Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung und zum Erfahrungsaustausch zum Thema. Fäkalschlammabfuhr
|
|
- Kornelius Grosse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung und zum Erfahrungsaustausch zum Thema Fäkalschlammabfuhr 1
2 Informationsveranstaltung und Erfahrungsaustausch zum Thema Fäkalschlammabfuhr Katrin Flasche, Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Hannover, den
3 Vorklärung SBR-Anlage Pflanzenkläranlage Festbett Tropfkörper... 3
4 Inhalte Empfehlungen ERFAHRUNGEN Methoden Umsetzung in den Gemeinden Rechtliche Grundlagen Technisches Regelwerk DIN
5 Veranstaltungsablauf Begrüßung, Einführung in das Thema und DIN 4261 Teil ; Dr. Katrin Flasche, U.A.N. Erfahrungen mit der Umsetzung der bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr in der Samtgemeinde Hanstedt, Anika Peper, SG Hanstedt Erfahrungen mit dem Einsatz digitaler Wartungsprotokolle zur Organisation der bedarfsorientierten Abfuhr in der Samtgemeinde Uchte, Sabine Könemann, AEB der SG Uchte Vorstellung der Möglichkeiten des Programms DiWaKom zur Organisation der Fäkalschlammabfuhr, Marion Keilack, U.A.N. Schlussworte, Dr. Katrin Flasche, U.A.N. 5
6 Rechtliche / technische Grundlagen Abwasserbeseitigungssatzungen der Gemeinden Technische Regelwerk EN 12566, DIN 4261 Bauaufsichtliche Zulassungen WHG, NWG, Abwasserverordnung 6
7 Rechtliche / technische Grundlagen Technisches Regelwerk EN 12566, DIN 4261 EN Teile 1 und 4 DIN Bauaufsichtliche Zulassungen DIBt WHG, NWG, Abwasserverordnung Zuständigkeit Anforderungen Bau u. Betrieb 7
8 EN Kleinkläranlagen-Norm: EN enthält konstruktive Hinweise (Abmessungen, Zu- und Ablaufgestaltung, Zugänglichkeit) sowie Vorgaben und Prüfmethoden zu u.a. Standsicherheit, Wasserdichtheit, Dauerhaftigkeit und Reinigungsleistung (Teil 3) EN enthält keine Angaben zur Verfahrenstechnik, Bemessungsangaben oder Abflusskonzentrationen 8
9 Kleinkläranlagen-Norm EN Normenteil DIN EN A1 ( ) CEN/TR ( ) DIN EN ( ) DIN EN ( ) CEN/TR ( ) DIN EN (Norm-Entwurf ) DIN EN (Norm-Entwurf ) Anwendung Werkmäßig hergestellte Faulgruben Bodeninfiltrationssysteme (Versickerung) Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser Vor Ort hergestellte Faulgruben (Bausätze) Filtrationssysteme einschl. Sandfilter (Bausätze) Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers Im Werk vorgefertigte Einheiten für einen dritten Reinigungsteil 9
10 Technisches Regelwerk DIN EN und 4 A: häusliches Rohabwasser B: Ablauf der Faulgrube C: behandelter infiltrierter Ablauf A 1 oder 4 2 1: EN = Werkmäßig hergestellte Faulgruben 4: EN = Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben 2: CEN TR = Bodeninfiltrationssysteme B Boden C B 10
11 Technisches Regelwerk DIN EN und 4 DIN EN Teil 1: Werkmäßig hergestellte Faulgruben Anmerkung: Festlegung von Anforderungen und Prüfverfahren für vorgefertigte Faulgruben Vorgaben Mindestgröße: 2 m3 Rohrdurchmesser, Zulauf, Ablauf und Verbindungsleitungen DN 100 6m3 (Volumen des Behälters) DN 150 6m3 Lastannahmen (nur für unterirdisch eingebaute Anlagen) Normative Anhänge mit Methoden zur Überprüfung der Wasserdichtheit, der Nenngröße, der hydraulischen Wirksamkeit und der Standsicherheit DIN EN Teil 4: Bausätze für vor Ort hergestellte Faulgruben Betrifft insbesondere Betonanlagen aus Ringen Vorgaben zu Standsicherheit u.a. wie in Teil 1 11
12 A 3 D D o. E 7 Vorfluter E D: Behandeltes Abwasser E: Abwasser nach tertiärer Behandlung 3: EN : Vorgefertigte und oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser 7: pren : Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe Quelle: Bettina Schürmann,
