S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis

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1 S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis Am Tower Bitburg / Flugplatz Telefon 061/ Telefax 061/ info-schall@i-s-u.de Internet Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch Straßenverkehr auf der BAB 620 und der B 405 (Metzer Straße) sowie Ermittlung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen Bericht-Nr. i Datum 30. März 2015 Digitale Mehrausfertigung Auftraggeber Fertigbau Laux GmbH Gewerbegebiet Losheim-Hausbach Auftrag erteilt am 23. Mai 2014 durch Herrn Franz Josef Laux, ergänzt im März 2015 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 5 Fazit und weiteres Vorgehen siehe Punkt 7, Seite 16 Bearbeitet durch Wilburg Gusy (Diplom-Physikerin) Dieser Bericht besteht aus 17 Seiten und einem Anhang mit 13 Seiten. Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Plan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Straßenverkehrslärm Ermittlung der Geräuschemissionen Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Diskussion von Schallschutzmaßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen Zusammenfassung Anhang A1 Gesetze, Normen, Richtlinien und fachliche Grundlagen A2 Karten A3 Berechnungsblätter für die schalltechnischen Modellrechnungen Abbildungen Tabellen Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebiets (hellblau) im Garten des Marienhofs (Grundlage /8/)...3 Abbildung 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis. Planzeichnung, Entwurf Stand: (Verkleinerung), vgl. /3/...9 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN Teil Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV...6 Tabelle 3 Abgesenkte Auslösewerte für die Lärmsanierung /A1-10/...7 Tabelle 4 Ausgangsdaten und Emissionspegel Lm,E, tags/nachts der relevanten Straßenabschnitte...8 Tabelle 5 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile Tabelle 6 Tabelle 7 (= Tabelle 9, DIN 4109) Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8, DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG Lärmpegelbereiche (gemäß Tabelle 8 DIN 4109) für die Bebauung im Plangebiet (zur Gebäude-Nr. s. Karte 6 im Anhang A2) Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 2

3 1 Aufgabenstellung Ein privater Investor beabsichtigt, auf dem Gelände des Marienhofs in der Kreisstadt Saarlouis Wohnbebauung zu errichten. Daher soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" aufgestellt werden (Entwurf, Stand: , siehe Abbildung 2, Seite 9). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Plangebiet umfasst den bisher unbebauten Gartenbereich des Marienhofs sowie den vorgelagerten Bereich an der Metzer Straße mit vorhandener Bebauung (Metzer Straße 45 und 47). Das Gebäude Metzer Straße 45 steht unter Denkmalschutz, ebenso der Gartenpavillon (siehe Gebäude 10 in Karte 1 im Anhang A2) und die Umfassungsmauer des Marienhofs. Das Gebäude Metzer Straße Nr. 45 ist Teil des Baukonzeptes. Ein neues Nachbargebäude soll hinsichtlich der Gestaltung des Baukörpers an dieses denkmalgeschützte Gebäude (Metzer Straße 45) angelehnt werden, so dass sie einen Riegel zur Metzer Straße bilden. Das bestehende Gebäude Metzer Straße Nr. 47 befindet sich zwar innerhalb des Plangebietes, ist jedoch nicht Teil des Baukonzeptes des Investors. Die bauliche Nutzung im Plangebiet soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als "Wohnen" ausgewiesen werden, mit Wohnnutzung im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes mit allen gemäß 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Nutzungen, ausgenommen Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Das Bauvorhaben sieht eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen vor. Das Gebäude Metzer Straße 45 und das geplante Nachbargebäude sollen jeweils mehrere Wohnungen beherbergen und ein ausgebautes Dachgeschoss haben. Hier sind auf der Südostseite der Gebäude Balkone vorgesehen. Im Gartenbereich des Marienhofs ist eine Bebauung in Form von Doppelhäusern mit 2 Vollgeschossen vorgesehen. Außenwohnbereiche sollen in Form ebenerdiger Terrassen angelegt werden, Balkone sind hier nicht vorgesehen. Die Gebäude sollen nicht unterkellert werden. Das Dach ist als Speicher geplant. Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebiets (hellblau) im Garten des Marienhofs (Grundlage /8/) Das Plangebiet liegt in Zuordnung zur Bundesstraße 405 (B 405 Metzer Straße) und zur Bundesautobahn 620 (A 620) nahe der Anschlussstelle Saarlouis-Mitte. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 3

