitzung 1) Einleitung 2) Vorstellungsrunde 3) Ideensammlung 4) Ausblick 5) Sonstiges Maßnahmen der Dorfentwicklung
MehrLeitlinien zum Verfügungsfonds zum Förderprogramm Soziale Stadt in Mecklenburg-Vorpommern
Leitlinien zum Verfügungsfonds zum Förderprogramm Soziale Stadt in Mecklenburg-Vorpommern Foto: Christian Rödel Leitlinien für den Einsatz von Verfügungsfonds im Förderprogramm Soziale Stadt 1. Grundlagen
MehrRichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.v. zur Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale
Richtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.v. zur Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale Diese traten mit Wirkung zum 01.01.2008 in Kraft Neufassung als 3. Änderung vom 30.10.2010
MehrErfahrungsaustausch. Verfügungsfonds in der praxis. Ahlen: Montag, 14. November 2016 Brühl: Dienstag, 29. November jeweils 13.3o - 16.
Erfahrungsaustausch Verfügungsfonds in der praxis Ahlen: Montag, 14. November 2016 Brühl: Dienstag, 29. November 2016 jeweils 13.3o - 16.30 Uhr SEITE 2 Verfügungsfonds in der Praxis Hintergrund Im Rahmen
MehrLebensbereich Barrierefreiheit und Mobilität Förderprogramm Barrierefreiheit für alle
Lebensbereich Barrierefreiheit und Mobilität Förderprogramm Barrierefreiheit für alle Förderidee Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein. Was bedeutet das? Menschen mit und ohne Behinderung sollen
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
MehrHerzlich Willkommen Bürgerwerkstatt August Bebel Platz am 12. Mai 2014
Herzlich Willkommen Bürgerwerkstatt August Bebel Platz am 12. Mai 2014 Der heutige Abend Das möchten wir Ihnen heute vorstellen und mit Ihnen diskutieren Begrüßung Kurze Einführung in das Projekt Stadterneuerung
MehrZUKUNFTSFORUM SOLTAU 2035
PROTOKOLL ZUKUNFTSFORUM SOLTAU 2035 ZUKUNFTSFORUM SOLTAU 2035 1 Der Ablauf des Zukunftsforums Begrüßung durch den Bürgermeister Herrn Röbbert 18:00-18:05 Uhr Einführung: Was ist ein ISEK? durch die cima
MehrEntwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern (ELER )
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern (ELER 2014 2020) Seite 2 Herausforderungen der Gemeinden Die Gemeinden stehen heute vor einer dreifachen Herausforderung. Sie müssen die infrastrukturellen,
MehrLandkreis Harburg Zukunft neben Hamburg? Fragen zur Markenbildung im regionalen Wettbewerb
Jens Imorde Landkreis Harburg Zukunft neben Hamburg? Fragen zur Markenbildung im regionalen Wettbewerb Hittfeld, 26.02.2008 Imorde, Projekt- & Kulturberatung GmbH Konzeptentwicklung in den Bereichen Stadtentwicklung
MehrSehr hohe Priorität Sehr hohe Priorität Sehr hohe Priorität Sehr hohe Priorität Hohe Priorität Hohe Priorität Hohe Priorität Querschnitt
Sehr hohe Sehr hohe Sehr hohe Sehr hohe Hohe Hohe Hohe Querschnitt Strategisches Weiterentwicklung der regionalen Identität und Aufwertung des Siedlungsbildes Sicherung eines tragfähigen und qualitativ
MehrKulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg
Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg Grundlage dieser Kulturförderrichtlinie ist das durch den Kreistag des Kreises Pinneberg am 14.11.2007 beschlossene Konzept zur Förderung der Kultur. 1. Grundsatz
MehrAktionärsfonds der [Aktion! Karl-Marx-Straße] 2013
Aktionärsfonds der [Aktion! Karl-Marx-Straße] 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Partner der [Aktion! Karl-Marx-Straße], die [Aktion! Karl-Marx-Straße] legt im Frühjahr 2013 zum 7. Mal
MehrKompetenznetz Vitale Orte Zukunft der Dorfentwicklung in Hessen
Kompetenznetz Vitale Orte 2020 Zukunft der Dorfentwicklung in Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Zukunft der Dorfentwicklung in Hessen 22. Januar 2013, Forum Friedrichsdorf,
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE.
Richtlinie zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE Programmen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landkreis Aurich
MehrISEK und Vorbereitenden Untersuchungen Flecken Hagenburg Ortskern Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
ISEK und Vorbereitenden Untersuchungen Flecken Hagenburg Ortskern Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung des Verfahrens und vorläufiger Ergebnisse
MehrGremium Sitzung am Beratung. Ggf. Frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, TOP, Drucksachen-Nr.)
Amt, Datum, Telefon 600.32 Bauamt, 06.02.2012, 51-3209/ 3220 Drucksachen-Nr. 3656/2009-2014 Beschlussvorlage der Verwaltung Gremium Sitzung am Beratung Stadtentwicklungsausschuss 21.02.2012 öffentlich
MehrNach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) 1 Inhaltsübersicht Was wird gefördert? Förderhöhe Was ist neu? Förderanträge Weiteres
Mehr