GASCADE Gastransport GmbH Verdichterstation Rehden Stationserweiterung VD3

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1 1.0 Beschreibung des Bauvorhabens Anlass Die GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) beantragt im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens als Antragsteller die Erweiterung des Stationsgeländes in Rehden mit einer dritten Gasturbinenverdichtereinheit (VD3) einschließlich zugehöriger anlagen- und gastechnischen Einrichtungen und Rohrleitungen sowie einer dritten Gasdruckregelmessstation (GDRM) MIDAL 2. Das Stationsgelände soll hierzu durch eine angrenzende Erwerbsfläche erweitert werden und eine zusätzliche Zufahrt aus Richtung Osten erhalten, mit Anbindung an den öffentlichen Weg Am langen Lande in Richtung Rehden-Lohhaus. Auf dem Stationsgelände sollen folgende bauliche Anlagen und Gebäude errichtet werden, die einer Baugenehmigung nach 64 NBauO bedürfen : Einfriedung der zusätzlichen Stationsfläche mit einer Zaunanlage Errichtung eines Beton-Rundbehälters als Löschwasserbecken (LWB 2) Neubau Verdichterhalle 3 mit Schaltraumgebäude (VH3 mit EMR-Gebäude) und freistehender Abgasanlage mit mehr als 10 m Höhe Anbau des Versorgungsgebäudes (VG), (Einhausung der Brenngasaufbereitung) Neubau Messgebäude 3 mit Schaltraum (GDRM MIDAL 2 mit EMR-Gebäude) Die Gebäude sind Sonderbauten im Sinne 2 Abs.5 Nr.17 NBauO, da deren Nutzung zur Einhausung gastechnischer Anlagen mit erhöhter Brand- u. Explosionsgefahr verbunden ist. Ergänzend sind weitere bauliche Anlagen vorgesehen, die im Sinne 60 Nr.1 NBauO im Anhang als verfahrensfreie Baumaßnahmen benannt sind und keiner Baugenehmigung bedürfen. Einhausungen mit nicht mehr als 20 m³ BRI, z.b. Drucklufteinhausung Leitungen und Anlagen zur Energieversorgung (Erdgas), z.b. Rohrleitung, Armaturen, Apparate, Kühler etc. bauliche Konstruktionen von nicht mehr als 20 m² Grundfläche und einer Höhe von nicht mehr als 4 m z.b. Gitterrostbühnen als Rohrleitungsübergänge und Wartungs-/Bedienpodest Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe/Tiefe z.b. Rohrleitungsgraben und Fahrwegböschung Baustelleneinrichtungen z.b. Lager- u. Montageplatz, Bürocontainer, Unterkünfte und Schutzhallen C2-1.0 Beschreibung des Bauvorhabens erstellt: GNA Denzer Rev.0 Seite 1 von 5

