Kurze Laufzeit, geringe Erträge. Kurze Laufzeit, attraktive Zinsen. Fixzins EURIBOR Index Obligation. Ein Produkt der UniCredit Bank Austria AG

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1 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12 Kurze Laufzeit, geringe Erträge. Kurze Laufzeit, attraktive Zinsen. Fixzins EURIBOR Index Obligation. Ein Produkt der UniCredit Bank Austria AG Bitte lesen Sie vor Zeichnung dieser Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 den Absatz Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten (Seite 3) sowie die Bedingungen ab Seite 5.

2 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 12 Attraktive Ertragschancen bei Kapitalsicherheit zum Laufzeitende. Wenn Sie Ihr Geld mit attraktiven indexabhängigen Zinsen von entweder 2 % p. a. oder 4 % p. a. 1) für eine kurze Laufzeit von zwei Jahren veranlagen wollen, dann informieren Sie sich näher über diese Fixzins EURIBOR Index Obligation der Bank Austria. Die Zinsanpassung. Bei dieser Fixzins EURIBOR Index Obligation werden die Zinsen zu den festgesetzten Stich tagen, alle drei Monate, entsprechend dem Stand des 3-Monats-EURIBOR angepasst. Die Höhe der Zinsen ergibt sich, immer bezogen auf den Nominalwert von 100 % in Prozent p. a., indem der jeweilige 3-Monats-EURIBOR-Interbank-Zinssatz festgestellt und herangezogen wird. Ist der 3-Monats-EURIBOR unter 1,5 % p. a., so erhält der Kunde einen Kupon von 2 % p. a. fix für die nächste Zinsperiode. 1) Ist der 3-Monats-EURIBOR größer oder gleich 1,5 % p. a. so erhält der Kunde einen Kupon von 4 % p. a. fix für die nächste Zinsperiode. 1) Für die erste Kuponperiode vom bis ist ein Zinssatz von 4 % p. a. fixiert worden. 1) Beispiele, wie sich der Zinssatz bei der Fixzins EURIBOR Index Obligation errechnet. Stand des 3 Monats EURIBOR (2 Geschäftstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode) Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 1,25 % p. a. Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 1,6 % p. a. Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 3 % p. a. Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 4,5 % p. a. Verzinsung der Fixzins EURIBOR Index Obligation bezogen auf den Nominalwert von 100 % 2 % p. a. 1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährliche Zinsperiode 4 % p. a. 1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährliche Zinsperiode 4 % p. a. 1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährliche Zinsperiode 4 % p. a. 1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährliche Zinsperiode 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem : zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor dem sind realisierte Wertsteigerungen vom privaten Anleger im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zu versteuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unter worfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5.

3 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 12 Die Verfügbarkeit. Die Rückzahlung der Fixzins EURIBOR Index Obligation zum Nominalwert von 100 % erfolgt gemäß den Emissionsbedingungen zum Laufzeitende. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis möglich, wobei dieser schwanken kann. Sicherheit für Kapital und Zinsen. Damit Ihr Geld so sicher wie möglich angelegt ist, haftet die Bank Austria mit ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital. Vierteljährliche Zinsengutschrift. Die Zinsen der Fixzins EURIBOR Index Obligation werden Ihnen vierteljährlich zu einem fixen Termin ausbezahlt. Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten: Der Wert der Obligation kann während der Laufzeit schwanken. Die Rückzahlung zum Nominalwert erfolgt gemäß den Bedingungen zum Rückzahlungstermin. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis der Obligation möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und auch nach unten schwanken kann. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit besteht unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Die Obligation ist eine Inhaberschuldverschreibung, d. h. die Anlegerin bzw. der Anleger trägt mit dem Kauf der Anleihe ein Emittentinnenrisiko. Bei einem Ausfall der Emittentin kann es daher zu Verlusten kommen. Als Inhaberschuldverschreibung unterliegt die Obligation nicht der Einlagensicherung. Wenn die Anlegerin bzw. der Anleger die Zinsmeinung hat, dass sich in den nächsten 2 Jahren die 3-Monats-EURIBOR- Zinsen über 1,5 % p. a. bewegen werden, ist die Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 ein geeignetes Investment. 1) Fällt das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR unter 1,5 % p.a. wird diese Veranlagung eine niedrigere Verzinsung als eine fix verzinste Veranlagung mit gleicher Laufzeit erzielen. 1) Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 4 unter Spesen und Gebühren angeführt, wirken sich ertragsmindernd aus. Diese Kosten sind bei natürlichen Personen steuerlich nicht abzugsfähig. Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalbetrages ist nur am Ende der Laufzeit gewährleistet. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem : zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor dem sind realisierte Wertsteigerungen vom privaten Anleger im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zu versteuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem : zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor dem sind realisierte Wertsteigerungen vom privaten Anleger im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zu versteuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unter worfen sein kann.