13 Technisches Regelwerk DIN
14 Technisches Regelwerk DIN
15 15
16 16
17 17
18 Eingebaut wird nach einer Einbauanleitung des Herstellers. (entfällt) Vorher Werkstoffe Beton, Stahlbeton, GFK, PE, Stahl benannt! 18
19 19
20 Kapitel Mehrkammer-Absetzgruben (alt 6.1.2) (entfällt) 20
21 21
22 muss (alt) über 50 4,5 22
23 23
24 Alt: 24
25 Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist erforderlich (alt) Kein Entschlammen! Kein Bestreichen des Grubenbodens... 25
26 Dieses Kapitel entfällt im Teil 1 der DIN 4261 und wird Teil 5. 26
27 Rechtliche / technische Grundlagen Abwasserbeseitigungssatzungen der Gemeinden Technisches Regelwerk EN 12566, DIN 4261 Besondere Vorschriften für die Fäkalschlammbeseitigung und für abflusslose Sammelgruben EN Teile 1 und 4 DIN Bauaufsichtliche Zulassungen DIBt WHG, NWG, Abwasserverordnung Zuständigkeit Anforderungen Bau u. Betrieb 27
28 Rechtliche Grundlagen Abwasserbeseitigungssatzungen Begriffsbestimmungen Anschluss- und Benutzungszwang Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Anzeige für Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage Auskunftspflicht und Zugangsrecht Entleerung Haftung Ordnungswidrigkeiten 28
29 Rechtliche / technische Grundlagen Abwasserbeseitigungssatzungen der Gemeinden Technische Regelwerk EN 12566, DIN 4261 Bauaufsichtliche Zulassungen WHG, NWG, Abwasserverordnung 29
30 Inhalte Empfehlungen ERFAHRUNGEN Methoden Umsetzung in den Gemeinden Rechtliche Grundlagen Technisches Regelwerk DIN
31 Fragen Regelentleerung Bedarfsentleerung Wie wird die Bedarfsentleerung organisiert Ausschreibung Satzung Informationsflüsse Grundstückseigentümer Gemeinde Wartungsfirma Abfuhrunternehmen 5 Jahreszeitraum Abflusslose Sammelgruben 31
32 Rechtliche Grundlagen WHG, NWG, AbwV 96 NWG Pflicht zur Abwasserbeseitigung (1) Die Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser einschließlich des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers zu beseitigen... Kleinkläranlagen 57 WHG Einleiten von Abwasser in ein Gewässer AbwV: Mindestanforderungen und Einhaltefiktion Bauaufsichtliche Zulassung 60 WHG Abwasseranlagen sind nach den aardt zu errichten, betreiben und unterhalten 32
33 Technisches zu ASG ASG Allgemeines ASG nach DIN Inhalte der DIN Technische Hinweise zu Bau und Betrieb Teile/Konstruktionen Konstruktion und Bemessung einer Betongrube Kosten (Betongrube neu und Auf-/ Umrüstung) Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigungssatzung Auswirkung auf bestehende Anlagen Dichtheitsprüfung 33
34 ASG - Allgemeines Anzahl ASG bei (Auszug Umfrage Flasche, 1998) 18 Landkreise % keine Sammelgruben? Keine Informationen? Wie ist der Stand heute? 60 Nur sehr geringer Anteil im Gegensatz zu KKA Vergleich zu KKA: Z.B. Lüneburg: 1875 KKA ca. 4 % Anteil von ASG zur Gesamtanzahl Rothenburg (Wümme): 4254 KKA ca. 0,7 % Anzahl Lüneburg Peine Oldenburg, Stadt Schaumburg Delmenhorst, Stadt Hildesheim Rothenburg (Wümme) Hannover, Stadt 29 Wittmund 12 Landkreis 34
35 ASG nach DIN (1) DIN / Die wichtigsten Fakten Teil 1 Unterirdisch, wasserdicht Sammlung von Schmutzwasser nach DIN Keine Einleitung von Regenwasser Jederzeit mit Saugwagen (min. 18t) erreichbar Max. 30 m Schlauchlänge zum Saugwagen Ggf. Lage der ASG für zukünftigen Anschluss an den Kanal bedenken Auftriebssicher einzubauen (Schwierigkeiten bei Kunststoffgruben) ASG aus Kunststoffen nur mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung (bezügl. Einbau, Wartung, Betrieb) 35
