Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

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1 Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen (A; B; C; D) erwerben, die sich in der Regel aus verschiedenen Modulen zusammensetzen. 2. Jedes Modul besteht aus einer gewissen Anzahl Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder anderen Studienleistungen. Die entsprechenden ECTS-Punkte werden in der Regel nur nach einer abschliessenden Evaluation (Prüfung und/oder schriftliche Arbeit) vergeben. 3. Vorlesung (3 ECTS): Im Rahmen der Vorlesungen ist eine einmalige Prüfung am Semesterende vorgesehen. Die Prüfung bezieht sich auf den Stoff der Vorlesung. Die Modalitäten für die Durchführung der Prüfung werden vom jeweiligen Dozenten festgelegt. Nicht bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden und nicht durch andere Prüfungsleistungen innerhalb des jeweiligen Moduls ausgeglichen werden. Im Falle des Nichtbestehens ist demnach eine neue Vorlesung mit anschliessender Evaluation zu belegen. 4. Proseminar (6 ECTS): Die Validierung der ECTS-Punkte setzt ein mündliches Referat und eine schriftliche Hausarbeit über ein zu Beginn des Semesters mit dem Seminarleiter abgesprochenes Thema voraus. Erst nach der Annahme und Benotung der Proseminararbeit durch den Seminarleiter können die 6 ECTS- Punkte gutgeschrieben werden. Studierende im Bereich I können ausnahmsweise ein Seminar ohne Referat und Hausarbeit besuchen und für die regelmässige Teilnahme nebst Anfertigung eines Protokolls 3 ECTS-Punkte in den Modulen A2 oder B2 anrechnen lassen. 5. Studienreise/Exkursion (3 ECTS): Die aktive Teilnahme an einer vom Lehrstuhl für Mittelalterliche Kunstgeschichte oder vom Lehrstuhl für Kunstgeschichte der Neuzeit und Moderne organisierten Studienreise berechtigt zur Validierung von 3 ECTS-Punkten. Zur aktiven Teilnahme gehört das Halten mindestens eines Referates auf der Studienreise. Nach Vereinbarung kann das Referatsthema zu einer schriftlichen Hausarbeit ausgebaut werden, welche bei positiver Bewertung zur Anrechnung von weiteren 3 ECTS im Teilbereich D oder den Modulen A2 bzw. B2 berechtigt. 6. In Art. 9 des Reglementes zur Erlangung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg vom 23. Juni 2005 wird eine Prüfung am Ende des ersten Studienjahres verlangt. In der Kunstgeschichte sind zwei Möglichkeiten vorgesehen, den erfolgreichen Abschluss des ersten Studienjahres nachzuweisen: 6.1. Die Teilnahme an mindestens einem Proseminar während des ersten Studienjahres. Die Annahme der schriftlichen Seminararbeit gilt als bestandene Abschlussprüfung des ersten Semesters Die Teilnahme an den beiden innerhalb eines akademischen Jahres aufeinanderfolgenden Einführungsvorlesungen des Lehrstuhls für Kunstgeschichte der Neuzeit und Moderne mit jeweils erfolgreich absolvierter Prüfung gilt ebenfalls als bestandene Abschlussprüfung des ersten Semesters. 7. Es kann ein zweisprachiger Abschluss erworben werden. Die genauen Bestimmungen sind festgelegt in Art. 8 des Reglementes zur Erlangung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg vom 23. Juni 2005 sowie im Reglement vom 9. Juni 1994 der Abteilung Geschichte über den Abschluss des Geschichts- und Kunstgeschichtsstudium in französischer und deutscher Sprache. 1

2 8. Latein ist im Bereich I des Faches Kunstgeschichte obligatorisch. Diejenigen Studierenden, die keine ausreichenden Lateinkenntnisse nachweisen können oder kein Lateinstudium absolviert haben, müssen sich einer Ergänzungsprüfung gemäss dem Reglement vom 20. Juli 1991 (Stand am 24. Juni 1994) für die Latein-Ergänzungsprüfung unterziehen. Die dafür nötigen Studienleistungen können im Modul D angerechnet werden. 2

