Informationsbroschüre für Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturärzte und Therapeuten
|
|
- Sophia Rothbauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsbroschüre für Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturärzte und Therapeuten Für Leistungen aus SANA / TOP/OMNIA /COMPLETA
2 Inhalt 1. Komplementärmedizin 2. Leistungen aus SANA und COMPLETA 2.1 Leistungsübersicht 2.2 Behandlungsdauer Grundsatz Klassische Massagen Lernmethoden Ernährungsberatung/Diätetik 2.3 Einzel- und Gruppentherapien 3. Leistungen aus TOP/COMPLETA/OMNIA 4. Krankheit/Beschwerden, Prävention und Gesundheitsförderung 5. Komplementärberichte 6. Honoraransätze 7. Zeitaufwand für Komplementärbehandlungen 8. Rechnungsstellung 9. Vertretungsverbot 10. Komplementärtarif 590 für eine rasche Leistungsabwicklung 11. Beratung Komplementärmedizin 12. Für weitere Informationen In dieser Broschüre wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet. Diese Informationsbroschüre gilt für Leistungserbringer von Kunden der Helsana-Gruppe.
3 Wir möchten gerne mit Ihnen in einen Dialog treten und eine gute Zusammenarbeit anstreben Zum Wohle Ihres Patienten und unseres Versicherten. 3
4 Wichtige Informationen für Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturärzte und Therapeuten 1. Komplementärmedizin Die Komplementärmedizin entspricht einem wachsenden Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung. Rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung nimmt heute Komplementärmedizin in Anspruch. Die etablierten Methoden der Komplementärmedizin können genauso wirksam und gar schonender sein wie diejenigen der Schulmedizin. Vorausgesetzt, sie werden richtig und von qualifizierten Leistungserbringern angewendet. In dieser Broschüre stellen wir Ihnen unsere Versicherungsprodukte für Komplementärmedizin vor: SANA, TOP und COMPLETA. Zudem legen wir unsere Vorgehensweise in der Leistungskontrolle und Leistungsabwicklung dar. Als Grundlage für eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle unserer gemeinsamen Kunden. 2. Leistungen aus SANA und COMPLETA 2.1 Leistungsübersicht Die ambulanten medizinisch not wen digen Behandlungen bei Beschwerden mit Krankheitswert werden zu 75 % vergütet durch Ärzte mit kantonaler KVG/VVG- Praxisbewilligung oder anerkannter FMH- Weiterbildung in der ent sprechenden Komplementärmethode. durch von uns anerkannte Ärzte, Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten mit EMR-Qualitätslabel. Durch die Registrierung beim Erfahrungs- Medizinischen Register in Basel (EMR) erwirbt der Naturheilpraktiker/Therapeut keinerlei Anspruch auf Vergütung der Therapiekosten und/oder der Heilmittel durch die Versicherer. Die Liste der von uns anerkannten komplementärmedizinischen Medizinalpersonen wird laufend aktualisiert. Sie können diese bei uns einsehen oder auszugsweise verlangen (siehe auch helsana.ch/komplementärtherapeuten). Bitte beachten Sie: Therapeuten mit dem EMR- Qualitätslabel haben nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass die Therapie- oder Heilmittelkosten durch die Versicherer vergütet werden. Jeder Versicherer entscheidet im Zusatzversicherungsbereich selbst und unabhängig vom EMR, welche Therapeuten, Methoden und/oder Heilmittelkosten er vergütet. 4
5 SANA und COMPLETA decken auch ärztlich verordnete stationäre Komplementärbehandlungen ab, sofern die Methode und die Heil-/ Kuranstalten von uns anerkannt werden. Maximal werden CHF pro Kalenderjahr zu 100 % erstattet. Vom Arzt bzw. Naturheilarzt verordnete oder abgegebene komplementärmedizinische Medikamente, die bei Swissmedic zugelassen sind, werden zu 75 % aus der SANA oder COMPLE- TA Krankenpflege-Zusatzversicherung übernommen. Es können nur jene Heilmittel vergütet werden, welche spezifisch für die von uns anerkannte Komplementär methode angewandt werden und der geforderten Ausbildung des Therapeuten entsprechen. Für Heilmittel, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Weder aus der Grundversicherung noch