36 ASG nach DIN (2) DIN / Die wichtigsten Fakten Teil 2 Keine Neubauten aus Mauerwerk Beton und Stahlbeton mit der Festigkeitsklasse C35/45 (nach DIN 1045 Teil 2) und Anforderungen nach DIN 4034 (monolithisch oder Ringbauweise mit Falz bei Wandstärken von min. 90mm und Bewehrung) Abdeckungen für Verkehrslasten nach DIN EN 124/DIN 1229 Begeh- oder Befahrbar je nach Notwendigkeit Gelenkig ausgelegte Zulauf- Absaugleitung (leichtes Spiel in der Muffe) 36
37 ASG nach DIN (3) DIN / Die wichtigsten Fakten Teil 3 Be- und Entlüftung über Grundleitung mit Lüftungsleitung über Dach Keine Belüftungsventile Sicherung gegen Überfüllung (Aufstaumelder mit sicht- oder hörbarem Warnsignal) Skizze Z.B. Schwimmerschalter mit akustischem (oder optischem Warnsignal) Entleerung vor dem Erreichen der maximalen Füllung Nicht kleiner als 6m³ Einstiegsöffnung min 600mm Keine Steigeisen 37
38 Technische Hinweise zu Bau und Betrieb Teile / Konstruktionen Beton oder Kunststoff Monolithische Bauweise Ringbauweise mit vermörtelten Fugen/mit Dichtung (nach DIN 4034) Foto: Maack bei Fa. ZINK Quelle: wwt 06/2008, Goldberg 38
39 Technische Hinweise zu Bau und Betrieb Teile / Konstruktionen Rohreinführungen mit eingegossener Muffe oder mit Kernbohrung und Dichtung bei Betonanlagen Fotos: Maack bei Fa. ZINK 39
40 Technische Hinweise zu Bau und Betrieb Teile / Konstruktionen Abdeckung flach/konisch Einstiegsöffnung und Deckel Fotos: Maack bei Fa. ZINK 40
41 Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigungssatzu ng DIN / Umsetzung Abgleich mit der Satzung und dem derzeitigen Vorgehen sinnvoll? Empfehlung: Verweis auf die aardt wie in der Mustersatzung Zusätzlich Hinweispapier für Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben z.b. Anforderungen an die Grube Überstaumelder z.b. optisch und akustisch Empfehlungen aus der DIN? Örtliche Gegebenheiten? 41
42 Auswirkungen auf bestehende Anlagen Was gilt für alte Sammelgruben? Wenn nicht anders festgelegt: Alte Anlagen bestehen unverändert fort, neue Anlagen nach Anforderungen in der Satzung Hauptaugenmerk bei alten Anlagen: Überstaumelder? Nachrüstbar Sollte ggf. in der Satzung festgelegt werden Wasserdicht? Nachweis der Funktionalität? Bei ASG keine regelmäßigen Wartungen Im Zweifel Vergleich Frischwasser und Abfuhrmenge dicht oder undicht (sehr ungenau) Dichtheitsprüfung nach DIN Müsste explizit in der Satzung erwähnt werden 42
43 Dichtheitsprüfung Dichtheitsprüfung vorgeschrieben? DIN verweist auf DIN Gleiche Situation wie alle anderen GEA Dichte Anlagen machen Sinn Sollte bei Einbau immer erfolgen (Abnahme) Bescheinigung über Dichtheit Nach DIN bis 2015 und dann alle 20 Jahre Wenn nicht in der Satzung explizit erwähnt, hat die DIN lediglich den Charakter von Empfehlungen???? Oder Verpflichtung des Bürgers direkt durch WHG 43
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 44
45 Zu klärende Fragen Sollten schon Hinweise bestehen, wie decken sich diese mit den Inhalten der DIN? Wie explizit sollten die Inhalte der DIN in der Satzung festgelegt werden? Wie und wie oft sollte ein Nachweis der Dichtheit erfolgen? Sollte die Gebührenkalkulation auf dem Frischwasser- oder dem Wirklichkeitsmaßstab erfolgen?. 45
46 Skizze Quelle: SG Tostedt Zurück 46
Abflusslose Sammelgruben ASG - Grundlagen und Anforderungen durch die DIN 1986 Teil 100 -
Abflusslose Sammelgruben ASG - Grundlagen und Anforderungen durch die DIN 1986 Teil 100 - Abwasser-InfoBörse Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N., Hannover Hannover, 23-25. November 2009 Kommunale Umwelt-AktioN
MehrHerzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?
Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.
MehrNeue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen
Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen Hannover, den 23.-25.11.2009 1 Übersicht Änderung der Wassergesetze zum 01.03.2010 (WHG und NWG) Bauproduktenrichtlinie und DIN EN 12566 Entwicklungen
MehrRechtlicher Hintergrund / Planung von Kleinkläranlagen
Regionalveranstaltungen 2008 zum Thema: Rechtlicher Hintergrund / Planung von Kleinkläranlagen Niedersachsen, Nov./Dez. 2008 1 Rechtlicher Hintergrund (1) Dezentrale Abwasserbeseitigung in Kleinkläranlagen
MehrDie neue DIN4261-5:
Kleinkläranlagen 2012 in Niedersachsen Bau, Betrieb und Überwachung Die neue DIN4261-5:2011-11 Otto Langeland Tiefbau Vorgaben für die Normung Die europäischen Normen DIN EN 12566 zur dezentralen Schmutzwasserreinigung
MehrInhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Juli 2017
DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN
MehrInhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: September 2018
DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN
MehrInhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Dezember 2016
DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN
MehrTechnische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Hoyerswerda, 15.5.2012 0. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 2. Anschlusskanäle
MehrAnlage zum Schreiben vom (Az.: /3/47)
Anlage zum Schreiben vom 24.11.2015 (Az.: 41-8951.26/3/47) Handlungsanleitung an die unteren Wasserbehörden zur Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für Einleitungen aus Pflanzenkläranlagen vom 24.
MehrTechnische Überwachung von Kleinkläranlagen - Informationsabend
Technische Überwachung von Kleinkläranlagen - Informationsabend Dr. Detlef Wilcke und Jochen Waskow Verwaltung: Kerstin Lintker und Britta Marting Technik: Lars Hoge und Heino Bei der Sandwisch Landkreis
MehrDokumentation von Dichtheitsnachweisen
Dokumentation von Dichtheitsnachweisen Ist ein Dichtheitsnachweis bei Grundstücksentwässerungsanlagen überhaupt möglich? 2. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung, 5. und 6. Mai 2010 Grundlagen Normen
MehrSinnvolle Schnittstellen für ein digitales Wartungsprotokoll und die Überwachung von Kleinkläranlagen
Sinnvolle Schnittstellen für ein digitales Wartungsprotokoll und die Überwachung von Kleinkläranlagen Regionalkonferenzen 2011 zur Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen Dr.-Ing. Katrin Flasche, Kommunale
MehrImmer Neues bei den Kleinkläranlagen - DIN EN Teil 6, Teil 7 und schon wieder Teil 3. Dipl.-Biol. Bettina Schürmann ISA RWTH-Aachen
Immer Neues bei den Kleinkläranlagen - DIN EN 12566 Teil 6, Teil 7 und schon wieder Teil 3 Dipl.-Biol. Bettina Schürmann ISA RWTH-Aachen Geschichte der Kleinkläranlagennormen Norm Erste Ausgabe Letzte
MehrDas EuGH-Urteil und seine Konsequenzen
Das EuGH-Urteil und seine Konsequenzen Dipl.-Biol. Bettina Schürmann DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland 8. Fortbildungsveranstaltung Kleinkläranlagen am 24. November 2016 in Lollar-Staufenberg
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrInhalt: Verwaltungsvorschrift über allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Abwasserbehandlung mittels Kleinkläranlagen Drucken
Inhalt: Verwaltungsvorschrift über allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Abwasserbehandlung mittels Kleinkläranlagen Drucken Erlass vom 1. Anwendungsbereich 2. Grundsätze 3. Anwendungs- und Bemessungsgrundsätze
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden
MehrBau, Betrieb und Unterhalt von GEA
Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA Hardy Loy Grundstücksentwässerungsanlagen sind häufig schadhaft Folgen sind 1. Hydraulische Belastung von Kanalisation und Kläranlage 2. Gefährdung von Boden und Grundwasser
MehrSatzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) Aufgrund der 4, 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines
1 STADT LAUDA-KÖNIGSHOFEN MAIN-TAUBER-KREIS Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und
MehrKleinkläranlagen mit CE-Kennzeichnung Prüfung nach der Normenreihe DIN EN 12566
Behördenseminar AQUATO Umwelttechnologien GmbH & DEUTSCHE DEWATEC GmbH Kleinkläranlagen mit CE-Kennzeichnung Prüfung nach der Normenreihe DIN EN 12566 Dipl.-Ing. Jörg Müller MFPA Weimar Abteilung Geo-
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 Landeskonferenz 2015 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 9. November 2015 in Dresden 1 9. November 2015 Landeskonferenz
Mehr70.3. Stadt Albstadt. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom in der Fassung vom
70.3 Stadt Albstadt Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 25.05.2000 in der Fassung vom 24.10.2002 - 2-70.3 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines 1 Öffentliche
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006
MehrS a t z u n g. 1 Geltungsbereich
S a t z u n g der Gemeinde Seevetal zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke gemäß 96 Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) für die dauerhaft
MehrS T A D T Ö S T R I N G E N 3.7 SA T Z U N G
Seite 1 S A T Z U N G Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit 2, 5a Abs. 2, und 9 des Kommunalabgabengesetzes
MehrQualitätskriterien für Kleinkläranlagen. und Zertifizierung von Wartungsfirmen
Qualitätskriterien für Kleinkläranlagen Bericht aus der DWA Arbeitgruppe 10.2 Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen und Zertifizierung von Wartungsfirmen Informationsveranstaltungen der U.A.N. im November
MehrStadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall
Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Schrozberg vom 30.09.1994 Aufgrund von 45 b Abs. 3.des Wassergesetzes für
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung)
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung) der Gemeinde Freiamt vom 11.02.1992 Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg,
MehrZusammenarbeit zwischen Wasserbehörden und Wartungsunternehmen
Zusammenarbeit zwischen Wasserbehörden und Wartungsunternehmen Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz 34576 Homberg/Efze Tel. 05681/775-339
MehrStadt Laupheim. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22.
Stadt Laupheim Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22. März 2004 Auf Grund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom 13.12.1999 I. Allgemeines... 3 1 Öffentliche Einrichtungen,
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung
Gemeinde Plankstadt Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Aufgrund von 45 b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Satzung über die Entsorgung von Vom 17.12.99 Rechtskräftig seit 01.01.2000 1 Satzung über die Entsorgung von Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)
Stadt Walldürn Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der
MehrTeil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzung
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 03. Mai 2010 zuletzt geändert am 18.03.2013 I. ALLGEMEINES... 1 1 en, Begriffsbestimmung... 1 2 Anschluss und Benutzung...
