Findet eine Weiterentwicklung der Anforderungen für Industrieabwasser nach dem Stand der Technik bzw. gemäß BVT statt?

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1 Für Mensch & Umwelt 33. BOCHUMER WORKSHOP SIEDLUNGSWASSERWIRTSCHAFT Findet eine Weiterentwicklung der Anforderungen für Industrieabwasser nach dem Stand der Technik bzw. gemäß BVT statt? Michael Suhr, Umweltbundesamt (UBA),

2 Übersicht (1) Die Weiterentwicklung des SdT verlagert sich auf EU-Ebene: IE-Richtlinie, BVT-Prozess (2) Stand der Technik nach WHG bzw. Anhänge der AbwV werden überwiegend nur an EU-Vorgaben angepasst (1:1-Umsetzung) (3) Impulse für die Weiterentwicklung des SdT in Europa und in Deutschland (4) Fazit Beispiele: Glas, Papier, Chemie, Raffinerien 2

3 (1) Die Weiterentwicklung des SdT verlagert sich auf EU-Ebene Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU (IED) Wichtigste Richtlinie zur Verminderung von Emissionen industrieller Aktivitäten Methode: Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stillegung von Industrieanlagen in der EU Instrument: BVT als Grundlage für Genehmigungsanforderungen BVT-Merkblätter (BREFs) sind Referenzdokument für Genehmigungen BVT-Schlussfolgerungen werden als Durchführungsbeschluss der IE-RL im EU-Amtsblatt veröffentlicht (rechtlich verbindlich) Allgemeiner Rahmen: Vermeidung und Verminderung von Emissionen; hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt Genehmigungen basierend auf Besten Verfügbaren Techniken (BVT) verbindliche Umsetzung der mit den BVT assoziierten Emissionsbandbreiten (BAT- AELs) 3

4 Sevilla-Prozess Festlegung von Emissionsstandards für besonders umweltbelastende Anlagen in der EU Sevilla-Prozess Legt Beste verfügbare Technik für wichtige Branchen fest Bestimmt Emissionsstandards und zugehörige Emissionsminderungstechniken macht Vorgaben, die rechtsverbindlich in allen Ländern der EU und für alle IED-Anlagen umgesetzt werden müssen Dauer: ca. 3 Jahre Umsetzung in Deutschland DE muss BVT- Schlussfolgerungen in das nationale Recht übernehmen DE passt die TA Luft/VwV und die AbwV den BVT entsprechend an ( 57 (4) WHG) DE legt damit neue Grenzwerte und technische Anforderungen für IED-Anlagen und Nicht-IED- Anlagen fest Dauer: ca. 1 Jahr Unternehmen Müssen neue Emissionsstandards einhalten Ggf. werden Genehmigungen aktualisiert Ggf. werden (Nach-)Investitionen in Emissionsminderungstechnik notwendig Umsetzung : 4 Jahre ab Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen im EU-Amtsblatt Europa beeinflusst Betreiber/Behörden z.t. stark! 4

5 Stand der Bearbeitung der BVT-Merkblätter unter der IED Eisen & Stahl (2012/135/EU) Glasherstellung (2012/134/EU) Zement- und Kalkindustrie (2013/732/EU) Lederherstellung (2013/84/EU) Chloralkaliherstellung (2013/732/EU) Raffinerien (2014/738/EU) Zellstoff- und Papierindustrie (2014/687/EU) Herstellung von Platten auf Holzbasis (Zustimmung des Komitologie-Ausschusses) Abwasser der Chemieindustrie (Komitologie-Ausschuss-Abstimmung fehlt noch) Nichteisenmetalle (noch Komitologie-Ausschuss-Abstimmung erforderlich) Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (technisch abgeschlossen) 5

6 BVT in IE-RL gleichbedeutend mit Stand d. Technik WHG Beste die wirksamsten Techniken zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt Verfügbare entwickelt in einem Maßstab der die Anwendung unter wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen in dem betreffenden industriellen Sektor ermöglicht Techniken sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird Art. 3 Nr. 10 IE-RL im Grunde dasselbe wie deutscher Stand der Technik nach 3 Nr. 11 WHG, Kriterien zur Ermittlung des SdT in Anlage 1 WHG = Anhang III der IE-RL beachten 6

