Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße Gelsenkirchen. per Fax (0209)
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1 Die Oberbürgermeisterin Remscheid ZD 0.10 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße Gelsenkirchen per Fax (0209) Kontakt Beate Wilding Adresse Theodor-Heuss-Platz 1 Raum 220 Telefon ( ) Telefax ( ) oberbuergermeisterin@str.de Zeichen Datum Einführung eines Sozialtickets im VRR Sehr geehrter Herr Husmann, sehr geehrter Herr Dr. Vorgang, die Einführung eines Sozialtickets auf dem Stadtgebiet der Stadt Remscheid als neue Aufgabe, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, obliegt gemäß 41 Abs. 1 Satz 2 s.) GO NRW dem Rat. Da der Rat der Stadt Remscheid erst wieder am tagt, soll ein entsprechender Beschluss per Dringlichkeitsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss am beraten und gefasst werden, u. a. um dem Erfordernis nach einem Monat Vorbereitungszeit des VRR für die voraussichtliche Einführung des Tickets zum Rechnung zu tragen. Grundsätzlich stellt sich mir weiterhin die Frage, ob die Stadt Remscheid sich als Nothaushaltkommune an dem Pilotprojekt beteiligen darf. Gemäß dem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom bestehen gegen eine Teilnahme von Nothaushaltkommunen an der Pilotphase keine finanzaufsichtlichen Bedenken. Es wird hierbei Bezug genommen auf ein Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (MWEBWV) vom , wonach davon auszugehen sei, dass während der Pilotphase des VRR (bis zum ) die bereit stehenden Gelder aller Voraussicht nach für die vom Verkehrsverbund erwartete Sozialticketnachfrage ausreichen und auf die Kommunen, insb. Nothaushaltkommunen, keine Mehrkosten zukommen werden. Dabei geht die Bezirksregierung davon aus, dass in den Nothaushaltkommunen keine zusätzlichen Personalaufwendungen für Organisation und Verwaltung entstehen. Dies ist meines Erachtens jedoch alleine mit der Ausstellung der Berechtigungsnachweise durch die Jobcenter und Sozialämter der Fall. Meines Wissens werden diese Aufwendungen nicht durch Landesmittel gefördert. Werden diese Aufwendungen der Kommunen in irgendeiner anderen Form erstattet oder sind diese allein von den Kommunen zu tragen? Sprechzeiten nach Vereinbarung Buslinien: 615, 653, 654, 655, 656, 657, 658, 660 Bushaltestellen: Rathaus, Allee-Center Bankverbindungen: Stadtsparkasse Remscheid BLZ Kto.-Nr. 18 Postbank Köln BLZ Kto.-Nr
2 Seite 2 zum Schreiben der Oberbürgermeisterin vom Der VRR beziffert das Risiko aus Einnahmeausfällen für die Stadt Remscheid auf im Falle einer Nichtübertragung der Mittel vom Jahr 2011 auf das Jahr Im Falle der Mittelübertragung würde sich das Risiko minimieren, genauere Zahlen sind mir hierzu nicht bekannt. Unabhängig von der grundsätzlichen Unbedenklichkeitserklärung der Bezirksregierung zur Teilnahme von Nothaushaltkommunen am Pilotprojekt Sozialticket, verweist diese auf die Eigenverantwortung jeder Kommune zur eigenen Risikoabschätzung. Aus diesem Grund haben die Stadtwerke Remscheid GmbH auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten eigene Berechnungen zur Risikoabschätzung (Anlage) aufgestellt. Es wurde hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei den potentiellen Sozialticketkäufern zu 90% um bereits bestehende Kunden (Altkunden) und 10% Neukunden handelt. Die Annahme beruht einerseits auf den Erfahrungen der Stadt Dortmund, andererseits darauf, dass in Remscheid bereits jeder 6. Bürger einen Zeitfahrausweis verwendet. Mit Hilfe der von Ihnen genannten Mittelwerte bzgl. der Preise der einzelnen Tickets hieße das, dass das Sozialticket ab einem Nutzungsgrad von über 9% trotz Förderung durch das Land NRW zu belastenden Mehraufwendungen der Stadt Remscheid führen würde, die die Stadt als Nothaushaltkommune nach 82 GO NRW nicht leisten darf. Es ist nachvollziehbar, dass aufgrund vieler ungewisser Faktoren (u. a. Anzahl der verkauften Tickets, Anzahl der Neu- und Altkunden) keine eindeutige Zusage zu möglichen Mehraufwendungen getroffen werden kann, jedoch erfordert die Haushaltslage der Stadt Remscheid genau diese um zukünftige Risiken einschätzen zu können. Eine Teilnahme am Pilotprojekt Sozialkticket erscheint vor diesem Hintergrund als zu risikoreich, es sei denn, der VRR kann garantieren, dass die von den Stadtwerken Remscheid prognostizierten Mehraufwendungen nicht eintreten werden? Eine Stellungnahme Ihrerseits zu den von uns ermittelten Prognosen ist für die Entscheidungsfindung des Haupt- und Finanzausschusses von entscheidender Bedeutung. Aufgrund der in Kürze anstehenden Sitzung am bitte ich um eine schnellstmögliche Beantwortung der Fragen hinsichtlich einer möglichen Übernahme von zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen und Ihrer Einschätzung der von uns erstellten Risikobewertung, gerne per oder Fax. Mit freundlichen Grüßen Beate Wilding Oberbürgermeisterin Anlage
3 Szenario 1 Nutzungsgrad 10% Nutzungsgrad [%] 10 tats. Nutzer Einnahmen durch SozT / Monat davon Neukunden [%] davon Altkunden [%] davon Barsortiment davon MoTi Einzel , davon MoTi Abo , Rückgang durch Wechsel SozT / Monat Einnahmen durch SozT / Jahr Bestandsrückgang d. SozT / Jahr Mindereinnahmen durch SozT / Jahr zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme ,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten)
4 Szenario 2 Nutzungsgrad 15% Nutzungsgrad [%] 15 tats. Nutzer Einnahmen durch SozT / Monat davon Neukunden [%] davon Altkunden [%] davon Barsortiment davon MoTi Einzel , davon MoTi Abo , Rückgang durch Wechsel SozT / Monat Einnahmen durch SozT / Jahr Bestandsrückgang d. SozT / Jahr Mindereinnahmen durch SozT / Jahr zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme ,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten)
5 Szenario 3 Nutzungsgrad 20% Nutzungsgrad [%] 20 tats. Nutzer Einnahmen durch SozT / Monat davon Neukunden [%] davon Altkunden [%] davon Barsortiment davon MoTi Einzel , davon MoTi Abo , Rückgang durch Wechsel SozT / Monat Einnahmen durch SozT / Jahr Bestandsrückgang d. SozT / Jahr Mindereinnahmen durch SozT / Jahr zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme ,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten)
6 Szenario 4 Nutzungsgrad 25% Nutzungsgrad [%] 25 tats. Nutzer Einnahmen durch SozT / Monat davon Neukunden [%] davon Altkunden [%] davon Barsortiment davon MoTi Einzel , davon MoTi Abo , Rückgang durch Wechsel SozT / Monat Einnahmen durch SozT / Jahr Bestandsrückgang d. SozT / Jahr Mindereinnahmen durch SozT / Jahr zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme ,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten)
Einführung des SozialTickets in Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Feith Vorlage erstellt: BSG Beteiligungsgesellschaft Stadt SG mbh
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