aus unseren Zusatzversicherungen Behandlungsdauer Für viele akute Beschwerdebilder gilt in der Komplementärmedizin der Grundsatz: Grundsatz: Nach 3 4 Komplementärbehandlungen muss bereits eine deutliche Verbesserung erkennbar und nach 9 12 Komplementärbehandlungen sollte ein Abschluss möglich sein. Bei schweren resp. chronischen Erkran kungen können die Behandlungen länger andauern oder Dauerbehandlungen angezeigt sein Klassische Massagen: Diese Therapieart kann im Akutfall zwei fel los eine (kurzfristige) Muskellockerung und Schmerzlinderung bewirken. Bei anhaltenden Problemen sind eher muskelkräftigende Aktivitäten medizinisch indi ziert, um eine langfristige Beschwerde freiheit zu erreichen. Des halb soll die Klassische Massage als Vorbereitung oder als Ergänzung aktiver Behandlungen in wenigen Behandlungen angewendet werden. In den meisten Fällen wird eine deutliche Verbesserung spätestens nach ca. 9 Behandlungen erreicht. Nur in Einzel fällen sind danach noch die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit ausgewiesen Lernmethoden: Bei Anwendung der Lernmethoden (Alexandertechnik Nr. 7, Atemtherapie Nr. 13, Autogenes Training Nr. 20 und Felden krais Nr. 78) erarbeitet der Therapeut und der Patient in Einzelbehandlungen entsprechende Bewegungs- und Verhaltensmuster, die zu Hause weiter eingeübt und im Alltag umgesetzt werden können. Auch bei diesen Methoden sollte es in den meisten Fällen nach 9 Einzelbehandlungen möglich sein, das Erlernte selbstständig anzuwenden und im Rahmen der Gesundheitsförderung weiterführen zu können. 5
6 Nach Absolvierung der Behandlungen empfeh len wir bei Bedarf ausgewählte Aktivitäten im Rahmen der Gesundheitsförderung wie z.b. Rückenschule, Rückengymnastik oder den Besuch von Fitnesscentern und beteiligen uns zu 75 % (max. CHF 200. pro Kalenderjahr) an den Kosten. Massgebend sind die Leistungen in den Listen «Prävention und Gesundheitsförderung» Ernährungsberatung Diese Therapieform wird erfahrungsgemäss in wenigen Behandlungen durchgeführt. Nach einer ausführlichen Anamnesestellung erarbeitet der Therapeut ein individuell zugeschnittenes Ernährungs- und Diätkonzept unter Berücksichtigung gängiger Diätetik-Anwendungen. Meist werden die Anweisungen auch in schrift licher Form dem Versicherten zur Umsetzung mitgegeben. Nach längeren Zeitintervallen können nochmalige Beratungen nötig werden, um mögliche Ernährungsfehler zu korrigieren und weitere Anweisungen zu geben. In der Regel werden dazu maximal 9 Behandlungen beansprucht. Danach sollte die Ernährungsumstellung und Diätetik-Behandlung anhand der Anweisungen des Therapeuten eigenständig weitergeführt werden können. Nur in Einzelfällen ist danach die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit noch ausgewiesen. Nach Absolvierung der Behandlungen empfehlen wir bei Bedarf ausgewählte präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen wie z. B. Ernährungsberatungen SVDE sowie Weight-Watchers und beteiligen uns mit 75 % (max. CHF 200. pro Kalenderjahr) an den Kosten. Detaillierte Leistungen sind in den Listen «Prävention und Gesundheitsförderung» aufgeführt. Diese Listen können bei uns angefordert werden Einzel- und Gruppentherapien Bei folgenden Methoden sind Einzel- wie auch Gruppentherapien bei medizinischer Notwendigkeit möglich: Alexandertechnik (Nr. 7) Atemtherapie (Nr. 13) Autogenes Training (Nr. 20) Euthonie (Nr. 73) Feldenkrais (Nr. 78) Heileurythmie (Nr. 89) Organisch-rythmische Bewegungsausbildung Medau (Nr. 138) Polarity (Nr. 149) Rolfing/Struktuelle Integration (Nr. 166) Sophrologie (Nr. 174, Nr. 214) Wir gehen davon aus, dass nach wenigen Einzeltherapien der Unterricht in kleinen oder grösseren Gruppen möglich sein sollte und in der Regel förderlich ist. 6