7 Die Ermittlung des europäischen Standes der Technik/BVT mittels Informationsaustausch (1) Zur Erstellung, Überprüfung und ( ) Aktualisierung der BVT-Merkblätter organisiert die Kommission einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten den betreffenden Industriezweigen den Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen der Kommission (2) Informationsaustausch zu insbesondere folgenden Themen: Emissionen ( ), Rohstoffverbrauch und Art der Rohstoffe, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und Abfallerzeugung angewandte Techniken, zugehörige Überwachung ( ), beste verfügbare Techniken ( ) Technische Arbeitsgruppen (TWG) unter Leitung des EIPPC-Büros in Sevilla erarbeiten BVTs in der EU spielt die Musik! 7

8 Von der Richtlinie zu Genehmigungsauflagen Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU BVT-Schlussfolgerungen als Durchführungsbeschlüsse der KOM im EU-Amtsblatt (Verordnungscharakter) BVT-Merkblätter BVT-Schlussfolgerungen Allgemeine bindende Vorschriften in Deutschland (IED Artikel 6 und 17) TA Luft, BImSchV, VwV, Anhänge der AbwV Genehmigungsauflagen u. Grenzwerte basierend auf den BVT und den mit den BVT assoziierten Emissionsbandbreiten (BAT AEL) ~ 9200 Anlagen in DE ~ IED-Anlagen in Europa 8

9 (2) Wie Umsetzung sich der Stand der BVT-Schlussfolgerungen der Technik für Industrieabwasser (2) in DE fortentwickelt Patenschaft eines Bundeslandes Ad hoc-arbeitskreis (Länderbehörden, UBA, BMUB) Prüfung, ob geltende Anforderungen BVT entsprechen Prüfung umfasst mindestens: Anpassung der allgemeinen Anforderungen Übernahme der Emissionsgrenzwerte Aufnahme eines Mindestumfangs für die Eigenüberwachung weitgehend reaktives Vorgehen wenig neue Impulse oder neue Anforderungen! Es gilt das Verschlechterungsverbot!! 9

10 (3) Beispiele für Weiterentwicklungen der BVT für Industrieabwasser in aktualisierten BVT-Merkblättern (1) Beispiel BVT-Schlussfolgerung Glasherstellung (Anhang 41): Neuaufnahme der Parameter Zinn, Zink, Bor, Kohlenwasserstoffe, NH 4 -N und ph Sachlich wenig gerechtfertigte Anforderungen; ausreichend durch AFS erfassbar bzw. Eintrag von Kühlschmiermittel (KW) sollte vermieden werden Absenkung der Werte für folgende Parameter: Sulfat Fluorid Blei Kupfer Chrom Cadmium Anhang ,5 0,5 0,5 0,1 BVT <1000 <6 <0,05-0,3 <0,3 <0,3 <0,05 Absenkung aus Gewässerschutzsicht nicht notwendig. Werte z.t. nicht plausibel (zu niedrig); im BVT-MB nicht ausschließlich weiterverarbeitende Betriebe mit Abwasserrelevanz betrachtet (Verdünnung?) Problem aus (freiwilligem) Informationsaustausch zu BVT: Abwasserthema in TWG eher oberflächlich behandelt (ungenauer). BREF noch unter (weniger verbindlicher) IVU-RL begonnen, aber unter IE-RL als KOM-Durchführungsbeschluss veröffentlicht. Z.T. fehlen Informationen zu Minderungstechniken für BAT AELs (z.b. für Bor) Fazit: Die Anpassung des Anhangs stellt keine wirklich sinnvolle Weiterentwicklung dar, weil (a) Emissionswerte für unnötige Parameter aufgenommen wurden und (b) (sehr niedrige) Emissionsbandbreiten z.t. nicht technisch sauber abgeleitet wurden 10

11 Beispiele für Weiterentwicklungen der BVT für Industrieabwasser in aktualisierten BVT-Merkblättern (2) Beispiel BVT-Schlussfolgerung Papierindustrie (Anhang 28): Gehört zu sog. Modell-Anhängen: Berücksichtigung des integrierten, medienübergreifenden Ansatzes (Vgl. Kriterien zum SdT der Anlage 1 WHG) BVT-Schlussfolgerungen (PP BREF) AbwV/Anhang 28 (und 19) Anforderungsniveau ist ähnlich aber nicht direkt vergleichbar; keine wesentliche Fortentwicklung Mit BVT assoziierte Emissionswerte: Jahresmittel spez. Frachten (kg/t Produkt) für alle Parameter keine Konzentrations-BAT-AEL (nur Frachten) 24 Std. bzw. 2 Std.-Werte (4 von 5- Einhalteregel) spez. Frachten nur für CSB bzw. TOC und AOX Konzentrationswerte für BSB 5, N ges, P (sinnvoll) BAT-AEL f. abfiltrierbare Stoffe (TSS) in kg/t Bislang k ein GW nach Biologie (neu: 50 mg/l) keine BAT-AEL f. BSB 5, N ges (aber TNb: ~0,1 kg/t) Anforderung an BSB 5 und N ges (neu: 20 mg/l TN b ) Fazit: BAT-AEL Medienübergreifende für CSB in kg/t Weiterentwicklung Neue produktionsintegrierter Anforderung an TOC Maßnahmen in Anhang 28 (z.b. Verzicht auf PFT; Hochkonsistenzbleiche für Holzstoff; Optimierung des Wassermanagements, Energieeffizienz ARA, etc.); zusätzliches Monitoring: TSS, EDTA/DTPA u. Schwermetalle (bedingt sinnvoll); Aufnahme Biotest in Anhang 28 (G W =8); Umstellung auf TOC, TN b 11