4 Für den Bebauungsplan und das Bauvorhaben ist daher eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen, in der die Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf den o.g. Straßen ermittelt und beurteilt werden. Bereits in einem früheren Planungsstadium im Jahr 2014 wurde die Vorbelastung des Plangebietes durch Straßenverkehrsgeräusche betrachtet. In der vorliegenden Untersuchung werden diese Betrachtungen hinsichtlich des nunmehr verfolgten Bebauungskonzeptes aktualisiert und die notwendigen Schallschutzmaßnahmen abgeleitet. 2 Plan- und Datengrundlagen Diese Untersuchung basiert im Wesentlichen auf folgenden aktuellen Grundlagen: /1/ Laux GmbH. Projektstudie 8: Wohnen im Garten des ehemaligen "Marienhofs" in Saarlouis. Neue Wohnbebauung 1 Mehrfamilienhaus und 6 Doppelhäuser mit neuer Erschließungsstraße und Garagen und Stellplätzen im ehemaligen Garten des "Marienhofs" Rosenstraße/Metzer Straße, Saarlouis, Architekturbüro Baumeister, Homburg, Stand /2/ Laux GmbH. Projektstudie 8 bzw. 9: Saarlouis "Marienhof". Neue Bebauung Rosenstraße/Metzer Straße, Architekturbüro Baumeister, Homburg, Stand a. Projektstudie 8: Lageplan Bebauungsübersicht, M 1: Nr. 002 b. Projektstudie 9: Lageplan Bebauungsübersicht, M 1: Nr. 003 c. Projektstudie 9: Lageplan Bebauungsübersicht 2 (mit Bepflanzung), M 1: Nr. 003 d. Projektstudie 9: Lageplan Baufelder / Häuser, M 1: Nr. 005 e. Projektstudie 9: Lageplan Baufelder, M 1: Nr. 004 f. Projektstudie 9: Lageplan Grundriss EG. OG, Vorgesehene Ausführung Doppelhäuser Typ B (Doppelhäuser 5 und 6), M 1: Blattgröße DIN A3, Zeichn.-Nr. 10 /3/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis, Entwurf Stand: , Teil A Planzeichnung, Teil B Textteil und Begründung, vom Planungsbüro Kernplan, Illingen /4/ Flurkarte, erhalten vom Vermessungsbüro und Liegenschaftskarte (Datei: Marienhof Kataster.dxf) erhalten von der Stadtverwaltung Saarlouis im Juni 2014, /5/ Digitales Geländemodell DGM5 im 12,5 m-raster, vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), erhalten am 30. Juni 2014, Geobasisdaten LVGL 12041/2014 /6/ Angaben zur Höhe der Mauer um den Marienhof vom Vermessungsbüro Geisler, Saarlouis am 01. Juli 2014 (Datei: CK Lageplan (Marienhof)_Index B in verschiedenen Formaten) /7/ Angaben des Landesbetrieb für Straßenbau Saarland, Fachbereich 23 Verkehrsplanung, vom 26. Juni 2014 zu den Verkehrsmengen auf der B 405 und der A 620 aus der SVZ 2010: (TK/Zählstellen-Nr für die B 405 und TK/Zählstellen-Nr und für die A 620) sowie Angaben zum Hochrechnungsfaktor für den Prognosehorizont 2025 /8/ Bestandspläne der Lärmschutzwand (BW 9102) an der A 620 und Luftbild mit Lage der Lärmschutzwand (Übersicht), zur Verfügung gestellt vom Landesbetrieb für Straßenbau Saarland, am 26. Juni 2014 /9/ Angaben des Landesbetrieb für Straßenbau Saarland vom 01. Juli 2014 zur schalltechnischen Korrektur für den Einfluss der Straßenoberfläche der A 620 im Untersuchungsraum, Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 4

5 /10/ Kreisstadt Saarlouis. Zweiter Lärmaktionsplan (2013) gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG und BIm- SchG, Bearbeitung Dipl.-Ing. Reiner Körner, Stand: November 2013, im Internet unter zuletzt besucht am /11/ Angaben zu Verkehrsmengen für die A 620 und die B 405 aus der Lärmkartierung für die Lärmaktionsplanung 2012 gemäß EU Umgebungslärmrichtlinie von der Stadtverwaltung Saarlouis, 04. Juni 2014 /12/ Abstimmungstermin vor Ort am 23. Mai 2014 Immissionsschutzrechtliche und fachliche Grundlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Städtebauliche Planung Die schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans. Zur Beurteilung ist daher die DIN Teil 1 in Verbindung mit den schalltechnischen Orientierungswerten aus dem Beiblatt 1 heranzuziehen (vgl. /A1-5/, /A1-6/). Im Beiblatt 1 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der folgenden Tabelle 1, Seite 5 aufgelistet. Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 5 Tag (6-22 Uhr) Orientierungswerte in db(a) für Verkehrslärm Nacht (22-6 Uhr) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN Teil 1 45 bis bis 65 Die in Tabelle 1, Seite 5 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange

6 überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (wie geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Daher sind im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung ggf. weitere geräuschartspezifische Vorschriften zur Bewertung der Immissionssituation heranzuziehen. 3.2 Straßenverkehrslärm Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Darin werden folgende Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche im Rahmen der Lärmvorsorge genannt, deren Einhaltung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sicherzustellen ist. Gebietsart Immissionsgrenzwerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissionsgrenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplanten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsgeber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden. Sie werden hier daher hilfsweise ebenfalls zur Beurteilung der Straßenverkehrsgeräusche herangezogen. Erläuterungen zur Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV sowie ergänzende Regelungen für die Lärmsanierung an vorhandenen Straßen in der Baulast des Bundes beinhalten die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärm- SchR 97, eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 Sachgebiet 12.1 Lärmschutz, Betrifft Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997, des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 02. Juni 1997, vgl. /A1-9/ Demnach ist der Lärmschutz an bestehenden Straßen (sog. Lärmsanierung) in der Baulast des Bundes eine freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Er kann im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. Diese Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 beinhalten für ihren Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 6

