Bauherren Fragen und Antworten. zur Strom-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung

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1 Bauherren Fragen und Antworten zur Strom-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung

2 Hier finden Sie einen Einstieg in die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen Ihrer Bauplanung: Was ist bei der Bauplanung zu beachten? Wer beauftragt den Hausanschluss? Wer legt die Leitungsführung fest? Was kann in Eigenleistung erstellt werden? Kann die Hausinstallation als Eigenleistung erstellt werden? Kann während der Bauzeit Wasser bezogen werden? Kann während der Bauzeit Strom bezogen werden? Welche baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anschluss und Versorgung? Erforderliche Voraussetzungen zur Abnahme der Anlage Was der Bauherr zusätzlich wissen muss Zum guten Schluss 2

3 Was ist bei der Bauplanung zu beachten? Für die Einbringung der Hausanschlüsse aller 3 Versorgungsarten (Strom, Gas und Wasser) ist bauseitig ein geeigneter Raum, entsprechend den Vorgaben der DIN bzw. dem Merkblatt Der Netzanschluss vom bdew, vom Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss frostfrei, trocken, begehbar und für die Beauftragten der Stadtwerke leicht zugänglich sein. In Mehrfamilienhäusern ab 2 Wohneinheiten ist vor allem der Hausanschluss für Gas in einem nicht allgemein zugänglichen Raum vorzusehen. Um den Mitarbeitern des Entstörungsdienstes der Stadtwerke einen unverzüglichen Zutritt zu gewähren, ist ein sogenannter Wandtresor für die Hinterlegung von Schlüsseln, entsprechend den Vorgaben der TAB NS Nord, zu setzen. Der Hausanschlussraum darf außerdem nicht gleichzeitig Aufstellungsraum von Feuerstätten oder Lagerraum von Brennstoffen etc. sein. Die Hauseinführung sollte in oder in Nähe der straßenwärts gelegenen Hauswand vorgesehen werden. Die Wanddurchführungen (Strom, Gas und Wasser) sind fachgerecht, vorzugsweise mit Doyma- Dichtungen, abzudichten. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen der Auftragsbestätigung inkl. der Anmeldung aller zu installierenden Versorgungsanschlüsse (Gewerke). Die Herstellung der Anschlüsse bitte unbedingt mindestens 4 Wochen vor der geplanten Hausanschlussverlegung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Wedel abstimmen. Hartmut Hellwig Tel , Fax: h.hellwig@stadtwerke-wedel.de Feldstraße 150, Wedel 3

4 Wer beantragt den Hausanschluss? Der Hausanschluss wird vom Bauherrn für die jeweilige Versorgungsart (Strom, Gas, Wasser) über einen eingetragenen Installateur bei den Stadtwerken angemeldet. Die entsprechenden Formblätter liegen bei diesen Firmen vor bzw. können durch die Firmen bei den Stadtwerken angefordert werden. Weiterhin finden Sie die Vordrucke im Bereich Service/Downloadcenter auf unserer Webseite Für die Bearbeitung wird ein verbindlicher Lageplan sowie Kellerbzw. Untergeschosszeichnungen im Maßstab 1:500 benötigt. Wichtiger Hinweis: Sie ersparen sich und Ihrem Versorgungsunternehmen unnötigen Termindruck wenn Sie den Auftrag so rechtzeitig wie möglich stellen. 4

5 Wer legt die Leitungsführung fest? Der Verlauf und die Länge der Hausanschlussleitungen, zwischen den Versorgungsleitungen und der Hauseinführung, ist mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke (Tel ) abzustimmen. Bitte wählen Sie im Vorwege eine frei zugängliche Leitungstrasse aus. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt in einem gemeinsamen Graben. Was kann in Eigenleistung erstellt werden? Bei der derzeitigen pauschalierten Abrechnungsform der Hausanschlussverlegung ist eine Erstellung in Eigenleistung über die ohnehin bauseitig zu erstellenden Mauerdurchbrüche hinaus nicht vorgesehen und wirkt sich preislich nicht vorteilhaft aus. Für die Eigenleistung Tiefbau können für Strom, Gas und Wasser Gutschriften erfolgen. Genaues entnehmen Sie bitte unseren Preisblätter zur NAV. Was kosten die Hausneuanschlüsse für Strom, Gas, Wasser? Die Preisblätter finden Sie auf unserer Internetseite unter Service im Downloadcenter. Preisblatt Stromversorgung Preisblatt Gasversorgung Preisblatt Wasserversorgung 5