4 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 12 Die Fixzins EURIBOR Index Obligation im Überblick. Emittentin: UniCredit Bank Austria AG Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter (Investor Relations). ISIN: AT000B Laufzeit: 2 Jahre Verzinsung: 1) 1. Kupon für das 1. Quartal: 4 % p. a. für den Zeitraum (einschließlich) bis (einschließlich); danach vierteljährliche Anpassung auf 2 % p. a. oder 4 % p. a. je nachdem, in welcher Höhe zwei Geschäftstage vor der neuen Zinsperiode der 3-Monats-EURIBOR (lt. Reuters-Seite EURIBOR01) fixiert wird. Wenn der 3-Monats-EURIBOR gleich oder über 1,5 % p. a. fixiert wird, ist der Zinssatz für die nächste Zinsperiode 4 % p. a., wenn er unter 1,5 % p. a. fixiert wird, ist der Zinssatz für die nächste Zinsperiode 2 % p. a. Zinsauszahlung: jeweils am , , und eines jeden Jahres, erstmals am Stückelung: EUR 1.000, (Mindestvolumen EUR 3.000, ) Rückzahlung: am zum Nominalwert von 100 % (= Kapitalsicherheit) Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und seitens der Investorin bzw. des Investors ausgeschlossen Vorzeitiger Ausstieg: zum jeweils gültigen Marktpreis Ausgabepreis: 1) Erster Ausgabepreis 100 %. Den jeweils aktuellen Ausgabepreis erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: Depotgebühr 0,22 % p. a. plus 20 % USt. (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,66 p. a. plus 20 % USt.) Verkaufsspesen 0,7 % (Minimum EUR 22, ) Börsennotierung: wird an der Wiener Börse im Dritten Markt beantragt Verkaufsbeschränkungen: Ein Angebot dieser Obligation darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA sowie Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf diese Anleihe auch in Österreich nicht angeboten werden bzw. dürfen sie diese Anleihe nicht erwerben. Art der Emission: Dieses Wertpapier ist eine Daueremission im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs. 1 Z 4b KMG. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Für Anschaffungen ab dem : zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei Anschaffungen vor dem sind realisierte Wertsteigerungen vom privaten Anleger im Rahmen der persönlichen Steuererklärung zu versteuern. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Die vorliegende Marketinginformation stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere ist sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieser Anleihe. Sie dient nur der Erstinformation und kann eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zur Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Marketinginformation stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind allein die Angaben der veröffentlichten Endgültigen Bedingungen des Basisprospektes vom samt allfälligen Änderungen oder Ergänzungen. Die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt sowie Prospektnachtrag wurden veröffentlicht und sind unter bankaustria.at abrufbar. Ebenso sind sie bei der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, sowie in den Filialen der UniCredit Bank Austria AG erhältlich. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 3 bzw. die Bedingungen ab Seite 5.

