PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung

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1 KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, der EBM wird im Abschnitt 1.2 Notfallleistungen und 1.4 Besuche angepasst. Mit dem abrechnungs.letter erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Gebührenordnungsziffern, den Abrechnungsbedingungen und der Vergütung. Selbstverständlich stehen Ihnen zu allen Fragen auch persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die EBM-Hotline der KV Hessen. Eine Aufstellung Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der letzten Seite. Januar 2015 Tel Fax Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Georg-Voigt-Straße 15 l Frankfurt Postfach l Frankfurt Mit freundlichen Grüßen Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist ein Mehrfachversand dieses Schreibens möglich. Seite 1 von 2

2 abrechnungs.letter Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, der EBM wird im Abschnitt 1.2 Notfallleistungen und 1.4 Besuche angepasst. Die Leistungen zur Besuchsbereitschaft werden gestrichen. Die Änderungen betreffen die Notfallpauschale für den Erstkontakt, die in eine Tagesund eine Nachtpauschale unterteilt wird. Darüber hinaus wird der Besuch im organisierten Notfalldienst in eine neue Gebührenordnungsposition überführt. Die Umsetzung in Hessen erfolgt ab dem im 1. Quartal 2015 durch die KV Hessen, sofern Sie die neuen Leistungen nicht bereits eingetragen haben ab 2. Quartal 2015 durch Sie KV ändert Abrechnung des 1. Quartals 2015 Die Neuregelung gilt für alle am ÄBD teilnehmenden Ärzte sowie für an der Notfallversorgung teilnehmende Krankenhäuser und Institute. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen und angepassten Gebührenordnungspositionen, den Abrechnungsbedingungen und der Bewertung zusammengestellt: Seite 1 von 5

3 Notfallpauschalen Die bisherige Notfallpauschale nach der GOP wird in eine Tagesund eine Nachtpauschale aufgeteilt. Je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme wird für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entweder die GOP oder die GOP im Behandlungsfall abgerechnet. Die GOP und sind im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig. Notfallpauschalen GOP oder GOP Notfallpauschalen GOP Leistung Notfallpauschale im organisierten Not(- fall)dienst und Notfallpauschale für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Institute und Krankenhäuser bei Inanspruchnahme - Zwischen 07:00 und 19:00 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am und ) Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser bei Inanspruchnahme - zwischen 19:00 und 07:00 Uhr des Folgetages - ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und und Bewertung 127 Punkte 195 Punkte Die neue GOP soll dem besonderen Mehraufwand der Notfallversorgung in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gerecht werden. Seite 2 von 5

4 Notfallkonsultationspauschalen Die Notfallkonsultationspauschalen für weitere persönliche oder telefonische und andere mittelbare Arzt-Patienten-Kontakte im Notfall bleiben inhaltlich unverändert. Die GOP 01214, und werden jedoch neu bewertet. Notfallkonsultationspauschalen neu bewertet Bewertung der Notfallkonsultationspauschalen GOP Leistung Bewertung Notfallkonsultationspauschale I : 50 Punkte Weiterer persönlicher oder anderer Arzt- Patienten-Kontakt außerhalb der in den GOP und angegebenen Zeiten, Notfallkonsultationspauschale II : 140 Punkte Weiterer persönlicher oder anderer Arzt- Patienten-Kontakt - zwischen und Uhr - an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am und zwischen und Uhr Notfallkonsultationspauschale III : Weiterer persönlicher oder anderer Arzt- Patienten-Kontakt - zwischen und Uhr - an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am und zwischen und Uhr 170 Punkte Besuch im Notfalldienst Der Besuch im ärztlichen Bereitschaftsdienst und in der Notfallversorgung wird ausschließlich über die neue GOP berechnet. Der Besuch im Rahmen der Notfallbehandlung wurde aus der bisherigen GOP ausgegliedert. Neu für Besuche GOP Dringender Besuch GOP Leistung Bewertung Besuch im organisierten Not(- fall)dienst bzw. im Rahmen der Notfallversorgung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser 778 Punkte Seite 3 von 5

5 Der Mitbesuch in der Notfallversorgung wird weiterhin nach der GOP berechnet. Besuchsbereitschaft Die Pauschalen für die Vergütung der Besuchsbereitschaft nach der GOP 01211, 01215, und werden gestrichen. Diese wurden bisher automatisch von der KV Hessen zugesetzt. Wichtige Hinweise für Ihre Abrechnung Bitte beachten Sie, dass in Hessen weiterhin jede einzelne Leistung in der Notfallversorgung mit einer Uhrzeit gekennzeichnet werden muss (Feldkennung 5006 Um-Uhrzeit). Die vorgestellten EBM-Änderungen müssen Sie in Ihrer Abrechnung des 1. Quartals 2015 noch nicht berücksichtigen. Bitte rechnen Sie erst ab dem 2. Quartal 2015 nach den neuen Vorgaben ab. Aufgrund der kurzfristig beschlossenen Änderungen übernimmt die KV Hessen für Sie die Änderung der Notfallleistungen in Ihrer Abrechnung des 1. Quartals Dies ist möglich, da Sie im Notfalldienst erbrachte Leistungen, bereits seit dem 1. Quartal 2014 unter Angabe der Uhrzeit abrechnen. Uhrzeitangabe erforderlich KV ändert Abrechnung des 1. Quartals 2015 Im Laufe des 1. Quartals 2015 erhalten Sie die Updates Ihrer Praxis- Softwarehersteller, so dass Sie ab dem darauffolgenden Quartal nach den neuen Vorgaben abrechnen können. Hintergrund Hintergrund der EBM Änderungen ist ein Urteil des BSG, nach dem der Bewertungsausschuss die Vergütung für Vertragsärzte und Krankenhäuser neu zu regeln hat. Das Urteil verlangt die Gleichstellung der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen im Krankenhaus und durch Vertragsärzte. Knackpunkt waren die Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung, welche laut BSG zu einer Benachteiligung von Krankenhausambulanzen führten. Weitere Informationen zur Abrechnung von Notfalldienstleistungen finden Sie auf unserer Homepage unter Sie haben Fragen zur Abrechnung der Leistungen im Notfalldienst? Gerne können Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der EBM-Hotline wenden. Eine Aufstellung Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der folgenden Seite. BSG-Urteil Anlass der EBM Änderung Weitere Informationen & Ansprechpartner Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen Seite 4 von 5

6 EBM-Hotline Tel: Allgemeinmediziner (BSNR 39..., 43..., 45...) Anästhesisten Chirurgen HNO-Ärzte Hautärzte/Dermatologen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Neurochirurgen Orthopäden Urologen Schmerztherapeuten Ärztlicher Bereitschaftsdienst Krankenhäuser Neurologen Psychiater Kinder- und Jugendpsychiater Ärztliche Psychotherapeuten Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Psychologische Ausbildungsinstitute Allgemeinmediziner (BSNR 42...) Augenärzte Gynäkologen Kinder- und Jugendmediziner Radiologen Nuklearmediziner Mammographie Allgemeinmediziner (BSNR 40..., 41..., 44...) Fachärztliche Internisten Hausärztlich tätige Internisten Laborärzte/Laborgemeinschaften Lungenärzte Pathologen Humangenetiker/Transfusionsmediziner KFH/PHV Dialyse Hotline-Nr. AV-Help (Abrechnungsvorbereitung) Probleme bei der Erstellung der Abrechnung Abrechnungsabgabe Sammelerklärung KVDT (Datensatzbeschreibung) KBV Krypto- und Prüfmodul Stammdaten (Fax) Seite 5 von 5

1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen

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