Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH. Ergänzende Bestimmungen

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1 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Strom - Erdgas - Wasser Wärme Bäder - ÖPNV Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gültig ab 5. Mai 2007 Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Werraweg 24, Hann. Münden / / info@versorgungsbetriebe.de

2 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Inhaltsverzeichnis I. Vertragsabschluss 1 II. Antrag auf einen Hausanschluss 1 III. Anschlusspreise 2 IV. Baukostenzuschuss 3 V. Anschlussherstellung 4 VI. Kundenanlage 4 VII. Inbetriebnahme 4 VIII. Zahlung und Verzug 4 IX. Unterbrechung des Anschlusses 5 X. Steuern 5 XI. Inkrafttreten, Gerichtsstand 5 Anhang 1 Hinweise zur Herstellung von Hausanschlüssen Anhang 2 Niederspannungsanschlussverordnung NAV Anhang 3 Niederdruckanschlussverordnung - NDAV Anhang 4 AVBWasserV Seite

3 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Seite 1 I. Vertragsabschluss 2 NAV/NDAV Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH schließt den Netzanschlussvertrag mit dem Eigentümer des anzuschließenden Grundstückes und den Netznutzungsvertrag mit den jeweiligen Nutzungsberechtigten ab. In Ausnahmefällen kann auch der Anschlussvertrag mit dem Nutzungsberechtigten, z.b. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigten, Nießbraucher, abgeschlossen werden. Tritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom , so wird der Anschlussvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sich, einen Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Anschlussvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer mit der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH abzuschließen und personelle Änderungen, die die Haftung der Wohnungseigentümer berühren, der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH auch für die übrigen Eigentümer rechtswirksam. Das gleiche gilt, wenn das Eigentum an dem versorgten Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamthandeigentum und Miteigentum nach Bruchteilen). II. Antrag auf einen Hausanschluss 6 NAV/NDAV Der Antrag auf einen Hausanschluss ist mit einem besonderen Vordruck zu stellen; für dessen Bearbeitung werden benötigt: - die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage - die benötigte elektrische Anschlussleistung in kw - die benötigte Heizleistung in kw - Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit vollständiger Darstellung aller Grenzen und aller Gebäude des Grundstückes, - ein Gebäudegrundriss, in dem der vorgesehene Platz für den Hausanschlussraum, bzw. die Hauptabsperreinrichtung und den Hausanschlusskasten gekennzeichnet ist. - Bezeichnung der Zählerplätze

4 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Seite 2 III. Anschlusspreise 6 NAV/NDAV Für die Herstellung der Anschlüsse an das Niederspannungs-, Niederdruckgas- und Trinkwassernetz der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH ist vom Kunden ein Anschlusspreis (Hausanschlusskosten) zu entrichten. Anordnung, Ausführung und Dimensionierung der Hausanschlüsse legt die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH fest. 1. Die Kosten für die erstmalige Anschlussherstellung betragen auf Basis der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten für 1.1 Einen Wasserhausanschluss bis DN 50 einschließlich Erdarbeiten bei einer Länge bis zu 10 m zwischen Straßenmitte und Hauseinführung 1.942,00 (2.310,98 ) Mehrlänge auf unbefestigter Strecke 102,00 (121,38 /m) Mehrlänge auf befestigter Strecke 158,50 (188,26 /m) Vergütung bei Eigenleistung auf eigenem Grundstück 90,00 (107,10 /m) 1.2 Einen Gashausanschluss bis DN 50 einschließlich Erdarbeiten bei einer Länge bis zu 10 m zwischen Straßenmitte und Hauseinführung 1.278,00 (1.520,82 ) Mehrlänge auf unbefestigter Strecke 46,00 (54,74 /m) Mehrlänge auf befestigter Strecke 81,80 (97,34 /m) Vergütung bei Eigenleistung auf eigenem Grundstück 81,80 (97,34 /m) 1.3. Für einen Gashausanschluss bis DN 50 ohne Erdarbeiten in Verbindung mit einem Wasserhausanschluss bei einer Länge bis zu 10 m zwischen Straßenmitte und Hauseinführung 639,00 (760,41 ) 1.4. Für einen Stromhausanschluss bis 16 mm² Cu ohne Erdarbeiten in Verbindung mit einem Wasser- oder Gashausanschluss bei einer Länge bis zu 40 m zwischen Straßenmitte und Hauseinführung 485,00 (577,15 ) Die Preise verstehen sich netto (sh. Abschnitt Steuern). Die zusätzlich in Klammern ausgewiesenen Werte beinhalten die am gültige Mehrwertsteuer von 19 %. Bei Erdarbeiten in Eigenleistung sind die Hinweise zur Herstellung von Hausanschlüssen der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (Anhang 1) zu beachten Stärkere Anschlüsse werden nach Aufwand abgerechnet.