7 Behandlungskonzepte und -ziele In besonderen Fällen suchen wir das Gespräch mit Ihnen. 3. Leistungen aus TOP/COMPLETA/OMNIA An die folgenden Behandlungsmethoden: Biodynamische Psychologie/Biodynamik (Nr. 40) Integrative und klinische Bewegungstherapie (Nr. 32) Maltherapie/Anthroposophische Maltherapie (Nr. 114, Nr. 115) Bio-Feedback-Therapie (Nr. 37) (Neurofeedback-Therapie Nr. 222 ab ) Myofunktionelle Therapie (Nr. 212) Heilpädagogisches Reiten/Therapeutisches Reiten (Nr. 90) Diplomierte/r Kunsttherapeut/in (ED) Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie (Nr. 234) werden auf vorgängiges Gesuch und ärztliche Verordnung hin max. 75 % der verrechneten Kosten vergütet. Der Gesamtanspruch beträgt max. CHF aus TOP/OMNIA, CHF aus COMPLETA pro Kalenderjahr. 4. Krankheit/Beschwerden, Prävention und Gesundheitsförderung Wir prüfen in für uns unklaren oder langdauernden Fällen anhand vorliegender Berichte von Ärzten, Naturheilpraktikern, Komplementär therapeuten und Patienten, welche Behandlungskonzepte und -ziele der Leistungserbringer in den nächsten 6 Monaten vorsieht. Ebenfalls abgeklärt wird, welche Arzt- und Therapieleistungen sowie Medikamente bisher beansprucht wurden. Kontrolliert wird zudem, ob bei länger andauernden Behandlungen Thera pie-alternativen hinreichend geprüft wurden und/oder Versuche für Behandlungspausen oder eine Überführung in eine Gruppentherapie unternommen wurden (siehe Ziffer 2.3 Einzel- und Gruppentherapie). Unsere Anfrage umfasst auch die Kontrolle der Voraussetzungen zur Vergütung; also ob wir nach den Versicherungsbestimmungen zahlen dürfen. Oft suchen wir das direkte Gespräch mit den Leistungserbringern, um das vorgesehene Behandlungskonzept/-ziel zu besprechen. Auch Praxisbesuche sind möglich. Damit Leistungsabrechnungen aus SANA/TOP/ OMNIA/COMPLETA vergütet werden können, müssen die Leistungen neben der Anerkennung der Methode und des Leistungserbringers wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich 7
8 Auch nicht beim EMR registrierte Ärzte müssen Abrechnungen so erstellen, dass die Leistungen vom Versicherer geprüft werden können. Erstellen Sie deshalb bitte Ihre Leistungsabrechnungen gemäss Ziff. 8. Sie ersparen sich dadurch Rückfragen und ihrem Patienten ermöglichen Sie eine schnelle Rückvergütung. sein. Eine komplementärmedizinische Therapie gilt als wirksam, wenn diese im Allgemeinen das angestrebte Ziel erreicht. Als zweckmässig erachten wir eine Behandlung, welche der Verbesserung der Beschwerden dient und/ oder den angestrebten Heil erfolg erwarten lässt. Als wirtschaftlich gelten Massnahmen, die sich auf das Interesse der versicherten Person und das für den Behandlungszweck erforderliche Mass beschränken und ein marktübliches Kosten-Nutzenverhältnis aufweisen. Wir unterstützen ausgewählte präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen und beteiligen uns an deren Kosten. Detaillierte Leistungen sind in den Listen «Prävention und Gesundheitsförderung» aufgeführt. Diese Listen können bei uns angefordert werden. 5. Komplementärberichte In unklaren oder langdauernden Behandlungen benötigen wir Komplementärberichte. Die medizinischen Berichte oder ausgefüllten Fragebogen sind direkt uns zuzustellen. Wir bearbeiten die medizinischen Akten sorgfältig und schützen sensible Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die medizinischen Berichte und Fragebogen werden nach der Bearbeitung in einem speziell geschützten System archiviert. Wir bitten Sie im Sinne Ihres Patienten die Berichte und Fragebogen von uns rasch zu beantworten, damit keine Verzögerungen bei Prüfung und Zahlung eintreten resp. weitere Kostengutsprachen umgehend bearbeitet werden können. Wichtig ist, dass wir vollständige und umfassende Angaben zur fachspezifischen Diagnose und zum Krankheitsbild erhalten. 8