5 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 12 Endgültige Bedingungen vom 18. Oktober UniCredit Bank Austria AG Ausgabe von bis zu EUR , Schuldverschreibungen mit festverzinslichen Zinszahlungen und ausgestattet mit einer Mindest- und Höchstverzinsung von 2011 bis 2013 (Fixzins EURIBOR Index Obligation Serie 32) im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG. Teil A Vertragsbestimmungen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe beziehen sich auf die Bedingungen, die im Prospekt vom 10. Februar 2011, dem 1. Prospektnachtrag vom 6. Mai 2011, dem 2. Prospektnachtrag vom 2. August 2011, dem 3. Prospektnachtrag vom 6. Oktober 2011 und dem 4. Prospektnachtrag vom 17. Oktober 2011, welche einen Basisprospekt im Sinne der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) darstellen, festgelegt wurden. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die darin beschriebenen Schuldverschreibungen gemäß 7 Abs. 4 KMG bzw. Art. 5 Abs. 4 der Prospektrichtlinie dar und ist in Verbindung mit dem Basisprospekt und allfälligen Nachträgen zu diesem zu lesen. Vollständige und wesentlich aktualisierte Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen können ausschließlich durch die Kombination dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt, insbesondere den Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt), gewonnen werden. Werden die in diesem Dokument beschriebenen Schuldverschreibungen nach Ablauf der Gültigkeit des Basisprospektes vom 10. Februar 2011 weiterhin oder neuerlich öffentlich angeboten oder zur Zulassung zum Börsenhandel beantragt, werden die genannten Informationen einem Folgeprospekt zu entnehmen sein und die auf die Schuldverschreibungen zur Anwendung gelangenden Emissionsbedingungen des Basisprospektes vom 10. Februar 2011 durch Verweis in den Folgeprospekt inkorporiert werden. Die relevanten Dokumente sind bei den Bankfilialen der Emittentin und über die jeweiligen in den Vertrieb der Wertpapiere eingebundenen Vertriebspartner der Emittentin während der üblichen Geschäftszeiten auf Anfrage erhältlich und können während der Zeichnungsfrist bzw. der Dauer des Angebots unter (Navigationspfad: Investor Relations/AnleiheInformationen/Emissionen unter Basisprospekten/Emissionsbedingungen & Bekanntmachungen oder Basisprospekte) eingesehen werden. 1. Emittentin: UniCredit Bank Austria AG 2. (1) Seriennummer: 32 (2) Tranchennummer: 1 (3) Art und Status der Schuldverschreibungen: nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen (4) Sprache: Deutsch (5) Art der Emission: Einmalemission H Daueremission 3. Festgelegte Währung: Euro ( EUR ) 4. Emissions-/Angebotsvolumen/Aufstockung: H maximal EUR , mindestens [ ] sonstige Angaben Aufstockungsmöglichkeit (1) Serie: bis zu EUR , (2) Tranche: bis zu EUR , 5. (1) Ausgabepreis: 100 Prozent des Nennwertes Prozent des Nennwertes im Ausgabepreis enthaltenes Agio: [ ] andere Berechnungsmethode Erstausgabepreis: anfänglich 100 Prozent des Nennwertes, danach wie er von der Emittentin gemäß jeweils herrschenden Marktbedingungen angeboten wird. (2) Mindest-/Höchstzeichnungsbetrag: H Ein Mindestzeichnungsbetrag ergibt sich nur aufgrund der unter Teil A Punkt 6 genannten Festgelegten Stückelung. 6. Festgelegte Stückelung (in Nominale): EUR 1.000, 7. (1) Angebotsbeginn/Zeichnungsfrist: H Angebot in Österreich ab dem 20. Oktober 2011 [ ] Zeichnungsfrist (2) Ausgabetag: erster Ausgabetag: 21. Oktober 2011 (3) Verzinsungsbeginn: 21. Oktober Fälligkeitstag: 21. Oktober Zinsbasis: H 4,00 % per annum Fixzinssatz, anwendbar vom 21. Oktober 2011 (einschließlich) bis zum 21. Jänner 2012 (ausschließlich) (=1. Quartal); weitere Angaben hierzu siehe unter Teil A Punkt 15 [Referenzzinssatz] +/ % variabler Zinssatz Nullkupon indexgebundene Zinsen ab dem 21.Jänner 2012 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich) (= 2. bis 8.Quartal); weitere Angaben hierzu siehe unter Teil A Punkt 18 Sonstiges 10. Rückzahlungs-/Zahlungsbasis: H 100 % des Nennwertes teileingezahlt Rate Sonstiges