5 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Seite Grundsätzlich erhält jedes Grundstück nur einen Hausanschluss. Wird in besonders gelagerten Fällen auf Wunsch des Kunden ein weiterer HA zugestanden, so sind hierfür die tatsächlichen Kosten, zuzüglich eines Aufschlages von 50 % zur Abgeltung der Unterhaltungskosten für den weiteren HA zu zahlen Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH berechnet nach tatsächlichem Aufwand Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich sind oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, sowie bei unzulässiger Überbauung bzw. tiefwurzelnden Bepflanzungen der Hausanschlusstrasse, die nach den einschlägigen technischen Richtlinien eine Umlegung des Hausanschlusses erforderlich machen Die Kosten für laufende Unterhaltung des HA trägt die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH. Der Kunde hat für von ihm zu vertretende Schäden aufzukommen Entsteht der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH bei der Herstellung des HA vom Kunden verursachte Wartezeiten, so wird diese Zeit dem Kunden zum Stundensatz für Monteure der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH in Rechnung gestellt Für Anschlüsse, welche vorübergehenden Zwecken dienen, und deren spätere Beseitigung zahlt der Kunde die Kosten für den tatsächlichen Aufwand mindestens den Weiterverrechnungssatz für eine Monteurstunde. 3. Die Hausanschlusskosten werden bei Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Bei größeren Objekten kann die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt der örtlichen Verteilungsanlagen verlangen. 4. Wird ein vorhandener Hausanschluss über einen Zeitraum von 10 Jahren nicht genutzt, ist eine kostenpflichtige Überprüfung des technischen Zustandes erforderlich. Aufgrund des Prüfungsergebnisses oder auch geänderter technischer Regeln ist dieser vor Inbetriebsetzung auf Kosten des Anschlussnehmers entsprechend umzubauen und herzurichten. Bei einem notwendig werdenden neuen Hausanschluss sind daher die Kosten für den Hausanschluss erneut zu zahlen. IV. Baukostenzuschuss 11 NAV/NDAV Für größere Stromhausanschlüsse erhebt die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH für den 30 kw übersteigenden Leistungsanteil einen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteil- und Transformatorenanlagen. Bei Mehrfamilienhäusern wird zur Ermittlung der Anschlussleistung die DIN Teil 1 herangezogen.

6 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Seite 4 V. Anschlussherstellung 6 NAV/NDAV Der Anschluss wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des Anschlussvertrages hergestellt. Sofern keine besonderen Widrigkeiten auftreten, dauert die Anschlussherstellung ca. 2 Werktage. VI. Kundenanlage 13 5 NAV/NDAV Die Kundenanlage beginnt an der Ausgangsseite der Hauptabsperrarmatur, bzw. den Abgangsklemmen der Hausanschlusssicherungen (Eigentumsgrenze). Die Kundenanlage darf nur von einem in das Installateurverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenen Installationsbetrieb ausgeführt werden; dies gilt auch für Veränderungen, die innerhalb einer Kundenanlage vorgenommen werden und für Anlagen, die - wenn auch nur kurzzeitig - bei der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH abgemeldet waren. Die Kundenanlage ist gemäß den Regeln der Technik auszuführen. Dies sind insbesondere Die Technischen Regeln für die Gas-Installation (TRGI) Das DVGW Regelwerk Das VDE Regelwerk Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) VII. Inbetriebnahme 14 NAV/NDAV 1. Für den Einbau des Zählers und die Inbetriebsetzung der Kundenanlage nach Herstellung oder Änderung des Hausanschlusses berechnet die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH die Kosten hierfür nach tatsächlichem Aufwand - mindestens den Weiterverrechnungssatz für 1 Monteurstunde. 2. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der Kundenanlage aufgrund festgestellter Mängel an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür sowie für alle etwaigen weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils den gleichen Betrag nach Ziff Für jede vom Anschlussnehmer/Kunden zu vertretende Nachplombierung wird diesem, unbeschadet weiterer Ansprüche, der tatsächliche Aufwand - mindestens der Weiterverrechnungssatz für 0,5 Monteurstunden - in Rechnung gestellt. VIII. Zahlung und Verzug 23 NAV/NDAV 1. Rechnungsbeträge sind für die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH kostenfrei zu entrichten. ( 270 BGB). Maßgeblich für die rechtzeitige Erfüllung der auf der

7 Ergänzende Bestimmungen zur NAV/NDAV Seite 5 letzten Rechnung mitgeteilten Fälligkeitstermine ist der Eingang der Zahlung bei der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (Wertstellungsdatum). 2. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand - mindestens mit 15 % des Weiterverrechnungssatzes für eine Monteurstunde - berechnet, bei Postnachnahme mindestens mit 30 %. Lässt die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH die rückständige Forderung durch einen Beauftragten einziehen, hat der Kunde hierfür den tatsächlichen Aufwand - mindestens 50 % des Weiterverrechnungssatzes für eine Monteurstunde - zu zahlen. IX. Unterbrechung des Anschlusses 24 NAV/NDAV Für die Einstellung sowie für die Wiederaufnahme der Versorgung hat der Kunde die tatsächlichen Kosten - mindestens den Weiterverrechnungssatzes für eine Monteurstunde - zu bezahlen. Vor Wiederaufnahme der Versorgung ist auf Kosten des Kunden die Hausinstallation durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur auf Dichtigkeit bzw. Isolation zu überprüfen. X. Steuern Zusätzlich zu den sich nach vorstehenden Ziffern ergebenden Beträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet. Sollten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmungen nicht bekannte Steuern, Abgaben oder andere gesetzliche Belastungen anfallen, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Auftraggeber, die als Unternehmer Bauleistungen ausführen und die Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt abführen, können unter Vorlage der Freistellungsbescheinigung gem. 48 EStG eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer beantragen.(nicht nachträglich möglich) XI. Inkrafttreten, Gerichtsstand NAV/NDAV Diese Ergänzenden Bestimmungen treten mit Wirkung vom in Kraft. Gleichzeitig werden die bisherigen Ergänzenden Bestimmungen außer Kraft gesetzt. Gerichtsstand für beide Teile ist Hann. Münden. Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH

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