9 Ansonsten kann nur eine begrenzte Anzahl (siehe Ziff ) an Behandlungen als medizinisch notwendig gutgesprochen werden. 6. Honoraransätze Unsere Versicherungsprodukte sollen weiterhin für jedermann zu erschwinglichen Prämien angeboten werden können. Deshalb ist es notwendig, diese mit den Leistungszahlungen im Gleichgewicht zu halten. Wir prüfen darum auch die Stundenansätze der Leistungserbringer. Dies liegt im gemeinsamen Interesse der Patienten, Prämienzahler und Leistungserbringer. Wir vergüten keine überhöhten Honoraransätze, die über dem üblichem Marktniveau liegen (zu diesem Zweck erheben wir regelmässig die durchschnittlichen Marktpreise) und prüfen, ob lang andauernde komplementärmedizinische Behandlungen medizinisch notwendig sind. 7. Zeitaufwand für Komplementärbehandlungen In den meisten Fällen sollte ein Zeitaufwand für Einzel- und Gruppen-Behandlungen von 45 bis maximal 60 Minuten genügend sein. Nur bei der Erstbehandlung akzeptieren wir max. 90 Minuten wegen der ausführlichen Anamnese, die längere Zeit beanspruchen kann. Wird in einem besonderen Krankheitsfall ein längerer Zeitaufwand beansprucht, kann eine schriftliche Begründung eingereicht werden, um die medizinische Ausnahme prüfen zu können. 8. Rechnungsstellung Unser Ziel ist eine effiziente Leistungsabwicklung. Damit können wir unseren Kunden schnell die versicherten Leistungen zurückerstatten. Leistungserbringer, die für uns überhöhte Stundenansätze verrechnen, werden aufgefordert, ihren Stundenansatz auf das wirtschaftliche Niveau zu reduzieren. Wird dies nicht befolgt, können diese Leistungserbringer von der Liste der von uns anerkannten Therapeuten gestrichen werden. Die EMR-Registrierung ist dadurch nicht betroffen. 9
10 Für die reibungslose Abwicklung müssen Sie unbedingt folgende Angaben auf Ihrem Rechnungsformular vermerken: Name des Leistungserbringers und der versicherten Person Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nummer) Einzel- oder Gruppentherapie Krankheit, Unfall, Prävention Behandlungsdatum/Behandlungsmethode/ Methodennummer/Zeitaufwand/Stundenansatz/Betrag Behandlungsdatum Art und Anzahl der durchgeführten Behandlungen Bei Abgabe von Medikamenten Datum, Name, Betrag, Menge, Hersteller/Lieferant, Zusammensetzung Behandlung abgeschlossen Behandlung dauert noch ca. x Sitzungen Unterschrift des behandelnden Therapeuten Auch der Berufskodex des EMR (Artikel 6) sieht vor, dass der Therapeut für die durchgeführten Behandlungen detaillierte und transparente Rechnungen ausstellt. Hinweis Es dürfen nur diejenigen Methoden verrechnet werden, die auch effektiv durchgeführt wurden. Die Verrechnung einer von uns nicht anerkannten Methode mit einer von uns anerkannten Methode ist nicht erlaubt und kann die Streichung von unserer Therapeutenliste zur Folge haben. Geben Sie bitte bei Methodengruppen (z. B. Methode Nr. 131 oder Nr. 185) auf Ihren Rechnungen stets die Methodenober gruppe und die durchgeführte Unter gruppe mit an. 9. Vertretungsverbot Die Anerkennung eines Leistungserbringers bei uns ist persönlich und nicht übertragoder delegierbar. Das heisst, die Anerkennung gilt ausschliesslich für die vom Arzt, Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeuten persönlich erbrachten therapeutischen Leistungen. Abweichungen von dieser Regel können zur Streichung von unserer Therapeuten-Liste führen. Dies gilt auch für angestellte Therapeuten bei Ärzten, Physiotherapeuten, Gesundheitszentren usw. Rechnungen, auf welchen die notwendigen Angaben fehlen, können abgelehnt werden. 10
11 «Bei der Rechnungsstellung benötigen wir Ihre detaillierten Angaben. Damit vermeiden Sie Rückfragen» Rechnungsbeispiel Datum Tarif Tarifziffer Anzahl Preis TPW MwSt. Betrag (pro 5 Min) (pro 5 Min) Akupunktur (inkl. Wärme) 6 XY XX YY 6XY Homöopathie 12 XY XX YY 12XY 10. Komplementärtarif für eine rasche Leistungsabwicklung Wir haben in Zusammenarbeit mit anderen Krankenversicherern einen Komplementär- Tarif erstellt und mit santésuisse abgestimmt. Daraus ist der schweizweit gültige Tarif Nr. 590 mit über hundert Tarifziffern entstanden. Der Komplementärtarif mit den detaillierten Tarifziffern kann von mediframe.ch gratis heruntergeladen werden. 11. Beratung Komplementärmedizin Unsere Spezialisten für Komplementär- und Alternativmedizin verfügen über eine schulund erfahrungsmedizinische Fachausbildung und sind selbst Naturheilpraktiker mit Patientenerfahrung. Sie sind zum Teil auch aktiv in einer Praxis tätig. Sie prüfen und bewerten die eingehenden Krankenberichte, Arztzeugnisse und Fragebogen unserer Versicherten. Auch geben sie komplementärmedizinische Auskünfte an Leistungserbringer (Naturheilpraktiker, Komplementärthe - ra peuten), beantworten spezielle Fragen der Versicherten und erteilen Kostengutsprachen. Die permanente Fortbildung ist selbstverständlich. 12. Für weitere Informationen Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 11