6 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von Änderung der Zins- und/oder der Rückzahlungs-/ Zahlungsbasis: 12. Rückzahlung nach Wahl der Anleger und/oder der Emittentin (Kündigungsrecht): 13. Datum der Erteilung der Genehmigung der Ausgabe der Schuldverschreibungen: Im 1. Quartal 4,00 Prozent per annum Fixzinssatz. Ab dem 2. bis zum 8. Quartal 4,00 Prozent per annum bzw. 2,00 Prozent per annum Fixzinssatz in Abhängigkeit vom 3-Monats-EURIBOR, weitere Angaben siehe unter Teil A Punkte 15 und 18. [ ] gemäß Rahmenbeschlüssen genehmigt vom Vorstand am 27. Oktober 2010, 23. Dezember 2010 und 18. Juli 2011, vom Aufsichtsrat am 3. November 2010, 21. Jänner 2011 und 28. Juli Vertriebsmethode: H Emittentin syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner H nicht syndiziert bzw. keine weiteren Vertriebspartner Bestimmungen zu (gegebenenfalls zu zahlenden) Zinsen. 15. Bestimmungen für fixverzinsliche H anwendbar Schuldverschreibungen: vom 21. Oktober 2011 (einschließlich) bis zum 21. Januar 2012 (ausschließlich) (= 1. Quartal) (1) Zinssatz/Zinssätze: 4,00 Prozent per annum, zahlbar im Nachhinein jährlich halbjährlich H vierteljährlich monatlich (2) Zinszahlungstag/-e (Kupontermine): 21. Januar 2012; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) nicht angepasst H angepasst wie folgt: Geschäftstag-Konvention: H Folgender-Geschäftstag-Konvention; siehe Punkt 7.3 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention Geschäftstag: H TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) zusätzlicher Geschäftstag [ ] (3) Festgelegte/-r Kuponbetrag/-beträge: H anwendbar im 1. Quartal EUR 10,00 pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,, für die Zinsperiode vom 21. Oktober 2011 (einschließlich) bis 21. Januar 2012 ( ausschließlich), zahlbar am 21. Jänner 2012 (4) Bruchteilzinsbetrag/-beträge: (5) Zinstagequotient: Actual/Actual (ISDA) Actual/365 (fixed) Actual/360 H 30/360; siehe Punkt der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) 30E/360 [ ] sonstige Berechnungsmethode (6) Sonstige Bestimmungen betreffend die Zinsberechnungsmethode für fixverzinsliche Schuldverschreibungen: 16. Bestimmungen für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen: 17. Bestimmungen für Nullkupon-Schuldver schreibungen: 18. Bestimmungen für Schuldverschreibungen mit einer H anwendbar vom 21. Jänner 2012 (einschließlich) bis 21. Oktober 2013 (ausschließlich) an einen Index oder anderen Basis-/Referenzwert (= 2. bis 8. Quartal) gebundenen Verzinsung: (1) Index/Andere/-r Basis-/Referenzwert/-e/Formel / 3-Monats-EURIBOR sonstige Variable: (2) Berechnungsstelle, sofern vorhanden, für die Berechnung des Zinsbetrages und/oder des UniCredit Bank Austria AG Zinssatzes: (3) Bestimmungen betreffend die Festlegung des Zinsscheins (Kupons), sofern dieser durch Bezugnahme auf einen Index und/oder eine Formel und/oder eine sonstige Variable berechnet wird: Wenn am jeweiligen Wertermittlungstag der 3-Monats-EURIBOR größer oder gleich 1,5 Prozent ist, dann erfolgt zum jeweils festgelegten Zinszahlungstag eine Zinszahlung in Höhe von 4,00 Prozent per annum. Dies entspricht einem Kuponbetrag von EUR 10,00 für die jeweilige Zinsperiode pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,. Wenn am jeweiligen Wertermittlungstag der 3-Monats-EURIBOR kleiner 1,5 Prozent ist, dann erfolgt zum jeweils festgelegten Zinszahlungstag eine Zinszahlung in Höhe von 2,00 Prozent per annum. Dies entspricht einem Kuponbetrag von EUR 5,00 für die jeweilige Zinsperiode pro Festgelegter Stückelung EUR 1.000,. Maßgebliche Bildschirmseite für die Feststellung des 3-Monats-EURIBOR am jeweiligen Wertermittlungstag: Reuters-Seite EURIBOR01 Der jeweilige Wertermittlungstag ist jeweils 2 Geschäftsta-ge vor dem Beginn der jeweiligen Zinsperiode.