7 Anwendungsfall Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung Diese Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung wurden durch Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Betr. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen, Abgesenkte Auslösewerte, Aktenzeichen StB13/7144,2/01 / , vom , vgl. /A1-10/ im Vorgriff auf eine grundlegende Überarbeitung der VLärmSchR 97 und im Einklang mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes durch den Deutschen Bundestag abgesenkt. Die abgesenkten Auslösewerte für die Lärmsanierung sind in der folgenden Tabelle 3 aufgelistet. Sie können im vorliegenden Fall ergänzend als Anhaltswerte herangezogen werden, um die Immissionen an den bestehenden stark befahrenen Hauptstraßen einzuordnen und zu beurteilen. Gebietsart an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten Immissionsgrenzwerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 3 Abgesenkte Auslösewerte für die Lärmsanierung /A1-10/ Die schalltechnischen Berechnungen zum Straßenverkehrslärm erfolgen auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 (RLS-90) vom 10. April 1990, vgl. /A1-7/. 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßenabschnitten. Hierfür sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen. 1 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr gehen folgende Kenngrößen ein: DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, in Kfz/24 h (als Mittelwert über alle Tage eines Jahres) M T, M N Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h p T, p N Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in % Für die interessierenden Abschnitte der A 620 und der B 405 Metzer Straße wurden vom Landesamt für Straßenbau - Saarland (LfS) Werte für die o.g. Kenngrößen aus der Straßenverkehrszählung 2010 zur Verfügung gestellt. Für die Ausfahrten und Auffahrten der Anschlussstelle zur A 620 liegen keine Verkehrszahlen vor. Für die östlichen Äste der Anschlussstelle werden nachfolgend jeweils pauschal 5% der Verkehrsmenge auf dem jeweiligen Autobahnabschnitt der A 620 angenommen. 1 Vgl. RLS-90, Nr Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 7

8 Für eine Hochrechnung der Verkehrszahlen auf den Prognosehorizont 2025 ist gemäß LfS ein Zuwachs von 0,4% pro Jahr anzunehmen. Weiterhin gehen folgende Parameter in die Emissionsberechnung ein: v D StrO zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt Zuschlag zur Berücksichtigung der Straßenoberfläche gemäß RLS-90 Nr , hier: bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten > 60 km/h: D StrO = -2 db, vgl. /9/, sonst D StrO=0 db D Stg Zuschlag zur Berücksichtigung der Längsneigung der Fahrbahn gemäß RLS-90 Nr (nur bei Steigungen/Gefälle > 5%) Dieser Zuschlag wird automatisiert aus dem digitalen Geländemodell bestimmt. Die verwendeten Ausgangsdaten und die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e für die relevanten Straßenabschnitte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Straßenabschnitt DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw D StrO L m,e,t L m,e,n Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) db(a) A 620 Süd ,5 12,0 120/ ,0 67,2 A 620 Nord ,9 9,5 120/ ,9 67,0 AS östliche Ausfahrt ,5 12,0 70/70-2,4 51,2 AS östliche Auffahrt ,9 9,5 70/70-2,0 50,7 B405 Metzer Str ,4 4,2 50/ ,9 54,7 Tabelle 4 Ausgangsdaten und Emissionspegel Lm,E, tags/nachts der relevanten Straßenabschnitte Die Emissionspegel in Tabelle 4 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Die angegebenen Emissionspegel beinhalten noch keinen Steigungszuschlag. Dieser wird automatisch aus dem digitalen Geländemodell ermittelt und auf den Emissionspegel der jeweiligen Teilstücke hinzu addiert. Das digitale Geländemodell mit den relevanten Straßenabschnitten ist ausschnittweise in Karte 1 im Anhang A2 dargestellt. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 8

9 Abbildung 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" in der Kreisstadt Saarlouis. Planzeichnung, Entwurf Stand: (Verkleinerung), vgl. /3/ Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 9