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS)
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4,11 und 142 der Gemeindeordnung
MehrBewertung und Sanierung von. vorhandener Behälter für Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen
Dr.-Ing. René Thiele / Prof. Selle Consult GmbH Bewertung und Sanierung vorhandener Behälter für Kleinkläranlagen aus mineralischen Baustoffen 1 Gliederung 1. Ausgangssituation 2. Bautechnische Anforderungen
MehrTechnische Vorgaben für Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA
Technische Vorgaben für Bau, Betrieb und Hardy Loy ca. 200.000 km private Abwasserleitungen Schadensraten bis 80% Wesentliche technische Vorgaben für GEA bleiben unberücksichtigt: Dichtheit, Betriebssicherheit
MehrAbwasserzweckverband Sude-Schaale
Abwasserzweckverband Sude-Schaale Der Verbandsvorsteher Informationsblatt zu den Leistungen des Abwasserzweckverbandes Sude-Schaale bei der Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen
MehrSatzung der Stadt Kehl. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Satzung über die dezentrale Abwasserbeseitigung)
Satzung der Stadt Kehl über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Satzung über die dezentrale Abwasserbeseitigung) vom 7.10.2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2016
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen 7/11 und geschlossenen Gruben der Stadt Mössingen
Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung -
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung - Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrHinweise für den Betreiber einer Kleinkläranlage in Niedersachsen
Hinweise für den Betreiber einer Kleinkläranlage in Niedersachsen Sind Sie Betreiber einer Kleinkläranlage und müssen Sie Ihre bereits bestehende Kleinkläranlage nachrüsten, da sie nicht mehr dem Stand
MehrGroße Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis
Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 17. Dezember 1998 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
MehrCE - KENNZEICHNUNG NACH EN
KLEINKLÄRANLAGEN MIT ABWASSERBELÜFTUNG AUS POLYETHYLEN BELEBUNGSANLAGEN IM AUFSTAUBETRIEB TYP RIKUTEC 135 AS FÜR 4 BIS 8 EW ABLAUFKLASSE C DIBt-Zulassungs-Nr.: Z 55.3 183 CE - KENNZEICHNUNG NACH EN 12566
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS)
Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 4 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom 19.12.1995 mit Änderung vom 30.10.2001 Auf Grund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO)
MehrDie Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen
1 Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Thomas Jung, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Gliederung I. Rechtliche
Mehr- Über die zuständige Stadt/Samtgemeinde/Gemeinde einreichen!
Anzeige zum Bau einer Kleinkläranlage bauaufsichtlicher Zulassung Antrag auf Weiterbetrieb der Kleinkläranlage bauaufsichtlicher Zulassung Antrag auf Nachrüstung und Weiterbetrieb der vorhandenen Kleinkläranlage
MehrGraf Otto GmbH. Sammelgrube Herkules begehbar. Tankdom DN 200. Entlüftungsabschluss DN 100. Überlaufwächter für Fäkalien Sammelgruben
Graf Otto GmbH Seite 1 Graf Otto GmbH Sammelgrube Herkules begehbar Sammelgrube Herkules begehbar, mit mehreren angeformten Stutzen je 2 x DN 70, DN 100 und DN 200 sowie mit seitlichen Montageflächen in
MehrZukunft der Daseinsvorsorge in der Wasserwirtschaft
Zukunft der Daseinsvorsorge in der Wasserwirtschaft MD Dr. Helge Wendenburg Abteilungsleiter Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
MehrDer Grundstein für effiziente Abwasserreinigung. Monolithische Tanks und Schächte aus Polyethylen für SBR-Kleinklärsysteme.
Kleinkläranlagenbehälter Der Grundstein für effiziente Abwasserreinigung Monolithische Tanks und Schächte aus Polyethylen für SBR-Kleinklärsysteme Besondere Anforderungen erfordern besonders gute Lösungen!
MehrLandkreis Wittmund Der Landrat Am Markt Wittmund
Landkreis Wittmund Der Landrat Am Markt 9 26409 Wittmund Stand: 05.03.2013 Erläuterungen zur dezentralen häuslichen Abwasserbeseitigung 1. Allgemeines 2. Rechtsgrundlagen 3. Technische Grundlagen mit Musterzeichnungen
MehrSatzung. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau. vom
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau vom 04.07.2006 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
MehrSatzung über die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Inhalt aus geschlossenen Gruben der Gemeinde Jagstzell vom
Gemeinde Jagstzell Ostalbkreis Satzung über die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Inhalt aus geschlossenen Gruben der Gemeinde Jagstzell vom 21.03.2016 Aufgrund von 46 Abs. 4 des Wassergesetzes
MehrKleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung
Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Vom 16. November 1993 Auf Grund von 45 b Abs. 3
MehrWegfall der Bauaufsichtlichen Zulassungen und wie geht es weiter? Welchen Beitrag leistet das neue DWA Arbeitsblatt A 221 (Entwurf)?