6 Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden? NEIN! Die Hausinstallation darf nur durch einen eingetrage- nen Installateur hergestellt und unterhalten werden, welches die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften Ihres Versorgungsunternehmens beachtet. Kann während der Bauzeit Wasser bezogen werden? Wasser zu Bauzwecken kann bezogen werden, sofern eine Wasserversorgungsleitung in Ihrer Straße bzw. in Ihrem Wohnweg vorhanden und diese zur Versorgung freigegeben ist. Der Bezug von Wasser zu Bauzwecken erfordert die Erstellung eines Bauwasseranschlusses, der zu einem großen Teil für den endgültigen Hausanschluss wiederverwendet werden kann. Die Kosten dieses Anschlusses werden nicht durch die Hausanschlusspauschale abgedeckt und sind vom Bauherrn zu tragen! Wichtiger Hinweis: Der Bauwasseranschluss ist vom Bauherrn über einen eingetragenen Installateur bei den Stadtwerken anzumelden. 6

7 Kann während der Bauzeit Strom bezogen werden? Elektrische Energie zu Bauzwecken kann, sofern dies die Kapazität des vorhandenen Versorgungsnetzes zulässt, jeweils vom nächstgelegenen oberirdischen Anschlusspunkt (Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank oder Freileitungsmast) bezogen werden. Eine Übergabestelle (Baustellenverteiler mit Messplatz und Schutzeinrichtungen) sowie die Versorgungsleitung zwischen dem o.g. Anschlusspunkt und der Baustelle sind vom Bauherrn beizustellen. Der Anschluss von größeren Baumaschinen (wie z.b. Krahn oder langer Transportbänder) ist gesondert zu beauftragen. Die Anschlusskosten trägt der Bauherr. Wichtiger Hinweis: Der Baustromanschluss ist vom Bauherrn über einen eingetragenen Installateur bei den Stadtwerken Wedel unter Angabe des Gleichzeitigkeitsfaktor anzumelden. Welche baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Ihr Versorgungsunternehmen die Hausanschlüsse installiert? Außer den bisher genannten Voraussetzungen muss vor der Installation von Hausanschlüssen der Bereiche Strom, Gas und Wasser, der Hausanschlussraum trocken und verschließbar sein. Die Trasse der Hausanschlussleitungen muss, einschließlich eines Sicherheitsabstandes und eines Raumes für Erdaushub, frei von jeglichem Baumaterial und Geräten sein. Im Bereich der Hauseinführung dürfen sich keinerlei Gerüste oder andere bodenbelastende Bauteile befinden. Wir bitten bei der Planung der Hausanschlüsse zu beachten, dass bei Frost keine Arbeiten ausgeführt werden. Ebenso kommt es im Spätsommer und Herbst zu einer Häufung von Hausanschlussarbeiten. Trotzdem sind wir bemüht, Ihren Wünschen so weit wie möglich zu entsprechen. 7

8 Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anschluss und Versorgung? Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem Versorgungsunternehmen sind für die drei Versorgungsbereiche Strom, Gas und Wasser die jeweiligen "Allgemeinen Versorgungsbedingungen". Die AVB werden von Ihnen mit der Stellung der Anträge zum Strom-, Gas- oder Wasseranschluss anerkannt. Desweiteren gilt die Niederspannungsanschlussverordnung Niederdruckanschlussverordnung AVBWasserV Die jeweils zutreffenden Rechtsgrundlagen liegen in den Geschäftsräumen Ihres Versorgungsunternehmens zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Wunsch gern zugesandt. Erforderliche Voraussetzungen zur Abnahme der Anlage Ansprechpartner der Stadtwerke während der Bauphase sind für die Gewerke Strom, Gas und Wasser die von Ihnen beauftragten Installationsunternehmen. Diese melden die jeweilige Installation als fertig und sorgen auf Seiten des Gasinstallateurs für die Koordinierung der Termine zwischen dem Schornsteinfegermeister und den Stadtwerken, so dass eine Abnahme erfolgen kann. Weitere Voraussetzung für die Abnahme ist der Zahlungseingang. Terminvereinbarung Gas: Herr Karpowski Terminvereinbarung Strom: Herr Panacek

9 Was der Bauherr wissen muss Mit der Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungs-, Gasrohr- oder Wasserrohrnetz erteilt der Kunde bzw. Grundstückseigentümer den Auftrag zur Herstellung des jeweiligen Hausanschlusses. und erhält einen Kostenvoranschlag. Der Gesamtbetrag ist so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang vorliegt. Zum guten Schluss Unser Vertrieb steht Ihnen in unserem Kundenzentrum für ein Angebot zur Energielieferung gerne zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Vertriebsabteilung sind: Montag bis Freitag: 8:30-18:00 Uhr. Kundenzentrum, Bahnhofstraße 35, Wedel Telefon:

10 Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an. Kunden, Partner und gute Geschäftsbeziehungen liegen uns am Herzen. Das Team der Stadtwerke Wedel ist gern persönlich für Sie da. Daten und Fakten Gründungsjahr: 1908 Mitarbeiter: rund 80 Leistungsspektrum:. Strom. Gas. Wasser. Wärme. Kundenzentrum. Badebucht. Elektromobilität Stand_2013_19_12 Fotos: Shutterstock Versorgungsgebiete: Bundesweit Kontakt Hartmut Hellwig Tel.:

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