12 Beispiele für Weiterentwicklungen der BVT für Industrieabwasser in aktualisierten BVT-Merkblättern (3) Beispiel BVT-Schlussfolgerung chemische Industrie (Anhang 22): Direkter Vergleich Anforderungen BVT-Merkblatt CWW vs. Anhang 22 nur für N ges und Phosphor möglich (keine direkte Vergleichbarkeit JMW 2-h-Mischprobe für CSB/TOC und AOX aufgrund Verrechnungsmodell): Beispiel: N ges = 50 mg/l (2h-Mischpr.) versus N ges = 20 mg/l (JMW) Aufnahme neuer technischer Anforderungen in Teil B Allgemeine Anforderungen Anhang 22; i.d.r. bereits bei Genehmigungen berücksichtigt; nun auch formal im Anhang 22 unterstützt einheitlichen Vollzug in DE Beibehaltung des Verrechnungsmodells für TOC(CSB) und AOX mit Grenzwerten für TOC, AOX und Schwermetallen für 2h-Mischprobe zur Beschreibung des SdT: jeweilige Gesamtfracht ergibt sich aus Summe der Einzelfrachten der einzelnen Abwasserströme zusätzlich Betreiberpflicht in neuem Teil H des Anhang 22: Festschreibung der Emissionsgrenzwerte für Jahresmittelwerte (JMW) Gleichwertigkeitsnachweis gegenüber EU-KOM Positiv: Umstellung von CSB auf TOC zur Beschreibung des SdT (war schon häufige Praxis) Für DE bringt CWW BREF wenig bzw. nur geringfügige Fortentwicklungen des SdT im Bereich Industrieabwasser; v.a. auf formaler Ebene Umsetzung erfolgt BVT-Chemieabwasser (CWW) Weiterentwicklung des SdT für andere Mitgliedstaaten der EU Fazit: CWW BREF erster Schritt zu verbindlicheren und einheitlicheren Anforderungen für Industrieabwasser nach dem Stand der Technik im europäischen Chemiesektor 12

13 Beispiele für Weiterentwicklungen der BVT für Industrieabwasser in aktualisierten BVT-Merkblättern (4) BVT-Schlussfolgerung Raffinerien (Anhang 45 - Erdölverarbeitung): Umsetzung prozessbezogener BVT-Schlussfolgerungen in Teil B Allgemeine Anforderungen BVT-Schlussfolgerungen (BAT AELs) für Abwasserparameter als Jahresmittelwert ausgedrückt bisherige Anforderungen im Anhang 45 Teil C an Kohlenwasserstoffe ges., CSB, BSB, P (qualifizierte Stichprobe oder 2h-Mischprobe) führen zur Einhaltung der BVT-Schlussfolgerungen Neuaufnahme in Teil C abfiltrierbare Stoffe und TN b mit Jahresmittelwert: jeweils 25 mg/l CSB kann durch TOC multipliziert mit einem betriebsspezifischen Faktor CSB/TOC ersetzt werden: positiv Neuaufnahme in Teil D Parameter (in mg/l): Blei (0,03), Cadmium (0,008), Nickel (0,1), Quecksilber (0,001), Benzol (0,05) als Jahresmittelwerten entsprechend BVT-Schlussfolgerungen v.a. zur Verbesserung der Datengrundlage für BVT (keine Minderungstechnik beschrieben) Betreiberpflichten in neuem Teil H: Festlegung der Überwachungshäufigkeiten für die Selbstüberwachung entsprechend der BVT-Schlussfolgerungen; keine Neuerungen für DE Gemäß Mineralwirtschaftsölverband (MWV) kann der TN b (25 mg/l JMW) von einigen deutschen Raffinerien nur eingehalten werden, wenn zusätzliche Denitrifikationen installiert werden aus Sicht der Industrie unverhältnismäßig. Technische-ökonomische Hintergründe für Nichteinhaltbarkeit bisher nicht genannt. Diskussion läuft noch. Fazit: Raffinerie-BREF kann Weiterentwicklung des SdT für TN b Reduktion anstoßen 13

