Brauchwassernutzungsanlagen

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1 - Kundeninformation (Stand 01/2016) Brauchwassernutzungsanlagen Brauchwasseranlagen zur Nutzung von Regen- und Grundwasser als Brauch- oder Gartenwasser mit dem Ziel der Frischwassereinsparung erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der sparsamere und effizientere Umgang mit Trinkwasser ist einerseits begrüßenswert, andererseits birgt die Nutzung nicht unerhebliche Gefahren für die Sicherheit der Trinkwasserversorgung. Während der Betrieb einer Brauchwasseranlage für die Gartenbewässerung als unbedenklich ich angesehen wird, kann die häusliche Nutzung (Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) zu gesundheitlichen Problemen führen, da Parasiten, Bakterien und Keime in diesen Anlagen einen geradezu idealen Nährboden finden. Eine Gefährdung des Verbrauchers ist hier vor allem dann gegeben, wenn durch Eigengewinnungs- oder Brauchwasseranlagen unzulässige Querverbindungen zum Trinkwassernetz geschaffen werden, die ein Rückfließen des verkeimten Brauchwassers in das Trinkwassernetz ermöglichen. Um dieses Gefährdungspotential auszuschließen, dürfen gem. 17 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der DIN 1988 Nicht-Trinkwasseranlagen (Brauchwasser-, Eigengewinnungsanlagen) auf keinen Fall mit dem öffentlichen Netz verbunden werden. Wer dies dennoch tut, ob fahrlässig oder vorsätzlich, begeht eine strafbare Handlung nach dem Infektionsschutzgesetz. Technischen Bedingungen und Anforderungen Brauchwasser darf nur für Zwecke genutzt werden, bei denen eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Verbraucher ausgeschlossen ist. Es dürfen keinerlei Rückwirkungen auf die öffentliche Trinkwasserversorgung von der Anlage ausgehen. Alle Entnahmestellen sind mit dem Hinweis Kein Trinkwasser zu kennzeichnen und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Stadtwerke und der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Porta Westfalica sind über die Inbetriebnahme und den Betrieb zu informieren. Im Falle einer Trinkwassernachspeisung muss diese über einen freien Zulauf in die Brauchwasseranlage verfügen. Schieber, Ventile, Blindflansche bieten keinen ausreichenden Schutz und sind daher nicht zulässig.

2 Für die Nutzung von Regenwasser im Haus müssen folgende Komponenten installiert werden: Sammelbehälter (Zisterne) oder Brunnen. Ein Zwischenzähler für den Zulauf von Frischwasser (Stadtwasser) in den Sammelbehälter. Dies ist notwendig, wenn bei starker Trockenheit der Sammelbehälter leer läuft und ggf. Stadtwasser nachgefüllt werden muss. Ein Zwischenzähler hinter dem Sammelbehälter. Über diesen Zähler wird die Brauchwassermenge ermittelt sowie die Abwassermenge für die Abwassergebühr (siehe unten, Variante 1 und 2) Ggf. ein Zwischenzähler für die Gartenbewässerung ohne Ablauf zum Kanalnetz. Anordnung der Zwischenzähler (siehe auch Schemaskizzen): Es gibt verschiedene Anordnungen der Zwischenzähler. Variante 1: Der Zähler ZZ2 wird direkt hinter der Brauchwasseranlage installiert. Die Leitung für die Gartenbewässerung zweigt anschließend von der Brauchwasserleitung ab. In diesem Fall wird ZZ3 für die Ermittlung der Abwassergebühr benötigt. (WZ + (ZZ2 ZZ3 - ZZ1)). Variante 2: Die Gartenbewässerung wird direkt hinter oder an der Brauchwasseranlage abgenommen. Der Zwischenzähler ZZ3 dient dann nur zur Ermittlung der Brauchwassermenge (Reduzierung der angeschlossenen Fläche). Die Schmutzwassermenge errechnet sich folgendermaßen: (WZ + (ZZ 2 ZZ 1)) Variante 3: In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Brauchwasseranlage, sondern lediglich um die Nutzung von Trinkwasser im Außenbereich, ohne dass das Abwasser dem Kanal wieder zugeführt wird (Gartenbewässerung / Viehhaltung / Poolbefüllung etc..). Hierzu wird ein Zwischenzähler im Bereich der Außenzapfstelle installiert. (WZ ZZ1)