3 A. Mittelalterliche Kunstgeschichte [39 ECTS] Modul A1 24 ECTS a/ 2 Proseminare. Wert: 2 x 6 ECTS = 12 ECTS. b/ 4 Vorlesungen. Wert: 4 x 3 ECTS = 12 ECTS. Modul A2 12 ECTS a/ 2 Vorlesungen. Wert: 2 x 3 ECTS = 6 ECTS. b/ Nach Wahl: Vorlesung(en), Proseminar, Studienreise(n). Wert: 6 ECTS. Im Rahmen dieses Moduls kann ausnahmsweise ein Seminar ohne Referat und Hausarbeit besucht werden. In diesem Fall werden für die regelmässige Teilnahme nebst Anfertigung eines Protokolls 3 ECTS-Punkte angerechnet. Modul A3 3 ECTS a/ 1 schriftliche Prüfung b/ 1 mündliche Prüfung Die Zulassung zu dieser Prüfung kann erst nach vollständiger Erfüllung der Module A1 und A2 erfolgen. Der Prüfungsstoff ist auf der Webseite angegeben. Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung müssen bestanden sein. Bei Nichtbestehen kann der entsprechende Prüfungsteil höchstens zwei Mal wiederholt werden. 3

4 B. Kunstgeschichte der Neuzeit und Moderne [39 ECTS] Modul B1 24 ECTS a/ 2 Proseminare. Wert : 2 x 6 ECTS = 12 ECTS. b/ 4 Vorlesungen. Wert : 4 x 3 ECTS = 12 ECTS. Im Rahmen dieses Moduls ist es obligatorisch, mindestens 1 Proseminar und 2 Vorlesungen beim ordentlichen Professor zu belegen! Modul B2 12 ECTS a/ 2 Vorlesungen. Wert : 2 x 3 ECTS = 6 ECTS. Innerhalb dieses Moduls wird empfohlen, die beiden während eines akademischen Jahres aufeinanderfolgenden Vorlesungen «Introduction à l histoire de l art moderne et contemporain» zu belegen. b/ Nach Wahl: Vorlesung(en), Proseminar, Studienreise(n). Wert: 6 ECTS. Im Rahmen dieses Moduls kann ausnahmsweise ein Seminar ohne Referat und Hausarbeit besucht werden. In diesem Fall werden für die regelmässige Teilnahme nebst Anfertigung eines Protokolls 3 ECTS-Punkte angerechnet. Modul B3 3 ECTS a/ 1 schriftliche Prüfung b/ 1 mündliche Prüfung Die Zulassung zu dieser Prüfung kann erst nach vollständiger Erfüllung der Module B1 und B2 erfolgen. Der Prüfungsstoff ist auf der Webseite angegeben. Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung müssen bestanden sein. Bei Nichtbestehen kann der entsprechende Prüfungsteil höchstens zwei Mal wiederholt werden. 4

5 C. Wahlfach [30 ECTS] Im Wahlfach können Lehrveranstaltungen aus folgenden Fachbereichen angerechnet werden: Byzantinische und Frühchristliche Kunstgeschichte Klassische Archäologie Musikwissenschaft Geschichte Kunstgeschichte Es müssen insgesamt 30 ECTS gemäss der im jeweiligen Fachbereich geltenden Studienpläne und Reglemente erworben werden. Wahlfach Kunstgeschichte [30 ECTS] Studierende, welche ihr Kunstgeschichtsstudium durch das Wahlfach Kunstgeschichte vertiefen wollen, müssen zunächst das Modul C1 in Byzantinischer und Frühchristlicher Kunstgeschichte absolvieren. Daran anschliessend ist das Modul C2 zu absolvieren. Modul C1 15 ECTS Byzantinische und Frühchristliche Kunstgeschichte Der Aufbau des Moduls ist dem Studienreglement des Fachbereichs Byzantinische und Frühchristliche Kunstgeschichte zu entnehmen. Modul C2 15 ECTS a/ 1 Proseminar. Wert : 6 ECTS. b/ 3 Vorlesungen. Wert : 3 x 3 ECTS = 9 ECTS. Hier kann frei aus dem Lehrangebot für mittelalterliche Kunstgeschichte und/oder Kunstgeschichte der Neuzeit und Gegenwart ausgewählt werden. D. Bereichsübergreifende und erweiternde Kompetenzen [12 ECTS] In diesem Bereich können auf folgende Weise ECTS-Punkte in freier Kombination validiert werden: 1. Besuch von Lehrveranstaltungen in anderen Fächern als den im Bereich I und II gewählten Studienfächern. 2. Studienreisen im Fach Kunstgeschichte zu jeweils 3 ECTS. 3. Praktika in der Kunstgeschichte nahestehenden Berufsfeldern können ebenfalls angerechnet werden. Dafür ist eine schriftliche Bestätigung der Institution, an der das Praktikum absolviert wurde, vorzulegen. Dort muss die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden festgehalten sein, die Bepunktung erfolgt entsprechend der geleisteten Arbeitszeit (30h = 1 ECTS). 5

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