12 HEL de Helsana-Gruppe Postfach 8081 Zürich Wir sind gerne für Sie da. Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen, Helsana Zusatzversicherungen, Helsana Unfall, Avanex, Progrès und Sansan.
Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim
Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.
MehrTARIF. Sitzungspauschale (Ziffern 7821, 7822, 7823, 7824 SVDE-Fachpersonal) verrechnet werden.
TARIF A. Allgemeines 1 Die Ernährungsberaterin ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung, der gesetzlichen Bestimmungen und ihres Fachwissens frei in der Wahl ihrer Beratungs- und Behandlungsmethoden. Gestützt
MehrEMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG VON UVG UND UVV. Nr. 1/2001 Komplementär- bzw. Alternativmedizin. UVG Art. 10, 48 und 54. 1. Einleitung.
AD-HOC-KOMMISSION Zürich, 18. April 2001 SCHADEN UVG Fassung vom 29. März 2005 (Ziffern 1 lit. b und 2.1) Korrektur Tippfehler Ziffer 1 lit. b vom 27. August 2005 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG VON UVG UND
Mehrnachhaltigen, seriösen und kompetenten Information aus erster Hand. Komplementärtherapie Liechtenstein und Naturheilkunde Liechtenstein wollen
kerngesund.li Das Bedürfnis nach Alternativmedizin ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Das permanent wachsende Interesse und ein ausgeprägtes liechtensteinisches Gesundheitsbewusstsein verlangen
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrSie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick
Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick 2 Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrCOMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das
COMPLEMENTA Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das Das umfangreichste Hausarztsystem Vorteile. Durch das
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrPresseinformation. Schaan, 1.7.2011
Schaan, 1.7.2011 Presseinformation Schaan. Liechtenstein wird kerngesund und bleibt kerngesund. Das ist das Anliegen von Naturheilkunde und Komplementär-Therapie Liechtenstein mit der gemeinsamen Aktion
MehrSie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.
Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung
MehrAnwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog
Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrPhysiotherapie im Überblick
Physiotherapie im Überblick UNSER THERAPIEANGEBOT Physiotherapie im Überblick Das Ziel jeder physiotherapeutischen Behandlung ist es, die körperliche Leistungsfähigkeit von Patientinnen und Patienten möglichst
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrVerordnungsmanagement
Verordnungsmanagement BEI PRAXISBESONDERHEITEN UND LANGFRISTGENEHMIGUNGEN Was bedeutet Extrabudgetär Jeder Arzt hat ein Heilmittel-Verordnungs-Budget: Das Heilmittel-Richtgrößenvolumen! (Ausnahme Bayern
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrVerordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und. Podologischen Therapie Muster 13
1 Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und Podologischen Therapie Muster 13 Die Verordnung ist nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie vollständig auszufüllen. 2 3 1- Patientendaten, Krankenversicherung,
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrWir vermitteln sicherheit
Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrHinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung
Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrService, der mehr bietet. Für einen optimalen Versicherungsschutz in jeder Lebensphase.