2 Allgemeine Bau- und Nutzungsbeschreibung Rechtsgrundlagen Niedersächsische Bauordnung NBauO vom Bauantragsverfahren Es wird ein Bauantrag für Sonderbauten nach 64 der Niedersächsischen Bauordnung gestellt und eine Baugenehmigung nach 70 NBauO beantragt. Nutzung Die Gebäude dienen der Umhausung von gastechnischen Anlagen (z.b. Mess- und Regelanlage, Verdichteranlage, Gasdruckregelung, elektr. Schalt- und Steueranlagen) als Schall/Lärm- und Wetterschutz. Die Gebäude werden nur zur Kontroll- und Wartungsarbeiten begangen und sind nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen (ohne Aufenthaltsräume). Vollgeschosse Die Gebäude sind eingeschossig. Gebäudeklasse Es handelt sich um Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3. Nach 2 Abs.5 Nr.17 NBauO werden die Gebäude als Sonderbau eingestuft (Explosions- und erhöhte Brandgefahr). Lage Das vorhandenen Stationsgelände gliedert sich durch die Ausrichtung der Flurstücke in 2 Abschnitte. Auf dem südlichen Teil befinden sich Stationsein- u. ausgang der Pipelinetrasse mit den Mess- u. Regelanlagen. Dieser Bereich soll für das neue Messgebäude MIDAL 2 mit Analysetechnik und Erdgasfilteranlage als Freiaufstellung in östliche Richtung auf das Erwerbsflurstück 20/7 erweitert werden. Auf dem etwas tiefer liegenden nördlichen Teil befinden sich die Verdichteranlagen mit Rohrgraben, Rohrleitungsverschaltung und Armaturen sowie Betriebs- und Versorgungsgebäude. Dieser Bereich soll ebenfalls in östliche Richtung auf das Erwerbsflurstück 19/1 erweitert werden. Dort ist die Errichtung der neuen Verdichterhalle für die Gasturbinenverdichteranlage mit Nebenanlagen und Erdgaskühler in Freiaufstellung vorgesehen. Durch Verlängerung des Rohrgrabens erfolgt die leitungstechnische Einbindung in das vorhandene System. Zur Einhausung der für die Gasturbine erforderlichen Brenngasaufbereitung soll das vorhandene Versorgungsgebäude einen Anbau als Gebäudeerweiterung erhalten. Erschließung Verkehr Die vorhandene Zufahrt auf das Stationsgelände erfolgt von Westen her über den öffentlichen Weg Osterkamp (Flurstück 13/1); über Tor 1 als Hauptzufahrt zum Bereich Verdichteranlagen und über Tor 2 als Bedarfszufahrt zum Bereich Mess- u. Regelanlagen. Die beiden Stationsbereiche sind innerhalb der Station durch einen geschotterten Fahrweg verbunden. Mit der geplanten Stationserweiterung soll über die angrenzende Erwerbsfläche Flurstück 18 eine zusätzliche Zufahrt als Tor 3 aus Richtung Osten geschaffen werden, mit Anbindung an den öffentlichen Weg Am langen Lande in Richtung Lohhaus. C2-1.0 Beschreibung des Bauvorhabens erstellt: GNA Denzer Rev.0 Seite 2 von 5

3 Feuerwehrzufahrt Wasser Schmutzwasser Regenwasser Löschwasser Die Feuerwehrzufahrt auf die Station erfolgt über die Hauptzufahrt Tor 1. Die Toranlage ist mit von Außen zugänglichem Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) und Freischaltelement (FSE) ausgestattet. Für die Stationserweiterung wird auch das neue Tor 3 als zusätzliche Feuerwehrzufahrt ausgerüstet, um die räumliche Ausdehnung der Station durch einen weiteren Rettungsweg zu berücksichtigen. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist vorhanden und muss nicht erweitert werden. Für das Betriebs- und Versorgungsgebäude ist ein Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung mittels Druckleitung vorhanden. In den neuen Stationsgebäuden fällt kein Schmutzwasser an. Es ist keine Änderung oder Erweiterung der Abwasseranlage erforderlich. Auf der Station fällt Niederschlagswasser von Dachflächen und gepflasterten Wegeflächen sowie drainiertes Schichtensickerwasser an. Dieses wird über ein Grundleitungssystem gefasst und mittels Pumpwerk in ein Regenrückhaltebecken geleitet. Die genehmigte Einleitung erfolgt über einen Abflussregler mit 10 l/s in den Rhiengraben als Vorfluter im Unterhaltungsverbund Hunte. Durch die Stationserweiterung fällt zusätzliches Abwasser durch Niederschlag auf befestigten Flächen an. Dies erfordert eine Ergänzung des Grundleitungssystems und eine Vergrößerung des Retensionsraumes zur Einhaltung der zulässigen Einleitmenge. Im Bereich der Stationserweiterung ist daher ein zusätzlichen Regenrückhaltebecken (RHB II) und die Aufweitung des vorhandenen RHB 1 vorgesehen. Die genehmigte Einleitrate von 10 l/s ändert sich dadurch nicht. Eine Entwässerungsplanung für den Änderungsantrag zur bestehenden Einleiterlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz liegt dem Bauantrag bei. Auf dem Stationsgelände ist ein Löschwasserbehälter (LWB) mit einem Inhalt von 380 m³ in Verbindung mit einem fest installierten trockenen Leitungsnetz vorhanden. Die erforderliche Löschwassermenge von 96m³/h über 2 Stunden ändert sich durch die Stationserweiterung nicht. Die vorgehaltene Löschwassermenge ist mithin bereits ausreichend. Nach betrieblicher Gefährdungsbeurteilung wird zur Erhöhung der Betriebssicherheit und besseren Erreichbarkeit im Bereich des neuen Tor 3 die Errichtung eines zusätzlichen Löschwasserbehälters (LWB II) vorgeschlagen. Dieser soll baugleich zum vorhandenen LWB I mit 380 m³ Nutzvolumen errichtet werden. Das Leitungsnetz (Trockenleitung) mit Überflurhydranten zur Löschwasserentnahme (Anlagenkühlung) wird als Ringleitung ausgebaut und entsprechend angepasst. C2-1.0 Beschreibung des Bauvorhabens erstellt: GNA Denzer Rev.0 Seite 3 von 5