14 Fazit (1) EU-Ebene IE-RL u. BVT-Schlussfolgerungen verlagern branchenbezogene Fortentwicklung des Stand der Technik auf die EU-Ebene Neue BVT-Schlussfolgerungen erzwingen fortlaufend Anpassungen der AbwV und ihrer Anhänge (alle Mitgliedsstaaten) BVT-Merkblätter bringen aus deutscher Sicht nur geringe Fortentwicklungen des SdT (meist nur punktuell) DE verhält sich weitgehend reaktiv in der BVT-Umsetzung Koalitionsvertrag: Wir wollen EU- Vorgaben eins zu eins umsetzen Wenig Verschärfung durch europäischen Vorgaben in deutschem untergesetzlichen Regelwerk zu erwarten Aus der EU kommen wenig Impulse zur Weiterentwicklung der Anforderungen für Industrieabwasser nach dem Stand der Technik/gemäß BVT Aber: SdT kann über den Umweg des BVT-Prozesses weiterentwickelt werden (aktives Engagement erforderlich!) 14

15 Fazit (2) Ebene des Verordnungsgebers In einigen neuen Anhängen der AbwV Weiterentwicklung des Stand der Technik Beispiele: Anhang 40 Galvanik und Anhang 28 wurden als sog. Modellanhänge unter Berücksichtigung des integrierten, medienübergreifenden Ansatzes Aktualitätsprüfung unterzogen und nachgebessert Anhang 54 Halbleiterbauelemente: grundlegende Überarbeitung Anhang 27 CP Anlagen: Grundlegende Prüfung inkl. Ansatz: ggf. Paradigmenwechsel von Grenzwerten/festen Parametern zu geeigneten Techniken für Behandlung/Reduktion von Schad-/Mikroschadstoffen Für Mehrzahl der Branchen nur Anpassung im Lichte neuer BVTs Vom Verordnungsgeber kommen von einigen Ausnahmen abgesehen wenig Impulse zur Weiterentwicklung der Anforderungen für Industrieabwasser nach dem Stand der Technik Durch Förderungen/Demonstrationsvorhaben und Strategie für Innovation/Wettbewerbsfähigkeit/Umweltschutz/Nachhaltigkeit könnte DE Weiterentwicklung des SdT unterstützen 15

16 Fazit (3) Fortentwicklungen Stand der Technik für Industrieabwasser auf anderen Ebenen Betreiber selbst, wenn Maßnahme für sie Nutzen hat (öffentliche Förderung z.b. UIP, Material- und Energieeinsparung, grüner Anstrich nach außen /Image) Gewässerschutzziele einzelner Bundesländer (Programme, Strategien) Anforderungen von Genehmigungsbehörden auf Basis regionaler/lokaler Problemlagen o. regionaler Gewässerschutzziele (UQN)/Wasserbewirtschaftung (WRRL) Beispiele: a) Papierfabrik UPM Ettringen: O 3 -Biofilter und UPM Plattlingen: Optimierter O 3 - Einsatz + Biofilter b) Papierfabrik Palm Eltmann: Nanofiltration u. Wasserrückführung Grenzen der Aufnahmefähigkeit des Gewässers durch Produktionserweiterung und Vorgaben von UQZ (Bewirtschaftungspläne) c) Mikroschadstoffe OberflächengewässerV teilweise Überschreitung der Immissionswerte (flussgebietsspezifisch) Maßnahmen z.b. 4. Reinigungsstufe) e) NRW: Bemühungen Einleitungen von PFOS bzw. PFT v.a. aus Chrom-Galvaniken zu reduzieren: Maßnahmen z.t. mit öffentlicher Förderung und begleitendem Forschungsprojekt ( GALVAREC ) Beispiele: Austausch der Bäder und Einsatz PFOS-freier Netzmittel, Einsatz von Verdampferanlagen, Behandlung des Abwassers oder von Abwasserteilströmen mittels Aktivkohle oder Ionenaustauscher, Aktualisierung von Einleitergenehmigungen f) 16

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