Service, der mehr bietet Für einen optimalen Versicherungsschutz in jeder Lebensphase. Med Direct Managed Care ersparnis Mit Med Direct konsultieren Sie für Behandlungen immer zuerst Ihren persönlichen
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrAnleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb
Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
Mehrmyhelsana das neue Kundenportal der Helsana-Gruppe Registration, Aktivierung und Login myhelsana Konto
myhelsana das neue Kundenportal der Helsana-Gruppe Registration, Aktivierung und Login myhelsana Konto Grundlagen der Registrierung Für myhelsana registrieren können sich alle Privatkunden der Unternehmen
MehrMehrwertsteuer (MWST)
MWST - Ja MWST - Nein Aber Achtung! Umsatz-Definition Wenn Umsatz CHF 75'000.- pro Jahr erreicht Wenn der Kanton die Therapie nicht anerkennt Bei Therapien zur Hebung des W ohlbefindens Bei KVG-Gesundheitsleistungen
MehrBenutzerhandbuch MedHQ-App
Benutzerhandbuch MedHQ-App T h o r D y n a m i c s G m b H A m B ü c h e n b e r g s k a m p 2 2 2 1 0 3 9 B ö r n s e n V e r s i o n 1. 0 S t a n d : 0 4 / 2 0 1 5 z u r M e d H Q - A p p - V e r s i
MehrVerband der privaten Krankenversicherung
PKV-Info Die Card für Privatversicherte Verband der privaten Krankenversicherung Postfach 51 10 40 50946 Köln Telefon 02 21 / 3 76 62-0 Fax 0221 / 3 76 62-10 http:/www.pkv.de email: postmaster@pkv.de 2
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrSo sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.
CSS.privat So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. Smart versichert nach Schweizer Art. Die fünf Zahnbausteine des Tarifs CSS.privat ambulant. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Viel Leistung
MehrHinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit
40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrLexware eservice personal - Nutzung ab Januar 2014
Lexware eservice personal - Nutzung ab Januar 2014 Sie möchten sich von den vielen Vorteilen überzeugen und Lexware eservice personal ab 2014 nutzen. Wie können Sie sich registrieren und welche Funktionen
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrAnleitung E-Mail - Archivierung
Anleitung E-Mail - Archivierung Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrAbamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER
Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
Mehr«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX
1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler
MehrSage50. MWST Konverter 2011. Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold
Sage50 MWST Konverter 2011 Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung... 3 2. MWST Konverter 2011 anwenden... 4 2 1. Voraussetzung Um das neue MWST Formular,
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrDenk wer. vertraut,wird. schnellgesund. Privatarzt-Versicherung. Gesundheit & Wertvoll
Denk wer vertraut,wird schnellgesund. Gesundheit & Wertvoll Privatarzt-Versicherung Denk Zeitund Verständnis. Mit Husten, Schnupfen und Fieber beim Arzt sitzen und das Wartezimmer ist übervoll. Wer kennt
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrKieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Gesunde Zähne! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Kiefer- oder Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel korrigieren.
MehrVersion 1.0.0. NotarNet Bürokommunikation. Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook
Version 1.0.0 NotarNet Bürokommunikation Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook Seite 1 Vorgehensweise bei der Einrichtung... 2 2 Vorbereitung... 2 3 Ablauf des Imports... 3 4 Allgemeine
MehrIhre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten
Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen
MehrSicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten
Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen
MehrAblaufbeschreibung für das neu Aufsetzen von Firebird und Interbase Datenbanken mit der IBOConsole
Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für das neu Aufsetzen von Firebird und Interbase Datenbanken mit der Lavid Software GmbH Dauner Straße 12, D-41236 Mönchengladbach http://www.lavid-software.net Support:
MehrVertrag Stillberatung SBK. Tarifvertrag. zwischen dem. Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger. und dem
Tarifvertrag zwischen dem Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) Art. 1. Gegenstand Der vorliegende Vertrag,
MehrGesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System
Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System Gemeinsame Veranstaltung von SGMC und SGfM Herbstmeeting vom 23. Oktober 2012 in Bern Sandra Schneider, lic. Iur. RA Leiterin der Abteilung
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrNeue Steuererklärung 2013 erstellen
Neue Steuererklärung 2013 erstellen Bitte klicken Sie im Startmenü auf die Schaltfläche Steuererklärung 2013 NEU Anschliessend wird der folgende Dialog angezeigt. Wenn Sie die letztjährige Steuererklärung
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrHäufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z.