4 Abstandsflächen Die Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück. Abweichungen/Befreiungen sind nicht erforderlich. Standsicherheit Wärmeschutz Brandschutz Vor der Errichtung der Gebäude werden prüffähige Standsicherheitsnachweise erstellt und vor Baubeginn nachgereicht. Für den zusätzlichen Löschwasserbehälter liegt bereits einen geprüfte Statik vor. Die Gebäude werden nur zu Wartungskampagnen und zur Sicherstellung der Betriebssicherheit auf Innentemperaturen von weniger als 12 C beheizt (Frostschutz). Gemäß EnEV Abs. 2 Nr. 9 gilt die EnEV 2009 für die Gebäude nicht. Es wird kein Wärmeschutznachweis erstellt. Das vorgelegte Brandschutzkonzept zur 1.Erweiterung der ergänzt das bestehende und genehmigte Brandschutzkonzept des Ingenieurbüro Braun GmbH vom und wird den Antragsunterlagen beigefügt. Die im Zuge der Errichtung der Verdichterstation erfolgten Änderungen hinsichtlich der Lage der Objekte sind bei der Einzelbetrachtung Objekte nicht relevant, da keine Änderung der Nutzung oder der Architektur vorgenommen wurde. Alle Objektpläne mit brandschutztechnischen Eintragungen wurden bei Erstellung der betrieblichen Brandschutzordnung fortgeschrieben. Auswirkungen der nun beantragten Baumaßnahmen auf die bereits errichteten Gebäude oder Gebäudebereiche können ausgeschlossen werden, so dass die für diese Bereiche getroffenen Aussagen früherer Baugenehmigungen sowie des bestehenden Brandschutzkonzeptes für die Errichtung der gesamten auch weiterhin Bestand haben. Schallschutz Schallschutzmaßnahmen zum Schutz von Aufenthalts- und Arbeitsräumen im Gebäude oder baulich verbundener Bereiche sind nicht erforderlich. Es wird kein Schallschutznachweis nach DIN 4109 erstellt. Da die Gebäude auch dem Lärmschutz dienen, werden die Außenbauteile in massiver Ausführung mit hohem Flächengewicht und hohem Schalldämmmaß errichtet. Die Schalldämmwerte der Bauteile werden bei der anlagentechnischen Schallimmissionsprognose entsprechend berücksichtigt. C2-1.0 Beschreibung des Bauvorhabens erstellt: GNA Denzer Rev.0 Seite 4 von 5

5 Umwelt- und Naturschutz Schutzgebiete Bodenversiegelung Das Stationsgelände liegt gemäß gültigem Flächennutzungsplan im Außenbereich, jedoch außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete. Landschafts-, Naturschutz- oder Wasserschutzgebiete sowie flussgebietsbezogener Überschwemmungsgebiete werden nicht tangiert. Es werden keine Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich. Der Eingriff in Natur- und Umwelt wird im Rahmen des Gesamtverfahrens durch Umweltverträglichkeitsprüfung beurteilt. Maßnahmen innerhalb der Eingriffsfläche sowie Kompensationsmaßnahmen werden im Sonderteil Landschaftspflegerischer Fachplan dargestellt. Durch die Anpassung der befestigten Verkehrs-, Betriebs und Lagerflächen erhöhen sich die Flächenanteile von versiegelten Bereichen, geschotterten Flächen und Bereiche mit dauerhaftem Bodenabtrag. Zur Prüfung des Kompensationsumfanges für den Funktionsverlust des Bodens wurde ein Freiflächenplan mit Darstellung der Stationsoberflächen erstellt. C2-1.0 Beschreibung des Bauvorhabens erstellt: GNA Denzer Rev.0 Seite 5 von 5

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

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