Wegfall der Bauaufsichtlichen Zulassungen und wie geht es weiter? Welchen Beitrag leistet das neue DWA Arbeitsblatt A 221 (Entwurf)? Behördenerfahrungsaustausch der Fa. Aquato am 09. März 2017 in Weimar
MehrAnforderung an Wartung von Kleinkläranlagen aus Sicht der Wasserbehörde
Anforderung an Wartung von Kleinkläranlagen aus Sicht der Wasserbehörde Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz 34576 Homberg/Efze Tel.
MehrGemeinde Hilzingen, Landkreis Konstanz Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlage und geschlossene Gruben vom 05. April 2005 Seite 1 von 8
vom 05. April 2005 Seite 1 von 8 Gemeinde Hilzingen Landkreis Konstanz SATZUNG über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 05. April 2005 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes
Mehr7/2. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) der Stadt Horb am Neckar vom 15.02.2000 geändert durch Änderungssatzungen vom 26.06.2001 und 13.12.2005 7/2
Mehr1 Allgemeines. (2) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung erfolgt in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde:
Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke auf dem Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land
MehrS a t z u n g der Stadt Heidelberg über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntS)
7.1.2 S a t z u n g der Stadt Heidelberg über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntS) vom 10. Dezember 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 16. Dezember 2015)
Mehr1 Öffentliche Einrichtung, Begriffsbestimmung
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung) vom 17.12.2007 i.d.f. der Änderungssatzung vom 15.12.2014 - Bereinigte Fassung
MehrZweckverband Wasser und Abwasser Vogtland
Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland VERORDNUNG des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu den Anforderungen an Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, über deren Eigenkontrolle
MehrVorstellung des neuen Musters für eine gemeindliche Entwässerungssatzung (Muster-EWS)
Vorstellung des neuen Musters für eine gemeindliche Entwässerungssatzung (Muster-EWS) Informationsveranstaltung des Wasserwirtschaftsamtes am 14.03.2013 Johannes Riedl, WWA WM Entwicklung des Satzungsmusters
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Gemeinde Untermünkheim Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 14. Januar 2015 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg,
MehrSatzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom
Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 20.12.2010 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrMall Schulung KKA
Übersicht Oktober 2012 SanoPerc2018 Berechnung VERSICKERUNG VON BIOLOGISCH AEROB BEHANDELTEM SCHMUTZWASSER NACH DIN 4261-5 PLANUNG, VERFAHREN UND EINBAU Einbau Versickerung von biologisch aerob behandeltem
MehrS A T Z U N G. Die Kreisstadt Neunkirchen erlässt aufgrund des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
62.80-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Gebühren (Abwassergebührensatzung) für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen bzw. für die Schlammbeseitigung aus Hauskläranlagen
MehrGrundsätzliche Möglichkeiten zur energetischen Optimierung auf Kläranlagen. Olav Kohlhase
Grundsätzliche Möglichkeiten zur energetischen Optimierung auf Kläranlagen Olav Kohlhase Rechtliche Rahmenbedingungen 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung (1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl
MehrSTADT BAD URACH. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)
STADT BAD URACH Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Auf Grund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung
Mehr14. Stand der Technik bei Kleinkläranlagen
14. Stand der Technik bei Kleinkläranlagen Elmar Dorgeloh, Aachen 1 Einleitung Die dezentrale Abwasserbehandlung wird auch in Zukunft wesentlicher Bestandteil der Abwasserentsorgung in Europa sein. In
MehrAntrag. 2. Art der Bebauung: Mehrfamilienhaus mit... Wohneinheiten. sonstige Gebäude...