Häufig gestellte Fragen Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Seite 2 7 A Aufnahme Wer kann nicht aufgenommen werden? Akut Selbst- und/oder Fremdgefährdete sowie akut Weglaufgefährdete. Gibt
MehrZentraler Wertungsrichtereinsatz
Zentraler Wertungsrichtereinsatz Anleitung zur erstmaligen Registrierung beim Online-System des zentralen Wertungsrichtereinsatzes des LTVB Zur Nutzung des Online-Systems des zentralen Wertungsrichtereinsatzes
MehrPatientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!
Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt Liebe Patientin, lieber Patient! Je besser Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorbereiten, desto leichter wird es für sie/ihn sein, eine Diagnose
MehrPRAKTISCHE TEXTILREINIGUNG UND SCHUHPFLEGE FÜR IHRE KUNDEN
PRAKTISCHE TEXTILREINIGUNG UND SCHUHPFLEGE FÜR IHRE KUNDEN Ihr Cosmobutler Drop-off Point Der Cosmobutler Drop-off Point ist die praktischste Art, Ihren Kunden Textilreinigung und Schuhpflege an Ihrem
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrUTI Unfallversicherung für Tod und Invalidität. Planen Sie Ihre Zukunft jetzt. Vielleicht kommt sie schneller, als Sie wünschen.
UTI Unfallversicherung für Tod und Invalidität Planen Sie Ihre Zukunft jetzt. Vielleicht kommt sie schneller, als Sie wünschen. Das Angebot Die Leistungen Damit Sie nicht zwischen Stuhl und Bank fallen
Mehr460.106 de (dok.pf/pf.ch) 04.2013 PF. E-Rechnung light Kundenwunsch erfüllen auch ohne Softwarelösung eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung
460.106 de (dok.pf/pf.ch) 04.2013 PF E-Rechnung light Kundenwunsch erfüllen auch ohne Softwarelösung eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung Ihre Vorteile bei der E-Rechnung light von PostFinance Mit
MehrHier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung
Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung 2 3 IHR PARTNER, WENN ES UM IHRE GESUNDHEIT GEHT: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon Versicherung AG bietet Personenversicherungen
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
Mehr4.1 Download der App über den Play Store
4 4.1 Download der App über den Play Store Die App TopSec Phone kann über den Play Store auf dem Smartphone oder über das Internet an Ihrem Computer heruntergeladen werden. Um Inhalte laden zu können,
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrMusterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung
Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung I. Vorbemerkung Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen
MehrVorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft
Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrRechtsgrundlage für die PKV ist die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Grundlagen GEBÜHRENORDNUNG GOÄ und GOZ Rechtsgrundlage für die PKV ist die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ). Dort sind die Regeln für die Therapie und die Rechnungsstellung
MehrSICHTBETONT. Easy Lens Sichtbetonte Linsen
SICHTBETONT Easy Lens Sichtbetonte Linsen Easy Lens ist die moderne Idee, dem Träger von Contactlinsen alles rund um das Sehen so bequem und sicher wie möglich zu machen. Easy Lens denkt für Sie mit, jederzeit
MehrHandout Wegweiser zur GECO Zertifizierung
Seite 1 Handout Wegweiser zur GECO Zertifizierung Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen unsere GECO Zertifikate zu erlangen. Bitte folgen Sie diesen Anweisungen, um zu Ihrem Zertifikat zu gelangen.
MehrEröffnung: Praxis für Hypnosetherapie in Brittnau
Eröffnung: Praxis für Hypnosetherapie in Brittnau Am 1. Januar 2016 eröffnete René Meier, dipl. OMNI Hypnosetherapeut (Mitglied bei der National Guild of Hypnosis USA, National Board of Hypnosis Education
MehrWie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord
Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner
Mehr