10 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe eines Computer-Simulationsprogramms 2. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch weitere Faktoren, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind (bspw. Luft- und Bodenabsorption), berücksichtigt. Weiterhin geht die an der A 620 vorhandene Lärmschutzwand (Bauwerk 9102) gemäß den Grundlagen zur Lage und Höhe der Lärmschutzwand, die vom Landesbetrieb für Straßenbau Saarland zur Verfügung gestellt wurden, in die Berechnungen ein. Die Umfassungsmauer des Marienhofs, die unter Denkmalschutz steht, wird ebenfalls bei den schalltechnischen Berechnungen berücksichtigt. Die nachfolgend durchgeführten Schallausbreitungsrechnungen berücksichtigen die Abschirmung durch eine künftige Bebauung innerhalb des Plangebietes auf der Grundlage des Bebauungsplans /3/ und der Projektstudie 8, vgl. /1/, hinsichtlich der Gebäudehöhen, da davon auszugehen ist, dass die Bebauung zeitgleich "aus einer Hand" errichtet wird, und keine sukzessive Aufsiedlung erfolgt. Die Schallausbreitungsrechnungen werden flächenhaft auf einem 2 m x 2 m Raster durchgeführt. Es werden folgenden Immissionsorthöhen (in Meter über Gelände = müg) betrachtet: 2 müg: maßgeblich für die Lärmbelastung der Freibereiche auf Geländeniveau (wie Terrassen), die im Tagzeitraum zu schützen sind Zusätzlich werden Schallausbreitungsrechnungen für Fassadenpunkte an den Gebäudefassaden der vorhandenen /geplanten Bebauung durchgeführt Es werden 3 Geschosslagen betrachtet: Erdgeschoss (EG) mit Immissionsorthöhe 3 müg. Für jedes weitere Geschoss (1. OG und ggf. 2. OG) werden jeweils 2,8 m hinzu addiert. Die Ergebnisse werden in Form farbiger Isophonen-/Gebäudelärmkarten dargestellt. Diese veranschaulichen die räumliche Verteilung der Geräuschimmissionen. Die Geräuschbelastungen sind darin in 2,5 db(a)-schritten abgestuft. Die farbliche Darstellung der Lärmeinwirkungen wird wie folgt an die schalltechnischen Orientierungswerte für die verschiedenen Gebietsarten, die gemäß Baunutzungsverordnung (auch) dem Wohnen dienen, angelehnt: Grüntöne signalisieren die Einhaltung/Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) 55 db(a) tags / 45 db(a) nachts Gelbtöne signalisieren die Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete (MI) 60 db(a) tags / 50 db(a) nachts) Orange-, Rot- und Blautöne zeigen Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete > 60 db(a) tags / > 50 db(a) nachts Die hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für den Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen betragen für die o.g. Gebietsarten in reinen und allgemeine Wohngebieten (WR, WA): tags 59 db(a), nachts 49 db(a). in Mischgebieten (MI): tags 64 db(a), nachts 54 db(a). 2 Programm "SoundPLAN" der SoundPLAN GmbH. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 10

11 Die Tag/Nacht-Differenz der Emissionen und Immissionen von den relevanten Straßenabschnitten beträgt 5 bis 7 db(a) (s. Emissionspegel in Tabelle 4, Seite 8); die Tag/Nacht-Differenz der schalltechnische Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte beträgt 10 db(a). Damit ist die Nacht der ungünstigere Beurteilungszeitraum. Die Geräuscheinwirkungen auf die geplante Wohnbebauung durch den Straßenverkehr auf der A 620 und der B 405 sind in den folgenden Isophonen-/Gebäudelärmkarten im Anhang A2 dargestellt. Karte 2 Karte 3 Karte 4 Isophonen-/Gebäudelärmkarte (2 müg Freibereiche / EG-Wert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen tags Gebäudelärmkarte (EG-Wert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen nachts Gebäudelärmkarte (Höchstwert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen tags Karte 5 Gebäudelärmkarte (Höchstwert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen nachts Die Ergebniskarten für die Freibereiche und das Erdgeschoss (Karte 2 für den Tag und Karte 3 für die Nacht) bzw. für die ungünstigste Geschosslage (Karte 4 für den Tag und Karte 5 für die Nacht) verdeutlichen die Abhängigkeit der Geräuscheinwirkungen von der Immissionsorthöhe. Die Differenz zwischen dem Erdgeschoss und dem ungünstigsten Geschoss liegt in der Größenordnung von 1 bis 2 db(a). Die Geräuscheinwirkungen an der Wohnbebauung betragen tags Beurteilungspegel von 55 bis 62 db(a) im rückwärtigen Bereich mit den geplanten Doppelhäusern Beurteilungspegel bis 64 db(a) an Fassaden an der Metzer Straße, am Gebäude Metzer Straße 47 bis 68 db(a) nachts Beurteilungspegel von 49 bis db(a) im rückwärtigen Bereich mit den geplanten Doppelhäusern Beurteilungspegel bis 57 db(a) an Fassaden an der Metzer Straße, am Gebäude Metzer Straße 47 bis 61 db(a) Die Fassade mit der geringsten Geräuschbelastung an jedem Gebäude ist in der Regel die Fassaden in Richtung Nordosten. Bei den Gebäuden an der Metzer Straße sind die Verkehrslärmbelastungen auf der Südostfassade am niedrigsten. Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet Zur Beurteilung werden zunächst die nutzungsspezifischen Schwellenwerte für Allgemeine Wohngebiete herangezogen. Der schalltechnische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete wird nur tags an einigen Fassaden von Doppelhäusern im Erdgeschoss eingehalten. Nachfolgend werden zur Bewertung der Geräuscheinwirkungen daher weitere Schwellenwerte hilfsweise herangezogen. Die höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tags 59 db(a) und nachts 49 db(a). Sie liegen in etwa in der Höhe der schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts. Diese Tag-Werte werden in weiten Teilen des Plangebietes eingehalten. Lediglich in den Randbereichen in Richtung Südwesten (zur Autobahn A 620) und entlang der Metzer Straße treten tagsüber höhere Immissionen auf. Diese bleiben in der Regel jedoch unter dem Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete von 64 db(a) tags. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 11