7 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 12 (4) Wertbestimmungstag/-e: H 2 Geschäftstage vor dem Beginn der jeweiligen Zinsperiode (5) Bestimmungen betreffend die Festlegung des Kupons, siehe Punkt 8 der Emissionsbedingungen sofern eine Berechnung durch Bezugnahme auf einen H u./od. sonstige Marktstörungs- und Anpassungsregeln: Index oder andere/-n Basis-/Referenzwert/-e und/oder eine Formel und/oder eine sonstige Variable unmöglich Der 3-Monats-EURIBOR entspricht oder undurchführbar ist oder auf sonstige Weise gestört (A) dem Angebotssatz, wenn nur ein Angebotssatz auf der Bildschirmseite angezeigt ist, wird (Anpassung von Basiswerten/ Marktstörungen): oder (B) dem arithmetischen Mittel (wobei, falls erforderlich, auf die vierte Dezimalstelle gerundet und dabei 0,0005 aufgerundet wird) der Angebotssätze, und zwar pro Jahr für den 3-Monats-EURIBOR, der auf der maßgeblichen Bildschirmseite um 11:00 Uhr, zu Brüsseler Ortszeit (MEZ), am maßgeblichen Wertermittlungstag aufscheint bzw. aufscheinen. Falls auf der Bildschirmseite fünf oder mehr solcher Angebotssätze angezeigt werden, sind der höchste und der niedrigste für den Zweck der Bestimmung des arithmetischen Mittels außer Acht zu lassen. Alle Feststellungen des 3-Monats-EURIBOR erfolgen durch die Berechnungsstelle. Sollte die maßgebliche Bildschirmseite zur maßgeblichen Zeit nicht zur Verfügung stehen oder wird darauf kein Angebotssatz angezeigt, wird die Berechnungsstelle von vier renommierten Banken, welche im relevanten Zinsmarkt tätig sind, deren maßgebliche Angebotssätze für den relevanten Wertermittlungstag anfordern und gilt für die Feststellung Folgendes: (A) Wird lediglich ein Angebotssatz genannt, so ist der 3-Monats-EURIBOR für die relevante Zinsperiode dieser Angebotssatz. (B) Werden mindestens zwei Angebotssätze genannt, so ist der Zinssatz für die relevante Zinsperiode das arithmetische Mittel (falls erforderlich, nach den internationalen Standards gerundet) dieser Angebotssätze, wobei alle Festlegungen durch die Berechnungsstelle erfolgen. Für den Fall, dass der 3-Monats-EURIBOR nicht gemäß der vorstehenden Bestimmungen ermittelt werden kann, entspricht der 3-Monats-EURIBOR für die relevante Zinsperiode dem am letzten Geschäftstag vor dem Wertermittlungstag auf der Bildschirmseite angezeigten Angebotssatz. (6) Zinsperiode/-n: vierteljährlich, 21. Jänner 2012 (einschließlich) bis 21. April 2012 (ausschließlich) 21. April 2012 (einschließlich) bis 21. Juli 2012 (ausschließlich) 21. Juli 2012 (einschließlich) bis 21. Oktober 2012 (ausschließlich) 21. Oktober 2012 (einschließlich) bis 21. Jänner 2013 (ausschließlich) 21. Jänner 2013 (einschließlich) bis 21. April 2013 (ausschließlich) 21. April 2013 (einschließlich) bis 21. Juli 2013 (ausschließlich) 21. Juli 2013 (einschließlich) bis 21. Oktober 2013 (ausschließlich) (7) Festgelegte Zinszahlungstage: 21. April Juli Oktober Jänner April Juli Oktober 2013 nicht angepasst H angepasst, wie folgt: Geschäftstag-Konvention: H Folgender-Geschäftstag-Konvention; siehe Punkt 7.3 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention Geschäftstag: H TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) zusätzlicher Geschäftstag [ ] (8) Mindestzinssatz: H anwendbar 2,00 Prozent per annum (9) Höchstzinssatz: H anwendbar 4,00 Prozent per annum (10) Zinstagequotient: Actual/Actual (ISDA) Actual/365 (fixed) Actual/360 H 30/360; siehe Punkt der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) 30E/360 [ ] sonstige Berechnungsmethode (11) Sonstige Bestimmungen betreffend die Zinsberechnungsmethode für derivative Schuldverschreibungen: 19. Bestimmungen für Doppelwährungs- Schuldverschreibungen : 20. Bestimmungen für Stufenzinsschuldver schreibungen: 21. Sonstige Schuldverschreibungen:

8 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 12 Bestimmungen zur Rückzahlung. 22. (i) Vorzeitige/-r Rückzahlungsbetrag/-beträge und/oder die Methode zur Berechnung dieses Betrages/dieser Beträge: (1) Zahlungstag/-e für vorzeitige Rückzahlung/-en: [ ] (2) Geschäftstag-Konvention: Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (3) Geschäftstag: zusätzlicher Geschäftstag [ ] (ii) Rückerstattung/Rückbuchung: H anwendbar gemäß Abschnitt F Punkt des Basisprospektes 23. Endgültiger Rückzahlungsbetrag der einzelnen EUR 1.000, pro Festgelegter Stückelung, siehe unter Teil A Punkt 6: EUR 1.000, Schuldverschreibungen: In Fällen, in denen der endgültige Rückzahlungsbetrag an einen Index und/oder andere/-n Basis-/Referenz wert/-e und/ oder Formel und/oder sonstige Variable gebunden ist: (1) Index/Andere/-r Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable: (2) Berechnungsstelle für die Berechnung des Berechnungsstelle laut Teil B Punkt 9 endgültigen Rückzahlungsbetrages: (3) Bestimmungen für die Festlegung des endgül tigen [ ] Rückzahlungsbetrages und/oder Rück zahlungs- (Tilgungs-)Kurses, sofern dieser durch Bezugnahme auf einen Index und/oder andere/-n Basis-/Referenzwert/- e und/oder Formel und/oder sonstige Variable berechnet wird: (4) Wertbestimmungstag/-e: Geschäftstage vor dem Fälligkeitstag (5) Bestimmungen für die Berechnung des endgültigen Rückzahlungsbetrages/-kurses, sofern die Berechnung durch Bezugnahme auf einen Index und/oder andere/-n Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable unmöglich oder undurchführbar ist oder auf sonstige Weise gestört wird (Anpassung von Basiswerten/Marktstörungen): siehe Punkt 8 der Emissionsbedingungen u./od. sonstige Marktstörungs- und Anpassungsregeln [ ] (6) Zahlungstag für den endgültigen Rückzahlungsbetrag: [ ] (7) Geschäftstag-Konvention: Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (8) Geschäftstag: zusätzlicher Geschäftstag [ ] (9) Endgültiger Mindestrückzahlungsbetrag/-kurs: (10) Endgültiger Höchstzahlungsbetrag/-kurs: 24. Bei Raten-Schuldverschreibungen: (1) Tilgungstermine: [ ] (2) Ratenbeträge: [ ] Allgemeine Bestimmungen zu den Schuldverschreibungen. 25. Angaben für teileingezahlte Schuldverschreibungen: Betrag der einzelnen Zahlungen, aus denen sich der Ausgabepreis zusammensetzt, Fälligkeitstag der ein zelnen Zahlungen und (allfällige) Konsequenzen eines Zahlungsverzuges, darunter das Recht der Emittentin, die Schuldverschreibungen zu kaduzieren, sowie Verzugszinsen: 26. Angaben für Raten-Schuldverschreibungen: Betrag der einzelnen Raten, Fälligkeitstag der einzelnen Zahlungen: 27. Stückelungsumstellung, Nennwertumstellung und Umstellungsbestimmungen: 28. Sonstige anwendbare Bestimmungen: Konsolidierungsbestimmungen: Sonstige Endgültige Bedingungen:

9 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 9 von 12 Vertrieb. 29. (1) Wenn syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner vorhanden, Namen und Adressen der Syndikats mitglieder bzw. Vertriebspartner und Art der Übernahmezusagen (sofern vorhanden): (2) Datum der Übernahmevereinbarung: [ ] (3) Kursstabilisierende Stelle/-n: 30. (1) Platzierung durch Emittentin: H anwendbar [Sonstiges] (2) Wenn nicht syndiziert bzw. nur ein Platzeur vorhanden: H UniCredit Bank Austria AG Name und Adresse des Platzeurs: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse Wien Datum der Art der Vereinbarung zur Platzierung: [Datum] [fest/bestmöglich] [Sonstiges] 31. Gesamtprovision: Prozent des Gesamtnennbetrages 32. USA-Verkaufsbeschränkungen: H Regulation S. H TEFRA C TEFRA D TEFRA nicht anwendbar [Sonstige] Hinweis: Die jeweils angegebenen Verkaufsbeschränkungen müssen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur direkten oder indirekten Veräußerung der Wertpapiere in den USA oder an US-Bürger beachtet werden. In diesem Falle ist zuvor erforderlichenfalls geeignete Rechtsauskunft einzuholen. 