3 Gebühren Für die Brauchwassermenge (Q Brauch) mit Ableitung in die Kanalisation ist je m 3 eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr ist der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen. Zwischenzähler Für Gutschrift: Es ist möglich, die Frischwassermenge, die nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt wird, durch einen auf Ihre Kosten festeingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler nachweisen zu lassen. Der Zähler muss geeicht sein. Der feste Einbau von Zwischenzählern hat fachgerecht zu erfolgen und ist zu bescheinigen. Sie erhalten Zwischenzähler im Fachhandel. Wir weisen darauf hin, dass eine Berücksichtigung des Zählers nicht mehr erfolgen kann, wenn die Eichfrist abgelaufen ist oder der Zähler nicht geeicht ist. Für den Zwischenzähler ist eine jährliche Gebühr zu entrichten. Die Gebühr ist der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Porta Westfalica zu entnehmen. Für Belastung: Bei Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten und ordnungsgemäß funktionierenden festinstallierten und geeichten Wasserzähler zu führen. Der feste Einbau von Zwischenzählern hat fachgerecht zu erfolgen und ist zu bescheinigen. Sie erhalten Zwischenzähler im Fachhandel. Wir weisen darauf hin, dass die Wassermengen geschätzt werden, wenn der Zähler nicht geeicht ist bzw. die Eichfrist abgelaufen ist. Die Eichfrist beträgt ab Eichdatum 6 Jahre.

4 Reduzierung der befestigten Flächenanteile (gilt nur für Grundstücke, die am Regen- oder Mischwasserkanal angeschlossen sind und für Oberflächenwasser eine Gebühr zahlen) Durch die Brauchwasseranlage reduziert sich rechnerisch die ursprüngliche befestigte Fläche für das Oberflächenwasser, die am Regen- oder Mischwasserkanal angeschlossen ist. Die zur Ermittlung der reduzierten Fläche benötigten Angaben sind in der Anlage aufgeführt. Die Brauchwasseranlage muss folgende Kriterien erfüllen: Sammelbehälter >= 3 m 3 Der Überlauf muss an den Kanal angeschlossen werden. Aufnahmevermögen mind. 30 l/m2, bezogen auf die angeschlossene Fläche. Beispiel: Bei einer angeschlossenen Fläche von 150 m 2 müsste die Brauchwasser- anlage ein Fassungsvermögen von 4,5 m 3 haben, damit die Fläche gebührenwirksam reduziert werden kann. Mind. 2 Zwischenzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr und der Brauchwassermenge. 1 Zwischenzähler für die Ermittlung der im Haus verbrauchten Wassermenge (Schmutzwassergebühr). 1 Zwischenzähler für die Ermittlung der Brauchwassermenge, die nicht der Kanalisation zugeflossen ist (Gartenbewässerung etc..) Je nach Anordnung der Zwischenzähler im Rohrleitungssystem müssen die Zählerstände addiert oder subtrahiert werden (siehe Skizze Variante 1 und Variante 2)!

5 Brauchwasseranlage Variante 1 3 mögliche Zwischenzähler Brauchwassermenge = ZZ 2 Schmutzwassermenge = WZ + (ZZ 2 ZZ3 ZZ1) Verbrauchsstelle: ZZ = Zwischenzähler / WZ = Hauptwasserzähler Befestigte Oberflächen am Sammelbehälter angeschlossen (A Brauch) ZZ3: Gartenbewässerung Der Zähler sitzt hinterdem Brauchwasserzähler ZZ2 Nr. ZZ3: Trinkwasser- Verbrauchsstellen WZ: Wasserversorgung Hauptwasserzähler Stadtwerke / WBV Nr. WZ: Belastungszähler ZZ1: Zulauf von Frischwasser bei Trockenheit (Q zu Brauch) Nr. ZZ2: ZZ2: Brauchwasserentnahme im Haus mit Ableitung zur Kanalisation incl. Gartenbewässerung Pumpe Sammelbehälter Nr. ZZ1: Überlauf zur Kanalisation

6 Brauchwasseranlage Variante 2 3 mögliche Zwischenzähler Brauchwassermenge = ZZ 2 + ZZ 3 Schmutzwassermenge = WZ + (ZZ 2 ZZ 1) Verbrauchsstelle: ZZ = Zwischenzähler / WZ = Hauptwasserzähler Befestigte Oberflächen am Sammelbehälter angeschlossen (A Brauch) Keine Relevanz für Schmutzwassermenge ZZ3: Gartenbewässerung Der Zähler sitzt vordem Brauchwasserzähler ZZ2 Nr. ZZ3: Belastungszähler ZZ2: Brauchwasserentnahme im Haus mit Ableitung zur Kanalisation ohne Gartenbewässerung Nr. ZZ2: Trinkwasser- Verbrauchsstellen WZ: Wasserversorgung Hauptwasserzähler Stadtwerke / WBV Nr. WZ: ZZ1: Zulauf von Frischwasser bei Trockenheit (Q zu Brauch) Nr. ZZ1: Pumpe Sammelbehälter Überlauf zur Kanalisation

7 Variante 3 Trinkwassernutzung im Außenbereich 1 Zwischenzähler Schmutzwassermenge = WZ ZZ 1 ZZ = Zwischenzähler / WZ = Hauptwasserzähler Verbrauchsstelle: Trinkwasser- Verbrauchsstellen WZ: Wasserversorgung Hauptwasserzähler Stadtwerke / WBV ZZ1: Gartenbewässerung, Poolbefüllung, Viehhaltung mit Trinkwasser. Kein Anschluss an die Kanalisation Nr. WZ: Nr. ZZ1:

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