12 Höhere Immissionen (bis zu 68 db(a) tags) beschränken sich auf zwei Fassaden des bestehenden Gebäudes Metzer Straße 47. Im Nachtzeitraum werden in weiten Teilen des Plangebietes nur die (hilfsweise herangezogenen) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete von 54 db(a) nachts eingehalten. In Randbereichen in Richtung der Straßen A 620 und B 405 (Metzer Straße) wird dieser Schwellenwert um bis zu 3 db(a) überschritten. Am bestehenden Gebäude Metzer Straße 47 werden nachts höhere Werte (bis zu 61 db(a)) erreicht. 6 Diskussion von Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Vorbelastung des Plangebietes durch Straßenverkehrsgeräusche sind im gesamten Plangebiet weitergehende Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Da eine weniger schutzbedürftige Nutzung im Plangebiet auch aufgrund eines benachbarten reinen Wohngebietes nicht gewünscht wird (s. Begründung zum Bebauungsplan), werden nachfolgend Schallschutzmaßnahmen für die geplante Wohnnutzung abgeleitet. Die Stadt Saarlouis weist in ihrem Lärmaktionsplan 2013, vgl. /10/, auf die schalltechnische Problematik entlang der Metzer Straße und der A 620 hin, die sich in hohen Betroffenheiten an diesen Straßen niederschlagen. Im Lärmaktionsplan (vgl. Kapitel 10 /10/) werden für die hier interessierenden Straßenabschnitte verschiedene Maßnahmen diskutiert: Maßnahmen zur Minderung der Emissionen (wie geräuscharme / lärmoptimierte Fahrbahnbeläge, Senkung der Fahrgeschwindigkeit) insbes. für die A 620 und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation bspw. für Metzer Straße) Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg zur Minderung der Immissionen (bspw. Lückenschluss des aktiven Lärmschutzes Wall/Wand auf der A 620 im Bereich Metzer Straße) Eine zeitnahe Realisierung derartiger Maßnahmen auf den hier interessierenden Straßenabschnitten der A 620 und der B 405 kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden und ist auch im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Marienhof" nicht zu erwarten. Die vorhandene Lärmschutzwand an der A 620 ist für das Plangebiet nur eingeschränkt wirksam, da die Lärmschutzwand an der Ausfahrt von der A 620 zur Metzer Straße entlang führt, während die Autobahn in Hochlage über der Brücke verläuft. Auch die (denkmalgeschützte) Umfassungsmauer des Marienhofs bringt aufgrund der Hochlage der A 620 keine deutliche Pegelminderung für den Gartenbereich des ehemaligen Marienhofs mit sich. Der vorhandene Baumbestand zwischen Plangebiet und A 620 bewirkt wegen seiner geringen Tiefe ebenfalls keine wahrnehmbare Pegelminderung. Allerdings kann die optische Wirkung zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen, so dass die Straßenverkehrsgeräusche als weniger belästigend empfunden werden. Aufgrund der denkmalgeschützten Umfassungsmauer am Rand des Plangebietes scheidet aktiver Schallschutz in Form einer Lärmschutzwand am Rand der zu schützenden Grundstücke in Richtung der A 620 aus. Für die Mehrfamilienhäuser an der Metzer Straße sind Außenwohnbereiche (Balkone) auf der "leisesten" Südostseite des Gebäudes geplant. Dort wie auch auf den Terrassenbereichen der Doppelhäuser im Plangebiet wird tagsüber zumindest überall der (hilfsweise herangezogene) Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete eingehalten. Bei Einhaltung der Schwellenwerte für Mischgebiete kann davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich gesunde Wohnverhältnisse vorliegen. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 12

13 Nachfolgend werden für die Wohnbebauung im Plangebiet passive Maßnahmen zum Schutz der Innenräume abgeleitet. 6.1 Passive Schallschutzmaßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Vorkehrungen an der zu schützenden Bebauung, die die Luftschalldämmung der Außenhaut von "Aufenthaltsräumen" 3 im Sinne der DIN 4109 betreffen. Zu den passiven Maßnahmen zählen zum Beispiel Schallschutzfenster. Grundlage zur Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm ist Kapitel 5 der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November 1989, vgl. /A1-11/. 4 Die erforderlichen Maßnahmen basieren auf sogenannten "Lärmpegelbereichen", die auf einer Klasseneinteilung der "maßgeblichen Außenlärmpegel" in 5 db(a)-stufen beruhen (s. Tabelle 5, Seite 13). Der maßgebliche Außenlärmpegel wiederum ergibt sich aus dem Beurteilungspegel für den Tagzeitraum (6-22 Uhr). Zum berechneten Beurteilungspegel durch Straßenverkehrslärm sind zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmes 3 db(a) hinzu zu addieren. 5 Die im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm hängen außerdem von der Raumart ab. Diesbezüglich unterscheidet die DIN 4109 drei verschiedene Kategorien (s. Tabelle 5): Spalte Zeile Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichträume und ähnliches Büroräume 1 und ähnliches db(a) erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II bis bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 5 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile 3 Bei Wohnungen mit Ausnahmen von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen, vgl. DIN 4109, Kapitel 5.1. Küchen, die nicht nur der Zubereitung von Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dienen, sind nach der Rechtsprechung jedoch zu den Aufenthaltsräumen zu zählen (BVerwG 4 C 2.07, Urteil vom ). 4 Die Norm ist zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, Berlin. 5 Vgl. DIN 4109, a.a.o. Nr und Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 13