33. Nicht befreites Angebot im EWR (prospektpflich tiges (prospektbefreites Angebot) Angebot): H Angebot in Österreich: ab dem 20. Oktober Verwendungszweck der Endgültigen Bedingungen: H Börsennotierung Wien, ungeregelter Dritter Markt H öffentliches Angebot nicht öffentliches Angebot Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen. UniCredit Bank Austria AG Teil B Sonstige Informationen. Börsennotierung und Zulassung zum Handel. 1. (1) Börsennotierung: H ja keine (2) Zulassung zum Handel: Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Schuldver-schreibungen zum Handel an [ ] beginnend mit [ ] von der Emittentin (oder in deren Namen) gestellt. H Der Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am ungeregelten Dritten Markt der Wiener Börse AG wird spätestens bis zum 31. Dezember 2011 von der Emittentin (oder in ihrem Namen) gestellt werden. (3) Schätzung der Gesamtkosten der Zulassung zum Handel: bei Erreichen des maximalen Angebotsvolumens ca. EUR 860, (inkl. Notierungsgebühren) 2. Ratings: Die auszugebenden Schuldverschreibungen haben keine Einstufung durch eine Ratingagentur erhalten: [S & P: [ ] ] [Moody s: [ ] ] [[Sonstige]: [ ] ] 3. Interessen natürlicher und juristischer Personen, die [an der Emission/am Angebot] beteiligt sind: H siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3 Sonstige [ ] 4. Gründe für das Angebot, geschätzte Nettoerlöse und Gesamtkosten: (1) Gründe für das Angebot: siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3 [ ] Sonstiges (2) Geschätzte Nettoerlöse: Angebotsvolumen abzüglich Gesamtkosten (3) Geschätzte Gesamtkosten: EUR 1.045,

10 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 10 von Rendite (für fixverzinsliche Schuldverschreibungen): Angabe der Rendite: Methode: ICMA [Sonstige] Berechnet als [ ] am Ausgabetag. Wie oben beschrieben, wird die Rendite am Ausgabetag auf Basis des Ausgabepreises berechnet. Sie lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. 6. Historische Zinssätze: nicht anwendbar 7. Entwicklung des Index/der Formel/des anderen Basis-/ Referenzwertes/der sonstigen Variablen, Darstellung der Auswirkungen auf den Wert der Anlage und der damit verbundenen Risiken sowie sonstige Informationen in Bezug auf den zugrunde liegenden Wert: Die Schuldverschreibungen werden ab dem 2. Quartal bis zum 8. Quartal mit 4,00 % p. a. bzw. mit 2,00 % p.a. verzinst, je nachdem ob der 3-Monats-EURIBOR am jeweiligen Wertermittlungstag größer, genau gleich oder kleiner 1,5 % p.a. ist. Sollte der 3-Monats-EURIBOR am jeweiligen Wertermittlungstag größer bzw. genau gleich 1,5 % p. a. sein, werden die Schuldverschreibungen für das jeweilige Quartal in Höhe von 4,00 % p. a. verzinst. Sollte der 3-Monats-EURIBOR am jeweiligen Wertermittlungstag kleiner als 1,5 % p.a. sein, werden die Schuldverschreibungen für das jeweilige Quartal in Höhe von 2,00 % p. a. verzinst. Neben der Bonität der Emittentin hat unter anderem die Wertentwicklung des 3 -Monats-EURIBOR Einfluss auf die Kursentwicklung der Schuldverschreibungen. Angaben zu historischen 