Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht

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1 Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht am 12. und 13. Januar 2016 in Starnberg Elisabeth Pröll

2 Aquakultur im Außenbereich privilegierte Bauvorhaben nach BauGB Fischzucht in betonierten Becken und Teilkreislaufanlagen kann als privilegierte Maßnahme im Außenbereich zulässig sein, wenn vorliegt: Einbindung in natürliches Gewässer / in natürlichen Wasserkreislauf Angewiesen sein auf natürliches Gewässer / auf den Außenbereich (Qualität und Menge des Wassers) Positive Beurteilung durch LRA Nachbarschaftsklage hatte keinen Erfolg Folie 2 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

3 Fischottermanagement Abwehrmaßnahmen Drei Säulen des Fischotter-Managementplans I II III Prävention: Zaunbau Beratung: Otterberater Entschädigung Folie 3 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

4 Fischottermanagement - Abwehrmaßnahmen Zäune können im Außenbereich grundsätzlich nur errichtet werden, wenn sie einem Betrieb der Binnenfischerei dienen. Betrieb der Binnenfischerei mindestens 250 kg Fisch/Jahr, Hobby: mehrjähriger Bestand des Betriebs, spürbarer wirtschaftlicher Nutzen Folie 4 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

5 Fischottermanagement - Abwehrmaßnahmen Offene, sockellose Einfriedungen sind verfahrensfrei; diese dürfen keine feste, dauerhafte Verankerung mit dem Boden aufweisen (auch keine einbetonierten Zaunpfosten). Zäune mit fest verankerten Sockeln (Betonsockel) oder fest verankerten Zaunpfählen dürfen nur mit einer Baugenehmigung errichtet werden. Diese kann erteilt werden, wenn ein Betrieb vorliegt: mindestens 250 kg Fisch/Jahr, mehrjähriger Bestand des Betriebs, spürbarer wirtschaftlicher Nutzen Folie 5 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

6 Fischottermanagement - Abwehrmaßnahmen und der Zaun dem Betrieb dient nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Bau von Zäunen / Überspannungen zur Abwehr von Wildtieren und fischfressenden Vögeln kann für Betriebe der Teichwirtschaft aus EMFF-Mitteln gefördert werden. Folie 6 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

7 Sockellose Zäune Zaun aus Estrichmatten 1 Folie 7 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

8 Sockellose Zäune 3-fache Elektrolitze, aufgelegte Bodenplatten kombiniert mit Weidezaun Folie 8 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

9 Zäune mit Sockel einbetonierte Zaunpfosten Stahlgewebezaun gefördert Folie 9 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

10 Zäune mit Sockel einbetoniertes Zauntor Stahlgewebezaun gefördert Folie 10 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

11 Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen Änderung WHG Art. 9 WRRL: Kostendeckungsprinzip für Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen für die Sektoren: Industrie, Haushalte und Landwirtschaft Umsetzung in 6a WHG Definition Wasserdienstleistung : Wasserver- und entsorgung Bei der Wassernutzung gilt der Grundsatz der Kostendeckung nur, wenn die Bewirtschaftungsziele der 27 bis 31 WHG gefährdet werden (Vermeiden von Verschlechterungen, Erhalten oder Erreichen des guten ökolog. Zustands) Wassernutzungen nach WHG gewährleisten das Erreichen der Bewirtschaftungsziele keine Kostenpflicht und In Bayern existiert keine Rechtsgrundlage für ein Wasserentnahmeentgelt keine Kostenpflicht für Wassernutzung Folie 11 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

12 Geschützte Ursprungsbezeichnung gu / gga Ab 4. Januar 2016 müssen Produkte, die mit Bezug auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe vermarktet werden, den eingetragenen Namen ( Oberpfälzer Karpfen ) und zwingend auch das Gemeinschaftszeichen aufweisen (Art. 12 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1151/2012) bisher war wahlweise auch nur gu bzw. gga ausreichend. Großbuchstaben Schriftbild Times Roman In Farbe, es sei denn Verpackung ist nur schwarz/weiß Mindestdurchmesser 15 mm, bei kleinen Verpackungen 10 mm Produkte, die am 4. Januar bereits im Verkehr sind, dürfen aufgebraucht werden. Folie 12 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

13 Geschütze Ursprungsbezeichnung gu / gga Oberpfälzer Karpfen, gga Fränkischer Karpfen, Frankenkarpfen, gga Aischgründer Karpfen, gga Folie 13 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

14 Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV VO (EU) 1169/2011 Inhalt: Kennzeichnung von Lebensmitteln (Art. 9), die vorverpackt sind (Art. 44) Neu: Allergene, Kennzeichnungspflicht auch wenn nicht vorverpackt oder Abgabe in der Gastronomie erfolgt Nährwertkennzeichnung erst ab Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete Erzeugnisse, nicht aber geräucherte Fische Direktvermarktung in kleinen Mengen nicht vorverpackte (oder auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackte) Lebensmittel lose Ware Folie 14 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

15 Teichwirtschaft Interesse im Bayerischen Landtag Der Bayerische Landtag hat am 8. Dezember 2015 beschlossen, sich von der Staatsregierung über die Entwicklung der Teichwirtschaft in Bayern berichten zu lassen. Insbesondere sind gefragt: Anzahl und Flächen der Betriebe Stellenwert als heimische und regionale Lebensmittel Entwicklungstendenzen, Strukturveränderungen Bewertung im Hinblick auf Naturschutz, Wasser-haushalt und Biodiversität Situation der ökologischen Teichwirtschaft Folie 15 Januar 2016 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5

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