14 Die erforderlichen Schalldämm-Maße erf. R' w,res gemäß Tabelle 8 DIN 4109, November 1989 sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche eines Raumes nach Tabelle 9 DIN 4109, vom November 1989 zu erhöhen oder abzumindern (s. Tabelle 6, Seite 14). Spalte Zeile 1 S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur S (W+F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraums in m 2 S G: Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m 2 Tabelle 6 (= Tabelle 9, DIN 4109) Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8, DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG Für die Wohnbebauung im Plangebiet ergeben sich aus den Beurteilungspegeln für die Straßenverkehrsgeräusche in Abhängigkeit von der Himmelsrichtung für alle Geschosslagen folgende Lärmpegelbereiche (s. Tabelle 7, Seite 15), als Grundlage für den passiven Schallschutz im Plangebiet (s. auch Karte 6 im Anhang A2): Gebäude Nr. (siehe Karte 6, Anhang A2) Fassade und Dachfläche bei ausgebauten Dachgeschossen in Himmelsrichtung Lärmpegelbereich 1 alle 2 Südwest, Südost 2 Nordost II 2 Nordwest 3 Südwest, 3 Südost, Nordost II 3 Nordwest 4 Südwest, Südost 4 Nordost II 4 Nordwest 5 Südwest, Südost 5 Nordost II 5 Nordwest 6 Südwest, Südost 6 Nordost II 6 Nordwest (Tabelle 7 ) Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 14

15 (Fortsetzung Tabelle 7) Gebäude Fassade und Dachfläche bei ausgebauten Dachgeschossen in Himmelsrichtung Lärmpegelbereich 7 Südwest IV 7 Südost 7 Nordost 7 Nordwest IV 8 Metzer Str. 45 Südwest IV 8 Metzer Str. 45 Südost, Nordost 8 Metzer Str. 45 Nordwest IV 9 Metzer Str. 47 Südwest IV 9 Metzer Str. 47 Südost 9 Metzer Str. 47 Nordost IV 9 Metzer Str. 47 Nordwest V 10 Pavillon Südwest, Südost 10 Pavillon Nordost II 10 Pavillon Nordwest Tabelle 7 Lärmpegelbereiche (gemäß Tabelle 8 DIN 4109) für die Bebauung im Plangebiet (zur Gebäude-Nr. s. Karte 6 im Anhang A2) Bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung bestehen, gelten die Anforderungen nach Tabelle 8 DIN 4109 an das aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen resultierende Schalldämm-Maß R' W, res. Beim Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile sind die Regelungen des Abschnitts 5 der DIN 4109 vom November 1989 zu beachten. In zum Schlafen genutzten Räumen und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle ist durch den Einbau von schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für ausreichend Beund Entlüftung zu sorgen. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 15

16 7 Zusammenfassung Ein privater Investor beabsichtigt, auf dem Gelände des Marienhofs in der Kreisstadt Saarlouis Wohnbebauung zu errichten. Dafür soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" aufgestellt werden (Entwurf, Stand: , siehe Abbildung 2, Seite 9). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Plangebiet umfasst den bisher unbebauten Gartenbereich des Marienhofs sowie den vorgelagerten Bereich an der Metzer Straße mit vorhandener Bebauung (Metzer Straße 45 und 47). Das Gebäude Metzer Straße 45 steht unter Denkmalschutz, ebenso der Gartenpavillon und die Umfassungsmauer des Marienhofs. Das Gebäude Metzer Straße Nr. 45 ist Teil des Baukonzeptes. Ein neues Nachbargebäude soll hinsichtlich der Gestaltung des Baukörpers an dieses denkmalgeschützte Gebäude (Metzer Straße 45) angelehnt werden, so dass sie einen Riegel zur Metzer Straße bilden. Das bestehende Gebäude Metzer Straße Nr. 47 befindet sich zwar innerhalb des Plangebietes, ist jedoch nicht Teil des Baukonzeptes des Investors. Die bauliche Nutzung im Plangebiet soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als "Wohnen" ausgewiesen werden, mit Wohnnutzung im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes mit allen gemäß 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Nutzungen, ausgenommen Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Das Plangebiet liegt in Zuordnung zur Bundesstraße 405 (B 405 Metzer Straße) und zur Bundesautobahn 620 (A 620) nahe der Anschlussstelle Saarlouis-Mitte. Für den Bebauungsplan und das Bauvorhaben wurde daher die vorliegende schalltechnische Untersuchung erstellt, in der die Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf den o.g. Straßen ermittelt und beurteilt werden. Bereits in einem früheren Planungsstadium im Jahr 2014 wurde die Vorbelastung des Plangebietes durch Straßenverkehrsgeräusche betrachtet. In der vorliegenden Untersuchung werden diese Betrachtungen hinsichtlich des nunmehr verfolgten Bebauungskonzeptes aktualisiert und die ergänzend notwendigen Schallschutzmaßnahmen abgeleitet. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen werden vorrangig folgende Regelwerke herangezogen: DIN "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 mit dem Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 hilfsweise: "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV)" vom 12. Juni 1990 in der aktuell gültigen Fassung mit Immissionsgrenzwerten für den Neubau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen Die Ermittlung der Straßenverkehrsgeräusche erfolgt anhand der einschlägigen Vorschriften. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt. Die Geräuschemissionen der Straßen wurden auf der Basis von Zähldaten bestimmt, die vom Landesamt für Straßenbau Saarland zur Verfügung gestellt wurden. Durch Schallausbreitungsrechnungen wurden die Straßenverkehrsgeräusche an der geplanten Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ermittelt. Da die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete im Plangebiet an zahlreichen Fassaden überschritten wurden, sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Im Kapitel 6 werden verschiedene Möglichkeiten des Schallschutzes diskutiert. Im Ergebnis werden passive Maßnahmen zum Schutz der Innenräume der geplanten Bebauung abgeleitet. Grundlage ist Kapitel 5 der DIN 4109 vom November In zum Schlafen genutzten Räumen und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle ist durch den Einbau von schallgedämpften Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 16