3-Monats-EURIBOR Werten werden bei Reuters/Bloomberg oder über das Datencenter der Emittentin unter zur Verfügung gestellt. Historische Entwicklung des 3-Monats-EURIBOR (als Periodendurchschnitt) siehe Anhang Entwicklung des/der Wechselkurse/-s und Dar stellung nicht anwendbar der Auswirkungen auf den Wert der Anlage: 9. Angaben zur Abwicklung: ISIN-Code: AT000B Abwicklungssystem: H CCP.Austria Lieferung: H gegen Zahlung/Timing ohne Zahlung/Timing Name und Adresse der Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse Wien Berechnungsstelle: H UniCredit Bank Austria AG Verwahrstelle: H CSD.Austria (OeKB) Vertretung Schuldverschreibungsgläubiger: H nicht bedingungsgemäß vorgesehen bedingungsgemäß vorgesehen [weitere Angaben] Soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden: H anwendbar Bitte beachten Sie, dass die Angabe anwendbar nur bedeutet, dass beabsichtigt ist, die Schuldverschreibungen bei einem Zentralverwahrer zu hinterlegen, der die von der EZB festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, und nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer Ausgabe oder zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Laufzeit oder während ihrer gesamten Laufzeit als notenbankfähige Sicherheiten für die geldpolitischen Operationen und Innertageskreditgeschäfte des Eurosystems anerkannt sind. Eine solche Anerkennung hängt davon ab, ob die Schuldverschreibungen die Auswahlkriterien des Eurosystems erfüllen. 10. Bedingungen und Voraussetzungen zum Angebot: Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und aktuelle Prospektinformationen: Beschreibung des Antragsverfahrens: Die Schuldverschreibungen unterliegen den Emissionsbedingungen gemäß Annex 1 zum Basisprospekt vom 10. Februar 2011 und den vorliegenden Endgültigen Bedingungen. Die Bedingungen sollten im Zusammenhang mit der jeweils veröffentlichten aktuellen Prospektinformation (allfällige Prospektnachträge oder Folgeprospekt) gelesen werden. Beschreibung der Möglichkeit, die Zeichnungen zu reduzieren, sowie der Art und Weise der Rückerstattung des von den Antragstellern überbezahlten Betrages: Beschreibung der Zahlungs- und Lieferbedingungen der Schuldverschreibungen: Tranche/-n, die für bestimmte Länder reserviert wurde/-n: Besteuerung: H siehe Abschnitt G des Basisprospektes in der Fassung des 2. Prospekt nachtrages vom 2. August 2011 weitere Hinweise

11 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 11 von 12 Anhang 1. 3 Monats EURIBOR 1) Geldmarktsätze. Periodendurchschnitt in % p. a ,96 Juli , ,39 August , ,26 September , ,32 Oktober , ,33 November , ,11 Dezember , ,18 Jänner , ,08 Februar , ,28 März , ,64 April , ,22 Mai , ,81 Juni ,49 1) Euro Interbank Offered Rate; ungewichteter Durchschnitt. Dargestellter Zeitraum: Jahr 1999 bis Jahr 2010 und Monat Juli 2010 bis Monat September Quelle: Oesterreichische Nationalbank. Juli ,60 August ,55 September ,54 Hinweis: In der obigen Tabelle werden jeweils Periodendurchschnitte dargestellt, welche entweder auf ein Jahr oder einen Monat bezogen sind, während es sich gemäß Teil A unter Punkt 18 (3) der Endgültigen Bedingungen um den Wert am jeweiligen Wertermittlungstag handelt, der vom jeweiligen Periodendurchschnitt selbstverständlich abweichen kann. Historische Betrachtungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.

12 Fixzins EURIBOR Index Obligation /Serie 32 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 12 von 12 Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: Oktober 2011 XXM/Serie 32.XX/ST/XX

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