Antrag auf Anschluss an die öffentlich-zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Zeven und zum Einleiten von Abwasser gemäß 6 der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Zeven vom 10. März
MehrWegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben. dezentralen Abwasserbeseitigung. Carsten Schmager
Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben Stand und Perspektiven der dezentralen Abwasserbeseitigung Carsten Schmager Gliederung 1. 91/271/EWG - Was wurde erreicht e -welche e Aufgaben
MehrS a t z u n g. Allgemeines
1 S a t z u n g der Samtgemeinde Grafschaft Hoya über die Beseitigung von Abwasser und den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung) Aufgrund
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Vom
S 710.129 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Vom 19.12.2000 *( in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzung. in Kraft getr. öff. Bek
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzung Erlass 11.0.16 Neufassung in Kraft getr. öff. Bek. Bestät. RAB 01.10.16 18.0.16 23.12.16 Erlass geänd. in Kraft
MehrS a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Entsorgungssatzung
S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 der Gemeindeordnung für
MehrHandlungsempfehlungen zur Ausschreibung der Fäkalschlammabfuhr
Handlungsempfehlungen zur Ausschreibung der Fäkalschlammabfuhr Die Handlungsempfehlungen wurden erstmalig im Jahr 2005 unter Beteiligung verschiedener Experten erarbeitet. Inzwischen wurde die maßgebliche
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)
Entsorgungssatzung 700.11-1 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 09.12.1996, in Kraft seit 01.01.1997 geändert durch Satzung vom 15.12.1997,
MehrAusschreibungstext ClearFox nature 6EW
Ausschreibungstext ClearFox nature EW Pos. Menge Bezeichnung Preis/Stück in Vollbiologische, stromlos betriebene Biofilm-Kleinkläranlage mit Filtrationswirkung System ClearFox nature, Anschlußgröße EW
Mehr1. Rechtliche Einbindung
Öl Wasser Abscheideranlagen 1. Rechtliche Einbindung 2. Zulassungsgrundsätze 3. Handbuch Baden-Württemberg 1. Rechtliche Einbindung geprägt durch: Gesetzte / Verordnungen jeweils Bundes- und Landesrecht
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
MehrTechnische Anforderungen der Muster-EWS (Entwurf) an die Zustandserfassung von GEA
Technische Anforderungen der Muster-EWS (Entwurf) an die Zustandserfassung von GEA Hardy Loy Für die Zustandserfassung wesentliche Abschnitte der Muster-EWS (Entwurf): 3 Begriffe 5 Anschluss- und Benutzungszwang
MehrInhaltsverzeichnis: 1 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht. (1) Die Samtgemeinde Hanstedt überträgt für die
Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke für dauerhaft dezentral zu entwässernde Bereiche der Samtgemeinde Hanstedt (Übertragungssatzung dauerhaft
MehrAusschreibungstext ClearFox nature 4EW
Ausschreibungstext ClearFox nature EW Pos. Menge Bezeichnung Preis/Stück in Vollbiologische, stromlos betriebene Biofilm-Kleinkläranlage mit Filtrationswirkung System ClearFox nature, Anschlußgröße EW
MehrGemarkung: Flur: Flurstück: Straße: Ort:
Eigentümer/in Straße/Postfach Hausnummer Telefon (tagsüber) Mobiltelefon PLZ Ort Fax (Angabe freiwillig) E-Mail (Angabe freiwillig) Datum Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Wasserwirtschaft Kreishaus
MehrGemarkung: Flur: Flurstück: Straße: Ort:
Eigentümer/in Straße/Postfach Hausnummer Telefon (tagsüber) Mobiltelefon PLZ Ort Fax (Angabe freiwillig) E-Mail (Angabe freiwillig) Datum Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Wasserwirtschaft Kreishaus
MehrDas neue DWA Arbeitsblatt A 221 Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen
Das neue DWA Arbeitsblatt A 221 Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen Prof. Dr.-Ing. Jens Nowak FH Potsdam AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner Berlin 13. Workshop Wartung von
Mehr1 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
Satzung der Gemeinde Cremlingen gemäß 149 Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke in der Fassung vom 08.09.1998
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Wasserversorgung SULINGER LAND (dezentrale Abwasserabgabensatzung)
- 1 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Wasserversorgung SULINGER LAND (dezentrale Abwasserabgabensatzung) Aufgrund der 10, 11, 13 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes
Mehr