17 Lüftungseinrichtungen für ausreichend Be- und Entlüftung zu sorgen. Im Bebauungsplan sind die ermittelten Lärmpegelbereiche als Grundlage für den erforderlichen Schallschutz zum Schutz der Innenräume festzusetzen. Es bleiben erhöhte Belastungen der Außenwohnbereiche (wie Terrassen und Balkone). Diese liegen jedoch tags unter den hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerten für Mischgebiete. Da Mischgebiete ebenfalls dem Wohnen dienen, ist daher grundsätzlich von gesunden Wohnverhältnissen auszugehen ist. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist daher die geplante Wohnbebauung im Bereich des "Marienhofs" aus schalltechnischer Sicht vertretbar. Erarbeitet im März 2015 durch Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Marienhof Metzer Straße" 17

18 Anhang zum Bericht i vom März 2015 A1 A2 A3 Gesetze, Normen, Richtlinien und fachliche Grundlagen Karten Berechnungsblätter für die schalltechnischen Modellrechnungen

19 A1 Gesetze, Normen, Richtlinien und fachliche Grundlagen /A1-1/ /A1-2/ /A1-3/ /A1-4/ /A1-5/ /A1-6/ /A1-7/ /A1-8/ /A1-9/ /A1-10/ "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BIm- SchG)" in der aktuell gültigen Fassung "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV)" vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BlmSchV) vom 18. Dezember 2014, (BGBl. I 2014, S. 2269) Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) vom 04. Februar 1997 BGBl. I S. 172, ber. S. 1253), geändert durch Art. 3 Magnetschwebebahnverordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2329) "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)" vom 26. August 1998 DIN "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 (RLS-90)", eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 vom 10. April Allgemeines Rundschreiben des BMV betreffend "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" vom 25. April 1991 (VKBl. S. 480) Straßenbau Nr. 14/1991 Lärmschutz (- Ausgabe RLS-90; - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4) Verkehrslärmschutzrichtlinien Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz des Bundesministers für Verkehr, StB 15/ /11 Va 97 vom 2. Juni 1997 Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Betr. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen - Abgesenkte Auslösewerte, Aktenzeichen StB13/7144.2/01 / , vom Passiver Schallschutz /A1-11/ /A1-12/ /A1-13/ /A1-14/ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise", Ausgabe November 1989 DIN 4109 Berichtigung 1 "Berichtigungen zu DIN 4109/11.89; DIN 4109 Bbl. 1/11.89 und DIN 4109 Bbl. 2/11.89", Ausgabe DIN 4109/A1 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise; Änderung A1, Ausgabe DIN 4109 Beiblatt 1 Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, Ausgabe Anhang A1 1

20 /A1-15/ /A1-16/ DIN 4109 Beiblatt 1/A1 Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren; Änderung A1, Ausgabe DIN 4109 Beiblatt 1/A2 Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren; Änderung A2, Ausgabe /A1-17/ VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August 1987 DIN-Normen und VDI-Richtlinien sind zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, Berlin Anhang A1 2

21 A2 Karte 1 Karte 2 Karten Digitales Geländemodell Isophonen-/Gebäudelärmkarte (2 müg Freibereiche / EG-Wert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen tags Karte 3 Gebäudelärmkarte (EG-Wert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen nachts Karte 4 Gebäudelärmkarte (Höchstwert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen tags Karte 5 Gebäudelärmkarte (Höchstwert am Fassadenpunkt). Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen nachts Karte 6 Passiver Schallschutz zum Schutz gegen Außenlärm gemäß Tabelle 8 DIN 4109 vom November Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel

22 Saarlouis Karte Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan "Marienhof Metzer Straße" (Entwurf, Stand ) Projekt-Nr. i Digitales Geländemodell mit Lage des Plangebietes / Vorhabens in Zuordnung zu den Straßen A 620 und B B Legende Bauvorhaben Emission Straße Straße Brücke Geltungsbereich Lärmschutzwand Umfassungsmauer P: Pavillon = Gebäude m A620 Stand GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Datengrundlage: Geobasisinformation des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Saarland erhalten im Mai/Juni Tel. Fax / / info-schall@i-s-u.de SoundPLAN V7.3, Karte-1 DGM

23 Saarlouis Karte Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan "Marienhof Metzer Straße" (Entwurf, Stand ) Projekt-Nr. i Isophonen-/Gebäudelärmkarte (2 müg - Freibereiche / EG-Wert am Fassadenpunkt) Beurteilungspegel Tag Berechnung: 2015 Strasse, glk Ergebnis-Nr. 31 und 21 Schalltechnische Orientierungswerte tags / nachts für Verkehrslärm gemäß DIN MI WA WR 60 / 50 db(a) 55 / 45 db(a) 50 / 40 db(a) Legende Emission Straße Straße Brücke Geltungsbereich Bauvorhaben Umfassungsmauer Lärmschutzwand Gebäudelärmkarte Fassadenpunkt Pegelwerte in db(a) <= 50,0 50,0 < <= 52,5 52,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < m Stand GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel. Fax / / info-schall@i-s-u.de SoundPLAN V7.3, Karte-2 glk31_rlk21_t2müg

24 Saarlouis Karte Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan "Marienhof Metzer Straße" (Entwurf, Stand ) Projekt-Nr. i Isophonen-/Gebäudelärmkarte (EG-Wert am Fassadenpunkt) Beurteilungspegel Nacht Berechnung: 2015 Strasse, glk Ergebnis-Nr. 31 Schalltechnische Orientierungswerte tags / nachts für Verkehrslärm gemäß DIN MI WA WR 60 / 50 db(a) 55 / 45 db(a) 50 / 40 db(a) Legende Emission Straße Straße Brücke Geltungsbereich Bauvorhaben Umfassungsmauer Lärmschutzwand Gebäudelärmkarte Fassadenpunkt Pegelwerte in db(a) <= 40,0 40,0 < <= 42,5 42,5 < <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 52,5 52,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < m Stand GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel. Fax / / info-schall@i-s-u.de SoundPLAN V7.3, Karte-3 glk31_eg_n

25 Saarlouis Karte Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan "Marienhof Metzer Straße" (Entwurf, Stand ) Projekt-Nr. i Gebäudelärmkarte (Höchstwert am Fassadenpunkt) Beurteilungspegel Tag Berechnung: 2015 Strasse, glk Ergebnis-Nr. 31 Schalltechnische Orientierungswerte tags / nachts für Verkehrslärm gemäß DIN MI WA WR 60 / 50 db(a) 55 / 45 db(a) 50 / 40 db(a) Legende Emission Straße Straße Brücke Geltungsbereich Bauvorhaben Umfassungsmauer Lärmschutzwand Gebäudelärmkarte Fassadenpunkt Pegelwerte in db(a) <= 50,0 50,0 < <= 52,5 52,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < m Stand GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel. Fax / / info-schall@i-s-u.de SoundPLAN V7.3, Karte-4 glk31_t

26 Saarlouis Karte Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan "Marienhof Metzer Straße" (Entwurf, Stand ) Projekt-Nr. i Gebäudelärmkarte (Höchstwert am Fassadenpunkt) Beurteilungspegel Nacht Berechnung: 2015 Strasse, glk Ergebnis-Nr. 31 Schalltechnische Orientierungswerte tags / nachts für Verkehrslärm gemäß DIN MI WA WR 60 / 50 db(a) 55 / 45 db(a) 50 / 40 db(a) Legende Emission Straße Straße Brücke Geltungsbereich Bauvorhaben Umfassungsmauer Lärmschutzwand Gebäudelärmkarte Fassadenpunkt Pegelwerte in db(a) <= 40,0 40,0 < <= 42,5 42,5 < <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 52,5 52,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < m Stand GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel. Fax / / info-schall@i-s-u.de SoundPLAN V7.3, Karte-5 glk31_n

27 Saarlouis Karte Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen B-Plan "Marienhof Metzer Straße" (Entwurf, Stand ) Projekt-Nr. i V 47 IV 9 IV IV IV IV IV 7 IV 45 1 IV 8 2 II 3 II II 4 II 6 II Passiver Schallschutz zum Schutz gegen Außenlärm (gemäß Tabelle 8 DIN 4109 vom Nov. 1989) Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel Berechnung:GKL31:1 + 3; II II Legende Emission Straße Straße Brücke Geltungsbereich Bauvorhaben Umfassungsmauer Lärmschutzwand Lärmpegelbereich Fassadenpunkt Anfangsmarkierung Lärmpegelbereiche gemäß Tab. 8 DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) I <= < II <= < <= < IV <= < V <= < VI <= < VII m Stand GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel. Fax / / info-schall@i-s-u.de SoundPLAN V7.3, Karte-6 pass-ssm

28 A3 Berechnungsblätter für die schalltechnischen Modellrechnungen Emissionsberechnung Straße mit Legende (2 Seiten)

29 i Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Marienhof 2015 Strasse, glk Emissionsberechnung Straße Legende Straße Straßenname Abschnitt Abschnittsname Statio- nierung km Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke M Tag Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags M Nacht Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke nachts p Tag % maßgebender Lkw-Anteil tags p Nacht % maßgebender Lkw-Anteil nachts Lm25 Tag db(a) Emissionspegel in 25 m Abstand tags Lm25 Nacht db(a) Emissionspegel in 25 m Abstand nachts vpkw km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw vlkw km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw Dv db Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit DStrO db Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen LmE Tag db(a) Emissionspegel tags LmE Nacht db(a) Emissionspegel nachts ISU GmbH Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 1 SoundPLAN 7.3

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